Hexen als imaginäre Randgruppe


Trabajo Escrito, 2009

37 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALT

Einleitung

I. Hexenverfolgung und Hexenprozesse
I.1. Ablauf der Verfolgung
I.1.1. Erste Hexenverfolgungen
I.1.2. Verfolgungswellen 1562 - 1580
I.1.3. Hexenverfolgung 1585 - 1630
I.2. Ablauf des Prozesses
I.3. Wer waren die Opfer?
I.4. Hexen als Gruppe?

II. Hexen bis heute?
II.1. Himmlers Hexenkartothek
II.2. Hexengruppen heute?

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Hexe

Der Begriff polarisiert wie kaum ein anderer – damals und heute.

Gelehrte, Theologen, Juristen, Ärzte und Philosophen, darunter namhafte Köpfe wie Montaige, Descartes, Althusius, Hobbes und Thomasius,[1] stritten von Beginn der Hexenverfolgung an, ob es Hexen überhaupt gibt oder ob sie doch nur Hirngespinste, doch nur Imagination sind. Und wenn es sie gibt, wie ist mit ihnen umzugehen? Ein Thema an dem nunmehr das ganze Volk Interesse zeigte – entweder weil es sich von Hexen bedroht fühlte oder weil es die „Verhexten“ für verrückt hielt und nicht zuletzt weil jedem, unabhängig von seinem Geschlecht, Status oder seiner Funktion, eine Hexereibeschuldigung und damit eine Hinrichtung drohte.

Zauberei war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit nicht nur denkbar, sondern gehörte fest ins Weltbild der Bevölkerung. Wenn man nun an Zauberei glaubte, so war es nur konsequent, deren Missbrauch unter Strafe zu stellen. Und genau an diesem Punkt stoßen wir wieder auf das Problem der Imagination. Die „Waffe“ Zauberei wurde im Verborgenen eingesetzt und war nicht nachweisbar, man war sich nicht einmal sicher, in welchem Umfang und mit welchen Folgen und vor allem, von wem sie eingesetzt werden konnte.[2]

Im Folgenden soll zunächst ein kurzer Abriss über den Ablauf der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit, sowohl in den Städten als auch auf dem Land, und eine so allgemein wie möglich gehaltene Veranschaulichung der daraus resultierenden Hexenprozesse zu der Frage, wer eigentlich die Opfer solcher Verfolgungen und Prozesse waren, führen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf der Region „Südostdeutschland“, also dem alten Herzogtum Bayern, Ostschwaben, Mittelfranken und der Oberpfalz liegen, da vor allem Bayern die umfassendste Hexengesetzgebung Europas entwickelte[3] und auf der anderen Seite der süddeutsche Raum, hauptsächlich der schwäbische Raum, politisch so unübersichtlich war, das er zu einer Zufluchtsstätte für andernorts verfolgte Gruppen wurde.[4] Mit Hilfe dieser Betrachtungen soll daraufhin versucht werden, die Frage nach dem Gruppenstatus der Hexen in der frühen Neuzeit zu beantworten. Wie sehr sich hier Realität und Vorstellung unterscheiden, soll vor allem im zweiten Punkt dieser Hausarbeit aufgezeigt werden, wenn untersucht wird, wie sich die Vorstellung von Hexen als Gruppe über Himmlers Hexenkartothek hinweg bis in unsere heutige Zeit hinein gehalten hat.

I. Hexenverfolgung und Hexenprozesse

Die internationale Hexenforschung ist sich heute weitgehend darüber einig, dass der Höhepunkt der Hexenverfolgung in Europa zwischen 1560 und 1630 anzusetzen ist. Entgegen der üblichen, auch heute noch verbreiteten Vorstellung, zog sich kein breiter Strom an Hexenverfolgungen und Prozessen vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein, im Gegenteil. Nach den durch die päpstliche Inquisition durchgeführten Hexenprozessen um 1500 ging deren Zahl soweit zurück, dass Zeitgenossen bemerkten, Hexen würden fast niemals hingerichtet werden.[5]

Was nun also könnte der Grund dafür sein, dass die schon beendet geglaubte Hexereiverfolgung des finsteren Mittelalters zwischen 1560 und 1630 erneut in dem uns bekannten Maße wieder auftritt?

Behringer lehnt einen Zusammenhang des Anstiegs der Hexenverfolgung nach 1560 mit der Gegenreformation oder den Kriegswirren der Reformationskriege rundweg ab, denn gerade in Deutschland, einem der Hauptländer der Hexenverfolgung, fielen die ersten überregionalen Verfolgungswellen in die lange Friedenszeit vor dem Dreißigjährigen Krieg.[6]

Es gibt unterschiedlichste Forschungsansätze bezüglich des Auftretens der Hexenverfolgung an diversen Orten aus unterschiedlichsten Gründen. Von der rückständigen abergläubischer Bergbevölkerung bis hin zu „Angst vor sozialem Wandel“ in frühkapitalistischen Zentren. Der derzeitige Forschungsstand macht jegliche Generalisierung des Hexenthemas nahezu unmöglich.[7] Aus diesem Grund hält Behringer ein Herangehen an die Hexenthematik über Regionalstudien und anschließende regionale Vergleiche für den einzig sicheren Weg, sinnvolle Aussagen über die verschiedenen Aspekte des Hexereithemas treffen zu können.[8]

Der Hexenhammer von 1487 fasst alle Ketzerei- und Zaubereivorstellungen der Spätantike und des Mittelalters zu dem elaborierten Hexenbegriff, zu einer Art Superverbrechen, zusammen. Dessen wesentliche Elemente sind

1 Teufelspakt (mit Abfall von Gott), den mehrheitlich Frauen mit dem Teufel, der ihnen als Mann gegen übertritt, schließen.
2 Teufelsbuhlschaft, also eine Form der Eheschließung, vollzogen durch den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel.
3 Jede Art von Schadenszauber.
4 Hexensabbat (mit Anbetung des Teufels) als schlimmster Anklagepunkt, da er das Kennen und konspirieren mit anderen Hexen beinhaltet.[9]

Behringer nennt als fünften Punkt noch die Möglichkeit des Fluges durch die Luft, eben um zum Hexensabbat zu gelangen.[10]

Was Punkt drei betrifft, muss mit dem Missverständnis, in der Vorstellung des Mittelalters hätten nur Frauen eine Teufelsbuhlschaft eingehen können, aufgeräumt werden. Der 'männliche' Dämon oder Teufel, Incubus (Der Darauffliegende) genannt, vollzieht den Geschlechtsakt mit der weiblichen Hexe, kann aber auch in 'weiblicher' Gestalt als Succubus (der Darunterliegende) die Teufelsbuhlschaft mit einem männlichen Partner eingehen.[11]

Es ist allerdings unmöglich für die Hexenforschung, sich nur an diesem einen elaborierten Hexenbegriff zu orientieren, da dieser sämtliche anderen Formen von Zauberei von vornherein ausschließt, also auch nicht berücksichtigt, dass die Grenzen zwischen Aberglauben, Zauberei, Schadenszauber und Hexerei regional bedingt in hohem Maße fließend waren. So konnte weiße Magie an einem Ort völlig harmlos, Schutzzauber sogar erwünscht sein, während sie am anderen Ort als Indiz für das Superverbrechen der Hexerei galt.[12] Interessanterweise und nur am Rande zu bemerken ist, dass Volksmagie zunächst nicht unter Strafe gestellt und kirchliche Magie im Gegenteil sogar als Gegenzauber verwandt wurde. Als Beispiel sei hier der Blutritt aus Weingarten, der als Schutzritual vor Wetterschäden verstanden werden kann, genannt. Durch ihn wird ein System magischer Einflussnahme auf das Wetter geschaffen und dadurch die kirchliche Macht gestärkt. Zudem wurden sogar Amulette und Bildchen zum Schutz verkauft.[13]

Da nicht genau festzustellen ist, wann der eigentliche Begriff Hexe gebräuchlich wurde und welche Arten von Zaubereien er ab wann umfasste - wahrscheinlich kam er erst während des Konzils von Basel 1431-1437 auf und wurde dann in die Vergangenheit projiziert[14] - werden in dieser Arbeit die Begriffe Hexe und Hexer, Hexerei- und Zauberprozess, Hexenverfolgung, Hexerei und Aberglaube etc. ohne Anführungszeichen nach Behringer gebraucht.[15]

I.1. Ablauf der Verfolgung

Es ist oft behauptet worden, in Deutschland hätten die Scheiterhaufen überall in gleicher Intensität gebrannt. In Wirklichkeit sind bei Hexenprozessen nicht nur zeitliche, sondern auch gewisse räumliche Konzentrationen zu beobachten.[16] Die Kernzone der Hexenprozesse besteht – abgesehen von Mecklenburg – aus einem zusammenhängenden Gebiet mit ungefähr folgenden Grenzen: Lothringen, Kurtrier, Herzogtum Westfalen, Minden, Schaumburg, von dort über die Harzgegend zu den anhaltischen Fürstentümern und von dort über die sächsischen Herzogtümer und die Bistümer Bamberg, Eichstätt und Augsburg zur Schweizer Grenze.[17]

Nicht überall, aber in vielen Gebieten treten Hexenprozesse als Wellen auf. Am häufigsten sind diese Wellen in den Jahren 1590, um 1630 und um 1660 zu beobachten. Die erste Welle zieht sich über einen längeren Zeitraum hin, etwa zwischen 1585 und 1595. Die mittlere Welle entspricht am ehesten einer wirklichen punktuellen Spitze, die Konzentration in den Jahren um 1630 ist besonders auffallend. Zeitlich am wenigsten ausgedehnt ist die Prozesswelle nach dem Dreißigjährigen Krieg. Sie liegt etwa zwischen Anfang der 50er und Ende der 60er Jahre.[18] Werfen wir einen genaueren Blick auf diese drei Wellen:

I.1.1. Erste Hexenverfolgungen

Betrachtet man die systematischen Hexenverfolgungen genauer, so stellt man zunächst fest, dass sie sich geographisch auf jene Teile Europas beschränkt, welche im Spätmittelalter dem Papsttum unterstanden. Weder das afrikanische, noch das kleinasiatische Christentum oder die griechisch-orthodoxe Kirche scheint Hexenverfolgung zu kennen.[19] Diese Feststellung bestätigt auch Joseph Hansen, wenn er schreibt, „die Geißel der Hexenverfolgung [sei] von der Theologie der christlichen Kirche geflochten worden.“[20] Laut Behringer muss diese Aussage allerdings relativiert werden, da Papst Innozenz IV. zwar in seiner Bulle Ad extirpanda 1252 erstmals die Folter als Prozessmittel billigte, sie aber keineswegs eingeführt hat.[21]

Sicher ist in jedem Fall, dass die Kirche bis zum 11. Jahrhundert Ketzerei und Zauberei noch mit Kirchenbußen bekämpfte, bis diese im 13. Jahrhundert durch das kirchliche Inquisitionsverfahren abgelöst wurden.[22] Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts kannte man in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum nur traditionelle Zauberprozesse, bei denen es hauptsächlich um Schadenszauber, also das Anhexen von Krankheiten etc,

Wer den 109. Psalm rücklings hersagt, kan damit [...] seinen Feind todt beten.

[Oder] Wie du deinem Feind schaden kanst.

Nimm eine Nadel, womit Todten Zeug genäht ist, stäcke die Nadel in die Spur wo das Vieh getrieben hat, so muß das Vieh lahm werden. Das hilft bei Menschen und Vieh.[23]

oder um Liebeszauber ging.[24]

Er grub z.B. ein Bündel Kräuter und Wurzeln unter die Schwelle der jenigen Thür, durch welche die Frau am öftersten gehen mußte, verbrannte eines seiner Schnupftücher zu Pulver, und ließ dasselbe der Frau in Kaffee und in der Suppe genießen.

[Oder] Ein Spruch, daß mir jeder, zudem ich komme, hold und gewogen ist. Wenn man zu jemendem hingest, und über die Hausschwelle in die Thüre tritt, so sprichst mann in Gedanken heimlich diesen Spruch,

Hier schreit ich über die Schwelle, Christus der Herr ist mein Geselle, Christus Schwert, wer mich sieht, der hält mich ehrenwert. I.N.G.d.V.G.d.S.u.G.d.H.G. Amen.

Hat man dieses gebtet, so muß man sich, wie man, über die Schwele tritt auf dem rechten Fuß 3mal umdrehen, und über kreutz mit der rechtenen Hand Sand aufnehmen, dies behält man in den Fingern, und so man herein kommt, spricht man in Gedanken Von untenauf sehe ich dich, von oben überwind ich dich. I.N.G.d.V.u.G.d.S.u.G.d.H.G. Amen[25]

Der so genannte Hexenhammer, welcher 1486 erstmals in Speyer gedruckt wurde, vollendete schließlich, wie schon erwähnt, die Hexenlehre, spitzte sie hauptsächlich auf Frauen zu und forderte Hexenprozesse, für welche er auch praktische Anweisungen gab.[26] Obwohl der Autor des Hexenhammers, Heinrich Kramer, den päpstlichen Segen im Rücken hatte, war die Reaktion auf dieses Werk zwiespältig und markiert den Beginn einer langen literarischen und theologischen Diskussion um das Thema Hexerei:

Johann Weyer (1515 oder 1516 – 1588) schrieb als Reaktion auf den Hexenhammer das erstmals 1563 in Basel erschienene Werk >>De praestigiis daemonum et incantatoribus ac veneficiis<< (Von den Blendwerken der Dämonen sowie von Bezauberungen und Vergiftungen). Er bestreitet weder die Macht des Teufels, noch die Existenz von Hexen. Allerdings beruhen die Aussagen der letzteren seiner Meinung nach nicht auf Wirklichkeit, sondern auf Blendwerk der Dämonen. Grundgedanke des Buches ist der, dass Hexen keine Ketzerinnen sind, sondern unwissende, melancholische, vom Teufel getäuschte Frauen. Sie sind die eigentlich Verhexten, die auf der Folter Untaten gestehen, die in Wirklichkeit der Teufel allein begangen hat. In Konsequenz verlangt Weyer von den Gerichten, nur auf ein Geständnis hin kein Urteil auszusprechen, sondern entweder echte kriminelle Handlungen nachzuweisen oder die Gefangenen frei zulassen.[27]

Auf Weyer reagiert Jean Bodin (1529 – 1596), einer der fürchterlichsten Verfechter der Hexenlehre.

Er verfasste das 1580 zuerst in Paris erschienene Buch >>De la démonomanie des sociers<< dessen fünfter Teil sich ausschließlich mit dem Werk Weyers beschäftigt, welches Bodin mit Entsetzen und Grauen gelesen habe.[28]

Cornelius Loos (1546 – 1595), der erst vom eifrigen Befürworter der Hexenprozesse, dem Kurtrierer Weihbischof Peter Binsfeld (1540 – 1603) dazu angehalten wurde, wie dieser selbst, gegen Weyer zu schreiben, schlug sich nach Lektüre des Werkes von Weyer auf dessen Seite. Eingebildet sind für ihn die teuflischen Taten, die Geständnisse erzwungen durch die Tortur. 1591 schickte er sein >>Tractatus de vera et falsa magica<< ohne es bei der Zensur eingereicht zu haben, zum Druck. Daraufhin wurde er ausgewiesen und kämpfte als Pfarrer in Brüssel brieflich weiter gegen die Hexenprozesse, was ihm vorübergehende Haft einbrachte.[29]

Loos wiederum und auch Weyer wurden vom in Antwerpen geborenen Jesuit Martin Delrio (1551 – 1608) in dessen 1599 erschienenen Werk >>Disquisitionum magicarum libri sex<< scharf angegriffen und namentlich Loos der abgründigen Dummheit beschimpft.[30].

Der ebenfalls jesuitische Friedrich von Spee (1591 – 1635) veröffentlichte im Jahre 1631 seine >>Cautio Criminalis<<, die genau wie Weyer, die Realität der Hexerei grundsätzlich anerkennt, dann aber radikal mit den Hexenprozessen ins Gericht geht. Für ihn sind Hexen völlig unschuldige Menschen und nur die Folter erpresse die Geständnisse. Er fordert die Einstellung der Hexenprozesse und die Abschaffung der Folter.[31]

Professor Goehausen (1593 – 1632) verfasste mit dem >>Processus juridicus<< eine Art Handbuch der Hexenverfolgung und Hexenprozesse für Praktiker, kurz und präzise, ohne Erörterungen über die Natur böser Geister und Ähnliches und steht in direktem Widerspruch zu von Spees Werk.[32]

So heftig die Diskussionen um den Hexenhammer auch waren, die Gesetzgebung ignorierte ihn zunächst völlig. So sah es denn in den Jahrzehnten nach der Reformation zunächst so aus, als hätte der inquisitorische Hexenwahn in Deutschland keine Zukunft.[33]

I.1.2. Verfolgungswellen 1562 - 1580

Was nun war der Grund für den scheinbar aus dem nichts kommenden Neubeginn der Hexenverfolgungen in Deutschland ab ca. 1562?

Auf diese Frage lässt sich keine eindeutige Antwort geben, denn bei näherer Betrachtung der Zeit und der herrschenden Umstände wird klar, dass hier mehrere Faktoren zusammenspielen.

Zum einen ist die generelle Klimaverschlechterung um 1560 herum, die so genannte „kleine Eiszeit“, anzuführen. Das härtere Klima führte zu häufigeren Missernten, die wiederum, zusammen mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum, die Landwirtschaft in Europa an ihre Grenzen gebracht hatte. Extremen Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Produkten, von denen hauptsächlich verhasste Großbauern und der Adel profitierten, waren die Folge. Dies führte vor allem in den ärmeren Bevölkerungsschichten, die diesem Entwicklungen machtlos gegenüberstanden, zu Hungersnöten, da das teure Importgetreide unbezahlbar war, und als Folge des Hungers zu Krankheiten und Seuchen, bis es im darauf folgenden Sommer hoffentlich wieder bessere Ernten gab - und natürlich löste dieses Unglück den Wunsch aus, einen Schuldigen zu finden. Jemanden, durch dessen stellvertretende Bestrafung sich die Verhältnisse wieder verbessern würden. Und mit den Schadens- und Wetterzaubern ausübenden Hexen war dieser Schuldige schnell gefunden.[34] [35] Schormann bestätigt die Theorie der negativen Angstmentalität einer tief verunsicherten Gesellschaft und verbindet dies mit der Sündenbocktheorie um die Juden- wie die Hexenverfolgung dieser Zeit als Antwort auf die große Krise zu interpretieren.[36] Behringer spricht hier von einer symptomatischen zunehmenden Verhärtung der sozialen Beziehungen der Menschen untereinander.[37] Diese Entwicklung korrespondiere, so Behringer weiter, mit einem, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ablaufenden, konfessionsübergreifenden Mentalitätswandel, weg von diesseits orientierter „Renaissance“-Mentalität und volkstümlicher Festfreudigkeit hin zu einer dogmatischen asketischen und jenseitsorientierten Denkweise, welche in jenen schwierigen Zeiten Halt und Hoffnung geben sollte.[38] Eine Folge dieses Mentalitätswandels war die Tatsache, das nun bedingungslos an das dogmatisch begründete Hexereiverbrechen geglaubt wurde und die Bevölkerung durch scharfe Hexenpredigten aller Konfessionen in einen regelrechten Hexenverfolgungswahn getrieben wurde.[39] Und im Zuge dieses kulturellen Umbruchs waren nun auch die gesellschaftlichen Oberschichten bereit, die bisherige rationale Ablehnung des volkstümlichen Hexenglaubens über Bord zu werfen und dem Drängen der Bevölkerung und dem damit entstehenden Druck nachzugeben und die Hexenverfolgungen zu befürworten.[40] So ist es denn auch kein Zufall, dass um das Jahr 1562 herum, seit dem als Folge mehrerer aufeinander folgender Missernten Viehseuchen auftraten, in den Städten die Pest grassierte und der Unmut der Bevölkerung immer stärker wurde, die ersten größeren Verfolgungswellen seit der Reformation stattfanden. Die größte Verfolgung dieser Zeit ist im protestantischen Wiesensteig auf der schwäbischen Alb festzustellen, wo von 1562 bis 1564 über 60 Frauen als Hexen verbrannt wurden. Noch waren die Meinungen der Bevölkerung geteilt und reichten von ungetrübter Zustimmung bis hin zu entsetzter Ablehnung unter jenen, die schon gar nicht mehr mit einem Neubeginn der Hexenverfolgung gerechnet hatten. Vor allem unter Protestanten war das Entsetzen darüber groß, dass ausgerechnet von der lutherischen Obrigkeit dieser Neubeginn der Verfolgungen ins Leben gerufen wurde. Zur Dauererscheinung wurden Hexenverfolgungen vor allem in Südwestdeutschland, im Elsass und in Lothringen nach vier so genannten „billigen“ Jahren im Zuge der Hungerkrise 1570, die weite Teile Europas betraf.[41] Seit dieser Zeit war in Deutschland eine neue Qualität des Hexenproblems erkennbar. Seit 1572 stellte die Territorialgesetzgebung nicht wie bisher „nur“ Schadenszauber unter Todesstrafe, nun war bereits der nur vermutete Pakt mit dem Teufel mit dem Tod zu bestrafen.[42] Und nach nur vier weiteren dieser „billigen“ Jahre ist die Tatsache, das kleine „Zwischenteuerungen“ von 1579/80 sofort zu erneuten Verfolgungen führte, als Zeichen dafür zu sehen, wie sehr sich die Sensibilität gegenüber Hexen inzwischen erhöht hatte.[43] Es entbrannten heftige Diskussionen, vor allem unter protestantischen Autoren, über das Für und Wider und die Behandlung der Hexen – allerdings lässt sich eine konfessionelle Spaltung der Diskussion noch nicht erkennen.[44]

[...]


[1] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; Vorwort

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 21

[5] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 4 f

[6] Ebd; S. 6

[7] Ebd; S. 9

[8] Ebd S. 4 f

[9] Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 23

[10] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 15

[11] Wunderlich, Werner: Dämonen, Monster, Fabelwesen – Eine kleine Einführung in Mythen und Typen phantastischer Geschöpfe; St. Gallen; 1999; S. 19

[12] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 16 f

[13] Dillinger, Johannes: >>Böse Leute<< - Hexenverfolgung in Schwäbisch Österreich und Kurtrier im Vergleich;

Trier; 1999; S. 161-165

[14] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 76

[15] Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern – Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit; München; 1987; S. 17

[16] Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 63

[17] Ebd; S. 65

[18] Ebd; S. 55

[19] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 72

[20] Hansen, Joseph: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im Mittelalter und die Entstehung der großen Hexenverfolgung; Leipzig; 1900; S. 535

[21] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 73

[22] Ebd; S. 72

[23] Mackensen, Lutz (Hrsg.): Geister, Hexen und Zauberer in Texten des 17. und 18. Jahrhunderts; Dresden; 1938; S. 45

[24] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 75

[25] Mackensen, Lutz (Hrsg.): Geister, Hexen und Zauberer in Texten des 17. und 18. Jahrhunderts; Dresden; 1938; S. 36 f

[26] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 76

[27] Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 34 f

[28] Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 35 f

[29] Ebd; S. 36

[30] Ebd; S. 36 f

[31] Ebd; S. 37 f

[32] Ebd; S. 38 f

[33] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 77 f

[34] Ebd; S. 130

[35] Vgl. hier auch Behringers Ausführungen bezüglich des Getreidepreises als Indikator für Missernten und damit der schlechten Stimmung in der Bevölkerung: Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 134

[36] Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland; Göttingen; 1981; S. 89

[37] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 131

[38] Ebd; S. 131

[39] Ebd; S. 132

[40] Behringer, Wolfgang (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland; München; 2006; S. 133

[41] Ebd; S. 135

[42] Ebd; S. 136

[43] Ebd; S. 135

[44] Ebd; S. 136

Final del extracto de 37 páginas

Detalles

Título
Hexen als imaginäre Randgruppe
Universidad
University of Tubingen  (Historisches Seminar)
Curso
Hauptseminar "Randgruppen in der frühen Neuzeit"
Calificación
1,3
Autor
Año
2009
Páginas
37
No. de catálogo
V125136
ISBN (Ebook)
9783640308279
ISBN (Libro)
9783640306411
Tamaño de fichero
524 KB
Idioma
Alemán
Notas
Betrachtung der Vorstellung von Hexen als Gruppe durch die früher Neuzeit und die drei großen Wellen der Hexenverfolgung, durch das dritte Reich in Bezug auf Himmlers H-Akten, und durch die heutige Zeit am Beispiel der Wikka.
Palabras clave
Hexen, Randgruppe, Himmler, Wikka, Hexenkartothek, Hexenverfolgung, H-Akten, frühe Neuzeit, Gruppenbild, Nationalsozialismus, Hexe
Citar trabajo
Manuela Thoma (Autor), 2009, Hexen als imaginäre Randgruppe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125136

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