Das ‚Nibelungenlied‘ als bedeutendes Werk der mittelhochdeutschen Heldenepik1 ist sicherlich in vielerlei Hinsicht eine nähere Betrachtung wert. Verschafft man sich jedoch einen groben Überblick über die Fülle der Forschungsliteratur, so fällt auf, dass immer wieder der 14. Aventiure – Wie die küneginne einander schulten – besondere Aufmerksamkeit gilt. Im dort dargestellten ‚Königinnenstreit‘ wird früher Angelegtes zusammengeführt und seine Bedeutung für den weiteren Verlauf des Werkes gezeigt. Der Begriff des Streits wird hier mit E. Weigand verwendet, die darauf verweist, dass Streit hier nicht als Streit um ein Objekt oder als wissenschaftlicher Streit zu verstehen ist, sondern als Beziehungsstreit, ausgehend von einem Dissens über Werte, Normen und Einstellungen.
Innerhalb der Brünhildfabel der nordischen wie der deutschen Überlieferung gilt der Streit der Königinnen als die Szene, in der alle Denkmäler im wesentlichen Kern übereinstimmen. Sind die vorangegangenen Ereignisse wie beispielsweise Gunthers Werbung um Brünhild in den einzelnen deutschen und nordischen Überlieferungen unterschiedlich dargestellt, so stellt der ‚Königinnenstreit‘ die allen gemeinsame Konstante dar. In dieser Arbeit soll der Zank der Königinnen, der bereits zu Beginn des Werkes durch die Vorausdeutung si stúrben sît jǽmerlîche von zweier edeln frouwen nît (Str. 6,4) präsent ist, näher untersucht werden.
Dem Umfang dieser Examensarbeit entsprechend soll ein Überblick gegeben werden, der einzelne Punkte skizzieren, jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Zunächst wird die Stellung der prominenten Schlüsselszene des ‚Nibelungenliedes‘ im Gesamtwerk erörtert, ist doch die Senna als Höhe- und Wendepunkt des ersten Teils des ‚Nibelungenliedes‘ anzusehen. Ausführlich soll hier auf die bereits vorher angelegten Grundlagen des Streits eingegangen werden, nämlich die Brautwerbung Gunthers auf Isenstein, die durch die Hilfe Siegfrieds mit dem Betrug an Brünhild einhergeht, sowie auf die misslungene Hochzeitsnacht der frisch Vermählten, in der Gunther von Brünhild abgewiesen wird, was zu einem erneuten Eingreifen Siegfrieds und damit einem erneuten Betrug der beiden Männer an Brünhild führt. Außerdem soll der ‚Königinnenstreit‘ in seinem Aufbau und in seiner Funktion für das ‚Nibelungenlied‘ als Ganzes untersucht werden. Abschließend wird noch die Frage der Schuld zu betrachten sein.
Inhalt
Literatur
1. Primärliteratur
2. Sekundärliteratur
I. Einführende Bemerkungen
II. Zur Textgrundlage dieser Arbeit
III. Vorgeschichte und Grundlagen des Streits
Exkurs: Zum Geschehen in der Kemenate Gunthers und Brünhilds
IV. Analyse des Streits
1. Die Tage vor dem Streit
2. Beim Turnier
3. Vor dem Münster
a) Vor dem Gottesdienst
b) Nach dem Gottesdienst
c) Der Eid
V. Zu den Folgen des Streits
VI. Zur Funktion des Streits im Gesamtwerk
VII. Zur Frage der Schuld
1. Kriemhild und Brünhild
2. Gunther und Siegfried
VIII. Ausblick
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Literatur
1. Primärliteratur
[Bartsch] – Das Nibelungenlied. Nach der Ausgabe von Karl Bartsch. Herausgegeben von Helmut de Boor, 22. revidierte und von Roswitha Wisniewski ergänzte Auflage, Mannheim 1988 (Deutsche Klassiker des Mittelalters)
[Batts] – Das Nibelungenlied. Paralleldruck der Handschriften A, B und C nebst Lesarten der übrigen Handschriften. Herausgegeben von Michael S. Batts, Tübingen 1971
[Brackert] – Das Nibelungenlied. Mittelhochdeutscher Text und Übertragung, I-II. Herausgegeben, übersetzt und mit einem Anhang versehen von Helmut Brackert, 29. Auflage Frankfurt am Main 2004
