Große wirtschaftliche Bedeutung im Bereich der IT-Verträge haben Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträge. Der Anbieter sichert sich somit über die reine Software- oder Hardwarebeschaffung bzw. Erstellung hinaus eine laufende Vergütung und bindet den Anwender auch künftig an sich. Der Anwender sichert über diese Verträge seine Investitionen ab. Die Soft- und Hardware bleibt funktionstüchtig und auf dem aktuellen Stand der Technik. Höchst umstritten ist jedoch die Rechtsnatur dieser Verträge. Entsprechend der jeweiligen vertragstypologischen Zuordnung können sich dabei insbesondere Folgen für die Mängelhaftung ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt die verschiedenen Ansichten hierzu vor und bewertet diese.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Einordnung
I. Werkvertrag
1. Darstellung
2. Stellungnahme
II. Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis
1. Darstellung
2. Stellungnahme
III. Dienstvertrag
1. Darstellung
2. Stellungnahme
IV. Mietvertrag analog
1. Darstellung
2. Stellungnahme
V. Kaufvertrag
1. Darstellung
2. Stellungnahme
VI. Vertrag sui generis
1. Darstellung
2. Stellungnahme
VII. Gemischter Vertrag
1. Darstellung
2. Stellungnahme
VIII. Servicevertrag als „mehrdimensionaler Raum“
1. Darstellung
2. Stellungnahme
C. Zusammenfassung
D. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die vertragstypologische Zuordnung von Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträgen im deutschen Recht, um die daraus resultierenden Konsequenzen für die Mängelhaftung und das gesetzliche Leitbild unter Berücksichtigung von AGB-Regelungen zu klären.
- Analyse verschiedener Vertragstypen (Werk-, Dienst-, Miet- und Kaufvertrag) im Kontext von IT-Wartung.
- Diskussion von Vertragskonstruktionen wie "Vertrag sui generis" und "gemischter Vertrag".
- Untersuchung der Leistungsverpflichtungen und deren Abgrenzung zwischen Erfolg und Tätigkeit.
- Kritische Würdigung der Rechtsprechung und literarischer Meinungen zur Einordnung.
- Herausarbeitung einer dogmatisch fundierten und praktikablen Lösung für die Rechtspraxis.
Auszug aus dem Buch
VII. Gemischter Vertrag
Pflege- und Wartungsverträge werden in der Literatur auch als gemischte Verträge angesehen. Ansatzpunkt ist dabei, dass diese Verträge meist ein Bündel von gleichwertig nebeneinander bestehenden Leistungspflichten enthielten, die bei isolierter Betrachtung nicht alle demselben gesetzlichen Vertragstyp zugeordnet werden könnten. Für die jeweils einzelne Leistung sei der entsprechende Vertragstyp maßgeblich. Regelmäßig sei dabei ein so genannter Typenkombinationsvertrag anzunehmen. Bei einem Typenkombinationsvertrag schuldet eine Partei mehreren verschiedenen Vertragstypen entsprechende Hauptleistungen. Eine Vermischung der einzelnen Vertragstypen habe im Hinblick auf das Transparenzgebot zu unterbleiben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die wirtschaftliche Relevanz von Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträgen und die damit verbundene komplexe Frage ihrer vertragstypologischen Einordnung.
B. Rechtliche Einordnung: Dieses Kapitel prüft systematisch verschiedene Vertragstypen sowie alternative Rechtskonstruktionen auf ihre Anwendbarkeit auf IT-Wartungsverträge.
I. Werkvertrag: Hier wird die überwiegende Ansicht diskutiert, die IT-Wartung als Werkvertrag qualifiziert, wobei diese pauschale Einordnung kritisch hinterfragt wird.
II. Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis: Es wird untersucht, ob der Charakter als Dauerschuldverhältnis eine tragfähige Begründung für die Einordnung als Werkvertrag liefert.
III. Dienstvertrag: Dieses Kapitel analysiert, ob bei reinen Unterstützungs- oder Beratungsleistungen eher der Dienstvertrag als Leitbild herangezogen werden sollte.
IV. Mietvertrag analog: Es wird erörtert, ob eine analoge Anwendung mietrechtlicher Erhaltungspflichten auf IT-Wartungsverträge juristisch begründbar ist.
V. Kaufvertrag: Die Eignung des Kaufvertrags als Leitbild für die Lieferung von Updates im Rahmen der Softwarepflege wird kritisch bewertet.
VI. Vertrag sui generis: Das Kapitel befasst sich mit der Auffassung, dass eine Einordnung in bestehende BGB-Typen nicht zielführend sei und ein moderner Vertragstyp vorliege.
VII. Gemischter Vertrag: Es wird die These vertreten, dass IT-Wartungsverträge als Bündel verschiedener Leistungen zu sehen sind, für die jeweils der passende Vertragstyp heranzuziehen ist.
VIII. Servicevertrag als „mehrdimensionaler Raum“: Diese abstrakte Ansicht wird diskutiert, die IT-Verträge als Koordinatensystem innerhalb der Privatautonomie betrachtet.
C. Zusammenfassung: Das Fazit stellt fest, dass die Einordnung streng am Einzelfall erfolgen muss und der gemischte Vertrag die dogmatisch sauberste Lösung darstellt.
D. Ausblick: Der Ausblick reflektiert über die künftige Bedeutung der Vertragsfreiheit und die Gefahr einer Aufweichung des Vertragsrechts durch eine übermäßige Flexibilisierung.
Schlüsselwörter
Softwarepflege, Hardwarewartung, IT-Verträge, Werkvertrag, Dienstvertrag, Vertragsautonomie, Mängelhaftung, Leistungsstörungsrecht, gemischter Vertrag, Typenkombinationsvertrag, gesetzliches Leitbild, Schuldrechtsmodernisierung, IT-Recht, Rechtssicherheit, Vertragsfreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Natur von Softwarepflege- und Hardwarewartungsverträgen unter dem Gesichtspunkt des deutschen Vertragsrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die Einordnung dieser Verträge in das bestehende BGB-System, insbesondere im Hinblick auf ihre Qualifizierung als Werk-, Dienst- oder gemischte Verträge.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, eine vertragstypologische Einordnung zu finden, die sowohl dogmatisch fundiert als auch in der Praxis praktikabel ist, um Mängelhaftungsfragen korrekt zu lösen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse durchgeführt, die die herrschende Meinung, die Rechtsprechung und die Literatur zu den verschiedenen Vertragstypen vergleicht und bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung der verschiedenen Theorien, von der Einordnung als Werkvertrag bis hin zu Ansätzen wie dem "mehrdimensionalen Raum".
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Softwarepflege, Hardwarewartung, IT-Verträge, Vertragsautonomie, Mängelhaftung und die Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstvertragsrecht.
Warum wird der "gemischte Vertrag" als Lösung favorisiert?
Der Autor argumentiert, dass dieser Ansatz die Vielschichtigkeit der Leistungen am besten abbildet, da für die jeweiligen Teilpflichten das passende gesetzliche Leitbild herangezogen werden kann.
Wie steht der Autor zur "analogen Anwendung" des Mietrechts?
Der Autor lehnt die analoge Anwendung des Mietrechts ab, da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt und der Zweck eines Mietvertrages – die Überlassung der Sachnutzung – hier gerade nicht gegeben ist.
Welche Rolle spielt die Vertragsfreiheit in diesem Kontext?
Die Vertragsfreiheit ist laut Autor zentral, darf aber nicht dazu führen, dass das Vertragsrecht und die methodischen Grundlagen der Gesetzesauslegung in der Praxis ausgehöhlt werden.
- Quote paper
- Markus Schröder, LL.M. (Informationsrecht) (Author), 2008, Zur Rechtsnatur von Hardwarewartungs- und Softwarepflegeverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125174