Das primäre Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, indem ein diskriminierungsfreier Handel zwischen den Mitgliedsstaaten möglich ist (Art. 2 i. V. m. Art. 3 EGV). Eine Ausprägung dieser Zielvorgabe stellt, neben dem Kartellverbot nach Art. 81 EGV, das Missbrauchsverbot einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EGV dar. Hier unterliegen marktbeherrschende Unternehmen besonderen Verhaltensanforderungen, da sie durch ihre marktbeherrschende Stellung über eine besondere Marktmacht verfügen und dadurch eher die Möglichkeit haben den Wettbewerb zu behindern. Aufgrund der grenzüberschreitenden Strukturen und der wirtschaftlichen Bedeutung wird in der vorliegenden Arbeit die Anwendung des Art. 82 EGV auf den Automobilmarkt näher betrachtet.
Kurz zu den Hintergründen: Die Anzahl der unabhängigen Autohersteller ist seit 1980 von weltweit 60 auf heute 15 gesunken und der Konsolidierungstrend wird sich weiter fortsetzen. Durch diesen Konsolidierungstrend ist ebenfalls von einer Konzentration der Marktmacht auf wenige Autohersteller auszugehen. Hier muss ein sicheres System geschaffen werden, das missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens gegenüber bspw. Zulieferern und auch Verbrauchern verhindert. Die Automobilzulieferer sind hier in einer sogenannten „Sandwich-Position“. Auf der einen Seite stehen die Zulieferer unter Kostendruck der Hersteller, diese fordern Preisabschläge, hohe Entwicklungsvorleistungen und eine hohes Qualitätsniveau. Auf der anderen Seite steigen die Rohstoff- und damit die Materialpreise an. Durch die Verschiebung der Wertschöpfungskette haben sich für viele Zulieferer ebenfalls Finanzierungsprobleme ergeben. So liegt der durchschnittliche Wertschöpfungsanteil von Fertigungs- und Entwicklungsleistungen der Automobilhersteller bei heute nur noch 35 %. Im Folgenden soll aufgrund der Wichtigkeit die Nachfragemacht der Automobilhersteller in den Vordergrund gestellt werden (Kapitel 2). Diese kann neben der Angebotsmacht als Bestandteil der Marktmacht gesehen werden. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung wird im 3. Kapitel thematisiert. Hier werden die europarechtlichen Regelungen des Art. 82 EGV näher betrachtet. Einige Fallbeispiele werden im 4. Kapitel und eine abschließende kritische Würdigung des Autors im 5. Kapitel gegeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Nachfragemacht in der Automobilindustrie
3. Der Missbrauch einer marktbeherrschende Stellung (Artikel 82 EGV)
4. Fallbeispiele aus der Automobilindustrie zum Artikel 82 EGV
5. Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Anwendung des Artikels 82 EGV auf die Automobilindustrie, mit einem besonderen Fokus auf die Machtasymmetrie zwischen den marktbeherrschenden Automobilherstellern und ihren Zulieferern.
- Analyse der Nachfragemacht in der industriellen Fertigung.
- Untersuchung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach EU-Recht.
- Bewertung der Ausbeutungs- und Behinderungsmissbräuche im Hersteller-Zulieferer-Verhältnis.
- Diskussion der praktischen Herausforderungen bei der Marktabgrenzung.
- Kritische Würdigung des Handlungsbedarfs zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Auszug aus dem Buch
Die missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung der Automobilhersteller
Wie bereits erwähnt beklagen viele Zulieferer die geringe Bereitschaft der Hersteller angemessene Einkaufspreise zu zahlen. Ebenfalls werden die Zulieferer trotz steigender Kosten und gleich bleibender Preise dazu verpflichtet Rationalisierungspotentiale in der eigenen Produktion zu nutzen und entstandene Skalenerträge an die Hersteller in Form günstiger Preise weiterzureichen. Die Zulieferunternehmen stehen hier in einem Konflikt, da sie ebenfalls einen Großteil der Kosten in der Forschung- und Entwicklung tragen müssen um weiterhin erfolgreich zu sein. Die Hersteller sind hier immer weniger bereit sich an den Forschungs- und Entwicklungskosten zu beteiligen. Bekräftigt werden die Aussagen in einer aktuellen empirischen Studie von Jürgens/Meißner/Roth. Demnach geben mehr als die Hälfte der befragten Zulieferunternehmen an, dass die Geschäftsbeziehungen zum Automobilhersteller zwar innovationsförderlich sind, allerdings seltener renditefreundlich und fair.
