Migration in der Bundesrepublik Deutschland

Vom Gastarbeiter zum Einwanderer


Trabajo Escrito, 2008

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ausländerpolitik 1945 -1973
2.1 Grundsituation der Bundesrepublik Deutschland vor 1955
2.2 Vom Anwerbeabkommen bis zum Anwerbestopp
2.3 Anwerbeprozedur, Probleme und Fehlvermittlung
2.3.1 Einführung
2.3.2 Anwerbeprozedur
2.3.3 Probleme und Fehlvermittlung

3. Einwanderungsland Bundesrepublik Deutschland nach 1973
3.1 Folgeprobleme der „Gastarbeiteranwerbung“
3.2 „kein Einwanderungsland“

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Deutschland ist ein Einwanderungsland!

Fast ein halbes Jahrhundert hat sich die Bundesrepublik gegen diese Bezeichnung gewehrt und nicht zugegeben, dass sie sich im Laufe der Jahre, genau zu diesem hin entwickelt hat. Heute leben in Deutschland mehrere Millionen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Sprachen zusammen. Die dadurch entstehende kulturelle Vielfalt ist kaum mehr aus dem Alltag wegzudenken. Es beginnt bereits bei Kleinigkeiten, wie z. B. wenn man beim Asiaten einkaufen geht oder die den unterschiedlichen Sprachen auf der Straße lauscht. Doch war die Situation nicht immer so eindeutig, wie sie sich der heutigen Gesellschaft präsentiert.

In der Ausarbeitung soll die Ausländerpolitik in Bundesrepublik Deutschland seit 1945 bis zu dem Zeitpunkt verfolgt werden, an dem die Politik öffentlich bekannte, dass es sich bei der Bundesrepublik um ein Einwanderungsland handelt. Es werden die verschiedenen zeitlichen Etappen der Gastarbeiteranwerbung und die Reaktionen und Motive der Öffentlichkeit, Gewerkschaften, Politiker und Unternehmen dargestellt.

Einführend in die Thematik werde ich mich mit der Grundsituation der BRD nach 1945 bis 1955, wo der erste Anwerbevertrag geschlossen wurde, beschäftigen. Hierbei soll ein Überblick geschaffen werden, wie es überhaupt zur Anwerbung der „Gastarbeiter“ gekommen ist. Im weiteren Verlauf wird aufgedeckt, welche Intentionen von Seiten der Regierungen maßgeblich waren, wer an der Anwerbeprozedur beteiligt war, wie diese vollzogen wurde und vor allem auch welche Probleme sich aus der Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern entwickelten.

Im Vordergrund der Bearbeitung steht hierbei immer die Frage: Zu welchen Zeitpunkt sich die Bundesrepublik tatsächlich zu einem Einwanderungsland entwickelt hat und welche Gründe die Bundesregierung hatte, so lange Zeit diesen Status zu verleugnen. Abschließend werde ich noch die ausländerpolitischen Maßnahmen der Regierung darstellen und dann nach einer kurzen Zusammenfassung mein Urteil abgeben.

Insgesamt handelt es sich bei der Hausarbeit um eine Analyse bereits vorhandener Sekundärliteratur, die deutschsprachig und als neuzeitlich und modern einzustufen ist.

2. Ausländerpolitik 1945 - 1973

2.1 Grundsituation der Bundesrepublik Deutschland vor 1955

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 kehrten die in Deutschland lebenden ausländischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen innerhalb kürzester Zeit in ihre Heimatländer zurück. Die dadurch entstandenen Arbeitsplätze wurden durch die heimkehrenden deutschen Soldaten wieder neu besetzt. Jedoch wurden die Plätze nur teilweise ausgefüllt, da die Zahl der erwerbsfähigen deutschen Männer im Krieg erheblich reduziert wurden. Es stand also der deutschen Wirtschaft ein wesentlich geringes Arbeitskräfteangebot zur Verfügung wie es offene Stellen gab.

