Die Rolle von Bankgarantien im Export von Investitionsgütern und die besonderen Probleme des Garantiegeschäftes (Hausarbeit plus Präsentation)


Term Paper, 2002

43 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Wesen und die Bedeutung von Garantien
2.1. Der Avalkredit
2.2. Abgrenzung Bürgschaft und Garantie
2.3. Abgrenzung Akkreditiv und Garantie
2.4. Die Bedeutung von Garantien dargestellt anhand einer Zahlungsbedingung

3. Die verschiedenen Formen der Garantieerstellung
3.1. Die direkte Garantie
3.2. Die indirekte Garantie

4. Die Garantiearten im Überblick
4.1. Vom Exporteur zu stellende Garantien
4.1.1. Die Bietungsgarantie
4.1.2. Die Anzahlungsgarantie
4.1.3. Die Lieferungs-/ Leistungsgarantie und die Vertragserfüllungsgarantie
4.1.4. Die Gewährleistungsgarantie
4.2. Vom Importeur zu stellende Garantien
4.2.1. Die Zahlungsgarantie in Buchform
4.2.2. Die Zahlungsgarantie in Form eines Wechselakzepts

5. Garantien aus risikopolitischer Sicht

6. Kosten für Garantien

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

Abbildungen
Abb. 1: Exportstruktur der deutschen Industrie
Abb. 2: Die Beteiligten eines Avalkredit
Abb. 3: Die Beteiligten der direkten Garantieerstellung
Abb. 4: Die Beteiligten der indirekten Garantieerstellung

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Als Investitionsgüter bezeichnet man Waren und damit verbundene Dienstleistungen, die von anderen Unternehmen zur Anlage nachgefragt und beschafft werden. Dabei umfasst der Investitionsgütermarkt unter anderem Bereiche wie den Maschinen- und Anlagenbau, die Luft- und Raumfahrttechnik, den Schiffsbau, die Elektrotechnik und die Feinmechanik- und Optikbranche[1]. Wie man aus Abb.1 ersehen kann, stellte die Investitionsgüter produzierende Industrie im ersten Halbjahr 2002 mit einem Anteil von 45,7% den für Deutschland wichtigsten exportierenden Sektor der Volkwirtschaft dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Exportstruktur der deutschen Industrie

Im Jahr 2001 betrug allein das Ausfuhrvolumen der drei Warengruppen Maschinen, Elektrotechnik und Medizin-, Mess- und Steuertechnik, Optik 147 Milliarden Euro[2] und machte damit fast ein Viertel der deutschen Ausfuhren aus. Die ausgeprägte Exportorientiertheit der Investitionsgüterindustrie spiegelt sich auch in einer Export-quote von 53,4% im Jahr 2001[3] wider, wobei in einzelnen Branchen wie Luft- und Raumfahrttechnik mit 65,2% und dem Schiffbau mit 63,9%[4] sogar noch übertroffen wird.

Gleichzeitig birgt diese große Abhängigkeit von der Auslandnachfrage aber auch Risiken. Die in den letzten Jahren immer stärker werdenden internationalen Handelsverflechtungen haben neben neuen Absatzmärkten auch hohe Nachfrageschwankungen, technologiebedingte Strukturverschiebungen und eine hohe internationale Wettbewerbsintensität mit sich gebracht. Dadurch tritt die Notwendigkeit ausgefeilter Liquiditätsplanungen, eines konsequenten Risiko-managements und das Angebot kompletter Problemlösungspakete inklusive Finanzierungsofferten immer stärker in den Vordergrund[5].

2. Das Wesen und die Bedeutung von Garantien

Ganz allgemein gehören Garantien zu den Sicherungsfazilitäten im Außenhandel. Sie stellen einen einseitigen Vertrag dar, der die unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank enthält, eine geldwerte Leistung zu erbringen, für den Fall, dass ein Dritter eine bestimmte Leistung nicht erbringt und sollen somit die Einhaltung von Vertragspflichten gewährleisten, den Bonitäts- bzw. Bekanntheitsgrad des Vertragspartners erhöhen und umständliche Rechtsauseinandersetzungen vermeiden helfen[6]. In der Regel sind sie auf erste schriftliche Anforderung des Begünstigten durch die garantiestellende Bank auszuzahlen.

