Die gesetzliche Unfallversicherung im Sozialversicherungssystem der BRD


Term Paper, 2002

23 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Unfallversicherung
2.1. Allgemein
2.1.1. Was führt zu einem Unfall?
2.1.2. Wer ist von einem Unfall betroffen?
2.1.3. Welche Folgen eines Unfalles kann es geben?
2.2. Der Unfallbegriff
2.2.1. Erweiterung des Unfallbegriffs
2.3. Die gesetzliche Unfallversicherung
2.3.1. Kennzeichen der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3.2. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3.3. Aufbringung der Mittel und Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3.4. Gliederung der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3.5. Versicherter Personenkreis
2.3.5.1. Versicherte Personen kraft Gesetz
2.3.5.1.1. Unternehmer, die besonders schutzwürdig sind
2.3.5.1.2. Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden
2.3.5.1.3. Sonstige Personen
2.3.5.2. Freiwillige Versicherung
2.3.6. Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
2.3.7. Der Versicherungsfall
2.3.7.1. Der Arbeitsunfall
2.3.7.2. Der Wegeunfall
2.3.7.3. Berufskrankheiten
2.3.8. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

3. Fazit

4. Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

Unfälle passieren zu jeder Zeit und überall. Durch die stetig zunehmende Entwicklung von Technik und Straßenverkehr werden die Unfallgefahren häufiger und größer. Presse, Rundfunk und Fernsehen berichten täglich von Verkehrs- und Berufs- sowie Freizeitunfällen.[1]

Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder gar auf Dauer ihrem Beruf, ihrem Haushalt und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können.

Zur Absicherung von finanziellen Lücken durch einen Unfall, z.B. dem Verdienstausfall gibt es die gesetzliche und die private Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt einen wichtigen Teil unserer Sozialversicherung da.[2] Zur Sozialversicherung gehören neben der gesetzlichen Unfallversicherung noch die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitsförderung und die Pflegeversicherung. Innerhalb der Sozialversicherung nimmt die gesetzliche Unfallversicherung eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung ist sie nicht nur eine Versicherung gegen bestimmte Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), sondern sie bewirkt auch eine Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht des Unternehmers gegenüber den Arbeitnehmern eines Betriebes. Daher erklärt sich, dass nur die Unternehmer und nicht die versicherten Arbeitnehmer mit der Zahlung von Beiträgen belastet werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

In diesem Praxisbericht werde ich nun näher auf die gesetzliche Unfallversicherung eingehen.

2. Die Unfallversicherung

2.1. Allgemein

Es gibt verschiedene Ursachen die zu einem Unfall führen können. Das Risiko von schweren Unfallfolgen und dem damit verbundenen vermehrten finanziellen Bedarf durch eine Invaliditätsentschädigung muss durch die Unfallversicherung gedeckt werden.

2.1.1. Was führt zu einem Unfall?

Bei jeder Person ist das Unfallrisiko verschieden, da es sich aus mehreren verschiedenen Risiken zusammensetzt. Grundsätzlich unterscheidet man das subjektive und das objektive Risiko:

- Subjektives Risiko (Gefahrenmerkmale, die von den Eigenschaften des VN oder von Verhaltensweisen der Personen abhängen, die auf die Sache einwirken können):[3]
- Fahrlässigkeit
- Leichtsinn
- Gewohnheit
- Übermüdung
- menschliches Versagen
- Unterschätzung einer Gefahr und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten durch Unkenntnis
- usw. ...

- Objektives Risiko (Gefahrenmerkmale, die von außen auf die versicherte Sache einwirken – nach diesen Merkmalen wird der risikoäquivalente Beitrag ermittelt.):[4]
- Naturgewalten
- technische Mängel am Kraftfahrzeug
- defekte Haushaltsgeräte
- zu glatte Böden
- usw. ...

2.1.2. Wer ist von einem Unfall betroffen?

- Arbeitgeber durch den Mitarbeiterausfall und Produktionsausfall für den Betrieb
- die eigene Familie (psychisch und finanziell)
- der Staat (volkswirtschaftliche Belastung durch höhere Ausgaben für die unfallgeschädigte Person)

2.1.3. Welche Folgen eines Unfalles kann es geben?

Persönliche Folgen:

- Schmerzen
- Arzt, Krankenhaus, Heilbehandlung
- Arbeitsunfähigkeit, Invalidität
- psychische Belastung

Wirtschaftliche Folgen:

- der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nach 6 Wochen nicht mehr
- eventuelle Nebenverdienste fallen weg
- das Krankengeld der Krankenkasse ist niedriger als der Lohn
- zusätzliche Kosten fallen an (Krankenhausbesuche, Selbstbeteiligung im Krankenhaus)

