Fußballsport und Politik im Dritten Reich

Das Fallbeispiel FC Schalke 04


Dossier / Travail, 2007

56 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zieldefinition
1.2 Vorgehensweise
1.3 Quellendiskussion

2 Sport im Dritten Reich
2.1 Der Weg des Sports in den Nationalsozialismus
2.1.1 Die Anfänge der Neuordnung des Sports
2.1.2 Der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen
2.1.2.1 Die regionale Gliederung des DRL
2.1.2.2 Die Rolle des Vereins im nationalsozialistischen Sport
2.1.2.3 Der Einsatz des Dietwesens
2.1.2.4 Die Vereinheitlichung der Anrede- und Grußformen
2.2 Die Funktion des Sports im Nationalsozialismus
2.3 Exkurs: Das Ende des jüdischen Sports im Nationalsozialismus
2.4 Zusammenfassung

3 Fußball im Dritten Reich
3.1 Die Entwicklung des deutschen Fußballs bis 1933
3.2 Organisation und Administration des Fußballs im Dritten Reich
3.3 Fußball während des Krieges
3.3.1 Der Ligabetrieb
3.3.2 Die Nationalmannschaft
3.4 Exkurs: Der Untergang des jüdischen Fußballs im Dritten Reich
3.5 Zusammenfassung

4 Die Instrumentalisierung des FC Schalke 04
4.1 FC Schalke 04, der ‚Vorzeigeverein’ im Dritten Reich
4.2 Die Instrumentalisierung durch das nationalsozialistische Regime
4.2.1 Perspektive I: Die Nationalsozialisten
4.2.2 Perspektive II: Der FC Schalke 04
4.2.3 Perspektive III: Die Bevölkerung
4.3 Das Mehrfaktorenmodell der Instrumentalisierung des FC Schalke 04

5 Zusammenfassung und Ausblick

Anhangverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Seit der Antike sind Politik und Sport eng miteinander verbunden. So versuchten Politiker schon als der Sport begann, sich zur Zeit der kretisch-mykenischen Kultur zu einem gesellschaftlichen Phänomen zu entwickeln, ihn mit eigenen Zielen in Ein-klang zu bringen.1 Speziell vor dem Hintergrund opportunistischer Aspekte wie Pres-tigegewinn und damit verbundenem Machtzuwachs stellte bzw. stellt der Sport eine potentielle Bezugsgröße für die Politik dar.2

Dass eine gänzliche Trennung von Sport und Politik auch nicht immer möglich ist, kann in Bezug auf den Fußballsport unter anderem anhand einiger Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit belegt werden. Eines davon bezieht sich auf die Qualifi-kationsspiele des FC Bayern München um die Teilnahme an der Champions League in der Saison 1998/99. Der deutsche Rekordmeister traf dabei in zwei Partien (12. und 26. August 1998) auf den serbischen Verein FK Obilic Belgrad. Dieser wurde seinerzeit geführt von Zeljiko Raznjatovic, einem unter dem Namen ‚Arkan’ be-kannten Kriegsverbrecher des Balkankonfliktes in den 1990er Jahren. Beide Spiele fanden trotz heftiger Proteste seitens der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker sowie unter der Androhung privater Klagen statt. Die Verant-wortlichen des FC Bayern München vermieden zwar jeglichen Kontakt mit Raznja-tovic, verwiesen aber darauf, dass es sich bei den Aufeinandertreffen um Sport und nicht um Politik handele.3

1.1 Problemstellung und Zieldefinition

Blickt man in der deutschen Geschichte weiter zurück, so wird deutlich, dass die stringente Trennung von körperlicher Ertüchtigung und politischem Geschehen von-seiten der Aktiven und politisch nicht Verantwortlichen jedoch kein generelles Ziel war. Dies gilt auch für die Zeit des Nationalsozialismus. Mit der Machtübernahme durch Adolf Hitler am 30. Januar 1933 veränderten sich die Struktur und die Bedeu-tung des deutschen Sports; zu den Protagonisten der Sport-Propaganda zählten seit 1934 neben sportlichen Größen wie beispielsweise dem Schwergewichtsboxer Max Schmeling oder dem Rennfahrer Manfred von Brauchitsch desgleichen die Spieler des FC Schalke 04.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es darzustellen, wie der FC Schalke 04 durch das nationalsozialistische Regime zu propagandistischen Zwecken instrumentalisiert werden konnte und welche Umstände diese Entwicklung förderten.

Die forschungsleitende Fragestellung lautet demnach wie folgt:

Wie konnte es dazu kommen, dass mit dem FC Schalke 04 ein der Arbeiterschicht entstammender Fußballverein zu einem der Hauptbestandteile nationalsozialisti-scher Propaganda avancierte?

1.2 Vorgehensweise

Abhängig von der Zielsetzung der vorliegenden Arbeit werden folgende Teilaufga-ben bearbeitet:

Um die Rahmenbedingungen des Sports im Dritten Reich zu verdeutlichen, wird zunächst die von den Nationalsozialisten vollzogene Umstrukturierung des deutschen Sports partiell bzw. in für die vorliegende Arbeit relevanten Gesichtspunkten skiz-ziert. Im Anschluss daran wird die Funktion des Sports in der Zeit des Nationalsozi-alismus thematisiert. Dieses Kapitel abschließend wird auf das Schicksal des jüdi-schen Sports in Deutschland nach 1933 eingegangen und die Parallelität zwischen politischer Entwicklung und dem Schicksal jüdischer Sportler verdeutlicht.

Aufbauend auf den skizzierten allgemeinen Entwicklungslinien des deutschen Sports wird im nächsten Schritt eine Betrachtung des Fußballsports im Speziellen vorge-nommen. Dazu werden nach der entwicklungsgeschichtlichen Darstellung des deut-schen Fußballs bis 1933 die administrativen und organisatorischen Aspekte des Fuß-balls im Dritten Reich aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die dem Fußball auch während des Zweiten Weltkrieges beigemessen wurde, werden des Weiteren der Ligabetrieb und die Spiele der Nationalmannschaft zwischen 1939 und 1945 thematisiert. Den Abschluss der Abhandlungen zum Fußball bildet ein Exkurs zur Auflösung des jüdischen Fußballs in Deutschland, der die stringente Verfolgung der antisemitischen Politik, die selbst bei populären Fußballern jüdischen Glaubens angewandt wurde, belegt.

Den Kern der Auseinandersetzung mit dem deutschen Fußball zwischen 1933 und 1945 bildet die Analyse der Instrumentalisierung des FC Schalke 04 durch das natio-nalsozialistische Regime. In diesem Zusammenhang wird dazu erstmalig eine auf mehreren Perspektiven beruhende Ansicht eingenommen und aufgezeigt, dass die Instrumentalisierung des Vereins zu Propagandazwecken nicht nur auf die National-sozialisten, sondern auch auf die Aktivitäten einzelner Spieler und die Kontexteffekte der damaligen Zeit zurückzuführen ist. Als Ergebnis der vorliegenden Arbeit wird ein Modell präsentiert, das die Faktoren, die diese Instrumentalisierung ermöglich-ten, miteinander verbindet und die auf den ersten Blick nicht ersichtliche Komplexi-tät des Betrachtungsgegenstandes offenbart.

1.3 Quellendiskussion

Für die vorliegende Arbeit wurde auf unterschiedliche Quellen zurückgegriffen. Da-bei handelte es sich um Fachpublikationen (wissenschaftliche Studien), Sachbücher, Dissertationen, Zeitschriften, Chroniken und als ‚journalistisch verfasst’ zu bezeich-nende Monographien. Sichergestellt werden konnte, dass für jedes der drei Kapitel mindestens eine langjährige wissenschaftliche Studie zur Verfügung stand, was den Anspruch an die Aussagekraft dieser Arbeit unterstreichen soll.

Übergreifend kann festgehalten werden, dass sich die vorliegende Arbeit auf eine breite Quellenbasis stützt, wobei die Studien von H. Bernett (Sport im National-sozialismus), N. Havemann (Fußball im Dritten Reich) und S. Goch/N. Silbereisen (FC Schalke 04 im Nationalsozialismus) das Gerüst der Abhandlungen bilden. Die Ausführungen von H. Bernett wurden ergänzt durch Dissertationen und Sachbücher, die das Dritte Reich und den nationalsozialistischen Sport thematisieren. Für die Darstellung des deutschen Fußballs wurden im weiteren Verlauf neben der Studie von N. Havemann Chroniken des Deutschen Fußball-Bundes und alternative Mono-graphien herangezogen, die allerdings, bedingt durch ihren nicht immer ersichtlichen wissenschaftlichen Anspruch, nur partiell als Quellen dienten. Die Analyse der In-strumentalisierung des FC Schalke 04 geschah zusätzlich zu den Ausführungen von S. Goch und N. Silbereisen auf Basis zahlreicher Zeitschriftenartikel, der Vereins-chronik des FC Schalke 04 sowie Untersuchungen zum Fußball im Ruhrgebiet zwi-schen 1933 und 1945.

2 Sport im Dritten Reich

Der Sport nahm im Dritten Reich eine bedeutende Rolle ein und war stets auf die Ziele der Reichsregierung ausgerichtet. Dass zur Einführung der nationalsozialisti-schen Leibeserziehung zunächst gravierende Umstrukturierungen vonnöten waren und welche Konsequenzen dies hatte, wird im Folgenden aufgezeigt. Darüber hinaus werden die Funktion des nationalsozialistischen Sports und das Schicksal der jüdi-schen Sportler im Dritten Reich skizziert.

2.1 Der Weg des Sports in den Nationalsozialismus

Vor dem Hintergrund, dass sich in Deutschland bis 1933 zwei Dachverbände gebil-det hatten, die bis dato den bürgerlichen bzw. den proletarischen Sport organisierten, wird im weiteren Verlauf ein Einblick in die Entwicklung der beiden Verbände bzw. des Sports in Deutschland nach der nationalsozialistischen Machtübernahme vermit-telt.

2.1.1 Die Anfänge der Neuordnung des Sports

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 hatte neben der Gleichschaltung sämtlicher Lebensbereiche auch die Neuordnung des Sports zur Folge.4 Dabei wurden zunächst der Deutsche Reichsausschuss für Leibesübungen (DRA), der Dachverband des bürgerlichen Sports und der Arbeiter-Turn- und Sport-bund (ATUS), die Dachorganisation des proletarischen Sports, aufgelöst.5 Aus-schlaggebend für die Auflösung des DRA waren neben dessen vergeblichem Be-kenntnis zum Nationalsozialismus der von Carl Diem6 als freiwillig bezeichnete Rücktritt des DRA-Präsidenten Theodor Lewald im Rahmen der letzten DRA-Hauptversammlung am 12. April 1933. Außerdem wird aus heutiger Sicht die Tor-pedierung7 des Deutschen Reichsausschusses vonseiten des Deutschen Fußball-Bun- Sport im Dritten Reich 5

des (DFB) und der Deutschen Turnerschaft (DT) dafür verantwortlich gemacht.8 Im Gegensatz zur skizzierten inneren Zersplitterung des DRA, die bezeichnend für des-sen Auflösung war, wurde die Arbeitersportbewegung durch juristische Maßnahmen sukzessive aufgelöst: Mit Inkrafttreten der ‚Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes’9 vom 28. Februar 1933 konnten nicht nur massive Eingriffe in die Versamm-lungs- und Pressefreiheit, sondern auch die Aufhebung der verfassungsmäßigen Grundrechte der sozialdemokratisch und kommunistisch ausgerichteten Sportver-bände beobachtet werden. Diese von Hitler erlassene Notverordnung wurde ergänzt durch zwei Runderlasse an die Landesregierungen, denen zufolge das Vermögen der aufgelösten Vereine zunächst beschlagnahmt und in der Folgezeit zu sportlichen Zwecken verwendet wurde.10

2.1.2 Der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen

Der Auflösung der beiden Dachverbände des bürgerlichen bzw. proletarischen Sports folgte eine zweijährige Phase, in der es zur Formierung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) und zum Inkrafttreten seiner Satzung kam. Der DRL ist als Einheitsbund anzusehen, der sämtliche Sportverbände so genannten Fachäm-tern11 zuordnete und die Neuordnung des deutschen Sports auf fachlicher und regio-naler Ebene zum Ziel hatte.12

Die intendierte und von Bernett mit den Worten ‚undurchsichtig’ und ‚kompli-ziert’ charakterisierte Neuordnung der deutschen Sportlandschaft mit dem Ziel der „Vereinheitlichung der Organisation des DRL“13 vollzog sich in mehreren Berei-chen. Diese wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit nur an für die forschungslei-tende Fragestellung essentiellen Aspekten dargestellt. Zu diesen Aspekten zählen die regionale Gliederung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen, die Rolle des Vereins, der Einsatz des Dietwesens und die Vereinheitlichung der Anrede- und Grußformen. Dem Ausschluss der jüdischen Sportler und der Auflösung des jüdi-schen Sports, die ebenfalls in die Phase der Neuordnung des deutschen Sports fallen, ist in diesem Zusammenhang ein separates Kapitel (Kapitel 2.3) gewidmet.

2.1.2.1 Die regionale Gliederung des DRL

In Anlehnung an die traditionelle Ordnung der Deutschen Turnerschaft, die analog zur landschaftlichen Struktur des Deutschen Reichs aufgebaut war, orientierte sich auch der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen zunächst an der Gliederung nach 16 Kreisen14. In Ergänzung der innerdeutschen Gaue wurde des Weiteren ein ‚Gau Ausland’ errichtet, dem die auslandsdeutschen Vereine, die zu einem reichsdeut-schen Verband gehörten, zugeordnet wurden. Die Umgestaltung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Lei-besübungen (NSRL) durch einen Erlass Hitlers vom 21. Dezember 1938 bedingte aber die Neugliederung der Gaue in Sportbereiche sowie eine regionale Erweiterung. In Bezug auf den Aspekt der regionalen Erweiterung ist exemplarisch festzuhalten, dass die Annexion Österreichs am 12. März 1938 dem DRL eine Vielzahl an Sport-lern und Turnern zuführte, welche in der Folgezeit in den Nationalsozialistischen Reichsbund eingegliedert wurde. Die Umgliederung der Gaue in Sportbereiche re-sultierte aus einem Erlass des Reichsorganisationsleiters der NSDAP, Robert Ley, der am 3. Juni 1939 die gebietsbezogene Gliederung des NSRL an den Aufbau der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anglich. Infolgedessen wurden von den 40 Gauen, die 1939 existierten, 31 Gaue zu zehn Sportbereichen zusammen-gefasst. Für die anderen neun Gaue wurden Sonderregelungen entwickelt, wobei einzelne Gaue erst Mitte 1940 die Umstellung in Sportbereiche vollzogen.15

2.1.2.2 Die Rolle des Vereins im nationalsozialistischen Sport

Verglichen mit der organisatorischen Diskontinuität des Sports auf der fachlichen16 bzw. regionalen Ebene stellte der Sportverein eine außerordentlich stabile Basis für den deutschen Sport dar.17

Neuerung erfuhr das Vereinswesen nur in Bezug auf das nationalsozialistische Führerprinzip. Demzufolge wurden die Turn- und Sportvereine auf eine einheitliche Mustersatzung des Deutschen Reichsbundes für Leibeserziehung verpflichtet und mussten sich der vom Reichssportführer verkörperten Staatsautorität unterordnen.18 Anders als der Reichssportführer, die Verbandsführer und die Fachamtsleiter wurden die Vereinsführer nicht eingesetzt, sondern von der Mitgliederversammlung gewählt. Die gewählten Führer konnten jedoch, im Falle der Nicht-Bewährung, vom Reichs-sportführer abgesetzt werden.19

2.1.2.3 Der Einsatz des Dietwesens

Das Dietwesen20 sollte die Durchdringung der Sportgemeinschaft mit nationalsozialistischem Hintergrund sicherstellen; entstanden im Rahmen der Ein-gliederung der reichsdeutschen Turnvereine in die Deutsche Turnerschaft am 1. Ja-nuar 1934 zählte das Dietwesen somit zu den Anfangsinitiativen nationalsozialisti-scher Erziehungspolitik.21 An der Spitze des Dietwesens stand der vom Reichssportführer ernannte Reichsdietwart. Auf der Ebene des Sportvereins wurden so genannte Dietwarte eingesetzt. Diese sollten den Vereinsmitgliedern das Bewusst-sein vermitteln, dass der Sport nicht zum Selbstzweck geschah, sondern zum Erhalt des Volksstolzes, des Volksgefühls und des Wehrwillens beitrug. Die Dietarbeit war dabei angewiesen auf das ‚Weltanschauungsmonopol’ der NSDAP. Dies spiegelte sich unter anderem in der Verpflichtung der Dietwarte zum Besuch weltanschauli-cher Schulungen und der Führerschulen der Partei wider. Auch wenn die völkische

Führerschulen der Partei wider. Auch wenn die völkische Erziehung der deutschen Sportgemeinschaft im Auftrag der NSDAP erfolgte, erhielten die Dietwarte nicht die Berechtigung, politische Themen in ihren Reden zu behandeln. Die Schulungen in Fragen der Weltanschauung, der Politik und der Rassenkunde übernahmen die dafür bestimmten Schulungsleiter der NSDAP.22

2.1.2.4 Die Vereinheitlichung der Anrede- und Grußformen

Von Bernett als besonders anpassungsfähig bezeichnete Sportverbände wie der Westdeutsche Spielverband (WSV) versuchten schon sehr früh, die nach außen nicht zu übersehende Vielfalt des deutschen Sports zu überwinden. In diesem Sinne wurde im WSV bereits im Mai 1933 der Hitlergruß eingeführt. Die Deutsche Turnerschaft ging hingegen zunächst einen Kompromiss ein und legte sich auf die Grußformel „Gut Heil Hitler“ fest. Am 28. September 1936 schließlich verfügte der Reichssport-führer die Vereinheitlichung der Anrede- und Grußformen. Im Deutschen Reichs-bund für Leibesübungen galten seitdem nur noch „Kamerad“ als Anrede, „Heil Hit­ler!“ als Gruß und „Sieg Heil!“ als allgemeiner Ruf.23

2.2 Die Funktion des Sports im Nationalsozialismus

Die Leibeserziehung im nationalsozialistischen Deutschland war auf die von Adolf Hitler in ‚Mein Kampf’ postulierten Ziele ausgerichtet:24

- Die Volksgesundheit
- Die Vorbereitung auf den Wehrdienst
- Das Gefühl der Überlegenheit und Unbesiegbarkeit

Der erstgenannte Aspekt bezieht sich auf die Überlegung Hitlers, derzufolge die sportliche Betätigung prophylaktische Wirkungen gegenüber Gesundheitsschädigun-gen haben und gleichermaßen die menschliche Widerstandskraft erhöhen sollte. Dar-über hinaus könne der Sport auch als ‚Therapeutikum’ zur Behandlung bestehender Leiden eingesetzt werden. Neben der physischen Komponente wurden in diesem Zusammenhang auch psychische Faktoren berücksichtigt: Die Leibeserziehung sollte den Menschen dazu befähigen, Widerstandspotenzial gegenüber den Verlockungen des Lebens, wie beispielsweise Prostitution, zu entwickeln.

[...]


1 Vgl. Bohus (1986), S. 9 – 10.

2Vgl. Harres (1997), S. 16.

3 Vgl. Fischer/Lindner (1999), S. 7.

4 Vgl. Fischer/Lindner (1999), S. 7.

5 Vgl. Bernett (1983), S. 7.

6 Carl Diem (1882 – 1962), der u.a. die Beinamen ‚Vater des deutschen Sports’ und ‚Mister O­lympic Games’ trug, war Sportfunktionär, Sportjournalist und Sportwissenschaftler. Zu seinen bekanntesten Aktivitäten zählen die Einführung des Deutschen Sportabzeichens (DSA) im Jahre 1913, die Gründung der Deutschen Hochschule für Leibesübungen (DHfL) im Jahre 1920 sowie die Organisation der Olympischen Spiele 1936 in Berlin. Vgl. Göhler (1987), S. 5 - 40; vgl. Laude/Bausch (2000), S. 15 – 68.

