Die Entstehung der Römischen Verträge - Gründung von EWG und Euratom


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2000

21 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entstehung der römischen Verträge
2.1 Der Spaak-Bericht
2.2 Die Außenministerkonferenz in Venedig
2.3 Die Unterzeichnung der Römischen Verträge

3. Die europäische Atomgemeinschaft und ihre Aufgaben

4. Die europäische Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Aufgaben

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die europäische Integrationsgeschichte verzeichnet mit dem Inkrafttreten der Römischen Verträge am 1. Januar 1958 einen großen Meilenstein auf dem Weg zu einem immer mehr zusammenrückenden Europa. Mit meiner Hausarbeit zeichne ich den Weg des Zustandekommens von EWG und Euratom auf. Aufgeteilt habe ich meine Hausarbeit in drei größere Abschnitte, wobei ich den Schwerpunkt der Arbeit auf den Gründungsweg zu den Römischen Verträgen gelegt habe: 1. Der Weg zu den Römischen Verträgen, 2. Die Europäische Atomgemeinschaft, ihre Aufgaben und Organe und 3. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren Organen und dem wichtigsten Bestandteil, der Zollunion. Als Literaturgrundlage dienten mir die Werke, „Die Anfänge der Europäischen Atomgemeinschaft“ von Peter Weilemann und „Der Weg nach Europa“ von Wilfried Loth.

2. Die Entstehung der Römischen Verträge

Am 30. August 1954 scheiterten in der französischen Nationalversammlung die Pläne zur Schaffung einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Man suchte nach anderen Möglichkeiten, die europäische Einigung voranzutreiben. Dabei kam die Parlamentarische Versammlung der EGKS am 2. Dezember 1954 zu dem Schluss, erst einmal die Montanunion auf die Bereiche Elektrizität, Gas, Atom und Verkehr auszudehnen. Den entscheidenden Schritt tat Jean Monnet[1], als er am 2. April 1955 Konrad Adenauer, Antoine Pinay (franz. Außenminister) und Gaetano Martino (ital. Außenminister) vorschlug, eine Delegiertenkonferenz der Sechs einzuberufen. Dieses Zusammentreffen sollte zu einer Beratung über die weitere Ausweitung der wirtschaftlichen Integration genutzt werden.

Dabei nannte Monnet einmal die Ausweitung der EGKS auf die übrigen Energiebereiche und auf den Verkehr und zum anderen die „Bildung einer Sonderorganisation der EGKS zur friedlichen Nutzung der Atomenergie“.[2]

Monnet setzte sich vor allen Dingen für eine Integration der Atomenergie ein, da er diesen Schritt für den wichtigsten hielt:

- Die Integration der Atomenergie ist wichtig, um den in der Zukunft noch ansteigenden Bedarf an Energie kostengünstig zu decken und die Staaten der Gemeinschaft von Ölimporten unabhängig zu machen,
- des weiteren kann so eine, von den USA unabhängige, Atomwaffe entwickelt werden und
- zudem kann so die, nach der Aufhebung des Besatzungsstatuts nicht weiter verbotene, zivile Nutzung der Atomenergie in der Bundesrepublik Deutschland weiter unter internationaler Kontrolle bleiben.

Die Reaktionen auf die Vorschläge von Monnet in den EGKS-Mitgliedsstaaten waren unterschiedlich:

Für den niederländischen Außenminister Beyen war die Erweiterung der sektoralen Integration nur ein Hindernis im Hinblick auf einen Gemeinsamen Markt. Er schlug in einem Memorandum vor, eine supranationale Gemeinschaft zu bilden, beginnend mit einer Zollunion, bis hin zur Wirtschaftsunion. Für diese Überlegung hatte Beyen im niederländischen Parlament eine Mehrheit gefunden.

In Frankreich offenbarten sich große Widerstände gegen einen Gemeinsamen Markt: Man hatte Angst vor einem Ausverkauf der noch nicht wettbewerbsfähigen heimischen Wirtschaft, und zudem wurde jetzt eine Abneigung gegen das Prinzip der Supranationalität dieser Gemeinschaft deutlich.

Um nicht erneut eine Niederlage im Parlament erleiden zu müssen, befürwortete die französische Regierung nur den Plan einer Gemeinschaft zur zivilen Nutzung der Atomenergie. Die Atomwaffe sollte dann jedoch nur der nationalen Verantwortung unterliegen. Zu den Fragen der Integration der übrigen Energiebereiche und des Verkehrs äußerte sich Faure nur unbestimmt.

In Deutschland war man weder über einen Gemeinsamen Markt noch über eine Atomgemeinschaft glücklich. Der Wirtschaftsminister Ludwig Erhard sah in dem Gemeinsamen Markt nur einen Umweg im Hinblick auf ein von ihm und der deutschen Wirtschaft gefordertes weltweites Freihandelssystems. Gleichzeitig war die deutsche Bundesregierung über die Pläne zur Schaffung einer Atomgemeinschaft nicht erfreut, da man lieber mit den technisch weiter fortgeschrittenen Briten und Amerikanern zusammen arbeiten wollte[3] und zudem erkannte, dass eine europäische Atomgemeinschaft doch vor allen Dingen den Franzosen zum Vorteil gereichen sollte.

Auch Belgien und Italien befürworteten eher eine Zusammenarbeit mit Großbritannien.[4]

Bei diesen verschiedenen Vorstellungen der Mitglieder der EGKS entschloss sich Monnet, Beyen und Spaak[5] von einer Verknüpfung der sektoralen Integration und des Gemeinsamen Marktes zu überzeugen. Der niederländische und der belgische Außenminister debattierten über diesen Vorschlag am 23. April, der besagte, dass zuerst die sektorale Integration mit den Bereichen Energie, Atomenergie und Verkehr vorangetrieben werden, und in einem weiteren Schritt der Gemeinsame Markt entstehen soll.

Mit dieser Regelung erhofften sie sich die Zustimmung der Bundesrepublik und Frankreichs sowie der Benelux-Staaten, da der Gemeinsame Markt die deutschen und niederländischen Politiker, und die Atomgemeinschaft die französische Regierung zur Zustimmung bringen soll.

Dieser neu entwickelte Kompromissvorschlag wurde am 18. Mai 1955 als gemeinsamer Beschluss der drei Benelux-Staaten den übrigen Mitgliedern der EGKS vorgelegt. Der Vorschlag wurde ohne große Abstriche von der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich aufgenommen. Beide Länder zeigten eine positive Reaktion, machten jedoch keine konkreten Vorschläge über später zu schaffende Institutionen oder den Zeitpunkt des Beginns der Integration. Damit der Plan zur Integration nicht zum Stillstand kommt, schlug Beyen vor, wenigstens eine Expertenrunde zu schaffen, die sich mit den Problemen und der Lösungsmöglichkeiten einer wirtschaftlichen Integration befassen sollte.

2.1 Der Spaak-Bericht

Der Vorschlag zur Bildung eines Expertenkomitees wurde auf der Außenministerkonferenz vom 1. bis 3. Juni 1955 in Messina akzeptiert. Da sich zu diesem Zeitpunkt heraus kristallisiert hatte, dass sowohl Deutschland als auch Italien einen Gemeinsamen Markt unter Einschluss Großbritanniens zuneigten, Frankreich jedoch die sektorale Integration bevorzugte, versuchte man am 3. Juni im Schlusskommuniqué einfach diese Positionen zusammenzufassen: Die sektorale Integration und der Gemeinsame Markt sollten angestrebt werden. Allerdings war dieses Kommuniqué nur eine reine Absichtserklärung ohne bindende Wirkung.

Der belgische Außenminister Spaak wurde daraufhin zum Vorsitzenden der Expertenrunde gewählt. Diese sollte bis zum 1. Oktober den Außenministern einen Bericht über die weiteren Schritte vorlegen. Beginn der Beratungen in Brüssel, die unter der Beteiligung Großbritanniens statt fanden, war der 1. Juli.

