Der Föderalismus in den USA unter Einfluss des U.S. Supreme Court


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2009

68 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Verteilung der Macht im föderalen System der Vereinigten Staaten
2.1 Horizontale Gewaltenteilung
2.2 Vertikale Gewaltenteilung
2.3 Die Zuweisung von Kompetenzen zwischen Bund und Einzelstaaten durch die Verfassung

3 The Federalist Papers von 1787/1788
3.1 Die Ausgestaltung des Föderalismus
3.2 Die Rolle der Judikativen
3.3 Der Auftrag zur Verfassungsprüfung

4 Aufbau des US-amerikanischen Gerichtssystems heute
4.1 Die Bundesgerichte
4.2 Das System der einzelstaatlichen Gerichte
4.3 Die Stellung des U.S. Supreme Court im amerikanischen Rechtssystem

5 Verschiedene Phasen des Föderalismus unter der Rechtsprechung des U.S. Supreme Court
5.1 Judicial Review und Implied Powers
5.1.1 Marbury v. Madison (1803)
5.1.2 McCulloch v. Maryland (1819)
5.2 Bürgerkrieg und Wirtschaftsliberalismus
5.2.1 Dred Scott v. Sanford (1857)
5.2.2 Lochner v. New York (1905)
5.3 Die Incorporation−Doctrine und der New Deal
5.3.1 Gitlow v. New York (1924)
5.3.2 West Coast Hotel Co. v. Parrish (1937)
5.4 Civil Rights − Movement und der Fall Brown v. Board of Education (1954)
5.5 New Federalism und der Fall United States v. Lopez (1995)
5.6 Umweltverordnungen der Bush − Administration und der Fall Massachusetts v. Environmental Protection Agency (2007)

6 Zusammenfassende Schlussbetrachtung

7 Quellen- und Literaturverzeichnis

8 Verzeichnis der Supreme Court–Entscheidungen

1 Einleitung

Im Jahre 1788, zwölf Jahre nach der Unterzeichnung der Unabhängigkeitserklärung, ratifizierten und verabschiedeten die Delegierten der dreizehn unabhängigen Bundes- staaten eine neue Verfassung, die von diesem Zeitpunkt an die politische und rechtliche Grundlage der USA begründen und ihre spätere Entwicklung beeinflussen sollte. Diese Neudefinierung der Ausgestaltung der Union ist Folge des von 1775 bis 1783 herr- schenden Unabhängigkeitskrieges. Aufgrund der während des Krieges auftretenden innen- und außenpolitischen Probleme, wurde der Ruf nach einer handlungsfähigen, mit Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Zentralgewalt laut. Die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative sollten in diesem Regierungssystem auf mehrere Stützen verteilt werden, um einer Machtballung, bzw. -ausnutzung vorzubeugen.

Seit der Entstehungszeit der Verfassung, die einen föderalen Verbund von dreizehn souveränen Staaten unter einem Regierungssystem zusammenfasste, haben diverse Fra- gen und Streitpunkte die Politik in den Vereinigten Staaten beschäftigt. Diese Streitfälle betrafen vor allem Entscheidungen über die Verteilung von Kompetenzen zwischen der Zentralregierung und den Bundesstaaten. In der nunmehr über 200 Jahre alten Ge- schichte der Verfassung wurden diese Fragen fortlaufend mit unterschiedlicher Intensi- tät diskutiert. Die in der Verfassung enthaltenen Artikel wurden in dieser Zeit in unre- gelmäßigen Abständen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und vor allen Dingen der Rechtsprechung unterschiedlich interpretiert und ausgelegt.

Die Debatten und Rechtsstreite beschäftigten sich dabei sowohl mit der Kompetenzer- weiterung, bzw. –beschränkung zwischen den einzelnen Gewalten (horizontale Achse) als auch mit der gerechten, verfassungsgemäßen Kompetenzaufteilung zwischen Bun- desregierung und den föderativen Einzelstaaten (vertikale Achse).

