Diese Arbeit behandelt den einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren nach § 1041 ZPO. Sie gibt einen Überblick über die Regelung des § 1041 ZPO.
Bis zu der Reform durch das "Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz" war es höchst umstritten, ob ein Schiedsgericht überhaupt einstweilige Maßnahmen erlassen durfte. Daher wird sich diese Arbeit damit unter II. kurz befassen.
Die Einführung des § 1041 ZPO hat diesen Streit nun jedoch hinfällig werden lassen und regelt den einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren. Diese Regelung wird unter III. in aller Ausführlichkeit dargestellt.
Unter IV. wird abschließend ein Blick auf die Vollstreckung einstweiliger Maßnahmen eines Schiedsgerichtes unter dem UNCITRAL Model Law dargestellt, welche erst seit dem Jahre 2006 im Model Law geregelt wird. Diese Neufassung des Model Laws wird unter IV. sodann mit der Regelung des § 1041 II, III verglichen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Frühere Rechtslage
III. Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren nach § 1041
1. Das Model Law als Grundlage für § 1041
2. Schiedsgerichtliche Kompetenz aus § 1041
a) Zuständigkeit
b) Einstweilige Maßnahmen nach § 1041 I 1
aa) Begriff der einstweiligen Maßnahmen in § 1041 I 1
bb) Umsetzungsbedürftige Maßnahmen
(a) Sichernde Maßnahmen
(b) Vorläufige Maßnahmen
(c) Sonderfall Unterlassungsanordnungen
cc) Selbstvollziehende Maßnahmen
dd) Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Maßnahmen
(a) Bindung an die §§ 916 ff. als Voraussetzung?
(b) Glaubhaftmachung
(c) Antragsstellung
(d) Rechtliches Gehör
(e) Entscheidungsform
(f) Sicherheitsleistung
3. Vollziehbarkeit der einstweiligen Maßnahmen
a) Anordnung der Vollziehbarkeit durch das staatliche Gericht
aa) Zulässigkeit des Antrags
bb) Prüfungsumfang
cc) Entscheidung
b) „Vollzugskorrektur“ nach § 1041 III
4. Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollziehung nach § 1041 IV
IV. Vollstreckung des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren nach dem Model Law im Vergleich mit der Regelung des § 1041 II, III
1. Aktuelle Regelung des Artikels 17 Model Law
2. Reform des Model Law
a) Neufassung des Model Laws
b) Vergleich mit der deutschen Regelung in § 1041 II, III
aa) Artikel 17 H 1. Model Law
bb) Artikel 17 H 2. Model Law
cc) Artikel 17 H 3. Model Law
dd) Artikel 17 I 1. (a) Model Law
ee) Artikel 17 I 1. (b) Model Law
ff) Artikel 17 I 2. Model Law
gg) Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren gemäß § 1041 ZPO. Ziel ist es, die systematische Einordnung sowie die Anforderungen an den Erlass und die Vollziehung solcher Maßnahmen unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage und des UNCITRAL Model Law darzulegen.
- Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 1041 ZPO
- Schiedsgerichtliche Kompetenzen und prozessuale Voraussetzungen
- Die Rolle staatlicher Gerichte bei Vollziehbarerklärung und Vollzugskorrektur
- Vergleich der deutschen Regelungen mit der Reform des UNCITRAL Model Law
Auszug aus dem Buch
3. Vollziehbarkeit der einstweiligen Maßnahmen
Die staatsgerichtliche Kontrolle im einstweiligen Rechtsschutz des Schiedsverfahrens bezieht sich zum einen auf eine vom staatlichen Gericht zu erteilende Anordnung der Vollziehbarkeit (a) und auf eine mögliche Aufhebung der Vollziehbarerklärung durch das staatliche Gericht (b).
a) Anordnung der Vollziehbarkeit durch das staatliche Gericht
Die einstweiligen Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz bedürfen – wie jede andere schiedsrichterliche Entscheidung auch – zu ihrer zwangsweisen Durchsetzung die Anordnung durch das staatliche Gericht. Diese wird als „Vollziehbarerklärung“ bezeichnet und ist der Titel, auf dessen Grundlage die Maßnahme zwangsvollstreckt werden kann.
Somit besteht in Deutschland mit der Regelung des § 1041 eine dreiaktige Regelung im einstweiligen Rechtsschutz im Schiedsverfahren: Zunächst wird vom Schiedsgericht eine Maßnahme durch Beschluss festgesetzt nach § 1041 I, die dann durch die Zulassung nach § 1041 II durch die staatlichen Gerichte eine Titelfunktion erhält. Im dritten Schritt wird dann durch die staatlichen Vollstreckungsorgane vollstreckt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 1041 ZPO ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
II. Frühere Rechtslage: Das Kapitel erläutert die historisch herrschende Meinung, die dem Schiedsgericht die Kompetenz für einstweilige Maßnahmen absprach.
III. Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren nach § 1041: Dieser Hauptteil beleuchtet die aktuelle Rechtslage, einschließlich der schiedsgerichtlichen Befugnisse, der Verfahrensarten und der Rolle staatlicher Gerichte.
IV. Vollstreckung des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren nach dem Model Law im Vergleich mit der Regelung des § 1041 II, III: Das abschließende Kapitel setzt die deutsche Regelung zur Vollstreckung in Bezug zu den internationalen Standards des UNCITRAL Model Law und dessen Reform.
Schlüsselwörter
Einstweiliger Rechtsschutz, Schiedsverfahren, § 1041 ZPO, Vollziehbarerklärung, Schiedsgericht, Model Law, UNCITRAL, Sichernde Maßnahmen, Vorläufige Maßnahmen, Vollzugskorrektur, Schadensersatz, Parteiautonomie, Rechtliches Gehör, Schiedsvereinbarung, Zwangsvollstreckung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für einstweilige Maßnahmen im schiedsrichterlichen Verfahren nach dem deutschen Schiedsverfahrensrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Aspekte sind die Befugnisse des Schiedsgerichts, die Voraussetzungen für den Erlass von Maßnahmen sowie deren zwangsweise Durchsetzung durch staatliche Gerichte.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor mit dieser Arbeit?
Das Ziel ist eine umfassende Darstellung der Systematik des § 1041 ZPO sowie eine vergleichende Einordnung der Vollstreckungsregelungen im Hinblick auf internationale Standards.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, Literaturmeinungen und internationale Dokumente (Model Law) auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die schiedsgerichtliche Kompetenz, die Anforderungen an einstweilige Maßnahmen und die staatliche Kontrolle mittels Vollziehbarerklärung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Kernbegriffe sind einstweiliger Rechtsschutz, Vollziehbarerklärung, Schiedsgericht, UNCITRAL Model Law und Parteiautonomie.
Wie unterscheidet sich die deutsche Regelung von der ursprünglichen Fassung des Model Law?
Während das ursprüngliche Model Law keine Regelung zur zwangsweisen Vollstreckung enthielt, hat Deutschland mit § 1041 ZPO ein eigenständiges, dreiaktiges Verfahren geschaffen.
Was genau versteht man unter einer "Vollzugskorrektur"?
Es handelt sich um die Befugnis des staatlichen Gerichts, eine erteilte Vollziehbarerklärung auf Antrag aufzuheben oder abzuändern, etwa wenn sich die Umstände geändert haben.
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- Oliver Voigt (Author), 2007, Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren gemäß § 1041 ZPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125175