Die Entstehung und die frühe Geschichte des Volkstribunats ist eines der unsichersten und umstrittensten Kapitel der Geschichte der Römischen Republik. Entsprechend gewaltig differieren die Ansichten der Geschichtsschreiber zu dieser Frage. Das Ziel, welches ich mit dieser Arbeit verfolgen möchte, liegt darin, vier mehr oder weniger populäre Theorien über die Entstehung des Volkstribunats darzustellen und über deren Glaubwürdigkeit zu reflektieren. Es steht fest, dass der Ursprung des Volkstribunats im Kontext der innenpolitischen Auseinandersetzungen der Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern verankert ist.
Daher erachte ich es für notwendig, zunächst einen Blick auf den innenpolitischen Hintergrund der Entstehung dieses Amtes zu werfen. In Kapitel drei möchte ich darstellen, welche Funktionen und Zuständigkeiten mit dem Volkstribunat verknüpft waren und welche Rechtsstellung die Volkstribunen besaßen. Das vierte Kapitel widmet sich der Quellenlage zur Entstehungsgeschichte des Amtes. Den Hauptteil meiner Arbeit bilden die Kapitel fünf und sechs. An dieser Stelle soll genauer auf die verschiedenen Interpretationen der Quellen eingegangen werden, welche zu unterschiedlichen Theorien über den Ursprung des Volkstribunats führen. Dazu ziehe ich im fünften Kapitel Arbeiten von Theodor Mommsen, Carl Julius Beloch, Ulrich von Lübtow und Einar Gjerstad heran. Im abschließenden sechsten Kapitel untersuche ich die vier Entstehungshypothesen auf eventuelle undichte Stellen oder Widersprüche und erlaube mir aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine Beurteilung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der einzelnen Entstehungstheorien.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Ständekämpfe
III. Funktion, Zuständigkeiten und Rechtsstellung der Volkstribunen
IV. Quellenlage zur Entstehungsgeschichte
V. Theorien zur Entstehungsfrage
V.1 Theodor Mommsen (1877)
V.2 Carl Julius Beloch (1926)
V.3 Ulrich von Lübtow (1955)
V.4 Einar Gjerstad (1972)
V.5 Zusammenfassung der Kernaussagen der 4 Theorien
VI. Diskussion
VII. Resümee
VIII. Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist es, vier maßgebliche Theorien zur Entstehung des römischen Volkstribunats zu analysieren, kritisch zu hinterfragen und im Kontext ihrer Glaubwürdigkeit zu bewerten, um ein besseres Verständnis für dieses umstrittene Institut der frühen römischen Republik zu erlangen.
- Historische Einordnung des Volkstribunats innerhalb der Ständekämpfe.
- Detaillierte Analyse der Funktionen und der Rechtsstellung der Volkstribunen.
- Gegenüberstellung differierender Theorien zur Entstehung des Amtes (u.a. Mommsen, Beloch).
- Kritische Würdigung der Quellenlage zur römischen Frühzeit.
- Diskussion über die Authentizität und den revolutionären Ursprung des Volkstribunats.
Auszug aus dem Buch
V.1 Theodor Mommsen (1877)
Theodor Mommsen vertritt die „klassische“ Entstehungstheorie zum Volkstribunat, so wie sie die annalistische Geschichtsschreibung darstellt.
Bei Livius II, 32 heißt es: „Et primo agitatum dicitur de consulum caede, ut soluerentur sacramento; doctos deinde nullam scaelere religionem exolui, Sicinio quodam auctore iniussu consulumin sacrum montem secessisse. Trans anienem amnem est, tria ab urbe milia passum.“ Die hier beschriebene secessio auf den mons sacer deutet Mommsen als Militärrevolte oder wenigstens als bewaffneten Aufstand der plebs. Er führt zwei Argumente auf, auf denen seine Interpretation gründet. Zum einen nimmt Mommsen an, dass die Plebejer im Jahr der secessio, 494 v. Chr., bereits in den Militärdienst eingebunden waren. Zum anderen zieht er Varros Lingua latina heran, um die Etymologie des Ausdrucks tribuni plebis zu klären. In der Textstelle, auf welche sich Mommsen bezieht, liest man: „tribuni plebei, quod ex tribunis militum primum plebei facti, qui plebem defenderent, in secessione Crustumerina“. Somit gelangt Mommsen zu der Überzeugung, dass der Ursprung des Volkstribunats revolutionärer Natur gewesen sein muss. Auch was die Anzahl der Tribunen in der Entstehungszeit des Amtes betrifft, vertraut er den meisten Quellen. Mommsen hält die Zweizahl für glaubwürdig, da auch die weiteren römischen Beamtenstellen von jeweils zwei Personen bekleidet wurden. Des Weiteren schildert der Historiker, dass das Tribunat zu Beginn des Decemvirates 450 v. Chr. abgeschafft wurde und sich 449 v. Chr. abermals revolutionär wieder konstituierte.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die populären Theorien zum Volkstribunat darzustellen und deren Glaubwürdigkeit zu prüfen.
