Machiavelli und der Gedanke der Staatsraison


Thesis (M.A.), 2008

93 Pages, Grade: 1,15


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Staatsraison - Definition
2.1 Gute und schlechte Staatsraison
2.2 Ursprung der Staatsraison

3 Italien zur Zeit Machiavellis
3.1 Innere Zerrissenheit der Apeninenhalbinsel
3.2 Cesare Borgia

4 Necessità, Qualità de’ tempi, Fortuna, Virtù, Occasione/ragione
4.1 Necessità
4.2 Qualità de’ tempi
4.3 Fortuna
4.4 Virtù
4.5 Occasione/ragione

5 Analyse des menschlichen Wesens bei Machiavelli
5.1 Machiavellis historisch-empirische Methode
5.2 Realitätsbezug Machiavellis
5.3 Machiavellis Menschenbild
5.4 Ambizione
5.5 Avaritia
5.6 Machiavelli der Menschenfreund

6 Staatsraison als Handlungsmaßstab der politischen Klasse
6.1 Die Loslösung der Politik von der Moral
6.2 Machiavelli als neuzeitlicher Denker der Staatsraison
6.3 Exkurs: Machiavellis uomo virtuoso und Rousseaus législateur
6.4 Romulus
6.5 Das Bild vom Fuchs und vom Löwen
6.6 Die Religion und die Staatsraison

7 Machiavellis Republikanismus

8 Politische Erziehbarkeit der Menschen
8.1 Gute Sitten als Teil der Staatsraison
8.2 Exkurs: Politische Erziehung in Deutschland nach 1945

9 Fazit

10 Quellen und Literaturverzeichnis

Abbildung

Monographien, Handbücher und Lexika

Internetquellen

„Macht ohne Verantwortung ist wie Feuer außer Kontrolle.“

Ernst R. Hauschka

1 Einleitung

Niccolò Machiavelli (1469-1527) ist einer der umstrittensten politischen Denker der Neuzeit. Seine Thesen zum Erhalt des Staates polarisieren, da sein Konzept des mantere lo stato, jegliche Handlung, inklusive amoralischer Verhaltensweisen rechtfertigt. Machiavelli gilt daher gemeinhin als Entdecker der Staatsraison.[1] Sein Konzept der Staatsraison beinhaltet das Zugeständnis zu amoralischen Handlungen seitens der Machthaber. Diese Billigung von verwerflichem Verhalten darf jedoch nicht losgelöst von seinem Ziel gelesen werden. Machiavellis Ziel ist der Erhalt des Staates und damit mittelbar der Erhalt des Hab und Guts der Bürger, sprich: das Allgemeinwohl. Dieses Ziel ist durchaus normativ zu verstehen. Es soll Ordnung und Frieden herrschen, dann geht es den Menschen gut. Dazu ist jede Handlung gerechtfertigt, die der Machtstabilisierung und Ordnungserhaltung dient. Dies ist elementare Voraussetzung für Allgemeinwohl. Um die Ziele Ordnung und Allgemeinwohl zu erreichen, ist der große Denker der Renaissance bereit, sittliche Gebote außer Acht zu lassen. Das ist die grundlegende Problematik im Wesen der Staatsraison. Sittliche Gebote sollen für Machiavelli aber nur in Ausnahmefällen außer Acht gelassen werden: eben genau dann, wenn andere Mittel nicht greifen bzw. die Widrigkeiten der Zeit es fordern. Aufgrund der generellen Bereitschaft Machiavellis zu amoralischem Handeln schrieb Leo Strauss, dass Machiavelli seinen eigenen Namen hergibt, um Grausamkeiten zu rechtfertigen.[2] Sein Name wurde später als „Machiavellismus“ zum Synonym für skrupellose, egoistische Machtpolitik der Herrscher. Machiavellismus steht für einen Machtgebrauch ohne Bindung an ethische Werte und setzt sich rücksichtslos über Gesetz und Moral hinweg. Zum Beispiel lehnt Karl Mittermaier die These ab, dass Politik und Moral bei Machiavelli zusammen hängen. Er spricht sich dafür aus, dass Machiavelli Politik und Moral trennt.[3] Auch die Autoren des Lesebuchs „Politische Philosophie“ vertreten die Meinung, dass Macht und Moral bei Machiavelli miteinander unvereinbar sind.[4] Diese Ansichten sind bedingt richtig: Die konkrete Ausgestaltung der politischen Entscheidungen kann bei Machiavelli amoralisch sein. Das Ziel, das Machiavelli verfolgt ist aber an sich ein moralisches, höchst menschenfreundliches Ziel.

Diese Arbeit soll zeigen, dass Machiavelli kein Machiavellist war, sondern ein Menschenfreund, der die Situation analysierte und den politischen Entscheidern adäquate Ratschläge gab, die die grausame Realität forderte. Nie vergaß er sein Ziel: den dauerhaften Erhalt des Staates und damit Frieden und Ordnung sowie die Realisation einer allgemeinen Tugend im Volke. Dieses ist am ehesten verwirklichbar in einer Republik nach römischem Vorbild. Seine Empfehlung an die verantwortlichen Politiker lautet, dass Entscheidungen situationsbezogen getroffen werden müssen. Die qualità de’ tempi ist somit verantwortlich dafür, wie die Staatsraison ausgestaltet ist. Machiavelli schreibt, „dass die Menschen bei allem was sie tun, besonders aber, wenn sie etwas Großes vorhaben, die Zeitverhältnisse in Betracht ziehen und sich danach richten müssen.“[5] Eine überzeitliche, normative Staatsraison, die für die Ewigkeit gelten soll, gibt es für ihn nicht. Die Bestimmung darüber, was im Moment zur Sicherung des Staates notwendig ist obliegt der politischen Führung. Der Erhalt des Staates und die daraus resultierende Sicherung des Allgemeinwohls ist sein normatives Ziel der Staatsraison.

Vielleicht erkannte Machiavelli, dass im Zuge des ausgehenden Mittelalters der Mensch immer mehr zum egoistischen Individuum wurde und das Allgemeinwohl angesichts dieser „Subjektivierung“ zurücktreten musste. Diesem wollte der Sohn der Stadt am Arno entgegenwirken. Seine Vorstellung der Gemeinschaft besteht darin, dass der Mensch frei ist, solange er den Staat nicht gefährdet. Die Staatsraison verstanden als Handlungen zur Abwendung von Chaos, ist also ein hohes Gut, das den Staaten Gemeinwohl verschafft und damit „Größe“. Machiavelli vollzieht in seiner politischen Theorie zwei Schritte. Ausgehend von einem ungeordneten, zerrissenen Staat ist es Staatsraison eines mächtigen Herrschers, Ordnung zu stiften. Dann zieht sich diese Ausnahmeperson zurück und es wird Staatsraison, die von ihm geschaffene Ordnung zu erhalten.

Reinhard Kreuz formuliert treffend, dass derjenige Staatsmann gemäß Staatraison handelt, der den Nutzen des Staates mehrt und Schaden vom Staat abwehrt. Seine Handlungsweise beruht dabei nicht auf normativem Verhalten, sondern auf einer wissenschaftlich rationalen Berechnung der Umstände.[6]

Gerade auch für die heutige Politik ist es eine interessante Fragestellung, welche Handlungen die Staatsraison legitimiert. Eine Untersuchung der Ansichten Machiavellis ist daher ebenso für die Gegenwart von Interesse, da sich Politiker immer noch auf das Interesse des Staates berufen und verschiedenste Mittel einsetzen, um dieses durchzusetzen. Mitnichten sind amoralische Handlungen aus der Politik verschwunden.

2 Die Staatsraison - Definition

Seit Jahrhunderten verwendet man den Begriff der Staatsraison[7], gleichwohl dessen Bedeutung umstritten und nicht abschließend geklärt ist. In einem Wörterbuch findet man für das französische Wort „Raison“ fünf deutsche Bedeutungen: Grund, Motiv, Ursache, Vernunft und Verstand. Ist die Staatsraison also gleich zu setzen mit Staatsgrund, Staatsmotiv, Staatsursache oder eher zu verstehen im Sinne von Staatsvernunft, Staatsverstand, Staatsinteresse? Am häufigsten wird Raison mit „Vernunft“ übersetzt[8], und der Begriff der Staatsvernunft scheint eine erste taugliche Bestimmung für die Staatsraison zu sein. Die Begriffe Staatsgrund/-motiv oder Staatsursache wären kaum die richtigen Übersetzungen, da sich diese Begriffe auf den Ursprung des Staates beziehen. Gründe für Staaten bzw. Ursachen für Staaten sind dennoch mittelbar mit der Staatsraison verbunden. So ergeben sich als Konsequenz des Menschenbilds, von Thomas Hobbes beispielsweise, dass der Staat stark und mächtig sein muss. Nur ein starker Staat ist in der Lage, den „bellum omnia contra omnes[9] der nach Hobbes im Naturzustand aufgrund der gleichen Begierde aller Menschen nach Macht und weltlichen Gütern vorherrscht, zu beenden. Der Staatsgrund, die Sicherung des (guten) Lebens, und das Staatsinteresse fallen also zusammen, sind identisch. Aus Furcht vor Strafe halten sich die Menschen im vergesellschafteten Reich des Leviathans an die Gesetze.[10] Das einzige Recht, das den Menschen in der neuen Gesellschaft nach dem Naturzustand bleibt, ist das Recht auf Selbstverteidigung, sofern ihr Leben bedroht ist. „Falls keine Zwangsgewalt errichtet worden oder diese für unsere Sicherheit nicht stark genug ist, wird und darf deshalb jedermann sich rechtmäßig zur Sicherung gegen alle anderen Menschen auf seine eigene Kraft und Geschicklichkeit verlassen.[11]

Einen anderen Staatsgrund liefert Aristoteles (384 v.Chr-322 v.Chr.). Für ihn ist der Mensch von Natur (physei) ein staatenbildendes, soziales Lebewesen, ein „zoon politikon[12]. Erst in der Gemeinschaft kann der Mensch für Aristoteles das spezifisch Menschliche vervollkommnen und verwirklichen. Der Mensch ist angewiesen auf die Polis. „Wer aber nicht in Gemeinschaft leben kann oder in seiner Autarkie ihrer nicht bedarf, der ist kein Teil des Staates, sondern ein wildes Tier oder Gott.“[13]

Die Ursachen für Staatsgründungen können je nach Ausgangspunkt und Ansichten verschiedene wie die kurzen Beispiele von Hobbes und Aristoteles zeigen. Die politische Klasse, die über die Staatsraison entscheidet, legitimiert ihre Handlungen entsprechend ihres Menschenbildes. Geht man davon aus, dass sich das Wesen des Menschen im Staat nicht grundlegend ändert, so muss der Politiker sein Handeln an dem Wesen des Menschen ausrichten.

Es ist daher wichtig, zu verstehen, welches Menschenbild der jeweilige Autor, der die Staatsraison behandelt, hat. Das gemeinsame Ziel aller Denker der Staatsraison ist der Erhalt des Staates. Um dies zu erreichen, müssen die politischen Entscheidungsträger vernünftig handeln. Staatsraison setzt daher einen handlungsfähigen Staat voraus. Sie ist ein aktives, am jeweiligen Menschenbild orientiertes pragmatisches Handeln der politischen Entscheidungsträger. Wie weit diese Handlungen im Interesse des Staates jedoch gehen dürfen ist umstritten. (siehe dazu unten)

In der Literatur ist der Begriff der Staatsraison, und was man eben darunter subsumieren kann, Gegenstand unterschiedlicher Vorstellungen. Der Historiker Friederich Meinecke definiert in seinem 1924 erschienenen Werk die Staatsraison als die „Maxime staatlichen Handelns, das Bewegungsgesetz des Staates. Sie sagt dem Staatsmanne, was er tun muss, um den Staat in Gesundheit und Kraft zu erhalten“[14]. Herfried Münkler versteht die Staatsraison als „politischen Leitbegriff“ und als „die erfolgreichste und folgenreichste Antwort auf den Zerfall der gesellschaftlich-politischen Ordnung […] des späten Mittelalters, als ein politischer Kampfbegriff mit doppelter Zielrichtung: gegen die universalen ebenso wie gegen die intermediären Gewalten, gegen Kaiser und Papst und gegen die Stände.“[15] Gegen die Definition Münklers ist einzuwenden, dass er die Staatsraison erst mit dem Mittelalter respektive mit dem Aufstreben des Bürgers gegen die Stellung von Kaiser und Papst beginnen lässt .[16] (Auf diese Problematik wird in Kapitel 2.2 der vorliegenden Arbeit genauer eingegangen.) Zweitens ist es unzutreffend, dass die Staatsraison vom Bürger ausgeht. Diejenigen die die Staatsraison bestimmen, sind die regierenden Politiker, die über die entsprechenden Machtmittel (Polizei, Militär etc.) verfügen. Sie handeln im Interesse des Staates und damit – wenn überhaupt – nur mittelbar im Auftrag des Bürgers. Eine umfassende, allgemeingültigere Definition, die auch den wichtigen moralischen Aspekt miteinbezieht, liefert der deutsche Rechtswissenschaftler und Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Staat“, Helmut Quaritsch: „Handeln nach der Staatsraison heißt [..], im Konfliktfall Staatsinteressen allen anderen Rechtsgütern und Interessen voranzustellen und für ihre Durchsetzung notfalls die Rechtsordnung und die allgemeinen Moralitätsregeln zu durchbrechen“.[17] Diese Definition ist die zutreffendste, da sie sich erstens auf eine Situation der Krise („Konfliktfall“) bezieht, zweitens das Interesse des Staates („Staatsinteresse“) berücksichtigt und drittens den Faktor „Moral“ einbezieht und es anerkennt, dass die gängige Moral im Interesse des Staates durchbrochen werden kann. Matthias Schmoeckel kontrastiert in seiner Habilitationsschrift den Unterschied zwischen Humanität und Staatsraison. Er sieht in diesem Konflikt eine Grundentscheidung für jede Gesellschaft. Aus seinem Werk kann man herauslesen, dass er die Humanität an erste Stelle setzt und die Staatsraison dieser „unter Umständen geopfert werden“[18] muss. „Die Humanität verbietet, den Menschen zum Mittel staatlichen Handelns zu machen.“[19] Der Widerspruch zwischen dem Anspruch eines effektiven staatlichen Handelns und moralischen Werten ist das, wie bereits kurz erwähnt, Kernproblem der Staatsraison. Anders ausgedrückt: Ist es akzeptabel moralisch anrüchig zu handeln, um das Staatsinteresse durchzusetzen? Es lässt sich fragen, ob der Zweck die Mittel heiligt? Der Gegensatz zwischen moralischem Handeln und dem Staatsinteresse tritt besonders im Konfliktfall zu Tage. Aber Handeln nach Staatsraison ist nicht beschränkt auf extreme Situationen, auch bei relativ harmlosen Sachverhalten, wie zum Beispiel der Ausweisung eines Naturschutzgebiets, wird im Interesse des Staates gehandelt. An dieser Stelle erscheint eine Definition des Begriffs „Staat“ angebracht, da dieser sonst als nebulöses, schwer greifbares Gebilde dasteht. Georg Jellineck (1851-1911), definiert den Staat als Zusammenspiel dreier Attribute: „Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.“[20] Diese Definition ist starr und lässt moralische Aspekte des Gemeinlebens außen vor. Blickt man hinter diese relativ starren Begriffe, so ist das Element „Staatsvolk“ am interessantesten, da dessen Verhalten das Verhalten der politischen Klasse und damit die Staatsraison prägt. Ist die Staatsraison, verstanden als Staatsinteresse, demnach das Handeln nach dem Willen des Staatsvolkes/ der staatlichen Gemeinschaft oder setzen sich Politiker auch über den Willen des Volkes hinweg, wenn es die Staatsraison erfordert? Das Arbeitslosengeld 2 (sog. Hartz IV) wurde gegen den Willen eines breiten Teils der deutschen Bevölkerung eingeführt. Man kann sagen, dass es Staatsinteresse war, die dauerhafte Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme zu garantieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurde die unpopuläre Maßnahme durchgeführt, die zu Massenaustritten aus der SPD geführt hat und mitverantwortlich gemacht wird, dass eine neue Partei wie DIE LINKE großen Zuspruch erfährt und auch bewusst mit Hartz IV Wahlkampf macht.[21]

Zurück zum Beispiel des Naturschutzgebiets. Es ist Staatsinteresse, dass den Menschen eine intakte Natur zur Verfügung steht. Davon hängen unser Trinkwasser, unsere Luft und unsere Artenvielfalt etc. ab. Das Staatsinteresse hat also berechtigte Forderungen. Nun werden Gebiete zu Naturschutzgebiet erklärt, die in privater Hand sind. Eine Entschädigung findet häufig nur in geringem Umfang oder gar nicht statt, da es sich um keine Enteignung handelt[22] Damit ist das Recht der Eigentümer, die gegebenenfalls ihren Lebensunterhalt von diesem Gebiet bestreiten müssen, verletzt. Gemäß Hobbes hätte dieser das Recht zur Selbstverteidigung[23], da sein Körper – mittelbar – bedroht ist.