[Grosse] – Das Nibelungenlied. Mittelhochdeutsch / Neuhochdeutsch. Nach dem Text von Karl Bartsch und Helmut de Boor ins Neuhochdeutsche übersetzt und kommentiert von Siegfried Grosse, 2. Auflage Stuttgart 2002 (RUB. 644)
[Reichert] – Das Nibelungenlied, Text und Einführung. Nach der St. Galler Handschrift. Herausgegeben von Hermann Reichert, mit einer Einleitung von Hermann Reichert, Berlin 2005
[Schulze] – Das Nibelungenlied. Nach der Handschrift C der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Mittelhochdeutsch und neuhochdeutsch. Herausgegeben von Ursula Schulze, Regensburg 2005
[Thidrekssaga] – Die Geschichte Thidreks von Bern. Übertragen von Fine Erichsen, Düsseldorf, Köln 1967 (Thule. Altnordische Dichtung und Prosa 22)
2. Sekundärliteratur
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Siegfried Beyschlag, Das Motiv der Macht bei Siegfrieds Tod, GRM. 33 (1952) S. 95-108
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Metzler Literatur Lexikon. Begriffe und Definitionen. Herausgegeben von Günther und Irmgard Schweikle, 2. Auflage Stuttgart 1990
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Peter Strohschneider, Einfache Regeln – komplexe Strukturen. Ein strukturanalytisches Experiment zum ,Nibelungenlied‘, in: Nibelungenlied und Nibelungenklage. Neue Wege der Forschung. Herausgegeben von Christoph Fasbender, Darmstadt 2005, S. 49-82
Ernest Tonnelat , La ‘Chanson des Nibelungen‘: Étude sur la composition et la formation du poème épique, Paris 1926 (Publications de la Faculté des Lettres de l'Université de Strasbourg 30)
Lothar Voetz , Die Nibelungenlied -Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts im Überblick. Mit einem Anhang zur Bebilderung des ‚Hundeshagenschen Codex‘ (b), in: Die Nibelungen. Sage – Epos – Mythos. Herausgegeben von Joachim Heinzle, Klaus Klein und Ute Obhof, Wiesbaden 2003, S. 283-308
Lothar Voetz , Einführung in das Nibelungenlied: http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/nib/einfuehrung-voetz.html (18.03.2009)
Dietrich v on Kralik, Die Sigfridtriologie im Nibelungenlied und in der Thidrekssaga, Halle 1941
Edda Weigand, Historische Sprachpragmatik am Beispiel: Gesprächsstrukturen im Nibelungenlied, ZDA. 117 (1988) S. 159-173
Horst Wenzel, Szene und Gebärde. Zur visuellen Imagination im Nibelungenlied, ZDPh. 111 (1992) S. 321-343
I. Einführende Bemerkungen
Das ‚Nibelungenlied‘ als bedeutendes Werk der mittelhochdeutschen Heldenepik[1] ist sicherlich in vielerlei Hinsicht eine nähere Betrachtung wert. Verschafft man sich jedoch einen groben Überblick über die Fülle der Forschungsliteratur, so fällt auf, dass immer wieder der 14. Aventiure – Wie die küneginne einander schulten – besondere Aufmerksamkeit gilt. Im dort dargestellten ‚Königinnenstreit‘, der in der Forschung häufig auch als Senna (altnordisch für Rede, Zank, [Wort-]Streit)[2] bezeichnet wird, wird früher Angelegtes zusammengeführt und seine Bedeutung für den weiteren Verlauf des Werkes gezeigt. Der Begriff des Streits wird hier mit E. Weigand[3] verwendet, die darauf verweist, dass Streit hier nicht als Streit um ein Objekt oder als wissenschaftlicher Streit zu verstehen ist, sondern als Beziehungsstreit, ausgehend von einem Dissens über Werte, Normen und Einstellungen.
Innerhalb der Brünhildfabel der nordischen wie der deutschen Überlieferung gilt der Streit der Königinnen als die Szene, in der alle Denkmäler im wesentlichen Kern übereinstimmen. Sind die vorangegangenen Ereignisse wie beispielsweise Gunthers Werbung um Brünhild in den einzelnen deutschen und nordischen Überlieferungen unterschiedlich dargestellt, so stellt der ‚Königinnenstreit‘ die allen gemeinsame Konstante dar, die die Erzählungen eint.
