In dieser Arbeit werden folgend die Grundsätze der Privilegierung erläutert und auf die Reichweite und entsprechenden Grenzen der sog. Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen eingegangen. Ferner werden die in Frage stehenden Ausnahmetatbestände dargestellt und anhand der Literatur und ständigen Rechtsprechung diskutiert.
In der Literatur und der ständigen Rechtsprechung herrscht der Grundsatz, dass gegen rechtsverletzende Äußerungen in schwebenden Prozessen oder behördlichen Verfahren keine Abwehransprüche geltend gemacht werden können. Kurz gefasst bezeichnet man diese Thematik als “die Privilegierung verfahrensbezogener Aussagen". Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellt die Privilegierung eine gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Gleichberechtigung dar. Privilegierung in diesem Sinne meint die gewährleistete Äußerungsfreiheit des Betroffenen innerhalb eines Verfahrens, welche gegenüber den Unterlassungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzansprüchen Anderer vorrangig ist und nicht eingeschränkt werden soll.
Bespielhaft hierfür steht die Entscheidung "Honorarkürzung" des BGH. Hier sollte ein Haftpflichtversicherer daran gehindert werden vorgefertigte Schreiben zur Schadensregulierung zu versenden bzw. die Sachverständigenhonorare ohne Einzelfallprüfung generell an Hand des Schreibens zu kürzen. Es wurde ihm vorgeworfen, dass die Geschädigten durch dieses Schreiben unsachlich beeinflusst und getäuscht würden, denn beim Adressaten würde der Eindruck entstehen, dass der zuständige Sachverständige sich nicht an verbindliche Standards gehalten hätte. Dies würde mitunter die Tätigkeit und das geschäftliche Verhältnis des Sachverständigen herabsetzen. Jedoch wies der BGH die Klage als unzulässig ab, denn es darf niemand dazu verurteilt werden, gewisse Aussagen zu unterlassen, wenn diese Aussagen Teil der Verteidigung oder sonstiger Teile eines Verfahrens sind, welche diese "Tätigkeit" sodann unmöglich machen würden. Der BGH erwägt hierbei, dass die Rechtsverteidigung des Haftpflichtversicherers auf dem Inhalt dieser Formularschreiben basiert und diese somit privilegiert sind. Dabei fehlt es Klagen auf Unterlassung oder Beseitigung von privilegierten verfahrensbezogenen Äußerungen schlichtweg am Rechtsschutzbedürfnis.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung...
- B. Dogmatische Einordnung...
- C. Voraussetzungen des Privilegs
- I. Interessenabwägung....
- 1. Interesse des Schuldners bzw. öffentliches Interesse...
- a) Interesse des Schuldners
- b) Öffentliches Interesse
- 2. Interesse des betroffenen Mitbewerbers
- a) Geringere Auswirkung
- b) Möglichkeit zur Wahrheitsüberprüfung im Ausgangsverfahren
- 3. Abschließende Interessenabwägung
- 1. Interesse des Schuldners bzw. öffentliches Interesse...
- II. Privilegierungsausschluss Dritter ..
- I. Interessenabwägung....
- D. Reichweite des Privilegs
- I. Rechtlich geordnete Verfahren
- 1. Geeignetheit des Verfahrens zur abschließenden Klärung .....
- 2. Zur abschließenden Klärung ungeeignete Verfahren .....
- II. Im Vorfeld des Verfahrens getätigte Äußerungen ....
- 1. Mangelndes Rechtsschutzinteresse...
- 2. Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen
- III. Rechtschutzbedürfnis nach abgeschlossenem Verfahren ..
- I. Rechtlich geordnete Verfahren
- E. Grenzen des Privilegs.....
- I. Ausnahmetatbestände.
- 1. Äußerung steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren..
- a) Tatsachenbehauptungen.
- b) Werturteile
- c) Schmähung...
- 2. Bewusst oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen
- 1. Äußerung steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren..
- II. Fazit .........
- I. Ausnahmetatbestände.
- F. Schadensersatz..
- G. Eigene Stellungnahme..
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der sog. Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht. Die Arbeit analysiert die dogmatische Einordnung des Privilegs, untersucht seine Voraussetzungen und Grenzen sowie die Reichweite und die Folgen für den Schutz des betroffenen Mitbewerbers.
- Dogmatische Einordnung des Privilegs
- Voraussetzungen des Privilegs (Interessenabwägung, Privilegierungsausschluss Dritter)
- Reichweite des Privilegs (Rechtlich geordnete Verfahren, im Vorfeld des Verfahrens getätigte Äußerungen, Rechtschutzbedürfnis nach abgeschlossenem Verfahren)
- Grenzen des Privilegs (Ausnahmetatbestände, Fazit)
- Schadensersatz
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen ein und erläutert die Relevanz dieser Thematik im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht.
- B. Dogmatische Einordnung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der dogmatischen Einordnung des Privilegs. Er analysiert die Rechtsnatur und die Funktion des Privilegs innerhalb des Wettbewerbsrechts und untersucht die relevanten Rechtsgrundlagen.
- C. Voraussetzungen des Privilegs: Dieser Abschnitt untersucht die Voraussetzungen des Privilegs, insbesondere die Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Schuldners bzw. dem öffentlichen Interesse und dem Interesse des betroffenen Mitbewerbers.
- D. Reichweite des Privilegs: In diesem Abschnitt wird die Reichweite des Privilegs erörtert, wobei der Fokus auf rechtlich geordnete Verfahren, Äußerungen im Vorfeld des Verfahrens und das Rechtschutzbedürfnis nach abgeschlossenem Verfahren liegt.
- E. Grenzen des Privilegs: Dieser Abschnitt behandelt die Grenzen des Privilegs, insbesondere die Ausnahmetatbestände und die Frage, wann das Privileg nicht greift.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit befasst sich mit zentralen Themen des Wettbewerbsrechts und Immaterialgüterrechts, insbesondere mit der Privilegierung von verfahrensbezogenen Äußerungen. Zu den Schlüsselbegriffen gehören: Interessenabwägung, Rechtsschutzinteresse, Rechtschutzbedürfnis, Verfahrensbezogenheit, Ausnahmetatbestände, Schadensersatz, und das Zusammenspiel zwischen wettbewerbsrechtlichen und zivilrechtlichen Normen.
- Arbeit zitieren
- Nicole Bonczek (Autor:in), 2017, Die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268705