Die Besitzverhältnisse der Lüneburger Saline


Seminararbeit, 2008

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Besitzverhältnisse

3. Der formale Besitzübergang bei Salinengütern

4. Die Arten von Besitzrecht
4.1 Die Pfannenherrschaft
4.2 Das Chorus- bzw. Wispelgut
4.3 Die einfachen Geldrenten

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7. Verzeichnis der Internetquellen

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit den Besitzverhältnissen der Lüneburger Saline, einer Anlage zur Gewinnung von Salz durch Verdampfen von Sole1. Als Grundlage dient neben Otto Verdenhalvens Dissertation „Die Lüneburger Saline als industrieller Großbetrieb im Mittelalter. Die Besitzverhältnisse“ Luise Zenkers Werk „Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Lüneburger Saline für die Zeit von 950-1370“. Letzteres wurde auch in vielen anderen Quellen für die Thematik der Lüneburger Saline herangezogen.

Grundsätzlich ist in Bezug auf die Literatur zu sagen, dass es zum Thema Lüneburger Saline viele Bücher gibt, nur wenige beschäftigen sich jedoch ausschließlich mit den Besitzverhältnissen2 ; meistens wird das Thema als Unterpunkt oder in einem einzelnen Kapitel über wenige Seiten Länge abgehandelt3, so dass es nötig ist, in mehreren Büchern nachzuschlagen und gegebenenfalls sich neuerer Medien wie des Internets zu bedienen, um so zu einer objektiven Meinung zu gelangen.

Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die Entwicklung der Besitzverhältnisse sowie die verschiedenen Arten von Besitzrecht aufzuzeigen. Dafür wird zunächst der schrittweise Übergang der Lüneburger Saline vom Landesherrn an die Sülzbegüterten näher erläutert. Allerdings beschränkt sich diese Untersuchung auf den Zeitraum bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, da es nach der Reformation in den Jahren 1530 bis 1532 keine merklichen Veränderungen bezüglich der Verteilung des Salinenbesitzes mehr gab. Im Anschluss daran wird näher auf den formalen Besitzübergang und die Veränderungen bei der Überwachung des Salinen-güterverkehrs eingegangen. Abschließend erfolgt eine detaillierte Darstellung der drei bedeutendsten Arten von Besitzrecht: die Pfannenherrschaft, das Chorus- bzw. Wispelgut sowie die Geldrenten.

2. Die Besitzverhältnisse

Wie Lüneburg zu seinem Salz und somit auch zur Saline gekommen ist erzählt die Sage der Salzsau. Demnach spielte es sich folgendermaßen ab:

„Vor mehr als tausend Jahren, als noch unermessliche Wälder das Lüneburger Land bedeckten, trug es sich zu, dass mehrere Jäger der Spur eines Wildschweins folgten, die durch Sümpfe und Brüche an der Ilmenau entlang führte. Es währte nicht lange, da lenkte die Spur seitwärts in eine hügelige und trockene Gegend. Wie staunten die Jäger, als sie bald an einem sonnigen Hang eine mächtige Wildsau schlafend fanden, wie sie bisher noch keine gesehen hatten; denn sie war nicht schwarz, sondern hatte schneeweiße Borsten. Sie erlegten das seltsame Tier und forschten mit Eifer nach der Ursache solcher Färbung. Als sie mit der Hand durch die Borsten strichen, merkten sie, dass Salzkörnchen an ihnen klebten, so dicht, als wäre das Tier mit weißen Borsten bedeckt. Das nahm sie wunder und als sie die Fährte des Tieres zurück gingen, fanden sie zuletzt einen Tümpel, in dem das Schwein gesuhlt hatte. Das Wasser des Sumpfes war von salzigem Geschmack, und man wusste jetzt, wie die Sau zu den weißen Borsten gekommen war.“4

Der erste schriftliche Beleg und somit ein Beweis für die Existenz der Saline stammt aus dem Jahr 956. Es handelt sich hierbei um eine Urkunde, die besagt, dass Otto I. dem Kloster St. Michaelis aus den Erträgen der Saline einen Salzzoll schenkte. Zu Beginn war die Saline ausschließlich Eigentum des Herzogs, aufgrund der Schenkungsurkunde muss sich aber „der Salzzoll zumindest teilweise in königlicher Hand“5 befunden haben. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Saline bereits vor 956 existiert hat, da sie zu dieser Zeit schon einen relativ hohen Ertrag aufwies. Andernfalls wäre das Verschenken eines Salzzolls nicht nachvollziehbar.6

Seit Beginn des 13. Jahrhunderts änderten sich die bisherigen Besitzverhältnisse zunehmend. Auf Grund wachsender Geldprobleme war der Herzog gezwungen nach und nach seinen Besitz zu verkaufen und zum Teil sogar zu verschenken.7 So gelangte immer mehr Salinengut in die Hände von Kirchen und Klöstern, woraufhin Besitzer von Salinengütern vielfach auch als Prälaten bezeichnet wurden.8

Der Verlust der herzoglichen Macht über die Saline begann mit dem Verkauf des Salzbrunnens und der Sodmeisterei im Jahr 1228, mit der die Prälaten die Verwaltung und Organisation des Salinenbetriebs übernahmen. Dem folgte 1269 die Veräußerung der Barmeisterei9, womit dem Herzog auch noch die Gerichtsbarkeit auf der Saline verlorenging.10

Der Herzog blieb trotz allem weiter im Besitz des Salzregals, dem Recht auf Gewinnung, Einfuhr, Kauf und Verkauf von Salz, und als in Lüneburg, unweit der alten Saline, 1269 eine neue Solquelle entdeckt wurde, begann er selbst mit der Versiedung der Sole. Aber schon 1273 kauften die Pfannenbesitzer der alten Saline dem Herzog das neue Werk ab und erlangten gleichzeitig das Versprechen des Herzogs für sich und seine Erben und Nachfolger, kein anderes Salzwerk im Fürstentum Lüneburg zu errichten. Im Gegenzug dafür erhielt der Herzog eine Zahlung in Höhe von 800 M Silber. Gleichzeitig führte er eine neue Ertragsteuer ein, wonach jedes Haus drei Chor Salz pro Flut an ihn zu zahlen hatte.11

1250 bis 1320 gelang es auch Bürgern, in den Besitz des begehrten Salinenguts zu kommen. Um 1300 traten erstmals adlige Pfannenbesitzer, zum Beispiel Burgmannen, auf; ihre Salinenanteile waren in der Regel jedoch kein Eigenbesitz, sondern lediglich Lehngut. Etwa 50 Jahre später hatten sie alles bereits wieder verloren. Auch der Herzog hatte zu dieser Zeit keine Salinengüter mehr, ihm standen nur noch einige Salinenabgaben zu.12

Die weitere Entwicklung der Besitzverhältnisse, speziell die Verteilung der Anteile an der Saline, soll nun mit Hilfe ausgewählter Zeitpunkte zwischen dem 14. und 17. Jahrhundert deutlich gemacht werden.

[...]


1 Sole ist eine Salz-Wasser-Lösung.

2 Zum Beispiel: Verdenhalven (1951) (1951).

3 Zum Beispiel: Bleeck (1985), S. 12 f.; Janowitz (2003), S. 28-32; Terlau-Friemann (1994), S. 18- 20; Volger (1956), S. 17-32.

4 Lamschus (2003), S. 11.

5 Janowitz (2003), S. 28.

6 Vgl. Reinhardt (1989), S. 56; Volger (1956), S. 17; Zenker (1906), S. 19-21.

7 Vgl. Bleeck (1985), S. 12; Verdenhalven (1951), S. 10.

8 Vgl. Bachmann (1983), S. 1; Zenker (1906), S. 49.

9 Die Barmeisterei ist ein Gebäude, in dem die zur Siedung benötigten Pfannen eingeschmolzen und wieder neu gegossen wurden; vgl. Hennings (1987), S. 6.

10 Vgl. Bleeck (1985), S. 12; Hennings (1987), S. 6.

11 Vgl. Hennings (1987), S. 6-8, Zenker (1906), S. 24.

12 Vgl. Terlau-Friemann (1994), S. 18.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Besitzverhältnisse der Lüneburger Saline
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg  (Betriebswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Die Stadt in der Frühen Neuzeit und ihre Bewohner - Lüneburg um 1680
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V126663
ISBN (eBook)
9783640328963
ISBN (Buch)
9783640328970
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lüneburg, Saline, Besitzverhältnisse, Sülfmeister, Sole, Chorusgut, Wispelgut, Pfannenherrschaft, Geldrente, Prälat, Salz
Arbeit zitieren
Doreen Schröder (Autor:in), 2008, Die Besitzverhältnisse der Lüneburger Saline, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126663

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