Endstation Todeszelle - Die Geschichte der Todesstrafe in den USA mit fünf Beispielen nach 1976


Scientific Essay, 2003

32 Pages


Excerpt


Endstation Todeszelle

Die Geschichte der Todesstrafe in den USA mit fünf Beispielen nach 1976

Inhalt:

Der aktuelle Fall Jimmy Dennis

Geschichte der Todesstrafe in den USA bis 1976

„Wir haben alle mit abgedrückt.“ Gary Mark Gilmore, Utah, 1977

„Dann wurde es still und selbst wir Kinder waren leise.“ Connie Ray Evans, Mississippi,

1987

„Ich kämpfe bis zum Schluss.“ Roger Keith Coleman, Virginia, 1992

„Dann fiel der Vorhang.“ Billy Bailey, Delaware, 1996

„In Deine Hände begebe ich mich, oh Herr.“ Karla Faye Tucker, Texas, 1998

„Zuerst wird geprüft, ob du auf der Besucherliste stehst. Dann wirst du mit einem Metall- undv12738

Drogendetektor kontrolliert.“ Und dann öffnet sich auf Knopfdruck die massive Stahltür.

Petra darf eintreten. Vor ihr liegt „eine fremde Welt“, unwirklich, „wie in einem Sciencefiction“.

Was die junge Frau dort wirklich erwartet, ist allerdings keine Zukunftsvision,

sondern eher ein Alptraum aus dem tiefsten Mittelalter. Es ist der Todestrakt des SCI Greene

Gefängnisses von Waynesburg, Pennsylvania. „Wie ein Atombunker“, so kommt der

Besucherin das Labyrinth dieser „weiten, langen Gänge“ vor. „Es ist hell, doch das Licht

erreicht einen nicht. Und es kommt kein Ton von draußen nach drinnen, alles ist vollkommen

geräuschisoliert.“ Grabesstille. „Nur wenn eine der vollautomatischen Schleusen in

Bewegung gerät, dann ist das ein Lärm, als würde die Welt zusammen brechen.“ Wärter in

kugelsicheren Plexiglaskabinen schleusen Petra auf diese Weise immer weiter hinein in den

grauen Betonsarkopharg. Unheimlich sind ihre Gesten. „Sie sprechen nicht, geben nur

Handzeichen.“ Die Frau aus Bocholt zweifelt daran, dass dies alles real ist. Egal, sie will

endlich Jimmy sehen.

Der 29jährige Jimmy Dennis ist Petras Brieffreund, eigentlich mehr noch, „er ist für

mich wie ein Bruder“. Kennengelernt hatte sie ihn, als sein Fall im Internet vorgestellt wurde,

zusammen mit einer Kontaktadresse. Jimmy wurde im Oktober 1992 wegen eines

Raubmordes zum Tode verurteilt. Ein Mord, den er womöglich nicht begangen hat. „Als das

Mädchen vor dem U-Bahnhof in Philadelphia erschossen wurde, war Jimmy gerade bei

seinem Vater zu Besuch.“, erklärt Petra und zitiert die im Prozess unterdrückten

Beweismittel. „Der Täter war nach Zeugenaussagen 1,80 Meter groß. Jimmy ist 15

Zentimeter kleiner.“ Schon der Einschusswinkel hätte ein ganz anderer sein müssen. „Aber

die Polizei brauchte einen Täter.“ Unter massivem Druck der Beamten habe Charles

Thompson, ein Bekannter, ihn, Jimmy, belastet. „Er sagte, er habe ihn in der fraglichen Nacht

mit einer Waffe gesehen. Nicht mehr und nicht weniger.“ Genug, um Jimmy anzuklagen.

