Jean-Jacques Rousseau – theoretischer Vordenker des Totalitarismus? Der Einfluss der politischen Philosophie Rousseaus auf die Entstehung totalitärer Ideen


Dossier / Travail, 2009

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Gesellschaftsvertrag

3. Totalitarismus bei Jean-Jacques Rousseau
3.1. Definition
3.2. Potentiell totalitäre Elemente bei Rousseau
3.2.1. Der Gemeinwille
3.2.2. Die Rolle des Gesetzgebers
3.2.3. Die bürgerliche Religion

4. Jean-Jacques Rousseau – Vordenker des Totalitarismus?

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Das Gleiche läßt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht“.[1] Dieses Zitat stammt von Johann Peter Eckermann, einem Dichter, der mit Goethe befreundet war. Auf den Philosophen Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778) trifft diese Aussage wie auf kaum einen Anderen zu. Sein aus dem Jahre 1762 stammendes politisches Werk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechtes“ ist dafür beispielhaft – nur wenige theoretische Abhandlungen über Politik sind so widersprüchlich und wurden so kontrovers diskutiert. Gleichzeitig förderte „Contrat social“ zahlreiche politische Ideen und Ansätze unterschiedlicher Natur – auf Rousseau beriefen sich Befürworter der direkten und pluralistischen Demokratiemodelle und des Liberalismus, linke und rechte, Revolutionäre und Konservative.

In dieser Hausarbeit wird ein weiterer Einfluss seiner politischen Philosophie untersucht – nämlich inwiefern er als der Wegbereiter des modernen Totalitarismus gelten kann.

Allerdings handeln die Schriften Rousseaus nicht nur von Politik – er war ebenso Schriftsteller, Naturforscher, Erziehungs- und Musiktheoretiker. Er hatte ein erlebnisreiches, aber kein einfaches Leben. Nach der unglücklichen Kindheit musste er verschiedene Berufe ausüben, wechselte mehrmals seinen Wohnsitz und bildete sich selbstständig fort. Rousseau ist ein autodidaktisches Genie – er hat nie Schule oder andere Bildungseinrichtungen besucht und hat sich sein gesamtes Wissen fast immer selbst angeeignet. Bekannt wird Rousseau im Jahre 1749 nach der Veröffentlichung seines ersten philosophischen Werks „Abhandlung über die Wissenschaften und Künste“ (Discours sur les Sciences et les Arts). In den darauf folgenden Jahren entstehen weitere Schriften, zum Beispiel, „Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ (Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes) oder „Julie oder Die neue Heloise“ (Julie ou la Nouvelle Héloïse). Nach der Veröffentlichung seines pädagogischen Hauptwerks Emile sowie des „Gesellschaftsvertrages“ wird Rousseau verfolgt und führt die Jahre darauf ein Wanderleben. In den letzten Jahren seines Lebens verfasst er autobiografische Schriften, in denen er seine Philosophie rechtfertigt. Er stirbt, vergessen sowie psychisch leidend im Jahre 1778.[2]

„Der Gesellschaftsvertrag“ ist sein zentrales Werk, in dem Rousseau ein radikales Konzept der Volkssouveränität und die damit zusammenhängende politische Ordnung vorstellt. Er kritisiert die zeitgenössische Gesellschaft dafür, dass sie dem Volk zu wenig Freiheit und zu viel Ungerechtigkeit bietet. Deshalb versucht Rousseau in seiner Theorie, den Menschen Gleichheit, Freiheit sowie die Möglichkeit der direkten Beteiligung am politischen Geschehen zu geben. Gleichzeitig läuft er aber Gefahr, die Bevölkerung im Laufe der Durchsetzung dieser Prinzipien zu unterdrücken.

