Zensur, Sanktion und Disziplin - Die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure


Thèse de Bachelor, 2009

34 Pages, Note: 1,3


Extrait


INHALT

1. Einführung
1.1 Gegenstand der Untersuchung
1.2 Forschungsabriss

2. Fernsehen als sprachrohr der partei
2.1 Funktion und rechtlicher Rahmen des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED
2.2 Struktureller Aufbau der Einflussnahme auf das Fernsehen
2.2.1. Das ZK der SED – Der General- und der Agitationssekretär
2.2.2. Das ZK der SED – die Abteilung Agitation und Propaganda
2.2.3. Die Agitationskommission
2.2.4. Das Staatliche Komitee für Fernsehen
2.2.5. Die SED-Kreisleitung Fernsehen
2.2.6. Das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats
2.2.7. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
2.2.8. Weitere Institutionen

3. zensur, sanktion und disziplin – Die reglementierung des Fernsehens in der Praxis
3.1 Zensur
3.1.1. Zensur von Inhalten
3.1.2. Zensur formaler Kriterien
3.2 Indirekte Zensur
3.3 Grundlage der Akteursdisziplinierung: Anforderungen an Fernsehschaffende
3.4 Disziplinierung der Akteure
3.4.1. Parteistrafen: Von der Verwarnung bis zum Parteiausschluss
3.4.2. Personaltaktik à la SED: Versetzung, Kündigung, Berufsverbot
3.5 Grenzen der Reglementierung
3.6 Reglementierung, Reglementierte und journalistische Qualität

Zusammenfassung und Fazit

QUELLEN

Anhang
Anhang 1: Hierarchie der Medienbürokratie
Anhang 2: Aufbau der Abteilung Agitation des ZK der SED (Stand 1989)
Anhang 3: Programmrelevante Einflüsse auf das DDR-Fernsehen der 80er Jahre
Anhang 4: Personenregister
Anhang 5: Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

1.1 Gegenstand der Untersuchung

„Das Radio, das Fernsehen und die Printmedien waren in der DDR Herr­schaftsinstrumente der SED und mussten ihre politische Arbeit unterstützen. Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte zwar jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens. Das Strafgesetzbuch hingegen stellte „staatsfeindliche Hetze“ und den „Missbrauch der Medien für die bürgerliche Ideologie“ unter Strafe.“[1]

So formuliert das Institut für Geschichtliche Landeskunde die Ambivalenz der Medien in der DDR. Nur pro forma geschützt durch eine vermeintliche Pressefreiheit, unterlag das gesamte Mediensystem und insbesondere das Fernsehen als wichtigstes Propagandainstrument einer nahezu allumfassenden Steuerung und Kontrolle durch die SED.[2]

Als totalitaristischer Staat nutzte die DDR die Medien, um ihre ideologischen Botschaften zu verbreiten – Fernsehen war „Staatsfernsehen“.[3] Die DDR-Geschichte ist geprägt vom Reglementieren aller Lebensbereiche durch den Staat – das heißt letztlich die Partei. Demzufolge unterlagen auch die Medien, und dabei insbesondere das Fernsehen als Massenmedium mit hoher Publikumswirksamkeit, einem allumfassenden Vorschriftenkatalog. Was das Fernsehen zeigen und sagen durfte, war strengstens geregelt. Diese Fakten dürfen jedoch heute als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden. Die vorgelegte Arbeit will das Wesen dieser Reglementierung anschaulich und transparent machen. Dazu werden zunächst die Organisations­strukturen erläutert, die die Voraussetzungen für die staatliche Einflussnahme auf das Fernsehen schufen. Vor allem soll aber aufgezeigt werden, welcher Methoden sich jene, die „das Sagen“ hatten, bedienten, um ein Medium im Sinne der Partei zu gestalten. Welche konkreten Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Fernsehschaffenden zu disziplinieren, wie reagierten diese darauf, und wie wurde ein SED-konformes Programm erwirkt? Am Ende der Arbeit wird der Versuch einer Antwort auf die Forschungsfrage stehen: Inwieweit wurde das Fernsehen der DDR tatsächlich und alltäglich staatlich reglementiert? Dabei wird der forschungsleitenden Hypothese gefolgt, dass sich die staatliche Reglementierung über sämtliche Bereiche des Fernsehens erstreckte. Diese Komplexität der staatlichen Reglementierung transparent zu machen ist Sinn, Zweck und Anspruch der hier vorgelegten Untersuchung.

Der Begriff „reglementieren“ ist französischen Ursprungs und bedeutet „durch Vorschriften regeln“.[4] Im deutschen Sprachgebrauch ist dieser Terminus jedoch oft eher negativ besetzt im Sinne von „etwas unnötig/übermäßig mit Vorschriften regeln.“ Zur Illustration seien zwei Beispiele aus dem „Wortschatz-Lexikon der Uni Leipzig“ aufgeführt: 1.„Meta Design ist kein Einzelfall: Unternehmen reglementieren zusehends die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter und eröffnen damit neue Schlachtfelder, auf denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Klingen kreuzen können.“[5] 2. „Die Regelungen der einzelnen Verbände, die die Anzahl von Nicht-EU-Ausländern in den Mannschaften reglementieren, sind möglicherweise eine Folge von Diskriminierung.“[6] Im Rahmen dieser Arbeit umfasst der Begriff „Reglementierung“ zwei Aspekte: zum einen die ideologischen Grundlagen und Strukturen der Steuerung des Fernsehens und seiner Akteure („Vorschriften“), zum anderen die in der Praxis tatsächlich eingesetzten Maßnahmen zur Sicherung der Funktion des Fernsehens als Herrschaftsinstrument (Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorschriften).

1.2 Forschungsabriss

Seit Öffnung der Archive Anfang der 1990er Jahre wurde eine umfangreiche DDR-Forschung betrieben. Bis zur Jahrtausendwende wurden nach Angaben von Bösenberg mehr als 1000 Forschungsprojekte dazu realisiert. Ein nicht unerheblicher Teil davon wurde von der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte in Auftrag gegeben und finanziert.[7]

Einen Einstieg in das Thema „Medien der DDR“ ermöglichen aufgrund ihrer inhaltlichen Breite die „Geschichte der Deutschen Fernsehens“ von Knut Hickethier und (dem verstorbenen) Peter Hoff[8] sowie „40Jahre Presse, Rundfunk und Kommunikationspolitik in der DDR“ von Peter Geserick.[9] Beide behandeln die Organisation und Strukturen der Kontrolle und Lenkung der Medien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer chronologischen Darstellung der Veränderungen im Fernsehen analog zur (Kultur-)Politik. Zu den Standardwerken gehört ebenfalls die „Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland“, herausgegeben von Jürgen Wilke.[10] Alle drei vorgenannten Bücher sind dafür zu empfehlen, ein grundlegendes Verständnis vom Fernsehen als Propaganda- und Herrschaftsinstrument der SED zu entwickeln. Für die Entstehungsbedingungen der Zensur in der Sowjetischen Besatzungszone unter Regie der SMAD sei auf „Zensur und Zensoren“ von Peter Strunk verwiesen.[11]

Bei der Erforschung der Massenmedien als Propagandainstrumente der DDR hat Gunter Holzweißig einen großen Beitrag geleistet.[12] Ungeachtet seines recht wertenden Schreibstils ist seine detaillierte Kenntnis der internen Zusammenhänge, personellen Verflechtungen und vieler Fallbeispiele beachtenswert. In jahrelanger Sisyphusarbeit hat er Aussagen ehemaliger Fernsehakteure mit dem nur fragmentarisch vorhandenen Archivmaterial, z. B. handschriftlichen Notizen der Parteispitze, zusammen­gefügt und so die Mechanismen der Medienlenkung rekonstruiert.

