Die Europäische Union stellt in ihrer heutigen Form ausweislich des Art. 1 II EU eine neue Stufe auf dem Weg zur Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker dar. Dabei ist sie jedoch ausdrücklich nach Art. 6 III EU dem Respekt vor den sie konstituierenden Mitgliedstaaten verpflichtet.
Diese Staaten haben sich einerseits entschlossen, gemeinsam auf europäischer Ebene nach Lösungen für die politischen und ökonomischen Herausforderungen der Gegenwart zu suchen und diese gemeinsam, abgestimmt oder einzelstaatlich in ihren Hoheitsgebieten umzusetzen. Andererseits haben sie sich dadurch nicht ihrer souveränen Staatlichkeit begeben, so dass auf europäischer Ebene trotz allen grundsätzlichen Einheitswillens nicht nur die Mitgliedstaaten einander gegenüberstehen, sondern sie sich auch der übergeordneten Organisation der Europäischen Union mit ihren differenzierten Ausprägungen in den drei Säulen gegenübersehen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass unter solchen Gegebenheiten Unstimmigkeiten hinsichtlich des ersten Zugriffs auf Rechts- und Handlungsmacht entstehen können. Diese Uneinigkeiten hat der EuGH als Organ der Rechtswahrung zur Entscheidung anzunehmen und hernach Rechtsfrieden herzustellen. Darüber hinaus kommt dem EuGH aber auch die Aufgabe zu, die materielle Substanz der Vertragswerke und deren Umfang zu verdeutlichen und so Rechtsklarheit und eine möglichst reine Ausfüllung der Vertragsaussagen und -aufträge herbeizuführen.
In all diesen Konstellationen stellt sich die Frage nach den Zuständigkeiten – der übergeordneten Entität der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und auch des EuGH. Aus diesem Grunde widmet sich diese Darstellung der Frage nach der Bindung des EuGH an das übergeordnete Rechtsprinzip der Subsidiarität in den verschiedenen Politikbereichen und damit einhergehend der Frage nach dem Kern, der die verschiedenen Säulen im Innersten zusammenhält.
Es stellt sich also die Frage, ob und bejahendenfalls wie die in der Säulenstruktur der Europäischen Union ausgedrückten Grundentscheidungen der vertragsgebenden Mitgliedstaaten die Kompetenzausübung in den verschiedenen Rechtsmaterien vorprägen und determinieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der europäische Verfassungsraum
I. Historische Entwicklung
II. Das Gebot der Optimierung und die europäische Strukturprinzipientrias
III. Die 3-Säulen-Architektur der Europäischen Union
1. Die I. Säule: die Europäischen Gemeinschaften
2. Die II. und III. Säule: GASP und PJZS
C. Das Prinzip der Subsidiarität
I. Die Geschichte des Prinzips der Subsidiarität
II. Die Intention des Prinzips der Subsidiarität
1. Der Begriff der Kompetenz
2. Das Prinzip der Subsidiarität im Kompetenzgefüge der Europäischen Union
III. Die primärrechtliche Verankerung des Prinzips der Subsidiarität
1. Unionsrechtliche Verankerung
2. Gemeinschaftsrechtliche Verankerung
3. Das Prinzip der Subsidiarität in der Kompetenztrias des EGV
IV. Der Anwendungsbereich des Prinzips der Subsidiarität
1. Geltung des Subsidiaritätsprinzips im Gemeinschaftsrecht der I. Säule
a) Anwendungsbereich
b) Begünstigte
c) Adressaten
d) Stellung des EuGH
2. Geltung des Subsidiaritätsprinzips im Unionsrecht der II. und III. Säule
a) Anwendbarkeit
b) Inhalt
c) Das Subsidiaritätsprinzip in der II. und III. Säule und die Stellung des EuGH
V. Materielle Vorgaben des Prinzips der Subsidiarität nach Art. 5 II EG
1. Eingreifen des Prinzips der Subsidiarität
2. Die materiellen Tatbestandsmerkmale des Prinzips der Subsidiarität
3. Konkretisierung des Prinzips der Subsidiarität
4. Das Prinzip der Erforderlichkeit – die Komplettierung der Kompetenztrias
VI. Wirksamkeit des Subsidiaritätsprinzips auf prozessualer Ebene
VII. Die tatsächliche Steuerkraft des Subsidiaritätsprinzips
D. Die Geltung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule – Grenze der Vergemeinschaftungstendenzen des EuGH
I. Methoden der Vergemeinschaftung intergouvernementaler Materien
II. Die Vorab-Betätigung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule
III. Das Prinzip der Subsidiarität als Auslegungsmaxime für den EuGH – entwickelt an der Rs. C-105/03 (Maria Pupino)
1. Der Rahmenbeschluss
2. Das Urteil in der Rs. 105/03 (Maria Pupino)
3. Bewertung des Urteilsspruchs des EuGH
a) Rahmenbeschlusskonforme Auslegung
b) Unionale Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
4. Mögliche Folgerungen und deren Grenzen
IV. Das Prinzip der Subsidiarität als Auslegungsmaxime
E. Das Prinzip der Subsidiarität nach dem Vertrag von Lissabon
F. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Bindung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an das übergeordnete Rechtsprinzip der Subsidiarität innerhalb der komplexen Säulenstruktur der Europäischen Union, insbesondere im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
- Strukturelle Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Recht
- Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten
- Rolle und Funktion des EuGH als "Motor der Integration" vs. Wahrung der Mitgliedstaaten-Kompetenzen
- Analyse der Bedeutung des Prinzips in der III. Säule (Intergouvernementalität)
- Auswirkung der Rechtsprechung (insb. Rs. Maria Pupino) auf die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips
Auszug aus dem Buch
Die Intention des Prinzips der Subsidiarität
Lässt sich die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips allein seiner zunehmenden rechtlichen Fixierung und Ausgestaltung entnehmen, als so maßgeblich muss auch sein materieller Inhalt im Hinblick auf das Verhältnis der Europäischen Union zu ihren Mitgliedstaaten gelten, da ihm im Kompetenzgefüge der EU die Funktion eines tragenden Bauprinzips zukommt, das die Sphären von Mitgliedstaaten und EU konturiert und abgrenzt.
