Deutschland als Bund und Länder

Seminararbeit


Term Paper (Advanced seminar), 2005

42 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Vorgeschichte der deutschen Einheit
1. Vom Anfang des 19. Jahrhundert bis zum Völkerfrühling
2. Die kleindeutsche Lösung

III. Die Spaltung und der Weg zur Einheit
1. Die Folgen des Zweiten Weltkriegs
2. Zwei deutsche Staaten
3. Das Streben nach Einheit und deren Verwirklichung

IV. Bund und Länder
1. Der Bund
1.1 Verfassung
1.2 Deutscher Föderalismus
1.3 Verfassungsorgane
2. Die Länder
2.1 Die Gliederung
2.2 Das Regierungssystem

V. Schlusswort

VI. Bibliografie
1. Quellen
2. Literatur
3. Zeitschriften
4. Webseiten

I. Einleitung

Das heutige Deutschland nimmt seinen festen Platz im vereinigten Europa ein. Um die volle Vereinigung vollziehen zu können, musste das deutsche Volk einen langen Weg zurücklegen. Die gegenwärtige politische Gestalt Deutschlands ist ein endgültiges Resultat mehrerer langwierigen Faktoren, die den Reifungsprozess des deutschen Staates beschleunigten oder verzögerten. Die vorliegende Arbeit ist mit dem Titel „Deutschland als Bund und Länder“ versehen, weil damit die gegenwärtige Staatsform dargestellt wird. Deutschland als Gebilde verfolgte schon seit mehreren Jahrhunderten eine Tendenz, als eine Gesamtheit und deren Bestandteile angesehen zu werden. Eine solche Auffassung scheint am besten zu sein denn heutzutage ist gerade diese Sachlage vorhanden.

Die Arbeit soll einen Überblick darüber bieten, wie sich der Weg zur deutschen Einheit im Laufe der Jahre gestaltete, wie sich die Vereinigung vollzogen hat und wie sich diese im politischen System Deutschlands widerspiegelt. Die formulierte Fragestellung ist teilweise historisch aufgefasst, teilweise knüpft in gegenwärtige Situation an. Mit besonderem Nachdruck wurden diese Aspekte der deutschen Geschichte hingewiesen, die zur Problemsdarstellung insbesondere beitragen. Es soll in vorliegender Arbeit erläutert werden, wie es zur Bildung Deutschlands als Bundes kam und auch wie dieser Bund funktioniert. Das Ziel ist es ein Bild vom deutschen Staatswesen klar und bündig zu malen. Es handelt sich also um seine Entwicklung und seine Formung.

Bei der Erarbeitung der Frage wurden zahlreiche Bücher, Bearbeitungen, Beschreibungen, Enzyklopädien, Lexika, amtliche Quellen sowie Internet verwendet. Es muss dabei unterstrichen werden, dass die oben angeführte Quellenliste unvollständig ist und es wurden lediglich diese Materialien angewandt, die zum Zweck – zur deutlichen Darstellung des Themas – dienten.

Um das aufgenommene Thema durchschaubar wiederzugeben, wurde es in Rahmen umfangen, innerhalb dessen ein gewisser Aspekt besprochen wurde.

Das erste Kapitel ist der Vorgeschichte der deutschen Vereinigung gewidmet. Die verstärkten Versuche in dieser Richtung werden besonders seit dem Völkerfrühling d. h. seit Mitte des 18. Jh. unternommen. In dieser Zeitperiode beginnen die ersten deutschen Einigungsgedanken feste Form anzunehmen.

Im zweiten Kapitel wird das Streben der Deutschen nach der Einheit nach dem Zusammenbruch des Dritten Deiches unter Hitlers Führung besprochen. Insbesondere die Nachkriegszeiten werden durch materielle und geistige Elend geprägt. Die Deutschen stehen in den Besatzungsjahren am Scheideweg und fühlen sich gezwungen, aus dem kapitalistischen und dem sozialistischen Entwicklungsweg den richtigen auszuwählen. Wider Willen des Volkes entstehen auf deutschem Boden zwei Staaten, die sich immer mehr getrennt von sich entwickeln. Auf folgenden Seiten werden die gegenseitige Beziehungen und die Annäherungsversuche zwischen beiden Staaten bis zur Wiederherstellung der deutschen Einheit anschaulich geschildert.

Im dritten Kapitel wird ein Bild des derzeitigen deutschen Nationalstaates entworfen. Dieser Arbeitsteil zeigt das endgültige Ergebnis aller deutschen Bestrebungen nach der Einheit. Es ist im Kapitel eine kurze Übersicht über die politische Gestalt des gesamten Bundes und der einzelnen Bundesländer sowie über ihre gegenseitige Relation gegeben.

An dieser Stelle möchte ich besonderen Dank allen abstatten, die bei der Entstehung vorliegender Arbeit mit Hilfe dienten, insbesondere Prof. o. Dr. habil. Zygmunt Zieliński, der als Promotor entscheidend zum Gelingen dieser Diplomarbeit beigetragen hat.

II. Vorgeschichte der deutschen Einheit

1. Vom Anfang des 19. Jahrhundert bis zum Völkerfrühling

Deutschland, welches wir in seinen gegenwärtigen Grenzen kennen, hat eine übereintausendlange stürmische Geschichte. Das deutsche Volk musste einen langen Weg zurücklegen, um zur vollen Einigung kommen und einen eigenen vereinten Nationalstaat erstellen zu können. Von einem Deutschen Reich kann man seit dem frühen 10. Jahrhundert sprechen, als auf dem Kerngebiet des heutigen Deutschland als östliche Erbschaft des Frankenreichs Karls des Grossen ein Reich entstand, das mit dem Titel Heiliges Römisches Reich und später mit dem Nachsatz „deutscher Nation“ genannt wurde.[1] Auf dem Reichsgebiet lebten verschiedene Völker, als deren Sprache sich allmählich das Deutsche entwickelte. Von Anfang an war das Deutsche Reich durch starke politische Zersplitterung gekennzeichnet. Es war kein einheitliches Gebilde, sondern ein lockerer Verband von vom Kaiser unabhängigen Einzelfürstentümern.[2] „Dennoch hielt das Reich weiter zusammen: Der Glanz der Kaiserkrone war noch nicht verblichen, die Reichsidee war lebendig geblieben, und den kleinen und mittleren Territorien bot der Reichsverband Schutz vor Übergriffen mächtiger Nachbarn.“[3]

Der Niedergang des Reiches hat sich anfangs des 19. Jahrhunderts in der Napoleonischen Zeit vollzogen. Der Siegeszug von Napoleon Bonaparte führte in Deutschland – wie im gesamten Europa – zu einer politischen und territorialen Neuordnung. Die alte Zerstückelung Deutschlands wurde weitgehend beseitigt, als sich die meisten von deutschen Mittelstaaten unter französischem Protektorat im Juli 1806 zum Rheinbund zusammenschlossen. Napoleon kam es darauf an, die süddeutsche Staaten bzw. alle deutschen Mittelstaaten stärker an Frankreich zu binden und in Deutschland neben Österreich und Preußen eine von Frankreich abhängige dritte Kraft zu schaffen.[4] Nach dem Beitritt von 16 deutschen Fürstenhäusern zum Rheinbund und deren Austritt aus dem Reich legte Kaiser Franz II. die Kaiserkrone nieder, was das Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bedeutete.

Nach der vernichtenden Niederlage der französischen Armee im Russlandfeldzug 1812 wurde in Deutschland ein neues Nationalbewusstsein erweckt. Mit dem Beginn der Befreiungskriege gegen Napoleon und nach dem Beitritt der Rheinbundstaaten zu einer Koalition der europäischen Großmächte gegen Frankreich, brach das Rheinbundsystem aus. Napoleon, geschlagen in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813, wurde 1814 zur Abdankung erzwungen und seine Niederlage besiegelte entscheidend die Schlacht bei Waterloo im Juni 1815.

Nach dem Sturz Napoleons kam es auf dem Wiener Kongress 1814/15 zur territorialen und politischen Neuordnung Europas. Das Ziel war die dauerhafte Sicherung des Friedens durch Schaffung eines neuen Gleichgewichts zwischen den Großmächten und die Restauration des alten politischen Systems. In der Heiligen Allianz vereinbarten Österreich, Preußen und Russland, alle revolutionären und nationalstaatlichen Bewegungen zu bekämpfen. Der Wunsch der deutschen Patrioten, einen neuen nationalen deutschen Nationalstaat zu errichten, erfüllte sich nicht. An die Stelle des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches wurde ins Leben gerufen ein locker gefügter Zusammenschluss der souveränen Einzelstaaten – der Deutsche Bund. Er setzte sich aus 35 Fürstenstaaten und vier freien Städten zusammen. Neben den deutschen Fürsten gehörten zum Deutschen Bund auch ausländische Herrscher, und zwar der König von Großbritannien und Irland als König von Hannover, der König von Dänemark als Herzog von Holstein sowie der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg. Preußen und Österreich gehörten dem Bund nur mit den Gebieten an, die Überreste des Heiligen Römischen Reichs waren.[5] Die Einzelstaaten blieben in ihren inneren Verhältnissen souverän und durften sogar Bündnisse mit fremden Staaten abschließen, solange sich diese nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten richteten. Das einzige Bundesorgan des Deutschen Bundes war der in Frankfurt am Main unter österreichischem Vorsitz tagende Bundestag, der kein gewähltes Parlament, sondern ein aus der Gesandten der Mitgliedstaaten bestehende Kongress war. Handlungsfähig war er nur dann, wenn die beiden Großmächte Preußen und Österreich in wichtigen Fragen übereinstimmten. Seine Hauptaufgabe beruhte in den folgenden Jahrzehnten auf der Niederhaltung aller auf Freiheit und Einheit gerichteten Bewegungen. Der Deutsche Bund wurde „mehr und mehr das Vollstreckungsorgan bei der Abwehr und Eindämmung liberaldemokratischer und nationaler Bestrebungen.“[6] Die führende Rolle spielte dabei der österreichische Staatskanzler Fürst Klemens von Metternich, der verhasste Hauptvertreter der Restaurationspolitik. Trotz aller Bekämpfungsmaßnahmen der staatlichen Organe durch die Unterdrückung der Presse-, Vereins-, und Versammlungsfreiheit verbreitete sich rasch im deutschen Volk der Drang nach Freiheit. Die Bevölkerung forderte eine Verfassung, die die Freiheitsrechte des Einzelnen und die Mitwirkung des Volkes am politischen Leben festschreibt. Der deutsche Vormärz (1815-1847) ist ebenfalls durch die Sehnsucht des Volkes nach einem vereinten Vaterland gekennzeichnet, das ein einheitlicher deutscher Nationalstaat und kein loser Bund der deutschen Fürstenhäuser sein soll.[7]

Als erster Schritt zu einem geeinten deutschen Staat war die Gründung des Deutsche Zollvereins anzusehen, dessen Verträge zu Jahresbeginn 1835 in Kraft traten. Schon früher gab es in seinen Einzelstaaten Bestrebungen, durch Aufhebung der Binnenzölle den Handelsverkehr zu erleichtern. Durch die Beseitigung der Zölle zwischen den deutschen Bundesstaaten wurde die wirtschaftliche Zersplitterung des Bundes schließlich beendet, was gemeinsam mit der fortschreitenden Industrialisierung und dem Bau des ersten Eisenbahnnetzes einen wirtschaftlichen Aufschwung mit sich brachte. Österreich, dessen wirtschaftliche Interessen mehr nach Südosten ausgerichtet waren, blieb außerhalb des Zollvereins.[8] In Deutschland begann sich allmählich preußische wirtschaftliche und politische Vormachtstellung abzuzeichnen und „gewann nun allmählich das Bild eines deutschen Reiches in der kleindeutschen Lösung an Konturen, von dem Österreich mit seinen Sonderinteressen und fremdvölkischen Reichsteilen ausgeschlossen blieb.“[9]