Anhand von Urteilen kann zum einen die Entwicklung des Obersten Gerichtshofs abge- zeichnet werden, zum anderen lassen sich verschiedene Tendenzen des Föderalismus durch Urteilsentscheidungen herausfinden. Im Rahmen dieser Arbeit soll untersucht werden, inwiefern die Rechtsprechung des US Supreme Court die Ausgestaltung des Föderalismus in den USA beeinflusst hat. Ferner soll der Frage nachgegangen werden, ob dieser zur Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungskonformität überhaupt berechtigt war oder sich das Oberste Gericht im Laufe der Zeit zu seiner heutigen Rolle durch Urteilsentscheidungen selbstautorisiert hat. Die Entwicklung der Judikativen im System der geteilten Gewalten, insbesondere die des Supreme Court, könnte ein Anhalt- spunkt auf die durch die Verfassung zugedachte Funktion der richterlichen Gewalt im Regierungssystem der USA sein. Abschließend soll geprüft und beurteilt werden, in- wieweit die Gerichtsbarkeit der Verfassung in Händen eines Obersten Gerichtshofes eine Notwendigkeit föderaler Systeme darstellt. Diese Überlegungen bedürfen einer vorangehenden Entlastung bezüglich der Machtverteilung im politischen System. Kapi- tel 1 soll Aufschluss darüber geben, in welcher Weise die Macht im amerikanischen Regierungssystem aufgeteilt ist. Anschließend wird eine nähere Betrachtung der Dis- kussionsschriften der so genannten Federalist Papers vorgenommen. Diese Schriften geben Einblick in die politische Diskussion zur Gründungszeit der Verfassung und Vor- überlegungen zur späteren Ausgestaltung der Union können erläutert werden. In Bezug auf die Fragestellung dieser Arbeit sind besonders die Essays zur Ausgestaltung des Föderalismus und zur späteren Funktion der Judikativen von großem Interesse. Die dar- auf folgende Analyse der einzelnen Gerichtsurteile definiert in Kapitel 4 das Gerichts- system der Vereinigten Staaten, zum einen um die heutige Stellung des Obersten Ge- richts zu verdeutlichen, zum anderen um den Weg aufzuzeigen, den ein einzelner Rechtsstreit häufig nehmen muss, um vor dem US Supreme Court verhandelt zu wer- den. Anhand der nachfolgenden Betrachtung der Gerichtsurteile werden verschiedene Aspekte verdeutlicht. Einerseits spiegeln die einzelnen Konflikte der jeweiligen Phasen die politischen Debatten der Zeit im Detail wider und geben so Aufschluss über die üb- rigen Verhältnisse in der Union. Andererseits lässt sich anhand der Rechtsstreitigkeiten das Verhältnis zwischen Bundesmacht und der Macht der Einzelstaaten detailliert ab- zeichnen. In der abschließenden zusammenfassenden Schlussbetrachtung werden die Erkenntnisse der Erarbeitung zusammengetragen und interpretiert. Der vorgesehene Umfang dieser Arbeit zwingt dazu, eine Auswahl von Ereignissen zu treffen, die im Rahmen der Fragestellung wichtig erscheinen. Zu diesen gehören einerseits die Ge- richtsurteile, in denen der Föderalismus direkt oder indirekt zum Streitgegenstand wird. Andererseits werden jedoch auch Rechtsstreits berücksichtigt, die Einblicke auf die Entwicklung des Supreme Court gewähren.

2 Die Verteilung der Macht im föderalen System der Vereinigten Staaten

Als im Jahre 1787 die Gründungsväter nach dem Unabhängigkeitskrieg in den berühm- ten Philadelphia Conventions zusammen kamen, hatten sie einerseits das Wohl und den Erfolg der Installation einer Zentralgewalt zum Ziel, andererseits waren sie Gesandte ihrer Bundesstaaten und somit Vertreter einer Vielzahl lokaler Interessen. Denkanstöße und Überlegungen bezüglich der Aufteilung der Gewalten entnahmen die Gründungsvä- ter u.a. den Lehren Charles-Louis de Montesquieu (1689 – 1755) und John Locke (1632 – 1704).1 Die Niederschrift der Verfassung ist demnach nicht wie oft in europäischen Ländern aus einer Entwicklung heraus entstanden, sondern basiert vielmehr auf der Idee und den Überlegungen, einen Nationalstaat zu schaffen, der sowohl die Diversifikation der Einzelstaaten als auch die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums berücksich- tigte. Folglich sollte eine Machtballung verhindert werden und zusätzlich zur horizonta- len Gewaltentrennung auf nationaler Ebene, einer vertikalen Machtverteilung zwischen Bund und Einzelstaaten durch ein föderales System Rechnung getragen werden.

2.1 Horizontale Gewaltenteilung

Durch weit verbreitete, aber allgemein ablehnend bewertete Erfahrungen mit der Mo- narchie Großbritanniens strebten die Gründungsväter eine Distribution der Macht an, in der jeder Macht eine Gegenmacht gegenübersteht. Diese Verteilung der Macht zwi- schen Legislative, Exekutive und Judikative findet man in der Verfassung der USA in exakt dieser Reihenfolge2. Es darf also davon ausgegangen werden, dass die Anordnung nicht zufällig war, sondern dass die Legislative, verkörpert durch den Kongress, als wichtigstes Element in der Gewaltenteilung erscheinen sollte. Diese Tatsache führt zu der Annahme, dass die Gewaltenteilungslehre von Montesquieu erheblichen Einfluss auf die Teilung der Gewalten in den USA hatte. Nach Montesquieu gliedern sich die Gewaltenebenen in eine funktionelle Ebene (Legislative, Exekutive, Judikative), eine institutionelle Ebene (Parlament, Regierung, Gerichte) und einer sozialstrukturellen

Ebene (Königshaus, Adel, Gemeinden).3 Montesquieu setzt sich mit dieser Theorie von der John Lockes ab. Locke betrachtete die rechtsprechende Gewalt, die er als Teil der Exekutive einordnete, als einen Stand von unabhängigen Richtern, der aus der Mitte des Volkes entnommen werden kann und von Zeit zu Zeit tagen sollte.4 Montesquieu erwei- terte das Modell der Gewaltenteilung um die Einbeziehung des so genannten dritten Standes5. Zwar geht auch er noch von einer feudalen Ständegesellschaft aus, räumt dem Volk jedoch ein Mitspracherecht mittels Wahlen in einer der gesetzgebenden Kammern ein.6 Alois Riklin führt den Ansatz der Gewaltenteilung auf das instinktive Streben der Menschen nach Macht zurück.

„Weil der Mensch, der Macht hat, zum Machtmissbrauch neigt, wenn er nicht auf Grenzen stößt, ist es zwingend, dass die Macht auf mehrere Machtträger verteilt wird, die sich wechselseitig am Machtmissbrauch hindern.“7

Die Gewaltenteilungslehre Montesquieus wurde also bis auf wenige Ausnahmen weit- gehend von den Vätern der amerikanischen Verfassung übernommen und diente als Leitfaden der damaligen Debatten. Es herrscht ein Zweikammer-System mit einem Rep- räsentanten an der Spitze der Exekutive, der den Kompetenzen eines damaligen Monar- chen entspricht, „[…] wobei jetzt allerdings der rechtsprechenden Gewalt im Gegensatz zu Montesquieu insofern ein besonderes Gewicht beigemessen wird, als ein unabhängi- ger Richterstand verfassungsgemäß institutionalisiert wird“.8 Des weiteren unterscheidet sich das Gesellschaftssystem der Verfassung - wie bereits erwähnt - entscheidend von der Idee einer feudalen Ständegesellschaft Montesquieus.

„In der Neuen Welt standen sich nicht mehr Königtum, Adel und Gemei- ne als privilegierte und voneinander differenzierte soziale Gruppen gege- nüber, sondern der prinzipiell gleichberechtigte Staatsbürger wurde zum Träger der Gewaltenteilungskonzeption.“9

James Madison nennt diese Teilung der Gewalten erstmals in einem seiner Essays der Federalist Papers Nr. 5110. Er fordert in diesen Ausformulierungen, dass jeder Macht eine Gegenmacht gegenüber stehe und somit ein System der checks and balances ent- stehe, welches zwar die Trennung der einzelnen Gewalten vorsieht, sie aber dennoch einander kontrollierend und miteinander verknüpfend agieren lässt. „Ambition must be made to counteract ambition“11. Genau diese Forderung der Teilung, aber dennoch ge- genseitigen Abhängigkeit findet sich auch in der späteren Verfassung wieder. Die Ver- schränkung der einzelnen Gewalten lässt sich dementsprechend am Gesetzgebungspro- zess abbilden. Der Prozess teilt sich zunächst auf die beiden Kammern der Legislative (House of Representatives und Senat) auf, die zum einen zwar geteilt und relativ unab- hängig voneinander sind, zur Verabschiedung eines Gesetzes jedoch zu einer so genann- ten resolution zusammen arbeiten müssen. Dieses Gesetz muss dann weiterhin durch den Präsidenten gegengezeichnet werden, wobei dieser ein Vetorecht besitzt. Als letzte Instanz kann die Judikative (Supreme Court) über die Verfassungsmäßigkeit eines Ge- setzes entscheiden und so Gesetze für verfassungswidrig und damit nichtig erklären. Der Erfolg des Gesetzgebungsprozesses ist also auf eine miteinander gekoppelte, aber in sich getrennte Zusammenarbeit angewiesen. Dieser Aspekt des Gesetzgebungsprozes- ses, in dem die Judikative, hier der Supreme Court, über die Verfassungskonformität eines Gesetzes zu entscheiden hat, bildet im Folgenden einen zentralen Bezugspunkt dieser Arbeit.

