Worin liegen die Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit und wie können diese überwunden werden?


Term Paper, 2009

14 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Dreieck Kindeswohl-Elternrecht-Wächteramt
2.1 Der Begriff des Kindeswohles
2.2 Der Struktureller Widerspruch

3 Worin liegen die Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit?
3.1 Nähe und Distanz oder die Notwendigkeit von Beteiligung der Betroffenen
3.2 Unterschiedliches Werteverständnis

4 Fazit

5 Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

„Vernachlässigt, geschlagen, verhungert, getötet – immer wieder erschüttern in Deutschland Fälle von schweren Kindesmisshandlungen. Und immer geraten dabei die Jugendämter in die Diskussion. Auch der jüngste Fall im schleswig-holsteinischen Darry wirft Fragen auf. Warum fiel der Behörde nicht auf, dass die Mutter der fünf getöteten Kinder psychisch krank ist? Die Familie wurde vom Jugendamt betreut. Es gab auch Hinweise von Lehrern, wonach die Kinder verwahrlost zum Unterricht erschienen. Erst nach dem die Jungen am Mittwoch der Schule fernblieben, schritt das Jugendamt ein - mit einem Hausbesuch. Zu dem Zeitpunkt waren die Kinder aber schon tot.“ (http://www.focus.de/panorama/welt/kinder_aid_228500.html)

Es ist Aufgabe des Staates rechtzeitig einzugreifen, wenn sich die Eltern ihrem natürlichen Erziehungsrecht zum Schaden des Kindes entziehen. Im Rahmen seines Wächteramtes hat der Staat die Aufgabe und Verpflichtung, die Pflege und Erziehung der Kinder sicherzustellen. Doch der Staat ist nicht dazu legitimiert in das natürliche Elternrecht der Familien einzugreifen und über eine „gute“ oder „schlechte“ Erziehung zu urteilen und sie vorzugeben.

Steckt hier nicht schon ein Widerspruch zwischen dem Staat als Wächteramt und dem Recht der Eltern zur Erziehung ihres Kindes? Wie soll und kann der Staat eingreifen, wenn die Erziehung des Kindes natürliches Elternrecht ist? Der Staat soll unsere Kinder schützen und beschützen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu. Es ist seit nahezu 15 Jahren unverändert und bietet eine ganze Reihe an Leistungen und individuellen Rechtsansprüchen an. Aber was ist, wenn die sogenannte „Problemfamilie“ die Hilfe ablehnt? Wann ist der Richtige Zeitpunkt für das Jugendamt einzugreifen und ein Kind aus der Familie zu nehmen?

Aufgrund von persönlichem Interesse, wie in einer von dem Jugendamt betreuten Familie ein Kind misshandelt oder gar getötet werden kann, habe ich mich in der vorliegenden Hausarbeit mit der Fragestellung: „ Worin liegen die Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit und wie können diese überwunden werden?“ auseinandergesetzt.

Zunächst werden die Begriffe „Kindeswohl“ und „struktureller Widerspruch“ definiert und erläutert. Die daraus resultierenden Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit, wo möglicherweise weitere zu finden sind und wie sie überwunden werden können und sollen, werden zentrale Aspekte dieser Arbeit sein. Im Folgenden wird der Begriff der Fachkraft übergeordnet für die Begriffe SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen und sonstigen MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit genutzt.

2 Das Dreieck Kindeswohl-Elternrecht-Wächteramt

2.1 Der Begriff des Kindeswohles

Die meisten Eltern lieben ihre Kinder und bemühen sich ihnen in allen Zeiten gute Eltern zu sein. „Aber immer mehr Eltern ermüden in dem Kampf, das Leben für ihre Kinder in einer Welt unverständlicher Eindrücke vernünftig einzurichten.“ (Bettelheim 2007, S.13)

Das 1991 in Kraft getretene Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) soll den Eltern, Kindern sowie den Fachkräften eine gesetzliche Richtlinie mit entsprechenden Hilfemaßnahmen und Interventionen darstellen und so Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. (vgl.§1Abs.3 KJHG) Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet unterschiedliche individuelle Hilfen zur Erziehung an, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§27Abs.1 KJHG) Die Hilfen zur Erziehung reichen dabei von einer Erziehungsberatung in einer Beratungsstelle, bis hin zur intensiven sozial-pädagogischen Einzelbetreuung. (vgl. §28-35 KJHG)