Im Zuge der revolutionären Unruhen Mitte des 19. Jh., die ganz Kontinentaleuropa erfassten, erhob sich auch das deutsche Volk zu Freiheitskampf. Nach der Februarrevolution in Frankreich kam es im März 1848 in den Staaten des Deutschen Bundes zu spontanen Erhebungen des Volkes, bei denen Forderungen nach der Presse- und Vereinsfreiheit, nach Volksmiliz und der Einberufung eines bundesweiten Parlamentes erhoben wurde.[10] In Österreich kam es in Wien sogar zu Straßenkämpfen, worauf auf Druck der Demonstranten am 13. März Metternich zurücktrat und nach Großbritannien floh. Der Kaiser versprach am selben Tage eine Verfassung zu bewilligen. Auch in Preußen brachen am 18. März in Berlin nach plötzlichen Schüssen blutige Barrikadenkämpfe aus. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. gestattete die Ausarbeitung einer Verfassung und gestand den Bürgern Versammlungs- und Pressefreiheit zu. Die Einzelstaaten des Deutschen Bundes willigten ein, durch allgemeine und gleiche Wahlen ein gesamtdeutsches Parlament zu wählen, das in Frankfurt am Main zusammentreten und eine Verfassung ausarbeiten sollte.

2. Die kleindeutsche Lösung

Zur Zeit der Märzrevolution wurde die Wiedervereinigung aller deutschen Gebiete zur Hauptfrage der Politik. Die Einigung strebten die beiden Großmächte Preußen und Österreich an, die sich im vereinigten Deutschland Hegemonie zusichern wollten. Über diese Frage sollte eine in Frankfurt am Main berufene Nationalversammlung entscheiden. Am 18. Mai 1848 trat das erste gesamtdeutsche Parlament in der Frankfurter Paulskirche zusammen, dessen Hauptaufgabe die Umwandlung des Deutschen Bundes in ein Deutsches Reich war. Dabei ging es vor allem um die Kernfrage nach der äußeren Gestalt und der Staatsform eines künftigen Reiches, ob das neue Deutsche Reich ein „Großdeutschland“ mit Einschluss Österreichs oder vielmehr ein „Kleindeutschland“ ohne Österreich sein sollte. Beim ersteren wäre die Macht beim katholischen Süden unter der Führung Österreichs verblieben, beim letzteren wäre sie an den protestantischen Norden unter der Führung Preußens gefallen.[11] Da die Einbeziehung des gesamten Multivölkerstaates Österreich ein lästiger Ballast für einen neuen deutschen Staat wäre, wurde die deutsche Frage nach langwierigen Beratungen in der kleindeutschen Lösung entschieden.[12] Am 28. März 1849 wurde von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die erste auf deutschem Boden freiheitliche Reichsverfassung verabschiedet. Sie hat vorgesehen, dass an der Spitze des künftigen Deutschen Reiches der „Kaiser der Deutschen“ stehen sollte, zu dem – in der kleindeutschen Lösung – der preußische König Friedrich Wilhelm IV. gewählt wurde. Als Bestandteil wurden darin auch die im Dezember 1848 verkündeten Grundrechte aufgenommen, mit denen erstmalig in der deutschen Geschichte die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers formuliert und in der Verfassung verankert wurden: Freiheit der Person, Freiheit der Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz, Freizügigkeit innerhalb des Reichsgebietes, Berufsfreiheit und Unverletzlichkeit des Eigentums. Es wurde weitgehend abgeschafft die Todesstrafe, ebenso abgeschafft wurden alle Standesvorrechte.[13] Das gesamte Werk der Nationalversammlung scheiterte jedoch nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König, der die Kaiserwürde nicht einer Revolution verdanken wollte. Damit war der erste Versuch, ein neues geeintes Deutschland zu schaffen, misslungen.

