Da der dritte Teil des Ringes in der Forschung oft nur sehr spartanisch und am Rande behandelt wurde, möchte ich im Folgenden genauer auf das Kriegsrecht und die Kriegstaktik, die einen Großteil dieses letzten Abschnittes ausmachen, eingehen. Der „Ring“ gilt als eines der bedeutendsten realistisch-volkstümlichen Dichtungen deutscher Sprache und wurde dennoch erst mehr als ein halbes Jahrtausend nach ihrer Entstehung zum ersten Mal einem deutschsprachigen Lesepublikum zugänglich gemacht. 1851 hatte Ludwig Bechstein die wahrscheinlich einzig existierende Handschrift zum ersten Mal ediert. Jedoch waren die ersten Reaktionen auf das Werk alles andere als überwältigend. Viele Wissenschaftler – unter ihnen auch Wolfgang Pfeiffer-Belli – sehen in dem Werk nur eine Art Orgie der Maßlosigkeiten. Nur Adolf Frey erkannte den wahren literarischen Wert des „Ringes“ und qualifizierte ihn deshalb als den „genialsten Rülps der deutschen Dichtung“.
Obwohl sich die Forschung über den Verfasser des „Rings“ lange Zeit uneinig war, scheint es heutzutage fast gesichert, dass es sich dabei um den Konstanzer Advokaten und Amtmann Heinrich Wittenweiler handelt. Denn das Werk ist durchzogen von vielen juristischen Weisheiten und Lehrsprüchen. Außerdem zeigt es eine auffallende Neigung zu pointierten juristischen Situationen, wie man sehr deutlich am Beispiel der großen Ehedebatte mit ihren spitzfindigen Plädoyers erkennen kann.
Als ein zentrales Thema im „Ring“ zeigt sich das Kriegswesen. Denn mit dem Beginn der Entstehung wissenschaftlicher Texte in der Volkssprache tauchen zahlreiche Lehrtexte auf, in denen die Kriegswissenschaft im Mittelpunkt steht.
Die ersten deutschsprachigen Texte dieser Art sind die „Ler von dem streitten“ des Wiener Kanonikers Johann Seffner und der „Ritterspiegel“ von Johannes Rothe. Diese beiden Werke haben mit dem „Ring“ gemeinsam, dass sie grundlegende philosophische und theologische Überlegungen über die Ursache und Entstehung von Kriegen anstellen. Das komplexeste dieser drei Werke ist eindeutig der „Ring“. Denn „der Text zeugt von einer breiten Kenntnis des Autors in verschiedensten Wissensbereichen und von der Fähigkeit, dieses Wissen in einen literarischen Rahmen einzubinden. Wittenwiler hat eine hochartifizielle Dichtung geschaffen, die mit den Lehren souverän umgeht.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil: Kriegsrecht und –taktik in Wittenwilers „Ring“
2.1 Kurze Zusammenfassung der kriegerischen Handlung im 3. Kapitel
2.2 Das Kriegsrecht und die theoretische Kriegstaktik
2.3 Die praktische Kriegstaktik
3. Schluss
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Geflecht aus Kriegsrecht und Kriegstaktik in Heinrich Wittenwilers „Ring“. Ziel ist es, die didaktische Einbettung des Kriegswesens zu analysieren und aufzuzeigen, wie der Autor juristische und philosophische Lehren in den epischen Kontext integriert, um eine gesellschaftskritische Dimension zu eröffnen.
- Darstellung und Analyse des mittelalterlichen Kriegsrechts (bellum iustum).
- Untersuchung der theoretischen und praktischen Kriegstaktiken bei den Lappenhausern und Nissingern.
- Vergleich der literarischen Umsetzung mit zeitgenössischen Traktaten wie denen von Giovanni da Legnano.
- Deutung der kriegerischen Handlungsstränge als Mittel der didaktischen Belehrung (Didaxe).
- Kritische Würdigung des „Rings“ als literarische Gipfelleistung statt als bloße Bauernschelte.
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Die Rechtfertigung des Krieges im Nissinger Kriegsrat
Sofort nach ihrer Flucht aus Lappenhausen berufen die Nissinger einen Kriegsrat ein, um über ihr weiteres Vorgehen beraten zu können. Die Mitglieder des Rates werden als gswornen (V.6686) bezeichnet, zu denen auch der Bürgermeister Strudel gehört. Nach einer längeren Diskussion empfiehlt Snegg, dessen Vater im Kampf umgekommen ist, dass mit einer Fehde gegen die Feinde vorgegangen werden müsse: Daz ist mein rat:/ Die weil daz dinch sein zeite hat,/ Daz wir gepieten auf ein puoss/ Iedem man ze ross und zfuoss/ Und tüegin zstetts ein rennen,/ Ze schlahen und ze prennen,/ Ze rauben und zschalmützen/ Mit spiessen, feur und schützen,/ Auf die von Lappenhausen; (V. 6758ff)
Snegg will also unverzüglich mit allen Kämpfern und Pferden gegen die Lappenhauser ziehen, um möglichst schnell ihre Ehre wiederherzustellen. Die Fehde entspricht einem Kampf mit allen Mitteln, wie zum Beispiel das Ausrauben und Anzünden der gegnerischen Gemeinde, und richtet sich gegen einen ganzen Ort. Sie diente in erster Linie zur Durchsetzung des eigenen Rechtsstandpunktes gegen den Gegner. Dabei war jede Methode erlaubt, die zur völligen Unterwerfung führen konnte. Wenn man dagegen ein Unrecht ohne Gegenwehr erduldete, hatte dies den Verlust der Ehre zur Folge.
Als Nächstes beginnt Strudel den Krieg als legitimes Mittel rechtzufertigen, um sich gegen einen Angreifer, der das Leben bedroht, zu verteidigen: Der Krieg sei nur dazu erfunden worden, dass man nach dessen Beendigung in völligem Frieden und ohne Gewalt leben könne. (Vgl. V.6816ff) Auch sei es besser um der Ehre willen grausam zu sterben, als mit Schande leben zu müssen. Das Recht zur Kriegsführung leitet sich Strudel aus der Bibel ab: Nu hat auch got die seinen knecht/ Moisen und Josue/ Gehaissen in der alten ee/ Streiten wider falsche schar/ Und half in der zuo gantz und gar; (V. 6833ff)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel verortet Wittenwilers „Ring“ als bedeutende realistisch-volkstümliche Dichtung und beleuchtet die Identität des Autors sowie die didaktische Absicht hinter der komplexen Erzählstruktur.
2. Hauptteil: Kriegsrecht und –taktik in Wittenwilers „Ring“: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die Ursachen des Konflikts, die juristische Rechtfertigung von Kriegen anhand zeitgenössischer Traktate und die spezifischen taktischen Maßnahmen, die im Verlauf des Kampfes getroffen werden.
3. Schluss: Die Zusammenfassung resümiert die gelungene Verknüpfung von Didaxe und Erzählstrang und betont den hohen literarischen Wert des Werkes als moralischen Leitfaden.
Schlüsselwörter
Wittenwiler, Der Ring, Kriegsrecht, Kriegstaktik, bellum iustum, Fehdeansage, Mittelalter, Didaktik, Nissinger, Lappenhauser, Giovanni da Legnano, Literaturwissenschaft, Ehrbegriff, Landfrieden, mittelalterliche Kriegswissenschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Publikation analysiert die Darstellung von Kriegsrecht und Kriegstaktik in Heinrich Wittenwilers „Ring“ und untersucht, wie der Autor diese Themen zur didaktischen Belehrung einsetzt.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Werk?
Zentrale Themen sind das mittelalterliche Fehderecht, die theoretische sowie praktische Kriegführung, juristische Argumentationsmuster und die didaktische Funktion epischer Literatur.
Was ist die Forschungsfrage der Untersuchung?
Die Arbeit beleuchtet, wie Wittenwiler historische und juristische Lehrtexte in einen literarischen Rahmen einbettet und warum der Streit der Bauern als „Gipfelleistung“ des Mittelalters zu verstehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine literaturwissenschaftliche Analyse methodisch angewandt, bei der der Text des „Rings“ mit zeitgenössischen Rechtsquellen (wie Giovanni da Legnano oder dem Sachsenspiegel) verglichen wird.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Kriegsrechtfertigung durch die Nissinger und Lappenhauser, den formalen Voraussetzungen einer Fehde sowie auf der konkreten taktischen Durchführung der Schlacht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie bellum iustum (gerechter Krieg), Didaxe, Fehde, moralische Verpflichtung, Ehre und die Analyse von Formvorschriften stehen im Zentrum.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Nissinger Bürgermeisters Strudel?
Strudel fungiert als zentrale Figur, die durch seine glanzvollen Reden juristische Unklarheiten beseitigt und den Anspruch erhebt, im Konflikt als Werkzeug Gottes zur Wiederherstellung des Friedens zu handeln.
Welche Bedeutung kommt der Rolle der Frau Laichdenman zu?
Sie gilt als entscheidender Faktor für den Sieg der Nissinger, da sie durch ihren Verrat und die astrologische Schwächung der Lappenhauser den Untergang des gegnerischen Dorfes einleitet.
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- Michael Stierstorfer (Author), 2015, Kriegsrecht und -taktik in Wittenwilers "Ring". Zur bellum-iustum-Frage in Bezug auf den Krieg der Lappenhauser gegen die Nissinger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268348