In einem weiten Verständnis sind Kompetenzen als Hoheitsrechte zu begreifen, die Rechtsträgern zugeordnet und beschränkt sind. Sie umfassen damit jede Rechtsmacht zur Herbeiführung rechtlich erheblicher Entscheidungen und fußen auf der grundsätzlichen Annahme einer Begrenztheit der Rechtsmacht.
Der Kompetenzbegriff selbst fächert sich nochmals in dreifacher Weise auf, indem erstens positive Kompetenznormen die Rechtsfolge bestehender Kompetenz an die Erfüllung bestimmter Tatbestandsmerkmale knüpfen, zweitens negative Kompetenzbestimmungen die Rechtsfolge fehlender Kompetenz an die Erfüllung bestimmter anderer Tatbestandsmerkmale knüpfen und dadurch ebenso eine Begrenzung von Rechtsmacht beschreiben sowie drittens Kompetenzausübungsregeln die Frage betreffen, wie eine bestehende Kompetenz zu realisieren und wie sie einzuschränken ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Spannung zwischen dem Wunsch nach europäischer Integration und der Bewahrung staatlicher Souveränität, wobei das Subsidiaritätsprinzip als zentrales Bindeglied und Orientierungshilfe dient.
B. Der europäische Verfassungsraum: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und die drei Säulen der EU als Grundlage des europäischen Verfassungsraums, geprägt durch das Spannungsfeld zwischen Supranationalität und Intergouvernementalität.
C. Das Prinzip der Subsidiarität: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der Genese, Intention und primärrechtlichen Verankerung des Subsidiaritätsprinzips sowie seine spezifische Anwendung in den verschiedenen Säulen der Union.
D. Die Geltung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule – Grenze der Vergemeinschaftungstendenzen des EuGH: Das Kapitel analysiert die intergouvernementale Ausgestaltung der III. Säule und die Rolle des EuGH, insbesondere anhand der Rechtsprechung zur "rahmenbeschlusskonformen Auslegung" im Fall Maria Pupino.
E. Das Prinzip der Subsidiarität nach dem Vertrag von Lissabon: Es wird erörtert, wie der Vertrag von Lissabon die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips durch eine Stärkung der Rolle nationaler Parlamente und die „Versupranationalisierung“ der PJZS weiterentwickelt.
F. Resümee: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass das Subsidiaritätsprinzip als fundamentales Bauprinzip der EU unerlässlich bleibt, solange diese nicht zu einem Einheitsstaat transformiert wird.
Schlüsselwörter
Subsidiarität, Europäische Union, Säulenstruktur, Kompetenzabgrenzung, EuGH, Mitgliedstaaten, Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Rechtsangleichung, Intergouvernementalität, Supranationalität, Rahmenbeschluss, Integrationsprozess, Rechtssicherheit, Kompetenztrias.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und Funktion des Subsidiaritätsprinzips als zentrales Struktur- und Auslegungsprinzip innerhalb der Europäischen Union, insbesondere in dessen vertikaler und horizontaler Wirkungsweise zur Wahrung von Mitgliedstaaten-Kompetenzen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten, der Architektur der EU-Säulen, der Rechtsprechung des EuGH zur Interpretation von Rechtsakten sowie der Weiterentwicklung des Unionsrechts durch Verträge wie Amsterdam und Lissabon.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin aufzuzeigen, wie das Subsidiaritätsprinzip trotz der Integrationsbestrebungen der Union als „Schutzschild“ für die Souveränität der Mitgliedstaaten fungiert und den EuGH bei seiner Auslegungstätigkeit in den verschiedenen Politikbereichen bindet.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit folgt einem rechtswissenschaftlichen Ansatz, der die dogmatische Analyse von Primärverträgen, einschlägigen EU-Verordnungen und -Richtlinien sowie die systematische Auswertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kombiniert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begründung des Subsidiaritätsprinzips (Entstehungsgeschichte, Kompetenzbegriff) und eine detaillierte Untersuchung seiner praktischen Anwendung in den drei Säulen der EU, wobei ein besonderer Fokus auf der Rechtsprechung zur III. Säule liegt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen die Subsidiarität, die Kompetenztrias, das Einstimmigkeitsprinzip in der intergouvernementalen Zusammenarbeit, die rahmenbeschlusskonforme Auslegung und die Wahrung nationaler Identität.
Welche Rolle spielt das Urteil "Maria Pupino" in der Arbeit?
Das Urteil wird als wegweisend analysiert, da es zeigt, wie der EuGH über das Prinzip der rahmenbeschlusskonformen Auslegung versucht, die intergouvernementale III. Säule strukturell an die Gemeinschaftsmethode anzunähern, während er gleichzeitig die Grenzen des Subsidiaritätsprinzips austestet.
Wie verändert der Vertrag von Lissabon die Rolle des Subsidiaritätsprinzips?
Durch den Vertrag von Lissabon wird das Prinzip durch verbesserte Kontrollmechanismen, insbesondere durch ein direktes Klagerecht der nationalen Parlamente beim EuGH, sowie durch die weitgehende Überführung der strafrechtlichen Zusammenarbeit in den supranationalen Bereich erheblich gestärkt.
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- LL.M. Matthias Schäfer (Author), 2008, Subsidiarität und EU-Säulenstruktur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127192