2.2 Vertikale Gewaltenteilung

Gleichsam der horizontalen Gewaltenteilung findet parallel eine Gewaltenteilung und Verschränkung zwischen der Regierung des Zentralstaats und denen der Einzelstaaten, bzw. der Kommunen statt. Die Einzelstaaten behalten ihre eigenen Staatsgewalten, bil- den diese jedoch dem Vorbild des Zentralstaats nach. Jeder Einzelstaat hat demnach seine eigene Exekutive, Legislative und Judikative12. Die Verfassung teilt also dem Zentralstaat explizit Gesetzgebungshoheit in einzelnen Bereichen zu (Artikel I, Absatz 8), während andere Kompetenzen, die nicht ausdrücklich dem Zentralstaat vorstehen, unbedingt den Einzelstaaten überlassen sein sollen (10. Zusatzartikel). Kompetenzen, die nicht ausschließlich der Zentralgewalt zugewiesen wurden, gelten somit als konkur- rierende Bereiche, die im Laufe der Zeit mit unterschiedlicher Intensität debattiert wur- den.

„Dabei sind viele der ausdrücklichen Rechte der Staaten im Sinne von ausschließenden Kompetenzen (reserved powers) zu verstehen, während im Vergleich zu anderen föderalen Staaten wie etwa Deutschland die konkurrierende Gesetzgebung, also die concurrent powers, in der Auslage der Verfassung eher als Ausnahme vorgesehen ist.“13

Das Modell eines föderalen Staates stand jedoch, aus Mangel an Alternativen, zu kei- nem Zeitpunkt zur Diskussion.

Zunächst bedarf es jedoch einer Definition des Föderalismusbegriffs. Nach David B. Walker besteht Föderalismus aus einem Regierungssystem mit mehreren Ebenen.

„Federalism is a governmental system that includes a central government and at least one major subnational tier of governments; that assigns signif- icant substantive powers to both levels initially by the provisions of a written constitution; and that succeeds over time in sustaining a territorial division of powers by judicial, operational, representational, and political means.”14

Die vertikale Aufteilung der Macht bezieht sich folglich auf die Verteilung auf kleinere Verwaltungsinstanzen. Die Wahrnehmung der Aufgaben sollte dem so genannten Prin- zip der Subsidiarität folgen. Die Machtballung wird dadurch verhindert, dass unter- schiedliche Ebenen im Staat unterschiedliche Aufgaben in Eigenverantwortung über- nehmen. „Auch die Größe des Landes spielt beim föderalistischen Aufbau eine Rolle, weil angenommen werden kann, dass eine alleinige Zentralinstanz nicht in der Lage wäre, politische Entscheidungen problemadäquat zu treffen.“15 Dieses Prinzip erlaubt weiterhin die Verteilung von Aufgaben auf private Non-Profit-Organisationen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dann eingreifen, wenn ohne „Hilfestellung ansonsten Wesentliches unterbleiben müsste.“16 Die gesamtgesellschaftliche Verantwor- tung wird stets nur dann bemüht, wenn die kleinen Solidargemeinschaften überfordert wären.17 Die Grundidee der Subsidiarität reicht lange zurück zu den Wurzeln der katho- lischen Soziallehre, aber auch auf philosophischer und politischer Ebene finden sich frühe Anfänge des Subsidiaritätsprinzips.

Ferner zeichnet sich die vertikale Gewaltenteilung durch die Beteiligung der Vertreter einzelner Teilgebiete am politischen Willensbildungsprozess aus. Durch die so genannte zweite Kammer haben die Vertreter der einzelnen Länder bzw. Bundesstaaten den Auf- trag, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. In den USA erfolgt die Verteilung von Stimmrechten bzw. die Anzahl der Vertreter der einzelnen Teilgebiete unabhängig von der Größe des jeweiligen Teilgebietes, welches sie vertreten. Nach dem US- amerikanischen Senatsprinzip sind die Repräsentanten des jeweiligen Bundesstaats nicht an Weisungen gebunden und können ihre Stimmen unabhängig von einander ab- geben, während in Deutschland im so genannten Bundesratsprinzip die Stimmen der Vertreter eines Bundesstaates einheitlich abgegeben werden müssen.

