Eigentum bei John Locke und die Kolonialisierung Amerikas


Thesis (M.A.), 2003

80 Pages


Excerpt


Inhalt

A) Einleitung

B) Die Diskussion um die Entstehung von Eigentum in der politischen Theorie und in den amerikanischen Kolonien und Locke`s biographische Verbindungen zu Amerika als Implikationen seiner Eigentumstheorie in „Two Treatises of Government
1) Locke`s Arbeitstheorie, Eigentum und koloniales Denken
a) Die Intensität der Interpretation der Arbeitstheorie
b) Eigentum zur Zeit John Locke`s
c) Die Interpretation der “Two Treatises of Government” früher und heute
2) Die Eigentumstheorie von John Locke gemäß den „Two Treatises of Government“
a) Locke`s Eigentumsbegriff in „Two treatises about Government“
b) Der natürliche Gleichgewichtszustand
c) Die Einführung des Geldes
3) Die „Two Treatises of Government“ als Antwort auf Sir Robert Filmer`s „Patriarcha“
a) Unterschiedliche Interpretationen der „Two Treatises“
b) Eigentum in „Two Treatises of Government“ eine Fortentwicklung der Eigentumsvorstellungen des Grotius
c) Locke`s „Two Treatises“ als Antwort auf Filmer`s Patriarcha
d) Filmer`s Argumentation gegen die Eigentumstheorie des Grotius und Locke`s Antwort darauf
e) Eigentum bei Grotius
aa) Die Begründung von Eigentum bei Grotius
(1) Probleme der Definition des grotianischen Eigentumsbegriffes
(2) „Eigentum“ in den Rechtsbüchern des Grotius
(3) Der frühe Zustand der Menschheit
(4) Der Sittenverfall
bb) Vergleich und Wertung der Eigentumstheorie Locke`s zu den Eigentumsvorstellungen des Grotius
4) Locke`s Eigentumstheorie und Amerika
a) Indizien für die Rechtfertigung der Kolonialisierung Amerikas in „Two Tretises of Government“
b) Amerika ein Naturzustand
c) Besitz an Boden
d) Die „Fleißigen und Verständigen“
e) Die Einführuing des Geldes und koloniales Denken
5) Locke`s Eigentumsbegriff im Naturzustand in „Two Treatises of Government“ unter biographischen Aspekten und unter dem Aspekt der Eigentumsdiskussionen in Amerika
a) Locke`s Sicht auf die amerikanischen Ureinwohner in „Two Treatises of Government“
b) Locke und die politische Situation in Carolina
c) Die hitorische Auseinandersetzung um Eigentum in Amerika und die Arbeitstheorie
6) Eigentum in einer „zivilisierten Welt von Kommerz und Verbesserung“ unter biographischen Aspekten und unter dem Aspekt der Debatten um Eigentum in Amerika
a) Locke`s Ethik der Arbeitstheorie und die Ethik der Indianer
b) Die Wirkungsmächtigkeit der Eigentumstheorie Locke`s auf die Auseinandersetzungen um Eigentum in Amerika
c) Die Auffassung der britischen Krone zu Eigentum in Amerika
d) Widerstandsrecht der Ureinwohner
e) Grotius und koloniales Denken für die Niederlande
7) Entstehungsgeschichte der „Two Treatises“ im biographischen Kontext
a) Locke und die Naturrechtsphilosophie vor den „Two Treatises“
b) Die „Two Treatises of Government“
c) Schlussfolgerung
8) Von der Restauration zur Revolution in England 1660- 1689 /der verfassungsrechtliche Hintergrund der „Two Treatises“ und die Auseinandersetzung um rechtmäßige Begründung von Eigentum in Amerika
a)1660 : Restauration oder Revolution
aa) Der Begriff Revolution
bb) Der Begriff Restauration
b) Die „eigentliche“ Restauration von 1660
aa) Historischer Ablauf
bb) Die Stellung des Parlaments und des Königs
c) Die Korporationsakte zwischen König und Parlament
d) Sog. Clarendon Code von 1662 – Uniformitätsakte
e) Indulgenzerklärungen und Testakten, „triannalact“
f) Vertrag von Dover
g) „Papistische Verschwörung“
h) Die sog. Exclusion Bill
i) Der „Rye House“ Plott,1681
j) Jakob II, 1685
k) Jacobs Indulgenzerklärungen und Glorious Revolution
l) Contract und Abdiction
m) Die „ Bill of Rights“
n) Zusammenfassung
o) Schlußfolgerung für Locke`s „Two Treatises of Government“
9) Entstehung der Diskussion um die rechtmäßige Begründung von Eigentum in den amerikanischen Kolonien
a) Das Verhältnis zum Mutterland
b) Rückblick auf die Siedlung und die Entwicklung bis zur Schwelle des 18.Jahdt
c) Die Auswirkungen des politischen Wandels in England auf die amerikanischen Kolonien

C) Lockes Eigentumsbegriff aus heutiger Sicht- Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

Themenstellung : Eigentum bei John Locke und die Kolonialisierung Amerikas

A) Einleitung

Die vorliegende Darstellung versucht die Arbeitstheorie John Lockes im 5. Kapitel seiner „Two Treatise of Government“ im historischen Kontext der Ereignisse ihrer Entstehungszeit und ihrer Entstehungsumstände einzuordnen und hierbei die bisher wenig beachteten Implikationen kolonialen Denkens zu berücksichtigen.

Es geht darum, der klassischen Sicht auf die „Two Treatises of Government“ einen Aspekt beizuordnen, der mit Blick auf die Rezeption der Eigentumstheorie Locke`s eine weitere, neue Deutungsweisen der „Two Treatises“ zulässt und eine weitere neue Einordnung der „Two Treatises of Government“ und der sich an diese anschließenden Diskussionen ermöglicht.

Dementsprechend wird bei der Erläuterung der Arbeitstheorie über die Auseinandersetzung mit der klassischen Deutungsweise hinausgegangen. Neben der Frage nach der Motivation der Arbeitstheorie in der politischen Theorie, die sich immer wieder auch auf Locke`s Auseinandersetzung mit Sir Robert Filmer und dessen Kritik an den Vorstellungen zum Eigentum des Hugo Grotius bezog, wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Erläuterung von Implikationen gelegt, die biographisch bedingte Verbindungen Locke`s zu den Interessen Englands, bzw. den Interessen des Lord Shaftesbury in Amerika aufzeigen. Besondere Aufmerksamkeit wird daher auch der der Auseinandersetzung mit einer bestimmten Art der argumentativen Begründung von Eigentumsansprüchen britischer Siedler in Amerika gewidmet, die ein bedeutsames Motiv für die Entstehung der Eigentumstheorie zu sein scheinen.

Insgesamt werden zur Erläuterung des Blickwinkels auf koloniales Denken verschiedene Aspekte angeführt. Neben der Auseinandersetzung u.a. mit der Entstehungsgeschichte der „Two Treatise of Government“ wird ein Blick auf die Entstehungsmotive der grotianischen Schriften „De Indis“, „Mare Librum“ und „De Iure Bello Ac Pacis“ geworfen, in denen sich auch Erklärungen zum „Eigentum“ finden, die von kolonialem Denken motiviert sind und Parallelen zu den „Two Treatises“ aufweisen können.