In folgenden Jahren zeichnete sich immer mehr die Vorherrschaft Preußens in Deutschland ab. Preußen wurde zum wirtschaftlich stärksten und zum einflussreichsten Staat im Deutschen Bund, während Österreich sich der Modernisierung weiterhin verschloss und sich auf die Stabilisierung seiner multiethnischen Monarchie konzentrierte. Seitdem Otto Fürst von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten im September 1862 ernennt wurde, strebte er in seiner Politik nach einem deutschen vereinten Nationalstaat unter preußischer Führung. Bismarck verfolgte konsequent seinen Plan, Österreich als Mitbewerber um die Führungsposition im künftigen Deutschland auszuschalten. Im Vereinigungsprozess führte Preußen unter Bismarck die Strategie der Reichseinigung mit Eisen und Blut, wozu wesentlich der deutsche Nationalismus und Militarismus beitrug.[14] So im Deutsch-Dänischem Krieg, dessen Auslöser die widerrechtliche Annexion Schleswigs durch Dänemark war, zwangen Preußen und Österreich die Dänen zur Abtretung Schleswig-Holsteins, das sie zunächst gemeinsam verwalteten.[15] Bismarcks Ziel war es aber von Anfang an, in Norddeutschland die Hegemonie Preußens zu erreichen und in diesen Rahmen auch die Herzogtümer Schleswig und Holstein für Preußen zu gewinnen. Die jahrzehntelange Rivalität, der sog. preußisch-österreichische Dualismus, zwischen beiden deutschen Großmächten wurde durch den Streit um die Beute wieder erneut und führte zur militärischen Auseinandersetzung. Im Deutschen Krieg 1866 wurde Österreich in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli geschlagen und musste die deutsche Szene verlassen. Der preußische Sieg besiegelte die kleindeutsche Lösung der deutschen Frage. Damit wurde Bismarck der Weg zur Vereinigung frei gemacht. Als Ergebnis des Krieges wurde der Deutsche Bund aufgelöst und an seine Stelle entstand 1867 nördlich der Mainlinie unter preußischer Dominanz der Norddeutsche Bund – eine Zwischenstufe auf dem Wege zur Einigung Gesamtdeutschlands. Der Bund war ein alle deutschen Staaten nördlich Mains umfassender föderalistischer Bundesstaat. Die süddeutschen Staaten Bayern, Baden und Württemberg verweigerten ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund aber schlossen sich mit dem Bund auf wirtschaftlicher Ebene zusammen, als sie 1867 dem gemeinsamen Zollparlament beitraten. Bismarck schloss mit den süddeutschen Staaten auch geheime Schutz-und-Trutz-Bündnisse, dank dessen die süddeutschen Truppen im Falle eines Krieges unter das preußische Kommando gestellt werden sollten.[16] Im Norddeutschen Bund, in dem die kommende Reichsbildung- und Verfassung vorbereitet wurde, war eindeutig Hegemonie Preußens. Präsident des Norddeutschen Bundes wurde der König von Preußen

Das eigentliche Regierungsorgan des Bundes war der aus den Vertretern der einzelnen Bundesstaaten bestehende Bundesrat. Den Vorsitz im Bundesrat nahm der vom Präsidenten des Bundes ernannte Kanzler ein – der preußische Ministerpräsident Bismarck. An der Gesetzgebung war beteiligt auch die aus allgemeinen und freien Wahlen einberufene Volksvertretung – der Reichstag.[17] Nach langen Verhandlungen wurde als die Vorläuferin der künftigen Reichsverfassung die Verfassung des Norddeutschen Bundes angenommen, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Mit föderalistischen und liberalen Elementen, die in der Verfassung verankert wurden, wollte Bismarck auch die süddeutschen Staaten gewinnen und erhoffte ein allmähliches Zusammenwachsen des Nordens mit dem Süden.

Der entscheidende Schritt auf dem Wege zur Reichsgründung war die siegreiche kriegerische Auseinandersetzung im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71. Im Frieden von Frankfurt am Main vom 10. Mai 1871 wurde Frankreich zur Abtretung des künftigen Reichslandes Elsass-Lothringens und zur Zahlung einer enorm hohen Kriegsentschädigung 5 Milliarden Francs verpflichtet. In der patriotischen Begeisterung des Krieges wurden die süddeutschen Staaten von Bismarck zum Beitritt zum Norddeutschen Bund überzeugt, woraufhin am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Versailler Schlosses bei Paris das Deutsche Reich proklamiert. Zum erblichen Deutschen Kaiser wurde König von Preußen Wilhelm I. ausgerufen und erster Reichkanzler wurde preußischer Ministerpräsident Otto von Bismarck.