Die weiteren Verhandlungen gestalteten sich allerdings relativ schwierig, da auch bei den Expertenrunden die Meinungsverschiedenheiten deutlich an den Tag traten, und die Fachausschüsse nicht die erwünschten Ergebnisse erzielten. So reduzierte Spaak im Oktober die Runde der Beratenden auf die Delegationsleiter und schloss die Fachleute bis auf wenige Ausnahmen vom weiteren Vorgehen aus.

Spaak deutete an, dass bei weiteren Beratungen nur noch Befürworter einer Zollunion an den Gesprächen teilnehmen sollten. Am 1.. November fasste daraufhin das britische Kabinett den Entschluss, seinen Beobachter zurückzuziehen und sich nicht am Gemeinsamen Markt zu beteiligen.

In der verkleinerten Runde kristallisierte sich bald die Empfehlung für einen Gemeinsamen Markt mit „Außenzoll, Wettbewerbsregeln und Modernisierungsförderung“[6] heraus. Dieser sollte in drei Abschnitten zu jeweils vier Jahren geschaffen werden. Als Organe sollten ein mit Einstimmigkeit beschließender Ministerrat und eine von ihm bestimmte Kommission, die die genaue Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen überwachen sollte, eingesetzt werden.

Die Möglichkeiten, nur eine Freihandelszone zu schaffen oder eine sektorale Erweiterung der EGKS in Betracht zu ziehen, wurden verworfen. Allerdings wurde auch diese Empfehlung nicht von allen beteiligten Ländern gebilligt; Frankreich forderte vehement eine Entscheidung über die zu schaffende Atomgemeinschaft und wollte sich zudem nicht auf die entwickelte Empfehlung festlegen. Die deutschen Vertreter weigerten sich im Gegenzug, Zugeständnisse zu der geforderten Atomgemeinschaft zu geben. Daraufhin übten die USA Druck auf die Bundesregierung aus, indem sie erklärten, dass bei einem Scheitern der Euratom zukünftig kein angereichertes Uran aus den USA mehr geliefert werden würde.

Die USA verfolgten mit dieser Politik ihr Interesse an der Kontrolle der zivilen Nutzung der Atomenergie in Westeuropa, die durch die Euratom abgesichert werden könnte[7].

Gegen Ende November drohten auch diese Verhandlungen ohne Ergebnis abgeschlossen zu werden. Am 29. November wurde die französische Regierung gestürzt, und so entschied Spaak sich erst einmal, die Briten von ihrer Entscheidung, dem Gemeinsamen Markt nicht beizutreten, abzubringen, um so die Franzosen doch noch für den Markt gewinnen zu können.

[...]


[1] Jean Monnet war im August 1953 zum ersten Präsidenten der Hohen Behörde gewählt worden. Seine zweijährige Amtszeit lief 1955 aus, doch anstatt sich der Wiederwahl zu stellen, gab er am 9. November 1954 bekannt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehe. Monnet wollte statt dessen dem nachlassenden Integrationswillen neuen Schwung verleihen, und glaubte dies ohne völlige Rede- und Handlungsfreiheit nicht durchführen zu können.

[2] Loth, Wilfried: Der Weg nach Europa, Göttingen 1996, Seite 115

[3] vgl. Weilemann, Peter: Die Anfänge der europäischen Atomgemeinschaft, Baden-Baden 1983, S.22

[4] ebd.

[5] Der von dem belgischen Außenminister Paul-Henri Spaak entwickelte „Spaak-Bericht“ diente als Grundlage der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft.

[6] vgl. Loth, S. 120

[7] vgl. Weilemann, S.96

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Entstehung der Römischen Verträge - Gründung von EWG und Euratom
Université
University of Hamburg  (FB Geschichtswissenschaft)
Cours
Proseminar Neuzeit
Note
2
Auteur
Année
2000
Pages
21
N° de catalogue
V12542
ISBN (ebook)
9783638183963
Taille d'un fichier
465 KB
Langue
allemand
Mots clés
Entstehung, Römischen, Verträge, Gründung, Euratom, Proseminar, Neuzeit
Citation du texte
Malte von der Heide (Auteur), 2000, Die Entstehung der Römischen Verträge - Gründung von EWG und Euratom, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12542

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