Sind Staaten in ihrer Verwendung des Dispute Settlement Systems der WTO voreingenommen?


Trabajo Escrito, 2008

27 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1 Einleitung

2 Dispute Settlement System

3 Theoretisches Konzept und Operationalisieren

4 Daten

5 Ergebnisse
5.1 Führt Reichtum eines Staates zur häufigeren Verwendung des DS?
5.2 Führt militärische Macht zu häufigerer Verwendung des DS?
5.3 Beeinflusst bessere Bildung die Verwendung des DS?

6 Ausblick

7 Literatur

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Faktoren dazu führen, dass Staaten beim Dispute Settlement Body der Welthandelsorganisation Klage er-heben, bzw. ob eine gewisse Systematik erklärt werden kann. Dass reiche Staaten häufig klagen, scheint auf der Hand zu liegen, da sie in größerem Umfang handeln. Um diese Tendenz nachweisen zu können, werden die Zusammenhänge zwischen Klagehäufigkeit und GDP, militärischer Macht und Humankapital seit Bestehen der WTO untersucht.

Abstract

This research design paper focuses on the question, which factors influence States to use the Dispute Settlement System of the World Trade Organization, or rather, if there is a systematical use by the larger nations. It seems to be obvious that states who are large and rich complain more often. To prove if the use is biased, this paper will test the coherency among the frequency of complaints and the GDP per capita, the military strength and the human capital since the foundation of the WTO.

1 Einleitung

Im Zeitalter der Globalisierung scheint es unabdingbar, dass globale Probleme nach globalen Lösungen verlangen, um ein Mindestmaß an Effektivität zu erreichen. Dies bedeutet eine Verlagerung der Kompetenzen weg von den nationalstaatlichen Gren-zen hin zu globalen Organisationen und Regimen. Diese institutionalisierte Verant-wortung ist in ihrer Wirksamkeit nur dann nicht umstritten wenn es funktionierende Mechanismen zur Umsetzung und Einhaltung der Vertragsbestandteile gibt.

Im Falle der WTO, die 1995 aus den GATT Vereinbarungen hervorging, ist ein sol-cher Mechanismus mit dem Dispute Settlement System (DS) festgelegt. Zwischens-taatliche Vereinbarungen führen immer zu Konflikten, die gelöst werden wollen. An das DS wurden hohe Erwartungen seit seiner Einführung bezüglich der Konfliktlö-sung geknüpft; dennoch hält sich hartnäckig die Debatte zu einer Voreingenommen-heit gegenüber kleineren und ärmeren Staaten.1 Sind also größere oder mächtigere Staaten privilegiert, das System öfter zu nutzen und kleinere Staaten systematisch zu „unterdrücken“? Dies widerspräche dem ursprüngliche Konzept dieses Kontrollgre-miums und führte auf lange Sicht zu Unzufriedenheit bei den kleineren Staaten und somit zu keinem weiteren multilateralen Engagement.

Zur Überprüfung eventueller Diskrepanzen zwischen Konzept und Realität soll in dieser Arbeit eine Verzerrung zugunsten der mächtigeren Staaten untersucht werden. Dazu wird zunächst das DS in seiner Funktionsweise vorgestellt. Im Anschluss daran werden ausgehend von den Anklagen, die seit Bestehen der WTO, 1995 bis 2006, erhoben wurden, die Fälle bezüglich einer Verzerrung in der Verwendung des DS untersucht. Um eine Voreingenommenheit zwischen Macht und Klagehäufigkeit ausmachen zu können, wird finanzielle, militärische Macht, sowie Humankapital-vermögen der Staaten in Zusammenhang mit der Klagehäufigkeit betrachtet. Ab-schließend werden die Ergebnisse diskutiert, sowie sich daraus ergebende For-schungsfragen im Ausblick vorgestellt.

2 Dispute Settlement System

Zunächst soll ein kurzer Überblick über die Funktionsweise des Dispute Settlement Bodys der WTO gegeben werden. Im Rahmen der Verhandlungen der Uruguay Run­de wurde mit dem Reglement der WTO ein auf Streitfälle ausgelegtes Schlichtungs-gremium entworfen.

Ein Vorteil dieses Gremiums ist, dass eine einseitige Blockade gegenüber Klagen von Ländern nicht zu Stande kommen kann, wie dies noch beim GATT der Fall war.2 „The WTO Dispute Settlement mechanism requires a consensus among dispu-tant(s) and target in order to block the formation of a panel“3 Dass bedeutet, dass einzelne Staaten andere auffordern können, in Verhandlungen zu treten und zeit-gleich ein Verbot der Blockade des Verfahrens besteht. Hierzu wird im Streitfall ein Panel 4 ad hoc aus üblicherweise drei Spezialisten zusammengestellt, die dem DSB, in dem jeder Mitgliedsstaat durch einen Delegierten vertreten ist, einen Bericht vor-legen. Dies beinhaltet auch ein Abrücken vom absoluten Konsensprinzip, da nicht mehr alle Mitgliedsstaaten der Errichtung des Panels zustimmen müssen einerseits; zudem gelten andererseits die Urteile nun verbindlich, insofern als nicht alle Mitg-liedsstaaten dagegen stimmen. Somit gibt es quasi eine automatische Annahme des Berichts.5

Dem im Rechtsstreit Unterlegenen wird nur die Möglichkeit des Widerspruchs im Appelate Body gegeben, in dem sieben auf vier Jahre gewählte, unabhängige Exper-ten vertreten sind. Das Urteil kann wiederum nicht von einzelnen Mitgliedern blo-ckiert werden und es wird verbindlich, sobald ein Mitgliedsstaat zustimmt. Somit soll eine Garantie gegeben werden, dass die Normen der WTO über den einzelnen Interessen der Mitgliedsstaaten stehen und es zumindest hieraus keine Voreinge-nommenheit gibt. 6

Vereinfacht lässt sich das System wie folgt darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zimmermann 2005: 30

Wie aus der Abbildung deutlich wird, ist der Prozess jederzeit mit einer zwischen-zeitlichen Einigung beendet und führt daher in den wenigsten Fällen bis zum unters-ten Punkt. In den Jahren 1995 bis 2006 gab es insgesamt 351 zu verhandelnde Fälle, die den Weg dieses Prozesses gegangen sind. Gemessen an den ca. 300 Fällen zu GATT Zeiten in über 47 Jahren, scheint das System interessanter für die Mitglieds-staaten zu sein. Wie weit der Prozess voran getrieben wurde, wird aus der folgenden Graphik der Jahre 1995 bis 2004 deutlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zimmermann 2005: 32

Es ist ersichtlich, dass Klagen sehr viel häufiger erhoben werden, als dass dann der Prozess weiter, geschweige denn zu Ende, geführt würde.7

Der Dispute Settlement Body (DSB) gilt als eine, der Hauptstützen der Aktionsfähig-keit der WTO und damit als Stütze einer stabilen globalen Ökonomie, indem unilate-rale Aktionen reduziert und weniger mächtigen Staaten der faire Handel garantiert werden. Jedoch vermerkt Horn, dass bereits in den ersten vier Jahren die G4 Staaten allein über 60 % der Klagen erhoben haben und 3/4 aller Mitglieder das System hin-gegen noch nicht nutzten. Daraus resultiert die Debatte über eine Verzerrung. Sind kleinere oder finanziell schwächere Staaten somit entmutigt sich ihr Recht zu erstrei-ten?8

Betrachtet man die Hauptnutzer9 des Dispute Systems in der nächsten Abbildung so wird dieses Bild bestätigt. Die Vereinigten Staaten sind klar an der Spitze, gefolgt von der Europäischen Gemeinschaft (EC)10. Darauf folgen Kanada, Brasilien und Indien. In dieser Darstellung wurden Länder, deren Klagehäufigkeit weniger als 5 Fälle beträgt außen vor gelassen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung anhand der Daten der WTO11

3 Theoretisches Konzept und Operationalisieren

Um der Frage nach einer Verzerrung auf den Grund zu gehen, sollen nun die Klagen der einzelnen Länder mit ihrer wirtschaftlichen Macht in Zusammenhang gebracht werden, da wie aus der obigen Darstellung hervorgeht, die wirtschaftlich Stärksten wie die USA oder EG an der Spitze der Klagehäufigkeiten stehen. Jedoch folgen darauf Schwellenländer oder Entwicklungsländer.

Hypothese 1: Je reicher ein Staat ist, desto häufiger macht er von der Möglichkeit Gebrauch, seine Rechte mit dem Dispute Settlement System der WTO durchzusetzen.

Konzeptionell, um den Einfluss untersuchen zu können, werden die GDPs per capita (Gross Domestic Product) der Staaten den Klagehäufigkeiten gegenübergestellt. Dies erfolgt durch eine Aufstellung in einer Kreuztabelle. Bei dieser bivariaten Dar-stellung soll gelten:

(a) Es sei die Klagehäufigkeit12 je Land die abhängige Variable.
(b) Es sei der Mittelwert (1995-2006) des GDP per capita die unabhängige Variab-le.13
(c) Das GDP wird zunächst nominalskaliert in hoch und tief, dann ordinalskaliert in hoch, mittel und tief dargestellt. Dabei gilt:

1. hoch ( > 10000 Mrd. US $) niedrig ( < 10000 Mrd. US $) und
2. hoch ( > 10000 Mrd. US $) > mittel > tief ( < 1000 Mrd. US $)

Hypothese 2: Je größer die militärische Macht eines Staates, desto häufiger erhebt er Klage vor der WTO.

Um diese Hypothese zu stützen oder zu falsifizieren, werden ebenfalls mit einer Kreuztabelle die Variablen operationalisiert. Dabei gilt in Test 1:

(a) Es seien die Militärausgaben gemessen am Mittelwert (1995-2006) des Prozent-satzes am GDP die unabhängige Variable.14
(b) Es wird skaliert zunächst in hoch und niedrig; dann in hoch, mittel, niedrig. Da-bei gilt:
1. hoch ( > 1,6 %) > niedrig
2. hoch ( > 1,9 %) > mittel > niedrig ( < 1 %)
(c) Ceteris paribus.

Dabei gilt in Test 2:

(a) Es seien die Militärausgaben gemessen am Mittelwert (1995-2006) der realen absoluten Militärausgaben die unabhängige Variable.15
(b) Es gelten: hoch > 10 Milliarden, mittel > 1 Milliarde, niedrig < 1 Milliarde.
(c) Ceteris paribus.

Hypothese 3: Je höher das Humankapital eines Staates, desto höher die Klagehäu-figkeit beim DSB der WTO.

Zum Operationalisieren dieser Hypothese gilt folgendes:

(a) Es sei das Humankapital gemessen am Humankapitalindex16 die unabhängige Variable.
(b) Auch diese wird zunächst in hoch und niedrig, später in hoch, mittel und niedrig skaliert. Dabei gilt:
1. hoch > 80 > niedrig
2. hoch > 90 > mittel > 75 > niedrig
(c) Ceteris paribus.

4 Daten

Zur Implementierung des Models aller Hypothesen wurde ein Datensatz der WTO selbst zu Grunde gelegt, aus dem die Klagehäufigkeit pro Staat hervorgeht. Um diese drei Hypothesen zu testen, wurden die Daten derart ausgewertet, dass im Falle von unzureichender Datenlage, Staaten aus den Untersuchungen herausfielen17.

Zum Test der ersten Hypothese wurde als Datensatz das ERS International Macroe­conomic Data Set über das GDP per capita pro Staat verwendet. Hierzu wurde über die GDP s der Jahre 1995 bis 2006 ein Mittelwert gebildet im Wert des Dollars aus dem Jahr 2000.

Ebenso wurde mit den Daten der Militärausgaben verfahren, die aus der SIPRI Mili­tary Expenditure Database entnommen wurden. Länder, welche keine oder nicht über die Jahre datierten Militärausgaben hatten, fielen für diesen Test aus der Unter-suchung heraus.18 Für die EC wurde das arithmetische Mittel der Daten ihrer Mitg-liedsstaaten berechnet und verwendet. Die absoluten Zahlen sind ebenfalls der SIPRI Datenbank entnommen und es wurde der Mittelwert über die Jahre 1995-2006 gebil-det, welcher die Grundlage der Zuordnung ist. Jedoch wurden beim zweiten Test bei der ordinalskalierten Variante, testweise die USA heraus gerechnet wegen ihren überproportional hohen Militärausgaben.

[...]


1 Horn et al. 1999: 1.

2 vgl. Griffin 2002: 16.

3 ebd.: 17.

4 vgl. WTO Annual Report 2007: 36ff.

5 vgl. Zimmermann 2005: 29.

6 vgl. Zangl 2001: 65.

7 vgl. Busch, Reinhardt 2001: 6ff.

8 vgl. Horn et al. 1999: 5.

9 vgl. Horn, Mavroidis 2008: 4ff.

10 EC meint hier und im Folgenden die EC 15.

11 Jeder Fall wird pro Kläger gezählt; d.h. die rechnerische Gesamtsumme ist größer als die reale An-zahl an Klagen.

12 Daten aus WTO Dispute Settlement Data Set.

13 Eigene Berechnung anhand der Daten aus ERS International Macroeconomic Data Set.

14 Eigene Berechnung anhand der Daten aus der SIPRI Military Expenditure Database.

15 Eigene Berechnung anhand der Daten aus der SIPRI Military Expenditure Database.

16 Anhand der Daten aus der International Database on Human Capital Quality.

17 Dies ist im Anhang mit k.A. gekennzeichnet.

18 Diese sind im Anhang mit * markiert.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Sind Staaten in ihrer Verwendung des Dispute Settlement Systems der WTO voreingenommen?
Universidad
University of Mannheim
Curso
Hauptseminar: „Internationale Organisationen und Kooperation"
Calificación
1,7
Autor
Año
2008
Páginas
27
No. de catálogo
V125670
ISBN (Ebook)
9783640312887
ISBN (Libro)
9783640316748
Tamaño de fichero
686 KB
Idioma
Alemán
Notas
10-seitiger Anhang
Palabras clave
Sind, Staaten, Verwendung, Dispute, Settlement, Systems
Citar trabajo
Tobias M. Täuber (Autor), 2008, Sind Staaten in ihrer Verwendung des Dispute Settlement Systems der WTO voreingenommen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125670

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