Sollen die Implikationen der Kolonisierung Amerikas auf die Rezeption Locke`s gedeutet werden, ist zur Präzisierung des Sujets interdisziplinär, eine historische, über die reine politische Theorie Locke`s hinausweisende Beschäftigung mit Locke`s Eigentumsbegriff erforderlich.

Mit einer präzisen Darstellung der Entwicklung der politischen Freiheit in England und dem Kampf um Boden in Amerika in der zweiten Hälfte des 17.Jahdt. gewinnt die Diskussion um die Arbeitstheorie Ihren politischen und historischen Kontext.

Folgerichtig wird in dieser Abhandlung schwerpunktmäßig auf die Entstehung politischer Freiheit in der Auseinandersetzung zwischen Krone und Parlament in England mit ihrer Wirkung auf Amerika sein. Der gleichzeitige Blick auf die Vielheit der politischen Ereignisse in England und in Amerika in dieser bewegten Epoche zwischen ‚Revolution und Restauration’ erleichtert die Herstellung logischer Schlussfolgerungen aus den Implikationen der Arbeitstheorie zu ziehen, die sich eben aus Locke`s Mitwirkung bei der Kolonisierung Amerikas ergeben.

Die Vorgehensweise der Arbeit stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Zunächst wird die These aufgegriffen, dass biographische Aspekte im Leben Locke`s und die Auseinandersetzung über die richtige Art der Eigentumsgewinnung in Amerika für die Eigentumstheorie Locke`s in den „Two Treatises of Government“ von Einfluss waren und eine völlig neue Interpretation der „Two Treatises of Government zulassen.

Um auf die Implikationen, die sich aus Locke`s Engagement in den amerikanischen Kolonien ergeben eingehen zu können werden vorab die Aspekte der Eigentumstheorie aufgezeigt, die in der konventionellen Interpretation der „Two Treatises“ eine Rolle spielen aufgezeigt.

Insbesondere wird auf den im frühen 17. Jahdt. in der Naturrechtstheorie vertretenen Ansatz von Grotius zur Erklärung von Eigentum eingegangen und die Kritik des konservativen, der Politik der Krone nahe stehenden Sir Robert Filmer erläutert. Nachdem die Vorstellungen zum Eigentum bei Hugo Grotius ähnlich wie bei Locke in einem vorstaatlichen Naturzustand und einem Gesellschaftszustand vorkommen, wird bei der Darstellung dieser Unterscheidung Rechnung getragen.

Die unterschiedlichen Ansätze für die Erklärung von „Eigentum“ bei Grotius und bei Locke werden miteinander verglichen und die historische Entwicklung des Begriffes „Eigentum aufgezeigt, um dann Locke’s Beitrag mit der Eigentumstheorie in ‚Two Treatises of Government’ herauszustellen.

Daraufhin wird nun wieder die These aufgegriffen, dass Umstände in der Biographie Locke`s eine Rolle bei der Konzeption der „Two Treatises“ gespielt haben näher erläutert. Es wird auf Locke`s Verhältnis zu Lord Shaftesbury eingegangen und versucht eine Argumentation aufzubauen, die zu der Schlußfolgerung führt, daß Locke`s Arbeitstheorie von einer kolonialen, gegen indianische Lebensformen gerichteten Argumentation der Eigentumsgewinnung britischer Siedler beeinflusst war.

Nachdem der Begriff Eigentum bei Locke mit den Amerika betreffenden Implikationen theoretisch nachgewiesen ist, ergibt sich die Frage der daraus zu ziehenden Konsequenzen für die Beurteilung der politischen Motivation der Arbeitstheorie, mithin in welchem politisch- historischem Kontext sie stand.

Die hierbei zu erörternde Fragestellung ist, inwiefern und ob Locke`s Arbeitstheorie auf den Konflikt zwischen Krone und Parlament, mithin auf eine Veränderung des politischen Systems in England zielte und inwieweit auf die Interessenlage in Amerika und inwieweit auf seine eigenen Interessen. Dies wird die Erörterung der Frage nach sich ziehen, welche Konsequenzen sich daraus für die Rezeption der Geschichte der westlichen Freiheitsrechte ergeben.

Um einen präzisen Ansatz zur Beantwortung dieser Frage zu bieten wird auf den historischen Kontext der Tätigkeit Locke`s eingegangen.

Es wird versucht mit der Darstellung der Entwicklung der politischen Freiheit in England zwischen 1660 und 1689 und der Erläuterung der historischen Diskussion um die rechtliche Begründung der in dieser Zeit gleichzeitig stattfindenden Landnahme in Amerika ein Bild der Verfassungssituation zu zeichnen, das den Hintergrund für Locke`s Arbeitstheorie darstellt.

Ziel ist es den Kontrast zwischen Locke`s Theorie, den unterschiedlichen politischen Zielsetzungen seiner Zeit und der Lebensform der indianischen Ureinwohner zu erklären.

Die Emanzipation des britischen Parlaments zwischen 1660 und 1689, der rechtliche Rahmen der Siedlung und die Auseinandersetzung mit den Indianern werden somit ebenso angesprochen wie der Einfluß der britischen Politik auf die Kolonien und die politische Position des Lord Shaftesbury, dessen Sekretär in seiner Zeit in Übersee John Locke war.

B) Die Diskussion um die Entstehung von Eigentum in der politischen Theorie und in den amerikanischen Kolonien und Locke`s biographische Verbindungen zu Amerika als Implikationen seiner Eigentumstheorie in „Two Treatises of Government

1) Locke`s Arbeitstheorie, Eigentum und koloniales Denken

a) Die Intensität der Interpretation der Arbeitstheorie

Locke`s Arbeitstheorie im 5. Kapitel seiner Schrift „Two Treatises of Government“ ist schon seit gut 300 Jahren Gegenstand zahlreicher Diskussionen in der politischer Philosophie . Besondere Bedeutung kam ihr in den Verfassungsdiskussionen des 18. Jahrhunderts in England, Frankreich und Amerika zu[1].

Schon vor Locke hatten im frühen 17. Jahrhundert zahlreiche Anhänger der sog. Whigs während der stürmischen Zeit der Revolutionen in England in ihren Pamphleten, Broschüren und politischen Traktaten die Idee der Volkssouveränität, der Überordnung der Legislative über die Exekutive, die Unveräußerlichkeit und Unantastbarkeit der natürlichen Rechte der Individuen und ihres Eigentums propagiert[2]. Dennoch ist es insbesondere die Schrift der „Two Treatises of Government“, die über den engeren Rahmen der sog. „Exclusion Crisis“ (dazu näher unten) hinaus für die weitere politische Diskussion hohe Bedeutung aufweisen konnte[3].

Es ist denkbar dieses Phänomen damit zu erklären, dass für Locke die Fragen nach dem Ursprung, der Reichweite und den Grenzen der Staatsmacht losgelöst von den konkreten Gegebenheiten der aktuellen politischen Situation und der herrschenden Verfassungs- und Rechtslage erklärbar waren[4].

Tatsächlich geht Locke in den „Two Treatises“ nicht auf die Rechtstradition in England ein. Es erfolgt keine Auseinandersetzung mit dem Common Law oder mit Rechtsquellen wie der Magna Charter von 1215. Vierzig Jahre vorher in der Regierungszeit von James I. und Charles I., vor der ersten Revolution von 1640, war dies noch selbstverständlich.

Große britische Juristen wie etwa Edward Coke beherrschten die öffentliche Diskussion und rangen mit juristischen Begründungen um Partizipationsrechte des Parlaments[5].