Wie sich nach dem Krieg herausstellte, wurden durch die Angriffe der Alliierten zwar die Wohnviertel in den Städten vielerorts erheblich beschädigt, auch die Transportwege waren überwiegend zerstört worden, die Produktionsanlagen in den Industriegebieten hingegen waren zum größten Teil verschont geblieben.1 Bis 1948 herrschte in Deutschland überwiegend eine wirtschaftliche Krise vor, so dass große Teile der Produktionsanlagen still standen. Dann jedoch begann mit der Währungsreform der wirtschaftliche Aufschwung. Das benötigte Kapital erhielt Deutschland durch die Alliierten, vor allem durch die amerikanische Auslandshilfe im Zuge des Marshallplanes. Bei der benötigten Zahl von Arbeitskräften gab es jedoch Probleme.

Im Laufe der kommenden Jahre bis 1950 sind zusätzlich zu den Soldaten auch 8,3 Millionen Vertriebene und Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und der sowjetischen Besatzungszone in die Bundesrepublik gekommen.2 In den Jahren nach 1950 sollten ihnen noch eine erhebliche Zahl folgen. Aber selbst mit diesen konnte die hohe Zahl an Arbeitsplätzen nicht vollends gedeckt ]werden.3

Trotz der vielen freien Stellen, wurden aber noch 1954 über eine Million Arbeitslose gemeldet, was einen Anteil von 7 % der Gesamtbevölkerung entsprach.

Die freien Arbeitsplätze wurden vor allem mit männlichen Personen besetzt. Nur vereinzelt nahmen auch Frauen freie Stellen an. Problematisch war, dass die Regierung familienpolitisch das Bild der Vorkriegszeit propagierte, wo der Mann als alleiniger Ernährer der Familie und die Frau als Hausfrau gesehen wurde. Die Erwerbstätigkeit der Frauen galt also als Sonderfall und somit wurden sie als Arbeitskraft zweiter Wahl bewertet – trotz dass bereits zu diesem Zeitpunkt in einigen Industriezweigen händeringend nach weiblichen Arbeitskräften gesucht wurde.4 Im Widerspruch hierzu wurden die deutschen Frauen von der Arbeitsverwaltung jedoch als die inländische „stille Reserve“ betrachtet.5

Einen besonders hohen Arbeitskräftemangel sah sich die Landwirtschaft gegenüber. Es herrschte eine regelrechte Landflucht. Die deutschen Bürger sahen ihre Chance einen besser bezahlten Job und bessere Aufstiegsmöglichkeiten in der Industrie zu bekommen und wanderten aus diesem Grunde in die Städte aus. In der ersten Hälfte der fünfziger Jahre meldeten die Bauernverbände einen Fehlbedarf von 25000 bis über 100000 Arbeitskräften an. Die schlechten Arbeits- und geringen Lohnbedingungen schreckten die arbeitslosen Deutschen ab, so dass diese nicht bereit waren eine Tätigkeit in der Landwirtschaft anzunehmen.6 Die südwestdeutschen Bauernverbände machten immer häufiger auf ihre Probleme aufmerksam und forderten bereits seit 1953 ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen.7 Dieser Forderung standen die Behörden jedoch ablehnend gegenüber, trotz dass mit der italienischen Regierung über ein Abkommen über die Anwerbung italienischer Arbeitskräfte diskutiert wurde.

Durch das Wirtschaftswunder nahm 1955 die westdeutsche Arbeitslosenquote stark ab. Sie betrug nur noch 2,6 Prozent im Bundesdurchschnitt, womit man allmählich der Vollbeschäftigung entgegensteuerte.8

In sämtlichen Bereichen der Wirtschaft suchte man händeringend nach Arbeitern für die stetig steigenden Arbeitsplätze. Auf Druck der einzelnen Wirtschaftsverbände hin, deren Branchen besonders von dem Kräftemangel betroffen waren (so z. B. Die Landwirtschaft und das Hotel- und Gaststättengewerbe), im Hinblick auf das weiterhin starke Wirtschaftswachstum und die fast erreichte Vollbeschäftigung in der Bundesrepublik, gab das Bundesarbeitsministerium und die Arbeitsverwaltung Ende 1955 nach und stimmte einer baldigen Anwerbung zu. Da bereits zwischen dem Bundeswirtschaftsminister Erhard und dem italienischen Außenminister Diskussionen über ein mögliches Abkommen geführt wurden, lag es nahe, dass die deutsche Regierung mit der italienischen in Verhandlungen tat. Am 20. Dezember 1955 wurde dann das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterzeichnet.

2.2 Vom Anwerbeabkommen bis zum Anwerbestopp

Wie bereits im vorherigen Punkt erwähnt, wurde am 22. Dezember 1955 in Rom das deutsch-italienische Anwerbeabkommen geschlossen. In diesem Abkommen wurde geregelt, dass die anzuwerbenden Arbeitskräfte von der italienischen Arbeitsverwaltung und einer Anwerbekommission der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit ausgewählt werden sollten. Diese erhielten Anforderungen der deutschen Betriebe und je nach Eignung sollten die Arbeiter den Unternehmen zugewiesen werden. In einem Musterarbeitsvertrag wurden die prinzipiellen sozialpolitische Gleichstellung der angeworbenen Arbeitskräfte mit vergleichbaren deutschen garantiert, was in erster Linie den deutschen Gewerkschaften zu verdanken war. Diese setzten sich bereits während der vorab laufenden Diskussion, ob Ausländer als Arbeiter nach Deutschland geholt werden sollten dafür ein, dass die deutschen und ausländischen Arbeitnehmer gleichgestellt werden, um lohndrückende Auswirkungen zu verhindern.9 Ebenso wurde hier auch die Bezahlung nach Tarif, die Vertragsdauer, die Zusicherung einer „angemessenen Unterkunft“ und das Recht auf Lohntransfer geregelt.10 Weiter wurde in dieser Vereinbarung festgelegt, dass die Arbeitserlaubnis für höchstens ein Jahr erteilt werden sollte, was sich jedoch im Nachhinein als unpraktisch erwies. Hierauf gehe ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nochmal ein. Auch wurde dem Vertrag ein Passus bezüglich des Familiennachzugs beigefügt. Insgesamt wurden die Verträge geschlechtsneutral formuliert, so dass eine spätere Anwerbung weiblicher Arbeitskräfte relativ problemlos möglich war. Anfangs wird auch sowohl aus deutscher wie auch aus ausländischer Sicht eher die Anwerbung männlicher Erwerbstätiger ins Auge gefasst.11 Der Inhalt des Vertrages wurde bei den später abgeschlossenen Abkommen als Muster genutzt.

Durch die Abkommen zogen beide Vertragspartner ihre Vorteile. Auf der einen Seite hatte Deutschland nun eine Möglichkeit auf Arbeitskräfte für die deutsche Wirtschaft zuzugreifen, auf der anderen Seite würden die Arbeitslosenzahlen der Entsendeländer sinken, die Zahlungsbilanzen durch die Lohntransfers verbessert und die Qualifikation der Arbeitskräfte durch ihre Tätigkeit in Deutschland erhöht werden.12

In der Öffentlichkeit wurde die Anwerbung von Seiten der Regierungsbehörden so erklärt, dass es sich nur um eine kurzfristige, vorübergehende Maßnahme handle, wodurch der „Spitzenbedarf“ gedeckt werden sollte: andere Alternativen würde es nicht geben.

In erster Linie ging es anfangs darum, für die deutsche Landwirtschaft auf billige ausländische Arbeiter zugreifen zu können, um so auch das Lohngefüge in der Landwirtschaft au einem relativ niedrigem Niveau stabilisieren zu können.13

[...]


1 Ulrich Herbert, S. 192

2 Ulrich Herbert, S. 193

3 Ulrich Herbert, S. 202

4 Monika Mattes, S. 15

5 Monika Mattes, S. 28

6 Karl-Heinz Meier-Braun, S. 32

7 Ulrich Herbert, S. 203

8 Monika Mattes, S 29

9 Ulrich Herbert, S. 203

10 Ulrich Herbert, S. 203 f.

11 Monika Mattes, S. 65

12 Ulrich Herbert, S. 210

13 Ulrich Herbert, S. 205

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Migration in der Bundesrepublik Deutschland
Subtítulo
Vom Gastarbeiter zum Einwanderer
Universidad
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Curso
Migration in der Bundesrepublik
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
19
No. de catálogo
V126465
ISBN (Ebook)
9783640323739
ISBN (Libro)
9783640321667
Tamaño de fichero
475 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Migration, Bundesrepublik, Deutschland, Gastarbeiter, Einwanderer
Citar trabajo
Diana Schult-Nikolic (Autor), 2008, Migration in der Bundesrepublik Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126465

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