Auch wenn sich der Untertitel dieser Arbeit etwas polemisch liest, so bringt er doch die Tatsache zum Ausdruck – und dies sei vorweg genommen -, dass es sich bei dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht um der Weisheit letzten Schluß handelt. Dieser Vertrag ist in erster Linie ein Kompromiss. Dies muß er auch sein. Zu groß ist die Bandbreite der Akteure, welche auf die Verhandlungen Einfluß genommen haben. Hoch waren die Erwartungen und die Anforderungen an diesen Text. Schließlich geht es um die Definition der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vor dem Hintergrund der Etablierung der Neuen Medien und hier in erster Linie des Mediums Internet.
Waren die medialen Verbreitungswege vor zehn Jahren noch größtenteils getrennt, so erlaubt die Digitalisierung heute auch die Nutzung von Radio und Fernsehen via Standart Internet Protokoll und selbst die traditionelle Zeitung liegt bereits in digitaler Form vor (Stichwort e-paper). Diese Entwicklung beschreibt gleichzeitig die prominenteste Dimension dessen, was man unter technischer Konvergenz zusammenfassen kann; die unterschiedlichen Medien verlangen nicht mehr unterschiedliche Empfangsgeräte sondern nur noch den PC, den Laptop oder gar nur noch ein internetfähiges Mobiltefelon. Und selbst die klassischen Printprodukte drängen über diesen Weg auf den Markt der Tertiärmedien. (...)
Der 12. RFÄStV soll nun nicht nur mit unklaren Begriffsdefinitionen aufräumen, vielmehr soll die Rolle der öffentlich-rechtlichen Sender im digitalen Zeitalter neu bestimmt und den privaten Anbietern gegenüber abgegrenzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Präzisierung des Programmauftrages und die Entfaltungsmöglichkeiten im Medium Internet. (...)
Diese Arbeit soll die wesentlichen Kernpunkte in der Diskussion um den neuen Staatsvertrag heraus arbeiten, die Kontrahenten und ihre Argumente beleuchten und auf immer noch bestehende Problemfelder hinweisen. Als Kernthese fungiert die Bewertung des neuen Staatsvertrages als Chance für die öffentlich-rechtlichen Sender und nicht als deren rechtliche Einengung. Haben diese doch nun die Möglichkeit, sich auf ihrem ureigenen Kompetenzfeld neu zu profilieren; als seriöse und unabhängige Anbieter von Informationen und damit die Möglichkeit, der These der inhaltlichen Konvergenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern entgegen zu wirken.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbetrachtungen
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.3 Markt- und Nutzungsdaten
1.2.1 Der Zusammenhang zwischen publizistischer und ökonomischer Konkurrenz
1.2.2 Mediennutzungsverhalten im Wandel
1.2.3 Ergebnisse der Studie „Digitale Erlösquellen für Verlage“
2 Die Kernpunkte der Diskussion um den neuen Rundfunkstaatsvertrag
2.1 Präzisierung der Begriffe – Anpassung an das digitale Zeitalter
2.1.1 Die Grundlagen der Beauftragung
2.1.2 Der Auftrag der Telemedien
2.1.3 Programmbezogen versus Sendungsbezogen
2.2 Die Verfügbarkeit des öffentlich-rechtlichen Internetangebotes
2.3 Die „elektronische Presse“
2.4 Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Internetangebotes
2.5 Der „Drei Stufen Test“
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die medienpolitischen Auswirkungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags auf das duale Rundfunksystem in Deutschland. Im Zentrum steht die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag im digitalen Zeitalter unter Berücksichtigung von Konkurrenzinteressen privater Anbieter definieren und erfüllen kann.
- Rolle und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet
- Konfliktfeld zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Medienunternehmen
- Regulierung durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Bedeutung des „Drei-Stufen-Tests“ zur Qualitätssicherung
- Wettbewerbsverzerrung durch Gebührenfinanzierung
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Der Auftrag der Telemedien
Wie von der EU-Wettbewerbskommission gefordert, findet sich im neuen Rundfunkstaatsvertrag erstmals eine konkrete Beauftragung für die Telemedien. Diese sollen „allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft [ermöglichen], Orientierungshilfe [bieten] sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten [fördern].“ Hier schlägt die individualistisch geprägte Funktionsleistung des Mediums Internet durch. Der Auftrag an den Rundfunk hingegen stellt dessen systemtheoretische Orientierung in den Fokus. Von dieser Perspektive ausgehend, wird den Medien ein integrierendes Potential für alle Subsysteme (etwa das politische oder das wirtschaftliche Subsystem) zugeschrieben. Diese Subsysteme arbeiten räumlich und situativ größtenteils unabhängig voneinander und erst durch die kommunikative Leistung der Medien werden diese verbunden aber auch wechselseitig beobachtet und kontrolliert und dadurch die „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft [erfüllt].“
Im Gegensatz zu den klassischen Medien Rund- und Hörfunk handelt es sich beim Internet um ein Medium, welches den aktiven Rezipienten voraussetzt. Die Beauftragung an die Telemedien erkennt somit das geänderte Kommunikationsverhalten des Rezipienten im Netz an. Der Nutzer ist nicht einseitiger und indirekter Kommunikation durch Radio und Fernsehen ausgesetzt. Sein Beitrag erschöpft sich nicht nur durch Betätigen des Ein- und Ausschalters. Vielmehr sucht er viel selektiver nach Information, prüft und bewertet diese und kann direkt und unmittelbar mit dessen Urheber in Verbindung treten oder selbst eigene Informationen kommunizieren. Nur aus dieser Sichtweise heraus ist der Auftrag an die Telemedien, Orientierungshilfe zu bieten und Medienkompetenz zu fördern, zu verstehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Vorbetrachtungen: Dieses Kapitel legt die rechtlichen und marktbezogenen Grundlagen dar, einschließlich der Entwicklungsgarantie für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und der veränderten Mediennutzung durch das Internet.
2 Die Kernpunkte der Diskussion um den neuen Rundfunkstaatsvertrag: Dieser Teil analysiert die inhaltlichen Anpassungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, insbesondere die Definition von Begrifflichkeiten wie dem Programmbezug sowie die neuen Regeln für Telemedien und Finanzierung.
Schlüsselwörter
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, duales Rundfunksystem, Medienkonvergenz, Internetauftritt, Drei-Stufen-Test, Gebührenfinanzierung, Programmauftrag, Wettbewerbsverzerrung, Telemedien, Medienrecht, Digitale Erlösquellen, Online-Angebot, Sendungsbezug, EU-Wettbewerbskommission.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Debatte und die spezifischen Neuregelungen durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Bezug auf die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten, der Programmauftrag im digitalen Zeitalter und die Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Kernpunkte der Diskussion herauszuarbeiten, die Positionen der Akteure zu beleuchten und zu bewerten, ob der Staatsvertrag eine Chance oder eine Einengung für die öffentlich-rechtlichen Sender darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine diskursive Analyse medienpolitischer Rahmenbedingungen, Gesetze und aktueller Studien, um das komplexe Verhältnis zwischen Gesetzgeber, Anstalten und privaten Medien zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Präzisierung des Programmauftrags, der Verfügbarkeit von Inhalten, der Finanzierung, der sogenannten „elektronischen Presse“ und der Implementierung des Drei-Stufen-Tests.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Programmauftrag, Drei-Stufen-Test, Telemedien, Wettbewerb und Gebührenfinanzierung.
Welche Rolle spielt die EU-Wettbewerbskommission für die Neuregelung?
Die Kommission übte Kritik an der unklaren Finanzierungspraxis, was den Anstoß für die präzisere Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Internet und den Drei-Stufen-Test gab.
Was bedeutet der „Drei-Stufen-Test“ für die Rundfunkanstalten?
Er dient als Evaluationsinstrument für neue oder veränderte Telemedienangebote, um zu prüfen, ob sie den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen, zum publizistischen Wettbewerb beitragen und finanziell vertretbar sind.
Wie werden „presseähnliche Angebote“ laut Staatsvertrag definiert?
Presseähnliche Angebote sind journalistisch-redaktionell gestaltete Online-Inhalte, die in Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften ähneln; sie unterliegen strengeren Einschränkungen durch den Sendungsbezug.
Warum wird der Staatsvertrag teilweise als „fauler Kompromiss“ bezeichnet?
Die Kritiker sehen darin ein Zugeständnis an private Verlage, wobei die Kontrolle der Umsetzung unklar bleibt und Interessen vieler Akteure kollidieren.
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- Oliver Löser (Author), 2009, Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126813