Wahrscheinlich ist der Grund für die von Anfang an hohe Intensität der Diskussion um die „Two Treatises“ ihre naturrechtliche Ausrichtung und der dadurch gegebene Interpretationsspielraum.

Locke beschränkt sich nach eigenen Angaben für die Untersuchung der Grenzen der Staatsmacht ganz auf „seine Sinne und die natürliche Vernunft“ als Quelle der Erkenntnis der Inhalte des Naturrechts[6]. Das Naturrecht alleine gebe nach Locke Auskunft über die unveräußerlichen Rechte der Menschen und die Struktur eines diese Rechte sichernden Staates, wenn man ihm gegenüber nur unvoreingenommen genug sei[7].

Sicherlich ist es nahezu unmöglich die Intelligibilität des „Naturrechts“ logisch nachvollziehbar zu analysieren[8]. Nachträglich erforschbar erscheinen aber Locke`s Motive für seine Argumentation in Bezug auf das Eigentum im 5. Kapitel der „Two Treatises of Government“.

b) Eigentum zur Zeit John Locke`s

Das, was noch im frühen 17.Jahrhundert unter dem Begriff Eigentum in der angelsächsischen Welt gegolten hatte, war grundsätzlich - ähnlich wie auch in vielen anderen Teilen der europäisch geprägten Welt des 17. Jahrhunderts - das im Rahmen von Territorialstaaten dem Grundherren vom jeweiligen Souverän verliehene Nutzungsrecht an Landesteilen seines Herrschaftsbereichs[9].

Dieser auf die mittelalterliche Grundordnung zurückgehende Eigentums-Begriff hat im Wesentlichen dadurch über die Jahrhunderte eine Veränderung erfahren, dass die jeweiligen Lehnsherren ihre Lehenprivilegien ausdehnen oder verlieren konnten. D.h. in machen Gebieten konnten die Lehenprivilegien soweit ausgedehnt werden, dass das Lehengebiet eigne Souveränität beanspruchen konnte[10], wohingegen in anderen Gebieten Privilegien an den König zurückgegeben wurden[11].

Diese Situation galt bis 1640 für den angelsächsischen Raum[12] insofern, als dort wie auch in kontinental- europäischen Gebieten jeder Grundbesitzer sein Recht zum Besitz, das vor allem ein Nutzungsrecht miteinschloss von einem höherständischem Lehnsherren ableitete[13].

Die Revolution von 1640 brachte in England einer kleinen Schicht von reichen Kaufleuten, der sog. „Gentry“, ca. 3% der Bevölkerung, eine Teilhabe an diesen früher nur dem Adel vorbehaltenen Privilegien[14].

In allen grundherrlich-ständisch geprägten Gesellschaften war der nach heutigem und auch schon römisch-rechtlichen Verständnis zwischen Besitz und Eigentum und zwischen beweglichem und unbeweglichem Eigentum trennende Eigentumsbegriff noch unklar oder gar nicht definiert[15].

Die Konsequenz einer Gesellschaft mit ausschließlich privilegiertem Adel war, dass der größte, nicht privilegierte Teil der Bevölkerung eigentums- bzw. besitzlos war[16]. Erst der neuzeitliche Verfassungsstaat des 18. Jahrhunderts mit seinen Grundrechtsgarantien leitete eine grundsätzliche Veränderung dieser Verhältnisse ein[17].

John Locke`s „Two Treatises of Government“ stehen zeitlich vor dem modernen Verfassungsstaat des 18. Jahrhunderts und versuchen originäre Individualrechte theoretisch zu begründen.

Die Verfassungsdiskussion im 18. Jahrhundert vor allem in England, Frankreich und Amerika hat immer wieder auf Locke zurückgegriffen, so dass sogar argumentiert wird, dass die neuzeitliche Eigentumstheorie in diesen Ländern wohl am wirkungsvollsten von Locke beeinflusst wurde[18].

In der Rezeption des Einflusses Locke`s geht man davon aus, dass sein Denken dadurch Eingang in die meisten neuzeitlichen Verfassungen gefunden hat, dass die Theorie des liberalen bürgerlichen Eigentums, die Eigentum zunehmend als ein verfassungsrechtlich garantiertes Institut ansah, sich oftmals auf Locke`s Ansätze berief.[19]

c) Die Interpretation der “Two Treatises of Government” früher und heute

In früheren Jahrhunderten und Jahrzehnten waren Interpretationsansätze zu den „Two Treatises of Government“ oft von bestimmten Strömungen in der politischen Philosophie beeinflusst. Mitunter waren sie gezielt von bestimmten Weltanschauungen geprägt oder zumindest indirekt mitbestimmt worden[20]. Dies führte nicht zu letzt dazu, dass auch die Universitätsphilosophie von Versuchen nicht frei war Locke`s Theorie immer wieder neu den Diskussionszielen der gerade herrschenden politischen Diskussionsweisen anzupassen[21]. In neuester Zeit war man deswegen mehr darum bemüht die persönlichen Motive Locke`s für die Aufstellung seiner Theorie zu ergründen und auch historische und biographische Aspekte in die Untersuchungen mit einzubeziehen[22].

Bei der Auswertung der Eigentumsvorstellungen Locke`s sind immer noch einige wesentliche Aspekte wenig diskutiert worden. So können auch heute noch bei Betrachtung seiner Argumentation unter historischen und biographischen Aspekten neue Widersprüche entdeckt werden. Gerade unter kritischer Betrachtung des erwähnten Anspruchs Locke`s, dass er die unter Menschen herrschenden Rechtsbeziehungen ausschließlich auf ihre naturrechtliche Legitimation untersucht haben will, trifft dies zu:

Es wird z.B. in dem Aufsatz „The Wild Indian`s Vension: Locke`s Theory of Property and English Colonialism in America“ von Barbara Arneil erfolgreich die These zu untermauert, dass Locke`s Eigentumstheorie von seiner starken Einbindung in die Entwicklung der Kolonialpolitik Englands als Sekretär des Lord Proprietors of Carolina (Lord Shaftesbury) und als Sekretär des für Amerika zuständigen Council of Trade and Plantation, des Amtes für Handel und Pflanzung, beeinflusst wurde[23]. So spiegeln nach Arneil die „Two Treatises“ die ökonomischen und imperialistischen Argumente der Verteidiger der Englischen Pflanzungen in Amerika wieder. Locke seinerseits, rechtfertige ideologisch die Besetzung von Land, das den Indianern gehörte und fände des Weiteren ökonomische Argumente für eine Bejahung der agrarischen Besiedelung der Kolonien[24]. Folglich sei Locke`s Eigentumstheorie mitunter nichts anderes als eine schlagkräftige Verteidigung der ökonomischen und imperialen Interessen und Aktivitäten englischer Siedler und a.E. Englands in der neuen Welt[25].

Im Folgenden wird gegenständlich diese Sicht auf Locke`s „Two Treatises“ dargestellt und diskutiert.

Um den Zusammenhang herzustellen und die aufgestellten Thesen mit Locke`s eigenen Worten vergleichen zu können wird aber zunächst die Arbeitstheorie gemäß den „Two Treatises of Government “ vorgestellt und die Erläuterung der Entstehungsmotive vorgenommen, die bisher vorrangig diskutiert werden. Es wird dabei Filmers Kritik an den Eigentumsvorstellungen des Grotius und Locke`s Gegenkritik mittels seines „First Treatise“ berücksichtigt.

