Diese Arbeit behandelt den einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren nach § 1041 ZPO. Sie gibt einen Überblick über die Regelung des § 1041 ZPO.
Bis zu der Reform durch das "Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz" war es höchst umstritten, ob ein Schiedsgericht überhaupt einstweilige Maßnahmen erlassen durfte. Daher wird sich diese Arbeit damit unter II. kurz befassen.
Die Einführung des § 1041 ZPO hat diesen Streit nun jedoch hinfällig werden lassen und regelt den einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren. Diese Regelung wird unter III. in aller Ausführlichkeit dargestellt.
Unter IV. wird abschließend ein Blick auf die Vollstreckung einstweiliger Maßnahmen eines Schiedsgerichtes unter dem UNCITRAL Model Law dargestellt, welche erst seit dem Jahre 2006 im Model Law geregelt wird. Diese Neufassung des Model Laws wird unter IV. sodann mit der Regelung des § 1041 II, III verglichen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Frühere Rechtslage
- Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren nach § 1041
- Das Model Law als Grundlage für § 1041
- Schiedsgerichtliche Kompetenz aus § 1041
- Zuständigkeit
- Einstweilige Maßnahmen nach § 1041 I 1
- Begriff der einstweiligen Maßnahmen in § 1041 I 1
- Umsetzungsbedürftige Maßnahmen
- Sichernde Maßnahmen
- Vorläufige Maßnahmen
- Sonderfall Unterlassungsanordnungen
- Selbstvollziehende Maßnahmen
- Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Maßnahmen
- Bindung an die §§ 916 ff. als Voraussetzung?
- Glaubhaftmachung
- Antragsstellung
- Rechtliches Gehör
- Entscheidungsform
- Sicherheitsleistung
- Vollziehbarkeit der einstweiligen Maßnahmen
- Anordnung der Vollziehbarkeit durch das staatliche Gericht
- Zulässigkeit des Antrags
- Prüfungsumfang
- Entscheidung
- „Vollzugskorrektur“ nach § 1041 III
- Anordnung der Vollziehbarkeit durch das staatliche Gericht
- Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollziehung nach § 1041 IV
- Vollstreckung des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren nach dem Model Law im Vergleich mit der Regelung des § 1041 II, III
- Aktuelle Regelung des Artikels 17 Model Law
- Reform des Model Law
- Neufassung des Model Laws
- Vergleich mit der deutschen Regelung in § 1041 II, III
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über den einstweiligen Rechtsschutz im deutschen Schiedsverfahren gemäß § 1041 ZPO. Sie analysiert die Rechtslage vor und nach der Reform durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz und vergleicht die deutsche Regelung mit dem UNCITRAL Model Law.
- Die Rechtslage zum einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren vor der Gesetzesreform.
- Die Kompetenz des Schiedsgerichts zum Erlass einstweiliger Maßnahmen nach § 1041 ZPO.
- Die Vollziehbarkeit einstweiliger Maßnahmen durch staatliche Gerichte.
- Der Vergleich der deutschen Regelung mit Artikel 17 des UNCITRAL Model Law.
- Die Rolle der Parteiautonomie im einstweiligen Rechtsschutz.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beschreibt den Umfang und die Struktur der Arbeit. Das Kapitel zur früheren Rechtslage skizziert die vorherrschende Meinung, dass Schiedsgerichte keinen einstweiligen Rechtsschutz gewähren konnten. Das Hauptkapitel analysiert detailliert den einstweiligen Rechtsschutz nach § 1041 ZPO, einschließlich der Zuständigkeit, der Arten einstweiliger Maßnahmen und deren Vollziehbarkeit. Es werden die Voraussetzungen für den Erlass und die Bedeutung des Model Laws diskutiert.
Schlüsselwörter
Einstweiliger Rechtsschutz, Schiedsverfahren, § 1041 ZPO, Model Law, UNCITRAL, Parteiautonomie, Vollziehbarkeit, Sicherungsmaßnahmen, Vorläufige Maßnahmen, Schiedsspruch, Beschluss.
- Quote paper
- Oliver Voigt (Author), 2007, Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren gemäß § 1041 ZPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125175