Das primäre Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, indem ein diskriminierungsfreier Handel zwischen den Mitgliedsstaaten möglich ist (Art. 2 i. V. m. Art. 3 EGV). Eine Ausprägung dieser Zielvorgabe stellt, neben dem Kartellverbot nach Art. 81 EGV, das Missbrauchsverbot einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EGV dar. Hier unterliegen marktbeherrschende Unternehmen besonderen Verhaltensanforderungen, da sie durch ihre marktbeherrschende Stellung über eine besondere Marktmacht verfügen und dadurch eher die Möglichkeit haben den Wettbewerb zu behindern. Aufgrund der grenzüberschreitenden Strukturen und der wirtschaftlichen Bedeutung wird in der vorliegenden Arbeit die Anwendung des Art. 82 EGV auf den Automobilmarkt näher betrachtet.
Kurz zu den Hintergründen: Die Anzahl der unabhängigen Autohersteller ist seit 1980 von weltweit 60 auf heute 15 gesunken und der Konsolidierungstrend wird sich weiter fortsetzen. Durch diesen Konsolidierungstrend ist ebenfalls von einer Konzentration der Marktmacht auf wenige Autohersteller auszugehen. Hier muss ein sicheres System geschaffen werden, das missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens gegenüber bspw. Zulieferern und auch Verbrauchern verhindert. Die Automobilzulieferer sind hier in einer sogenannten „Sandwich-Position“. Auf der einen Seite stehen die Zulieferer unter Kostendruck der Hersteller, diese fordern Preisabschläge, hohe Entwicklungsvorleistungen und eine hohes Qualitätsniveau. Auf der anderen Seite steigen die Rohstoff- und damit die Materialpreise an. Durch die Verschiebung der Wertschöpfungskette haben sich für viele Zulieferer ebenfalls Finanzierungsprobleme ergeben. So liegt der durchschnittliche Wertschöpfungsanteil von Fertigungs- und Entwicklungsleistungen der Automobilhersteller bei heute nur noch 35 %. Im Folgenden soll aufgrund der Wichtigkeit die Nachfragemacht der Automobilhersteller in den Vordergrund gestellt werden (Kapitel 2). Diese kann neben der Angebotsmacht als Bestandteil der Marktmacht gesehen werden. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wird im 3. Kapitel thematisiert. Hier werden die europarechtlichen Regelungen des Art. 82 EGV näher betrachtet. Einige Fallbeispiele werden im 4. Kapitel und eine abschließende kritische Würdigung des Autors im 5. Kapitel gegeben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Nachfragemacht in der Automobilindustrie
- Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EGV)
- Fallbeispiele aus der Automobilindustrie zum Artikel 82 EGV
- Kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch in der Automobilindustrie, insbesondere die Nachfragemacht der Automobilhersteller. Sie analysiert die Anwendung von Artikel 82 EGV auf den Automobilmarkt und beleuchtet die daraus resultierenden Herausforderungen für Zulieferer.
- Nachfragemacht der Automobilhersteller und ihre Auswirkungen
- Anwendung von Artikel 82 EGV auf den Automobilmarkt
- Fallbeispiele von Missbrauch marktbeherrschender Stellungen
- Die "Sandwich-Position" der Automobilzulieferer
- Kritische Bewertung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beschreibt das Ziel der Europäischen Union, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen und den Wettbewerb zu schützen. Artikel 81 und 82 EGV werden als zentrale Instrumente hierfür genannt. Der Fokus liegt auf Artikel 82 EGV im Kontext der Automobilindustrie, geprägt von Konsolidierung und Konzentration der Marktmacht.
Kapitel 2 befasst sich mit der Nachfragemacht in der Automobilindustrie, die sich seit den 1970er Jahren verstärkt hat, aufgrund von Angebotsüberhang und intensiverem Wettbewerb unter Anbietern. Die Machtverschiebung begünstigt günstigere Bedingungen für die Abnehmer (Automobilhersteller) im Verhältnis zu den Zulieferern.
Kapitel 3 thematisiert den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen gemäß Artikel 82 EGV, der europarechtlichen Regulierung.
Kapitel 4 präsentiert Fallbeispiele aus der Automobilindustrie, die den Missbrauch von Artikel 82 EGV illustrieren.
Schlüsselwörter
Artikel 82 EGV, Automobilindustrie, Nachfragemacht, Marktbeherrschung, Wettbewerbsrecht, Zulieferer, Konsolidierung, Missbrauch, Wertschöpfungskette.
- Quote paper
- Diplom Ökonom Alexander Gary (Author), 2008, Der Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch in der Automobilindustrie mit Fokus auf die Nachfragemacht der Automobilhersteller, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125466