2) Die Eigentumstheorie von John Locke gemäß den „Two Treatises of Government“

a) Locke`s Eigentumsbegriff in „Two treatises about Government“

Locke folgend ist Eigentum naturrechtlich vorgegeben und keine menschliche Erfindung. Es liegt nach seiner Auffassung in der Natur selbst begründet und ist so unwandelbar vorgegeben, wie das Universum selbst.[26] Einen empirischen Beweis für die Richtigkeit dieser Grundthese tritt Locke nicht an. Er lässt vielmehr offen, ob man sich auf die menschliche Vernunft stützen soll oder ob die Vorstellung der Offenbarung als ausreichendes Erklärungsmodell dienen kann[27].

Der biblischen Offenbarung entnimmt er, und dies ist grundlegend für seine weiteren Ausführungen, dass die Erde den Menschen gemeinsam durch Gott als Schöpfer des Universums gegeben worden sei[28].

Eigentum könne ursprünglich nicht von Menschen erteilt oder abgeleitet werden, woraus sich ergäbe, dass zunächst grundsätzlich jeder Mensch an Eigentum teilhaben können müsse[29]. Nach Locke ist es daher auch nicht haltbar, dass die Erde Adam und seinen Nachkommen unter Ausschluss aller übrigen Nachkommen gegeben wurde, was die Auslegung der Offenbarung nach einem patriarchalischen Verständnis ergibt[30] (dazu auch weiter unten).

Eine genauere Begründung dafür, wie Eigentum bei Menschen tatsächlich entsteht, bzw. was Individual- bzw. was Privateigentum ist, gewinnt Locke durch die Darstellung der Eigentumsbegründung in einem Zustand vor und einem nach Einführung des Geldes. Den Zustand vor Einführung von Geld nennt er den Zustand des natürlichen Gleichgewichtes[31].

b) Der natürliche Gleichgewichtszustand

Der natürliche Gleichgewichtszustand bzw. Naturzustand ist für Locke ein vorgesellschaftlicher Zustand[32]. In diesem sind die Kräfte der Natur vorherrschend. Die Menschen können in ihm nur eine untergeordnete Rolle spielen[33]. Dieser Zustand ist in seiner gedanklichen Abstraktheit vergleichbar dem theoretischen Naturzustand einiger anderer Denker, die zum Teil schon vor Locke für die Erklärung und Begründung von Herrschaftstheorien einen Naturzustand als Ausgangspunkt ihrer Gesellschaftstheorien wählten.[34]

Auf der vorgeschichtlichen - von der Natur geprägten Stufe menschlichen Daseins - ist es nach Locke nicht möglich und auch nicht notwendig Eigentum förmlich zu legitimieren[35]. Bei anderen Naturrechtstheoretikern wird dies durch die Fiktion eines Vertrages, der die Zuordnung der Herrschaftsgewalt und des Eigentums regelt unternommen.[36]

Locke folgend habe der Mensch von Anfang an das Eigentumsrecht am eigenen Körper[37]. Untrennbar damit verbunden sei das Recht auf Selbsterhaltung und das Recht auf Aneignung der lebensnotwendigen Einzelgüter.[38]

Neuartig ist, wie Locke innerhalb der zu seiner Zeit lange bekannten Körpertheorie den Übergang vom Eigentum am eigenen Körper zum Eigentum an einzelnen Gegenständen mithin zum „Privateigentum“ erklärt:

Es ist die von Locke theoretisch aufgegriffene, und bis heute intensiv diskutierte Apropriation im Wege der „Arbeit“[39].

Nach Locke sei Arbeit die Ausübung des Rechtes auf Selbsterhaltung. Des Weiteren sei diese, der Selbsterhaltung dienende Tätigkeit, Ausfluss des Körpers und damit auch Teil des Körpers[40].

Ist Arbeit ein Teil des Körpers besteht folglich Eigentum an ihr als Eigentum am eigenen Körper vermittelt durch den Körper[41].

Das Eigentum aber an den Gegenständen, die der Selbsterhaltung dienen werde durch die Vermischung der Arbeit mit diesen Gegenständen der Apropriation erreicht[42]. D.h. durch die Vermischung der Arbeit, einem Teil des Körpereigentums, mit den jeweiligen Gegenständen der Apropriation, (hier wäre grundsätzlich sowohl an sog. Mobilien als auch an sog. Immobilien zu denken), entstehe Sondereigentum an diesen.[43]

Die Bearbeitung von Boden im Wege menschlicher körperlicher Arbeit i.S.v Nutzung führt zu Eigentum am Boden, das Ernten von Früchten zu Eigentum an diesen[44].

Dieser Apropriationsvorgang sei dadurch, dass der Mensch zur Selbst-Erhaltung gezwungen sei von Anfang an - also ursprünglich - mit einem Naturrecht auf Aneignung verbunden[45].

Locke`s Argument für das Ausbleiben eines Vertragserfordernisses[46] ist an dieser Stelle, dass wenn es eines gegeben hätte, die Menschen vor Einholung einer für einen Vertrag erforderlichen Zustimmungserklärung über den Eigentumswechsel jeweils verhungert wären bis sie diese erhalten hätten.[47]

Folglich gibt es gemäß Locke neben dem ursprünglich den Menschen gemeinsam gegebene Eigentum das durch Arbeit erworbene Individualeigentum.

Das Eigentum des Naturzustandes wird aber nicht grenzenlos gewährt. Es findet seine Begrenzung in zweifacher Weise:[48]

Die jeweilige Aneignung durfte erstens nur soweit gehen, dass genügend für andere übriglassen wurde.[49] Zweitens durfte jeder nur soviel Eigentum erwerben, wie er selbst zu verwerten in der Lage war.[50]

Letzteres folge aus der Verderblichkeit aller Güter im Naturzustand[51]. Eine Aneignung von Gütern, die nicht verwertet werden könnten sei nämlich sinnlos und von vornherein gegen das Selbsterhaltungsrecht anderer gerichtet[52]. Sie ist folglich die unzulässige Überschreitung der Grenzen des Aneignungsrechtes.[53]

Will man den Eigentumsbegriff Locke`s für den Naturzustand zusammenfassen, so lässt sich feststellen, dass sich nach ihm aus der Offenbarung ergibt, dass Eigentum für alle Menschen gemeinsam vorhanden ist und dass die Möglichkeit des Erwerbes von Privat- bzw. Individualeigentum so schon naturrechtlich vorgegeben ist.

Ein Erwerb von Individualeigentum erfolgt im Wege der gegenständlichen Aneignung. Der Eigentumsübergang innerhalb dieses Vorganges erfolgt durch die Vermischung eines Teiles des Körpers, welcher Arbeit ist, mit dem Gegenstand der Aneignung. Arbeit ist die Ausübung einer der Selbsterhaltung dienenden Tätigkeit.

Seine Schranke findet der Erwerb von Eigentum in der individuellen Verwertungsmöglichkeit und im Selbsterhaltungsrecht anderer.

c) Die Einführung des Geldes

War bis zur Einführung des Geldes die Ordnung unter den Menschen in einem natürlichen Gleichgewichtszustand, stellt für Locke die Wertbelegung von Gold und Silber kraft Konventionalisierung einen qualitativen Entwicklungssprung dar.[54]

War vorher aufgrund der Verderblichkeit der Naturgüter und der notwendig mit ihr einhergehenden begrenzten Bewirtschaftung von Boden zum Zwecke der Selbsterhaltung nur eine begrenzte Besitzbildung möglich, hat sich dies mit der nun möglichen Geldwirtschaft geändert[55].