Dabei besitzen Garantien folgende Eigenschaften:

- Das prägende Merkmal einer Garantie ist ihre Abstraktheit, d.h. dass sie losgelöst von Grundvertrag und Ware besteht und deshalb auch keine Einwendungen und Ansprüche aus dem Grundgeschäft geltend gemacht werden können.
- Wenn der Garantiebegünstigte die in der Garantie festgehaltenen Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllt, ist die garantierende Bank zur Auszahlung des Garantiebetrages verpflichtet[7]. Aus diesem Grund sollten Inanspruchnahmen nur gegen Vorlage genau bezeichneter und geforderter Dokumente möglich sein. Die garantierende Bank behält sich regelmäßig das Rückgriffsrecht auf den Garantieauftraggeber vor. Für Echtheit und Rechtswirksamkeit der Dokumente übernehmen die Banken keine Verantwortung. Generell ist eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme (unfair calling) möglich und die garantiestellende Bank hat keine Möglichkeit, die Zahlung abzulehnen, sofern die Inanspruchnahme ordnungsgemäß erfolgte. Es gilt der Grundsatz: erst zahlen und dann prozessieren.
- Die Garantie ist ein aus der Wirtschaftspraxis entstandenes und von der Rechtssprechung geformtes Sicherungsinstrument des Außenhandels - sie ist nicht gesetzlich geregelt [8]. Garantien unterliegen im allgemeinen dem Recht der ausstellenden Bank. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Garantieauftraggeber und der Bank regeln Kreditinstitute in ihren „Bedingungen für das Avalgeschäft“ bzw. in ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Kreditversicherungsgesellschaften hingegen über-nehmen Garantien auf Grundlage ihrer “Bedingungen für die Kautions-versicherung“[9].
- Es gibt keine international einheitlichen, vorgeschriebenen Garantietexte - Garantien sind generell frei ausgestaltbar und unter Kaufleuten formfrei gültig, obwohl Vorschriften einzelner Länder die Vertragsfreiheit z.T. erheblich einschränken. Telegrafische, telefonische oder EDV-nachrichtliche Garantien haben somit grundsätzlich Gültigkeit, werden in der Praxis aber aus Beweisgründen in der Regel umgehend schriftlich bestätigt.
- Mit der Schaffung „Einheitlicher Richtlinien für Vertragsgarantien (ERV)“ (Publikation Nr. 325) von 1978 in der revidierten Fassung von 1989 und „Einheitlicher Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERG)“ (Publikation Nr. 458) von 1992 hat die Internationale Handelskammer in Paris versucht, eine Vereinheitlichung des Garantiewesens zu erreichen. Jedoch finden die Richtlinien bisher keine weltweite Anerkennung wie das beispielsweise bei den „Einheitlichen Richtlinien für Dokumentenakkreditive“ (ERA 500) der Fall ist. Sowohl ERV als auch ERG erhalten ihre Gültigkeit erst durch ausdrückliche Vereinbarung im Garantietext[10].

Bankgarantien sind im Außenhandel von großer Bedeutung. In der Praxis dominieren Garantien, die von der Bank des Exporteurs zugunsten des ausländischen Importeurs (Garantiebegünstigten) für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Exporteur gestellt werden. Garantien sind häufig auch Voraussetzung für eine Kreditgewährung an den Importeur. Die Sicherstellung der Forderungen des Exporteurs in Form von Zahlungsgarantien gewinnt mehr und mehr an Bedeutung[11].

2.1. Der Avalkredit

Der Avalkredit bildet die Grundlage des Garantiegeschäftes. Dabei übernimmt ein Kreditinstitut die Haftung für die Verbindlichkeiten eines Kunden gegenüber einem Dritten. Durch das Aval entsteht für den Avalgeber eine Eventualverbindlichkeit, d.h. dass die Bank nur dann zahlen muss, wenn der Avalkreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Kreis möglicher Kreditnehmer ist auf Kunden mit guter Bonität beschränkt[12]. Avale finden in Form von Bürgschaften und Garantien Verwendung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Die Beteiligten eines Avalkredit

2.2. Abgrenzung Bürgschaft und Garantie

Die Bürgschaft hat genau wie die Garantie Sicherungsfunktion ist jedoch im Gegensatz zur Garantie akzessorisch, sprich mit dem Bestand und Umfang der Hauptschuld untrennbar verbunden. Wenn z.B. die Hauptschuld untergeht, erlischt damit auch die Bürgschaft. Außerdem können aus dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft Einwendungen bzw. Einreden erhoben werden[13]. Im Auslands-geschäft sind grundsätzlich nur Garantien gebräuchlich zum Teil auch deshalb, weil Banken in der internationalen Praxis nicht in für sie unbekannte und nicht überprüfbare Tatsachen und Rechtsfragen von Grundgeschäften hineingezogen werden wollen[14].