Mit den Instrumentarien der DDR-Medienlenkung hat sich auch Peter Ludes intensiv beschäftigt. Zum heutigen Stand der Forschung hat er mit zahlreichen Zeitzeugenbefragungen beigetragen und immer wieder versucht, das wenige Material auszuschöpfen und neue Quellen zu erschließen.[13] Wertvoll sind auch die Zeitzeugen- und Forscherberichte, die Heide Riedel in ihrem Begleitbuch zur Ausstellung „Mit uns zieht die neue Zeit… 40 Jahre DDR-Medien“ (1993-1994) zusammengetragen hat. Viele Akteure des DDR-Fernsehens, u.a. Frank Beyer, Hans Bentzien und Thomas Heise – kommen hier zu Wort und beschreiben Hindernisläufe und Diszplinierung beim Fernsehen.[14]

Eine umfassende Untersuchung hat Jost-Arend Bösenberg vorgelegt, die in Forscherkreisen ob ihrer inhaltlichen Bandbreite und Materialfülle viel Anerkennung gefunden hat.[15] Der gewählte Titel „Die Aktuelle Kamera (1952 – 1990). Lenkungsmechanismen im Fernsehen der DDR“ lässt den flüchtigen Leser leicht übersehen, dass hier nicht nur die Aktuelle Kamera untersucht wird. Diese ist aufgrund ihrer besonderen publizistischen Aufgabe als zentrale Nachrichtensendung des DDR-Fernsehens nur eben besonders gut geeignet, die Lenkungs- und Kontrollmechanismen zu veranschaulichen. Bösenberg setzt sich auch ausführlich mit den ideologischen Hintergründen und politischen Vorgaben der Medienlenkung, den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen, Fragen nach Parteilichkeit und Selbstverständnis der Journalisten, personellen Verflechtungen, Problemen der Wirkungsüberprüfung und Gründen für das Scheitern des Kontrollapparates auseinander. Breiten Raum nimmt eine detaillierte und kommentierte Betrachtung des Forschungsstandes ein. Darüber hinaus werden bei Bösenberg die Ergebnisse von Peter Ludes und Gunter Holzweißig im Bereich der Herrschaftsinstrumente bei der Medienlenkung um einige Aspekte ergänzt.

Bei der Verwendung von DDR-bezogener Literatur sollten Entstehungszeit und -ort immer beachtet werden. Kultureller Hintergrund und Datenzugang der Autoren sind nur zwei von vielen Faktoren, die unterschiedliche Herangehens- und Sichtweisen und auch Befunde bedingen. Vorwende-Literatur westdeutscher Autoren mag weniger subjektiv sein. Dafür hatten sie aber mit erschwertem Zugang zu den Quellen und dem Verständnis sozialistischen „Vokabulars“ zu kämpfen. Die Quellenproblematik gehörte bis zur Wiedervereinigung der deutschen Staaten zu den größten Hindernissen bei der wissenschaftlichen Beschäftigung mit den ostdeutschen Medien. Dennoch gab es eine überschaubare Anzahl von Forschern, die sich damit befasst haben, z. B. Heide Riedel in ihrer viel zitierten Dissertation „Hörfunk und Fernsehen in der DDR. Funktion, Struktur und Programm des Rundfunks in der DDR.“ Obwohl Ort und Zeit des Erscheinens (Westdeutschland, 1977) zu berücksichtigen sind und die Arbeit nach Meinung anderer Forscher nicht sachfehlerfrei ist, war sie doch die erste umfassende Gesamtdarstellung und für die westdeutschen Forscher lange eine wesentliche Arbeitsgrundlage.[16]

Abschließend seien zwei Werke erwähnt, die die Instrumente der Herrschaftssicherung zwar nicht zentral, aber im kulturhistorischen Zusammenhang betrachten. „Deutsches Fernsehen Ost. Eine Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“ präsentiert die Ergebnisse der langjährigen Arbeit der DFG-Forschergruppe „DDR-Fernsehen komparativ“ chronologisch, aber auch nach Schwerpunkten geordnet.[17] „Der SED-Staat. Partei, Staat und Gesellschaft 1949-1990“ von Klaus Schroeder, dem Leiter des „Forschungsverbundes SED-Staat“ der Freien Universität (FU) Berlin, analysiert ausführlich Staatsaufbau, Ideologie und Herrschaftssicherung in der DDR mit besonderem Blick auf die Medien.

Die vorliegende Arbeit hat viele Anregungen aus den schriftlichen Erinnerungen ehemaliger Akteure des DDR-Fernsehens bezogen. Aufgrund ihrer Subjektivität und fraglichen Generalisierbarkeit ist die Verwertung solch individueller Erfahrungen in der Wissenschaft zwar nicht unproblematisch. Für diese Arbeit sind sie jedoch aus folgendem Grund von besonderer Bedeutung. Die Anweisungen und Vorschriften zu Inhalten und Gestaltung der Medien wurden, da rechtlich ohne Legitimation, in der Mehrheit mündlich übermittelt. Forscher mit Fokus auf den regulatorischen Aspekt der Medien sind deshalb auf Aussagen der unmittelbar Beteiligten umso mehr angewiesen, als es wenig andere Zeugnisse der damaligen Reglementierung gibt. Große Archivbestände, z.B. Personalakten der damaligen Fernseh­journalisten, sind entweder vernichtet worden, unauffindbar, in Privathand, bei der Generalbundesanwaltschaft oder im Besitz der Linkspartei oder aus anderen Gründen (immer noch) nicht zugänglich.[18]

Bösenberg hat den Stand der Forschung zu Kontroll- und Lenkungsmechanismen vor Erscheinen seiner eigenen Forschungsergebnisse wie folgt zusammengefasst: „Inzwischen sind zahlreiche Arbeiten veröffentlicht, die das Machtgeflecht innerhalb der DDR darstellen. Es fehlen allerdings Einzelbetrachtungen und Fallbeispiele.“[19] Hier will die vorliegende Arbeit an­knüpfen. Eine Überblicksdarstellung der Einflussstrukturen im Fernsehen soll durch eine Auswahl tatsächlich verfügter Sanktionsmaßnahmen ergänzt und damit „fassbarer“ gemacht werden. Die Fallbeispiele sollen deutlich machen, wie variabel und umfassend der Repressionsapparat der SED und ihrer Instanzen arbeitete, wie weit die staatliche Reglementierung des Fernsehens reichte.

2. Fernsehen als sprachrohr der partei

2.1 Funktion und rechtlicher Rahmen des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED

Um beurteilen zu können, inwieweit das deutsche Fernsehen östlich der Elbe ein reglementiertes Medium war, sind einige grundlegende Ausführungen zum sozialistischen Staats- und Mediensystem der DDR hilfreich. Ein Betrachten der „Regeln“, also der aufge­stellten Vorschriften, bedarf eines Bedeutungszusammenhangs. Worin bestanden diese Vorschriften? Wer erließ sie, auf welche Weise – und mit welchem Recht?

Wer sich mit dem Fernsehen der DDR beschäftigt, wird immer wieder auf einen im wahrsten Wortsinn roten Faden treffen – die Allmacht der SED. Das zentral gelenkte Fernsehen der DDR unterschied sich grundlegend von denen pluralistischer Gesellschaften und spiegelte insofern die politischen Kräfteverhältnisse wieder. Es sagt viel über die Entwicklung der DDR zwischen 1949 und 1968 aus, dass der in der ersten Verfassung, Absatz 2 noch enthaltene Satz „Eine Pressezensur findet nicht statt“ in der Version von 1968 ersatzlos gestrichen wurde. Nunmehr hieß es, allerdings ebenso ungerechtfertigt: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“.[20] Die faktisch gewährte Freiheit von Presse und Meinung wurde zur „Makulatur“ angesichts der Tatsache, dass „die führende Rolle der Partei […] bedingungs- und kritiklos [anerkannt werden musste]“.[21] Diese „führende Rolle“, bis dato ohnehin bereits unangefochten, wurde mit der Verfassung von 1968 auch gesetzlich verankert.[22]

