Fair Value Bilanzierung im Rahmen der IAS


Dossier / Travail, 2002

25 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Auswirkung der Fair Value-Bilanzierung nach IAS auf den Konzernabschluss
2.1 Stand der Fair Value-Bilanzierung nach IAS
2.2 Verträglichkeit der Fair Value-Bilanzierung mit den Grundprinzipien der Rechnungslegung nach IAS
2.2.1 Decision usefulness (Nützlichkeit der Entscheidung)
2.2.2 Going Concern (Unternehmensfortführung)
2.2.3 Accrual Basis (periodengerechte Erfolgsermittlung)
2.2.4 Understandibility (Verständlichkeit)
2.2.5 Relevance (Relevanz)
2.2.6 Reliability (Verlässlichkeit)
2.2.7 Comparability (Vergleichbarkeit)
2.2.8 True and fair View / Fair Presentation
2.3 Alternativen zur Fair Value-Bilanzierung

3 Zusammenfassender Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Grundprinzipien der IAS-Rechnungslegung

1 Einleitung

In den vergangenen Jahren hat sich ein grundsätzlicher Wandel in der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen in Deutschland vollzogen.1 Vor dem Hintergrund einer stärkeren Kapitalmarktorientierung haben insbesondere börsennotierte Unternehmen ihre Rechnungslegung auf IAS oder US-GAAP umgestellt.2 Die herkömmliche HGB- Bilanzierung basiert auf dem Prinzip historischer Anschaffungskosten.3 Ihr wird oftmals eine Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse nachgesagt, da aus dem Jahresabschluss stille Reserven nicht ersichtlich sind und nur unzureichende Informationen über künftig zu erwartende Zahlungszuflüsse vorliegen.4 Anders als bei der vom Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip dominierten HGB-Bilanzierung steht bei der internationalen Rechnungslegung der Informationsnutzen der Jahresabschlussadressaten im Vordergrund.5 Sie basiert auf dem Grundsatz der Fair Value-Bilanzierung und soll der Erhöhung des Aussagewertes, der Relevanz von Bilanzwerten und der ermittelten Erfolge dienen.6 In der Literatur wird diskutiert, ob die zunehmende Anwendung der Fair Value-Bilanzierung im IAS-Abschluss dazu führt, dass das bilanzielle Eigenkapital den Börsenwert widerspiegelt.7

Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Arbeit die Auswirkung einer umfassenden Fair Value-Bilanzierung auf einen nach IAS aufgestellten Konzernabschluss untersucht. Dafür wird zunächst der Fair Value-Begriff nach IAS definiert und seine grundsätzliche Anwendung im IAS-Abschluss aufgezeigt. Um die Aktualität des Themas zu verdeutlichen, werden anschließend die neuen Anwendungsbereiche der Fair Value-Bilanzierung nach IAS beleuchtet. Im Hauptteil wird dann die Verträglichkeit der Fair Value-Bilanzierung mit den Grundprinzipien der Rechnungslegung nach IAS untersucht. Hierbei wird weitgehend auf detaillierte Erläuterungen der Einzelvorschriften verzichtet, um einen Gesamtüberblick über die Problembereiche der Fair Value-Bilanzierung zu gewährleisten. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sind Grundlage für die anschließende Entwicklung von Alternativen zur Fair Value-Bilanzierung, bevor dann abschließend ein zusammenfassender Ausblick gegeben wird.

2 Auswirkung der Fair Value-Bilanzierung nach IAS auf den Konzernabschluss

2.1 Stand der Fair Value-Bilanzierung nach IAS

Der Fair Value nach IAS ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.8 Der Begriff Fair Value kann mit Markt-, Verkehrswert oder beizulegendem Zeitwert übersetzt werden, wobei sich in Deutschland der Begriff Marktwert durchgesetzt hat.9 Der Fair Value entspricht bei Finanzinstrumenten aber nur dann dem Marktwert, wenn sie an liquiden Märkten gehandelt werden können und somit eine objektive Wertermittlung unproblematisch ist.10 Wenn eine Preisfindung über den Markt nicht möglich ist, wird der Fair Value anhand geeigneter finanzmathematischer Verfahren ermittelt. Zur rechnerischen Bestimmung des Fair Value von Finanzinstrumenten stehen drei verschiedene Ansätze zur Auswahl.11 Zum einen kann der Börsenpreis für ein vergleichbares Finanzinstrument als Bewertungsbasis dienen, wobei für abweichende Kontraktspezifikationen Korrekturen vorgenommen werden. Bei Instrumenten mit Optionscharakter wird das Optionspreismodell verwendet. Die Barwertmethode wird hingegen bei Instrumenten ohne Optionspreischarakter angewendet (Discounted Cash Flow Methode).

Die Bilanzierungsvorschriften nach IAS sehen für wesentliche Bilanzposten eine am Fair Value orientierte Bewertung vor. So sind unverzinsliche und niedrigverzinsliche längerfristige Forderungen12 und Verbindlichkeiten13 mit dem Barwert anzusetzen und in der Folgeperiode aufzuzinsen. Wertminderungen von Vermögenswerten sind durch entsprechende Wertberichtigungen zu korrigieren.14 Bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen werden Trendannahmen zu Beitragsbemessungsgrenzen sowie Gehalts- und Rentenentwicklungen berücksichtigt.15 Sonstige Rückstellungen sind mit dem Wert anzusetzen, der bei einer Ablösung zum Bilanzstichtag aufzubringen wäre, wobei längerfristige sonstige Rückstellungen abzuzinsen sind.16

Die Fair Value-Bilanzierung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit dem 01.01.2001 ist die Anwendung des IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ hinzugekommen.17 Er verlangt bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Schuldposten einschließlich bestehender Derivativgeschäfte mit dem Fair Value in der Bilanz anzusetzen.18 Der IAS 39 stellt aber nur eine Zwischenlösung dar. Die Joint Working Group Financial Instruments hat Ende 2000 einen Standardentwurf veröffentlicht, der grundsätzlich eine Fair Value-Bewertung sämtlicher Finanzinstrumente vorsieht. Wird der Standardentwurf für Finanzinstrumente nach dem bisherigen Diskussionsstand umgesetzt, werden letztlich nur bestimmte Gruppen des Sachanlagevermögens, das Vorratsvermögen und das Eigenkapital nicht zum Fair Value bewertet.19

Für Grundstücke und Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung als Finanzinvestitionen gehalten werden, also nicht für die Produktion oder für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen genutzt werden, besteht nach dem seit 01.01.2001 anzuwendenden IAS 40 "Investment Property" ein Wahlrecht, diese entweder mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder mit ihrem beizulegenden

Zeitwert anzusetzen.20 Ab 01.01.2003 gilt der neue IAS 41 “Agricultural“, der die Erst-

und Folgebewertung der biologischen Aktiven (Tiere und Pflanzen) zum Fair Value abzüglich der geschätzten Verkaufskosten verlangt. Dasselbe gilt für die Erstbewertung einer Ernte im Zeitpunkt ihrer Einbringung.21

2.2 Verträglichkeit der Fair Value-Bilanzierung mit den Grundprinzipien der Rechnungslegung nach IAS

Während es im HGB die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung22 gibt, gelten auch

in den IAS bestimmte Grundprinzipien der Rechnungslegung, die in der nachfolgenden Abbildung dargestellt sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Grundprinzipien der IAS-Rechnungslegung23

Auf eine detaillierte Erläuterung der Grundprinzipien der IAS-Rechnungslegung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Die einzelnen Prinzipien werden in den nachfolgenden Abschnitten jeweils kurz erläutert, bevor ihre Vereinbarkeit mit der Fair Value- Bilanzierung beschrieben wird. Dabei wird auch näher auf die Zusammenhänge der einzelnen Grundsätze untereinander eingegangen.

2.2.1 Decision usefulness (Nützlichkeit der Entscheidung)

Die Nützlichkeit der Entscheidung24 ist das vorrangige Ziel der IAS.25 Hiernach sollen die Informationen an den Interessen der Investoren und Finanzanalysten ausgerichtet werden, um als Grundlage für Investitions- bzw. Desinvestitionsentscheidungen zu dienen.26 Die Jahresabschlussadressaten sollen über die Vermögens- und Finanzlage, deren Veränderung sowie über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens informiert werden, damit sie ihre ökonomische Entscheidung treffen können.27

Nach Auffassung des IASB wird das Ziel der Nützlichkeit der Entscheidung durch die marktwertorientierte Bilanzierung erreicht, durch die stille Reserven aufgedeckt werden.28 Aber auch ein Jahresabschluss nach IAS ist primär vergangenheitsorientiert und kann somit nur partiell Informationen über künftige Zahlungsströme liefern.29 Kritiker der Fair Value-Bilanzierung weisen auf die teilweise erhebliche Diskrepanz zwischen bilanziellem Eigenkapital und Börsenkapitalisierung hin, um die Nützlichkeit des Konzernabschlusses nach IAS für die Investoren zu widerlegen.30 Diese Aussage ist jedoch dahingehend zu relativieren, dass eine Bilanz grundsätzlich nie den

Unternehmenswert abbilden kann. Dies liegt unter anderem daran, dass der Börsenwert erhebliche spekulative Anteile beinhaltet. Ein Beispiel hierfür ist das “Platzen der Spekulationsblase an der Technologiebörse“31. Zudem sind wesentliche geschäftswertbildende Faktoren grundsätzlich nicht in der Bilanz enthalten. Hierzu gehören Wissen, Erfahrung, Verhalten und Anpassungsfähigkeit des Personals an geänderte Situationen genauso wie bestehende Kundenbeziehungen, Kooperationen und Image des Unternehmens.32

Aus der Nützlichkeit der Entscheidung als Ziel der IAS-Rechnungslegung lassen sich die beiden Grundannahmen Going Concern und Accrual Basis ableiten, ohne die eine Entscheidungsunterstützung nicht möglich ist.33

2.2.2 Going Concern (Unternehmensfortführung)

Gemäß dem Grundsatz der Unternehmensfortführung34 ist bei der Jahresabschlusserstellung davon auszugehen, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit seine Unternehmenstätigkeit fortsetzen wird.35 Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen weder die Absicht hat, noch gezwungen ist, das Unternehmen als Ganzes zu liquidieren oder eine wesentliche Beschränkung des Umfangs seiner Geschäftstätigkeit vorzunehmen.36 Wenn die Grundannahme der Unternehmens- fortführung nicht erfüllt wird, muss der Jahresabschluss auf einer anderen Bewertungsbasis erstellt werden.37

Grundlage der Fair Value-Definition nach IAS ist die Marktbewertung der jeweiligen Vermögensgegenstände und Schulden.38 Dabei bleibt der Wert der jeweiligen Posten als Teil des Gesamtunternehmens unberücksichtigt. Der Fair Value eines Vermögensgegenstands zielt auf den realisierbaren Cash-Flow bei Veräußerung ab.39 Für Vermögensgegenstände und Schuldposten, die im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs nicht zu jeder Zeit veräußerbar oder tilgbar sind, steht dieser Bewertungsansatz nicht mit dem Grundsatz der Unternehmensfortführung im Einklang. Wenn der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, sind diese Fair Values nicht realisierbar. Durch ihren Ansatz in der Bilanz wird die Vermögenslage verfälscht. Werden die Fair Value-Änderungen erfolgswirksam erfasst, wird der Unternehmenserfolg abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt.40

Besondere Bedeutung ist in diesem Zusammenhang den Vorschlägen der Joint Working Group Financial Instruments beizumessen, die zur Bewertung von Verbindlichkeiten auf die Berücksichtigung der unternehmenseigenen Bonität verweisen. Wenn sich die Bonität eines Unternehmens kontinuierlich verschlechtert, sind nach dem Draft Standard durch das Schuldnerunternehmen entsprechende Erträge zu erfassen, da sich der Fair Value der eigenen Schulden kontinuierlich vermindert. Diese Beträge wären aber nur dann realisierbar, wenn die Gesellschaft – dem bewerteten Ausfallrisiko

entsprechend – einem Teil ihrer Verpflichtungen künftig nicht mehr nachkommt.41 Dies

widerspricht jedoch dem Prinzip der Unternehmensfortführung, weil die Schulden bei einer permanenten Verschlechterung des Kreditrisikos und unter Annahme einer nicht mehr erfolgenden Zahlung letztlich gemäß dem Prinzip einer Nichtfortführung des Unternehmens bewertet werden.42

[...]


1 Vgl. Glanz, S. (2001), S. 27

2 Vgl. Stahl, A. B. (2002), S. 33 ff.

3 Vgl. Siegel, T. (1997), S. 117 ff.

4 Vgl. Helmschrott, H. (2000), S. 941

5 Vgl. Geiger, T. (2001), S. 917

6 Vgl. Hommel, M./Berndt, T. (2002), S. 1184 ff.

7 Vgl. Colbe, W. B. von (2000), S. 654 ff.

8 Vgl. Scharpf, P. (2000c), S. 287 ff.

9 Vgl. Henne, T. (2000), S: 55

10 Vgl. Altherr, M. (1999), S. 27

11 Vgl. Scharpf, P./Luz, G. (1996), S. 630

12 Vgl. Rahlf, S. (2000), S.90 f.

13 Vgl. Scharpf, P. (2000a), S. 133 ff.

14 Vgl. Schmidt, M. (1998), S. 808 ff.

15 Vgl. Achleitner, A.-K. (2000), S. 209 ff.

16 Vgl. Hayn, S. (2000), S. 143 ff.

17 Vgl. International Accounting Standards (2001), IAS 39, S. 927 ff.

18 Vgl. Breker, N./Gebhardt, G./Pape, J. (2000), S. 729 ff.

19 Vgl. Pape, J. (2001), S. 1458 ff.287 ff.

20 Vgl. Förschle, G. (2001), S. 230 ff.

21 Vgl. Glanz, S. (2001), S. 27

22 Vgl. Wöhe, G. (2000), S. 905 ff.

23 In Anlehnung an: Wöhe, G. (2000), S. 1013

24 Vgl. International Accounting Standards (2001), Framework, Par. 12-14, S. 46

25 Vgl. Baetge, J./Thiele, S./Plock, M. (2000), S. 1034

26 Vgl. Selchert, F. (1998), S. 31

27 Vgl. Hombeck, T. (2000), S. 75

28 Vgl. Andreßen, R. (2001), S. 2564

29 Vgl. Pellens, B. (2001), S. 438

30 Vgl. Colbe, W. B. von (2000), S.652

31 Pentsy, T. (2001), S. 38

32 Vgl. Fischer, T. M./Wenzel, J./Kühn, C. (2001), S. 1216

33 Vgl. Vigelius, C. (1998), S. 71

34 Vgl. International Accounting Standards (2001), Framework, Par. 23, S. 49

35 Vgl. Wollmert, P./Achleitner, A. K. (1997a), S. 246

36 Vgl. Achleitner, A.-K. (2000), S.96

37 Vgl. Scharpf, P. (2000c), S. 289 ff

38 Vgl. Colbe, W. B. von (2000), S. 653

39 Vgl. Schmidt, M. (1998), S. 809 ff.

40 Vgl. Scharpf, P. (2000c), S. 284 ff

41 Vgl. Breker, N./Gebhardt, G./Pape, J. (2000), S. 738

42 Vgl. Pape, J. (2001), S. 1466

43 Vgl. International Accounting Standards (2001), Framework, Par. 22, S. 49

44 Vgl. KPMG (1999), S. 21

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Fair Value Bilanzierung im Rahmen der IAS
Université
University of Lüneburg  (Institut für Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen und Steuerlehre)
Cours
Internationale Rechnungslegung
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
25
N° de catalogue
V12584
ISBN (ebook)
9783638184373
ISBN (Livre)
9783656059936
Taille d'un fichier
486 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit der Fair Value Bilanzierung und dabei insbesondere mit der IAS-Rechnungslegeung. Dabei wurden 54 Literaturquellen ausgewertet.
Mots clés
Internationale Rechnungslegung IAS Fair Value Bilanzierung
Citation du texte
Marco Schmietow (Auteur), 2002, Fair Value Bilanzierung im Rahmen der IAS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12584

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