Die Reichsverfassung, angekündigt am 16. April 1871, entsprach im Wesentlichen der Verfassung des Norddeutschen Bundes, es gab nur einige vor allem die Sonderrechte der süddeutschen Staaten betreffenden Änderungen. Das Deutsche Reich war gemäß der Verfassung ein Bund, der aus weitgehend souveränen 22 Fürstenstaaten und 3 Freien Städte bestand. An der Reichsführungsspitze stand der Deutsche Kaiser, dem es zufiel der Vorsitz im Bundesrat, Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers, Einberufung bzw. Auflösung des Reichstages. Im Kriegszustand war er auch der Oberbefehlshaber der Streitkräfte des Reiches. Der Reichskanzler hingegen führte als Vorgesetzter der von ihm ernannten Reichsekretäre (Minister) die Regierung und war ausschließlich vor dem Kaiser verantwortlich. Im Bundesrat, in dem die Vertreter aller Landesfürsten und der drei Freien Städte besaßen, waren die Länderparlamente vertreten. Ihm gegenüber stand der aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen hervorgegangene Reichstag, der als Vertretung der Gesamtheit des Volkes angesehen war. Darüber hinaus erschien den Reichsbürgern die Reichsverfassung als ein wesentlicher Fortschritt zur Demokratisierung des politischen Lebens.[18]

Bismarck hatte mit der Reichsgründung weitgehend die Wünsche der meisten national gesinnten Deutschen erfüllt, aber er vollzog diesen Akt in Wirklichkeit ohne aktive Teilnahme der Volksvertretung. „Die deutsche Einheit war nicht durch Volksbeschluss, ,von unten’, sondern durch Fürstenvertrag, ,von oben’, zustande gekommen.“[19] Das neue Reich erschien vielen Deutschen nicht als ein dank den Volksbestrebungen gebildeter Nationalstaat, sondern vielmehr als ein „Groß-Preußen“, der ausschließlich durch geschickte ausgewogene Politik Bismarcks und durch preußischen Militarismus entstanden werden konnte.

[...]


[1] S. Müller H. M., Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bonn 2003, S. 41-44.

[2] So nach dem Dreißigjährigen Krieg bestand Deutschland aus über 300 Einzelstaaten. Ebd., S. 112.

[3] Tatsachen über Deutschland, Hrsg.: Societäts-Verlag, Frankfurt/Main 1993, S. 81.

[4] Vgl. Müller H. M., op. cit., S. 137.

[5] S. dazu Krasuski J., Historia Niemiec, Wrocław 2002, S. 175-178.

[6] Müller H. M., op. cit., S. 150.

[7] Vgl. Zieliński Z., Niemcy. Zarys dziejów, Katowice 2003, S. 127 ff.

[8] S. auch Krasuski J., Historia Rzeszy Niemieckiej 1871-1945, Poznań 1986, S. 27-28.

[9] Müller H. M., op. cit., S. 157.

[10] S. a. a. O., S. 159.

[11] Vgl. Krasuski J. (1986), op. cit., S. 22 ff.

[12] Innerhalb Kaiserreiches Österreich existierten viele nach Freiheit und Unabhängigkeit strebende Nationen, wie Ungarn, Tschechen, Polen, Italiener usw.

[13] Müller H. M., op. cit., S. 162.

[14] S. Krasuski J. (1986), op. cit., S. 28-30.

[15] Mehr dazu Krasuski J. (2002), op. cit., S. 178.

[16] Vgl. Zieliński Z., op. cit., S. 159.

[17] Müller H. M., op. cit., S. 179.

[18] S. auch Krasuski J. (1986), op. cit., S. 58 ff.

[19] Tatsachen über Deutschland ..., S. 90.

Excerpt out of 42 pages

Details

Title
Deutschland als Bund und Länder
Subtitle
Seminararbeit
College
The State School of Higher Education in Chelm  (Filologia germańska (Germanistik))
Grade
1
Author
Year
2005
Pages
42
Catalog Number
V126527
ISBN (eBook)
9783640329298
ISBN (Book)
9783640331147
File size
605 KB
Language
German
Keywords
Deutschland, Bund, Länder, Föderalismus, Bundesrat, als, Bundesländer, Bundesstaat
Quote paper
Ireneusz Walczuk (Author), 2005, Deutschland als Bund und Länder, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126527

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Deutschland als Bund und Länder



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free