Potentatengelder auf Schweizer Banken

Eine Inhaltsanalyse von Schweizer und internationalen Printmedien


Seminar Paper, 2003

145 Pages, Grade: 6

Herr Laurent Marti (Author)


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Theorie
2.1 Der Begriff der Öffentlichkeit
2.2 Strukturwandel der Öffentlichkeit
2.2.1 Die Vermischung von Skandalmedium und Kritiker
2.2.2 Die Personalisierung
2.2.3 Die Skandalkette
2.2.4 Der Wirtschaftsskandal
2.3 Die Theorie des sozialen Wandels
2.3.1 Facetten des sozialen Wandels
2.3.2 Medienskandale als Indikatoren sozialen Wandels
2.4 Potentatengelder im Kontext von These und Theorie

3. Hypothesen
3.1 Die forschungsleitende Fragestellung
3.2 Intensitätshypothese
3.3 Rollenbildhypothese
3.4 Personalisierungshypothese
3.5 Verstärkungshypothese
3.6 Beeinflussungshypothese
3.7 Negativitätshypothese
3.8 Normativitätshypothese
3.9 Specialinteresthypothese
3.10 Regulierungshypothese
3.11 Reputationshypothese

4. Methodenteil
4.1 Die Inhaltsanalyse
4.1.1 Theoretische Grundlagen der Inhaltsanalyse
4.1.2 Das Codebuch als Teil des Forschungsablaufes
4.1.3 Die inhaltsanalytischen Techniken
4.2 Operationalisierung der Hypothesen
4.2.1 Intensitätshypothese
4.2.2 Rollenbildhypothese
4.2.3 Personalisierungshypothese
4.2.4 Verstärkungshypothese
4.2.5 Beeinflussungshypothese
4.2.6 Negativitätshypothese
4.2.7 Normativitätshypothese
4.2.8 Specialinteresthypothese
4.2.9 Regulierungshypothese
4.2.10 Reputationshypothese
4.3 Das Codebuch
4.4 Samplediskussion und Problematik
4.4.1 Die Planung des Samples
4.4.2 Die Erhebung des Samples
4.4.3 Der Inhalt des Samples
4.4.4 Samplespezifische Probleme
4.5 Die Intercoderreliabilität

5. Empirie
5.1 Auswertung Intensitätshypothese
5.2 Auswertung Rollenbildhypothese
5.3 Personalisierungshypothese
5.4 Verstärkungshypothese
5.5 Beeinflussungshypothese
5.6 Negativitätshypothese
5.7 Normativitätshypothese
5.7.1 Exkurs: Das Verhalten der NZZ
5.8 Specialinteresthypothese
5.9 Regulierungshypothese
5.10 Reputationshypothese
5.11 Zusammenfassung der Auswertung

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis
7.1 Fachliteratur
7.2 Artikel & Quellenverzeichnis

8. Anhang
8.1 Grafiken
8.2 Codebuch zu den Potentatengeldern

1. Einleitung

„Jagd auf Marcos’ Vermögen“, so titelte die NZZ am 14.03.1986 einen agenturmeldungsartigen Artikel, platziert in einer eher kleinen Randspalte auf Seite 4. Was eher unscheinbar seinen Anfang nahm, war eine der grössten Skandalisierungswellen gegen die Schweizer Banken, einer der Grundpfeiler der helvetischen Wirtschaft. Ein Mitglied der philippinischen „Kommission für gute Regierungsarbeit“, so der Artikel, gab in Manila bekannt, „die Kommission habe ein Bankkonto aufgespürt, mit einem Guthaben von 800 Millionen Dollar“ (NZZ 14.03.1988: 4). Doch um wessen Gelder handelte es sich eigentlich? Um jenes von Ferdinand Marcos, Ex-Präsident der Philippinen. Bekannt durch sein „korruptes, diktatorisches Regime“ (Weibel 2000: 41) und seiner Frau Imelda. „Imelda’s Shoes Inhabit a National Shrine“ (Financial Times 25.2.1987), schrieb die Financial Times in Anbetracht dessen, dass sämtliche Gelder für ihren glamurösen Lebensstil aus korrupten Quellen ihres Mannes stammten. Ferdinand Marcos, so wurde ihm seitens der neuen Regierung unter Corazon Aquino vorgeworfen, habe in seiner 20jährigen Herrschaft ein Vermögen von 5 bis 10 Milliarden Dollar im Ausland angehäuft (NZZ 14.03.1988: 4). Im Februar 1986 wurde er gestürzt und flüchtete nach Hawaii (Weibel 2000: 42). Dabei hinterliess er dem philippinischen Staat ein Schuldenloch von 26,5 Milliarden Dollar. Dies obwohl sein Regime nach 1972 mit Petrodollar-Krediten „überschwemmt“ wurde (Weibel 2000: 42). Die „Aktion Finanzplatz Schweiz“, einer der grössten linken Kritikern unter den NGO’s, glaubt, die Kredite seien über staatliche Scheininvestitionen auf private Konten von Marcos und seiner Entourage zurück nach Amerika und Europa geflossen.

Fakt ist, dass der Bundesrat am 25. März 1986 vorsorglich die Marcos-Gelder auf Schweizer Banken sperren liess. Bei dieser ausserordentlichen Massnahme stützte sich der Bundesrat auf den Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung vom 29.5.1874 (heute Artikel 184 Ziffer 3). Dieser gibt dem Bundesrat die allgemeine Kompetenz „zur Wahrung der Interessen der Eidgenossenschaft nach aussen“, schrieb der Tagesanzeiger bereits am 20. März 1986 (Tagesanzeiger 20.02.1986: 39) Und genau diese Massnahme gab dazu Anlass, dass aus einem Wirtschaftsskandal ein Skandal mit stark politischem Gehalt entstand. Die Philippinen, insbesondere die “Kommission für gute Regierungsarbeit“, waren trotz diplomatischen Bemühungen gezwungen, die erste Hürde zur Rückerlangung der Marcos-Gelder mit einem Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu überwinden. Denn erst dadurch können, falls der Tatbestand der Anklage sowohl im Heimatland des Angeklagten, als auch im Land des Rechtshilfegesuchadressaten vorhanden ist, die Schranken des Bankgeheimnisses durchbrochen werden. Erst nachdem also das Bankgeheimnis durch ein Rechtshilfegesuch gelüftet wird, können vermeintliche Gelder definitiv und offiziell gesperrt werden. Das Rechtshilfegesuch stellte für die Philippinen einen Teilerfolg zur Rückerlangung der Gelder dar. Den grössten, wenn auch spät erzielten Erfolg, ergab sich für die philippinische Regierung aus dem Bundesgerichtsentscheid vom 10.12.1998. Dieser hiess die Überweisung von 450 Millionen Dollar von Konten der CS und dem damaligen Schweizerischen Bankverein (heute UBS AG) auf ein Sperrkonto der philippinischen Nationalbank gut. Hiermit war der Fall für die Schweiz grundsätzlich abgeschlossen. Doch mit welchem Reputationsschaden musste der Finanzplatz Schweiz für diesen medialen Skandal büssen?

Knapp ein Jahr nach dem Gutheissen der Überweisung von Marcos-Geldern an die philippinische Nationalbank und 12 Jahre nach Beginn des Falles Marcos, bahnte sich schon ein neuer Skandal im Bankensektor an. Diesmal standen die Gelder des 1998 verstorbenen nigerianischen Präsidenten, Sani Abacha, im medialen Rampenlicht. Diese Tatsache verstand Daniel Zuberbühler, Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), die schweizerische Bankenaufsichtsbehörde, als „höchst unerfreulich“ (Blick 14.12.1999: 5). Kurt Hauri, Präsident der EBK, kommentierte es als „erschreckend“ (Facts 07.09.2000: 22) und verwies darauf, dass „schmutziges Geld“ aus „ureigenem Interesse“ abgelehnt werde (Tagesanzeiger 27.04.2001: 37). Auch Georg Krayer, damaliger Präsident der Schweizerischen Bankiersvereinigung, beschrieb die Tatsache, dass trotz Internationaler Ächtung Abacha’s hinsichtlich seiner menschenrechtsverachtenden Herrschaftspraxis, Gelder auf Schweizer Bankkonten gefunden wurden, als „äusserst peinlich“. Bis heute wurde der Fall Abacha nicht zu einem Ende gebracht. Den nigerianischen Behörden bietet sich momentan eine gute Ausgangslage. Denn „die Schweiz kann Nigeria im Fall der Abacha-Gelder Rechtshilfe leisten, sofern Nigeria zusätzliche Garantien für ein faires Verfahren beibringt“ (NZZ 02.05.2003: 23). Jegliche Rekurse des Abacha-Clans gegen die Rechtshilfeverfügung des Bundesamtes für Justiz wurden bislang abgelehnt.

Doch welchen gemeinsamen Nenner haben die beiden Skandale eigentlich? Sowohl bei Marcos als auch bei Abacha handelt es sich um „politisch exponierte Persönlichkeiten“ (PEP). Dass heisst, beide waren mit einem „bedeutenden öffentlichen Amt“ (Zulauf 2001: 84) bekleidet. Dies verlangt von den Banken, dass sie hohe Vermögenswerte „nur unter Beachtung einer erhöhten Sorgfalt annehmen dürfen“ (Zulauf 2001: 84). Die Gelder der PEP’s werden auch als „Potentatengelder“ bezeichnet.

Marcos und Abacha nutzten ihren Staat mit Korruption und menschenrechtswidrigen Aktionen aus. Sie bezogen Geld in Milliarden hohen Beträgen direkt aus der Staatskasse, indem sie bspw. staatliche Scheininvestitionen tätigten. Dieses Geld, so wurde vermutet, wanderte in Finanzmetropolen der ganzen Welt ab. Unter anderem, so hat es sich herausgestellt, lag das Geld auf Schweizer Bankkonten. Dies stellt, im speziellen beim Fall Abacha, ein Bruch der betroffenen Banken mit den Geldwäschereirichtlinien des EBK-Rundschreibens 98/1 dar. Somit handelt es sich bei den Geldern von Marcos und Abacha um Potentatengelder.

Bei der Betrachtung des sich uns eröffnenden Spannungsfeldes zwischen der Potentatengelderproblematik und der medialen Skandalberichterstattung, stellt sich für uns folgende forschungsleitende Frage:

Wie kam es dazu, dass die Entgegennahme von Geldern politisch exponierter Personen (PEP’s oder „Potentate“) durch Banken in der Schweiz eine derart hohe Resonanz bzw. Skandalberichterstattung erzeugen konnte? Und inwiefern hat sich diese Berichterstattung im Laufe der Zeit verändert?

Die Potentatengelder stellen für uns hiermit den zentralen Bezugspunkt unseres Interessen dar. Dabei erhoffen wir uns, Erfahrungen über die mediale Sichtweise dieser Problematik gewinnen zu können. „Schädlich an der heutigen Diskussion ist doch vornehmlich, dass wir die Schlagzeilen selbst verursachen“ (Bär 1997). Diese Aussage stammt von Hans J. Bär, einem der bekanntesten Private Bankers des Finanzplatzes Schweiz. Sie nimmt grundsätzlich Bezug auf den Skandal über die „namenlosen Konten“ von jüdischen Flüchtlingen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust-Gelder). Die Aussage könnte aber durchaus auch auf die PEP-Skandale zutreffen. Obwohl von zentraler Bedeutung, werden uns Erkenntnisse über solche Ursachen der Skandale aus der medialen Perspektive nur schwer zugänglich sein. Vorliegend werden wir uns spezifisch mit den Fällen Marcos und Abacha auseinandersetzen. Uns interessiert also, wie es überhaupt möglich ist, dass ein solches Ereignis in den Medien eine derart hohe Resonanz bewirken kann. Die Frage verlangt somit nach Antworten zur Ursache dieser Skandalberichterstattung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Anschlussfrage danach, ob solche an sich kongruente Ereignisse, immer eine gleich starke mediale Resonanz bzw. Skandalberichterstattung zur Folge haben.

Marcos und Abacha sind aber durchaus nicht die einzigen Fälle von Potentatengeldern auf Schweizer Bankkonten. Auch Namen wie Bhutto, Duvalier, Mobutu, Pinochet, Roh und Soeharto haben für mediale Aufmerksamkeit gesorgt. In der aktuellen Medienberichterstattung wird bereits spekuliert, wie hoch Saddams Vermögen auf Schweizer Bankkonten einzuschätzen sei. „Nicht nur die US-Regierung rechnet damit, dass sich irakische Vermögenswerte in der Schweiz befinden, sondern auch private Ermittler.“ Dies berichtete die NZZ am Sonntag am 20. April 2003, anlässlich des sich zu Ende neigenden zweiten Irakkrieges. Zugleich stellt es den Anfang einer Suche nach Saddams Millionen dar. „Wenn man über die Suche nach Saddams Geld spricht, dann denkt man zuerst an die Schweiz“. So beschreibt ein amerikanischer Fernsehmoderator die Einschätzung vieler Amerikaner. Saddams gesamtes Privatvermögen wird auf die phantastische Summe zwischen „2 bis 40 Milliarden Dollar“ geschätzt. Nun wollen auch amerikanische Anwaltskanzleien herausfinden, welcher Anteil davon sich in der Schweiz befindet. „Die einzige gesicherte Zahl“, so berichtet die NZZ am Sonntag weiter, „liefert die Statistik der Nationalbank. Sie basiert auf Angaben von 117 Banken und beziffert die irakischen Guthaben in der Schweiz auf 462 Millionen Franken“. Obwohl wir nur die Fälle Marcos und Abacha weiterverfolgen wollen, weist sowohl die Suche nach Saddams Vermögen als auch die mediale Skandalberichterstattung über diese neue Suche darauf hin, dass die Potentatengelderproblematik nicht der Vergangenheit angehört. Im Gegenteil, dieser sollte schon längst mit einer intensiven interdisziplinären Forschung begegnet werden. Mit einer Analyse der medialen Resonanz der PEP-Skandale, möchten wir dieser Forderung gleich nachkommen und gleichsam einen Anfangspunkt der medienwissenschaftlichen Potentatengelderforschung setzen.

Wir werden also in einem ersten Teil (2. Theorie) die theoretische Basis anhand forschungsleitenden Fragen erarbeiten. Aus den theoretischen Erkenntnissen abgeleitet werden in einem zweiten Teil (3. Hypothesen) Hypothesen formuliert und diese anschliessend diskutiert. In einem dritten Teil (4. Methode) soll versucht werden, ein angemessenes Forschungsdesign mit den dazugehörenden Arbeitsinstrumenten zu entwickeln. Dazu werden wir methodische Grundlagen herbeiziehen. Des weiteren müssen die Hypothesen in eine messbare Form überführt werden. Das Untersuchungssample muss bestimmt und die daraus entstehenden Probleme artikuliert werden. In einem vierten Teil (5. Auswertungen) werden die erhobenen Daten bezüglich den theoretisch hergeleiteten Hypothesen ausgewertet. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sollen anschliessend kurz zusammengefasst werden. In einem fünften und abschliessenden Teil (6. Fazit) werden die empirischen Erkenntnisse wieder auf ihren theoretischen Kontext angewandt, um so weiterführende Forschungen zu ermöglichen.

2. Theorie

In diesem Kapitel versuchen wir, die theoretischen Grundlagen der sich aus der Problemstellung der Potentatengelderthematik hergeleiteten Hauptfragestellung zu erläutern. In einem ersten Schritt (2.1 Der Begriff der Öffentlichkeit) muss also der Ort der Skandalierung umschrieben werden. Da die Skandalierung der Potentatengelder vorzüglich im öffentlichen Raum ihre Wirkung entfaltet hat, muss der Begriff der Öffentlichkeit, als Basis der medialen Kommunikation eingeführt und theoretisch fundiert werden.

Um nun verstehen zu können, wie solche medialen Skandale überhaupt entstehen konnten und wie sich diese Skandalberichterstattung in der zeitlichen Dimension verändert hat, muss in einem zweiten Schritt der strukturelle Wandel der Öffentlichkeit erläutert werden (2.2 Strukturwandel der Öffentlichkeit).

Hierzu werden wir hauptsächlich auf den „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (Habermas 1990) von Jürgen Habermas eingehen.

In einem dritten Schritt muss auch auf den Sozialen Wandel eingegangen werden (2.3 Die Theorie des sozialen Wandels) um verstehen zu können, welche gesellschaftlichen Werte-und Bewusstseinsstrukturen den verschiedenartigen sich wandelnden gesellschaftlichen Formationen zugrunde liegen. Dabei werden wir auf die „Theorie des Sozialen Wandels“ (Imhof/Romano 1996) nach Kurt Imhof und Gaetano Romano eingehen.

Der Forschungsstand zum Strukturwandel der Öffentlichkeit und zum Sozialen Wandel hat schon einen beträchtlichen Umfang erreicht. Es wurden bisher einige Studien zu medialen Skandalen durchgeführt. So auch zum Wirtschaftsskandal, wobei hier hauptsächlich auf Personalisierungseffekte eingegangen wurde. Hingegen hat die Skandalforschung im Zusammenhang mit Potentatengeldern noch gar nicht erst begonnen. Es wurden zwar bisweilen einige Kommentare und Erläuterungen zur Theorie und Praxis der rechtlichen Bestimmungen zu Korruptions- und Potentatengelder, sowie der Geldwäscherei veröffentlicht. Doch daneben gibt es auch viele stark ideologisch geprägte Abhandlungen, die mehr parteipolitischen Reden als wissenschaftlichen Befunden dienen. Nie aber wurde die Skandalforschung spezifisch auf die Potentatengelder angewandt.

Da uns der Forschungsstand den theoretischen Brückenschlag zwischen den beiden Grundlagetheorien, Strukturwandel der Öffentlichkeit und sozialer Wandel, und dem eigentlichen Thema dieser Arbeit der Potentatengelderproblematik versagt ist, muss ein thesenartiger Brückenschlag geführt werden. So soll nun in einem vierten Schritt (2.4 Potentatengelder im Kontext von These und Theorie) versucht werden, anhand von historischen und empirischen Erkenntnissen Thesen zu bilden, die sich als bindendes Element zwischen Theorie und Forschungsthematik eignen. Theorie und Thesen bilden somit den Kontext der Potentatengelderproblematik. Daraus sollen im nächsten Kapitel (3. Hypothesen) Hypothesen abgeleitet werden können, die zur Beantwortung der forschungsleitenden Frage ihren Beitrag leisten, indem sie je einen spezifischen Aspekt beleuchten.

2.1 Der Begriff der Öffentlichkeit

Der Begriff Öffentlichkeit wird im alltäglichen Sprachgebrauch in vielerlei Hinsicht und in verschiedenster Form gebraucht. So kommt die Wahrheit eines Tages „ans Licht der Öffentlichkeit“, Dokumente werden „veröffentlicht“ und „das öffentliche Gericht“ verurteilt den Sünder (vgl. Habermas 1990: 54ff). Geht man dem Wortstamm dieser verschieden Ausdrücke nach, so bleibt ihnen eines gemeinsam, ihr Ursprung. Das Wort „offen“ ist gleichsam die Wurzel des Stammbaums. Es bildet den Gegenpol zu „geschlossen“. Diese Begriffsgegensätzlichkeit ist grundlegend zum Verständnis der Öffentlichkeit. So zeichnen sich geschlossene Gesellschaften dadurch aus, dass sie nicht allen zugänglich sind. Nur wer zur Gruppe der Privilegierten gehört, hat seinen Platz in dieser Gesellschaft. Im Gegensatz dazu gibt es für offene Gesellschaften keine Zugangsbestimmungen. Was „offen“ ist, ist grundsätzlich auch für jedermann zugänglich. Somit ist Öffentlichkeit eine Sphäre, die allen offen steht.

Öffentlichkeit erscheint als ein offenes Kommunikationsforum für alle, die etwas sagen oder das, was andere sagen, hören wollen. In den Arenen und Relaisstationen dieses Forums befinden sich die Öffentlichkeitsakteure, die zu bestimmten Themen Meinungen von sich geben oder weitertragen: Sprecher und Kommunikateure. Auf den Galerien versammeln sich eine mehr oder weniger grosse Zahl von Beobachtern, das Publikum. Unter bestimmten Bedingungen können sich aus der Kommunikation in den Arenen Fokussierungen auf bestimmte Themen Übereinstimmungen in den Meinungsäusserungen zu diesen Themen ergeben. In diesem Falle einer Arenenkonsonanz sind „öffentliche Meinungen“ entstanden – öffentliche Meinungen als herrschende Meinungen unter den Öffentlichkeitsakteuren, also denen, die das Publikum wahrnehmen kann.“ (Neidhardt 1994: 7)

Öffentlichkeit wird nach dieser Definition erstens als eine Plattform zum Zwecke der Kommunikation verstanden. Diese Plattform ist, wie schon aus dem Begriff selbst hervorgeht, grundsätzlich für jedermann zugänglich. Betritt man nun diese Plattform zum Zwecke der Kommunikation, so wird man zum Öffentlichkeitsakteur. Diese aktive Teilnahme kann dazu dienen, die eigene Meinung preis zu geben (Sprecher) oder eine bestehende Ansicht weiter zu vermitteln (Kommunikateur).

Zweitens kann an der Kommunikationsplattform Öffentlichkeit passiv teilgenommen werden. So kann es jemandes Bestreben sein, lediglich die auf der Plattform kursierenden Meinungen aufzunehmen, solche aber nicht weiter zu tragen. Diese Gruppe von passiven Teilnehmern bilden die Beobachter oder das Publikum.

Drittens kann eine Kommunikationsverdichtung zu gewissen Themen in der Öffentlichkeit dazu führen, dass eine Konsonanz zwischen den verschiedenen Meinungen entsteht. Ist die Übereinstimmung genügend gross, so generiert sich daraus die öffentliche Meinung. Sie ist gleichsam die herrschende Meinung unter den Öffentlichkeitsakteuren und wird alsdann vom Publikum auch als solche wahrgenommen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Öffentlichkeit den Subjekten einer Gesellschaft ermöglicht das „Kollektivsubjekt Gesellschaft“ wahrzunehmen und sich diesem zuwenden zu können (Imhof 1996: 203f). Somit bildet sie das „Medium der Selbstreferenz“ einer Gesellschaft. Die Öffentlichkeit entfaltet demnach eine bewusstseinskonstituierende Wirkung für die Subjekte einer Gesellschaft, indem sich die Gesellschaft in ihr spiegelt. Diese Funktion war jedoch nicht in allen Gesellschaften etwas Selbstverständliches und von sich aus Bestehendes. In den aristotelischen Öffentlichkeitskonzeptionen übernahm die Agora als Stadtplatz der griechischen Polis die Funktion des öffentlichen Raumes. Sie war jedoch das Privileg der Begüterten und konnte die Gesellschaft nur insofern wiederspiegeln, als dass die Begüterten als exklusive Gruppe die Gesellschaft darstellten. Die Aufklärungsphilosophie übernahm die Idee des herrschaftsemanzipierten Raisonnements der mündigen Bürger als unabdingbare Voraussetzung der durch die Öffentlichkeit ermächtigten Vernunft (Imhof 1996: 204). Mündigkeit und Vernunft lösten sich aber stetig vom Besitztum als ursprüngliches Kriterium des herrschaftsemanzipierten Raisonnements los und alsbald schwand der Druck des Fürsten zugunsten dem der Mehrheit. So wurde die Öffentlichkeit zum Schlachtfeld der Klassen-, Kultur- und Nationalkämpfe (Imhof 1996: 205). Dieses Schlachtfeld ist unabdingbare Voraussetzung jeglicher Skandale, die das Sündhafte ans Licht der Öffentlichkeit führen sollen.

2.2 Strukturwandel der Öffentlichkeit

Skandale sind kein Phänomen oder Begriff der Neuzeit. Sie können bis ins Altgriechische zurückverfolgt werden. Schon in der Antike führte das Fehlverhalten von Politträgern zu Skandalfällen. (vgl. Neckel 1989: 56). Im Rahmen dieser Arbeit sind jedoch vor allem jene Veränderungen der Skandalattribute interessant, welche sich innerhalb der letzten Jahrzehnten vollzogen haben. Ausdrücke wie „erhöhte Personalisierung“, „Normativere Berichterstattung“ oder “Kommerzialisierung“ bezeichnen einige dieser Veränderung. Sie sind grösstenteils auf einen Wandlungsprozess zurückzuführen, welcher heutzutage unter dem Namen „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ bekannt ist.

Der Begriff „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ wurde von Jürgen Habermas erstmals 1962 eingeführt und beschreibt massgebende Veränderungen in den
Öffentlichkeitsstrukturenstrukturen unserer Gesellschaft. Damit Verbunden sind unter anderem der Bedeutungsverlust von Klassenschranken und eine stärkere Vermischung von Öffentlichkeit und Privatheit. Habermas wertet diesen Prozess eher als eine negative Entwicklung. Er kritisiert den Wandel von einem tugendgeleiteten und diskursiven hin zu einem rein konsumativen Kommunikationsprozess (vgl. Münch 1996: 704). Die eigentliche Versammlungsöffentlichkeit, die in der Ära der Antike und der Aufklärung als politisch konstitutives Element galt, wird durch eine massenmedial hergestellte Öffentlichkeit abgelöst und der herrschaftsemanzipierte Diskurs wird durch Staat, Parteien und Privatinteressen untergraben (vgl. Donges/Imhof 2001: 119).

Diese Ansichten stellten sich allerdings als zu extrem heraus. Habermas selbst revidiert sie in der Neuauflage seines Werkes von 1990. Die alte Form der öffentlichen Meinungsbildung wurde als “tugendgeleitete Lesegruppen“ zu stark idealisiert. Ausserdem berücksichtigte er zu wenig die in den 60er Jahren einsetzende Wirkung von sozialen Bewegungen.

Die Veränderung des Mediensystems ist der zentrale Aspekt dieses Strukturwandels. Durch die Ausdifferenzierung des Mediensystems aus dem politischen System in der Spätmoderne werden die Medien sozial, politisch und ökonomisch unabhängig (vgl. Imhof 2002: 3). Die Medien orientieren sich nun nicht mehr am Staatsbürger, sondern am Medienkonsumenten. Nicht mehr Parteiloyalität sondern Rendite stehen im Vordergrund. Unter dem Druck des

Marktes bilden sich neue Selektions- und Interpretationslogiken, welchen sich auch andere Teilsysteme der Gesellschaft anpassen müssen. Ein Kampf um Aufmerksamkeit beginnt, welcher im Wirtschafts- und Politsystem zu Veränderungen führt. Der klassische Skandal wird nun durch den modernen Skandal abgelöst (Imhof 2001: 2). Dies zeigt sich insbesondere durch eine Intensivierung und Professionalisierung der Skandalberichterstattung.

Im folgenden Abschnitt werden einige weitere Folgen dieses Prozesses behandelt, welche speziell auch bei der Skandalberichterstattung eine Rolle spielen.

2.2.1 Die Vermischung von Skandalmedium und Kritiker

Im bereits beschriebenen Kampf um Aufmerksamkeit kommt es dazu, dass der Inszenierung eines Ereignisses oft ein grösseres Gewicht beigemessen wird, als dessen Inhalt (vgl. Münch 1996: 696). Unter Inszenierung verstehen wir die bewusste Mitgestaltung, Aufbereitung oder Produktion von Ereignissen zur Erregung von Aufmerksamkeit. Dies kann sowohl durch die Medien selbst als auch durch nicht-mediale Akteure geschehen. Vor allem die „sozialen Bewegungen“ konnten in den achtziger Jahren durch Eventinszenierungen, also der bewussten Her- und Darstellung von Ereignissen, grosse Medienresonanz erzeugen.

Nach Münch hat die immer stärker werdende Eigenproduktion von Ereignissen durch die Medien verschiedene Ursachen. Auf der Makroebene sind es Faktoren wie Zeitdruck, Einschaltquoten und Konkurrenzkampf. Auf der Mikroebene sind Leistungsdruck und Angst vor der schnelleren Konkurrenz die bestimmenden Faktoren (Münch 1996: 697).

Inszenierung spielt bei der Skandalberichterstattung eine zentrale Rolle. Durch sie können Skandale entstehen, aufgeblasen und publikumskompatibel gemacht werden.

Es findet auch eine Vermischung von Skandalierer und Skandalmedium statt, die Medien können und wollen nicht warten bis etwas aufgedeckt wird. Um der Erste zu sein, werden im gemässigtem Fall selber Nachforschungen betrieben um anschliessend skandalöses Verhalten aufdecken und anprangern zu können. Im Extremfall werden selber Fakten produziert, verändert oder verzerrt. Das Skandalisierungsgeschäft wird also von den Medien selbst übernommen und professionalisiert, wobei Skandalisierungen durch politische Organisationen zusehends abnehmen (vgl. Imhof 2002; 7).

2.2.2 Die Personalisierung

Der klassische Skandal ist dadurch gekennzeichnet, dass er gesellschaftliche Missstände, Parteien oder Unternehmen als Ganzes angreift und kritisiert. Im modernen Skandal kommt es allerdings immer wieder vor, dass nicht Firmen oder Parteien, sondern deren Führungspersonal bzw. einzelne Manager und Politiker in den Mittelpunkt der Kritik gerückt werden. Sowohl die Politik- wie auch die Wirtschaftsprominenz gleichen sich immer mehr der Gesellschaftsprominenz an (vgl. Donges/Imhof 2001; 127). Vor allem im politischen System nutzen viele Akteure diese zunehmende Personenfixierung zu ihren eigenen Gunsten, da durch eine erfolgreiche Selbstdarstellung das Image und damit der eigene Parteipolitische Wert gesteigert werden kann. Allerdings steigt damit auch das Risiko, durch einen Skandal erfasst, und auch auf der Privaten Ebene attackiert zu werden.

Der Personalisierungstrend lässt sich in neuster Zeit auch immer stärker innerhalb der Wirtschaftsberichterstattung feststellen. Stichworte wie „Abzocker“ und „raffgierige Manager“ machen die Runde und bei wirtschaftlichen Missständen werden stets Akteure gesucht, welche man als Sündenböcke in die Kritikschusslinie stellen kann (vgl. Imhof 2002).

2.2.3 Die Skandalkette

Skandale erzeugen Aufmerksamkeit für ein ganz bestimmtes Thema oder Problem. Findet eine Skandalberichterstattung zu einem bestimmten Thema statt, erhöht sich die Sensibilität für dieses Thema. Dadurch wächst die Chance, bei einem nächsten negativen Ereignis erneut in die Schlagzeilen zu kommen. Dies kann im wahrsten Sinne des Wortes Skandalketten auslösen. Eine Skandalberichterstattung zu einem Thema wird von einer Zeitung bzw. einem Leitmedium lanciert. Die anderen Zeitungen nehmen dies als Input auf, recherchieren und versuchen weitere Einzelheiten aufzudecken oder gänzlich neue Ansätze zu liefern. Im Zuge der Personalisierung kann es also durchaus dazu kommen, dass ein wegen eines moralischen Missgriffes in die Schlagzeilen geratener Prominenter, von weiteren Medien aus allen Richtungen mit Kritik beschossen wird. Wie ein Schneeball, der auf dem Gipfel eines Berges losrollt, können auch ursprünglich kleine Skandale geradezu eine Lawine von Ereignissen mit ungeahnten Folgen auslösen. Als Folge der Auflagequoten und der Schnelllebigkeit der heutigen Informationsgesellschaft, wird aus einem Skandal so viel Kapital geschlagen, wie nur möglich.

2.2.4 Der Wirtschaftsskandal

Die Quantität der Wirtschaftsberichterstattung hat sich stark verändert. Die Skandalisierung von Wirtschaftsunternehmen hat in den letzte Jahren massiv zugenommen (Imhof 2001: 14). Einer der Hauptgründe für diese Zunahme ist die Angleichung der Wirtschaftsberichterstattung an die politische Berichterstattung.

Darüber hinaus sind die moralischen Anforderungen an die Unternehmen massiv gestiegen. Diese Tendenz wird teils durch die Unternehmen selbst noch verstärkt. Im Rahmen von PR-Versprechen und zum Zwecke der Imagesteigerung verpflichten sich die Firmen zunehmend selbst zu moralischen Kodizes. Die selbstverliehene weisse Weste vergrössert jedoch die öffentliche Empörung im Falle eines Fehlverhaltens und somit auch die Attraktivität für eine entsprechende Skandalisierung. Die unter der Personalisierung erwähnte Reduzierung eines Unternehmens auf deren Führungsfiguren bringt ebenfalls einige Veränderungen mit sich. So ist das Sozialprestige eines Unternehmens zusehends an das Image ihrer Galionsfigur gekoppelt und wird dadurch unsicherer und angreifbarer (vgl. Imhof 2002: 4).

2.3 Die Theorie des sozialen Wandels

2.3.1 Facetten des sozialen Wandels

Im Folgenden soll auf die Theorie des sozialen Wandels eingegangen werden. Grundsätzlich geht es dabei um den Verlauf von Fortschritt und Entwicklung in einer Gesellschaft. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaftsformation krisenträchtig ist und somit nicht von einem kontinuierlichen Wandel die Rede sein kann. Vielmehr zeigt sich eine Diskontinuität des sozialen Wandels (Imhof 1996: 8). Die Krisen stellen „critical junctures“ dar, also ein Bruch mit der Vergangenheit. Dabei erodieren die sozialen Strukturen und die Stabilität von Zukunftserwartungen wird in Frage gestellt. Während der „inkrementellen Phase“ werden, ausgehend von dieser Bruchstelle, Strukturen aufgebaut und die Zukunft wird neu geformt (Imhof 1996: 9). Diese Entwicklung wird von den Subjekten einer Gesellschaft getragen. Ihre divergierenden Leitideen und Weltbilder werden durch die wirtschaftliche Reproduktion und den politischen Machtkampf als Interessenskonflikte ausgetragen und überwunden. Dies treibt den sozialen Wandel voran. Die daraus resultierenden Weltbilder legitimieren durch eine institutionelle Verkörperung und Verankerung die neue soziale Ordnung (Imhof 1996: 12-13).

Dieser iterative Prozess zwischen Stabilität und Krise war jedoch nicht immer in solch ausgeprägter Form wirksam. Noch in den von mythischen und traditionell-religiösen Weltbildern gekennzeichneten Gesellschaften war das Wahre (objektiver Weltbezug), das Gute (sozialer Weltbezug) und das Schöne (subjektiver Weltbezug) vereint und sorgte dadurch für Stabilität der sozialen Ordnung. Erst der Säkularisierungsprozess und die Dezentrierung des Weltbildes pflanzte den Samen für die Fragilität von Gesellschaften an der Schwelle der Moderne (Imhof 1996: 200ff).

Um das handelnde Subjekt in den Gesellschaften an der Schwelle der Moderne zu verstehen, soll hier kurz auf bewusstseinsstrukturierenden Weltbezüge der protestantischen Ethik eingegangen werden. Die protestantische Ethik stellt wohl eine der grundlegendsten Etappen im sozialen Wandel dar. In der ethischen Dimension wird das einsame Subjekt direkt Gott gegenübergestellt. Die kirchlichen Heilsinstanzen werden wegrationalisiert, sodass der Einzelne die Last des Glaubens und die ganze Eigenverantwortung selbst zu tragen hat. Nicht mehr die unhinterfragte traditionalistische Bindung an Lebensordnung, sondern moralisch-ethische Prinzipien bilden den Referenzrahmen der Gesellschaftsordnung.

In der kognitiven Dimension hat der Mythos als Fenster zur Wahrnehmung der Welt keinen Platz mehr. Vielmehr erscheint die Welt als ein Ordnungszusammenhang, in dem alle Phänomene hypothetisch interpretiert und empirisch geprüft werden. Eine theoretische, weltanschauende Einstellung basierend auf allgemeinen Gesetzen bildet den Referenzrahmen zur Anschauung der Welt.

In der expressiven Dimension zeigt sich eine Loslösung von der Eingebundenheit in unreflektierte Lebensumstände, der Akzeptanz des Traditionellen. Die Reflexion über die eigene Identität bildet nun die Grundlage von Selbstverantwortung, Autonomie und Emanzipation und führt zu einer freien Orientierung an alternativen Lebensmöglichkeiten.

Die Säkularisierung als ethische Rationalisierung bildet also den Grundstein zum reflexiven Bewusstsein (Imhof 1996: 55-58).

2.3.2 Medienskandale als Indikatoren sozialen Wandels

Begreift man den sozialen Wandel als Diskontinuität von Stabilität und Krise kollektiv verbindlicher Normen und Werte, so stellt sich die Frage nach der Messbarkeit dieses Phänomens. Da die Krise, als kritisches Moment der Historie, die treibende Kraft des sozialen

Wandels darstellt, muss nach einem adäquaten theoretischen Indikator gesucht werden. Geht man davon aus, dass sich die Krise im Lichte der Öffentlichkeit konstituiert, so sollte sich bezüglich einer Verletzung der in einer Gesellschaft verankerten Werte und Normen eine erhebliche mediale Kritik eröffnen. Diese Kritik formt sich zu einem Skandal. Dieser wird allgemein als etablierter Deutungsrahmen oder Indikator für moralische Verfehlungen von Personen oder Personengruppen betrachtet (Imhof 2001: 1). Die moralischen Verfehlungen müssen an bestimmten Werten und Normen gemessen werden können, um überhaupt kritisierbar zu sein. Es braucht also invariante Normen und Werte die für die Gesellschaft und ihre Subjekten als kollektiv verbindlich gelten. Sie bilden den Referenzrahmen dafür, was überhaupt moralisch fehlbar ist. Der Skandalierer beruft sich auf diesen Referenzrahmen und fordert die Wiederherstellung der sozialen Ordnung, deren Verletzung auf einzigartige Weise erfolgte. Der Referenzrahmen bestimmt in hohem Masse, inwiefern der intendierte Skandal, also die Enthüllung der moralischen Verfehlung überhaupt erfolgreich sein wird. Zusätzlich musste der Skandalisierte unter der Bedingung der vollumfänglichen Handlungsfreiheit seine fehlbare Handlung begangen haben. Es mussten also Handlungsalternativen vorgelegen haben. Standen keine Alternativen zur Auswahl, so lag ein Handlungszwang vor. In diesem Sinne handelt es sich um eine moralische Verfehlung des Zwangsausübenden.

Welche Erkenntnisse kann uns der Indikator „Skandal“ über die Diskontinuität des sozialen Wandels geben? Erst ein Skandal selbst gibt uns eigentlich einen Einblick in die Werte und Normen einer Gesellschaft. Skandalisierungen geben also Einblick in die medial produzierten Moralisierungswellen und widerspiegeln die in einer Gesellschaft vorhandenen Norm- und Wertkonflikte. Beschreibungen von Krisen- und Umbruchperioden im gesellschaftlichen Wandel werden möglich (Imhof 2001: 2). Die Frequenz des Skandals gibt uns Aufschluss darüber wie stark die Normen und Werte in der Gesellschaft verankert sind oder wie fehlbar die skandalisierte Handlung war. Die Varianz der Skandale zeigt uns das Spektrum der kollektiv verbindlichen Normen und Werte auf und legt somit die Grundlagen sozialer Ordnung frei (Imhof 2001: 1).

Des weiteren kann unterschieden werden zwischen Skandalisierungen in der Sphäre des Privaten und in der Sphäre der Öffentlichkeit. Im Privaten manifestiert sich der Konflikt über die Klatschkommunikation. Die Angst vor dem Klatsch bildet die Grundlage der sozialen Kontrolle und festigt somit die Werte und Normen (Imhof 2001: 3). Die Wirkmächtigkeit des Klatsch im Privaten ist jedoch eingeschränkt. Erst durch den Austritt aus dem Privaten und dem gleichzeitigen Eintritt in die Sphäre der Öffentlichkeit entsteht ein politisch aufgeladener gesellschaftlicher Konflikt zwischen Interessengruppen mit einer medienwirksamen Sieg-Niederlage-Dynamik (Imhof 2001: 4). Somit wird der Klatsch zum Skandal.

Die Wirkmächtigkeit des Skandals kann aber nur verstanden werden, wenn die „zutiefst sakrale Wertbasis“ des Begriffs der Öffentlichkeit nachvollzogen wird.

2.4 Potentatengelder im Kontext von These und Theorie

Im Folgenden wollen wir darauf eingehen, welchen Einfluss der soziale Wandel auf die Anlage von Potentatengelder auf Bankkonten hat. Es muss also in einem ersten Schritt erläutert werden, welche Art sozialen Wandels stattgefunden hat. Im theoretischen Hinblick wird dabei in erster Linie das Umfeld des Kalten Krieges im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen betroffenen Staaten von Bedeutung sein. Der neo-imperialistische Feldzug als Kampf der Ideologien und deren Einfluss auf Wirtschaftsbeziehungen ist unumgänglich, um das Wesen der Potentatengelderproblematik zu verstehen. Als weiterer Schritt soll die Bedeutung des Endes des Kalten Krieges und der Übergang zur Europäischen Integration erklärt werden. Diese theoretischen Annahmen beruhen auf Erfahrungen aus anderen Skandalierungen des Finanzplatzes Schweiz. So ist der Apartheidgelderskandal ein Überbleibsel aus der Nord-Süd-Problematik und zu tiefst verbunden mit der Emanzipation der farbigen Bevölkerung Südafrikas aus den Schlingen des Apartheid-Regimes (vgl. Merkofer 2002). Auch der Holocaustgelderskandal ist geprägt von der Entwicklung der Schweiz im 2.Weltkrieg, dem Kalten Krieg und der Europäischen Integration (vgl. Bär 1997)

„Erinnern wir uns kurz an die Welt, wie sie vor 1990 ausgesehen hat. Sie wurde bestimmt von einem bipolaren System zweier Weltmächte, der USA und der Sowjetunion, und deren Bündnissen, der Atlantischen Allianz und dem Warschauer Pakt. Geprägt war diese Internationale Ordnung vom Antagonismus der beiden Gesellschaftssysteme und vom Ost-West-Konflikt, der sich wie ein Schatten über die ganze Welt gelegt hatte“ (NZZ 02.05.03: 7)

Dieses Zitat stammt aus einem neueren Artikel über die schweizerische Sicherheitspolitik. Sie beschreibt eine für uns grundlegende Etappe in der Geschichte, die bipolare Weltordnung während des Kalten Krieges. Auf der einen Seite der beiden Weltmächte standen die kapitalistisch orientierten USA. Gegenüber stand die vom Realkommunismus geprägten UdSSR. Die Gemeinsamkeit der beiden Supermächte bestand in ihrer kolonialistischen Weltpolitik zur Ausbreitung ihres wirtschaftspolitischen Systems und der Stärkung ihrer Macht. In diesem Sinn wurden, vornehmlich in den Zonen der Dritten Welt, Stellvertreterkriege, sogenannte „Heisse Kriege“, geführt. Dieser Ost-West-Antagonismus legte ihren Schatten über die ganze Welt und führte einstweilen, wie im Falle der Kuba-Krise, an den Rand eines Atomkrieges.

Die Dominanz des Kalten Krieges in Politik und Wirtschaft widerspiegelte sich auch in der Öffentlichkeit und ihren Trägermedien. Der Ost-West-Dualismus war in den 60er Jahren demnach Auslöser einer Kommunikationsverdichtung in der medialen Berichterstattung (Imhof 1999: 38ff).

„Der Ost-West-Dualismus als einigendes und identitätsstiftendes Band der wichtigsten politischen Parteien der Schweiz beginnt vor der Mitte der 60er Jahre an Geltungs- und Erklärungskraft einzubüssen. Damit wird nichts weniger als das Organisationsprinzip der politischen Kommunikation der 50er Jahre geschwächt. Ein rechtskonservativer wie ein neulinker Antiamerikanismus kann sekundär Raum gewinnen. Die Ablösung des Ost-West-durch den Nord-Süd-Dualismus und die Verwandlung der Opfer in die Täter ist dann das Produkt der sozialen Bewegung der „Neuen Linken“. Dieses neue Weltbild erreicht auf leitmedialer Ebene erst gegen Ende der 60er Resonanz“ (Imhof 1999: 53).

Somit war die neokolonialistische Politik, die von den Supermächten betrieben wurde nicht ein zentrales Thema, das unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeitsgrundsätze betrachtet, sondern vornehmlich als Kampf der Ideologien diskutiert wurde. Die Haltung der Schweiz im Kalten Krieg in den 50er Jahren kann durchaus als antikommunistisch beurteilt werden. So war die Unterstützung eines Regimes zur Entwicklung eines kapitalistischen Systems und somit der Schaffung eines Handelspartners, eine äusserst legitime Angelegenheit. Die Schweizer Banken konnten also problemlos Gelder von Diktatoren aus der dritten Welt aufnehmen. Es war sogar als eine Stärkung des kapitalistischen Blocks anzusehen.

Erst durch die soziale Bewegung der „Neuen Linken“ wurde die Dominanz des Ost-West-Weltbildes eingeschränkt und verlor in Bezug auf ihre handlungsorientierende Funktion an Legitimität. Die neue Linke propagierte ihrerseits ein Weltbild das sich am Nord-Süd-Dualismus orientierte. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass die kapitalistischen Länder (Norden) durch ihren neoimperialistischen Kreuzzug, zur Verteidigung ihrer Ideologie, die Drittweltstaaten (Süden) nur insofern unterstützten, als dass sie Profit aus ihnen schöpfen konnten. Mit der wirtschaftlichen Unterstützung und dem Aufbau von Handelsbeziehungen wurden die Entwicklungsländer nicht nur ihren ganzen natürlichen Ressourcen beraubt, sondern auch in die Abhängigkeit (Dependencia-Theorie) getrieben. Somit wurde das Opfer, der Kapitalismus, zum Täter. Dieses neue Weltbild konnte sich aber erst gegen Ende der 60er Jahre auf der leitmedialen Ebene etablieren.

Versucht man diesen gleichsam thesenhaften Hintergrund auf die Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit anzuwenden, so ist fest zu halten, dass der Wandel vom Ost-West-Dualismus zum Nord-Süd-Dualismus in einer grundlegenden Phase des Strukturwandels der Öffentlichkeit in der Schweiz anzusiedeln ist. Der Bedeutungsverlust der Parteiblätter (Vaterland, Tagwacht usw.) ging einher mit der sozialen, politischen und ökonomischen Loslösung einzelner Parteizeitungen von ihrer Partei (Neue Zürcher Zeitung usw.). Zusätzlich wurden neue Zeitungen gegründet die aus keiner Partei hervorgingen. Es findet noch heute eine Umorientierung der Medien vom Staatsbürger zum Medienkonsumenten statt. Ziel ist nicht mehr die Parteiloyalität, sondern vielmehr Rendite. Somit wird nicht mehr die Meinung einer Partei reproduziert. Die Konsumentenorientierung als Unternehmensphilosophie verlangt das zu publizieren, was die Konsumenten hören wollen. Dies ist, wie die Nachrichtenwerttheorien zeigen, vorzüglich für die Skandalisierung des Sündhaften. Die neuen Selektionslogiken erzeugen im Kampf um Aufmerksamkeit eine andauernde Suche nach Schlagzeilen mit Negativwerten. Wer also seine Meinung vermitteln will, muss sich den Selektionslogiken der Medien unterwerfen. Auf vorzügliche Weise verstehen dies soziale Bewegungen, wie die „Neue Linke“.

Soziale Bewegungen können also durch medienwirksame Aktionen ihre Meinung kundtun. Dies ist zentral, um die Potentatengelderproblematik im Kontext des Sozialen Wandels zu verstehen. Medienwirksame Aktionen von Protestparteien und sozialen Bewegungen können zu Zeiten von sozialen Krisen nämlich dazu führen, dass die politische Agenda auf der Seite des Inputs neu bestimmt wird und die sich wandelnden Weltansichten rechtlich institutionalisiert werden. Obwohl der Protest der „Neuen Linken“ stark genug war, um ihr Nord-Süd-Weltbild zu propagieren, reichte dies nicht aus, um alle gesellschaftlichen Leitplanken der Schweiz und ihres Finanzplatzes neu zu gestalten. Erst in den 80er Jahren erreichte die Potentatengelder-Problematik unter dem Gesichtspunkt ihrer Moralität genügend mediale Resonanz. In diesen Jahren begann sich die mediale Kommunikation der Integrationspolitik der Schweiz im Zeichen des sich vereinigenden Europas zu widmen und erreichte in den 90ern Hochkonjunktur.

„Die institutionelle Realisierung der europäischen Integration erzwingt in der Schweiz eine Neutralitätsdebatte, die zu massiven Verunsicherungen dieses so sakrosankten Staatsverständnisses führt. Das schweizerische Verhältnis zur EWG wird zur politischen Hypothek im „Helvetischen Malaise“. Darüber hinaus sind in der Integrationsproblematik bereits zwischen 1961 und 1964 dieselben Differenzsemantiken feststellbar, wie wir sie aus der politischen Diskussion der 90er Jahre kennen“ (Imhof 1999: 53).

Die Integrationsdebatte war geprägt durch die für die Schweiz historisch bedeutsame Kategorie der Neutralität. Die Schweiz wollte, wie immer, ihren eigenen Weg gehen und versuchte ihr Abseitsstehen mit dem sakrosankten Neutralitätsprinzip zu legitimieren. Gerade dies machte die Schweiz zur Zielscheibe wirtschaftlicher Konkurrenz auf dem europäischen Territorium. Denn schon rein die Annahme auf Schweizer Banken befänden sich Gelder von Diktatoren und würden vom Staat geduldet, bieten den idealen Nährboden für Neutralitätskritiker. Es ist daher anzunehmen, dass der Skandal um die Potentatengelder aus dem Ausland in die Schweiz importiert wurde oder zumindest den Skandal in der Schweiz verstärkt hat. Und die beginnende Integrationsdebatte der Schweiz bot das fruchtbarste Umfeld zur medialen Empörungswelle.

3 Hypothesen

Ausgangspunkt dieses Kapitels, wie natürlich auch der gesamten Forschungsarbeit, ist die forschungsleitende Fragestellung. Angeleitet von ihr, sollen aus den dazu herbeigezogenen Theorien und Thesen erstens spezifische Subfragen formuliert werden. Zweitens werden zu diesen Subfragestellungen spezifische Hypothesen gebildet . Damit soll erreicht werden, dass die Breite der zu untersuchenden Aspekte ausgeweitet wird. Erst so wird eine differenziertere Auseinandersetzung und somit eine präzisere Beantwortung der Hauptfragestellung ermöglicht. Des weiteren sollen Begriffe, die für die Hypothesen konstitutiv sind, definiert werden. Die darauf folgenden Begründungen der Hypothesen sind Ausdruck davon, was aufgrund der theoretischen Ebene schlussendlich auf der empirischen Ebene erwartet wird.

Der Verständlichkeit halber wird hier noch einmal auf die forschungsleitende Fragestellung eingegangen. Um die weitere Auseinandersetzung mit Forschungsfragen und Hypothesen zu vereinfachen, wird jeder Hypothese zusätzlich ein spezifischer Name gegeben.

3.1 Die forschungsleitende Fragestellung

Wie kam es dazu, dass die Entgegennahme von Geldern politisch exponierter Personen (PEP’s oder „Potentate“) durch Banken in der Schweiz eine derart hohe Resonanz bzw. Skandalberichterstattung erzeugen konnte? Und inwiefern hat sich diese Berichterstattung im Laufe der Zeit verändert?

Diese Fragestellung ist in zwei Teilfragen aufgeteilt. Die erste Teilfrage sucht nach den grundlegenden Ursachen der Intensität der medialen Skandalberichterstattung zum Thema der Potentatengelder. Es wäre durchaus denkbar die Frage anders zu formulieren: Was sind die Ursachen dieser Skandalberichterstattung? Warum fand die Skandalisierung der Potentatengelder überhaupt Resonanz in der medialen Berichterstattung? Zieht man nun theoretische Grundlagen herbei ergeben sich jedoch weitaus präzisere Fragen: Welche strukturellen Voraussetzungen in der Medienöffentlichkeit waren nötig, dass es zu einer solch intensiven Skandalberichterstattung kommen konnte? Welche sozialen Aspekte ermöglichten oder begünstigten die Intensität der Skandalberichterstattung? Wonach also gefragt wird, sind primär die Ursachen der Skandalberichterstattung zu den Potentatengeldern. Betrachtet man nun die erste Teilfrage noch einmal, so wird deutlich, dass sie lediglich statischer Natur ist, also nur Antworten auf einen Zeitraum bezogen erwarten kann.

Die zweite Teilfrage ist der ersten grundsätzlich ähnlich. Sie beinhaltet die erste Teilfrage, unterscheidet sich aber von ihr dadurch, dass sie sie auf eine zeitliche Ebene hebt. Die erste Teilfrage sucht nach den Ursachen der Skandalberichterstattung, die zweite jedoch fragt nach dem Wandel dieser Ursachen selbst. Dies wird umso klarer, wenn man die zweite Teilfrage analog zur ersten umformuliert: Wie verändern sich die Ursachen der Skandalberichterstattung? Warum verändert sich die Stärke der Resonanz in der medialen Berichterstattung? Oder durch die Implementierung der theoretischen Aspekte: Welche strukturellen Veränderungen in der Medienöffentlichkeit waren nötig, dass es zu einer solch intensiven Skandalberichterstattung kommen konnte? Welcher Wandel im sozialen Gefüge ermöglichte oder begünstigte die Intensität der Skandalberichterstattung? Diese Fragen verlangen nun also nach einem Vergleich von mindestens zwei verschiedenen Zeiträumen.

3.2 Intensitätshypothese

Wie wir der oben erwähnten Forschungsfrage entnehmen können, stellt die Intensität der Skandalberichterstattung ein zentraler Aspekt unseres Forschungsinteresses, wie auch der theoretischen Grundlagen dar. Folglich stellen wir uns folgende Frage in Bezug auf die Potentatengelderproblematik:

Forschungsfrage 1: Hat sich die Intensität der Skandalberichterstattung im Laufe der Zeit verändert?

Diese Frage sucht also danach, wie intensiv einerseits die Skandalberichterstattung zu einem zeitlich früheren Zeitpunkt A und zu einem zeitlich späteren Zeitpunkt B war. Andererseits verlangt sie einen Vergleich der Intensität der beiden Zeitpunkte.

Aufgrund theoretischer Auseinandersetzungen, angeleitet durch den Strukturwandel der Öffentlichkeit, möchten wir folgende Hypothese formulieren:

Intensitätshypothese: Die Skandalberichterstattung zu den Potentatengeldern hat in deren Intensität zugenommen.

Wir gehen also davon aus, dass zum Zeitpunkt A die Skandalberichterstattung weniger intensiv war, als zum Zeitpunkt B. Dies kommt einer Intensitätszunahme gleich.

Diese Hypothese lässt sich aus der Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit herleiten. Diese Theorie basiert auf der Annahme, dass Medien immer stärkerem Auflagen- und Konkurrenzdruck ausgesetzt sind. Dieser wirtschaftliche Druck verlangt von den Medienunternehmen eine starke Konsumentenbindung, die eine stabile Auflage auf einem möglichtst hohen Niveau garantieren. Um eine starke Bindung aufrecht zu erhalten, müssen sich Medien vornehmlich am Konsumenten orientieren. Laut den meisten Nachrichtenwerttheorien ist das Interesse des Konsumenten an der Medienberichterstattung hauptsächlich durch Negativwerte bestimmt. In diesem Sinne verkörpert die mediale Skandalberichterstattung das Interesse des Konsumenten am ausgeprägtesten. Deshalb streben die einzelnen Medienunternehmen danach, Skandalereignisse optimal auszuschöpfen, indem sie versuchen, einen Skandal durch ihre Berichterstattung über eine möglichst lange Zeitspanne am Leben zu erhalten. Doch die Orientierung der Medienorganisationen am Konsumenten war nicht immer gleicher Natur. Erst die Loslösung des Mediensystems vom politischen System, der wirtschaftlichen Verselbstständigung der Medienorganisationen führte zu Medienunternehmungen im kapitalistischen Sinne. Damit einhergehend orientieren sich die Medienunternehmen nicht mehr am Staatsbürger, wie es die Medienorganisationen als politische Organe praktizierten, sondern ausschliesslich am Medienkonsumenten. Dies bildet schliesslich die Basis dafür, dass die Skandalberichterstattung überhaupt ihren Anfang finden konnte. Die Ausdifferenzierung des Mediensystems aus dem politischen System wird in der Theorie als Prozess verstanden, der in den 60er Jahren seinen Lauf nahm. In unserer Hypothese reflektiert sich genau dieser Prozess, als Intensitätssteigerung der medialen Skandalberichterstattung in der zeitlichen Dimension.

3.3 Rollenbildhypothese

Geht man nun davon aus, dass die Medienberichterstattung immer mehr Skandale beinhaltet, die Skandalberichterstattung also in ihrer Intensität zugenommen hat, so stellt sich eine grundlegende Frage danach, wo die Ursachen für diese Zunahme anzusiedeln sind. In der Begründung der Intensitätshypothese fanden wir mit der Ausdifferenzierung des

Mediensystems aus dem politischen System bereits theoretische Antworten zur Erklärung der Ursachen.

Ziehen wir nun in einem ersten Schritt die öffentlichkeitstheoretischen Befunde herbei, so gehen wir davon aus, dass das Mediensystem als Spiegel der Gesellschaft dient. Bedienen wir uns in einem zweiten Schritt unserer Abhandlung über die Theorie des Sozialen Wandels, so lassen sich Skandale als mediale Kritik an moralisch verwerflichen, also den in einer Gesellschaft vorherrschenden Normen und Werten abweichenden Handlungen definieren. Strukturwandelstheoretische Überlegungen postulieren eine Zunahme der Skandalberichterstattungsintensität. Dies jedoch darf unter keinen Umständen auf eine Zunahme der norm- und wertverletzenden Handlungen zurück geführt werden. Solch ein Fehlschluss entzieht sich nicht nur jeglichem empirisch Erfassbaren. Auch Hinweise aus der Forschungsliteratur weisen eher darauf hin, dass zwar schon immer norm- wertverletzenden Handlungen verübt wurden, jedoch noch keine Plattform zu ihrer Veröffentlichung bereitstand. Wir gehen hier davon aus, dass norm- und wertverletzende Taten schon immer in etwa gleich starkem Masse begangen wurden. Vielmehr versuchen wir auf strukturelle Veränderungen im Mediensystemen selbst zurückzugreifen und formulieren folgende Fragestellung:

Forschungsfrage 2: Veränderte sich im Laufe der Zeit das Rollenbild des Kritikers und des Skandalmediums?

Diese Frage provoziert wiederum einen Vergleich zwischen einem Zeitpunkt A und einem späteren Zeitpunkt B. Angeleitet durch die Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit formulieren wir folgende Hypothese:

Rollenbildhypothese: Bei den PEP Skandalen besteht ein Trend zu einer immer stärkeren Verschmelzung zwischen Kritiker und Skandalmedium.

Zuerst soll hier kurz erläutert werden, welche Rollenbilder in einem klassischen Skandal vorherrschten. Der obigen Definition des Skandals liegt immer eine moralisch verwerfliche Tat als auslösendes Moment zugrunde. Was moralisch verwerflich ist, wird durch die gesellschaftlich verankerten Normen und Werte bestimmt. Solche Taten müssen immer von gesellschaftlichen Akteuren begangen werden. Diese werden dann kritisiert oder eben skandaliert. Deshalb werden wir für den Vertreter dieser Akteursgruppe von nun an den Begriff „der Skandalierte“ einführen. Als Antagonist des Skandalierten muss gezwungener massen ein gesellschaftlicher Akteur vorhanden sein, der die Kritik stellvertretend für die Gesellschaft formuliert. Diesen Akteur nennen wir fortan „der Kritiker“. Er soll nicht der „Skandalierer“ heissen, da erstens der Begriff zu Verwechslungen mit dem Begriff des Skandalierten führen könnte, und da zweitens der Kritiker zwar ein bedingter, aber nicht immer ein hinreichender Akteur für die Entstehung eines Skandals ist. Denn grundlegend für den Skandal ist eine Instanz, die gleichsam eine Kritik veröffentlicht, diese also für die gesamte Gesellschaft zugänglich macht. Diese Instanz ist das Mediensystem. Für sie verwenden wir den Begriff „das Skandalmedium“. Die klare Trennung dieser drei Rollenbilder eines Skandals, Skandalierter, Kritiker und Skandalmedium hat, wie schon erwähnt, ihren Ursprung in der Theorie des klassischen Skandals. Die Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit verweist nun aber auf einen Aufbruch der starren Rollentrennung. So zieht der ökonomische Druck auf die Medienunternehmen eine immer stärker steigende Nachfrage Negativschlagzeilen nach sich. Dies wiederum bewirkt, dass die Produktion von medialen Skandalen, in den einzelnen Unternehmen angekurbelt werden muss. Da jedoch einerseits die „Kritiker“ ihrer Natur nach nicht direkt dem Druck des Medienmarktes, also dem Skandalmedium, unterworfen sind, entsteht ein Angebotsmangel auf Seiten der Medienunternehmen. Dieser Mangel muss aber nach marktwirtschaftlichem Prinzip irgendwie abgedeckt werden. Deshalb, so die Theorie, versuchen sich die Medien immer mehr auch selbst in der Rolle des Kritikers. Die medialen Akteure recherchieren also von sich aus nach moralisch verwerflichen Taten gesellschaftlich relevanter Akteure, formulieren ihre eigene Kritik und veröffentlichen diesen nun selbst produzierten Skandal über ihr eigenes System. Dies führt schlussendlich zu der in der Hypothese postulierten Tendenz, dass die Rolle des Kritikers zunehmend mit der Rolle des Skandalmediums verschmilzt. Dies stellt das Rollenbild des modernen Skandals dar.

3.4 Personalisierungshypothese

Die obige Forschungsfrage bezieht sich auf die beiden aktiven Rollen im Skandal, den Kritiker und das Skandalmedium. Doch was geschieht mit dem Skandalierten? Kann sich das Rollenbild des Kritikers und des Skandalmediums verändern ohne die Rolle des Skandalierten zu beeinflussen? Um Aufschluss über die Rolle des Skandalierten zu erhalten, soll deshalb folgende Forschungsfrage formuliert werden:

Forschungsfrage 3: Hat sich die Rolle des Skandalierten im Laufe der Zeit verändert?

Die zeitliche Differenzierung zum Erlangen eines Vergleiches bleibt auch hier bestehen. Die Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit bietet wiederum die Basis zum Herleiten einer Hypothese zum Rollenbild des Skandalierten:

Personalisierungshypothese: Im Laufe der PEP-Skandalberichterstattungen findet eine verstärkte Personalisierung statt.

Wie wir theoretisch hergeleitet haben, versuchen sich die Medien zunehmend auch selbst in der Rolle des Kritikers, um hohe Konsumentenzahlen und somit ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit zu garantieren. Dies ist die strukturelle Basis dafür, dass überhaupt die Intensität der Skandale zunehmen und die Nachfrage an Skandalen gedeckt werden konnte. Nach der Theorie des Strukturwandels der Öffentlichkeit hat der wirtschaftliche Druck auch Einfluss auf das Rollenbild des Skandalierten. Dies zeigt einerseits die Orientierung der Medienunternehmen am Konsumenten. Dies bedeutet, dass der Rezipient die inhaltlichen Anforderungen stellt. Aus der Rezipientenforschung ergeben sich somit zentrale Kriterien wie Einfachheit, emotionale Verständlichkeit und Negativität, die den Erfolg eines medialen Inhalts bestimmen. Die Negativität ergibt sich durch die Skandalisierung von Akteuren. Die Einfachheit ergibt sich aus der tiefen Komplexität der Sprache, einem klaren Layout und einer geringen Anzahl an Akteuren in einem Produkt. Die emotionale Verständlichkeit wird vorzüglich durch Personifizierung einer moralischen Untat erreicht. Diese hat also eine komplexitätsreduzierende Wirkung für den Konsumenten. So ist es für einen Konsumenten wohl schwieriger sich mit einer ganzen Organisation zu identifizieren als mit einer Person. Dies führte, im Sinne der Theorie des Strukturwandels, auch zu neuen Selektions- und Interpretationslogiken der Medien. Die Medien suchen nun aktiv nach skandalisierbaren Taten, in denen Einzelpersonen im Vordergrund stehen, oder wenn es sich um ein moralisches Fehlverhalten von Organisationen handelt, wird die Sachlage von den Medien so uminterpretiert, dass schlussendlich Einzelpersonen im Vordergrund stehen. Dies führt zu der Tendenz, dass immer mehr Einzelpersonen im Zentrum der Berichterstattung stehen. Also nicht nur falls moralische Verfehlungen eines Einzelakteurs vorliegen, sondern auch, wenn ganze Organisationen norm- und wertverletzende Handlungen vollbringen. Diese Tendenz wird als Personalisierung bezeichnet.

3.5 Verstärkungshypothese

Wie nun schon ausführlich erläutert, zwingt der wirtschaftliche Druck die Medien zu einer immer intensiveren Skandalberichterstattung. Durch den Angebotsmangel an kritisierbarem Fehlverhalten, übernehmen die Medien selbst die Rolle der Kritiker. Doch welche Strategie verfolgen sie, wenn kein solches Verhalten vorgefunden werden kann? Hierbei könnte eine neuere Theorie herbeigezogen werden, die unter dem Begriff „Eigeninszenierungen“ der Medien bekannt ist. Darunter fällt zwar, je nach Definition, auch die Kategorie an medialen Inhalten, die zwar auf den von Medien unabhängigen Ereignissen beruht, die Medien aber die Rolle des Kritikers selbst übernehmen. Der eigentliche Begriff der Eigeninszenierung verspricht jedoch ein Ereignis, das von den Medien selbst produziert wurde, so z.B. ein Konzert, ein Gewinnspiel, oder je nachdem sogar eine Demonstration. In Bezug auf die Potentatengelder wäre jedoch die Einführung des Begriffs der medialen Eigeninszenierung, als theoretische Basis einer Hypothese, geradezu absurd. Es stellt sich vielmehr die Frage nach der Reproduktion von medialen Inhalte, also der Wiederverwertung schon einmal hochgespielter Skandale. Darum formulieren wir hier folgende Frage:

Forschungsfrage 4: Werden durch die Skandalisierung des Finanzplatzes Schweiz zunehmend Synergien genutzt, indem über alte Skandale wieder neu oder verstärkt berichtet wird?

Die Frage verlangt auch hier einerseits nach einem zeitlichen Vergleich. Andererseits hat sie schon zu einem einzigen Zeitpunkt einen retrospektiven Charakter und versucht zu erforschen, wie die Vergangenheit in der Gegenwart ihre Wirkung entfaltet. So soll hier folgende Hypothese formuliert werden:

Verstärkungshypothese: Ähnliche Skandalisierungen des Finanzplatzes Schweiz führen zu einer verstärkten Skandalberichterstattung zum Thema "Potentatengelder".

Diese Hypothese führt die theoretischen Befunde des Strukturwandels der Öffentlichkeit weiter. Die nun der Marktlogik unterworfenen Medienunternehmen sind gezwungen, ihr Angebot an Skandalen insofern auszuweiten, als dass die Konsumenten sich in ihrer Skandalnachfrage befriedigt fühlen. Dies erreichen sie nur über eine Intensitätssteigerung der Skandalberichterstattung. Diese Intensitätssteigerung wird, falls keine Kritiker vorhanden sind, die Medien selbst in die Rolle des Kritikers drängen. Über die Personalisierung versuchen sie den Skandal schlussendlich, in Bezug auf die Konsumenten, publikumstauglich zu gestalten. Es gibt aber auch Zeiten in denen weder im Politiksystem noch im Wirtschaftsystem skandalfähige moralische Verfehlungen vorhanden sind. Diese Situation, so nun die Theorie des sozialen Wandels, herrscht vornehmlich in Zeiten wirtschaftlicher und politisch stabiler Phasen. Diese ergeben sich grundsätzlich aus einer gesamtwirtschaftlichen Hochphase. Hier entsteht nun der Angebotsengpass für die Medien. Diese versuchen nun jene Phasen zu überbrücken, indem sie die den Skandalen zugrundeliegenden Eigensynergien nutzen. Aus theoretischen Gesichtspunkten wird nämlich argumentiert werden, dass Skandale einen Schneeballeffekt auslösen können. So ist ein Skandal in seiner Anfangsphase auf ein Hauptthema und einen Hauptakteuren ausgerichtet. Durch den Skandalierungsprozess werden aber immer neue Gesichter des fehlbaren Verhaltens sichtbar. Dies führt zu einer Ausweitung des Spektrums in der Akteurs- und Themendimension. Die Kritik greift also auf angrenzende Akteure und Themen über. In einfachen Worten: Ein Skandal löst den Nächsten aus. Diese Eigendynamik versuchen die Medien in stabilen Perioden nun zusätzlich aktiv zu nutzen. In der ersten Phase halten sie einen Skandal solange wie möglich am leben und weiten ihn zusätzlich aus. Falls dies jedoch nicht mehr möglich ist, versuchen die Medien verwandte Skandale neu aufzurollen, um die Synergien, die zwischen zwei solchen Skandalen entstehen, aktiv zu fördern.

Diese Hypothese stützt sich auf die Annahme, dass die Skandalisierung eines Ereignisses, resp. der Skandal selbst eine Eigendynamik besitz: Einerseits kann ein Skandal weitere Skandale auslösen. Andererseits versuchen die Medienunternehmen aus einem Skandal möglichst viel Kapital zu schlagen. Wird also der Finanzplatz Schweiz skandalisiert, so sensibilisiert dies die Medienkonsumenten betreffend dieser Thematik. Entsprechend werden ähnliche Skandale wieder neu aufgerollt. Dies führt zu unserer Hypothese, die genau solche Synergien postuliert.

3.6 Beeinflussungshypothese

Ausgehend von der Verstärkungshypothese, muss die Frage gestellt werden, welche weiteren Quellen die Medien nutzen, um an skandalträchtige Informationen zu gelangen. So ist es naheliegend, dass Informationen von ausländischen Quellen im Informationszeitalter ein leicht erwerbbares Gut darstellen. Wir formulieren deshalb folgende Forschungsfrage:

Forschungsfrage 5: Hat die Skandalberichterstattung der internationale Printmedien einen Einfluss auf die Skandalberichterstattung der Schweizer Printmedien?

Dies ist eine grundsätzliche Frage, die nicht direkt einen Vergleich zwischen zwei Zeiträumen erfordert. Trotzdem stet bei dieser Forschungsfrage einem solchen Vergleich nichts im Wege. Zuerst muss allerdings empirisch ermittelt werden, ob internationale Zeitungen überhaupt einen Einfluss auf Schweizer Medien haben. Unter internationalen Printmedien verstehen wir Medien, die in den meisten westlichen Ländern ihren Verkauf pflegen, jedoch nicht helvetischer Herkunft sind. Auch die NZZ ist grundsätzlich ein Internationales Printmedium. Ihre urschweizerische Herkunft verunmöglicht es der NZZ aber, gemäss der oben erwähnten Definition von Internationalen Printmedien, dieser Kategorie zuzugehören. Dieser empirisch noch unbelegte Zusammenhang zwischen internationalen und schweizerischen Medien soll hier, basierend auf theoretischen Überlegungen des Strukturwandels der Öffentlichkeit, mit folgender Hypothese überprüft werden:

Beeinflussungshypothese: Je stärker die Skandalberichterstattung internationaler Printmedien, desto stärker ist die Skandalberichterstattung der Schweizer Printmedien.

Diese Hypothese knüpft direkt an die Rollenbild-, die Personalisierungs- und die Verstärkungshypothese an, welche den wirtschaftlichen Druck und den Konkurrenzkampf zwischen den Medienunternehmen als Ursache für dessen Strukturwandel begreifen. Es wäre jedoch fatal, würde man globalisierungstheoretische Überlegungen ausser Acht lassen und sich nur auf die schweizerische Medienlandschaft konzentrieren. Einerseits sind in unserem Fall die schweizerischen Banken die Hauptskandalobjekte. Sie waren schon immer im Internationalen Umfeld tätig und dort auch als „die Banken“ geachtet und geächtet. Dem Dienstleistungssektor wird die wohl stärkste Vorreiterrolle in der Globalisierung zugeschrieben, im Speziellen den Banken. Das internationale Tätigkeitsfeld der Schweizer Banken rief jedoch alsbald auch eine Internationale Medienberichterstattung hervor. Die schweizerischen Banken wurden somit auch nie von der internationalen Skandalberichterstattung vernachlässigt. Andererseits verschmelzen im Zuge des Fusions-„Wahn“ (NZZ 07.06.2002: 75) immer mehr Medienunternehmen verschiedener Länder zu multinationalen Medienhäusern. Dies führt dazu, dass Informationen unternehmensintern auf internationaler Ebene verbreitet werden können. Des Weiteren birgt der Begriff der globalen Informationsgesellschaft, der auch schon seinen Einzug in sozialwissenschaftliche Theorien gefunden hat (vgl. Keohane/Nye 1998: 81ff), für die Medien vielversprechende Möglichkeiten der Highspeed-Informationsbeschaffung. Dies eröffnet ihnen einen neuen

Spielraum für Anschlusskommunikation oder eben der Skandalberichterstattungsanschlusskommunikation. Das Internationale Parkett der Medienberichterstattung bietet also neuen Stoff für mediale Skandale, was sich positiv auf die Intensität der schweizerischen Medienskandalberichterstattung auswirken müsste.

3.7 Negativitätshypothese

Es wäre beinahe fahrlässig, das in der Beeinflussungshypothese postulierte Verhältnis zwischen schweizerischen und den internationalen Medien zu betrachten, ohne aber auch auf die Unterschiede zwischen den Beiden einzugehen. Erst anhand der Unterschiede kann auf den Stand des Strukturwandels der Öffentlichkeit in der Schweiz geschlossen werden. Uns interessiert hier aus theoretischer Sicht vor allem, wie einzelne Akteure unterschiedlich bewertet werden und formulieren deshalb folgende Frage:

Forschungsfrage 6: Unterscheiden sich die schweizerischen Medien hinsichtlich der Bewertung von Akteuren in ihrer Skandalberichterstattung von den Internationalen Medien?

Die Frage verlangt einerseits nach einer Untersuchung der Bewertungen, die einzelnen Akteuren oder Gruppen von Akteuren zugeschrieben werden. Es werden grundsätzlich zwei Vergleiche verlangt. Der erste Vergleich findet auf der Dimension des Medienlandes statt, wobei auf der theoretischen Ebene nur zwischen „international“ und „schweizerisch“ unterschieden wird. Der zweite Vergleich findet in der zeitlichen Dimension statt. Dabei wird nach der Veränderung der Bewertungsunterschiede zwischen den Medienländern gefragt. Aus den Strukturwandeltheorien leiten wir hierzu folgende Hypothese ab:

Negativitätshypothese: Die ausländischen Printmedien führen eine negativere Skandalberichterstattung als die Schweizer Printmedien.

Die Negativität der Berichterstattung nimmt insbesondere in Bezug auf Nachrichtenwerttheorien einen wichtigen Platz in der Absatzförderung der Medienunternehmen ein. Da nun die Absatzförderung selbst eine Konsequenz des Strukturwandels darstellt, bietet sich die Negativität als theoretischen Indikator für den Stand des Strukturwandels der Öffentlichkeit geradezu an. Die Negativität als Werkzeug Absatzförderung ergibt sich vor allem aus den oben bereits erläuterten theoretischen Zugängen. Da sich das Mediensystem aus dem politischem System ausdifferenziert und wirtschaftlich verselbständigt hat, unterliegt es nun den Marktlogiken. Diese fordern im Kampf um Aufmerksamkeit bekanntlich von den einzelnen Medienunternehmen eine rigorose Kundenorientierung. Die Nachrichtenwerttheorie geht davon aus, dass Negativität ein zentrales Kriterium für den Medienkonsumenten darstellt, welches schlussendlich den entscheidenden Impuls gibt, ob ein Medienprodukt überhaupt konsumiert wird. So muss sich ein Medienunternehmen mit ihrem Produkt an der Negativität ausrichten, um die Konsumentenzahlen aufrecht zu halten. Doch der Strukturwandel der Öffentlichkeit ist, wie die Industrialisierung, kein Prozess, der sich in allen Ländern gleichzeitig abgespielt hat. So fand in der Schweiz die „vollständige“ Loslösung der Medienorgane aus den parteipolitischen Fesseln im Gegensatz zu anderen Ländern relativ spät statt. Dies soll sich auch in unserer Hypothese reflektieren. Die Negativität kann jedoch auch andere Ursachen haben. So sind wirtschaftspolitische Strategien der einzelnen Staaten insbesondere in Bezug auf den Bankensektor nicht zu ignorieren. Gerade in einer globalisierten Welt muss davon ausgegangen werden, dass die Konkurrenz der Finanzplätze auch einen grossen Einfluss auf die Bewertung der Akteure verschiedener Länder in der Berichterstattung haben muss. Diese wirtschafttheoretischen Ansätze sollen bei der nächsten Hypothese, der Normativitätshypothese, noch genauer erläutert werden.

[...]

Excerpt out of 145 pages

Details

Title
Potentatengelder auf Schweizer Banken
Subtitle
Eine Inhaltsanalyse von Schweizer und internationalen Printmedien
College
University of Zurich  (IPMZ)
Grade
6
Authors
Year
2003
Pages
145
Catalog Number
V127493
ISBN (eBook)
9783640446971
ISBN (Book)
9783640447688
File size
1010 KB
Language
German
Keywords
Potentatengelder, Schweizer, Banken, Eine, Inhaltsanalyse, Schweizer, Printmedien
Quote paper
Herr Laurent Marti (Author)Dominic Keller (Author), 2003, Potentatengelder auf Schweizer Banken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127493

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Potentatengelder auf Schweizer Banken



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free