In vielen Gesetzen wird auf das Wohl des Kindes Bezug genommen aber es unterliegt den Sozialpädagogen diesen Rechtsbegriff mit konkreten Inhalten und gegebenenfalls Hilfemaßnahmen und Interventionen zu füllen. Das was in den Paragraphen auf den ersten Blick so eindeutig und einfach umzusetzen klingt, ist es leider nicht. Bei dem Begriff des Kindeswohles handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nicht eindeutig durch den Gesetzesgeber definiert wurde. Daher liegt es im Ermessen des zuständigen Sozialpädagogen zu entscheiden, ob im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ein Eingreifen des Wächteramtes notwendig ist oder nicht. Aber wann liegt eine Gefährdung des Kindewohls vor? Die Frage kann theoretisch nicht beantwortet werden, sondern kann nur in Kommunikation mit den Betroffenen in der unmittelbaren Praxis, sowie selbstevaluativ und supervisorisch geklärt werden. (vgl. Kleve 1999, S. 247)

Auch Ulrike Urban definiert den Begriff des Kindeswohl als ein nicht zu bestimmenden Begriff, in dessen Definition eine Vielzahl von Faktoren eingehen können, wie beispielsweise der emotionalen Versorgung, materielle Versorgung, Förderung eines angemessenen sozialen Umfeldes, sowie Schutz vor Gewalt und Missbrauch. (vgl. Urban 2004, S. 208)

Der Staat hat nur dann einzugreifen, „wenn Eltern selbst aus eigener Kraft und Fähigkeit nicht in der Lage sind, die Erziehungspflicht in einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Weise zu erfüllen und daraus Schaden für das Kind droht.“ (Baer/ Wiesner 1986, S.2f.) Es liegt im Ermessen der Fachkraft ob und wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Staat in der Funktion seines Wächteramtes zum Schutze des Kindes nach §1666 BGB eingreifen kann. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht in der Lage diese Gefahr für das Kind abzuwenden, dann hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen sind. Diese Maßnahmen können im äußersten Fall bis zur Inobhutnahme des Kindes führen. Das Grundgesetz knüpft an die Maßnahmen der Inobhutnahme des Kindes an, aber nur unter den Voraussetzungen, „dass sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sein muss und nur dann erfolgen darf, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ (Baer/Wiesner 1986, S.3)

In jedem Einzelfall steht somit die Fachkraft vor der Aufgabe zu prüfen, ob unter den gegebenen familiären Bedingungen und unter Berücksichtigung seiner gesamten Lebenssituation, der Erziehungsanspruch des jungen Menschen zu dessen Wohle erfüllt wird, denn die Trennung von der Hauptbezugsperson bleibt ein Ereignis, das man dem Kind nur zumuten sollte, wenn die Gefährdung auf keine andere Weise beseitigt werden kann.“(Junker/Rummel 1986, S.14)

2.2 Der Struktureller Widerspruch

Die soziale Arbeit befasst sich mit den individuellen Bedürfnisse der Betroffenen, oftmals auch Adressaten oder Klienten genannt. Sie stellt eine Hilfeleistung dar, die sich auf die Lebenswelt der Betroffenen bezieht, ganz individuell. Die Hilfe hat aber durchaus auch kontrollierende Züge. „So ist es nicht selten, dass etwa Sozialarbeiterinnen in der Familienhilfe kontrollieren, wie Kinder familiär erzogen werden, ob die rechtlich fixierten Bestimmungen wie Schulpflicht, Gesundheitsschutz oder Jugendschutz beachtet werden etc.“ (Kleve 1999, S.245) Die Soziale Arbeit stellt neben der Hilfeleistung auch eine Kontrollfunktion dar. Sie muss den normativen Ansprüchen der Gesellschaft gerecht werden und diese beachten. Die Soziale Arbeit hat einen Auftrag, der erfüllt werden muss. Hier ist eine Gegensätzlichkeit, eine Unvereinbarkeit der sozialen Arbeit zu finden, ein sogenannter struktureller Widerspruch zwischen Hilfe und Kontrolle. Diese Ambivalenz zwischen Hilfe und Kontrolle wird in der Sozialen Arbeit auch als das sogenannte „doppelte Mandat“ bezeichnet. (ebd.)

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Details

Title
Worin liegen die Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit und wie können diese überwunden werden?
College
Free University of Berlin  (Erziehungswissenschaft)
Course
Intervention und Lehren
Grade
1,7
Author
Year
2009
Pages
14
Catalog Number
V126960
ISBN (eBook)
9783640333073
ISBN (Book)
9783640333080
File size
411 KB
Language
German
Keywords
Worin, Grenzen, Widersprüche, Arbeit
Quote paper
Nadine Schlimper (Author), 2009, Worin liegen die Grenzen und Widersprüche in der sozialen Arbeit und wie können diese überwunden werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126960

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