Grundsätzlich unterscheidet man in föderalen Systemen zwischen zwei Kompetenzver- teilungsprinzipien. Im so genannten kooperativen Föderalismus besteht eine Kooperati- on zwischen den verschiedenen Ebenen in der Wahrnehmung von Funktionen und Auf- gaben. In der Theorie des dualen Föderalismus geht man hingegen davon aus, dass bei- de Ebenen autonom wirken, d.h. eigenständig die jeweilige Aufgabenerfüllung vorneh- men18. Diese unterschiedlichen Arbeitsweisen schließen sich gegenseitig jedoch nicht aus und können im Laufe der Zeit in ihrer Ausgeprägtheit variieren. Geht man in Kri- senzeiten und in Zeiten nationaler Anstrengungen davon aus, dass zunehmend koopera- tiver Föderalismus vorherrscht, arbeiten in eher gemäßigten Phasen die zwei Ebenen losgelöster voneinander.

Die zunehmende Föderalisierung von Staaten auf der ganzen Welt, wirft die Frage nach den Vorteilen und den Beweggründen auf, die der föderale Aufbau mit sich bringt. Die Anfänge des Föderalismus hängen unmittelbar mit dem Entstehen von großen Imperien zusammen.19 Die Vorteile, Gebiete von kleineren Verwaltungsinstanzen regieren zu lassen, sind vielfältig. Zum einen wird die Zentralregierung durch die Verantwortungs- abgabe entlastet, zum anderen werden regionale Unterschiedlichkeiten besser durch eine regionale Verwaltung berücksichtigt. In den USA wurde die Installation des Föderalis- mus aus der historisch begründeten Tatsache begünstigt, dass die einzelnen Staaten sich als voneinander unabhängige Staaten betrachteten, die auch zuvor von der englischen Krone als voneinander losgelöste Kolonien behandelt wurden. Die verschiedenen Posi- tionen zur Ausgestaltung des föderalen Systems werden näher in den Ausführungen zu den Federalist Papers in Kapitel 3.1 erläutert. Da ein föderales Regierungssystem mit der Aufgabe von Unabhängigkeiten zusammenhängt, befürchteten viele Zeitgenossen, dass ein solcher Zentralstaat mit entsprechenden Kompetenzen nicht nur Vorteile für die Einzelstaaten mit sich bringen würde. Im Jahre 1788 hatten alle dreizehn Staaten die Verfassung ratifiziert und sich somit für den Entwurf des Föderalismus entschieden. Diese regelt die verschiedenen Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes, bzw. der Länder. Das folgende Kapitel zeigt auf, welche Kompetenzen nach der Verfassung dem Bundesstaat zustanden und welche von den einzelnen Gliedstaaten wahrgenommen werden sollten.

2.3 Die Zuweisung von Kompetenzen zwischen Bund und Einzelstaaten durch die Verfassung

Wie bereits erwähnt, zielte die Verabschiedung einer neuen Verfassung für die dreizehn einzelnen Staaten auf eine effizientere Form des Zusammenschlusses ab. Bis zum heuti- gen Tage stellt die Verfassung den zentralen Bezugspunkt für jedwede Entscheidung bezüglich Veränderungen in der Kompetenzverteilung und dem Verhältnis zwischen Zentralstaat und Einzelstaaten dar. Die so genannte Supremacy Clause in Artikel VI der US-Verfassung ist hier von zentraler Bedeutung, welche deutlich die Vormachtstellung von Bundesgesetzen gegenüber den Gesetzen der Einzelstaaten unterstreicht. Artikel VI der Verfassung bezeichnet Bundesgesetze als „Supreme law of the land“20 und setzt damit fest, dass Gesetze, die von der Bundesregierung erlassen werden, für das ganze Land gültig sind und nicht von Gesetzen, die in den Einzelstaaten erlassen werden, un- terlaufen werden können. In Artikel I, Absatz 8 der Verfassung werden weiterhin die so genannten Enumerated Powers aufgezählt, die dem Bundesstaat explizite Hoheitsstel- lung in bestimmten Gesetzesbereichen garantieren und somit dem Kongress obliegen. Zu ihnen gehören:

- Erhebung von Steuern, Zöllen und Abgaben;
- Aufnahme von Krediten;
- Regulierung des Außenhandels sowie des Handels zwischen den Einzelstaaten;
- Schaffung eines einheitlichen Einbürgerungs- und Konkursrechtes;
- Münzwesen, Maße und Gewichte;
- Postwesen;
- Patente und Copyrightfragen;
- Schaffung von dem Obersten Bundesgericht nachgeordneten Gerichten;
- Militärwesen.21

Die Verteilung der einzelnen Kompetenzen gestaltet sich in der US-Verfassung nach dem Enumerationsprinzip, bzw. Aufzählungsprinzip. Durch das 1791 zur Verfassung hinzugefügte 10th amendment sollte sichergestellt werden, dass die Gesetzgebungs- kompetenzen, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen worden sind, den Einzel- staaten, bzw. dem Volk zu überlassen sind. „The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the States, are reserved to the States respectively, or to the people.”22 Die Besonderheit des amerikanischen Verfassungs- prinzips liegt jedoch nicht in den teilweise nicht eindeutig abgrenzbaren Bedeutungen dieser verabschiedeten Artikel, sondern vielmehr in den bis zum heutigen Tage unter- schiedlichen Auslegungen dieser Bestimmungen. Bis heute wurden 17 amendments verabschiedet und diese veränderten die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Insti- tutionen entscheidend. Stärker noch als Ergänzungen zum Verfassungsrecht beeinfluss- ten jedoch Gerichtsentscheidungen die Ausweitung der Bundeskompetenzen bzw. deren Einschränkung.

Des weiteren definiert die Verfassung in Artikel VII konkret, welche Rolle die Einzel- staaten in der Mitgestaltung der Bundespolitik einzunehmen haben. Allein die Tatsache, dass die Verfassung von allen Bundesstaaten ratifiziert werden musste, um in Kraft zu treten, beweist, dass die Staaten durchaus ein Mitspracherecht in der amerikanischen Bundespolitik besitzen „ […] done in Convention by the unanimous consent of the sta- tes present“23. So steht ebenfalls Artikel V, in dem festgelegt wird, dass Verfassungser- gänzungen lediglich mit der Zustimmung ¾ aller Staaten vorgenommen werden dürfen, für eine Stärkung der Staaten im Bundesgefüge. In Artikel IV, Absatz 3 ist zu verneh- men, dass ohne die Zustimmung der jeweiligen Staaten, keine Staaten zwangsfusioniert oder geteilt werden dürfen. Dieser Artikel steht dafür, dass die Einzelstaaten für die Ratifizierung der Verfassung verantwortlich sind (einhergehend mit dem Recht zur Ge- staltung) und gleichfalls ihre Zustimmung zu Ergänzungen oder Veränderungen geben müssen, als sie auch alleinverantwortlich für ihre Staatsgrenzen sind. Ein weiteres Mit- tel zur Einflussnahme ist in der den Staaten überlassenen Aufgabe zur Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung zu sehen. Hier entscheiden die Staaten, wer die Mitg- lieder des House of Representatives wählen darf. Dies gilt ebenfalls für die komplexe Wahl des US-Präsidenten, in der jeder Staat exakt soviel Stimmen zur Verfügung hat, wie er Senatoren und Abgeordnete hat.

3 The Federalist Papers von 1787/1788

Das Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung, das mit der Ratifizierung der Verfassung in Kraft treten sollte, war in seiner Natur in den einzelnen Staaten nicht unumstritten, be- fürchteten viele durch die Aufgabe von Kompetenzen doch den Verlust von Souveräni- tät. In den heute legendären Artikeln der Federalist Papers, die aus den Beratungen des Verfassungskonvents in Philadelphia hervorgingen und der Verteidigung der Verfas- sung dienen sollten, in denen Alexander Hamilton, James Madison und John Jay für die Verfassung und ihre Legitimation kämpften, lässt sich feststellen, welche Art von Rich- tungsstreit die damaligen politischen Akteure beschäftigte. Weiterhin sollte diese Reihe von Essays nicht nur die Ratifizierung der Verfassung unterstützen, sondern ebenfalls zukünftige Interpretationen der Verfassung beeinflussen. Den Federalists gegenüber standen die so genannten Anti-Federalists, die ebenfalls Artikel veröffentlichten (Anti- Federalists Papers), um auf Missstände in der amerikanischen Verfassung hinzuweisen.

3.1 Die Ausgestaltung des Föderalismus

Einer der Streitpunkte, der zu Auseinandersetzungen zwischen den zwei verschiedenen politischen Lagern führte, war die Form der Ausgestaltung des Föderalismus und im Besonderen die Verteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Einzelstaaten. Einer der zentralen Begriffe der damaligen Diskussion war die Angst um den Verlust der re- publican liberty.24 Dieser Begriff umfasst solche Bereiche wie „certain personal rights like freedom of conscience, protection of one’s property, and political liberty, as well as the right to government by consent of the governed.”25 Die Befürchtungen um den Ver- lust dieser Freiheiten gehen zurück auf den Ansatz von Charles de Montesquieu. Dieser bezeichnet die Republik als eine Staatsform, die nur lebensfähig in einem kleinen Terri- torium sei.26 Die Installation einer republikanischen Staatsform auf einem großen Terri- torium hätte demnach zur Folge, dass die Bürger des Staates die Bindung, bzw. die Lie- be zu ihrem Vaterland verlieren würden und somit ihren Pflichten dem Land gegenüber nicht länger nachkommen würden. James Madison widersprach dieser Theorie, indem er behauptete, dass nur große Staaten in der Lage wären, der destabilisierenden Wirkung von kleinen Interessengruppen, entgegenzuwirken.27

„The influence of factious leaders may kindle a flame within their particu- lar States, but will be unable to spread a general conflagration through the other States. […] In the extent and proper structure of the Union, there- fore, we behold a republican remedy for the diseases most incident to re- publican government.”28

Er gibt also die weite Fächerung der Interessen innerhalb der Union als Grund an, dass sich diese selbst egalisieren würden. Demnach ist eine Verletzung der republican liberty nach Madison nicht zu erwarten. Ferner führt Madison die Installation mehrerer Ver- waltungsinstanzen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls als Schutz dieser Rechte an. Die einzelnen Regierungen (Kommune, Einzelstaat, Bundesstaat) würden sich gegenseitig in der Ausübung ihrer Macht kontrollieren und so zum weiteren Schutz der Rechte des Einzelnen beitragen. Die Bürger eines Gliedstaates würden nach Madison also nicht ihre Staatsbürgerschaft als Bewohner eines Einzelstaates aufgeben, sondern vielmehr eine weitere Staatsbürgerschaft (die der Union) hinzugewinnen und somit doppelten Schutz genießen. Des weiteren wird ihnen durch die zusätzliche Staatsbürgerschaft in der zu- sammengesetzten Union eine doppelte Möglichkeit auf Mitwirkung an politischem Ge- schehen eingeräumt.

„In the compound republic of America, the power surrendered by the people is first divided between two distinct governments, and then the portion allotted to each sub-divided among distinct and separate depart- ments. Hence, a double security arises to the rights of the people.”29

Den Menschen der einzelnen Kolonien sollte dadurch die Angst vor der Aufnahme in die Union genommen werden.

Ein solcher Interessensausgleich zwischen den einzelnen Staaten auf der Ebene des Bundes hätte demnach nicht stattfinden können, wenn die Einzelstaaten nicht auf eine Reihe ihrer Souveränitätsrechte zu Gunsten des Bundes verzichtet hätten. Das Scheitern der zuvor existierenden Konföderation, in der alle Gliedstaaten ihre Souveränität fast vollständig behielten, führen die Federalists auf dieses Problem zurück.

„The measures of the Union have not been executed; the delinquencies of the States have, step by step, matured themselves to an extreme, which has, at length, arrested all the wheels of the national government, and brought them to an awful stand. Congress at this time scarcely possess the means of keeping up the forms of administration, till the States can have time to agree upon a more substantial substitute for the present shadow of a federal government.”30

Die Gesetzesbestimmungen der schwachen Union der konföderierten Staaten, die zuvor von den konföderierten Staaten lediglich als Empfehlung aufgenommen wurden, konn- ten nicht mit etwaigen Sanktionen oder ähnlichem durchgesetzt werden und verfehlten somit ihre zentralisierende Wirkung.

„The consequence of this is, that though in theory their resolutions con- cerning those objects are laws, constitutionally binding on the members of the Union, yet in practice they are mere recommendations which the States observe or disregard at their option.”31

Eine wichtige Bedingung in der neuen Union sollte nach den Federalists die Installation einer richterlichen Gewalt sein, um die Gesetze der Zentralregierung gegenüber den Staaten geltend zu machen.