Die Widersprüchlichkeit des „Gesellschaftsvertrages“, die große Rolle seiner Ideen in der Geschichte sowie die Aktualität bezüglich der modernen politischen Systeme sind Gründe dafür, dass die Literaturlage sehr günstig ist. Zu den wichtigen Forschern der politischen Philosophie Rousseaus in Deutschland gehören u. a. Reinhard Brandt und Iring Fetscher. Die Problematik des Totalitarismus-Vorwurfs wird vor allem in den Werken „Rousseau, totalitarian or liberal?“ von John W. Chapman, „Rousseaus politische Philosophie“ von Iring Fetscher, „Die Ursprünge der totalitären Demokratie“ von Jacob L. Talmon und „Philosophie des Abendlandes“ von Bertrand Russell behandelt. Auf die Inhalte dieser Abhandlungen gehen zahlreiche Autoren ein.

Zuerst werden in der Hausarbeit die wichtigsten Inhalte des Werks vorgestellt und erläutert. Im nächsten Teil steht die totalitäre Herrschaft im Mittelpunkt. Zuerst wird eine begriffliche Definition vorgenommen, anschließend wird überprüft, welche Ideen des „Gesellschaftsvertrages“ tatsächlich eine Gefahr des Missbrauchs zugunsten des Totalitarismus darstellen. Die Konzentration liegt auf 3 wesentlichen Punkten – auf der Idee des Gemeinwillens, auf dem großen Machtpotential des Gesetzgebers und auf dem totalen Charakter der bürgerlichen Religion. Wichtig ist vor allem die Frage, welches Gedankengut des „Gesellschaftsvertrages“ ein besonders großes totalitäres Potential besitzt. Dabei werden weniger die Vorwürfe der Wissenschaftler an Rousseau eine Rolle spielen, sondern eher ein eigener Versuch der Analyse des „Contrat social“ unternommen. Zum Schluss wird untersucht, ob Rousseau aufgrund der erläuterten Inhalte für die Entstehung totalitärer Systeme verantwortlich ist und somit als Vordenker des Totalitarismus gelten kann.

2. Der Gesellschaftsvertrag

Du contrat social ou principes du droit politique“ (dt.: „Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechtes“) ist ein Werk der politischen Philosophie von Jean-Jacques Rousseau aus dem Jahre 1762. Es stellt ein „Gesellschaftsideal einer überschaubaren, bäuerlich-kleinbürgerlich strukturierten Gemeinschaft, die auf dem Prinzip der unmittelbaren und unteilbaren Volkssouveränität beruht“ dar.[3] Die Schrift basiert auf einer Vereinbarung aller Menschen in Form eines Gesellschaftsvertrages.[4]

Der Vertragsgedanke und die Frage nach der Souveränität entstanden in der Zeit der Religions- und Bürgerkriege in Europa und sind Folgen des gesellschaftlichen Elends, Krieges, sowie der Gewalt und der Schwäche politischer Institutionen. Um den Frieden zu sichern und Konflikte vorzubeugen, wurde nach einem Staat gesucht, der zum einen nach innen und außen souverän ist und zum anderen von den Bürgern als rechtmäßig anerkannt wurde. Rousseau übernimmt sowohl diese Zielstellung, als auch die Ideen der Volkssouveränität und des Gesellschaftsvertrags und interpretiert sie auf seine eigene Weise.[5]

Zunächst kritisiert Rousseau die kommerziellen und ausbeuterischen Züge der bürgerlichen Gesellschaft und die daraus folgende Ungleichheit und Abhängigkeit der Armen von den Reichen sowie den Verlust der natürlichen Freiheit.

„Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten. Einer hält sich für den Herrn der anderen und bleibt doch mehr Sklave als Sie.“[6]

Aus diesem Grund sucht Rousseau nach „rechtmäßige[n] und sichere[n] Regeln für das Regieren“. Man müsse eine gerechte politische Ordnung schaffen, bei der alle Menschen frei sind. Der vergesellschaftete Mensch kann zwar nicht mehr die natürliche Freiheit wiedererlangen, allerdings ist es möglich, dass er die bürgerliche Freiheit bekommt. Das stellt für Rousseau ein grundlegendes Problem (problême fondamental) dar, dessen Lösung der Gesellschaftsvertrag liefern soll:

„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“[7]

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt Rousseau vor, einen „politischen Körper“ (corps politique) zu errichten, der die Gesamtheit der Bürger als politische Gemeinschaft auffasst.[8] Dieser politische Körper kommt durch die „völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes“ zustande.[9] Dadurch, dass alle Individuen als gleichwertige Mitglieder in diese Gemeinschaft der Republik aufgenommen werden, kann keine persönliche Abhängigkeit entstehen und jeder Mensch bleibt frei. Aufgrund der Entstehung dieser Gemeinschaft ändert sich auch das Wesen der Menschen – ihre Interessen orientieren sich nicht mehr am eigenen Nutzen, sondern am Gemeinwohl. Die Interessen dieser freien, sittlichen und tugendhaften Menschen – citoyens – sind Bausteine des Gemeinwillen (volonté générale), der immer das Gemeinwohl und das objektiv Gute verkörpert und niemals irren kann.[10] Der Gemeinwille ist sozusagen der qualitative Wille, der laut Gesellschaftsvertrag eine natürliche Richtigkeit besitzt, und muss nicht mit der Summe der Privatwillen (volonté de tous) übereinstimmen.[11] Rousseau fasst das Prinzip des Gemeinwillens folgendermaßen zusammen:

„Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“[12]

Der Gemeinwille ist somit der souveräne Wille des Volkes, der auch bei Vollversammlungen über Gesetze entscheidet. Allerdings darf dieser Wille nur direkt geäußert werden – Rousseau lehnt alle Repräsentativorgane, wie heutzutage zum Beispiel Parteien oder Gewerkschaften, ab, weil sie sich durch Schaffung besonderer Interessen vom Gemeinwillen abgrenzen und den Willen somit fälschen würden.[13]

„Da der Gesetzgeber als Gemeinschaft der Bürger mit den Gesetzunterworfenen, der Gesamtheit der Untertanen, identisch ist, gehorcht somit jeder nur sich selbst: Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz aber ist Freiheit“.[14] Insofern ist der Gesellschaftsvertrag laut Rousseau die gerechteste politische Ordnung, die den Menschen das Maximum an Freiheit und Mitbestimmung bietet. Damit legitimiert Rousseau auch die Tatsache, dass

„wer immer sich weigert, dem Gemeinwillen zu folgen, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen wird, was nichts anderes heißt, als dass man ihn zwingt, frei zu sein.“[15]

Allerdings dürfen vom Gemeinwillen legitimierte Gesetze nur allgemeine Sachverhalte betreffen, für partikulare Interessen ist die Regierung (magistrat) zuständig, die dadurch viel Spielraum bekommt.[16] Das Volk hat bei Rousseau also eine doppelte Rolle – „[e]s ist zugleich Untertan wie Souverän. Zwischen diese beiden Rollen tritt die Regierung als die vermittelnde Kraft.“[17]

Zusätzlich zu einer souveränen Gemeinschaft der Bürger gibt es bei Rousseau noch einen wichtigen Akteur, und zwar den Gesetzgeber (législateur). Er hat die Aufgabe, eine Verfassung herauszuarbeiten sowie Gesetzesentwürfe zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat aber gleichzeitig kein Einfluss auf die Gesetzgebung und gehört weder zur Exekutive noch zur Legislative.[18]

Ein weiterer wichtiger Inhalt des Gesellschaftsvertrages bezieht sich auf die Religion. Durch Schaffung einer bürgerlichen Religion (réligion civile), die ein Glaubensbekenntnis zum Gesellschaftsvertrag beinhaltet, will Rousseau die Menschen im Staat an die politische Ordnung binden. Der Patriotismus mit den Prinzipien des Gesellschaftsvertrages im Mittelpunkt soll eine Schlüsselrolle bei der Erziehung der Bürger spielen, um ihnen Vaterlandsliebe anzueignen.[19]

Auch führt Rousseau Voraussetzungen an, die für die Errichtung der Republik nötig sind. Es muss sich um einen autarken Kleinstaat handeln, dessen Bevölkerung in ihren Interessen und Besitz weitgehend homogen ist. Eine weitere Bedingung ist die relative „Jugend“ sowie sittliche Einfachheit und Unverdorbenheit des Volkes[20], die dafür sorgen sollen, dass die Interessen der Gemeinschaft für die Menschen wichtiger sind, als die privaten Angelegenheiten.[21]

Trotz einer detailliert ausgearbeiteten theoretischen Grundlage war der Gesellschaftsvertrag allerdings selbst für Rousseau kein in die Praxis umsetzbares Modell. Contrat social ist eine „Fiktion“, die „keine Beschreibung einer historischen oder gar zukünftigen Gesellschaftsorganisation“ sein soll, „sondern eine spekulative Erarbeitung einer Norm der Rechtsstaatlichkeit“.[22]

3. Totalitarismus bei Jean-Jacques Rousseau

Es herrscht trotz großer Widersprüchlichkeit des Contrat social eine Einigkeit darüber, dass die Verdienste Rousseaus für die Entwicklung des freiheitlich-demokratischen Gedankens enorm sind.[23]

Trotzdem muss festgestellt werden, dass Rousseau nicht als theoretischer Vorreiter der modernen Demokratie gelten kann. Das Bild eines kleinen vorindustriellen Staates, der aus Bauern und Handwerkern besteht, sich selbst regiert und jeglichen Fortschritt ablehnt, entspricht nicht unseren heutigen Vorstellungen von Demokratie.[24] Auch das Fehlen der Gewaltenteilung, der politischen Repräsentation und Interessenvertretung jeglicher Art sowie die Abwesenheit der Pluralität von Meinungen und Interessen decken sich nicht mit den modernen europäischen Demokratieprinzipien.[25] Aus dieser Überlegung heraus stellt sich die Frage, ob das Demokratiemodell von Rousseau als antidemokratisch oder gar totalitär eingeschätzt werden kann. Um dies beantworten zu können, muss man zunächst den Begriff des Totalitarismus klären.

3.1. Definition

Der Begriff des Totalitarismus stammt ursprünglich aus Italien, wo die Vertreter des Faschismus in den 1920er Jahren einen totalen Staat (stato totalitario) propagierten.[26] Bereits seit den 1930er Jahren verwandte man diesen Begriff, um vergleichend den totalitären Charakter des Nationalsozialismus und des Kommunismus bzw. Stalinismus hervorzuheben.

Nach dem Zweiten Weltkrieg unternahm man dann Versuche, diesen Vergleich wissenschaftlich zu belegen oder zu widerlegen.[27] Bis heute gibt es allerdings keine Einigkeit über die genaue Formulierung der Totalitarismusdefinition. Eine der bekanntesten und allgemeingültigsten Definitionen stammt vom deutschen Politikwissenschaftler Carl Friedrich und von Zbigniew Brzezinski, dem späteren Sicherheitsberater von Jimmy Carter. Sie erarbeiteten 6 Voraussetzungen, die nötig sind, um ein System als totalitär einstufen zu können. Diese müssen stets gleichzeitig auftreten:[28]

[...]


[1] Eckermann, Johann Peter: Gespräche mit Goethe in den letzten Jahren seines Lebens. Leipzig 1967, S. 619.

[2] Vgl. Durand, Béatrice: Rousseau. Stuttgart 2007, S. 10-13.

[3] Oberndörfer, Dieter; Rosenzweig, Beate: Jean-Jacque Rousseau. In: dieselben (Hrsg.): Klassische Staatsphilosophie. Texte und Einführungen. Von Platon bis Rousseau. München 2000, S. 305.

[4] Vgl. ebenda, S. 306.

[5] Vgl. Schmidt, Manfred G.: Jean-Jacques Rousseau. In: Demokratietheorien. Wiesbaden 2008, S. 83.

[6] Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatrechts. Stuttgart 1998, Erstes Buch, Kapitel 1.

[7] Ebenda, Erstes Buch, Kapitel 6.

[8] Vgl. Durand, S. 131.

[9] Vom Gesellschaftsvertrag, Erstes Buch, Kapitel 6.

[10] Vgl. Oberndörfer, S. 306-307.

[11] Vgl. Nonnenmacher, Gunther: Die Ordnung der Gesellschaft. Mangel und Herrschaft in der politischen Philosophie der Neuzeit: Hobbes, Locke, Adam Smith, Rousseau. Weinheim 1989, S. 249.

[12] Vom Gesellschaftsvertrag, Erstes Buch, Kapitel 6.

[13] Vgl. Oberndörfer, S. 207.

[14] Nonnenmacher, S. 248.

[15] Vom Gesellschaftsvertrag, Erstes Buch, Kapitel 7.

[16] Vgl. Oberndörfer, S. 307.

[17] Schäfer, Walter: Klassiker der politischen Ideengeschichte. Von Platon bis Marx. München 2007, S. 127.

[18] Vgl. Durand, S. 56.

[19] Vgl. Oberndörfer, S. 307.

[20] Vgl. Vom Gesellschaftsvertrag, Zweites Buch, Kapitel 8.

[21] Vgl. ebenda, Zweites Buch, Kapitel 15.

[22] Durand, S. 48.

[23] Vgl. Oberndörfer, S. 308.

[24] Vgl. ebenda.

[25] Vgl. Maier, Hans; Denzer, Horst (Hrsg.): Klassiker des politischen Denkens 2. Von Locke bis Max Weber. München 2008, S. 68.

[26] Zunächst als eine Unterstellung von einem italienischen Liberalen im Jahre 1923 ins Leben gerufen, wurde der Begriff von Mussolini übernommen und benutzt, um das faschistische System positiv zu charakterisieren.

[27] Vgl. Rieger, Günter: Totalitarismus. In: Nohlen, Dieter; Schultze, Rainer-Olaf: Lexikon der Politikwissenschaft. Band 2. N-Z. München 2005, S. 1035.

[28] Vgl. Waschkuhn, Arno: Demokratietheorien. Politiktheoretische und ideengeschichtliche Grundzüge. München, Wien 1998, S. 80.

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Résumé des informations

Titre
Jean-Jacques Rousseau – theoretischer Vordenker des Totalitarismus? Der Einfluss der politischen Philosophie Rousseaus auf die Entstehung totalitärer Ideen
Université
University of Rostock  (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften)
Cours
Theorie und Praxis totalitärer Herrschaft
Note
1,0
Auteur
Année
2009
Pages
18
N° de catalogue
V126257
ISBN (ebook)
9783640383849
ISBN (Livre)
9783640384143
Taille d'un fichier
467 KB
Langue
allemand
Annotations
Jean-Jacques Rousseau hatte mit seinem politischen Hauptwerk "Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes" die politische Ideengeschichte entscheidend mitgeprägt. Auf ihn beriefen sich Vertreter unterschiedlicher Demokratiemodelle, des Liberalismus, aber auch Staatsmänner, dessen Ideen als totalitär angesehen werden. Aus diesem Grund wurde Rousseau mehrmals als totalitärer Theoretiker gesehen. Ihm wurde vorgeworfen, den Totalitarismus mit seinen Schriften begünstigt zu haben. In dieser Arbeit wird anhand eigener Analyse untersucht, ob dieser Vorwurf zutrifft.
Mots clés
Jean-Jacques, Rousseau, politische Theorie, Ideengeschichte, Totalitarismus, politische Philosophie, totalitär, Diktatur, Vom Gesellschaftsvertrag, Contrat social, Thema Rousseau
Citation du texte
Slava Obodzinskiy (Auteur), 2009, Jean-Jacques Rousseau – theoretischer Vordenker des Totalitarismus? Der Einfluss der politischen Philosophie Rousseaus auf die Entstehung totalitärer Ideen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126257

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