Es ist soweit. Jimmy wird vorgeführt. Wie ein Paket ist er zusammengeschnürt mit

schwarzen Ledergurten, zusätzlich gefesselt mit Handschellen. „Es war hart, ihn so zu

sehen.“, erinnert sich Petra. Getrennt durch eine Glasscheibe saß sie Jimmy gegenüber. „Ich

auf einem Hocker mit Lehne, er auf einem Hocker ohne Lehne.“ Besuchszeit fünf Stunden.

„Worüber spricht man fünf Stunden mit einem zum Tode Verurteilten ?“, nimmt Petra die

nächste Frage vorweg. „Natürlich möchte er wissen, wie es seiner Familie geht, seinen

Kindern.“ Die Familie, und auch Jimmys Eltern, sie leben in Philadelphia im Ghetto. Sie

haben kaum das Geld für die vierhundert Kilometer bis Waynesburg. Aber Petra war vorher

bei ihnen, kann das Neueste erzählen, Grüße übermitteln. „Sie sind so warmherzig“, erzählt

sie von Jimmys Eltern, „da ist nie eine Distanz. Mum und Dad (so nennt Petra die beiden

inzwischen) ertragen das alles mit viel Kraft.“ Kraft vor allem aus dem Glauben an Gott und

aus dem täglichen Gebet. „Die ganze Familie ist sehr religiös. Dad ist seit über 60 Jahren

Organist in fünf bis sechs Kirchen.“ Auch Petra betet inzwischen, genauso wie Jimmy. „Er

hat noch was, woran er glaubt, ein starker Glaube. Und das ist die Ursache, warum Jimmy

immer noch relativ zuversichtlich ist, während andere im Todestrakt den Verstand verlieren.“

So klammert sich Jimmy daran, doch noch freizukommen. „Unser Ziel ist es, einen neuen

Prozess zu bekommen, mit neuen Beweisen, mit einer fairen Staatsanwaltschaft und einem

fairen Richter.“ Dafür sammelt Petra Spenden, bezahlt damit die Ermittler in den USA. „Wir

sind im Zugzwang, wir müssen die Unschuld beweisen.“ Fortschritte bei diesen Bemühungen

machen deshalb einen großen Teil der Gespräche aus.

Die Todesangst bleibt. „Worunter Jimmy sehr leidet, ist der ständige Gedanke: werde

ich wirklich irgendwann frei sein ? Wird es meine Familie dann noch geben ? Werde ich

sterben ?“ So verbringt er Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr in seiner Todeszelle,

Länge zwei Meter sechzig, Breite ein Meter achtzig. „Da hat alles seinen Platz, nämlich

Jimmys Stahlbett und die Toilette. Das Essen wird durch einen Türschlitz geschoben.“ 23 von

24 Stunden täglich ist Jimmy in dieser Zelle eingesperrt. Manchmal gebe es „eine Stunde

Hofgang – alleine in einem Käfig. Jimmy sagt, das sei ein Hundekäfig, da könne man noch

nicht einmal richtig drin laufen.“ Ein immer gleicher Ablauf, der plötzlich an einem Tag im

Jahre 1998 unterbrochen wurde. „Wachen marschierten vor der Zelle auf und brachten Jimmy

in den Keller. Dort musste er sich nackt ausziehen, Gesicht an die Wand und ihm wurde der

Hinrichtungsbefehl vorgelesen. Dann wurde ihm alles weggenommen, die Taschentücher, der

Kamm, einfach alles.“ Mit diesem Ritual beginnt in Pennsylvania „Phase Zwei“ einer

Exekution. Der Verurteilte wird über das genaue Datum und die Uhrzeit informiert, hat

danach meist noch etwa vier Wochen zu leben. Unter verschärfter Bewachung. Wegen

Selbstmordgefahr. Bei Jimmy allerdings wurde Phase Zwei wegen eines Aufschubs wieder

abgebrochen. Es ging zurück in die jahrelange Warteschleife im Betonbunker von

Waynesburg.

Die fünf Stunden sind um. „Ich weiß nie, ob ich ihn wiedersehe.“ Manchmal möchte

Petra zum Abschied die Hand an diese Glasscheibe legen. „Aber das ist normalerweise das

‚final goodbye‘. Und das soll es nicht sein.“ (1)

Die Hoffnung, dass Jimmy Dennis freikommt, ist sehr gering. Über 700 Delinquenten wurden

seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA im Jahre 1976 hingerichtet, davon

allein 98 im Jahre 1999 und 85 im Jahre 2000, insgesamt in den 90er Jahren weit mehr als im

Jahrzehnt zuvor (2). Während es in Europa spätestens seit Mitte der 60er Jahre einen

eindeutigen Trend gegen die Todesstrafe gibt (3), erlebte diese letzte aus dem Mittelalter

überkommene Körperstrafe in den USA in der jüngsten Zeit geradezu einen Boom. US-Präsident

George W.Bush ist selber ein gnadenloser Verfechter der „Death Penalty“ und hatte

als Gouverneur von Texas die mit Abstand höchste Hinrichtungsrate in einem US-Bundesstaat

zu verantworten. Und nun, in seiner Amtszeit als US-Präsident, sind bereits

mehrere Hinrichtungen nach Bundesrecht (d.h. nach Bundesgesetzen, die nicht in einem

Teilstaat, sondern direkt in Washington D.C. erlassen wurden) anberaumt und durchgeführt

worden, die ersten seit 1963. So starb im Bundesgefängnis von Terre Haute (Indiana) der

Terrorist Timothy McVeigh durch die Giftspritze. McVeigh hatte 168 Menschen, darunter 19

Kinder, in den Tod gebombt. Noch in der Todeszelle zeigte der rechtsradikale McVeigh

keinerlei Reue. Die toten Kinder bezeichnete er als „Begleitschaden“ seiner Tat, die er als

politische Aktion verstand. Hunderte von Angehörigen der Opfer konnten die „Hinrichtung

des Jahrzehnts“ in Kinosälen live mit ansehen. Eine Übertragung im Internet wurde dagegen

untersagt.

Hinrichtungen im 21.Jahrhundert – die USA sind der letzte westliche Staat, der

weiterhin an der Todesstrafe festhält. Nur China, der Iran, Saudi-Arabien und der Kongo sind

vergleichbar, was die Hinrichtungsziffern betrifft.

Was heute in Europa als überwunden gilt, war in früheren Jahrhunderten nahezu weltweit

grausamer Alltag. Amerika war da keine Ausnahme. Durch die Machtausübung der

Kolonialherren, vor allem Englands, waren auch Hinrichtungen - wie anderswo – an der

Tagesordnung. Die früheste überlieferte Hinrichtung ist die von George Kendall, einem der

ersten Ratsherren der englischen Kolonie Virginia, im Jahre 1608. Er wurde wegen Spionage

für Spanien verurteilt und erschossen (4). Als 1776 die USA unabhängig wurden, ließ deren

Verfassung weiterhin die Todesstrafe zu, wenn auch im 8.Verfassungszusatz Strafen verboten

wurden, die „grausam und unüblich“ seien. Es war eine Frage der Auslegung. Jedenfalls gab

es etliche von der Aufklärung beeinflusste Gegner der Todesstrafe, auch in einflussreichen

politischen Kreisen (5). So kam es, dass ab 1846 Bundesstaaten im Norden wie Michigan,

Rhode Island und Wisconsin die Todesstrafe ganz oder teilweise abschafften. Die so

genannten Südstaaten dagegen bestanden auf ihrer Anwendung und weiteten sie sogar noch

aus, z.B. gegenüber Sklaven. Die Todesstrafe wurde im Süden deshalb auch vor dem

Hintergrund einer rassistischen Herrenmentalität gefordert und gefördert. Ihre Opfer waren

meistens Schwarze. Ebenso gehörte im „Wilden Westen“ der öffentliche Galgen zum

Straßenbild der Goldgräberstädte. Szenen wie die Folgende von 1864 waren wohl keine

Seltenheit: „Noch ehe die schwachen, langsamen Zuckungen des Körpers endeten, regierten

Raub und Gewalttat, lautes Lachen, Flüche, Raufen, schändliches Benehmen und schmutzige

Reden rund um den Galgen, nah und fern. Und dabei blieb es mit wenig oder keiner

Unterbrechung, bis der alte Henker Calcraft wieder unter Pfeifen und Johlen und höhnischen

Fragen, was er an diesem Morgen zu trinken gehabt habe, zum Fallbrett schlingerte. Nachdem

es ihm zuerst nicht gelang, das Seil zu kappen, machte er einen zweiten, erfolgreicheren

Versuch und die Leiche verschwand außer Sicht.“ (6)

Die Sheriffs begründeten die Notwendigkeit dieser Hinrichtungen damit, Lynchmorde

auf der Straße zu verhindern. „Sie sagten, hört auf, wir machen das für euch.“ (7) In der

Folgezeit ging es den Befürwortern der Todesstrafe in den USA vor allem darum,

Hinrichtungen zu „humanisieren“, weniger grausam erscheinen zu lassen, wohl auch, um

Gegnern das Argument zu nehmen, die Strafe verstoße gegen den achten Zusatz zur US-Verfassung

(s.o.). Es wurden neue Hinrichtungsmethoden entwickelt, die nach Auffassung

ihrer Erfinder einen schnelleren, schmerzloseren und einen sauberen Tod versprachen im

Gegensatz zum primitiven Strick. Doch sie hatten sich furchtbar getäuscht – das staatliche

Töten wurde zum Horror und die Hinrichtungsstätte geradezu zur Folterkammer.

Experimentiert wurde zunächst mit Starkstrom (ab 1890 in New York) und später mit

Blausäuregas (ab 1924 in Nevada). Zunehmend fanden die Exekutionen in separaten

Gefängnistrakten abseits der Öffentlichkeit um Mitternacht statt (8). Die Presse interessierte

sich wenig für einzelne Fälle bei über 1600 Vollstreckungen allein in den 30er Jahren, im

Zeichen der Wirtschaftskrise und der Bekämpfung des organisierten Verbrechens im Gefolge

der Prohibition. Eine Ausnahme war die Hinrichtung der beiden italienisch-stämmigen

Anarchisten Nicola Sacco und Bartolomeo Vanzetti am 22.8.1927 in Boston. Sie waren

wegen eines Raubmordes verurteilt worden, beteuerten aber vehement ihre Unschuld.

Weltweit gab es Proteste gegen das Todesurteil. Inzwischen sind sie – zu spät – teilweise

rehabilitiert. Immer wieder wurden dumpfe Stimmungen in der Bevölkerung aufgegriffen, um

mit dem Mittel der Todesstrafe politische Popularität zu erlangen. Dies spielte nicht nur eine

Rolle bei der latenten Abneigung gegen italienische Einwanderer zur Zeit Al Capones,

sondern auch, als die Entführung des Lindbergh-Babys die Amerikaner in Atem hielt. Als

prompte Reaktion nämlich wurde die Todesstrafe auch auf Kidnapping ausgeweitet.

Überhaupt waren es nicht nur Mörder, die nach Ansicht von Richtern , Gouverneuren oder des

Präsidenten den Tod verdient hatten. Keine Gnade etwa hatte Präsident Eisenhower mit dem

jüdischen Ehepaar Julius und Ethel Rosenberg. Sie waren Opfer des Kalten Krieges, beschuldigt der

Spionage für die Sowjetunion. Bei Julius Rosenberg war eine subjektive Schuld juristisch fraglich,

seine unschuldige Frau war als Druckmittel mit angeklagt worden, um Aussagen zu erpressen. Weil

Julius Rosenberg jedoch zu seinen Aktivitäten weiter schwieg, wurden beide zum Tode

verurteilt. Die Stimmung war aufgeheizt. „Burn all reds“, „Verbrennt alle Roten“, war auf

Schildern antikommunistischer Demonstranten zu lesen, die den Tod des Paares forderten (9).

Trotz internationaler Gnadenappelle, unter anderem von Albert Einstein und Papst Pius XII,

wurden die Hinrichtungen am 19.6.1953 vollzogen. Im grell erleuchteten Exekutionssaal des

Gefängnisses Sing-Sing im Bundesstaat New York fanden beide einen qualvollen Tod auf

dem elektrischen Stuhl (10). In den folgenden Jahren vollstreckten die staatlich beauftragten

Henker Todesurteile immer seltener. Der Trend in den USA kehrte sich, wie in anderen

Ländern auch, allmählich gegen diese Blutgerichtsbarkeit, die einer hochzivilisierten

modernen Welt nicht mehr angemessen schien (11). Als einer der vorerst letzten Fälle erregte

Caryl Chessman 1960 in Kalifornien Aufsehen. Er hatte zwölf Jahre in der Todeszelle

gesessen und beharrte darauf, unschuldig wegen Kidnappings verurteilt worden zu sein.

Während der Haft hatte er mehrere Bestseller, darunter das Buch „Todeszelle 2455“,

geschrieben, was ihm eine gewisse Berühmtheit verlieh. Trotz aller Unschuldsbekundungen

wurde Chessman am 2.5.1960 nach achtmaligem Aufschub in der Gaskammer exekutiert.

Den neunten Aufschub bekam er, während die giftigen Dämpfe schon aufstiegen. Der

Todeskampf hatte bereits begonnen und es war zu spät, die Hinrichtung noch abzubrechen. –

1967 wurde die Vollstreckung von Todesurteilen in den gesamten USA ausgesetzt, ein

Moratorium trat in Kraft, da erwartet wurde, dass der Oberste Gerichtshof bald eine

grundsätzliche Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit oder –widrigkeit der Death

Penalty aussprechen würde. Denn der Supreme Court befasste sich nach mehreren Klagen mit

der Frage der Gefahr von Willkürentscheidungen durch Geschworene in Todesstrafprozessen.

Aufgrund einer derartigen Klage, die als „Furman gegen Georgia“ in die amerikanische

Rechtsgeschichte einging, urteilte der Supreme Court am 29.6.1972, dass die Todesstrafe

gegen den achten Zusatz zur US-Verfassung, der unübliche und grausame Strafen verbietet,

verstößt. Damit wurde die Todesstrafe am 29.6.1972 in allen Bundesstaaten der USA außer

Kraft gesetzt, quasi abgeschafft. 629 Todesurteile wurden in lebenslange Freiheitsstrafen

umgewandelt. (12) Die Geschichte der Todesstrafe in den USA war eigentlich zu Ende.

Wäre zu Ende gewesen, wenn sich nicht alles wieder gewendet hätte. Die

konservativen Südstaaten Texas, Florida und Georgia legten dem Obersten Gerichtshof neue

Gesetzesentwürfe vor für ein revidiertes Todesstrafrecht mit Einschränkungen bezüglich der

Befugnisse der Jury und einer Differenzierung in mildernde und erschwerende Umstände. Der

Supreme Court – inzwischen ebenfalls stärker mit konservativ eingestellten Richtern besetzt –

entschied am 2.7.1976, dass die Todesstrafe unter diesen Bedingungen doch rechtmäßig sei

(13).

[...]


(1) Die Geschichte basiert auf einem Interview des Verfassers mit Petra Richter am 2.5.2000.

Auf der Grundlage des Interviews wurden Artikel in der „neuen bildpost“ am 7.9.2000 und

in der „17“, Ausgabe Dezember 2000, veröffentlicht.

(2) Eine ständig aktualisierte fortlaufende Liste aller Hinrichtungen ist zu finden unter

www.deathpenaltyinfo.org.

