Die Petition - der direkte Weg ins Parlament?

Lehrprobenentwurf Gemeinschaftskunde


Lesson Plan, 2008

13 Pages

Anonymous


Excerpt


1. Unterrichtsbedingungen – zur Klassensituation

Die Klasse 9c setzt sich aus 13 Schülerinnen zusammen. Die Klasse befindet sich im alten G8-Zug. Ich unterrichte die Klasse seit Schuljahresbeginn im kontinuierlich selbstständigen Unterricht. Die Mehrzahl der Schülerinnen arbeitet motiviert und engagiert im Unterricht mit. Die Klasse ist sehr diskussionsfreudig, so dass man sie an manchen Stellen bremsen muss. Drei Schüler sind allerdings sehr zurückhaltend und äußern sich nur nach Aufforderung. Das Leistungsniveau der Klasse ist sehr hoch, was sicherlich auch an der kleinen Klassengröße liegt. Insgesamt lässt sich in sehr angenehmer Weise in der Klasse unterrichten.

2. Stellung der Stunde innerhalb der Unterrichtseinheit

Die heutige Stunde mit dem Thema „Die Petition – der direkte Weg ins Parlament?“ ist die 13. Stunde der Einheit. In den bisherigen Stunden standen die Themen Parteien, Wahlsystem und –verhalten sowie das Gesetzgebungsverfahren mit den beteiligten Institutionen im Mittelpunkt. Die letzte Stunde behandelte das Thema „Möglichkeiten der politischen Teilhabe“. Hier erarbeiteten sich die Schüler Ziele, Ursachen und Aktionsformen von Bürgerinitiativen sowie weiteren Möglichkeiten des Mitwirkens und Mitentscheidens in Staat und Gesellschaft. Die heutige Stunde befasst sich mit dem Petitionsrecht. In der darauffolgenden Stunde soll die Rolle der Medien unter der Frage „Medien – die eigentliche Opposition“ betrachtet werden.

3. Didaktische Überlegungen

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes können auch Kinder und Jugendliche das Petitionsrecht nutzen. Dies geschieht nur selten und nur wenige Kinder wenden sich an Parlamente und deren Petitionsausschüsse. Vermutlich ist ihnen die unmittelbar bürgerbezogene Arbeit der Parlamente nicht einmal vertraut. Neben Wahlrecht, Mitwirkung in politischen Parteien und Teilnahme an Demonstrationen und Bürgerinitiativen ist die Wahrnehmung des Petitionsrechts der verfassungsrechtlich gewiesene Weg zur Artikulierung politischer Wünsche und Forderungen und zur Auslösung eines Befassungszwanges des Parlaments1. Nachdem die erstgenannten Möglichkeiten in der letzten Stunde behandelt wurden, sollen die Schüler sich heute mit dem auch für sie gültigen Petitionsrechts befassen. Da das Thema unmittelbar die Schüler betrifft, ist das Thema für sie interessant und motivierend.

Die Petition sieht vor, dass Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung gerichtet werden können. Beiden ist gemeinsam, dass sie das Ziel einer Änderung oder Abhilfe verfolgen, d.h. ein staatliches Handeln mit Außenwirkung. Während sich in der parlamentarischen Praxis Bitten vor allem auf Vorschläge zur Gesetzgebung beziehen, haben Beschwerden in der Regel ein Handeln oder Unterlassen der Verwaltung zum Gegenstand2. Hier musste eine didaktische

Reduktion erfolgen. Das Fallbeispiel der Stunde bezieht sich auf die Möglichkeit der Beschwerde, so dass die Bitte als Form einer Petition in der Stunde vernachlässigt werden muss bzw. eventuell nur am Rande angesprochen werden kann.

Das Thema ist der Lehrplaneinheit 4 „Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland“ zugeordnet. In der Einheit sollen sich die Schüler mit den Grundzügen der politischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland vertraut machen. Zudem sollen sie die Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung am politischen Willensbildungsprozess kennen lernen. Sie sollen dafür gewonnen werden, ihre Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger verantwortlich wahrzunehmen.

4. Methodische Überlegungen

Die Stunde beginnt mit einer Erzählung der Geschehnisse vom 7.4.2007 in Freiburg3. Dort wurde Kingsley Osagi, der die Polizei nach Aufforderung einer ihm unbekannten Frau rief, von den Polizisten beleidigt und ohne gerechtfertigten Grund verletzt. Dazu wird ein Bild von Herrn Osagi auf Folie gezeigt. Dies soll die die Aufmerksamkeit und Motivation der Schülerinnen wecken. Auf dieses Fallbeispiel wird während des Unterrichts immer wieder Bezug genommen. Anschließend sollen die Schülerinnen sich überlegen, was Herr Osagi nun tun könnte. Hier ist anzumerken, dass die Unterrichtseinheit Recht noch nicht behandelt wurde, trotzdem gehe ich davon aus, dass die Schülerinnen die Möglichkeit einer Anzeige gegen die Polizei nennen. Ansonsten müsste ich durch gelenkte Fragen, die Schülerinnen auf den richtigen Weg führen. Nachdem die Schülerinnen erfahren, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten eingestellt worden ist und somit rechtlich keine Möglichkeiten mehr bestehen, müssen die Schülerinnen erneut überlegen, was Herr Osagi nun tun könnte. Hier ist es wahrscheinlich, dass die Schülerinnen keine weiteren Ideen haben, dann werde ich mit der Frage, wo man denn nachschauen könnte, wenn man nicht mehr weiter weiß, die Schülerinnen auf das Grundgesetz lenken. Prinzipiell ist es sinnvoll die Schülerinnen selbstständig im Grundgesetz nachschlagen zu lassen, da sie aber sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung die entsprechenden Artikel finden müssten und dies entsprechend auch Zeit kosten würde, habe ich mich dafür entschieden, die Artikel auf Folie zu präsentieren. Nachdem das Verständnis der Artikel geklärt ist, leite ich zur Leitfrage der Stunde über, die an der Tafel festgehalten wird.

Für die nun folgende Erarbeitungsphase erhalten die Schülerinnen das Faltblatt „Unser Petitionsrecht“, so dass sie sich an authentischem Material über das Petitionsrecht, die Aufgaben des Petitionsausschusses und des Landtages informieren können. Ein Nachteil bei der Verwendung des Faltblattes liegt darin, dass der Arbeitsauftrag nicht auf dem Material abgedruckt werden kann, deshalb erhalten die Schülerinnen den Arbeitsauftrag auf Folie. Ein weiterer Nachteil ist, dass in dem Faltblatt zum Teil mehr Informationen enthalten sind als später tatsachlich gebraucht werden. Trotzdem halte ich die Verwendung dieses Materials für sinnvoll, da es auf die Schülerinnen viel motivierender wirkt als ein von mir zusammengestelltes Arbeitsblatt.

Diese Erarbeitungsphase erfolgt in Einzelarbeit, so dass die Schülerinnen die selbstständige Textarbeit üben können.

Anschließend erfolgt die Ergebnissicherung an der Tafel. Hier ist anzumerken, dass im Tafelbild nur die wichtigsten Informationen festgehalten werden können, da ich versuchen möchte, auf anschauliche Weise den Weg einer Petition nachzuzeichnen. Besonders bei den Aufgaben und Möglichkeiten des Petitionsausschusses musste gekürzt werden. Die Schülerinnen sollen nun die Leitfrage der Stunde beantworten und das Petitionsrecht beurteilen. Darauf sollen die Schülerinnen ihre Überlegungen zu der Frage, ob Herr Osagi eine Petition verfassen könnte, darlegen. Mit Hilfe dieser Frage kann auch überprüft werden, ob die Schülerinnen die bisherigen Unterrichtsinhalte verstanden haben.

Ich informiere die Schülerinnen, dass Herr Osagi von seinem Recht Gebrauch gemacht und eine Petition an den Landtag geschrieben hatte. Ich lese den Schülerinnen die Petition vor und sage ihnen, dass sie nun als Petitionsausschuss darüber beraten und entscheiden sollen. Dafür gebe ich ihnen noch eine kurze Hintergrundinformation mittels Folie, auf der die wichtigsten Voten bei Petitionen erhalten sind. Die Schülerinnen erhalten diese Petition sowie die wichtigsten Voten als Arbeitsblatt. Bei Vollständigkeit der Klasse werden drei Gruppen gebildet, ansonsten nur zwei. Je nach Stundenverlauf kann es sein, dass die Schülerinnen für diese Gruppenarbeit nur wenig Zeit haben, dann werde ich den Arbeitsauftrag verkürzen, so dass sie nur ein Votum treffen müssen.

Die Schülerinnen präsentieren anschließend ihre Voten. Hier können nun die unterschiedlichen Gruppenergebnisse verglichen werden, aber natürlich auch die Schülerergebnisse mit der realen Entscheidung. Diese wird als Auszug des Petitionsberichtetes auf Folie präsentiert.

Falls noch Zeit zur Verfügung steht, sollen die Schülerinnen sich die Adresse des Petitionsausschusses in ihr Heft aufschreiben, so dass sie jeder Zeit wissen, an wen sie sich bei Beschwerden wenden können.

Als Hausaufgabe sollen sich die Schülerinnen überlegen, über was sie eine Petition verfassen könnten.

5. Lernziele der Stunde

Die Schülerinnen sollen

- das Petitionsrecht kennen lernen und beurteilen
- den Weg einer Petition und die Aufgaben des Petitionsausschusses kennen
- sich in die Rolles des Petitionsausschusses versetzen und in dem Fallbeispiel entscheiden

6. Geplanter Unterrichtsverlauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=2107&showNews=176143, abgerufen am 16.04.08

[...]


1 Vgl. Bockhofer, S. 387

2 Vgl. Schick, S. 61

3 Einen Großteil meiner Informationen zu diesem Fall habe ich von dem Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Petitionsausschussvorsitzenden Gustav-Adolf Haas erhalten, der diesen Fall im Rahmen des Seminars „Der Landtag als Lernort“ im Februar vorgestellt hat.

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Details

Title
Die Petition - der direkte Weg ins Parlament?
Subtitle
Lehrprobenentwurf Gemeinschaftskunde
Year
2008
Pages
13
Catalog Number
V127005
ISBN (eBook)
9783640371518
File size
903 KB
Language
German
Keywords
Petition, Parlament, Lehrprobenentwurf, Gemeinschaftskunde
Quote paper
Anonymous, 2008, Die Petition - der direkte Weg ins Parlament?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127005

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