Zwischen 1949 und 1960 etablierte die SED ein Herrschaftssystem, dessen „staatlichem Gewaltapparat“ alle Instanzen und Organisationen, allenfalls mit Ausnahme der Kirchen, unterworfen waren[23]. Dies galt also nicht nur für die Blockparteien, Massenorganisationen, Unternehmen und die Medien, sondern auch für die Justiz.[24] Die Entscheidungsbefugnis von Zentralkomitee und Politbüro war damit unbeschränkt – ein allmächtiger Parteiapparat ersetzte die nur auf dem Papier existente Gewaltenteilung. Da es keine Instanz gab, die Normen überprüft oder Beschwerden aufgenommen hätte, waren der Führungsriege Tür und Tor geöffnet, um uneingeschränkt zu herrschen, zu instrumentalisieren und „jegliche Eigenständigkeit des Rechtswesens [zu verhindern]“.[25]

Damit war der SED mit ihren diversen Organen auch die propagandistische Steuerung in jedweder Form vorbehalten.[26] Die „rechtlichen Voraussetzungen für die Anleitung, Kon­trolle und Einflussnahme [der Medien] waren gegeben.“[27] Vor diesem Hintergrund der Konzentration der Macht ist die Rolle zu sehen, die das Fernsehen in der DDR spielte. Zwar existierte eine formale Organisationsstruktur, war das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ offiziell für das Fernsehprogramm zuständig. Dessen Aufgabe bestand allerdings darin, „die beiden zentralen Fernsehprogramme der DDR politisch einheitlich zu führen, zu sichern, dass dieses Medium seine politischen und kulturellen Aufgaben bei der massenwirksamen Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse zuverlässig erfüllt.“[28] Tatsächlich war es ab Beginn der 1960er Jahre mehr und mehr die SED-Spitze, die das Fernsehen zur Selbstdarstellung und als Herrschaftsinstrument nutzte und die fernsehjournalistischen Vorgaben erließ – Fernsehen sollte zum „wirksamsten agitatorischen ‚Machtinstrument der Partei‘ werden.“[29]

Die Massenmedien in der DDR, und dabei besonders das Fernsehen aufgrund seiner hohen publizistischen Wirksamkeit bei allen Bevölkerungsgruppen, stellten, im Gegensatz zu jenen demokratischer Staaten, kein Selbstbeobachtungs- und -reflexionssystem der Gesellschaft dar. Es wurde vielmehr im politischen Sinne instrumentalisiert, und das auf zwei Ebenen. Einerseits wurden die Fernsehinhalte im politischen Sinne benutzt, auf der anderen Seite die Akteure gelenkt (Akteursinstrumentalisierung).[30] Es ist heute kaum mehr vorstellbar, doch statt eines Journalismus, der als „Vierte Gewalt“ die Politik beobachtet und durch Vielfalt zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, zog sich die DDR ein Mediensystem heran, in dem jeder Anflug von Kritik an der Politik undenkbar war und bestraft wurde.

Dass die Funktion des Fernsehens als Propagandainstrument bis in die späten 1980er Jahre so aufrecht erhalten werden konnte, gewährleisteten Peter Ludes zufolge die vier Faktoren Selbstauswahl, Anleitung, Kontrolle und Zensur, die im Folgenden zu erläutern sind.[31] Grundvoraussetzung für die Herrschaftssicherung war, alle Führungspositionen mit Parteimitgliedern zu besetzen.[32] Die ideologischen Aufgaben des Fernsehens wurden, zusammen mit jenen von Presse und Hörfunk, in vier Pressekonferenzen – Bösenberg nennt sie „Indoktrinierungsveranstaltungen – zwischen 1950 und 1964 festgelegt.[33] Damit war das enge Korsett der Rahmenbedingungen, innerhalb derer Fernsehen gemacht werden konnte, von der Partei geschnürt.