(3) Durch einen Artikel in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1983 und die Leitlinien

des Europarates ist die Todesstrafe in ganz Europa nahezu unmöglich geworden. Derzeit (Stand April

2003) ist sie nur noch in Bosnien-Herzegowina, in Weißrussland und Russland rechtlich verankert. In

allen anderen Staaten, zuletzt auch im Herbst 2001 in Jugoslawien und im Sommer 2002 in der

Türkei, wurde sie abgeschafft, so etwa in Westdeutschland bereits 1949, in Großbritannien 1969 und

in der DDR 1987. Eine der letzten Hinrichtungen in Europa (außer Weißrussland, da gibt es sie noch

heute, Stand 2011) gab es 1989, als in Rumänien der gestürzte Diktator Nicolae Ceaucescu und seine

Frau Elena standrechtlich erschossen wurden. In der Türkei kann der 1999 zum Tode verurteilte

ehemalige PKK-Führer Abdullah Öcalan nicht mehr hingerichtet werden. Siehe auch bei Margrit

Sprecher „Leben und Sterben im Todestrakt.“ Zürich 1999 (zit.Sprecher) die dortige Liste der Staaten

mit dem jeweiligen Jahr der Abschaffung der Todesstrafe und der letzten Hinrichtung, S.207f.

(4) Ingo Wirth „Todesstrafen. Eine geschichtliche Spurensuche.“ Augsburg 1998, S.188

(zit.Wirth) sowie www.todesstrafe-usa.de/geschichte_usa.htm.

(5) Darunter waren Benjamin Franklin und William Bradford. US-Präsident Thomas

Jefferson wollte die Todesstrafe einschränken auf die Verbrechen Mord und Verrat, hatte

mit diesem Vorstoß aber zunächst keinen Erfolg, www.todesstrafe-usa.

de/geschichte_usa.htm.

(6) Wirth S.91, dort zitiert aus einem „Times“-Artikel von 1864

(7) Russell Newfeld, New Yorker Rechtsanwalt, 1998 in einem Fernsehinterview, in

„Tödliche Mischung. New Yorks erstes Todesurteil.“, Sendung in West 3, 2.11.1999 (zit. West 3,

2.11.1999)

(8) Die letzte öffentliche Hinrichtung gab es 1936 in Kentucky.

(9) Jeremy Isaacs und Taylor Downing „Der Kalte Krieg“, deutsch von Markus Schurr und Anderen,

München, Zürich 1999, S.106 (zit.Isaacs)

(10) Isaacs, S.112f.

(11) In den 1940er Jahren gab es in den USA 1289 Hinrichtungen, in den 1950er Jahren 715

Hinrichtungen und in den 1960er Jahren nur noch 191 Hinrichtungen. (http://www.todesstrafe-

usa.de/geschichte_usa.htm) ; einige Länder schafften in neuen Verfassungen die Todesstrafe im

regulären Strafrecht bereits ganz ab: Italien 1947, BRD 1949.

(12) http://www.todesstrafe-usa.de/geschichte_usa.htm

(13) Diese Entscheidung ist bekannt als „Gregg gegen Georgia“

Excerpt out of 32 pages

Details

Title
Endstation Todeszelle - Die Geschichte der Todesstrafe in den USA mit fünf Beispielen nach 1976
Course
keine
Author
Year
2003
Pages
32
Catalog Number
V12738
ISBN (eBook)
9783638185486
ISBN (Book)
9783656063360
File size
496 KB
Language
German
Notes
Der Autor ist freier Historiker mit Universitätsabschluss.
Keywords
Endstation, Todeszelle, Geschichte, Todesstrafe, Beispielen
Quote paper
Joachim Kohnen (Author), 2003, Endstation Todeszelle - Die Geschichte der Todesstrafe in den USA mit fünf Beispielen nach 1976, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12738

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