Die Konsequenz aus dieser Entwicklung hin zu einer Geldwirtschaft sei, dass nun eine Legitimationsbasis erforderlich wurde, damit sie überhaupt funktionieren konnte.

Eine solche auch nach außen erkennbare Legitimationsbasis könne in der Konventionalisierung des Geldes selbst gesehen werden, das nun als Surrogat für Besitztümer diente[56]: „Denn würden die Menschen Geld nicht anerkennen, wäre Geldwirtschaft und die Bildung größerer Besitztümer gar nicht möglich und gewollt“[57].

Folglich liegt bei Locke ab hier ein Gesellschaftsvertrag als eine tatsächlich, stillschweigend oder ausdrücklich akzeptierte Vereinbarung unter den Menschen insgesamt vor.

Die von Locke für den o.g. Naturzustand gefundene Schranke, die sich aus der Verderblichkeit der Naturgüter ergibt, ist in einem Stadium der Geldwirtschaft obsolet. Gold und Silber, als Stellvertreter für Naturgüter sind ohne inneren Wert und können daher auch nicht verderben[58].

Eine Diskussion über Gerechtigkeitsprobleme als Folge möglicher Un-gleichverteilung in einer Geldwirtschaft strengt Locke hier nicht an. Er erwähnt nicht, dass durch die Einführung von Geld die zweite Einschränkung der Eigentumsgewinnung, die oben genannte Schranke, die sich aus dem Selbsterhaltungsrecht Anderer ergibt berührt werden könnte.

Im Naturzustand wird Ungleichverteilung vielmehr mit der menschlichen Ungleichheit des Fleißes begründet[59]. Diesen Gedanken überträgt er auch auf den Gesellschaftszustand nach Einführung des Geldes.

Darüber hinaus ist nach Locke`s Theorie eine Gesellschaftsform mit Geldwirtschaft im Ergebnis immer gerecht, da auch eine individuell ungleiche Erwerbung von Eigentum durch Arbeit regelmäßig im Resultat zu einer Vermehrung des Besitzstandes aller führe[60]: Das nun mögliche Urbarmachen von mehr Land gehe immer mit einer Ertragssteigerung einher, die sich für alle positiv auswirke.[61]

Letzteres bildet auch den Anknüpfungspunkt in der neueren Diskussion um die „Two Treatises of Government“

War es in früheren Jahrhunderten nicht notwendig Eigentum in der politischen Theorie näher zu definieren, ergibt sich mit dem Hervorholen eines Eigentumsinstituts des Privateigentums eine neue Perspektive in der Eigentumsdiskussion.

3) Die „Two Treatises of Government“ als Antwort auf Sir Robert Filmer`s „Patriarcha“

a) Unterschiedliche Interpretationen der „Two Treatises“

Wesentliche Grundlage und auch Anstoß der Neuinterpretationen Locke`s politischer Philosophie ist die 1947 von der Bodleian Library in Oxford erworbene sog. „Lovelace-Collection“, die den überwiegenden Teil des früheren Lockschen Nachlasses darstellt[62].

Danach dürfte es für kaum einen Philosophen des 17. Jahrhunderts eine so breite Quellenlage wie für Locke geben. Sämtliche Tagebücher, Briefe und die Hälfte seiner Bücherei erlauben Untersuchungen zur Basis und Entwicklung seines Denkens[63].

Dennoch bestehen erhebliche Kontroversen in der Diskussion um Lo>Hauptstreitpunkt und äußerer Rahmen der Forschungsmeinungen war seit 1947 vor allem Locke`s Naturrechtsdenken.

So habe sich z.B. für Leo Strauß der Lockesche Naturzustand von seiner friedlichen Ausgangssituation zu einem Kriegszustand entwickelt, um für Locke`s zentrales Anliegen der Eigentumstheorie die Bahn frei zu machen[64]. Unmittelbar abgeleitet aus dem obersten naturgesetzlichen Prinzip der Selbsterhaltung werde die Erklärung des Wandels vom Naturzustand zum Gesellschaftszustand die Doktrin des von Locke angesteuerten, theoretisch zu untermauernden „Spirit of capitalism“[65].

Sehen Strauß und seine Schüler Locke so als einen unausgesprochenen Hobbesianer und gleichzeitig als Vorkämpfer des Kapitalismus, möchte z.B. Mcpherson anderen, nicht zu Tage liegenden Prämissen Locke`s nachgehen, die ihn als bürgerlichen Apologeten seiner Zeit bestimmen sollten. Locke entlehne nach Mcpherson bestimmte Voraussetzungen seiner Zeit und projiziere diese in seine Philosophie[66]. Demnach vertrete Locke einen bürgerlichen Klassenstaat zum Zwecke des Eigentumsschutzes, in dem die Eigentümer die Klasse der Arbeiter beherrschten[67].

Diesen ideologiekritischen Interpretationen stehen Analysen gegenüber, die Locke`s politische Philosophie im Kontext der Tradition interpretieren wollen. Sie sehen Locke der klassischen Naturrechtslehre verpflichtet und erkennen ihm dabei „moderne Züge“ zu[68].

Die erste systematische Analyse Locke`s Eigentumsbegriffes unternahm James Tully[69]. Tully bezieht auch den historischen Kontext zu Filmer ein und prägt den Begriff des sog. „Schöpfer-Objektverhältnisses“, das das Verhältnis von Mensch und Eigentum ausmache[70]. Dementsprechend werde bei Locke Eigentum nicht wie in der konventionellen Auffassung seiner Zeit primär nur als Gemeineigentum, sondern auch als Individual-Eigentum angesehen[71].

Aufgrund solcher Analysen und Konkretisierungen der Denkansätze von Locke kommt es immer wieder zu neuen Diskussionen um Einzelheiten der Theorien Locke`s, die bis heute andauern[72].

Hier soll nur von Interesse sein, dass sich Locke`s Ansatz mit der Arbeitstheorie von den anderen zeitgenössischen Konzeptionen dadurch wesentlich unterscheidet, dass er mit dem auf Arbeit fußendem Eigentumsbegriff eine Alternative zu dem Eigentumsbegriff der Vertragstheorien und der herrschenden Meinung seiner Zeit gefunden hat[73].

b) Eigentum in „Two Treatises of Government“ eine Fortentwicklung der Eigentumsvorstellungen des Grotius

Bei einer Konzentration auf Motive, die sich aus Locke`s Ausführungen zu Filmers „Patriarcha“ in seinem „First Treatises“ ergeben wird deutlich, dass sein Eigentumsbegriff gar nicht so revolutionär anders war wie der von Grotius[74].

Locke sucht bei seiner Parteinahme für die von Grotius zum Eigentum vertretenen Thesen, die eine kontraktuelle Eigentumsentstehung beinhalten, keine neue theoretische Grundlegung[75]. Er versucht vielmehr die Eigentumsvorstellungen des Grotius gegen die Kritik Filmer`s, der einen auf einem Vertrag fußenden Eigentumsbegriff ablehnt, zu immunisieren[76]:

Der von Filmer in polemischer Weise eingeforderte ausdrückliche Vertrag eines jeden mit jedem in Bezug auf jeden einzelnen Eigentumswechsel ( siehe dazu unten) ist nämlich schon in dem Moment entbehrlich, in dem Locke`s „kontraktuelle Geldtheorie“ in Verein mit seiner Arbeitstheorie eine alternative Erklärung der Entstehung von Privateigentum aufzeigen kann[77].