7 Hans von Tschammer und Osten (1887 – 1943), SA-Gruppenführer und späterer Reichssportfüh-rer, der am 10. Mai 1933 die Anordnung zur Auflösung des DRA erließ, zeigte sich in einem Gespräch mit Carl Diem später sehr überrascht ob der Haltung der beiden größten Mitglieds-verbände. Vgl. dazu u.a. Bernett (1983), S. 8.

8 Vgl. Bernett (1971), S. 26; vgl. Bernett (1983), S. 7; vgl. Diem (1980), S. 3.

9 Diese Verordnung wurde infolge des Reichstagsbrandes am 27. Februar 1933 erlassen, wobei der Diskurs über die Verantwortung der Brandstiftung im Reichstagsgebäude zwischen Historik-ern, Kriminologen und Sachverständigen noch nicht abgeschlossen ist. Vgl. dazu u.a. Roegele (1981), S. 17 – 18.

10 Vgl. Bernett (1983), S. 9; vgl. Plum (1989), S. 35; vgl. Roegele (1981), S. 17.

11 Die Anzahl der Fachämter unterlag zahlreichen Veränderungen und wird in der Literatur in ver-schiedenen Ausprägungen dargestellt: So spricht Bernett (1983), S. 21 – 22 zum Beispiel von 23 Fachämtern im Jahre 1935 bzw. von 14 Fachämtern für das Jahr 1936, wohingegen Tietze (1984), S. 127 von 21 und Joel/Schütt (2005), S. 58 von 15 Fachämtern ausgehen.

12 Vgl. Bernett (1983), S. 21 – 22; vgl. Simon (1969), S. 210 – 211.

13 Bernett (1983), S. 22.

14 Bernett bezieht sich dabei auf die im Reichssportblatt 1 (1934) enthaltene ‚Karte der landschaft-lichen Gliederung des deutschen Sports’.

15 Vgl. Bernett (1983), S. 25 – 27; vgl. Fischer/Lindner (1999), S. 61; vgl. John/Schulze-Marmeling (1993), S. 139.

16 Dies bezieht sich auf die innere Gliederung des Reichsbundes, die bis zum 1. April 1937 mehre-ren Veränderungen in Bezug auf Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterlag. Vgl. dazu Bernett (1983), S. 22 – 23.

17 Neben dem Aspekt der inneren Stabilität trug das Vereinswesen maßgeblich zur Finanzierung des Reichsbundes bei. So zahlten die Sportvereine einen vom DRL-Führer festgelegten Kopfbei-trag an den DRL und eine zusätzliche Abgabe an das übergeordnete Fachamt. Vgl. dazu Bernett (1983), S. 48.

18 Vgl. Bernett (1983), S. 29 – 30.

19 Bernett spricht in diesem Zusammenhang vom Prinzip der Bestätigung. Vgl. Bernett (1983), S. 45.

20 Der Begriff Diet stammt aus dem mittelhochdeutschen Sprachschatz und bedeutet Volk und deutsch gleichermaßen. Vgl. Bernett (1966), S. 188.

21 Ausführliche Darstellungen zur Entwicklung und Funktion des Dietwesens sind u.a. bei Bernett (1966), S. 187 – 201 zu finden.

22 Vgl. Bernett (1966), S. 189; vgl. Bernett (1983), S. 68 – 70; vgl. Diem (1980), S. 19; vgl. Fi-scher/Lindner (1999), S. 57.

23 Vgl. Bernett (1983), S. 91.

24 Vgl. Friese (1974), S. 11 – 16; vgl. Tietze (1984), S. 63 – 68; vgl. Zentner (1974), S. 104 – 105.

Fin de l'extrait de 56 pages

Résumé des informations

Titre
Fußballsport und Politik im Dritten Reich
Sous-titre
Das Fallbeispiel FC Schalke 04
Université
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
56
N° de catalogue
V126279
ISBN (ebook)
9783640315291
ISBN (Livre)
9783640318636
Taille d'un fichier
799 KB
Langue
allemand
Mots clés
Fußballsport, Politik, Dritten, Reich, Fallbeispiel, Schalke
Citation du texte
David Bender (Auteur), 2007, Fußballsport und Politik im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126279

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