Ist die Staatsraison immer moralisches Handeln im Interesse der Bürger, auch wenn sie es momentan nicht erkennen[24] ? Diese Frage lässt sich mit Blick in die Praxis der Staaten verneinen. Ein Beispiel: In Birma (Myanmar) demonstrierten im Jahr 2007 Tausende von Mönchen für Demokratie und Menschenrechte. Ihre Proteste entsprachen vermutlich dem Willen der Mehrheit des Volkes. Die herrschende Militärjunta ließ den Protest niederschlagen und inhaftierte die Mönche. Hier hat die Staatsraison ihre hässliche Seite gezeigt. Der Erhalt des Staates wurde über den Willen der Menschen gestellt. Wie im Verlauf der Arbeit gezeigt werden wird entspricht der wertfreie, hobbessche Satz auctoritas non veritas facit legem[25], den die Militärjunta anwendete, nicht dem Staatsraisonverständnis Machiavellis. Etwas umständlicher formulierte Jürgen von Kempski: „ Jedes Recht ist nur eine Zwangsordnung, das heißt es ist in bezug auf seine Realisierung nicht vom guten Willen abhängig, sondern von einem gesetzlichen Zwang, der von Trägern von Macht auf die Rechtsgenossen ausgeübt wird.“[26]

Grundsätzlich lässt sich fragen, ob Demokratien in ihrer Staatsraison moralisch handeln und Autokratien eher amoralisch. Grundsätzlich ist das Ziel der Staatsraison - der Staatserhalt - unabhängig von der Regierungsform. Auch dies verdeutlicht ein Blick in die Praxis: Die USA, das Land der Freiheit, hat nach den Anschlägen am 11. September exemplarisch nach Staatsraison gehandelt. Die demokratisch mehrheitlich gewählte Regierung begann, den Staat zu verteidigen. Im Rahmen dieser Verteidigung wurden Länder, die als Gefahr für die USA angesehen wurden, angegriffen und echte und vermeintliche „feindliche Krieger“ in einem menschenrechtlich höchst fragwürdigen Lager inhaftiert. Auch die deutsche Regierung begann die Verteidigung des Staates gegen den schwer fassbaren Feind. „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“[27], wie der damalige Verteidigungsminister Struck feststellte. Die Bewahrung und Festigung des Staates gestatten also auch Demokratien in Extremsituationen sittlich fragwürdige Mittel wie das Gefangenenlager Guantanamo. Hauptsache, das Herz des Staates schlägt weiter. Ein weiteres Beispiel aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für Handeln nach Staatsraison sind die Notstandsgesetze des Jahres 1968, die gegen den Willen eines großen Teils der Bevölkerung verabschiedet wurden. Sie sehen vor, dass im Falle einer Krise gewisse Grundrechte eingeschränkt werden, so zum Beispiel das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses, das Art. 10 GG garantiert.

Die große Gefahr des Konzepts der Staatsraison besteht darin, dass nicht objektiv und abschließend definiert werden kann, was Staatsraison beinhaltet und wo ihre Grenzen liegen. Das Spektrum, welche Handlungen als Staatsraison angesehen werden können, ist enorm breit. Die Konzeption der ideengeschichtlich schärfsten Waffe des neuzeitlichen Staates[28] erlaubt nahezu sämtliche Handlungen, wenn sie dem Staate dienen. Hier liegt die Gefahr: Das Partikularinteresse der politischen Machthaber kann als Allgemeininteresse ausgewiesen werden. Scheinbar um den Staat zu schützen, berufen sich die Machthaber auf die Staatsraison. Gemäß ihrer Argumentation kann es zum Beispiel nötig sein, eine Demonstration niederzuschlagen, da Gefahr für den Staat droht. In Wirklichkeit missbrauchen sie aber die Staatsraison, um ihre eigene Herrschaft zu sichern. Vergleiche hierzu obiges Beispiel aus Birma.

2.1 Gute und schlechte Staatsraison

Der Gedanke, dass gute Staatsraison nicht gleichzusetzen ist mit den Interessen der Machthaber wurde bereits im 16 Jahrhundert formuliert. So sieht der italienische Historiker Scipione Ammirato (1531-1601) ca. 60 Jahre nach Machiavellis Tod das Handeln nach Staatsraison kritisch. In seinen “Discorsi sopra Cornelio Tacito” liest man: „Ragion di stato altro non essere che contravenzione di ragione ordinaria per rispetto di publico beneficio, o vero rispetto di maggiore e piu universale ragione.”[29] ( Die Staatsraison ist nichts anderes als eine Verletzung des ordentlichen Gesetzes, die daraufhin ausgerichtet ist, in den Genuss einer öffentlichen Wohltat zu gelangen beziehungsweise um einem übergeordneten und universelleren Gesetz (bzw. Notwendigkeit) zu entsprechen.[30] ) Ammirato gibt im klassisch christlich moralischem Stil der Religion den Vorrang: „Vendendo in concurreza ragion di stato e religione, sempra la religione debbe andar disopra.” [31] ( Wenn die Staatsraison und die Religion in Konkurrenz stehen, muss der Religion immer ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.[32] ) Für gute, anhand christlicher Moralvorstellungen akzeptable Staatsraison verwenden Ammirato und Arnold Clapmarius den Begriff „Arcana imperii“, für moralisch nicht akzeptable Handlungen „Flagitia dominationis“.[33] Übersetzt ins Deutsche bedeutet das Erstere wörtlich „Geheimnis des Imperiums“, das Zweitere „Schande der Gewaltherrschaft.“ Der deutsche Historiker und Jurist Arnold Clapmarius (1574-1604) definiert „Arcana imperii“ als geheime Mittel und Ratschläge, die zur Gründung und Aufrechterhaltung des Staates dienen.[34] Im Rahmen der „Arcana imperii“ sind Handlungen erlaubt, die im Einklang mit den moralischen Vorstellungen stehen. Besonderes Augenmerk richteten die damaligen Autoren auf die Harmonie der Staatsraison mit christlichen Vorstellungen. Man muss bedenken, dass damals eine tiefe Frömmigkeit in Verbindung mit Furcht vor Repressalien herrschte. So entging Galileo Galilei (1564-1642) nur knapp dem Scheiterhaufen, indem er wider besseres Wissen dem heliozentrischen Weltbild abschwor.

Ein weiterer bedeutender und richtungweisender Theoretiker der Staatsraison war Giovanni Botero (1544-1617), der Machiavellis Auffassung über Staatsraison zurück wies. Der italienische Priester vertrat, wie diese Untersuchung zeigen wird, eine andere als sein Landsmann. Für ihn muss sich das Handeln nach Staatsraison, wie bei Ammirato an christlichen Vorstellungen orientierten. In der Widmung seines Hauptwerks “Della ragione di stato“ [35] distanziert er sich von Machiavelli und Cornelius Tacitus: „A glance at the works of these two authors showed me that Machiavelli bases his Reason of State on lack of conscience and that Tiberius justified his cruelty and tyranny by an inhuman lex maiestatis and in other ways that would not have been tolerated by the most […]”.[36] Botero wettert gegen die Gewissenlosigkeit Machiavellis und scheinbare Bewunderung von Tyrannen. Er sagt, dies sei irrational und zeuge von Blasphemie. Menschen, die das Gewissen außen vor lassen, haben laut Botero keine Seele und keinen Gott.[37] Der Vorwurf der Gewissenlosigkeit bzw. der Vorsicht gegenüber dem menschlichen Charakter lässt sich jedoch auch an Botero selbst richten. So schreibt der selbsternannte Vertreter der „guten, christlichen Staatsraison” einige Seiten weiter, dass man niemals seine Waffen beiseite legen darf, da für Unbewaffnete der Frieden schwach ist.[38] In seinem Traktat schreibt er ferner „Dissimulation is a great aid […][39] “. Gerade die Heuchelei, die er an Tiberius so kritisiert, wird von ihm als Hilfe akzeptiert. Dennoch muss man zu seiner Ehrenrettung einschränken, dass er die Heuchelei beschränkt: Sie ist nur ein Mittel auf das man nicht stolz zu sein braucht. Am römischen Kaiser Tiberius kritisiert Botero, dass dieser auf seine Fähigkeit zur Verstellung stolz gewesen sei.[40]

Ein weiterer Denker der italienischen Renaissance, der bestimmt in die Kritik Boteros geraten wäre, ist Trajano Boccalini (1556-1613), der auch die Heirat im Sinne der Staatsraison empfiehlt.[41] Genau an diesen Grundsatz hielt sich das österreichische Herrscherhaus. Eine wichtige Maxime der Habsburger war das berühmte „Bella gerant allii, tu felix austria nube. Nam quae Mars aliis, dat tibi diva Venus“ (Kriege mögen andere führen, du glückliches Österreich heirate. Denn was Mars anderen gibt, gibt dir die Göttin Venus) . Heiratspolitik im Zeichen der Staatsraison. Berühmtestes und tragischstes Beispiel dieser Politik ist die Heirat Marie Antoinettes mit dem Dauphin von Frankreich, dem späteren Ludwig XVI, die beide im Zuge der französischen Revolution 1793 hingerichtet wurden. Ein weiteres Beispiel ist die Heirat der österreichischen Prinzessin Marie Louise mit Napoleon Bonaparte, von der sich Kaiser Franz politische Vorteile für das Habsburger Reich erhoffte. Marie Louise war nie wirklich glücklich mit Napoleon, aber die Staatsraison forderte ihren Tribut - auch von Prinzessinnen. Weit tragischere Züge kann die Staatsraison annehmen, wenn in ihrem Namen verlangt wird, Menschen zu töten oder zu demütigen. Literarisch wurde das Thema u.a. in Sophokles’ Antigone verarbeitet. Antigone möchte gegen die Staatsraison ihren Bruder Polyneikes würdevoll bestatten, was ihr Onkel, König Kreon, mit Verweis auf die Vaterlandspflichten verbietet. „[…] seinen Bruder Polyneikes, sag ich, der, als Landsflüchtiger zurückgekehrt, soll man unbestattet lassen, seinen Leib für Vögel und für Hunde zu verspeisen und als geschändet anzusehen.“[42]

Ein derartiges Verhalten wäre vermutlich von Botero als unchristlich angesehen worden. Solches Verhalten sei nicht im Sinne der christlichen Lehre. Dies sei „Flagitia dominationes“ und diese Brutalität nicht im Einklang mit moralischen Geboten. Eine andere Sicht vertrat wiederum der öttingische Hofrat und Staatsraisondenker Johann Elias Keßler (1631-1726). Er stellte die Staatsraison über Gott. „Boni Principis, das ist: Reine und unverfälschte Staatsregul christlicher Staatsfürsten und Regenten oder Großmächtigster und über alle Dinge der Welt herrschender Regiments Scepter. Wessen nämlich ein kluger und vernünftiger Staatsherr und Regent ihm und seinem Staat oder Regiment zum besten Unterhalt und aufnehmendem Flor und Wachsthum auf jeden begebenden Fall oder Extremitäten auch wider den sowohl geist- als auch weltlichen Ordinar Zulaß mit gutem Gewissen ohngesehr befugt seyn möchte.“[43]

Der Konflikt zwischen dem Wohl des Staates und der subjektiven Wahrnehmung über Recht und Gerechtigkeit ist ein Konflikt, der seit Jahrhunderten andauert und je nach ethischer Überzeugung anders beantwortet wird. Die Frage, ob das Wohl des einzelnen und christliche Moralvorstellungen gegenüber dem Wohl der Gemeinschaft zurücktreten müssen, ist eine Frage des Standpunkts. Gemeinsam ist aber allen Denkern der Staatsraison, dass sie eine rein egoistische Politik, die nur dem Nutzen der Herrschenden dient, ablehnen. So kritisiert Boccalini: „Das (eigene G.F.) Interesse ist der wahre Tyrann in der Seele der Tyrannen und auch der Fürsten, die keine Tyrannen sind.“[44] Der Staat und seine Handlungen sollen eben nicht eine große Räuberbande sein[45], sondern allen Denkern schwebt eine Staatsform vor, die eine sittliche, gerechte Gemeinschaft ist.

Staatsraison soll gemäß ihrer Konzeption dem Staat, verstanden als Gemeinschaft der, Bürger dienen. Welche Mittel der machtvolle Politiker unter Berufung auf die Staatsraison einsetzen darf und wie er in ihrem Namen gehen darf, ist die zentrale und umstrittenste Frage der Staatsraison. Gemeinsamer Nenner und Ziel aller Denker ist der Erhalt des Staates. Dies kann als Legitimation für normativ verwerfliche Mittel verstanden werden. Friedrich Meinecke beschreibt den Staat als „Amphibium“, welches in einer ethischen und natürlichen Welt zugleich lebt.[46] Dieses Bild ist sehr treffend, da es die Ambivalenz und Zweigesichtigkeit des Staates zeigt. Der Staat kann nicht absolut moralisch handeln, da er sonst seine Macht und die damit verbundene Schutzfunktion für die Bürger verlieren würde. Auf der anderen Seite kann er nicht absolut unmoralisch handeln, da er sonst das Vertrauen der Bürger verlieren würde und leicht zu einer Diktatur verkommen kann, die ihrerseits wieder durch Aufstände seitens der Bürger bedroht ist. Somit sind ethische Wert auch ein Garant für die Sicherheit des Staates. Die Balance zwischen effektiver Staatsführung und die Beibehaltung grundlegender Moralvorstellungen ist eine der vornehmsten und schwierigsten Aufgaben, die verantwortungsvolle Politiker zu erfüllen haben. Keinesfalls soll der Politiker die Grenzen die Recht und Sitte ziehen, zu seinem eigenen Wohl überschreiten. Er muss jedoch in der Lage sein, die Existenz des Staates zu sichern. Diese potenzielle Macht beinhaltet auch die Fähigkeit notfalls die Grenze der Moralität zu überschreiten. Verantwortung zu tragen heißt auch eine große Last zu haben oder wie Friedrich Meinecke formuliert: „ Der Herrscher verwandelt sich in den Diener seiner Macht.“[47]

2.2 Ursprung der Staatsraison

In der Forschung ist umstritten, wer den Begriff Staatsraison als erster prägte. Gewiss ist, dass Machiavelli den Begriff „Ragione di stato“ nicht verwendete. In seinem gesamten Werk kommt dieses Wort nicht vor. Der Vorrang des Staatsinteresses, des Staatserhalts (respektive der Aufbau des Staates Italien) gegenüber moralisch - christlichen Werten findet sich aber – der Sache nach - sehr wohl bei ihm. Der Gedanke wurde dementsprechend erstmalig von ihm formuliert, auch wenn er nicht das Wort „Staatsraison“ verwendet. In seinem Werk „Der Fürst“ (1513) schreibt der Florentiner, dass „tenere securamente lo stato“ ein Ziel des Fürsten ist.[48] Dieses Ziel muss vor dem Hintergrund der andauernden Zerrissenheit Italiens zur Zeit der Renaissance gelesen werden. Chaos und Fremdherrschaft sollen um jeden Preis vermieden werden (vgl. dazu Kapitel 3 dieser Arbeit.). Manuel Knoll weist in seinem Artikel „ Die konservative Verantwortungsethik des Humanisten Niccolò Machiavelli“ zu Recht darauf hin, dass mantere lo stato wörtlich übersetzt werden muss.[49] Die Übersetzung heißt dementsprechend, „den Staat erhalten“. Aus dem Principe geht aus mehreren Stellen hervor, dass „mantere lo stato“ das zentrale Ziel des politischen Handelns ist. So unter anderem wenn Machiavelli eine kluge Staatsverfassung als Garant für Sicherheit ansieht[50], oder wenn er sagt, der beste Weg Unruhe zu verhindern, sei vom Volk nicht gehasst zu werden.[51] Dies wiegt für ihn mehr als die stärkste Mauer einer Festung. Eine Übersetzung dieses wichtigen Begriffs mit „Herrschaft behaupten“[52] oder „sich des Throns versichern“[53] ist unzutreffend, da es Machiavelli nicht um den Erhalt der einzelnen Fürstenherrschaft geht, sondern um den Erhalt des Staates in seiner Gesamtheit. In vielen Übersetzungen liegt dieser Fehler vor, der bedeutenden Anteil an der Fehlinterpretation Machiavellis hat.[54] Auch in der Reclam Übersetzung liegt diese Fehlübersetzung vor. „Tenere securamente lo stato“ (siehe oben) wird von Phillip Rippel mit „Sicherheit der Herrschaft aufrechtzuerhalten“[55] übersetzt, wobei es zutreffender wäre, „die Sicherheit des Staates aufrechtzuerhalten“ als Übersetzung zu verwenden.

Zurück zum ersten Auftreten des Begriffs „Staatsraison“. Es gibt mehrere Autoren, denen die Urheberschaft des Begriffs zugeschrieben wird. Herfried Münkler schreibt einmal Giovanni della Casa (1503 – 1556) zu, dass er „Ragione di stato“ erstmalig verwendete.[56] In einem anderen Werk verweist Münkler auf Francesco Guicciardini (1483 – 1540), von dem er ebenso sagt, er habe den Begriff erstmalig verwendet.[57] Beide Italiener lebten etwa zur gleichen Zeit, so dass nicht klar festgelegt werden kann, wer den Begriff als erster in seinen Werken verwendete, da man nicht genau datieren kann, wann die Werke geschrieben wurden. Als gesichert kann jedoch angesehen werden, dass Giovanni Botero erstmals umfassend die „Ragione di stato“ definierte. So schreibt der Piemonteser im Jahr 1589: „State is a stable rule over people and Reason of State is the knowledge of the means by which such a dominion may be founded, preserved and extended.”[58] Diese Definition ähnelt derjenigen, welche Friedrich Meinecke ca.350 Jahre später gibt (siehe Seite 6 dieser Arbeit). Denn auch sie lässt die Problematik der Moral unbeachtet. Botero behandelt dies jedoch implizit mit seiner Kritik an Machiavelli. Mit Boteros Definition ist Staatsraison, die „Ragione di stato“, endgültig als Begriff etabliert und findet, wie Michael Stolleis schreibt, Eingang in die Sprache der Diplomatie, aber auch in die Stuben der Handwerker und zu den Märkten.[59]

Ruft man sich die für diese Arbeit gewählte Definition von Helmut Quaritsch wieder ins Gedächtnis, nach der Staatsinteressen durchaus auch mit moralisch verwerflichen Mitteln verfolgt werden, könnte man die Staatsraison auch in der Antike beginnen lassen (vgl. oben Sophokles, Antigone). Auch der Melierdialog des Thukydides entspricht der Definition von Quaritsch. Es liegt im Interesse der Athener, ihre Machtansprüche durchzusetzen. Sie verfolgen gegenüber den moralisch korrekten Meliern sozusagen Staatsraison avant la lettre. Fraglich ist, ob das Staatsinteresse auch Präventivkriege deckt. Dementsprechend könnten die Athener argumentieren, eine Insel vor ihrem Hoheitsgebiet sei ein idealer Stützpunkt für Feinde. Eine vergleichbare Parallele könnte Kuba vor den USA sein. Die Athener sehen die Gefahr, die vorhanden ist, wenn sich Melos mit Sparta verbündet. Ebenso sehen die USA die Gefahr, die von Kuba ausgeht, wenn es sich mit der Sowjetunion verbündet und dort Waffen stationiert werden. Der Unterschied ist, dass Melos sich offenkundig neutral verhält, die Athener also nur Macht vor Recht durchsetzen. Dies ist aber absolut in ihrem Staatsinteresse.

Grundsätzlich ist Friedrich Meinecke zuzustimmen, der den staatlichen Egoismus, Macht und Selbsterhaltungstrieb als zeitlos und generell ansieht.[60] Jeder Staat, ja grundlegender jede Gemeinschaft[61], strebt nach Macht und Selbsterhaltung. Dies ist ein urmenschlicher Trieb, der das Überleben von Lebewesen sichert. Die konkreten Ausprägungen, d.h. die Taten der Staatsmänner, sind jedoch in ein Korsett diverser Verpflichtungen eingebunden. So muss der kluge Staatsmann stets bedenken, dass Handlung X den Zorn der innerstaatlichen Gruppe B oder des Nachbarstaates C hervorrufen kann.

[...]


[1] Vgl. Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München: R.Oldenbourg Verlag, 1957. S.34, S.49

[2] Strauss, Leo: Thoughts on Machiavelli. Chicago: University of Chicago Press, 1958 S. 10.

[3] Mittermaier, Karl: Machiavelli. Moral und Politik zu Beginn der Neuzeit. Gernsbach: Casimir Katz Verlag, 1990 S. 398

[4] Braun, Eberhard/ Heine, Felix/ Opolka, Uwe: Politische Philosophie. Ein Lesebuch. Texte, Analysen, Kommentare: Reinbeck: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1984 S. 96.

[5] Machiavelli, Niccolò: Discorsi. Gedanken über Politik und Staatsführung. 2. Auflage, Stuttgart: Alfred Kröner Verlag, 1977 S.312.

[6] Kreuz, Gerhard: „Überleben und gutes Leben. Erläuterungen zu Begriff und Geschichte der Staatsraison.“ In: Brinkmann, Richard/ Kuhn, Hugo (Hrsg.): Deutsche Vierteljahresschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte. Band 52 Heft 2. Stuttgart: Metzler Verlag, 1978 S. 202.

[7] Oder auch Staatsräson, im Folgenden wird Staatsraison verwendet.

[8] „Jemanden zur Raison bringen“, (jemanden zur Vernunft bringen) in etwa: „auf den Boden der Tatsachen zurückholen“ ist ein häufig verwendeter Ausdruck.

[9] Hobbes, Thomas: Leviathan. Frankfurt am Main. Suhrkamp 1966, S. 94ff.

[10] Ebd. S. 131.

[11] Ebd. S. 224.

[12] Aristoteles: Politik. 9. Auflage. München. dtv 2003 S. 49.

[13] Ebd. S. 50.

[14] Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München. R. Oldenbourg Verlag 1957 S. 1.

[15] Münkler, Herfried: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main. S. Fischer Verlag 1987 S. 9.

[16] Vgl. Ebd. S. 9.

[17] Quaritsch, Helmut: „Staatsraison in Bodins „République“ In: Schnur, Roman (Hrsg.) Staatsraison. Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs, Berlin 1975 S. 59.

[18] Schmoeckel, Mathias: Humanität und Staatsraison. Die Abschaffung der Folter in Europa im Rahmen der Entwicklung des gemeinsamen Strafprozeß – und Beweisrechts seit dem hohen Mittelalter. München: 1998 S. 9

[19] Ebd. S. 9

[20] Jellinek, Georg: Allgemeine Staatslehre. 3. Auflage. Bad Homburg: Hermann Gentner Verlag, 1959 S. 394 ff.

[21] Jesse, Eckhardt/ Lang, Jürgen: Die Linke – der smarte Extremismus einer deutschen Partei. München: Olzog Verlag, 2008 S.115f.

[22] So genannte Sozialbindung des Eigentums. Resultierend aus Art. 14 Abs.2 GG

[23] Hobbes, Thomas: Leviathan. Frankfurt am Main. Suhrkamp 1966, S. 131.

[24] Siehe obiges Beispiel zu den Hartz Gesetzen.

[25] Die Autorität macht das Gesetz, nicht die Wahrheit.

[26] Von Kempski, Jürgen: Recht und Politik, Studien zur Einheit der Sozialwissenschaft. Stuttgart: Kohlhammer, 1965 S. 15.

[27] Netzzeitung. de: Rede des Deutschen Verteidigungsministers Struck im Deutschen Bundestag am 11. März 2004 URL.: http://www.netzeitung.de/deutschland/276992.html [Stand: 19.4.2008].

[28] Münkler, Herfried: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag,1987. Buchumschlag

[29] Ammirato, Scipione: Discorsi sopra Cornelio Tacito, Brescia, 1599 S. 226.

[30] Übersetzung von Übersetzungsbüro Karolina Kracht.

[31] Ammirato, Scipione: Discorsi sopra Cornelio Tacito., Brescia 1599 S. 208.

[32] Übersetzung von Georg Fichtner.

[33] Vgl. Münkler, Herfried: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag 1987 S. 283f.

[34] Clapmarius, Arnold: De Arcanis rerum publicarum libri sex. Bremen: 1605 S.9 zitiert nach: Münkler. Im Namen des Staates S. 285.

[35] Botero widmete sein Buch dem Erzbischof von Salzburg Wolf Dietrich von Raitenau (1559-1617). Dieser regierte Salzburg von 1587-1612 und kannte sowohl Machiavellis Schriften als auch das Werk Boteros. Quelle: wikipedia.de the free encyclopedia URL.: http://de.wikipedia.org/wiki/Wolf_Dietrich_von_Raitenau [Stand: 23.4.08].

[36] Botero, Giovanni: The Reason of State. New Haven: Yale University Press, 1956 Translated by Robert Peterson, S. 13. Botero bezieht sich hier auf die Schilderungen Tacitus über den römischen Kaiser Tiberius.

[37] Ebd. S. 14.

[38] Botero, Giovanni: The Reason of State. New Haven: Yale University Press, 1956 Translated by Robert Peterson, Book one. S. 45.

[39] Ebd. S. 48.

[40] Ebd. S. 48.

[41] Boccalini, Traiano: Advices from Parnassus, in two centuries. London, printed for D. Brown and B. Took 1705 S. 323 english Century Collection online http://galanet.galagroup.com [Stand: 17.3.08].

[42] Sophokles: Antigone. Erster Auftritt. Zürich und Stuttgart: Artemis Verlag, 1968 S. 75.

[43] Kessler, Johann Elias: Reine und unverfälschte Staatregul/Christlicher Staatsfürsten, Nürnberg 1678 Titel und Untertitel des Werkes.

[44] Boccalini, Traiano: La Bilancia Politica. Osservazioni sopra il sesto libro degli annali di Cornelio Tacito, Castellana 1678 zitiert nach Münkler: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag,1987 S. 275.

[45] Augustinus: De Civitate Dei: „Remota justitia quid sunt regna nisi magna latrocinia” (Was sind Staaten ohne Gerechtigkeit anderes als große Räuberhaufen?) zitiert nach: Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München. R. Oldenbourg Verlag 1957 S. 31.

[46] Vgl. Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München. R. Oldenbourg Verlag 1957 S. 19.

[47] Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München: R.Oldenbourg Verlag, 1957. S. 11.

[48] Machiavelli, Niccolò: Il Principe / Der Fürst.Stuttgart Hrsg. Und übersetzt von Philipp Rippel. Philipp Reclam Verlag 2003 S. 162.

[49] Vgl. Knoll, Manuel: „Die konservative Verantwortungsethik des Humanisten Niccolò Machiavelli“. In: Ballestrem, Karl; Gerhardt, Volker; Ottmann, Henning; Thompson, Martyn (Hrsg.): Politisches Denken Jahrbuch 2003. Stuttgart: J.B.Metzler, 2003 S. 104.

[50] Machiavelli, Niccolò: Il Principe / Der Fürst.Stuttgart Hrsg. Und übersetzt von Philipp Rippel. Philipp Reclam Verlag 2003 S. 149.

[51] Machiavelli, Niccolò: Il Principe / Der Fürst.Stuttgart Hrsg. Und übersetzt von Philipp Rippel. Philipp Reclam Verlag 2003 S. 171.

[52] Vgl. Münkler, Herfried: „ Niccolò Machiavelli, Der Fürst. In: Brocker, Manfred (Hrsg.): Geschichte des politischen Denkens. Ein Handbuch. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2007 S. 115.

[53] Machiavelli, Niccolò: Il Principe/ Der Fürst. In: Münkler, Herfried (Hrsg.): Politische Schriften. Frankfurt am Main. Fischer Taschenbuch Verlag, 1990 S. 106.

[54] So auch bei Ottmann, Henning: Geschichte des politischen Denkens. Die Neuzeit. Von Machiavelli bis zu den großen Revolutionen. Stuttgart. Verlag J.B. Metzler, 2006 S. 25.

[55] Machiavelli, Niccolò: Il Principe / Der Fürst.Stuttgart Hrsg. Und übersetzt von Philipp Rippel. Philipp Reclam Verlag 2003 S. 163.

[56] Vgl. Münkler, Herfried: Machiavelli. Die Begründung des politischen Denkens der Neuzeit aus der Krise der Republik Florenz. Frankfurt am Main. Fischer Taschenbuch Verlag 1984 S. 282.

[57] Vgl. Münkler, Herfried: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main. S. Fischer Verlag 1987 S. 150f.

[58] Botero, Giovanni: The Reason of State. New Haven: Yale University Press, 1956 Translated by Robert Peterson Book one. S. 3.

[59] Vgl. Stolleis, Michael: Arcana imperii und Ratio status. Göttingen: Vandenhoeck & Rupprecht, 1980 S. 8.

[60] Vgl. Meinecke, Friedrich: „Das Wesen der Staatsraison“ In: Die Idee der Staatsraison in der neueren Geschichte. Hrsg. Walther Hofer München. R. Oldenbourg Verlag 1957 S. 20.

[61] Gemeinschaft wird hier ethnologisch verstanden im Sinne einer Gruppe zusammengefasster Individuen, die emotionale Bindekräfte aufweist und sich durch ein „Wir-Gefühl“ von anderen abgrenzt.

Excerpt out of 93 pages

Details

Title
Machiavelli und der Gedanke der Staatsraison
College
LMU Munich
Grade
1,15
Author
Year
2008
Pages
93
Catalog Number
V127577
ISBN (eBook)
9783640391295
ISBN (Book)
9783640391448
File size
999 KB
Language
German
Keywords
Machiavelli, Gedanke, Staatsraison
Quote paper
Georg Fichtner (Author), 2008, Machiavelli und der Gedanke der Staatsraison, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127577

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