In dieser Arbeit soll der Zank der Königinnen, der bereits zu Beginn des Werkes durch die Vorausdeutung[4] si stúrben sît jǽmerlîche von zweier edeln frouwen nît (Str. 6,4) präsent ist, näher untersucht werden. Hierzu ist zu sagen, dass sich im Schreiben der Arbeit derart viele Aspekte entwickelt haben, dass ausgewählt werden musste. Dem Umfang entsprechend soll ein Überblick gegeben werden, der einzelne Punkte skizzieren, jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
Zunächst wird die Stellung der prominenten Schlüsselszene[5] des ‚Nibelungenliedes‘ im Gesamtwerk erörtert, ist doch die Senna als Höhe- und Wendepunkt des ersten Teils des ‚Nibelungenliedes‘ anzusehen. Ausführlich soll hier auf die bereits vorher angelegten Grundlagen des Streits eingegangen werden, nämlich die Brautwerbung Gunthers auf Isenstein, die durch die Hilfe Siegfrieds mit dem Betrug an Brünhild einhergeht, sowie auf die misslungene Hochzeitsnacht der frisch Vermählten, in der Gunther von Brünhild abgewiesen wird, was zu einem erneuten Eingreifen Siegfrieds und damit einem erneuten Betrug der beiden Männer an Brünhild führt. Außerdem soll der ‚Königinnenstreit‘ in seinem Aufbau und in seiner Funktion für das ‚Nibelungenlied‘ als Ganzes untersucht werden. Abschließend wird noch die Frage der Schuld zu betrachten sein.
II. Zur Textgrundlage dieser Arbeit
Bevor mit der Einordnung des sogenannten Königinnenstreits in das Gesamtwerk begonnen werden kann, müssen zunächst einige Worte zur Auswahl des verwendeten Textes vorausgeschickt werden. Wie bei den meisten mittelhochdeutschen Texten liegen keine Originalhandschriften des Autors und auch keine Angaben über den Dichter vor. Die Verwendung des Begriffs eines Dichters geschieht im Bewusstsein der Diskussion um die Annahme eines Verantwortlichen für das ‚Nibelungenlied‘. Die Arbeit folgt hierbei der heute dominierenden Forschungsmeinung, die zu diesem Resultat aufgrund der großen Konstanz der Struktur und auch der Textformulierung in den einzelnen Handschriften kommt. Allerdings zieht M. Curschmann noch 1987 im ‚Verfasserlexikon‘ eine Wortschmiede in Betracht, und wohl in Anlehnung hieran spricht auch J. Bumke vom ‚Nibelungenlied‘ als möglicher Arbeit einer Werkstatt[6].
Das ‚Nibelungenlied‘ als solches ist also dem heutigen Leser nicht bekannt, Arbeitsgrundlage können nur die mehr als 35 Handschriften und Handschriftenfragmente[7] aus dem 13. Jahrhundert bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts sein, die heute noch nachweisbar sind[8]. Die Handschriften überliefern sekundäre Fassungen, hinter die nicht zurückzukommen ist[9]. Selbst der Titel ‚Nibelungenlied‘ ist ein neuzeitlicher, der auf den letzten Abvers der letzten Zeile und Strophe der Handschrift C: daz ist der Nibelunge liet[10] zurückgeht, wobei die Übertragung des mhd. liet zu nhd. ‚Lied‘ durchaus nicht unproblematisch ist. Die meisten Handschriften des ‚Nibellungenliedes‘ sind titellos. Bei den späteren Handschriften, die einen Titel tragen, steht meist Kriemhild im Vordergrund; beispielsweise trägt Handschrift d, überliefert im Ambraser Heldenbuch, den Titel: Ditz Puech Heysset Chrimhilt[11].
Eine Arbeit über das ‚Nibelungenlied‘ kann nicht sinnvoll geschrieben werden ohne vorherige intensive Beschäftigung mit den einzelnen Handschriften beziehungsweise deren Editionen und Ausgaben. Vor allem die Handschriften untereinander, aber auch die Editionen und Ausgaben einer einzelnen Handschrift weichen teilweise erheblich voneinander ab.
Die drei ältesten, relativ vollständig erhaltenen Handschriften, die das ‚Nibelungenlied‘ enthalten, das, beruhend auf mündlicher Überlieferung, um oder kurz nach 1200 Schriftgestalt erhielt, sind um mehrere Jahrzehnte jünger, als es das Original gewesen sein muss[12]. Sie unterscheiden sich allerdings nicht nur durch Kleinigkeiten wie Schreibfehler voneinander, sondern gehen auf verschiedene Betrachtungen des Originals zurück, sind Fassungen mit unterschiedlichem Gestaltungswillen und unterschiedlicher Aussage[13], aber auch von unterschiedlicher Länge. Die kürzeste der drei Haupthandschriften, A, hat über 100 Strophen weniger als C. Daher muss man bei der Wahl der Textgrundlage zunächst eine der drei sogenannten Haupthandschriften auswählen, die man – nach dem letzten Abvers der letzten Strophe – der ‚Nôt‘- und der ‚Liet‘-Fassung zuordnen kann, wobei die Handschriften A und B ersterer, Handschrift C dagegen der ‚Liet‘-Fassung zuzuordnen sind.
Die erste kritische Ausgabe des ‚Nibelungenliedes‘ veröffentlichte K. Lachmann (1793-1851), der Begründer der altgermanistischen Textkritik, auf den die Bezeichnung der einzelnen Handschriften mit Siglen zurückgeht und der sich bei seiner 1826 herausgegebenen Ausgabe auf Handschrift A stützt. Er hielt A für die Haupthandschrift, die dem ursprünglichen Text am nächsten steht, unter anderem aufgrund der Kürze, aber vor allem, weil sie ihm am bruchstückhaftesten und damit am archaischsten schien. Auf seine Autorität und seine für ihre Zeit vorbildliche Ausgabe gegründet, galt dieser Text für lange Zeit als maßgebend. K. Lachmann war sich der Mängel der Handschrift A durchaus bewusst, glaubte aber, gerade in diesen Mängeln die noch sichtbaren Zeichen der Summierung selbstständiger Lieder zu einer Gesamtdichtung zu erkennen[14]. Von dem Versuch, zu einem Archetypus oder gar zum Wortlaut eines Originals vorzudringen, ist die Forschung mittlerweile allerdings abgekommen. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich ist, sich ein begründetes Bild von einer Nibelungendichtung um 1200, repräsentiert etwa durch B, machen zu können.
K. Bartsch veröffentlichte 1866 seine Edition des ‚Nibelungenliedes‘ basierend auf der Handschrift B. Die beispielsweise durch Handschrift B repräsentierte Fassung *B hat, entgegen der Vermutung K. Lachmanns, lange Zeit als Originalfassung gegolten und steht ihr nach weitestgehend übereinstimmender Ansicht der Forschung[15] auch am nächsten.
Die 1755 wiederentdeckte Handschrift C bietet die älteste erhaltene vollständige Niederschrift des Epos. Sie war die im Mittelalter deutlich dominierende Fassung und hat schon früh auf die *AB-Fassung gewirkt, stellt aber im Verhältnis zu dieser die jüngere Bearbeitung dar. Sie weist besondere Eigenarten und zahlreiche Strophen auf, die in anderen Handschriften nicht vorkommen, so auch die berühmten einleitende Strophe Uns ist in alten mæren [...] und die Schlussstrophe, die nur in *C mit den Worten daz ist der Nibelunge liet endet. Die *C-Fassung ist glättend, löst Widersprüche im Text auf, folgt also der Fassung *AB zeitlich nach und ist, so H. Brackert[16], eine durchgreifende Umgestaltung dieser. Sie ist die längste der Haupthandschriften und wird heute als eine zeitlich jüngere Bearbeitung des ‚Nibelungenliedes‘ angesehen. In ihr könnte man – mit modernen Begriffen gesprochen – so etwas wie die ‚Ausgabe letzter Hand‘ sehen. Dennoch fiel in dieser Arbeit die Entscheidung der Textgrundlage zugunsten der *B-Fassung, um einem angenommenen Original möglichst nahe zu kommen – denn, um mit H. Reichert zu sprechen, das großartigere Kunstwerk ist für uns die frühere Fassung, die sich vor allem in *B spiegelt[17]. Das vielfache Bemühen um die Gewinnung eines dem Original möglichst nahe stehenden Textes ist seit W. Braunes Untersuchung ‚Die handschriftenverhältnisse des Nibelungenliedes‘ aus dem Jahre 1900 weitestgehend geklärt. Seitdem wird überwiegend der Handschrift B und der durch sie repräsentierten Fassung der Vorrang gegeben, auch wenn die Stemmatheorie W. Braunes seit H. Brackert als widerlegt gilt[18].
Ist eine Entscheidung zugunsten einer der Haupthandschriften gefallen, so muss man sich nach einer geeigneten Ausgabe derselben umsehen, wenn man nicht mit einem Faksimile der Handschrift arbeiten kann oder will. Eine Lösung bietet hier M. S. Batts[19] an, der eine fast buchstabengetreue synoptische Ausgabe der Haupthandschriften herausgegeben hat, die allerdings für Studienzwecke zu unhandlich ist und die Lesbarkeit deutlich erschwert. Die auch für weniger Spezialisierte lesbaren Ausgaben der *B-Fassung beruhen alle auf dem Text von K. Bartsch, der seit 1866 mit nur wenigen Veränderungen veröffentlicht wird, sowie H. de Boor, der 1940 die 10. Auflage des Textes von Bartsch übernahm, editierte und eine literaturhistorische Einleitung sowie Wort- und Sacherklärungen hinzufügte und 1956 seinen Kommentar abermals überarbeitete. Diese Ausgabe von K. Bartsch und H. de Boor bekam geradezu kanonischen Rang[20]. Auf ihr beruhen auch die beiden in Universitätsveranstaltungen immer wieder verwendeten Ausgaben von H. Brackert und S. Grosse. Beiden Ausgaben ist eine Übersetzung in das Neuhochdeutsche beigefügt, wobei deren Qualität sehr unterschiedlich bewertet wurde. H. Reichert beispielsweise bevorzugt explizit die Übersetzung Brackerts, während W. Hoffmann[21] die Grosses favorisiert. Letztlich ist die Bewertung der Übersetzung für diese Arbeit nicht von Bedeutung, da sie ausschließlich mit dem mittelhochdeutschen Text arbeiten wird. Und weil sowohl S. Grosse als auch H. Brackert an vielen Stellen in den Wortlaut eingegriffen und ihn nach anderen Handschriften verändert haben[22], wird die folgende Arbeit direkt aus der Ausgabe von K. Bartsch und H. de Boor, in der 22. Auflage von Roswitha Wisniewski ergänzt, zitieren.
Wichtig ist das Bewusstsein, dass jede Ausgabe des ‚Nibelungenliedes‘ zugleich schon eine Interpretation desselben ist. Selbst die bloße Beifügung von Interpunktion wertet und lenkt unter Umständen bereits. Aber auch die Tatsache, dass die Ausgaben von Handschrift B, die selbst keine Überschriften besitzt, den Aventiuren Überschriften voranstellen, nimmt Einfluss. Denn jede Überschrift ist zugleich eine Wertung und richten den Fokus des Lesers gezielt auf ausgewählte Aspekte. Ein reflektierter Umgang mit der verwendeten Edition sollte daher auch bei sorgfältiger Auswahl selbstverständlich sein.
III. Vorgeschichte und Grundlagen des Streits
Will man das Misstrauen Brünhilds, das sie im Streit mit Kriemhild deutlich artikuliert, verstehen, so muss man hierzu den Blick auf vorherige Ereignisse richten.
Nachdem König Gunther, der den Wunsch hegt, eine Gemahlin zu finden, von Brünhild gehört hat, fasst er einen Plan:
Dô sprach der vogt von Rîne: « ich wil níder an den sê
hin ze Prünhilde, swie ez mir ergê.
ich wil durch ir minne wâgen mînen lîp;
den wil ich verliesen, sine wérdé mîn wîp. » (Str. 329)
Zwar rät Siegfried, der sich zu dem Zeitpunkt am Wormser Hof aufhält, ihm aufgrund des vreisliche[n] sit (Str. 330,2) Brünhilds ab, wobei die Voraussetzungen von Siegfrieds Wissen über Brünhild hier unklar bleiben. Doch Gunther bittet ihn explizit um Hilfe: wil du mir helfen. edel Sîvrit, / wérben die mínneclîchen? (Str. 332,1f.).
Siegfried, der ausschließlich wegen Kriemhild, der Schwester Gunthers, nach Worms gekommen war, willigt ein, wenn er für die Erfüllung dieser Aufgabe Kriemhild zur Frau bekommt. Dies verspricht ihm Gunther: und kumt diu scœne Prünhilt her in ditze lant, / sô wil ich dir ze wîbe mîne swester geben, / sô mahtu mit der scœnen immer vrœlîche leben (Str. 334,2-4). Nach dieser Vereinbarung, durch Eide beschworen, reisen Gunther und Siegfried gemeinsam zur Burg Isenstein, wo Siegfried vor Hagen und Dankwart eine Lehnshierarchie aufbaut: Gunther sî mîn herre, und ích sí sîn man (Str. 386,3). Aus diesem Grund erweist er Gunther rechtsterminologisch gesprochen den Stratordienst (Str. 397), der aus Führen des Pferdes, Halten des Zaumes beim Aufsitzen und eventuell auch Halten des Steigbügels besteht[23]. Die Ungewöhnlichkeit dieses Vorganges wird in der folgenden Strophe noch einmal betont: Niemals zuvor hat Siegfried einem anderen diesen Dienst erwiesen (Str. 398,2f.). Er bringt also seinen dienenden Status auch zeichenhaft zum Ausdruck und offenbart seine lehensrechtliche Unterordnung augenscheinlich[24]. Außerdem betont er ausdrücklich vor Brünhild, die davon ausgeht, dass Siegfried um sie werben möchte und die ihn deshalb auch vor Gunther begrüßt – instinktiv korrekt, denn wenn überhaupt, so ist Siegfried ist der ihr ebenbürtige Freier – dass Gunther der erste Gruß zustehe: Vil michel iuwer genâde, mîn vrou Prünhilt, / daz ir mich ruochet grüezen, [...] vor disem edelen recken, der hie vor mir stât, / wand‘ er ist mîn herre [...] ja gebôt mir her zu varne der recke wolgetân: / möhtẹ ich es im geweigert han, ich het ez gérné verlân (Str. 420-422).
[...]
[1] Zum Problem der Gattungszuordnung U. Schulze, Das Nibelungenlied, S. 104-112 sowie W. Hoffmann, in: Nibelungenlied, S. 124-151.
[2] [Grosse] S. 811f.
[3] E. Weigand, in: ZDA. 117 (1988) S. 162.
[4] Zur Funktion der Vorausdeutungen im ‚Nibelungenlied‘ U. Schulze, Das Nibelungenlied, S. 120-131.
[5] P. Göhler, in: 800 Jahre, S. 77.
[6] J. Bumke, Die vier Fassungen, S. 592.
[7] Auf Einzelnachweise zu den Handschriften muss hier verzichtet werden, daher sei ein genereller Verweis erlaubt auf K. Klein, in: Die Nibelungen, S. 213-238.
[8] J. Heinzle, in: Die Nibelungen, S. 192.
[9] J. Heinzle, Die Nibelungen, S. 54.
[10] Die Handschrift C wird in dieser Hausarbeit zitiert nach der Edition von U. Schulze aus dem Jahr 2005.
[11] L. Voetz, in: Die Nibelungen, S. 288.
[12] L. Voetz, Einführung.
[13] [Reichert] S. 3.
[14] Zu K. Lachmanns sogenannter Liedertheorie W. Hoffmann, Nibelungenlied, S. 7-12.
[15] N. Henkel, in: Die Nibelungen, S. 113.
[16] H. Brackert, Beiträge, S. 132.
[17] [Reichert] S. 14.
[18] Eine überraschende Rückkehr zu Positionen W. Braunes ist neuerdings zu finden bei H. Haferland, ZDA. 135 (2006), S. 173-212, und bei J-D. Müller, in: Das Nibelungenlied, S. 51-77. Kritisch zu diesen beiden Forschungsbeiträgen äußert sich dagegen J. Heinzle, ZDA. 137 (2008) S. 305-334.
[19] [Batts].
[20] J.-D. Müller, in: Das Nibelungenlied, S. 54.
[21] W. Hoffmann, ZDA. 133 (2004).
[22] Hierzu beispielsweise U. Schulze, ZDA. 135 (2006) S. 499.
[23] J. Haustein, ZDA. 122 (1993) S. 380.
[24] Zur weiteren Interpretation des Stratordienstes als konkrete Amtsausübung U. Schulze, in: Nibelungenlied, S. 87f.
- Arbeit zitieren
- Sonja Filip (Autor:in), 2009, Wie die küneginne einander schulten - Zum sogenannten Königinnenstreit in der 14. Aventiure des ‚Nibelungenliedes‘, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127422
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