Das nachfolgende Glossar mit seinen Erläuterungen entstand während meines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam und war mir stets ein mehr als nützlicher Helfer zum besseren Verständnis der jeweiligen Thematik.
Im Zuge der Veröffentlichung wurden die Begriffe und Definitionen erneut sorgsam durchgegangen und – sofern notwendig – aktualisiert.
Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, auf welche teilweise exotischen Detailfragen die Klausursteller gerne kommen (und manchmal übersehen, dass BWL´er keine Juristen sind), habe ich versucht, etlichen mir selber begegneten Spitzfindigkeiten mittels der teilweise umfassenden Beispielaufzählung zu begegnen.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Berlin, im April 2009,
Oliver Michaelis
Inhaltsverzeichnis
A
Abgabe von Willenserklärungen
Abhandenkommen von Sachen
Absolutes Recht
Abstraktionsprinzip
Abtretung
AGB
Aktiengesellschaft
Aktiv-Vertretung
Alleinbesitz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit
Annahme
Annahme an Erfüllungs Statt
Anscheinsvollmacht
Antrag
Anwaltschaftsrecht
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arglist
Auflösende Bedingung
Aufrechnung
Aufschiebende Bedingung
Auftragsbestätigung
Auftragsvertrag
Ausbeutung
Ausdrückliche Kundgabe
Ausdrückliche Täuschung
Ausländischer Verein
Ausschluss der freien Willensbildung
Außenvollmacht
B
Bankvollmacht
Bedingung
Befristung
Beglaubigung
Benachteiligung
Beschaffenheit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Besitz
Besitzdiener
Besitzerwerb
Besitzkonstitut
Besitzmittlungs-verhältnis
Bestandteile
Beweislastumkehr
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Blankounterschrift
BMV
Bösgläubigkeit
Bringschuld
Buchersitzung
Bürgerliches Recht
D
Darlehen
Das Geschäft, für den es angeht
Dauerschuldverhältnis
Deckungsverhältnis
Deliktsfähigkeit
Dilatorische Einrede
Dingliches Geschäft
Dissens
Dritter
Drittschadensliquidation
Drohung
E
Ehe
Eigenbesitz
Eigenschaften einer Person
Eigenschaften einer Sache
Eigenschaftsirrtum
Eigentum
Eigentumsfreiheit
Eigentumsvermutung
Eigentumsvorbehalt
Einmanngesellschaft
Einpersonengesellschaft
Einseitig verpflichtender Vertrag
Einseitiges Rechtsgeschäft
Einwilligung
Elektronische Form
Elektronische Signatur
Empfangsbedürftige Willenserklärung
Empfangsbote
Entgangener Gewinn
Entmündigung
Erbenbesitz
Erfolgsort
Erforderliche Sorgfalt
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsschaden
Erfüllungsverweigerung
Erhebliche Willensschwäche
Erklärungsbewusstsein
Erklärungsbote
Erklärungsirrtum
Error in negotio
Ersitzung an beweglichen Sachen
Ersitzung an Immobilien
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Erwerbsgeschäft
Essentialia negotii
Ex nunc
Ex tunc
F
Fahrlässigkeit
Fälligkeit
Falsus procurator
Fernabsatzvertrag
Firma
Firmenzusatz
Form-Kaufmann
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Fremdbesitz
Früchte einer Sache
Früchte eines Rechts
G
Gattungsschuld
Gattungsvollmacht
Gefahrübergang
Gefälligkeit
Gefälligkeitsvertrag
Gegenleistungsgefahr
Gegenseitiger Vertrag
Genehmigung
Generalvollmacht
Gesamtakte
Gesamtschuld
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftswille
Gesellschaftsrecht
Gesetzliche Vertretung
Gesetzlicher Vertreter
Gesetzliches Verbot
Gewerbe
Gewinnerzielungsabsicht
Gläubiger
Gläubigernähe
Gläubigerverzug
Globalzession
Grobe Fahrlässigkeit
Grundbuch
Gute Sitten
Guter Glaube
Gutgläubiger Erwerb
H
Handelsbrauch
Handelsbriefe
Handelsgesellschaft
Handelsgewerbe
Handelsrecht
Handelsregister
Handelsregister-Eintragung
Handlung
Handlungswille
Haustürgeschäft
Herausgabeanspruch
Höhere Gewalt
Holschuld
I
Immaterieller Schaden
Inhaltsirrtum
Innenvollmacht
Insichgeschäft
Invitatio ad offerendum
Irrtum
J
Juristische Person
Juristische Unmöglichkeit
Justizirrtum
K
Kalkulationsirrtum
Kammer für Handelssachen
Kann-Kaufmann
Kapitalgesellschaft
Kaufmann /
Kaufmann kraft Eintragung
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufmannseigenschaft
Kaufvertrag
KBS
Keine Sachen
Konfusion
Konkludente Kundgabe
Konkludente Täuschung
Kontrahierungszwang
L
Lediglich rechtlich vorteilhaft