Während der deutsche Rechtskreis zwischen Bürgschaft und Garantie klar unterscheidet, kennen die außerdeutschen Rechtskreise nur den Begriff der Garantie. Deswegen kann es sich bei Verträgen die als „guarantee“ (engl.), „garantie“ (frz.) oder „garantia“ (span.) bezeichnet werden, um eine „Bürgschaft“ im Sinne des deutschen Rechts handeln, womit der eindeutigen Formulierung des Garantietextes eine besondere Bedeutung zukommt[15].

Im Gegensatz zu Garantien sind Bürgschaften in der Bundesrepublik Deutschland im BGB und HGB gesetzlich geregelt. Die folgende Tabelle soll die Unterschiede zwischen Bürgschaft und Garantie noch einmal verdeutlichen[16]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3. Abgrenzung Akkreditiv und Garantie

Sowohl beim Akkreditiv als auch bei der Garantie handelt es sich um ein abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank. Jedoch stellt die Garantie ein Sicherungsinstrument dar, dass im Normalfall nicht in Anspruch genommen wird, wohingegen das Akkreditiv als Zahlungsinstrument fungiert, dessen Inanspruch-nahme gewollt ist. Des weiteren müssen Akkreditive grundsätzlich vom Importeur eröffnet werden, stattdessen kann die Garantieerstellung sowohl vom Importeur als auch vom Exporteur beantragt werden, wobei in der Praxis die überwiegende Anzahl im Auftrag des Exporteurs erstellt wird.

[...]


[1] Vgl. Schneckenburger, M.: http://www.hanser.de/leseprobe/2002/3-446-21968-4.pdf, S. 362

[2] Vgl. Deutsche Exportschlager. auslandskurier 5/2002, S. 6 (o.V.)

[3] Vgl. http://www.bdi-online.de/wirtschaftsdaten/ah-2.pdf, Stand: 19.11.2002

[4] Vgl. Auslandsmärkte im Ausland, auslandskurier 6/2002 (o.V.)

[5] Vgl. Schneckenburger, a.a.O., S.362

[6] Vgl. Jahrmann, U.: Außenhandel, 10. Auflage, Ludwigshafen 2001, S. 454

[7] Vgl. http://www.raiffeisen.at:80/eBusiness/rzb_template1/0,4103,1023296711504-

1024688366582_1024691172546_1025217523506-1028137057911,00.html, Stand: 23.09.2002

[8] Vgl. Jahrmann, a.a.O., S. 455

[9] Vgl. o.V.: Praxis-Handbuch Export, Freiburg 2001, Gruppe 4/11, S. 8

[10] Vgl. Jahrmann, a.a.O., S. 456f.

[11] Vgl. Büschgen, Graffe: Handbuch für das Auslandgeschäft/ Dresdner Bank, Bonn 1993, S.166

[12] Vgl. Olfert, K.: Finanzierung, 11. Auflage, Ludwigshafen 2001, S. 300

[13] Vgl. http://www. raiffeisen.at:80/eBusiness/rzb_template/0,4103,1023296711504-1024688366582_

1024691172546_1025215246785_1025217523506-1028138256421,00.html, Stand: 23.09.2002

[14] Vgl. o.V., a.a.O., Gruppe 4/11, S.3

[15] Vgl. Suda, S.: Die Kreditleihe im Außenhandel, Wiesbaden 1958, S. 75f.

[16] Vgl. http://www.bankstudent.de/downloads4/bbl25.htm, Stand: 22.11.2002

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Details

Title
Die Rolle von Bankgarantien im Export von Investitionsgütern und die besonderen Probleme des Garantiegeschäftes (Hausarbeit plus Präsentation)
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
43
Catalog Number
V12521
ISBN (eBook)
9783638183826
File size
4444 KB
Language
German
Notes
Die zusätzlich enthaltene Powerpoint-Präsentation im PDF-Format umfasst 26 Folien. 1,3 MB
Keywords
Rolle, Bankgarantien, Export, Investitionsgütern, Probleme, Garantiegeschäftes, Präsentation)
Quote paper
Ines Laasch (Author), 2002, Die Rolle von Bankgarantien im Export von Investitionsgütern und die besonderen Probleme des Garantiegeschäftes (Hausarbeit plus Präsentation), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12521

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