„Laws are a dead letter without courts to expound and define their true meaning and operation. The treaties of the United States, to have any force at all, must be considered as part of the law of the land.”32

Durch diese Anwendungsgewährleistung der Bundesgesetze wollten die Verfasser der Schriften die unmittelbare Beziehung des Bürgers zum Bundesstaat sicherstellen. Für die Federalists war diese Prämisse eines der Hauptwesensmerkmale der neuen Union. Die Gesetze des Bundes sollten demnach einen direkten Bezug auf die Bürger der Ein- zelstaaten haben und somit das Vertrauen der Bürger in den Zentralstaat stärken, wel- ches zusätzlich durch eine stabile Regierungsführung gebildet werden kann. Dieses Ver- trauen bezeichnet James Madison als eine der größten Segnungen der bürgerlichen Ge- sellschaft.

„Stability in government is essential to national character and to the ad- vantages annexed to it, as well as to that repose and confidence in the minds of the people, which are among the chief blessings of civil socie- ty.”33

Ein entscheidendes Merkmal ist zudem, dass der einzelne Bürger in eine unmittelbare Beziehung zum Gesamtstaat tritt, indem er direkt die Bundesregierung wählt und sich umgekehrt die Maßnahmen der Bundesregierung und die Gesetzgebung des Bundes- staates geradewegs auf die einzelnen Bürger anstatt ausschließlich auf die Gliedstaaten beziehen.

[...]


1 Vgl. Welz, W. / Jäger, W.: Regierungssystem der USA, 1995, S. 63.

2 Siehe dazu United States Constitution in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 539 – 564.

3 Reese-Schäfer, Walter: Klassiker der politischen Ideengeschichte, 2007, S. 84.

4 Vgl. Steffani, Winfried: Pluralistische Demokratie: Studien zur Theorie und Praxis, 1980, S.119.

5 Gemeint ist hier der Stand, der nicht zu den privilegierten Gesellschaftsständen von Adel und Klerus gezählt werden konnte, z.B. Bürger und Bauern.

6 Reese-Schäfer, Politische Ideengeschichte, S. 98.

7 Riklin, Alois: Machtteilung. Geschichte der Mischverfassung, 2006, S. 290.

8 Steffani, Pluralistische Demoktratie, S. 123.

9 Ebd.

10 Madison, James: The Federalist No. 51, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 316.

11 Madison, James: The Federalist No. 51, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, 2003, S. 316.

12 Die Staatsgewalten werden in den Einzelstaaten in der Regel vom Gouverneur, der Versammlung und dem State Supreme Court wahrgenommen.

13 Gellner, Winand/Kleiber, Martin: Das Regierungssystem der USA, 2007, S. 32.

14 Walker, David B.: The Rebirth of Federalism, 1994, S. 20.

15 Naßmacher, H.: Politikwissenschaft, 2002, S. 155.

16 Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? 1995, S. 9.

17 Vgl. ebd., S. 9.

18 Vgl. Schultze, R.: Föderalismus als Alternative? in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 1990, S. 479 f.

19 Vgl. Riker, H. William: The Development of American Federalism, 1987, S. 7.

20 United States Constitution, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, S. 554.

21 Vgl. Hübner, Emil: Das politische System der USA, 2007, S. 40.

22 United States Constitution, in: Wills, Gary: The Federalist Papers, S. 556.

24 Vgl. Walker, Rebirth of Federalism, S. 56.

25 Ebd., S. 57.

26 Vgl. Vile, John R.: James Madison: Philosopher, Founder, and Statesman, 2008, S. 67.

27 Vgl.Walker, S.57.

28 Madison, The Federalist No. 10, S. 57f.

29 Madison, The Federalist No. 51, S. 317.

30 Hamilton, Alexander: The Federalist No. 15, S. 88.

31 Ebd., S. 84.

32 Hamilton, The Federalist No. 22, S. 130.

33 Madison, Federalist No. 37, S. 212.

Final del extracto de 68 páginas

Detalles

Título
Der Föderalismus in den USA unter Einfluss des U.S. Supreme Court
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel
Calificación
2
Autor
Año
2009
Páginas
68
No. de catálogo
V127145
ISBN (Ebook)
9783640330010
ISBN (Libro)
9783640331802
Tamaño de fichero
967 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit behandelt ausgewählte Urteile des Obersten Gerichtshof und deren Auswirkungen auf die Ausprägung des amerikanischen Föderalismus.
Palabras clave
Föderalismus, Einfluss, Supreme, Court
Citar trabajo
Sönke Thöle (Autor), 2009, Der Föderalismus in den USA unter Einfluss des U.S. Supreme Court, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127145

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Der Föderalismus in den USA unter Einfluss des U.S. Supreme Court



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona