„Das Radio, das Fernsehen und die Printmedien waren in der DDR Herrschaftsinstrumente der SED und mussten ihre politische Arbeit unterstützen. Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte zwar jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens. Das Strafgesetzbuch hingegen stellte 'staatsfeindliche Hetze' und den 'Missbrauch der Medien für die bürgerliche Ideologie' unter Strafe.“
So formuliert das Institut für Geschichtliche Landeskunde die Ambivalenz der Medien in der DDR. Nur pro forma geschützt durch eine vermeintliche Pressefreiheit, unterlag das gesamte Mediensystem und insbesondere das Fernsehen als wichtigstes Propagandainstrument einer nahezu allumfassenden Steuerung und Kontrolle durch die SED.
Als totalitaristischer Staat nutzte die DDR die Medien, um ihre ideologischen Botschaften zu verbreiten – Fernsehen war „Staatsfernsehen“. Die DDR-Geschichte ist geprägt vom Reglementieren aller Lebensbereiche durch den Staat – das heißt letztlich die Partei. Demzufolge unterlagen auch die Medien, und dabei insbesondere das Fernsehen als Massenmedium mit hoher Publikumswirksamkeit, einem allumfassenden Vorschriftenkatalog. Was das Fernsehen zeigen und sagen durfte, war strengstens geregelt. Diese Fakten dürfen jedoch heute als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden. Die vorgelegte Arbeit will das Wesen dieser Reglementierung anschaulich und transparent machen. Dazu werden zunächst die Organisationsstrukturen erläutert, die die Voraussetzungen für die staatliche Einflussnahme auf das Fernsehen schufen. Vor allem soll aber aufgezeigt werden, welcher Methoden sich jene, die „das Sagen“ hatten, bedienten, um ein Medium im Sinne der Partei zu gestalten. Welche konkreten Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Fernsehschaffenden zu disziplinieren, wie reagierten diese darauf, und wie wurde ein SED-konformes Programm erwirkt? Am Ende der Arbeit wird der Versuch einer Antwort auf die Forschungsfrage stehen: Inwieweit wurde das Fernsehen der DDR tatsächlich und alltäglich staatlich reglementiert? Dabei wird der forschungsleitenden Hypothese gefolgt, dass sich die staatliche Reglementierung über sämtliche Bereiche des Fernsehens erstreckte. Diese Komplexität der staatlichen Reglementierung transparent zu machen ist Sinn, Zweck und Anspruch der hier vorgelegten Untersuchung.
Inhaltsverzeichnis
- EINFÜHRUNG
- Gegenstand der Untersuchung
- Forschungsabriss
- FERNSEHEN ALS SPRACHROHR DER PARTEI
- Funktion und rechtlicher Rahmen des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED
- Struktureller Aufbau der Einflussnahme auf das Fernsehen
- Das ZK der SED - Der General- und der Agitationssekretär
- Das ZK der SED - die Abteilung Agitation und Propaganda
- Die Agitationskommission
- Das Staatliche Komitee für Fernsehen
- Die SED-Kreisleitung Fernsehen
- Das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats
- Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
- Weitere Institutionen
- ZENSUR, SANKTION UND DISZIPLIN – DIE REGLEMENTIERUNG DES FERNSEHENS IN DER PRAXIS
- Zensur
- Zensur von Inhalten
- Zensur formaler Kriterien
- Indirekte Zensur
- Grundlage der Akteursdisziplinierung: Anforderungen an Fernsehschaffende
- Disziplinierung der Akteure
- Parteistrafen: Von der Verwarnung bis zum Parteiausschluss
- Personaltaktik à la SED: Versetzung, Kündigung, Berufsverbot
- Grenzen der Reglementierung
- Reglementierung, Reglementierte und journalistische Qualität
- Zensur
- ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
- QUELLEN
- ANHANG
- Anhang 1: Hierarchie der Medienbürokratie
- Anhang 2: Aufbau der Abteilung Agitation des ZK der SED (Stand 1989)
- Anhang 3: Programmrelevante Einflüsse auf das DDR-Fernsehen der 80er Jahre
- Anhang 4: Personenregister
- Anhang 5: Abkürzungsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit von Doreen Herok befasst sich mit der staatlichen Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure. Ziel der Arbeit ist es, die Mechanismen der staatlichen Einflussnahme auf das Fernsehen aufzuzeigen und zu analysieren, wie diese in der Praxis umgesetzt wurden. Die Arbeit untersucht die Organisationsstrukturen, die die Voraussetzungen für die staatliche Kontrolle schufen, sowie die konkreten Maßnahmen, die zur Disziplinierung der Fernsehschaffenden eingesetzt wurden.
- Die Funktion des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED
- Die Organisationsstrukturen der staatlichen Einflussnahme auf das Fernsehen
- Die Methoden der Zensur und Disziplinierung von Fernsehschaffenden
- Die Auswirkungen der Reglementierung auf die journalistische Qualität
- Die Grenzen der staatlichen Reglementierung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die den Gegenstand der Untersuchung und den Forschungsabriss erläutert. Im ersten Kapitel wird die Funktion des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED sowie der rechtliche Rahmen der staatlichen Kontrolle beleuchtet. Das zweite Kapitel analysiert die strukturellen Voraussetzungen für die Einflussnahme auf das Fernsehen, indem es die verschiedenen Institutionen und deren Einfluss auf das Programm beschreibt. Das dritte Kapitel widmet sich der Zensur, Sanktion und Disziplinierung des Fernsehens in der Praxis. Es werden verschiedene Methoden der Zensur, sowohl von Inhalten als auch von formalen Kriterien, vorgestellt. Außerdem werden die Anforderungen an Fernsehschaffende und die konkreten Maßnahmen zur Disziplinierung der Akteure analysiert. Abschließend werden die Grenzen der Reglementierung und die Auswirkungen auf die journalistische Qualität diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens, die Zensur, die Disziplinierung von Fernsehschaffenden, die SED-Kontrolle, die Medienpolitik der DDR, die Propaganda, die journalistische Qualität und die Auswirkungen der staatlichen Einflussnahme auf das Programm.
- Arbeit zitieren
- Doreen Herok (Autor:in), 2009, Zensur, Sanktion und Disziplin - Die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126931