Legalisation
Leihvertrag
Leistung
Leistung an erfüllungshalber
Leistungsgefahr
Leistungsnähe
Leistungsort
Lex generalis
Lex specialis
M
Mahnung
Mängel an Urteilsvermögen
Mangelfolgeschaden
Mehrseitiges Rechtsgeschäft
Merkantiler Minderwert
Mietkaution
Mietminderung
Minderjährige
Minderung
Mitbesitz
Mittelbarer Besitz
N
Nachbesserung
Nachlieferung
Name
Naturalrestitution
Natürliche Auslegung
Natürliche Person
Negative Abschlussfreiheit
Negative Vertragsfreiheit
Negatives Schuldanerkenntnis
Neutrale Geschäfte
Nichtvermögensschaden
Notarielle Beurkundung
Nutzungen
O
Objektive Unmöglichkeit
Objektiv-normative Auslegung
Obligatorisches Geschäft
Offener Dissens
Offenheit
Offenkundigkeitsprinzip
Öffentliches Recht
Ordentliche Gerichtsbarkeit
P
Partielle Geschäftsunfähigkeit
Passiv-Vertretung
Peremptorische Einrede
Personengesellschaft
Persönliche Unzumutbarkeit
Planmäßigkeit
Pool-Vereinbarung
Praktische Unmöglichkeit
Preis
Preisgefahr
Privatautonomie
Privatrecht
Q
QES
Qualifizierte elektronische Signatur
Quittung
R
Rechtsfähigkeit
Rechtsfolge
Rechtsgebiete
Rechtshemmende Einwendungen
Rechtshindernde Einwendungen
Rechtskauf
Rechtsmangel
Rechtsvernichtende Einwendungen
Rechtsverodnung
Rechtswidrige Handlungen
Registergericht
Relatives Recht
Rücktritt
Rücktrittserklärung
S
Sachen
Sachenrecht
Sachmangel
Satzung
Schadensersatz
Scheingeschäft
Schenkungsvertrag
Scherzerklärung
Schickschuld
Schlechtleistung
Schmerzensgeld
Schriftformerfordernis
Schuldanerkenntnis
Schuldbeitritt
Schuldmitübernahme
Schuldner
Schuldrecht
Schuldverhältnis
Schutzbedürftigkeit
Schweigen als Willenserklärung
Selbstständigkeit
Signaturprüfschlüssel
Signaturschlüssel
Sitz
Spezialvollmacht
Speziesschuld
Stellvertretung
Stückschuld
Subjetive Unmöglichkeit
T
Tabularersitzung
Taschengeldparagraph
Tatbestand
Tathandlung
Tatsache
Täuschung durch Unterlassen
Teilbesitz
Teilzahlungsgeschäft
Textform
Tiere
Tod
Trennungsprinzip
U
Übel
Übergabe
Unbeachtlicher Motivirrtum
Unentgeltlicher Vertrag
Unerfahrenheit
Ungewöhnliche Klausel
Unmittelbare Rechtsfrüchte
Unmittelbarer Besitz
Unternehmer
Unterschrift
Untervollmacht
Unvertretbare Sachen
Unverzüglich
Urkunde
V
Verborgen
Verbotene Eigenmacht
Verbrauchbare Sachen
Verbraucher
Verbraucherdarlehns-vertrag
Verbrauchsgüterkauf
Verfügungsgeschäft
Vergleich
Verkehrssicherungs-pflicht
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Verpflichtungsgeschäft
Verrichtungsgehilfe
Versteckter Dissens
Vertrag
Vertrag mit Schutzwirkung Dritter
Vertrag zugunster Dritter
Vertragsbedingung
Vertragsfreiheit
Vertragsübernahme
Vertrauensschaden
Vertretbare Sachen
Vertreter
Vertreter ohne Vertretungmacht
Vertretungsbefugnis
Vertretungsmacht
Verwahrvertrag
Verzögerungsschaden
Vollmacht
Vorratsschuld
Vorübergehende Unmöglichkeit
W
Wahlschuld
Wesentliche Bestandteile einer Sache
Willenserklärung
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
Wucher
Wucherisches Rechtsgeschäft
Z
Zahlungsaufschub
Zedent
Zertifikate
Zessionar
Zeuge
Zivilrecht
Zubehör
Zugang einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Zurückbehaltungsrecht
Zwangslage
Zweckerreichung
Zweckfortfall
Zweckstörung
Zielsetzung und Themen
Dieses Glossar dient als begleitendes Nachschlagewerk für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, um juristische Fachbegriffe aus dem Zivilrecht praxisnah und verständlich zu erlernen. Ziel ist es, den Studierenden Sicherheit bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen in Klausuren zu bieten und juristische Spitzfindigkeiten durch zahlreiche Beispiele greifbar zu machen.
- Grundlegende Definitionen zivilrechtlicher Begriffe
- Erläuterungen zu Rechtsgeschäften und Willenserklärungen
- Systematik von Schuldverhältnissen und Leistungsstörungen
- Struktur von Verträgen und Vertretungsbefugnissen
- Sachenrechtliche Grundlagen und deren Anwendung
Auszug aus dem Buch
Abstraktionsprinzip
Hinter dem „Abstraktionsprinzip“ verbirgt sich die (gesetzlich nicht geregelte) Festlegung, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft rechtlich selbstständig und unabhängig voneinander in einem Vertrag existieren.