In den Geschäftsbeziehungen zu den Herstellern haben der Preisdruck, die Forderung nach mehr Qualität und die Forderung nach mehr Entwicklungsleistung zugenommen. Eine entsprechende Honorierung der Automobilhersteller hat aus Sicht der Zulieferer dagegen abgenommen. Dies wirkt sich auf die Innovationsfähigkeit der entsprechenden Zulieferer aus. Interessant ist, dass Preisnachlässe der Zulieferer gegenüber den Automobilherstellern im laufenden Geschäft zugenommen haben. Des Weiteren ist eine Zunahme von Eintrittsgeldern als Vertragsvoraussetzung und eine Abnahme der Bereitschaft der Automobilhersteller zum Risk-Sharing festzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Artikels 82 EGV zur Wahrung des Wettbewerbs auf dem europäischen Binnenmarkt ein und skizziert den wachsenden Konsolidierungstrend in der Automobilindustrie.
2. Nachfragemacht in der Automobilindustrie: Das Kapitel erläutert die Verschiebung der Machtstrukturen zugunsten der Hersteller und definiert die Determinanten, die zu einer überlegenen Verhandlungsposition gegenüber Zulieferern führen.
3. Der Missbrauch einer marktbeherrschende Stellung (Artikel 82 EGV): Es werden die rechtlichen Tatbestandsmerkmale des Artikel 82 EGV sowie die verschiedenen Erscheinungsformen des Missbrauchs, wie Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch, detailliert dargelegt.
4. Fallbeispiele aus der Automobilindustrie zum Artikel 82 EGV: Anhand konkreter Fälle wie Michelin-Reifen und General Motors Continental NV wird die Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen auf die Praxis illustriert.
5. Kritische Würdigung: Der Autor resümiert, dass aufgrund der speziellen Abhängigkeiten in der Zulieferbranche ein dringender Handlungsbedarf besteht, um faire partnerschaftliche Beziehungen und den Erhalt der Innovationskraft zu sichern.
Schlüsselwörter
Automobilindustrie, Nachfragemacht, Artikel 82 EGV, Missbrauch, Marktbeherrschung, Zulieferer, Wettbewerbsrecht, Ausbeutungsmissbrauch, Behinderungsmissbrauch, Marktabgrenzung, Innovationsfähigkeit, Europäisches Recht, Kartellrecht, Wertschöpfungskette, Preisdruck.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die wettbewerbsrechtliche Problematik der Nachfragemacht in der Automobilindustrie auf Basis des Artikels 82 EGV.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen Automobilherstellern und Zulieferern, die Marktbeherrschungskriterien sowie die Formen des Missbrauchs gemäß EU-Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf das asymmetrische Verhältnis zwischen Autoherstellern und Zulieferern zu prüfen und den Handlungsbedarf für faire Marktbedingungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse sowie auf die Auswertung rechtlicher Bestimmungen und aktueller empirischer Studien aus dem Kontext der Automobilwirtschaft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition der Nachfragemacht, der systematischen Herleitung des Missbrauchsbegriffs nach Art. 82 EGV und der praktischen Anwendung durch Fallbeispiele.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Nachfragemacht, Automobilzulieferer, Marktbeherrschung, Artikel 82 EGV und Wettbewerbsrecht charakterisiert.
Warum ist das Verhältnis zwischen Herstellern und Zulieferern laut Autor problematisch?
Der Autor stellt fest, dass die Hersteller ihre Marktmacht nutzen, um Kosten auf Zulieferer abzuwälzen, was bei gleichzeitigem Innovationsdruck zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken für die Zulieferunternehmen führt.
Wie spielt das geistige Eigentum in der Argumentation des Autors eine Rolle?
Die "Missachtung geistigen Eigentums" wird als ein wesentlicher Aspekt des innovationshindernden Gesamtpakets gewertet, das die Handlungsfähigkeit und Rentabilität der Zulieferer untergräbt.
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- Diplom Ökonom Alexander Gary (Author), 2008, Der Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch in der Automobilindustrie mit Fokus auf die Nachfragemacht der Automobilhersteller, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125466