II. Die Ständekämpfe: Beschreibt die sozialen Voraussetzungen und die erste Phase der Ständekämpfe als Kontext für die Entstehung des Volkstribunats.
III. Funktion, Zuständigkeiten und Rechtsstellung der Volkstribunen: Analysiert die ursprüngliche Rolle der Volkstribunen als Schutzinstanz durch das ius auxilii und das Vetorecht.
IV. Quellenlage zur Entstehungsgeschichte: Erörtert die Schwierigkeit der Quellenlage für die römische Frühzeit und die Kontroverse der wissenschaftlichen Überlieferung.
V. Theorien zur Entstehungsfrage: Stellt die vier Entstehungstheorien von Mommsen, Beloch, Lübtow und Gjerstad im Detail vor.
VI. Diskussion: Führt eine kritische Auseinandersetzung mit der methodischen Herangehensweise und den Argumenten der vier Historiker durch.
VII. Resümee: Zieht ein Fazit und hält den revolutionären Ursprung des Amtes trotz methodischer Überholtheit Mommsens für wahrscheinlich.
VIII. Quellen- und Literaturverzeichnis: Listet die verwendeten Primärquellen sowie die wissenschaftliche Fachliteratur auf.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Volkstribunat, Ständekämpfe, Patrizier, Plebejer, Sezession, Theodor Mommsen, Carl Julius Beloch, Ulrich von Lübtow, Einar Gjerstad, ius auxilii, ius intercessionis, Annalistik, historische Quellen, Entstehungstheorien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die verschiedenen wissenschaftlichen Theorien zur Entstehung des römischen Volkstribunats und analysiert deren historische Plausibilität.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die römischen Ständekämpfe, die rechtliche Stellung und Befugnisse der Volkstribunen sowie die wissenschaftliche Rekonstruktion deren Ursprungs durch verschiedene Historiker.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Gegenüberstellung und Beurteilung von vier unterschiedlichen Entstehungstheorien, um deren Glaubwürdigkeit in Bezug auf die römische Frühgeschichte zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine methodische Analyse der Fachliteratur und vergleicht die Argumentationslinien verschiedener Historiker mit den überlieferten Quellen der Annalistik.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Vorstellung der Theorien sowie der anschließenden kritischen Diskussion und Reflexion über die methodischen Schwachstellen der betroffenen Historiker.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Volkstribunat, Ständekämpfe, Sezession, ius auxilii und die Namen der zentralen Kontrahenten in der Theoriedebatte.
Was unterscheidet Mommsens Theorie von der von Gjerstad?
Während Mommsen an dem traditionellen, revolutionären Ursprung festhält, deutet Gjerstad die Ereignisse als königliche Maßnahme zur Landverteilung um.
Warum hält der Autor die Theorie von Lübtow für wenig überzeugend?
Der Autor kritisiert, dass Lübtow seine Behauptungen kaum durch Quellen belegt und sich primär auf die Widerlegung der Theorien anderer beschränkt.
Welche Bedeutung kommt der Sezession nach Gjerstad zu?
Gjerstad betrachtet sie nicht als plebejischen Kampfschritt, sondern als vom König initiierte Siedlungsbewegung besitzloser Landsuchender.
- Citation du texte
- Matthias Zschieschang (Auteur), 2008, Entstehungstheorien zum römischen Volkstribunat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1259144