"Catalonia is not Spain" - Die Änderung des katalanischen Autonomiestatuts 2006


Bachelorarbeit, 2007

48 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das Autonomiestatut 2006
1. Basis der Forderungen – Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft
2. Reformprozess
3. Änderungen im Vergleich zum Statut
3.1. Symbole und katalanisches Selbstverständnis
3.2. Die katalanische Sprache
3.3. Kompetenzen
3.4. Finanzierung
3.5. Rechte und Pflichte der Katalanen und Leitprinzipien der
öffentlichen Politik
3.6. Zwischenfazit: Mehr Autonomie?

III. Ausschlaggebende Faktoren für den Erfolg der Reform
1. Der Machtwechsel in Barcelona
1.1. Die Rolle der Oppositionsparteien CiU und PP
1.2. Die Rolle des Tripartit: PSC, ERC und ICV-EUiA
1.3. Zwischenfazit: Auswirkungen des Machtwechsels in Barcelona
2. Der Machtwechsel in Madrid
2.1. Die Ära Aznar
2.2. Die PSOE-Regierung unter Zapatero
2.3. Zwischenfazit: Auswirkungen des Machtwechsels in Madrid
3.Das Zünglein an der Waage - Die Macht der katalanischen
Regionalparteien in Minderheitenregierungen
4. Des Volkes Wille?

IV. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

CATALONIA IS NOT SPAIN – So lautet der Slogan einer Kampagne der Vereini-gung Joventut Nacionalista de Catalunya (JNC)1, welche auf die Sensibilisierung von Touristen und Nicht-Katalanen für die Forderungen katalanischer Nationalis-ten nach Anerkennung der politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Beson-derheit Kataloniens abzielt. Der Slogan ist auf Häuserwänden, T-Shirts und auf Transparenten im Fußballstadion und bei kulturellen Veranstaltungen allgegen-wärtig und drückt schon in der Wahl der englischen Sprache die Situation Katalo-niens gut aus. Das eigentlich bevorzugte Katalanische kann nicht benutzt werden, da nur wenige Touristen, die die Zielgruppe der Kampagne bilden, katalanisch sprechen; das Spanische hingegen kann aus Prinzip nicht verwendet werden. So wird „der Prospekt [der JNC] für Touristen zwar in englischer und französischer Übersetzung verteilt, aber nicht auf Spanisch.“2 Das Titelbild zeigt eine wichtige Quelle des katalanischen Nationalstolzes, die castellers (Menschentürme), die die Höhe eines vierstöckigen Gebäudes erreichen können.

Nach dem erfolgreichen und friedlichen Übergang von der Diktatur General Fran-cos zur Demokratie 1975 - 1978 stellen die Autonomiebestrebungen einiger Lan-desteile Spaniens, vor allem die des Baskenlandes und Katalonien, in der spani-schen Innenpolitik das prekärste, noch zu lösende Problem dar.

„Unter den fundamentalen Wandlungen (Demokratisierung, Europäi-sierung) bleibt die politische Dezentralisierung des Staates diejenige Aufgabe, die noch nicht abschließend gelöst ist. [...] Der Gegensatz zwischen Zentralstaat und Regionen, der im Parteiensystem gespie-gelt wird, dürfte [...] weiterhin die virulente Konfliktlinie bleiben, ange-sichts sich ansonsten weiter entschärfender gesellschaftlicher Kon-flikte. [...] somit erhält sich ein Element einer gewissen Instabilität im ansonsten durchgängig von Stabilität, Konflikt, Interessensausgleich und friedlichen Konfliktaustrag geprägten politischen System.“3

Nach der Wahl José Luis Rodríguez Zapateros zum Ministerpräsidenten Spaniens im Jahr 2004 erklärte er in seinem Regierungsprogramm die Lösung der Konflikte mit den Autonomen Gemeinschaften zur Priorität seiner Politik. In Reaktion auf den Terroranschlag der ETA am 30. Dezember 2006 auf dem Flughafen Barajas in Madrid ist der „permanente Waffenstillstand“4 mit der ETA gescheitert, die Ver-handlungen mit den Terroristen wurden eingestellt. In Katalonien hingegen waren die Bemühungen erfolgreich, das dort seit 1979 geltende Autonomiestatut5 wurde in einem langwierigen und schwierigen Prozess geändert und Kataloniens Kom-petenzen wesentlich erweitert.

Die Reform des katalanischen Autonomiestatuts gestaltet sich generell sehr schwierig. Wie sie vollzogen werden kann, regelt das Statut von 1979 in Abschnitt IV selbst; die Verfassung legt lediglich fest, dass die Änderung von den Cortes Generales, dem gesamtspanischen Parlament bestehend aus Congreso und Se-nado, angenommen werden muss.6 Der Entwurf des neuen Autonomiestatuts musste sowohl auf autonomer Ebene mit Zweidrittelmehrheit im katalanischen Parlament als auch auf zentralstaatlicher Ebene in beiden Kammern der Cortes Generales mittels Verfassungsgesetz angenommen werden7. Erst nachdem die Bevölkerung Kataloniens das Statut in einem Referendum gebilligt hatte, konnte es am 9.8.20068 in Kraft treten.

Obwohl die Annahme des Autonomiestatuts von 1979 als Erfolg gewertet wurde, zeigte sich schon kurze Zeit später, dass die Forderungen nach mehr Autonomie nicht verstummen würden9, die Initiierung konkreter Reformen ließ jedoch lange auf sich warten. Der erste Vorschlag zu einer Reform wurde von der langjährigen Regierungspartei Convergència i Unió (CiU) im Jahr 2003 eingereicht, zu ihrer Regierungszeit jedoch nicht in Angriff genommen oder gar durchgesetzt.10 Warum also war die Änderung des katalanischen Autonomiestatuts gerade im Jahr 2006 erfolgreich? Zur Untersuchung dieser Fragestellung wird in Teil II zunächst kurz die Geschichte Kataloniens dargestellt, um die Basis der Forderungen Kataloniens auf mehr Autonomie und den katalanischen Patriotismus zu erklären. Danach wird der Verlauf des Reformprozesses beschrieben und die Änderungen durch das Statut aufgezeigt, um festzustellen, ob Katalonien durch sie einen höheren Auto-nomiestatus besitzt.

In Teil III werden die Veränderungen im Vorfeld der Reform untersucht, die von der Verfasserin als ma1geblich für ihren Erfolg angesehen werden. Zunächst wird auf die Veränderungen der Machtverhältnisse im katalanischen Parlament und die Rolle der katalanischen Parteien eingegangen, danach werden die Veränderun-gen in den Cortes Generales genauer betrachtet. Neben der Rolle des Minister-präsidenten José Luis Rodríguez Zapatero wird vor allem das System der Minder-heitenregierungen mit Unterstützung der regionalistischen Parteien im Congreso auf ihren Einfluss auf die Reform hin geprüft. Es wird vermutet, dass diese beiden Faktoren erheblich zur Änderung des katalanischen Autonomiestatuts beigetragen haben. Weiterhin wird untersucht, ob die Meinung der katalanischen Bevölkerung Einfluss auf den Reformprozess nahm. Befürwortete die Bevölkerung diesen oder hat eine prokatalanische Stimmung in der Bevölkerung sogar einen Impuls für die Reform gegeben? Hierzu werden sowohl Umfragen des spanischen Instituts CIS als auch die Ergebnisse des Referendums sowie die Ergebnisse der Wahlen zum katalanischen Parlament 2003 und 2006 herangezogen. In einem abschlie1enden Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst und ausgewertet.

Als hilfreich für die Bearbeitung des Themas haben sich vor allem die Werke von Harald Barrios, Ulrich Mathée und verschiedene Arbeiten von Dieter Nohlen, And­reas Hildenbrand und José Juan González Encinar erwiesen, die für fast alle Teile der Arbeit herangezogen werden konnten. Aktuelle Analysen zum katalanischen Autonomiestatut gibt es kaum, lediglich der Ablauf des Prozesses sowie die in-haltlichen Neuerungen des Autonomiestatuts werden in einer Chronik von Xabier Arzoz sowie in einem kurzen Artikel des Österreichischen Instituts für Föderalis-mus beschrieben. Zur Problematik der Autonomen Gemeinschaften in Spanien mit Schwerpunkt auf dem Baskenland ist auf einen Aufsatz von Antje Helmerich zu verweisen. Für dieses aktuelle Thema war es unerlässlich, den Gro1teil der Ana­lyse hauptsächlich auf spanische und deutsche Zeitungsartikel zu stützen. Aus Gründen der Zugangsmöglichkeit wurde dabei hauptsächlich auf das Archiv der spanischen Zeitung El Mundo11 zurückgegriffen. Neben den genannten Quellen wurden auch Gesetzestexte wie die spanische Verfassung und die katalanischen Autonomiestatute von 1932, 1979 und 2006 herangezogen. Für andere hilfreiche Quellen sei auf das Literaturverzeichnis verwiesen.

II. Das Autonomiestatut 2006

1. Basis der Forderungen – Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft

Um die katalanischen Forderungen nach mehr Autonomie besser verstehen zu können, muss zunächst ein Blick auf die historischen Begebenheiten sowie wirt-schaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren geworfen werden, denn die „Grund-lage der starken regionalistischen Bewegungen [in Spanien allgemein] sind sprachlich-kulturelle Besonderheiten, [...] sowie das ausgeprägte sozioökonomi-sche Entwicklungsgefälle.“12

Der Kampf Kataloniens um die Wiedererlangung seiner Autonomie, die es seit der Zeit Karls des Großen besaß13, begann, nachdem Felipe V, Gegner Kataloniens im spanischen Erbfolgekrieg, Barcelona im September 1714 besetzte und mit dem Decreto de Nueva Planta von 1716 die politische Struktur sowie die Verwaltung, Judikative und Kultur Kataloniens zerstörte. Er setzte damit einen Prozess in Gang, der die Bildung eines spanischen Einheitsstaates zum Ziel hatte.14 Damit kann der Ursprung des katalanischen Nationalgefühls15 und der Wunsch nach Selbstbestimmung, der aber lange durch die Herrschaft der Bourbonenkönige, Nachfolger Felipes V, in Schach gehalten wurde, im 17. Jahrhundert angesiedelt werden. Erst mit der sprachlich-kulturellen Renaixença, die mit herausragenden künstlerischen, literarischen und musischen Leistungen eine Quelle des katalani-schen Nationalstolzes darstellt16, „meldete sich [ab 1840] das katalanische Eigen-bewusstsein zu Wort und erlangte [...] in den beiden letzten Dekaden des 19.

Jahrhunderts eine zunehmend politische Dimension.“17 Grund für das erneute Er-wachen des Nationalismus bzw. Regionalismus ist neben der kulturellen Dimensi­on vor allem die beschleunigte sozioökonomische Modernisierung in Katalonien. Dabei war sowohl der sich entwickelnde Reichtum durch die fortschreitende In-dustrialisierung, als auch die Entstehung eines gebildeten Bürgertums in Katalo-nien ausschlaggebend. Vor allem der Gegensatz zwischen modernem und indust-rialisiertem Katalonien und dem eher rückständigen18 übrigen19 Teil Spaniens, in dem sich die Bildung eines Bürgertums verzögerte, förderte den katalanischen Nationalismus.20 Noch heute erwirtschaftet Katalonien mit einem Anteil von 15,8% der spanischen Bevölkerung 18,8% des gesamtspanischen Bruttoinlandsprodukts. Das BIP pro Kopf beträgt 188,8% des spanischen Durchschnitts.21 Als Nettozahler im Interterritorialen Ausgleichsfonds sowie bei den spanischen Zahlungen an die EU wurden bei der Reform des Autonomiestatuts Forderungen nach zentralstaat-lichen Investitionen in gleicher Höhe ihrer Zahlungen laut.

Die Hauptforderung des politischen Nationalismus war die Selbstbestimmung Ka-taloniens, die nach langen Jahren des Kampfes gegen zentralistische Kräfte wie Krone und Militär 1932 in der II. Republik (1931 – 1939) mit dem Autonomiestatut von Núria22 durchgesetzt wurde. Katalonien war damit die einzige Region, die vor Ausbruch des Bürgerkrieges ein durch Referendum angenommenes Autonomie-statut vorzuweisen hatte. Erst drei Monate nach Beginn des Bürgerkrieges trat das Autonomiestatut des Baskenlandes in Kraft, kurze Zeit später wurde es von fran-kistischen Truppen okkupiert und die junge Autonomieregierung abgesetzt.23 In Galizien wurde der Entwurf des Autonomiestatuts im Referendum zwar mit über-wältigender Mehrheit angenommen, durch den Einmarsch der frankistischen 1914 wurde bereits eine administrative Dezentralisierung in Form der „Mancomunitat“ erreicht.

Truppen im Juli 1936 konnte es jedoch nicht mehr in Kraft treten.24 Die Anerken-nung Kataloniens als „historische Nationalität“, die den drei Autonomen Gemein-schaften (Comunidades Autónomas CCAA) Katalonien, Galizien und dem Bas-kenland zugestanden wurde, fußt auf der Verabschiedung ihrer Autonomiestatute während der II. Republik. Einer der Hauptgründe Francos für seinen Aufstand ge-gen die II. Republik war seine zentralistische Denkweise, die vor allem im Militär stark verbreitet war und die Befürchtung ausdrückte, der spanische Staat könnte aufgrund der Autonomiebestrebungen zerfallen. Mit Ausbruch des Bürgerkrieges und der Besetzung des katalanischen Territoriums durch Francos Truppen im Februar 1939 fanden die Autonomiebestrebungen Kataloniens vorerst ein Ende. Franco setzte das Autonomiestatut von Núria am 5. April 193825 außer Kraft und erklärte Spanien zum Einheitsstaat. Die „sprachlich-kulturelle[...] Identität – Vor-aussetzung der Autonomieforderung – wurde durch vielfältige Repressionsmaß-nahmen auszulöschen versucht“.26 Die Verwendung der katalanischen Sprache, der Grundstein der katalanischen Kultur, wurde im öffentlichen Leben verboten, sowie die Publikation von Zeitschriften, Zeitungen und literarischen Werken in ca-talá untersagt. Auch die „finanziellen Ressourcen der beiden reichen Regionen Katalonien und Baskenland wurde von der Madrider Zentralregierung zugunsten der restlichen, relativ weniger entwickelten Spaniens ‚ausgebeutet’“27 Erst nach dem Tod Francos im Jahr 1975 konnte der President de la Generalitat28, Josep Taradellas29, 1977 aus dem Exil in Frankreich zurückkehren und die politische Durchsetzung der Autonomiebestrebungen in Angriff nehmen. Eine Demonstration mit über einer Million30 Teilnehmern am 11.September, dem Nationalfeiertag Ka-taloniens, desselben Jahres in Barcelona machte deutlich, dass die politischen Bestrebungen nach einer Selbstbestimmung Kataloniens großen Rückhalt in der Bevölkerung fanden. Die erste Regierung des demokratischen Spaniens unter Adolfo Suárez etablierte zwischen September 1977 und Oktober 1978 13 proviso- rische, rein administrative31 Preautonomías32, vor allem auf Betreiben Kataloniens und des Baskenlandes. Der Wiederaufnahme ihrer Selbstregierung sollten mit der Einrichtung der Präautonomien im ganzen Staatsgebiet ihre herausragende Be-deutung genommen werden, hauptsächlich um die vorhandenen zentralistischen Kräfte zu beruhigen.33 Helmerich weißt darauf hin, dass es den Akteuren Katalo-niens mit der Präautonomie möglich war, ihre Interessen und Forderungen in der Öffentlichkeit darzustellen und somit „erste politische Verantwortung für die Ent-wicklung in der eigenen Region zu übernehmen.“34

Katalonien wurde aufgrund seiner Bestrebungen und den Ansprüchen, die es aus seinem Titel „historische Nationalität“ ableitete, zur ersten Präautonomie und 1979 zusammen mit dem Baskenland zur ersten Autonomen Gemeinschaft Spaniens, die nach der Diktatur Francos ein Autonomiestatut verabschiedete. Darüber hin-aus ist sie die einzige Autonome Gemeinschaft, die ihre Institutionen und Statute im Exil aufrechterhalten hatte und so auf eine kontinuierliche Existenz der Gene-ralitat seit dem 14. Jahrhundert verweisen kann.35 Diese besondere Stellung, die sich durch die Geschichte Kataloniens zieht, begründet auch heute noch seine Ansprüche auf Selbstbestimmung. Die „historische Nationalität“ Katalonien macht „gegenüber der Zentralregierung, aber auch gegenüber den anderen Autonomen Gemeinschaften stets ihre Besonderheit und einen Anspruch auf Sonderbehand-lung geltend.“36 So forderte die „katalanische CDC [Convèrgencia Democrática de Catalunya, heute Teil der CiU, Anm. d. Verf.] für die drei „historischen Nationali-täten“ eine weitreichende politische Autonomie, wollte gleichzeitig aber die ande-ren Regionen auf das Niveau einer rein administrativen Dezentralisierung be-schränkt sehen.“37 Eine Anerkennung ihrer vorherrschenden Stellung zeigt ssich darin, dass den drei historischen Nationalitäten Katalonien, Baskenland und Gali-zien in der spanischen Verfassung das so genannte „außergewöhnliche Modell“38 einer Autonomen Gemeinschaft39 mit höherem Kompetenzniveau und politischer Autonomie zugestanden wurde. Das niedrigere Kompetenzniveau der anderen CCAA des „gewöhnlichen Modells“ konnte laut Verfassung erst nach einigen Jah-ren den historischen Nationalitäten angeglichen werden.

Auch das Kompetenzniveau unter den drei historischen Nationalitäten ist nicht einheitlich. Die Tatsache, dass das Baskenland aufgrund historischer Gründe mit dem Foralsystem40 mehr finanzielle Autonomie besitzt, ist für Katalonien schwer zu verdauen. Katalonien, das unter das gewöhnliche Finanzierungssystem fällt, hat „in der Vergangenheit häufig [...] eine der des Baskenlandes und Navarras ebenbürtige finanzielle Autonomie gefordert.“41 Bisher konnte Katalonien zwar keine Gleichstellung mit dem Baskenland, dennoch aber eine Ausweitung seiner finanziellen Autonomie erreichen. Vor allem die Anpassung der Ressourcen wurde gefordert, um die an Katalonien übertragenen Kompetenzen zu finanzieren.42 So war einer der wesentlichen Erfolge des politischen Paktes auf zentralstaatlicher Ebene zwischen der spanischen Arbeiterpartei PSOE und der katalanischen CiU 1993 die Abgabe von 15% der Einkommenssteuer IRPF an Katalonien.43 1993 wurde die Heraufsetzung des Prozentsatzes von 15 auf 30% durch den Pakt44 zwischen der spanischen Volkspartei PP und der CiU durchgesetzt.45 Auf die Ausweitung der finanziellen Autonomie Kataloniens durch das Autonomiestatut von 2006 wird in Kapitel II.3.4 eingegangen.

Seine Vormachtstellung möchte Katalonien auch durch die Übertragung von wei-teren Kompetenzbereichen aus dem zentralstaatlichen Zuständigkeitsbereich be-halten und ausweiten. Nachdem 1992 mit dem so genannten zweiten Autonomie-pakt das Kompetenzniveau der Autonomen Gemeinschaften des „gewöhnlichen

Modells“ dem der Autonomen Gemeinschaften des „außergewöhnlichen Modells“ angeglichen und dieser Prozess 2001 mit der Übertragung der Gesundheitskom-petenz an die verbliebenen CCAA beendet wurde, war die „fast vollständige An-gleichung der Kompetenzen aller Autonomen Gemeinschaften erreicht“.46 Da dies praktisch das Ende der Vorreiterrolle Kataloniens bedeutete, versuchen die Kata-lanen, auch in Bereiche wie z.B. die Außenpolitik vorzustoßen, die „ausdrücklich dem Zentralstaat vorbehalten sind“. So ernannte Jordi Pujol, der langjährige Pre­sident de la Generalitat beispielsweise einen Kommissar für Außenbeziehungen.47 Ein weiterer Grund für die Forderung nach mehr Kompetenzübertragungen durch den Zentralstaat, ist die rege legislative Tätigkeit der Generalitat. Im Zeitraum von 1980 bis 2000 wurden 377 Gesetze verabschiedet, nur Navarra verabschiedete im gleichen Zeitraum mehr Gesetze.48 Die Legislativmöglichkeiten innerhalb der Kompetenzen des Autonomiestatuts von 1979 waren dadurch weitgehend ausge-schöpft.

[...]


1 Katalanisch für: „Nationalistische Jugend Kataloniens“

2 Süddeutsche Zeitung: „Gegen Stier und Königshaus“ vom 17./18.06.2006, S. 9.

3 Barrios, Harald: Grundzüge des politischen Systems Spaniens, in: Bernecker, Walther L./ Dir-scherl, Klaus (Hrsg.): Spanien heute. Politik, Wirtschaft, Kultur. Frankfurt am Main 2004, S. 51-77, hier S. 77.

4 Der „permanente Waffenstillstand“ wurde von der ETA am 22.03.2006 ausgerufen und weckte beim spanischen Volk und seiner Regierung große Hoffnungen auf ein Ende der terroristischen Anschläge. Hintergrundinformationen und eine Chronologie der Friedensverhandlungen findet sich in dem Spezial „ETA. La dictatura del terror“ der El Mundo unter http://www.elmundo.es/eta/negociaciones/fin tregua 2006.html.

5 zitiert als EAC 1979. Das neue, reformierte Autonomiestatut wird als EAC 2006 zitiert.

6 Art. 147, 3 CE: „La reforma de los Estatutos se ajustará al procedimiento establecido en los mis-mos y requerirá, en todo caso, la aprobación por las Cortes Generales, mediante ley orgánica“.

7 Art. 56 CE, aus: Agular de Luque, Luis/ Blanco Canales, Ricardo: „Constitución española 1978­1988, Band II: Estatutos de Autonomía, Desarollo estatuario, Jurisprudencia, Bibliografía, Centro de Estudios constitucionales“, Madrid 1988, S. 120-249.

8 Vgl. hierzu El Mundo: „Maragall celebra que Cataluña ya tiene una nueva constitución y ‚puede hacer lo que quiera’“ vom 9.08.2006, abrufbar unter http://www.elmundo.es/elmundo/2006/08/09/ espana/1155108665.html.

9 Vgl. hierzu Colomer, Josep Maria: Cataluña como cuestion de estado, Madrid 1986, S. 270.

10 Der Vorschlag der CiU vom April 2003 ist unter www.parlament- cat.net/porteso/estatut/bases estatut ciu.pdf abrufbar.

11 Die Nähe der El Mundo zur Volkspartei PP sowie die Nähe der El País zur PSOE wurde, soweit notwendig, durch die Verfasserin berücksichtigt.

12 Barrios, Harald: Das politische System Spaniens, aus: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen 21999, S. 563-603, hier S. 595.

13 Nohlen, Dieter/ Hildenbrand, Andreas: Spanien. Wirtschaft – Gesellschaft – Politik. Ein Studien-buch, Wiesbaden 22005, S. 272.

14 Vgl. El Estatuto de Autonomia de Cataluña. Introducción: El Marco Histórico de la Autonomía de Cataluña por Jaume Sobrequés i Callicó, Barcelona 1977, S. 5, Übers. d. Verf.

15 Eine detailliertere Ausführung der Entwicklung des katalanischen Nationalgefühls würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die historische Entwicklung der katalanischen Frage wird aus-führlich in Matthée, Ulrich: Katalanische Frage und spanische Autonomien, Paderborn 1988, S. 21­105 aufgezeigt, die detaillierte geschichtliche Darstellung des katalanischen (und baskischen) Na-tionalismus ab dem 19. Jahrhundert von Moa, Pío: Una historia chocante. Los nacionalismos vas-co y catalán en la historia contemporánea de España, Madrid 2004 ist ebenfalls zu empfehlen. Die verschiedenen Strömungen des katalanischen Nationalismus werden in Colomer, Josep M.: Cata-luña como cuestion de estado. La idea de Nación en el pensamiento politico catalán (1939-1979), Madrid 1986 dargestellt.

16 Übersetzt bedeutet Renaixença „Wiederaufleben“, Vgl. zur Renaixença Marí i Mayans, Isidor: Die katalanischen Länder, Berlin 2003, S. 126-134.

17 Herold-Schmidt, Hedwig: Vom Ende der Ersten zum Scheitern der Zweiten Republik (1874­1939), in: Schmidt, Peer (Hrsg.): Kleine Geschichte Spaniens, Bonn 2005, S. 329-442, hier S. 369.

18 Vgl. hierzu López-Casero, Francisco: Gesellschaftliche Dimensionen der spanischen Wirtschaft, in: Bernecker/Dirscherl 2004, S. 315-353, hier S. 318.

19 Mit Ausnahme des Baskenlandes.

20 Vgl. Herold-Schmidt 2005, S. 368.

21 Vgl. Instituto Nacional de Estadística (INE): „Contabilidad regional de España. Serie 2000- 2005, vom 28.12.2006, abrufbar unter:

http://www.ine.es/inebase/cgi/um?M=%2Ft35%2Fp010&O=inebase &N=&L=0.

22 Zur Vorgeschichte siehe den Kommentar von Jaume Sobrequés i Callicó in der Textausgabe von 1977: El Estatuto de Autonomia de Cataluña. Introducción: El Marco Histórico de la Autonomía de Cataluña por Jaume Sobrequés i Callicó, Barcelona 1977, S. 5-15. Zu Geschichte und Inhalt des Autonomiestatuts von Núria siehe auch Eggen, F.C.M: Das neue, autonome Katalonien, in: Zeitschrift für Politik 24/1934, S. 60-65.

23 Vgl. Nohlen/Hildenbrandt 22005, S. 274.

24 Ebenda, S. 276.

25 Ebenda, S. 15.

26 Nohlen, Dieter/ Hildenbrand, Andreas: Politische Dezentralisierung in Spanien: Ergebnisse und Probleme der Bildung des Autonomiestaats, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 3/1988, S. 323­333, hier S. 323.

27 Ebenda.

28President de la Generalitat “ ist der offizielle Titel des katalanischen Präsidenten.

29 President de la Generalitat von 1954 (im Exil gewählt) bis zu den ersten autonomen Wahlen in Katalonien 1980.

30 Nach Angaben des Parlament de Catalunya, abrufbar unter http://www.parlament-cat.net/portal/page? pageid =34,36759& dad=portal& schema=PORTAL.

31 Nohlen/Hildenbrand 22005, S. 279.

32 Über den Prozess der Einrichtung der Präautonomie (preautonomía) in Katalonien bis zu Verab-schiedung des Autonomiestatuts von 1978 vgl. Matthée1988, S. 219-264.

33 Nohlen/Hildenbrand 22005, S. 279.

34 Helmerich, Antje: Demokratisierungsprozesse: Spanien und das Baskenland, Zpol 2/04, S. 430­449, hier S. 437.

35 Vgl. Matthée 1988, S. 226.

36 vgl. Hildenbrand 1992, S. 175.

37 Nohlen/Hildenbrand 22005, S. 279.

38 Für eine genauere Beschreibung der beiden Modelle siehe Nohlen/Hildenbrand 22005, S. 280. Das außergewöhnliche Modell ist durch Art. 143 CE, das gewöhnliche Modell durch Artikel 152 CE geregelt.

39 Im Folgenden teilweise in der spanischen Übersetzung als Comunidad Autónoma sowie als CA (Plural: CCAA) zitiert.

40 Das Foralsystem regelt die Finanzen des Baskenlandes und Navarras. Vereinfacht gesagt, ist es eine Umkehrung des normalen Systems, die Autonomen Gemeinschaften ziehen dabei die Steu-ern selbst ein und geben einen Teil (cupo) an den Zentralstaat ab. Genauer hierzu Hildenbrand 1992, S. 139f. Zu den historischen Gründen für die Foralrechte dieser Gebiete, die ihren Ursprung im 13. Jahrhundert haben, siehe Nohlen/Hildenbrand 22005, S. 27f.

41 vgl. Hildenbrand 1992, S. 139.

42 So beispielsweise 1993 in den Verhandlungen zwischen PSOE, CiU und PNV zur Bildung einer Regierung in Madrid, vgl. Gillespie, Richard: The Hour of the Nationalists: Catalan and Basque Parties in the Spanish General Election of 6 June 1993, in: Regional Politics & Policy 3/1993, S. 177-191, S. 183.

43 Ebenda, S. 184.

44 Vgl. hierzu El Mundo „Pacto PP-CiU. Jordi Pujol solo garantiza su apoya al Gobierno de Aznar hasta mayo de 1988“ vom 20. 05. 1997.

45 Barrios 2004, S. 75.

46 Nohlen/Hildenbrand 2 2005, S. 287. Kompetenzen, die kulturelle und sprachliche Besonderheiten der CCAA beinhalten, sind hiervon ausgenommen.

47 Vgl. Barrios 2 1999, S. 597.

48 Hildenbrand 2004, S. 182

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Details

Titel
"Catalonia is not Spain" - Die Änderung des katalanischen Autonomiestatuts 2006
Hochschule
Universität Passau
Note
2.0
Autor
Jahr
2007
Seiten
48
Katalognummer
V127154
ISBN (eBook)
9783640336449
ISBN (Buch)
9783640336685
Dateigröße
949 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Catalonia, Spain, Autonomiestatuts
Arbeit zitieren
Diana Spehn (Autor:in), 2007, "Catalonia is not Spain" - Die Änderung des katalanischen Autonomiestatuts 2006, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127154

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