Die Ungültigkeit des einen Geschäfts hat somit nicht notwendigerweise auch die Ungültigkeit des anderen zur Folge.
B:
- Auch wenn der Kaufvertrag ungültig sein sollte, so wirkt sich dieser Mangel nicht auf die Übereignung des Eigentums aus.
- Somit wird der Käufer zwar Eigentümer der Sache - er muss die Sache jedoch i.S.d §§ 812 ff. BGB an den Verkäufer zurückübereignen.
Hinweis:
- In diesen Fällen besteht gerade kein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB sondern ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Der Vorteil des Abstraktionsprinzips ist die daraus resultierende Rechtssicherheit, wie bspw. beim gutgläubigen Erwerb. Denn bei der Weiterveräußerung kommt es nur darauf an, ob der Verkäufer auch eine wirksame Verfügungsmacht über den Gegenstand hatte - seine Berechtigung zum Weiterverkauf ist grds. nicht beachtlich.
- Der Vorteil besteht nun darin, dass der Käufer ohne das Prinzip jahrelang damit rechnen müsste, eine gekaufte Sache bei einem unwirksamen Kaufvertrag zurückgeben zu müssen.
Zusammenfassung der Kapitel
Abgabe von Willenserklärungen: Definiert den Zeitpunkt, ab dem eine Willenserklärung als abgegeben gilt und ihre Wirkung entfalten kann.
Abstraktionsprinzip: Erläutert die rechtliche Trennung zwischen schuldrechtlichem Verpflichtungs- und sachenrechtlichem Verfügungsgeschäft.
Aktiengesellschaft: Beschreibt die Aktiengesellschaft als handelsrechtliche Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und in Aktien zerlegtem Grundkapital.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Definiert AGB als vorformulierte Vertragsbedingungen, die einer Vertragspartei gestellt werden.
Anscheinsvollmacht: Erklärt die Voraussetzungen unter denen eine Vollmacht angenommen werden darf, wenn der Geschäftsherr ein unbefugtes Handeln hätte verhindern können.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Detailliert den Rechtsstatus von Minderjährigen und die Wirksamkeit ihrer Willenserklärungen unter Berücksichtigung von Einwilligung und Genehmigung.
Besitz: Definiert den Besitz als tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache.
Handelsgewerbe: Bestimmt, welche Kriterien einen Gewerbebetrieb als kaufmännisch ausweisen und welche Konsequenzen dies hat.
Kaufvertrag: Beschreibt den gegenseitigen Vertrag zur Veräußerung und Übereignung eines Vermögensgegenstandes gegen Kaufpreiszahlung.
Wucher: Erläutert die Voraussetzungen für ein wucherisches Rechtsgeschäft bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Schlüsselwörter
Zivilrecht, Willenserklärung, Eigentum, Besitz, Schuldverhältnis, Kaufvertrag, Geschäftsfähigkeit, Vollmacht, Abstraktionsprinzip, AGB, Handelsrecht, Haftung, Sachenrecht, Vertrag, Rechtssicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Buch grundsätzlich?
Das Buch bietet eine systematische Aufarbeitung und Erläuterung der wichtigsten Begriffe und Formeln aus dem Bereich Zivilrecht, speziell aufbereitet für Studierende der BWL.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder umfassen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie grundlegende rechtliche Strukturen wie Eigentum, Besitz, Verträge und Haftungsfragen.
Was ist das primäre Ziel des Autors?
Das Ziel ist es, BWL-Studierenden das notwendige juristische Rüstzeug zu vermitteln, um typische klausurrelevante Fallgestaltungen und Rechtsbegriffe korrekt einordnen und anwenden zu können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der juristischen Glossarbildung, bei der Begriffe durch Definitionen, Verweise auf einschlägige Paragraphen, Beispiele und Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung präzisiert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in ein alphabetisch sortiertes Glossar, das von A wie "Abgabe von Willenserklärungen" bis Z wie "Zweckstörung" eine Vielzahl an relevanten Rechtsbegriffen definiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Glossar?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Willenserklärung, Abstraktionsprinzip, Eigentumsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Handelsgewerbe.
Wie unterscheidet sich "unmittelbarer" von "mittelbarem" Besitz?
Der unmittelbare Besitzer übt die tatsächliche Sachherrschaft direkt aus, während der mittelbare Besitzer die Sache durch einen Dritten, auf Basis eines konkreten Rechtsverhältnisses, ausüben lässt.
Warum ist das Abstraktionsprinzip für BWL-Studierende wichtig?
Es ist wesentlich für das Verständnis der Rechtssicherheit im Rechtsverkehr, da es verdeutlicht, dass die Ungültigkeit eines Kaufvertrages nicht automatisch die Wirksamkeit der Übereignung der Ware berührt.
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- Oliver Michaelis (Autor:in), 2009, Glossar und Erläuterungen zur BWL: Zivilrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125318