Es ist also notwendig die Entstehung der Arbeitstheorie im Zusammen-Hang mit der Eigentumstheorie des Grotius und Filmer`s Kritik an Grotius zu betrachten.

Eine mögliche weitergehende Beschäftigung mit Fragen danach, welche Probleme die Vereinnahmung Locke`s für die verschiedenen ideologischen Ausrichtungen wie den Sozialismus, Liberalismus bzw. Kapitalismus und Besitzindividualismus mit sich bringen und inwiefern es sich auswirkt, dass Filmer in der Philosophiegeschichte keine eigenständige Bedeutung aufweisen kann, sollen hier aber offen bleiben, weil sie nicht unmittelbar bei der Diskussion um die noch zu erörternden biographischen Implikationen benötigt werden.

Im Folgenden wird daher auf die Motive der Eigentumstheorie in den „Two Treatises of Government“ eingegangen, die sich aus der ihnen konträren politischen Zielsetzung der Eigentumsvorstellungen Sir Robert Filmer`s in England ergeben. Darauf aufbauend kommt es später zu einer vergleichenden Bewertung der Implikationen, die sich aus der Auseinandersetzung um Eigentum in Amerika ergeben.

c) Locke`s „Two Treatises“ als Antwort auf Filmer`s Patriarcha

Unmittelbarer Anlass und eigentlicher Diskussionsgegenstand der „Two Treatises of Government“ sei nach Locke die absolutistische Staatstheorie Sir Robert Filmer`s gewesen[78].

Dessen Schriften waren bereits um die Jahrhundertmitte erstmals publiziert worden und erlebten von 1679 an im Zuge der sog. „Exclusion Crisis“ (siehe dazu weiter unten) eine Renaissance[79].

Nach der überwiegend vertretenen Meinung in der Forschung begann Locke mit dem „Second Treatise“ um 1679 und schob zwischendrin, in Erwiderung auf die Republikation Filmer`s „Patriarcha“ um 1680, den „First Treatise“ ein[80]. Das Titelblatt der „Treatises“ weist diese als Widerlegung der „False Principles and Foundation (of Government) of Sir Robert Filmer“ aus[81].

Auch Filmer`s Ausgangspunkt für seine „Patriarcha“ war die Bibel. Er bezeichnet sie als einzige Erkenntnisquelle neben der es keine weiteren Erkenntnismöglichkeiten über die Schöpfung, die Natur des Menschen und seine gesellschaftlichen und politischen Verfassungen gäbe[82]. Nach seiner Interpretation der Schöpfungsgeschichte habe Gott Adam der menschlichen Gesellschaft vorausgesetzt[83]. In ihm vereinten sich väterliche, politische und durch Besitz begründete Macht. Alle Monarchen leiteten demnach auch ihr Recht zur Herrschaft indirekt auf Adam ab[84]. Folglich seien sie diesem auch untertan[85].

Ungleichheit und Unfreiheit sind nach Filmer mit der Identität von Eigentum verbunden. Eigentum begründet die uneingeschränkte väterliche und politische Gewalt, die nicht wandelbar sei[86].

Dagegen argumentiert Locke in seinem „First Treatises“, dass diese Auffassungen Filmer`s der natürlichen Gleichheit und Freiheit der Menschen, die sich aus den Konsequenzen der Naturrechtslehre ergäben, widersprechen[87].

Für eine schlüssige Begründung seiner Argumentation war es allerdings erforderlich, dass Locke Filmer`s Begründungszusammenhang von Eigentumsentstehung und politischer Gewalt, den dieser im Gegensatz zu den von Grotius gefundenen Begründungen für die Entstehung von Eigentum argumentiert hatte, widerlegte und seine Eigentums-vorstellungen gegenüberstellte[88]. Hauptziel Filmer`s war schließlich die Erklärung und Begründung des Überganges des ursprünglichen Allgemeinbesitzes in königlichen Privatbesitz[89].

Filmer und seine Vorstellungen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der politischen Situation seiner Zeit[90], der sog. „Ersten englischen Revolution“, die mit der Hinrichtung Charles des I. einen Höhepunkt gefunden hatte.

Der Erfolg Filmers lag daher darin, dass mit der „Patriarcha“ der englische König als ein unmittelbarer Erbe Adams dargestellt und seine Kompetenzen argumentativ außerhalb jeder Diskussion gestellt werden konnten[91].

d) Filmer`s Argumentation gegen die Eigentumstheorie des Grotius und Locke`s Antwort darauf

Im Kern trägt Filmer vier Argumente gegen die Eigentumsvorstellungen des Grotius vor:

Erstens argumentiert Filmer, dass wenn ein Mann der vermeintlichen ursprünglichen Eigentumsgestaltung wie sie Grotius mit einem vorweggenommenen Vertrag behauptet widersprochen hätte, diese ungültig wäre[92]. Für einen entsprechenden anfänglichen einstimmigen Konsens der Menschheit über Eigentum gäbe es keine Beweise[93]. Filmer behauptet daher, dass eine jeweilige Eigentümergemeinschaft nur dann ein Recht gegenüber ihren Nachbarn haben könne, wenn bereits ihre Mitglieder ein solches Recht gehabt hätten und dieses einstimmig übertragen haben[94].

Zum zweiten ist nach Filmer nicht geklärt wie ein Vertragschluss Nachkommen binden könne, die zur Zeit seiner Entstehung noch nicht gefragt werden konnten[95].

Es stelle sich darauf drittens die Frage, warum niemandem die Möglichkeit offen stünde aus dem Vertrag auszutreten, um die Eigentumsordnung von einst zu verlassen[96].

Schließlich könne man viertens, wenn es am Anfang eine Gemeinschaft des Besitzes gegeben hätte, aus dieser mittels bloßer Vereinbarungen nicht herauskommen.[97]

Folglich könne Eigentum vertraglich nicht rechtmäßig etabliert werden und man könne niemanden rechtmäßig daran hindern eine solche tatsächlich nicht bestehende Eigentumsordnung zu destruieren[98].

Das Naturgesetz sei seinerseits unabänderlich und es könnten und dürften nicht verschiedene Schlüsse aus ihm gezogen werden[99]. Wenn erst einmal dem Fürsten Gehorsam geschuldet wird ist nach Filmer also keine Situation denkbar, in der dessen Herrschaft ein Ende gesetzt werden darf.

Locke greift in seinem „ First Treatise“ diese Thesen Filmer`s scharf an, was ihm aufgrund der offensichtlich logisch leicht widerlegbaren Thesen Filmer`s leicht zu fallen scheint.

Filmer kommt zudem Locke entgegen, da er sich in Widersprüche verwickelt:

Beispielsweise erkennt Filmer der faktischen Herrschaft eines Eroberers einen Rechtstitel zu und führt aus, dass im Falle der Usurpation gleichzeitig der ursprüngliche Herrscher seinen Anspruch auf Herrschaft nicht gänzlich einbüssen würde[100].

Eine solche Argumentation stand nach Locke im Widerspruch zu Filmers Forderung nach Gehorsam gegenüber dem ansässigen Herrscher und erschien nicht praktikabel mit Blick auf die Beurteilung, wer nun in einem solchen Falle tatsächlich den Rechtstitel halten sollte[101].

Im Übrigen hatte die britische Geschichte damals in Europa wenig Usurpationen vorzuweisen. Die einzigen Usurpationen, auf die sich Filmer beziehen konnte, wären die Entmachtung Edwards II. (1327), Richards II. (1400) und die Eroberung Britanniens durch die Normannen (1066) gewesen, die zum Zeitpunkt der Entstehung der „Patriarcha“ bereits lange Zeit zurücklagen.[102]

Hinzu kommt, dass Locke argumentieren konnte, dass nach Filmer`s Auffassung der Einzelne im Falle einer feindlichen Invasion des Heimatlandes zum Nichtstun verdammt wäre, da ja der Angreifer mit der Besetzung des Landes bereits einen Rechtstitel erhält[103]. Folgerichtig wirft Locke Filmer auch vor, dass potentielle Eroberer sogar ermuntert werden könnten, wenn sie doch davon ausgehen können, dass sich das feindliche Volk ihnen nicht widersetzen darf[104].

Nachdem Locke des Weiteren Filmer`s Grundaussage, dass nämlich niemand frei geboren sei, identifiziert hat,[105] geht er einen Schritt weiter und richtet seine Kritik gegen die Idee, die dieser Grundaussage Filmers zugrunde liegt, die Souveränität Adams, von der Filmer die Souveränität der Monarchen abzuleiten versucht.[106] Für Gottes Auftrag, sich die Erde im Sinne Filmer`s untertan zu machen,[107] die angebliche Unterordnung Evas unter Adam sowie für das Recht Adams als Vater biete nach Locke die Bibel keinerlei Anhaltspunkte.[108] Vielmehr beschränke sich das Recht des Menschen auf Tiere und Pflanzen, nicht aber auf andere Menschen[109]. Vor allem gäbe es kein Über-/ Unterordnungsverhältnis zwischen Mann und Frau und Kindern[110]: Wer Leben zeuge, dürfe dieses nicht beenden,[111] da, so Locke, nicht die biologischen Eltern sondern vielmehr Gott die Quelle des Lebens sei.[112]

Im Anschluss an die Widerlegung der These Filmer`s von der festgelegten Unfreiheit des Menschen legt Locke seine Ansicht über die natürliche Freiheit aller Menschen dar.[113] Die Arbeitstheorie im „Second Treatise“ ermöglicht schließlich die Begründung eines Individuellen Eigentums ohne die Verwendung des Vertragsgedankens.

Um eine Abgrenzung des Begriffes des Eigentums und der Intentionen Locke`s für die Etablierung seiner Arbeitstheorie zu den Vorstellungen zum Eigentum des Hugo Grotius zu erreichen, ist es nun erforderlich aus den Schriften des Grotius zu konkretisieren, was Grotius unter Eigentum verstand. Dabei sind neben dessen persönlichen Erklärungsansätzen auch weitere Motive a.E. den historische Zusammenhang, aus dem heraus Grotius seine das „Eigentum“ betreffenden Erklärungen entwickelte zu erörtern.

e) Eigentum bei Grotius

aa) Die Begründung von Eigentum bei Grotius
(1) Probleme der Definition des grotianischen Eigentumsbegriffes

Eine konkrete Institutionalisierung des „Eigentums“, als fundamentales Recht war von Grotius noch nicht argumentiert worden[114].

Auch Grotius nutzt das Naturrecht als Begründungsquelle für seine politische Theorie. Verschiedene Meinungen gibt es darüber, warum Grotius auf das Naturrecht zurückgriff, ob er noch der Scholastik verhaftet war oder ob er glaubte die zu seiner Zeit absolutistisch gesinnten Wissenschaftler Spaniens mit der Zitierung ihrer mittelalterlichen Vorgänger wirkungsvoller widerlegen zu können[115].

Die Idee des Naturrechts entstand immerhin unter katholischen Juristen und Theologen des Mittelalters und wurde erst später Protestanten und Humanisten weiterverfolgt[116].

Es wird argumentiert, dass die starke Anlehnung des Grotius an die Bibel den Schluss zuließe, dass Grotius mit der These, dass es natürliches Recht auch ohne Gott gäbe lediglich scholastische Überhöhung beseitigen wollte, da er a.E. die scholastische Argumentation fortführe[117].

Hier ist aber einzuwenden, dass die Scholastik bzw. die Theologie des Mittelalters in ihrer Methodik der modernen Wissenschaft nicht unähnlich war, nachdem - wenn auch nur auf dem engen, elitären Feld der klösterlichen Forschungsarbeit - trotz kirchlicher Dogmatik die Beschäftigung mit antiker Literatur und Philosophie nicht vollständig in Vergessenheit geraten war[118].

Grotius definiert Recht als etwas, das aus der Vernunft kommt und eine Beziehung zwischen einer Person und dem, was zu ihr gehört beschreibt[119]. Grundsätzlich sei Recht aber auch Fakultas und damit Macht oder Besitz[120].

[...]


[1] Siehe dazu z.B Jeffreys, M.V.C.: „John Locke. Prophet on Common Sense“, London 1967, S. 1ff.

[2] siehe dazu z.B. Hexter, J.H.; „Power Struggle, Parliament and Liberty un Early Stuart England“, in: Journal of Modern History, 50: 1-50,1978

[3] so auch Brocker, Manfred; „Der Paradigmenwechsel in der Neuzeitlichen Eigentumstheorie“; Darmstadt 1992; S. 148-149

[4] siehe Brocker, S. 148-149

[5] siehe dazu z.B. Greenleaf, W.H.; Order, Empiricism and Politics. Two Traditions of English Political Thought, 1500-1700, London 1964, S. 80-94

[6] vgl. John Locke, in: Zwei Abhandlungen über die Regierung. Hersg. W. Euchner, Frankfurt 1967, § 12

[7] vgl. John Locke, in: Zwei Abhandlungen über die Regierung, §124

[8] so auch Tully, James, in: An Approach to Political Philosophy: Locke in Context, Cambridge 1993, S.

[9] siehe dazu z.B. Karl Kroeschell, in: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd.1, Hamburg 1993, S. 268-279; Sir David Lindsay Kier, in: The Constitutional History of Modern Britain Sicnce 1485, London 1960, S. 1-229

[10] siehe z.B. Mitteis Heinrich, Deutsche Rechtsgeschichte, München und Berlin 1958, S.148 ff.

[11] siehe dazu z.B. Prinz, Friedrich, in „Neue Deutsche Geschichte, 10 Bd., Bd.1, Grundlagen und Anfänge, Deutschland bis 1056“, München 1993, S.21ff.

[12] Vgl. z.B. Churchill, Winston, Geschichte, 4Bände, Augsburg 1990, Bd. II Kap III, S.38 ff.

[13] siehe Kroeschell, Bd. 1, S. 168-179

[14] siehe dazu z.B. hans Christoph Schröder, in: Die Revolutionen Englands im 17. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1986

[15] siehe auch Kroeschell, Bd. 1, S. 168-179, Mitteis, S. 148ff.

[16] ebenda

[17] siehe ebenda

[18] siehe Michael Werder, in: Eigentum und Verfassungswandel, Dissenhofen, 1978, S. 3ff.

[19] siehe dazu Werder, S.4

[20] siehe z.B. Tully, James, in: An Approach to Political Philosophy, Locke in Context, S. 71 ff.

[21] so auch Brocker, Manfred, S. 292-353

[22] siehe Arneil, Barbara, in: The Wild Indinan`s Version: Locke`s Theory of Property and English Colonilism in America in Political Studies (1996), XLIV, 60-74

[23] vgl. Barbara Arneil, S.60

[24] vgl. Arneil, S.60-74

[25] siehe ebenda

[26] siehe Richard Schlatter, Private Property. The History of an Idea, London 1951, S.152

[27] siehe John Locke, in: Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 § 25

[28] siehe Locke, Zwei Abhandlungen, Kap. 5 § 25

[29] siehe ebenda

[30] siehe Locke, Zwei Abhandlungen, Kap. 5 § 25

[31] siehe Locke, Zwei Abhandlungen, Kap. 5 § 16

[32] siehe Locke, Zwei Abhandlungen, Kap. 5 § 26

[33] ebenda

[34] siehe Thomas Hobbes, in : Leviathan, Hersg.: Iring Fetscher, 9.Aufl. Frankfurt a.M. 1999 S.108 und S. 117

[35] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap.5 §26

[36] siehe Hobbes, Leviathean, Kap. 14 S. 99 ff.

[37] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap.5 § 26

[38] siehe ebenda

[39] siehe Brocker, S.125 ff.

[40] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 § 26 ff.

[41] siehe ebenda

[42] siehe ebenda

[43] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 §§ 27-30, 32, 40, Locke trennt hier nicht zwischen beweglichem und unbeweglichem Eigentum und ermöglicht damit Aneignung von Boden im Wege der Arbeit

[44] siehe ebenda

[45] siehe ebenfalls hier

[46] heute kennen wir noch im deutschen Zivilrecht die aus dem römischen Recht kommende Apropriation im Wege der Vermischung oder Verarbeitung (Einbau, Hausbau auf Grundsück etc., vgl. z.B. §§ 1051ff. Bürgerliches Gesetzbuch)

[47] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 §§ 28,35

[48] Siehe Werder, Eigentum und Verfassungswandel s.6

[49] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap.5 § 31

[50] siehe Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 §36

[51] siehe ebenda

[52] siehe ebenda

[53] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. 5 §§ 31,38

[54] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Kap. 5 § 36

[55] siehe ebenda

[56] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Kap. 5 §§ 36, 50

[57] siehe ebenda

[58] siehe siehe z.B. auch Brocker, S.125 ff.

[59] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Kap. 5 §§ 27-30

[60] ebenda

[61] vgl. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Kap. § 37

[62] siehe Johannes Hahn, in: Der Begriff des Property bei Locke. Zu den Grundlagen seiner politischen Philosophie, Frankfurt a.M., Bern, New York, 1984, S.14

[63] vgl. Hahn, S.14

[64] siehe Strauss, Natural Right and History, S246

[65] sihe Strauß, Natural Right and History, S.246

[66] siehe Mcpherson, Possessive Individualism, S.197

[67] siehe ebenda

[68] siehe z.B. Dunn, Political Tought, S.6

[69] siehe Tully, A Discourse on Property, John Locke and his Adversaries, Cambridge 1980

[70] siehe ebenda

[71] siehe Hahn, S.19

[72] siehe Ludwig, Bernd; „Arbeit, Geld, Gesetz. Eine Neubestimmung von Aufgabe und Ziel der Eigentumstheorie John Locke`s" in: Politisches Denken, Jahrbuch 2001, S. 69ff.

[73] siehe Ludwig, S.70

[74] siehe ebenda

[75] siehe Ludwig, S.70

[76] ebenda

[77] siehe auch Ludwig, S.69 ff.

[78] siehe Hahn, S.30

[79] siehe dazu ebenda

[80] vgl. Brocker, S.137 ff.

[81] siehe z.B. Hahn, S.31

[82] siehe Hahn, S.31

[83] ebenda

[84] siehe auch Hahn, S. 30-35

[85] siehe Robert Filmer, in: Anarchy of a limited or Mixed Monarchy (1648), Hersg.. Peter Laslett, Oxford, 1949, Observation upon Aristoteles Politiques, S.261 f.

[86] siehe Robert Filmer, Patriarcha A Defence of the Natural Power of Kings against the Liberty of the People (1680), in: Patriarcha and Other Political Works, herausg. Peter Laslett, Oxford 1949, S. 62 ff.

[87] siehe z.B. Hahn, S.30-35

[88] siehe ebenda

[89] siehe Filmer, in Patriarcha, S.62 ff.

[90] siehe Brocker, S. 137 ff.

[91] siehe Hahn, S.30-35

[92] siehe Robert Filmer, Patriarcha, S. 62 ff.

[93] ebenda

[94] ebenda

[95] siehe Robert Filmer, Patriarcha, S. 62ff.

[96] ebenda

[97] Siehe dazu Ludwig, S. 74ff.

[98] ebenda

[99] siehe Dunn, Political Thought, S. 60, 67

[100] siehe Filmer, Patriarcha, S. 62

[101] siehe Locke, First Treatises

[102] Locke, First Treatise, §§ 71 f., 79 f. und 121; Churchill, Geschichte Bd. 1.

[103] vgl. siehe ebenda

[104] vgl. Locke, First Treatise, §§ 72, 79; ders., Second Treatise, § 1.

[105] ebenda, §§ 2 und 6.

[106] ebenda, § 10 ff.

[107] Genesis 1:28. Siehe auch Genesis 2:15 "damit er [Adam] ihn [den Garten Eden] bebaue und hüte" sowie Genesis 3:23 "schickte ihn [den Menschen, aus Genesis folgt dass Mann und Frau gemeint sind] aus dem Garten von Eden weg, damit er [dito] den Ackerboden bestelle".

[108] vgl. Locke, First Treatise, §§ 14, 67.

[109] Ebenda, §§ 24 ff.

[110] Locke, First Treatise, § 49.

[111] Ebenda, § 52.

[112] Ebenda, §§ 52 ff.

[113] Ebenda, § 67.

[114] siehe oben

[115] siehe Brian Thierney, in The idea of Natural Rights: Studies on Natural Rights, Natural Laws, and Church Laws, 1150-1625, Cambridge 1997, S.316

[116] vgl. Thierney, Brian, S. 316

[117] siehe Thierney, S. 317

[118] siehe hierzu z.B Prinz, S.5 ff.

[119] siehe ThierneyS.325

[120] ebenda

Excerpt out of 80 pages

Details

Title
Eigentum bei John Locke und die Kolonialisierung Amerikas
College
LMU Munich  (Geschwister Scholl Institut)
Author
Year
2003
Pages
80
Catalog Number
V125572
ISBN (eBook)
9783640309344
ISBN (Book)
9783640307357
File size
757 KB
Language
German
Notes
Der 1970 in München geborene Christian Hain studierte Rechts-, Politik-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften an Universitäten in Marseille,Passau,München und Frankfurt. Christian Hain arbeitet als Investmentbanker in London und beschäftigt sich nebenberuflich mit ideengeschichtlichen Themen und zeitgeschichtlichen Fragestellungen.
Keywords
Eigentum, John, Locke, Kolonialisierung, Amerikas
Quote paper
M.A. Christian Hain (Author), 2003, Eigentum bei John Locke und die Kolonialisierung Amerikas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125572

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