Inhaltsangabe oder Einleitung
Der Auszubildende (1. Lehrjahr) soll nach dem Lehrgespräch in der Lage sein, Eingangsrechnungen unter Zuhilfenahme erforderlicher Hilfsmittel und Berücksichtigung steuerrechtlicher Maßgabe (§ 14 Abs. 4 UStG) selbständig und fehlerfrei auf ihre Ordnungsmäßigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes überprüfen zu können.
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- Eberhard Hundsotter (Autor:in), Eingangsrechnungen auf ihre Ordnungsmäßigkeit prüfen (Unterweisung Steuerfachangestellte/r), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1265945
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