Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist zur Zeit eines der kontroversesten diskutierten Themen in der bundesrepublikanischen Gesetzgebung. Einer der Kernbereiche dieses Gesetzes ist das Arbeitsrecht. Die Auswirkung der europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung auf das Arbeitsrecht der Mitgliedsstaaten soll mit der vorliegenden Arbeit näher beleuchtet werden.
Das Werk gibt einen Überblick über verschiedene Bereiche des europäischen Arbeitsrechts gewähren. Hierbei ist der Begriff Arbeitsrecht sehr weit zu fassen, da zum besseren Verständnis der Ziele der europäischen Union auch andere Rechtsbereiche, wie zum Beispiel Mitbestimmungs- und Sozialrecht berührt werden. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang nicht im Detail auf die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht eingegangen. Dies würde dem Ziel zuwider laufen einen „europäischen“ Blick auf das Arbeitsrecht zu geben.
Inhaltlich befassen sich die Ausführungen mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit, da dies die Basis für alle Entscheidungen und Regelungen in Bezug auf das Arbeitsrecht ist. In dem dann folgenden Kapitel werden die Regelungsziele der Europäischen Union sowie in Ansätzen die umsetzende Rechtssprechung näher betrachtet. Obwohl die geschlechtsspezifische Gleichstellung auch unter die Regelungsziele der Europäischen Union fällt, wird sie in einem separaten Kapitel ausführlicher dargestellt.
Gegen Ende dieses Werks werden die Umsetzung in die betriebliche Praxis dargestellt sowie ein Ausblick und ein persönliches Fazit gegeben.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 GRUNDRECHT AUF FREIZÜGIGKEIT
2.1 Anspruchsberechtigte
2.2 Rechte der Arbeitnehmer
2.2.1 Ungehinderter Zugang zu Arbeitsplätzen
2.2.2 Anspruch auf soziale und steuerliche Vergünstigungen
2.2.3 Verbleiberecht
2.3 Rechte der Familienangehörigen
2.3.1 Aufenthaltsrecht
2.3.2 Recht auf Berufsausübung
2.3.3 Recht auf Ausbildung
3 REGELUNGSZIELE DER EG
3.1 Bekämpfung der Diskriminierung nach Artikel 12 EGV
3.2 Schutz der Arbeitnehmer
3.2.1 Schutz bei Entlassungen
3.2.2 Schutz bei Betriebsübergang
3.3 Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer
3.3.1 Arbeitnehmervertreter und europäischer Betriebsrat
3.3.2 Europäische Regelungen zur Arbeitnehmerbeteiligung
4 GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GLEICHBEHANDLUNG
4.1 Gleichbehandlung in Bezug auf das Entgelt
4.2 Arbeitsbedingungen
4.3 Positive Diskriminierung
5 PRAKTISCHE UMSETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG
5.1 Teilweise Beweislastumkehr
5.2 „Equal Opportunity Employer“ als mögliches Ziel
6 BEWERTUNG
7 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den zunehmenden Einfluss des Europarechts auf das Arbeitsrecht der Mitgliedsstaaten. Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über den europäischen Rechtsrahmen zu geben, insbesondere im Hinblick auf Freizügigkeit, Diskriminierungsverbote, Mitbestimmungsrechte und die Gleichbehandlung der Geschlechter.
- Grundrecht auf Freizügigkeit und deren Ausnahmen
- Regelungsziele der Europäischen Gemeinschaft zur Harmonisierung des Arbeitsrechts
- Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen und Betriebsübergängen
- Gleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf Entgelt und Arbeitsbedingungen
- Praktische Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien in der betrieblichen Praxis
Auszug aus dem Buch
3.2.2 Schutz bei Betriebsübergang
Analog zu den Zielsetzungen der Massenentlassungsrichtlinie war der Schutz der Arbeitnehmer auch bei der Verabschiedung der Betriebsübergangsrichtlinie (77/187/EWG) ein entscheidender Grundsatz. Mit dieser Richtlinie werden die Rechtsfolgen für die Gesamtheit aller Arbeitsverträge geregelt.
Auch diese Richtlinie findet sich im deutschen Recht wieder. §613a BGB regelt im Rechtsbereich der Bundesrepublik den Übergang von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsüberganges. Obwohl dieser Paragraph schon fünf Jahre vor der Richtlinie in Kraft getreten ist, musste er im Gegensatz zu den in 3.2.1 angesprochenen Kündigungsschutzregelungen mehrmals angepasst werden.
Der Grundsatz dieser Richtlinie ist, dass der bloße Betriebsübergang nicht dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und dem übernommen Betrieb (Arbeitgeber) aufgelöst wird. Dass bedeutet, dass der Erwerber eines Betriebes alle arbeitsvertraglichen Verpflichtungen für die Dauer von mindestens einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Erwerbs übernimmt. (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 BetrÜbergRL) Von dieser Regelung ausgenommen sind Kündigungen soweit sie rein wirtschaftlich begründet sind. Auch werden befristete Arbeitsverhältnisse durch diese Richtlinie nicht entsprechend der Mindestfrist von einem Jahr verlängert. „Die Arbeitsverhältnisse setzten sich grundsätzlich in der Weise mit dem neuen Inhaber fort, wie sie beim ehemaligen Arbeitgeber bestanden haben.“
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert den zunehmenden Einfluss des EG-Rechts auf nationale Arbeitsrechte und umreißt den inhaltlichen Aufbau der Arbeit.
2 GRUNDRECHT AUF FREIZÜGIGKEIT: Dieses Kapitel behandelt das Recht der Arbeitnehmer auf freie Beschäftigungswahl innerhalb der EU sowie die spezifischen Rechte von Familienangehörigen.
3 REGELUNGSZIELE DER EG: Hier werden die Ziele der EU zur Harmonisierung des Arbeitsmarktes, der Diskriminierungsschutz sowie der Arbeitnehmerschutz bei Entlassungen und Betriebsübergängen dargestellt.
4 GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GLEICHBEHANDLUNG: Das Kapitel befasst sich mit der Gleichbehandlung der Geschlechter bei Entgelt und Arbeitsbedingungen sowie der Thematik der positiven Diskriminierung.
5 PRAKTISCHE UMSETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG: Es wird analysiert, wie Gleichbehandlungsrichtlinien in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden und welche Herausforderungen dabei entstehen, etwa durch die Beweislastumkehr.
6 BEWERTUNG: Die Bewertung reflektiert den Stand der europäischen Harmonisierung im Arbeitsrecht und stellt fest, dass nationale Interessen einer vollständigen Einigung weiterhin entgegenstehen.
Schlüsselwörter
Europäisches Arbeitsrecht, Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlung, Arbeitnehmerschutz, Betriebsübergang, Massenentlassung, Mitbestimmung, Europäischer Betriebsrat, Entgeltgleichheit, Beweislastumkehr, Equal Opportunity Employer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Einfluss des Rechts der Europäischen Gemeinschaften auf die nationalen Arbeitsrechtsordnungen der Mitgliedsstaaten und beleuchtet dabei zentrale Bereiche der europäischen Rechtsetzung.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Grundrecht der Freizügigkeit, den allgemeinen Regelungszielen der EG, der geschlechtsspezifischen Gleichbehandlung sowie der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben in Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, einen Überblick über den europäischen Rechtsrahmen im Arbeitsrecht zu geben und die daraus resultierenden Anforderungen und Probleme für die betriebliche Praxis aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von EU-Richtlinien, Verordnungen sowie der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Freizügigkeit, die Ziele der EG zum Diskriminierungsschutz und Arbeitnehmerschutz sowie die detaillierte Darstellung der Gleichbehandlung der Geschlechter.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Europäisches Arbeitsrecht, Freizügigkeit, Diskriminierungsschutz, Gleichbehandlung und Mitbestimmung.
Welche Bedeutung hat das Urteil im Fall Bosman für das europäische Arbeitsrecht?
Der Fall Bosman war ein Wendepunkt, da er verdeutlichte, dass auch der professionelle Sport als wirtschaftliche Tätigkeit unter die Regelungen des EG-Vertrags fällt und Arbeitnehmer in ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht durch Ablöseforderungen beschränkt werden dürfen.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „Equal Opportunity Employer“?
Der Autor sieht darin eine Chance für eine zukunftsweisende Personalpolitik, betont jedoch, dass Unternehmen diese Prinzipien aktiv leben müssen, um von einem positiven Image zu profitieren.
- Quote paper
- Ralf Vogler (Author), 2001, Die EG und das Arbeitsrecht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12707