[...]


[1] Institut für Geschichtliche Landeskunde, Mainz 2007. www.demokratiegeschichte.eu/index.php?id=88, Zugriff am 21.01.2008.

[2] Zur Totalitarismustheorie vgl. z. B. Jessen 1995, S. 17-24 oder auch Schroeder 2000, S. 621-648.

[3] Vgl. Bösenberg 2004, S. 49.

[4] Vgl. Duden, 24. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Mannheim 2006, S. 841.

[5] www.archiv.tagesspiegel.de vom 11.04.2005.

[6] www.spiegel.de vom 14.01.2005, wie vor zitiert in: http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bin/wort_www.exe?site=1&Wort=reglementieren; Zugriff: 21.01.2009.

[7] Vgl. Bösenberg S. 17.

[8] Vgl. Hickethier unter Mitarbeit von Peter Hoff 1998.

[9] Vgl. Geserick 1988.

[10] Vgl. Wilke 1999.

[11] Vgl. Strunk 1996.

[12] Vgl. u. a. Holzweißig 1989, 1997 und 2002.

[13] Vgl. u. a. Ludes 1990 und 1999.

[14] Vgl. Riedel 1993.

[15] Vgl. Prase 2005.

[16] Vgl. Geserick 1989, S. 22.

[17] Vgl. Steinmetz/Viehoff 2008.

[18] Vgl. Ludes 1999, S. 2212.

[19] Bösenberg 2004, S. 11.

[20] Vgl. Bösenberg 2004, S. 84.

[21] Holzweißig 1997, S. 13.

[22] Vgl. Schroeder 2000, S. 187 f.

[23] Vgl. ebd., S. 104-105.

[24] Vgl. ebd., S. 83-119.

[25] Vgl. ebd., S. 187. Im wissenschaftlichen Diskurs zur Funktionsweise „moderner“ Diktaturen im 20.Jahrhundert einschließlich der DDR gehen die Auffassungen, was die Totalität der Herrschaft anbelangt, zum Teil weit auseinander. Zur Totalitarismustheorie vgl. deshalb auch Jessen 1995, und in Bezug auf das Medien- und Meinungsmonopol in der DDR Holzweißig 2002, S. 7.

[26] Vgl. Bösenberg 2004, S. 12.

[27] Vgl. ebd., S. 95.

[28] Karl-Marx-Universität, Sektion Journalistik 1988, S. 76.

[29] Vgl. Müncheberg 1993, S. 98.

[30] Vgl. Steinmetz/Viehoff 2008, S. 25

[31] Vgl. Ludes 1999, S. 2197.

[32] Vgl. ebd., S. 2198.

[33] Vgl. Bösenberg 2000, S. 53-56.

Fin de l'extrait de 34 pages

Résumé des informations

Titre
Zensur, Sanktion und Disziplin - Die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure
Université
Free University of Berlin  (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft)
Cours
Hauptseminar Kommunikationspolitik, "Medien à la DDR"
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
34
N° de catalogue
V126931
ISBN (ebook)
9783640329823
ISBN (Livre)
9783640331635
Taille d'un fichier
1674 KB
Langue
allemand
Mots clés
DDR, DDR-Fernsehen, Deutsche Demokratische Republik, SED, Dikatur, Reglementierung, Totalitarismus, Machtmissbrauch, Zensur, Medien, Kommunikationspolitik, Medienpolitik
Citation du texte
Doreen Herok (Auteur), 2009, Zensur, Sanktion und Disziplin - Die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126931

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