Der Begriff der Kanzlerdemokratie


Trabajo Escrito, 2002

16 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

1. Grundlagen
1.1. Verfassungsrechtliche Begründung
1.2. Historische Begründung

2. Merkmale der „Kanzlerdemokratie“ vor ihrem Entstehungshintergrund

3. Die Bedeutung der Person des Kanzlers für die Regierungstätigkeit

4. Rahmenbedingungen politischer Führung
4.1. Institutionelle Bedingungen
4.2. Der Einfluss „moderner“ Entwicklungen

5. Die „modernen“ Regeln der Kanzlerdemokratie

SCHLUSS

Literaturverzeichnis

EINLEITUNG

Der Ursprung der Kanzlerdemokratie liegt in der Kanzlerschaft Adenauers. So wurde der Begriff im Hinblick auf einen besonders „starken“ Kanzler, wie ihn Adenauer verkörperte, geprägt, obwohl er in sachlicher Hinsicht zunächst dazu diente, die Unterschiede zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik zu verdeutlichen: die „Kanzlerdemokratie“ wurde dabei als stabileres Gegenstück zur „Präsidialdemokratie“ aufgefasst.[1]

Heute ist in der Politikwissenschaft umstritten, inwiefern diese Bezeichnung in Bezug auf die heutigen Rahmenbedingungen politischer Führung noch relevant ist. Denn auch wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes die Grundlage für eine dominante Stellung des Kanzlers im deutschen Regierungssystem bilden, scheint die Bezeichnung „Kanzlerdemokratie“ nur bedingt auf das gegenwärtige deutsche Regierungssystem anwendbar: zwar kann einerseits davon ausgegangen werden, dass der Begriff als Bezeichnung für einen „Regierungstyp“[2] noch Gültigkeit hat. Auf der anderen Seite steht jedoch die Auffassung, dass er ausschließlich die Bedingungen der Adenauer-Ära und den darauf basierenden starken Führungsstil des Kanzlers widerspiegelt.

Solche gegensätzlichen Auffassungen beruhen nicht zuletzt auf unterschiedlichen Begriffsbestimmungen, denen es an begrifflicher Klarheit fehlt, so dass von einem „unscharfen Begriff“[3] gesprochen wird. So wird als Folge eines reduzierten Begriffsverständnisses die „Kanzlerdemokratie“ häufig vor allem mit dem persönlichen Ansehen des Kanzlers in Verbindung gebracht. Wird allerdings über den „personellen Faktors“ hinaus differenziert, so zeigt sich, dass es einer genaueren Begriffsbestimmung bedarf, um festzustellen, welche Merkmale diese „suggestive Wortprägung“[4] beinhaltet. Auf diese Weise wird ersichtlich, welche Auffassung dazu führt, die Bezeichnung „Kanzlerdemokratie“ für nicht mehr zeitgemäß zu halten (z.B. Anselm Doering-Manteuffel) und aufgrund welcher Interpretation sie andrerseits als Bezeichnung für ein Regierungsmodell für noch aussagekräftig erklärt wird.

1. Grundlagen

1.1. Verfassungsrechtliche Begründung

Mit verschiedenen verfassungsspezifischen Grundlagen versuchte der Parlamentarische Rat vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen die Position des Kanzlers gegenüber dem Reichskanzler in der Weimarer Republik zu stärken. Zudem beschränkte man das Amt des Bundespräsidenten auf weitgehend repräsentative Aufgaben, wodurch die politische Macht des Bundeskanzlers noch erhöht wurde, denn die politischen Entscheidungen werden von ihm erwartet. Dem Bundeskanzler wurden das alleinige Recht zur Ernennung und Entlassung der Minister (Art 64 GG) sowie die Bestimmung der Richtlinien der Politik zugesprochen (Art 65 GG). Außerdem wurde seine Position durch das „konstruktive Misstrauensvotum“ (Art 67 GG) gegenüber der des Reichskanzlers der Weimarer Republik gestärkt, indem ein Sturz der Regierung durch das Parlament nur möglich ist, wenn gleichzeitig ein neuer Regierungschef gewählt wird. Mit der „Vertrauensfrage“ (Art 68 GG) ist dem Bundeskanzler außerdem verfassungsrechtlich ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem er eine Auflösung des Parlaments herbeiführen kann, falls dieses der Regierung die Unterstützung verweigert und kein konstruktives Misstrauensvotum zustande bringt. Besonders bedeutend ist zudem die Organisationsgewalt, die dem Bundeskanzler laut Grundgesetz zusteht und ihn befugt, die Kompetenzen der Ministerien festzulegen sowie neue Ministerien zu schaffen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist der Begriff des Kanzlerprinzips zu sehen, der die charakteristische „starke“ Stellung des Kanzlers und damit die verfassungsrechtliche Besonderheit des Grundgesetzes beschreibt. Während vom Kanzlerprinzip jedoch im Zusammenhang mit zwei anderen Organisationsprinzipien, dem Ressort- und dem Kabinettsprinzip gesprochen wird, um die theoretische Bandbreite von Regierungstätigkeit zu beschreiben, impliziert der Begriff der Kanzlerdemokratie einseitigere Schlussfolgerungen: der Kanzler erscheint hierbei als dominante Hauptfigur des Regierungssystems, was die Bezeichnung

„Kanzlerdemokratie“ für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der rechtlichen Grundlagen angemessen erscheinen lässt. Darüber hinaus stellt sich aber die Frage, ob diese Grundlagen ausreichend sind, den Begriff der „Kanzlerdemokratie“ vorbehaltlos für das deutsche Regierungssystem zu verwenden. So vertritt auch Niclauß die Auffassung, dass sich „der Regierungstyp ‘Kanzlerdemokratie’ [...] kaum aus Verfassungsklauseln ableiten“[5] lässt.

1.2. Historische Begründung

Die Regierungszeit Adenauers spielt für die Entstehung der Kanzlerdemokratie eine bedeutende Rolle. Allerdings resultiert hieraus auch die Auffassung, der Begriff sei veraltet und beziehe sich ausschließlich auf die Regierungszeit Adenauers. Hierbei werden die besonderen historischen Rahmenbedingungen dieser Ära betont und die charakteristische Regierungstechnik[6] Adenauers als historische Besonderheit dargestellt, welche die „starke“ Amtsführung Adenauers erst ermöglichte. Als besonders ausschlaggebender Faktor wird dabei Adenauers Entscheidungsmonopol über die Außenpolitik angeführt, das sich durch die besonderen Nachkriegsbedingungen ergab. Denn solange die Bundesrepublik Deutschland noch nicht souverän war und die Außenpolitik laut Besatzungsstatut Sache der Besatzungsmächte war, siedelte Adenauer die Dienstelle für Auswärtige Angelegenheiten zunächst im Bundeskanzleramt an. Zudem konnte Adenauer bei der Neueinrichtung der Verfassungsorgane und dem Aufbau der Bundesverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg als „Verwaltungsfachmann“[7] Bundesministerien und Bundeskanzleramt seinen Interessen gemäß gestalten, wobei besonders auch seine Position als Präsident des Parlamentarischen Rats eine maßgebliche Rolle spielte.

Diese Beispiele zeigen, auf welche Weise Adenauer Maßstäbe setzen konnte und so das Amtsverständnis prägte.[8] Maßgeblich mitbestimmend war hierbei die Politische Kultur der Nachkriegszeit, denn „im Politikverständnis der Menschen spielten damals autoritäre Formen der Herrschaftsausübung die dominierende Rolle.“[9] Auch die Entwicklung der Union zur Volks- und Mehrheitspartei sowie die Struktur der Weltpolitik (Ost/West-Konflikt), die ihre innergesellschaftliche Entsprechung fand, indem die SPD ideologisch in die Nähe des „Ostens“ gerückt wurde, werden in diesem Zusammenhang erwähnt.[10] Vor dem Hintergrund des „Wirtschaftswunders“ können die beschriebenen Faktoren damit als spezielle Umstände bezeichnet werden, welche die „Kanzlerdemokratie“ als eine „spezifisch bundesdeutsche Erscheinungsform demokratischer Regierung“[11] erscheinen lassen und als eine „politisch-soziale Form“[12], die dazu verhalf, die Bundesrepublik Deutschland als Staat zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang beschreibt der Begriff zunächst vor allem eine bestimmte Zeitperiode, nämlich die Anfangsjahre der Republik. Wenn aber seine Geltung darüber hinaus bewiesen – er also auf nachfolgende Regierungsepochen übertragen werden soll – muss die Frage im Vordergrund stehen, welche Gemeinsamkeiten die Regierungspraxis Adenauers und die seiner Nachfolger aufweisen.

[...]


[1] Vgl. Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991,S.1

[2] Vgl. Niclauß, Kanzlerdemokratie, 1990, S. 134

[3] Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.1

[4] Niclauß, Kanzlerdemokratie, 1990, S. 133

[5] Niclauß, Kanzlerdemokratie, 1988, S. 11

[6] Vgl. Niclaußs Unterscheidung zwischen Regierungstechnik und Regierungsstil in: ders., Kanzlerdemokratie, 1990, S.135

[7] Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.6

[8] Vgl. Jäger, Von der Kanzlerdemokratie zur Koordinationsdemokratie, 1988, S.17

[9] Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.13

[10] Vgl. Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.14

[11] Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.13

[12] Doering-Manteuffel, Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie, 1991, S.13

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Der Begriff der Kanzlerdemokratie
Universidad
LMU Munich  (Geschwister Scholl Institut für Politische Wissenschaften)
Calificación
1,3
Autor
Año
2002
Páginas
16
No. de catálogo
V12701
ISBN (Ebook)
9783638185165
Tamaño de fichero
373 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Begriff, Kanzlerdemokratie
Citar trabajo
Anja Rössner (Autor), 2002, Der Begriff der Kanzlerdemokratie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12701

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