Folgen bei schweren Unfällen:

- Umbauten in der Wohnung oder im Haus sind notwendig. Eine rollstuhlgerechte Wohnung kostet heute 25.000 € bis 40.000 €[5]
- nach spätestens 78 Wochen zahlt die Krankenkasse kein Geld mehr und der Verletzte muss einen Rentenantrag stellen

2.2. Der Unfallbegriff

Der Unfallbegriff ist in den „Allgemeinen Unfallbedingungen“ (AUB) der privaten Unfallversicherung geregelt. Diese beschreiben den Versicherungsfall, d.h. das Geschehen, durch dessen Ablauf die Leistungspflicht des Versicherten ausgelöst wird. Sie enthalten die sachlichen Merkmale des Versicherungsanspruchs. Alle Voraussetzungen müssen von demjenigen, der eine Entschädigung aus dem Vertrag verlangt, bewiesen werden.[6]

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet:[7]

P - plötzlich

A – von außen

U – unfreiwillig

K – auf den Körper wirkendes

E – Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung führt (§1 AUB 88 / §1 AUB 94 / 1.3 AUB 99)

- Plötzlichkeit:

Plötzlich heißt, dass das Unfallereignis innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums eintreten muss (bezieht sich nicht auf die Folge in Form der Gesundheitsschädigung). Ist jemand längere Zeit schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt, stellt dies keinen Unfall dar. Dies gilt auch für Schäden durch Dauerbelastung, z.B. beim Sport.

Der Begriff Plötzlichkeit enthält auch Momente des Unerwarteten, Unvorhergesehenen und Unentrinnbaren, d.h., in bestimmten Fällen kann ein längerdauerndes Ereignis als plötzlich angesehen werden. Dies ist der Fall, wenn durch Einatmen giftiger Gase aus einem defekten Ofen der Tod eintritt und der Versicherte sich der Einwirkung auf Grund Geruchlosigkeit des Gases oder Ohnmacht nicht zu entziehen vermochte.

- Einwirkung von außen auf den Körper:
Hierbei kann es sich um mechanische, chemische, thermische und elektrische Einwirkungen handeln. Nicht dazu zählt ein innerer organischer Vorgang, wie z.B. Schlaganfall oder Herzschlag. Auch Eigenbewegungen erfüllen dieses Merkmal – eine unbeabsichtigte Verletzung beim Kartoffelschälen beispielsweise.
- Unfreiwillig:
Das Merkmal ist nicht auf das Ereignis, sondern auf die Gesundheitsschädigung zu beziehen. Ein Versicherungsfall, d.h. ein Unfall liegt erst vor, wenn das Unfallereignis dazu führt, dass der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. „Unfreiwillig“ bedeutet, dass die Herbeiführung des Schadenfalls nicht vorsätzlich geschieht. Damit ist auch der bedingte Vorsatz gemeint, nicht jedoch die grobe Fahrlässigkeit.

Klassische Fälle der freiwilligen (d.h. vorsätzlichen) Herbeiführung eines Unfalls sind:

- Selbstverstümmelung
- Selbsttötung

Nach § 180a VVG wird die Unfreiwilligkeit der Gesundheitsschädigung bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, sodass eine Selbstverstümmelung oder ein Selbstmord vom Versicherer bewiesen werden muss. Dieser Beweis ist häufig nur sehr schwer zu erbringen. So ist die Freiwilligkeit einer Gesundheitsschädigung erst dann bewiesen, wenn bei der Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten keine Zweifel an einer Selbstverstümmelung oder einer Selbsttötung bestehen.

[...]


[1] Vgl. http://www.grells.de/v_u.htm

[2] Vgl. http://www.gesetzliche-unfallversicherung.de

[3] Vgl. http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/SubjektivesRisiko.html

[4] Vgl. http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/ObjektivesRisiko.html

[5] Vgl. Unfallskript, Frau Heim

[6] Vgl. http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Unfall.html

[7] Vgl. Nr. 1.3 - AUB 99

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Details

Title
Die gesetzliche Unfallversicherung im Sozialversicherungssystem der BRD
College
Karlsruhe University of Cooperative Education  (Fachrichtung Versicherung)
Author
Year
2002
Pages
23
Catalog Number
V12515
ISBN (eBook)
9783638183796
File size
404 KB
Language
German
Keywords
Unfallversicherung, Sozialversicherungssystem
Quote paper
Sabine Kubach (Author), 2002, Die gesetzliche Unfallversicherung im Sozialversicherungssystem der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12515

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