Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Sociology - Law and Delinquency

Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von §8a und §42 SGB VIII

Title: Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von §8a und §42 SGB VIII

Term Paper , 2009 , 37 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Tatjana Tomic (Author)

Sociology - Law and Delinquency
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Seit geraumer Zeit wird die Öffentlichkeit mit dem Thema Kindeswohlgefährdung bzw. Kindestötung durch die Medien konfrontiert.
Schicksale wie das von Kevin K. gelangten so zur trauriger Berühmtheit.

Der Gesetzgeber sah einen Anlass zur Novellierung der Kinder-
und Jugendhilfe zum einen, um einen effektiveren Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten zum anderen, weil es wiederholte Strafverfahren wegen Verletzung der Garantenpflicht, gegen Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe gab bzw. gibt.
Dies führte wiederum zu einer Verunsicherung und damit verbundener fachinterner Diskussion über das persönliche strafrechtliche Risiko unter den Sozialarbeitern sowie den Jugendämtern.

Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass in § 50 Abs. 3 SGB VIII
(Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und den Familiengerichten) das Anrufen des Gerichtes, wenn es dessen Tätigkeit für erforderlich hält, geregelt wäre.
An keiner Stelle wurde aber explizit geregelt, was das Jugendamt zunächst zu tun hat, um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls festzustellen.
Um eine genaue Risikoeinschätzung vornehmen zu können muss das Jugendamt nicht nur bestimmte Befugnisse haben, sondern eine Mitwirkung bei der Risikoeinschätzung muss auf Seiten der Eltern sowie der Kinder bzw. Jugendlichen verpflichtend gemacht werden.
Klare Regelungen im Bezug auf die Befugnisse im Zusammenhang mit der Informationsgewinnung und dem Verfahren der Risiko-einschätzung waren zwingend erforderlich.

Durch den „Beschuss“ der Jugendämter durch die Medien hat das Ansehen und das gesetzte Vertrauen in die Jugendämter sehr gelitten.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Novellierung eine klare Handlungsleitlinie für die Jugendhilfe.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung:

1 Fall Kevin K.:

2 Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?

2.1 Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“

3 § 8a SGB VIII und § 42 SGB VIII

3.1 Aufbau und Entwicklung des § 8a VIII

3.2 Funktionen des § 42 SGB VIII

3.3 Der Unterschied zwischen dem § 8a SGB VIII und dem §42 SGB VIII

4 Statistische Angaben

4.1 Statistische Angaben zur Anzahl der Inobhutnahmen in NRW

4.2 Statistische Angaben zu Misshandlungs- und Tötungsdelikten von Kindern

4.3 Ausmaß von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung in Deutschland

5 Das Jugendamt

5.1 Organisation und Aufgaben des Jugendamtes(§70 SGB VIII)

5.2 Das Personal (§ 72 SGB VIII)

5.3 Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)

5.4 Garantenpflicht, staatliches Wächteramt, Amtsvormundschaft

5.4.1 staatliches Wächteramt (Artikel 6 Abs. 2 GG)

5.4.2 Garantenpflicht

5.4.3 Amtsvormundschaft

6 Implementierung des § 8a SGB VIII in der Arbeit des Jugendamtes

6.1 „Gewichtige Anhaltspunkte“

6.2 „Mehrere Fachkräfte“, erfahrene Fachkräfte

6.2.1 Kompetenzen der Fachkraft(e)

6.3 Handlungsschritte

6.4 Hinweise zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos

6.5 Weitere Vorgehensweise

6.6 Beschaffung von Informationen und Regelungen zum Hausbesuch

6.7 Miteinbeziehung der Personenberechtigten und des Kindes/Jugendlichen

6.8 Einleitung des Hilfeplanverfahrens

6.9 Anrufung des Familiengerichtes

6.10 Inobhutnahme

6.11 Dokumentation

6.12 Datenschutz

6.13 Qualitätssicherung

7 Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht

7.1 Unterstützung bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII)

7.2 Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII)

7.3 Eigenständige Anrufung des Gerichtes, wenn das tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich gehalten wird ( § 8a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII)

7.4 Kritische Anmerkung

8 Schlussfolgerung zum Fall Kevin

8.1 Resümee

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Anforderungen an das Jugendamt bei der Wahrnehmung seines Schutzauftrags im Kontext der Kindeswohlgefährdung. Ziel ist es, unter Einbeziehung des Falls Kevin K. aufzuzeigen, wie organisatorische Strukturen und rechtliche Regelungen (insbesondere § 8a SGB VIII) zur effektiven Gefahrenabwehr und Fallbearbeitung beitragen können.

  • Analyse des Schutzauftrags des Jugendamts gemäß § 8a SGB VIII.
  • Untersuchung der Rolle der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII.
  • Betrachtung der organisatorischen Anforderungen und der fachlichen Kompetenzen im Allgemeinen Sozialen Dienst.
  • Reflexion über die Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht.
  • Kritische Aufarbeitung von Organisationsverschulden und individuellem Fehlverhalten in der Jugendhilfe.

Auszug aus dem Buch

1 Fall Kevin K.:

Der zweijährige Kevin K. wurde am 10. Oktober 2006 in Bremen-Gröplingen (Sozialerbrennpunkt) tot in der Wohnung des Kindesvaters aufgefunden.

Die Leiche des Jungen soll in Plastik gehüllt, im Kühlschrank gelagert worden sein. Am Leichnam wurden enorm viele Knochenbrüche im Arm- und Beinbereich festgestellt, dadurch konnte ein natürlicher Tod des Kindes ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht Bremen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts auf Misshandlung Schutzbefohlener und Todschlags, Haftbefehl gegen den Kindesvater erlassen.

Gegen die beteiligten Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziale Dienste wurde wegen des Verdachts auf Verletzung der Führsorgepflicht, seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Senatorin Röpke hat mit ihrem Rücktritt die politische Verantwortung für das folgenschwere Ereignis übernommen.

Am 23. Januar 2004 wurde das nicht- eheliche Kind im Klinikum Bremen Nord geboren. Kevin K. kam als Frühchen zur Welt und litt extrem an Entzugserscheinungen und musste über einen längeren Zeitraum intensiv medizinisch betreut und künstlich beatmet werden. Das Kind wurde erst nach 47 Tagen (am 9. März 2004) aus dem Klinikum entlassen.

Die Kindesmutter Sandra K. (Heroinsüchtig) war HIV- positiv und litt an Hepatitis C. Sie war seit ca. neun Jahren (mit einigen Unterbrechungen) Klientin einer Suchttherapie. Am 12.11.2005 verstarb sie an ungeklärter Todesursache. Nach dem Tod der Mutter wurde das Sorgerecht per Amtsbeschluss (Beschluss vom 17. November 2005) durch das Amtsgericht Bremen auf das Jugendamt übertragen. Die rechtlich mögliche Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindsvater lehnte das Amtsgericht ab. Somit stand Kevin bis zu seinem Tod unter Amtsvormundschaft.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit der gesetzlichen Novellierung zum Schutz des Kindeswohls infolge medial präsenter Schicksale und strafrechtlicher Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter.

1 Fall Kevin K.: Dieses Kapitel dokumentiert den tragischen Fall des zweijährigen Kevin K., seine familiären Hintergründe sowie die Versäumnisse der zuständigen Behörden.

2 Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?: Es werden Definitionen der Kindeswohlgefährdung sowie gewichtige Anhaltspunkte für eine notwendige Intervention des Jugendamts erläutert.

3 § 8a SGB VIII und § 42 SGB VIII: Das Kapitel vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen zur Risikoabschätzung (§ 8a SGB VIII) und zur Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII).

4 Statistische Angaben: Hier werden statistische Daten zu Inobhutnahmen sowie zu Misshandlungs- und Tötungsdelikten an Kindern präsentiert, um das Ausmaß der Problematik zu verdeutlichen.

5 Das Jugendamt: Es werden die Organisation, die Aufgabenbereiche, das Personal sowie der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) innerhalb des Jugendamts beschrieben.

6 Implementierung des § 8a SGB VIII in der Arbeit des Jugendamtes: Dieses Kapitel detailliert die praktischen Schritte der Gefährdungseinschätzung, der Dokumentation und der Qualitätssicherung.

7 Kooperation zwischen Jugendamt und Familiengericht: Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht im Rahmen des staatlichen Wächteramts wird analysiert.

8 Schlussfolgerung zum Fall Kevin: Abschließend wird die Problematik des Organisationsverschuldens gegenüber dem individuellen Fehlverhalten reflektiert und ein Fazit zum Schutzauftrag gezogen.

Schlüsselwörter

Kindeswohlgefährdung, Jugendamt, SGB VIII, Schutzauftrag, Inobhutnahme, Risikoabschätzung, Fall Kevin K., Familiengericht, Garantenpflicht, ASD, Kinderschutz, Organisationsverschulden, Jugendhilfe, Kindesmisshandlung, Hilfe zur Erziehung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Schutzauftrag des Jugendamts bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung und untersucht die rechtlichen Neuregelungen sowie die organisatorischen Anforderungen an die Fallbearbeitung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Grundlagen nach SGB VIII, die Risikoabschätzung in der Fachpraxis, die Zusammenarbeit mit Familiengerichten und die Analyse struktureller Probleme in der Jugendhilfe.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch eine klare Handlungsleitlinie und organisatorische Professionalisierung das Risiko für Kinder verringert und der Schutzauftrag effektiver wahrgenommen werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Arbeit basiert auf einer Analyse aktueller gesetzlicher Bestimmungen, Fachkommentaren und der kritischen Aufarbeitung des Falls Kevin K. unter Einbeziehung von Statistiken und Verwaltungsrichtlinien.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen (§ 8a, § 42 SGB VIII), die Organisation der Jugendämter und die detaillierte Beschreibung des Implementierungsprozesses von Gefährdungseinschätzungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kindeswohlgefährdung, Jugendamt, Risikoabschätzung, SGB VIII und Schutzauftrag charakterisiert.

Welche Rolle spielt die „erfahrene Fachkraft“ bei der Gefährdungseinschätzung?

Die „erfahrene Fachkraft“ ist eine gesetzlich vorgesehene Instanz, die bei der Risikoabschätzung hinzugezogen werden muss, um die Fachlichkeit und Qualität der Entscheidung sicherzustellen und das persönliche Risiko der Mitarbeiter zu begrenzen.

Warum wird im Fall Kevin K. von einem Organisationsverschulden gesprochen?

Der Autor argumentiert, dass nicht nur das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter zu betrachten ist, sondern auch, wie informelle Strukturen und mangelnde interne Vorgaben der Organisation zum Scheitern der Fallbearbeitung beigetragen haben.

Excerpt out of 37 pages  - scroll top

Details

Title
Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von §8a und §42 SGB VIII
College
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Grade
1,7
Author
Tatjana Tomic (Author)
Publication Year
2009
Pages
37
Catalog Number
V126760
ISBN (eBook)
9783640332144
ISBN (Book)
9783640332137
Language
German
Tags
Risikoabschätzung Kindeswohlgefährdung Falls Kevin Berücksichtigung VIII
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tatjana Tomic (Author), 2009, Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von §8a und §42 SGB VIII, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126760
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  37  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint