Goldene Aktien und EG-Recht

Ist das „VW-Gesetz“ europarechtswidrig?


Dossier / Travail, 2005

17 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

II. Goldene Aktien und EG-Recht
1. Die Bedeutung der Goldenen Aktien
2. Eckpunkte der EuGH-Urteile zu „Goldenen Aktien“
3. Rechtfertigungsgründe
4. Unterschiede der drei EuGH-Urteile
5. Mögliche Auswirkung der Urteile für das VW-Gesetz

III. Das VW-Gesetz
1. Das Volkswagengesetz
a) Der Konzern bis zum VW-Gesetz
b) Seit 1960
c) Inhalt
2. Beschluss zur Klageerhebung
3. Vereinbarkeit des VW-Gesetz mit EG-Recht
a) Höchststimmrecht
b) Sperrminorität
c) Entsende-Recht in den Aufsichtsrat

IV. Ergebnis

Literaturverzeichnis

Armbrüster, Christian „Golden Shares“ und die Grundfreiheiten des

EG-Vertrags, Juristische Schulung JuS, Heft 3, 2003,

Seiten 224-227

Brak-Mitteilungen Begründete Stellungnahme zum VW-Gesetz 07/2004

(Adresse: http://www.brak.de)

Eichhorn, Peter Das VW-Gesetz, 2004, Seiten 1-15

Europäische Kommission Freier Kapitalverkehr: Kommission verklagt Deutschland wegen Volkswagengesetz 10/2004

Kanitz, Ralf/ Neue Rechtssprechung der Europäischen Gerichte

Steinberg, Philipp (EuGH, EuG) 04/2004), Seite 13

Kilian, Wolfgang VW-Gesetz und Wissenschaftsförderung, Neue Juristische Wochenschrift, NJW, Heft 49, Seiten 3599-3601

Krause, Hartmut Von „goldenen Aktien“, dem VW-Gesetz und der Übernahmerichtlinie, Neue Juristische Wochenschrift NJW, Heft 38, 2002, Seiten 2747-2752

KPMG-Mitteilungen Goldene Aktien als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr, Juli August 2002, 2-3

Ruge, Reinhard Goldene Aktien und EG-Recht, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 14, 2002, Seiten 421-424

Ruge, Reinhard Goldene Aktien IV, V, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 17, 2003, Seiten 540-542

Volkswagen AG Geschichte des Volkswagen AG, 1960-1980

(Adresse: http://www.volkswagen.ag.de)

Wellige, Kristian Weg mit dem VW-Gesetz, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht EuZW, Heft 14, 2003, Seiten 427-433

I. Einleitung

Die Europäische Gemeinschaft wurde gegründet, um die Mitgliedstaaten wirtschaftlich aneinander zu binden. Dies sollte – nach dem 2. Weltkrieg – insbesondere zu einer Stabilisierung des Friedens beitragen. Das Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es deshalb auch heute noch, einen gemeinsamen Markt zu errichten, dessen Herzstück der Binnenmarkt ist. Der Binnenmarkt beinhaltet einen Raum ohne Grenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt durch die Bestimmungen der Grundfreiheiten. Grundfreiheiten sind die Stützpfeiler der EG-Wirtschaftsverfassung und bilden den Kern der europäischen Integration.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage ob das „VW-Gesetz“ nach diesen Grundfreiheiten des EGV europarechtswidrig ist.

Um diese Frage zu beantworten muss man sich das Gesetz im Einzelnen, sowie die Thematik der sog. „Goldenen Aktien“ in Verbindung mit dem EG-Recht genauer betrachten.

Der EuGH hat in drei Urteilen (2002) erstmals Stellung zur Vereinbarkeit der

„Goldenen Aktien“ mit EG-Recht genommen. Aufgrund dieser Entscheidung wird im folgenden Aufsatz die Bedeutung der Goldenen Aktien, die Problematik mit den Grundfreiheiten sowie die Auswirkungen der Urteile auf das VW-Gesetz erläutert.

II. Goldene Aktien und EG-Recht

1. Die Bedeutung der Goldenen Aktien

Im Zuge der Privatisierungspolitik der 1980er und 1990er Jahre entschieden sich zahlreiche Staaten Europas dazu, ihre öffentlichen Unternehmen in Privatrechtsform und später auch in private Hand zu überführen. Dennoch blieb der Wunsch der nationalen Regierungen bestehen, auch nach dem Verlust der Eigentümerposition weiterhin Einfluss auf bestimmte Entscheidungen und Entwicklungen der privatisierten Unternehmen zu wahren[1]. Im Wesentlichen stehen zwei Wege zur Verfügung, um unabhängig vom Umfang des staatlichen Anteilsbesitzes durch Gesetz den weiteren Einfluss sicherzustellen: Ein einzelner, vom Staat gehaltener Anteil wird zur „Goldenen Aktie“ gemacht, indem mit ihm Sonderrechte (Vetorechte, Zustimmungsvorbehalte, Organbesetzungsrechte) verbunden werden, oder derartige Sonderrechte werden dem Staat unmittelbar eingeräumt[2]. Ob es sinnvoll ist auch in diesen Fällen von Goldenen Aktien zu sprechen, ist zweifelhaft, scheint sich jedoch als Schlagwort für besondere Einflussmöglichkeiten des Staates auf privatisierte Unternehmen eingebürgert zu haben. In den meisten Staaten der EU gibt es derartige Einflussmöglichkeiten der Regierungen, in der einen oder anderen der beschriebenen Formen und sie werden unterschiedlich stark ausgeübt. Unabhängig von der Bezeichnung „Goldene Aktien“ muss jede nationale Maßnahme in ihrer spezifischen Ausgestaltung am Gemeinschaftsrecht gemessen werden[3].

Der EuGH hatte sich in drei Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG mit

„Golden Shares“ („Goldenen Aktien“) zu befassen, also mit Erwerbsbeschränkungen und staatlichen Kontrollrechten bei ehemals staatlichen Unternehmen. Es ging jeweils um die Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrs- und mit der Niederlassungsfreiheit. In der

Rs. C-483/99 stand insbesondere die französische Regelung zur Kontrolle des Erwerbs von Anteilen oder Stimmrechten der Société nationale Elf-Aquaitaine auf dem Prüfstand. Nach dieser Regelung ist dann, wenn jener Erwerb von Anteilen oder Stimmrechten bestimmte Grenzen überschreitet (1/10, 1/5, 1/3), die vorherige Zustimmung des Wirtschaftsministers erforderlich[4]. Dieser hat darüber hinaus die Möglichkeit, gegen Entscheidungen über Abtretung der Aktiva oder deren Verwendung als Sicherheit Widerspruch einzulegen[5]. Auch das Vetorecht der Regierung gegen die Abtretung der Kapitalmehrheit von vier Elf-Aquaitaine Tochtergesellschaften wurde überprüft. In der Rs. C-503/99 war über dem belgischen Staat zustehende Sonderaktien zweier Energieunternehmen zu befinden. Diese Sonderaktien erlauben es dem belgischen Energieminister, u. a. bestimmten Verwaltungsentscheidungen über die Aktiva der Gesellschaften zu widersprechen, die zu einer Gefährdung der Gasversorgung führen könnten. Die Rs. C-367/98 schließlich betrifft portugiesische Regelungen, die ausländische Beteiligungen an privatisierten Unternehmen in den Bereichen Banken, Versicherungen, Energie und Verkehr auf insgesamt 25% begrenzten. Zudem ging es um einen Genehmigungsvorbehalt für 10% übersteigende Beteiligungen und um ein Entsenderecht für zwei beratende Mitglieder des Verwaltungsrats[6].

2. Eckpunkte der EuGH-Urteile zu „Goldenen Aktien“

Unter den drei vom EuGH zu bewertenden nationalen Goldenen-Aktien-Regelungen betreffen nur die Regelungen Belgiens und Frankreichs unmittelbar an Aktien geknüpfte Interventionsrechte der Regierungen. Die Regelung Portugals ist unabhängig vom Aktienbesitz des Staates[7].

Die Prüfung war im Wesentlichen zweistufig: Auf der ersten Stufe wurde untersucht, ob die Vorschrift zu einer Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit führte (Art. 56 I EGV)[8].

Art. 56 [Freier Kapital- und Zahlungsverkehr] (1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten[9].

Der EG-Vertrag präzisiert die von dieser Regelung erfassten Formen des Kapitalverkehrs nicht näher. Der EuGH greift daher – wie schon früher – auf Sekundärrecht zurück, nämlich auf den Anhang der Kapitalverkehrsrichtlinie von 1988. Aufgeführt werden dort u. a. Direktinvestitionen in Form von Beteiligungen an einem Unternehmen durch Aktienerwerb oder dessen vollständige Übernahme. Der EuGH sieht solche Direktinvestitionen durch die Möglichkeit gekennzeichnet, sich tatsächlich an der Verwaltung und Kontrolle einer Gesellschaft zu beteiligen. Art. 56 I EG verbiete jegliche Beschränkung derartiger unternehmerischer Investitionen. Erfasst werde jede Maßnahme, die die Ausübung der Freiheit beeinträchtige, unattraktiv mache oder davon abschrecke. Dabei gehe es nicht nur darum, eine Ungleichbehandlung ausländischer Marktteilnehmer wegen ihrer Staatsangehörigkeit zu verhindern (Diskriminierungsverbot). Vielmehr würden auch solche Regelungen erfasst, die in- und ausländische Investoren gleichermaßen binden (Beschränkungsverbot).

In Anwendung dieser Regeln auf die einzelnen Sachverhalte erachtet der EuGH die direkten Erwerbsbeschränkungen (Höchstgrenze oder Zustimmungsvorbehalte für Beteiligungen) als Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Ebenso beurteilt er jedoch auch die indirekten Erwerbsbeschränkungen (Zustimmungsvorbehalt für die Verfügung über Vermögensgegenstände), da sie geeignet seien, Anleger aus anderen Mitgliedstaaten vom Erwerb einer Beteiligung abzuhalten[10].

Der EuGH sieht darin, eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit anzunehmen, auch keinen Widerspruch zu Art. 295 EGV[11].

[...]


[1] EuZW 2002 Heft 14, 421

[2] JuS 2003, Heft 3, 225

[3] EuZW 2002 Heft 14, 421

[4] JuS 2003, Heft 3, 224

[5] EuZW 2002 Heft 14, 422

[6] JuS 2003, Heft 3, 224-225

[7] EuZW 2002 Heft 14, 421

[8] NJW 2002, Heft 38, 2748

[9] Europarecht, EGV Kapitel 4, 54

[10] JuS 2003, Heft 3, 225

[11] JuS 2003, Heft 3, 225

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Goldene Aktien und EG-Recht
Sous-titre
Ist das „VW-Gesetz“ europarechtswidrig?
Université
University of Applied Sciences Berlin
Cours
Europäisches Staats- und Verfassungsrecht
Note
1,7
Auteur
Année
2005
Pages
17
N° de catalogue
V126788
ISBN (ebook)
9783640332328
ISBN (Livre)
9783640332335
Taille d'un fichier
447 KB
Langue
allemand
Mots clés
Goldene, Aktien, EG-Recht
Citation du texte
Daniel Kampik (Auteur), 2005, Goldene Aktien und EG-Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126788

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Goldene Aktien und EG-Recht



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur