Ehekrise? - Das deutsch-französische Tandem während der Osterweiterung im Kontext von Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte


Dossier / Travail, 2007

30 Pages, Note: 1,3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

I. Einleitung

II. Begriffsdefinitionen – Europäische Integration im Spannungsfeld von ‚Erweiterung und/oder Vertiefung’

III. Orientierungsphase der Osterweiterung zwischen 1989-1993
III.1. Die Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte zu Beginn der 90er Jahre: deutsch-französische Discordia?
III.2. Deutsch-französische Initiativen und Strategien für Osteuropa?

IV. Konkretisierungsphase der Osterweiterung zwischen 1994-1998
IV.1. Der Wandel der Vertiefungs- und Erweiterungsdebatte Mitte der 90er Jahre und die Kontinuität der deutsch-französischen Dissonanzen
IV.2. Deutsch-französische Initiativen für die Osterweiterung und für eine ‚neue Architektur Europas’?

V. Die Verhandlungs-und Vorbereitungsphase der Osterweiterung zwischen 1999 - 2002
V.1. Die Osterweiterung wird zum deutsch-französischen Zankapfel
V.2. Deutsch-französische Visionen für Europa?

VI. Fazit – Krise des deutsch-französischen Tandems im erweiteren Europa?

VII. Bibliografie
1. Primärliteratur
1.a. Dokumente
1.b. Reden/Erklärungen
1.c. Presseartikel
2. Sekundärliteratur
3. Tertiärliteratur

I. Einleitung

Am 25. März 2007 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitglieder, um in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge feierlich eine Berliner Erklärung zu unterzeichnen. Diese wurde in der Presse als Ausbruchsversuch aus der ‚Krise’ der Europäischen Union interpretiert.[1] Interessant ist, dass in den Medien mit überraschender Selbstverständlichkeit von einer ‚Krise’ die Rede war. Denn in der wissenschaftlichen Debatte über die aktuelle Situation der EU ist umstritten, ob nach dem Scheitern der Referenden über den Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden im Mai/Juni 2005 und der Osterweiterung überhaupt von einer ‚Krise’ gesprochen werden kann und ob es sich dann dabei eher um eine Erweiterungs- und/oder Vertiefungskrise handelt (vgl. Kaelble 2005; Alber/Merkel 2006; Schmierer 2006; Vobruba 2003; Weidenfeld 2006). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob es nicht bereits in der Vergangenheit der europäischen Integration ähnliche Phasen der Stagnation gab, die überwunden werden konnten und denen eine dynamische Phase der Weiterentwicklung der EU folgte (vgl. Weidenfeld/Giering 2004). Kann aus der Retrospektive die momentane Lage der EU tatsächlich als eine ‚Krise’, als ein Bruch mit der bisherigen Integrationslogik, bezeichnet werden? Markiert der aktuelle Stillstand eine exzeptionelle Zäsur, durch die Europa einen neuen Weg beschreiten wird? Oder handelt es sich lediglich um einen Zwischenstopp?[2]

Als ein wesentliches Indiz dafür, dass sich die EU in der Krise befindet, wird oft die Lähmung der deutsch-französischen Beziehungen angeführt (vgl. Alber/Merkel 2006: 15; Kaelble 2005: 524f.). Seit der Gründung der EU hat diese spezifische Form der bilateralen Kooperation die „Motorfunktion im europäischen Integrationsprozess“ (Woyke 2000: 9) übernommen. Die kontinuierliche Zusammenarbeit von Frankreich und Deutschland sowie die zahlreichen, gemeinsamen Initiativen haben wesentliche Impulse für die Europäische Integration geliefert und die Gestalt der heutigen EU entscheidend beeinflusst.[3] Ihre Rolle lässt sich als die des Impulsgebers (Initiativfunktion), Piloten (Steuerungsfunktion) und Schlichters (Vermittlungs-funktion) beschreiben. Im Osterweiterungsprozess jedoch wurde die Partnerschaft durch Interessendivergenzen, Konflikte und beidseitige Provokationen empfindlich auf die Probe gestellt. Einige Autoren hatten sogar die Befürchtung, dass die Osterweiterung an dem Auseinanderdriften des Tandems scheitern könne (vgl. Guérot 2002). Hieraus ergibt sich die Fragestellung, inwiefern sich das deutsch-französische Tandem während der Osterweiterung als ‚Motor der Europäischen Integration’ bewährt und sich seine Rolle nach der Osterweiterung verändert hat. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb anhand entscheidender Phasen des Osterweiterungsprozesses im Kontext des Spannungsverhältnisses von Vertiefungs-und/oder Erweiterungsdebatte die Interessen, Perzeptionen und Erwartungen Frankreichs und Deutschlands und die daraus resultierenden Konflikte zu analysieren. Die Untersuchung orientiert sich dabei an folgenden Leitfragen: 1. Welche Konvergenzen und Divergenzen bezüglich der Osterweiterung gab es zwischen Deutschland und Frankreich? 2. Gab es gemeinsame Initiativen und Strategien für die Osterweiterung? 3. Hat sich das deutsch-französische Tandem als dynamisierender Motor oder blockierendes Hindernis in der Realisierung der Osterweiterung erwiesen? Die Relevanz der erläuterten Fragestellung ergibt sich daraus, dass das deutsch-französische Tandem als einflussreicher und bedeutender Faktor der Europäischen Integration (vgl. Woyke 2000: 10) als ein Indiz für die ‚Krise’ bzw. ‚Nichtkrise’ der Europäischen Integration gelten kann. Ein Ende bzw. eine Schwächung des deutsch-französischen Tandems könnte darauf hindeuten, dass sich auch der bisherige Integrationskurs der EU verändern wird und die Dialektik von Vertiefung und Erweiterung an ihre Grenzen gestoßen ist (vgl. Alber/Merkel 2006: 20; Kaelble 2005: 525).

Zur Erörterung der Fragestellung sollen nach einer Definition der Begriffe ‚Europäische Integration’, ‚Vertiefung’ und ‚Erweiterung’ anhand der Orientierungsphase (1989-1993), der Konkretisierungsphase (1994-1998) und der Verhandlungsphase (1999-2002) der Osterweiterung[4] in einem ersten Schritt jeweils die Interessen und Perzeptionen Frankreichs und Deutschlands auf Divergenzen und Konvergenzen hin analysiert werden. In einem zweiten Schritt wird nach gemeinsamen Initiativen, Strategien und Konzepten für die Osterweiterung bzw. die ‚neue Architektur Europas’ zu fragen sein. Die Analyse konzentriert sich dabei auf die Regierungsebene. Abschließend soll auf die veränderte Rolle des Tandems und die Herausforderungen dieser spezifischen Partnerschaft in einem erweiterten Europa eingegangen werden. Vor dem Hintergrund der geleisteten, historischen Retrospektive soll zudem im Fazit eine Einschätzung bezüglich der aktuellen Divergenzen und Zukunftsaussichten der deutsch-französischen Kooperation gewagt werden. Befindet sich das Traumpaar in einer ‚Ehekrise’? Handelt es sich hierbei tatsächlich um eine neuartige und unüberwindbare Konfliktsituation oder gibt es Hinweise darauf, dass auch dafür eine Lösung gefunden werden wird und das Tandem seine Motorfunktion für zukünftige Herausforderungen beibehalten wird?

II. Begriffsdefinitionen – Europäische Integration im Spannungsfeld von ‚Erweiterung und/oder Vertiefung’

Sozialwissenschaftlich versteht man unter ‚Integration’ die Entwicklung einer „Einheit oder Ganzheit aus einzelnen Elementen“ (Nohlen/Schulze 32005: 388, Sp.1) bzw. die Aufrechterhaltung einer solchen. Damit wird sowohl Prozesshaftigkeit als auch Ziel- bzw. Zustandsorientierung impliziert, d.h. ‚Europäische Integration’ beschreibt sowohl den Prozess der Entwicklung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ (Vertrag von Nizza 2002: 24) als auch den Zustand bzw. das Endziel. Zudem soll die durch Integration entstandene Einheit mehr sein als nur die Summe ihrer Teile (vgl. Nohlen/Schulze 32005: 388, Sp. 2). Europäische Integration ist demnach stets mit der Abgabe nationaler Souveränitätsrechte an eine übergeordnete, supranationale Ebene verbunden, die für die entsprechenden Bereiche eigene, autonom agierende Institutionen und Organe ausbildet, deren Gesetze dem nationalen Recht übergeordnet sind. Die nationalstaatlichen Politiken verschmelzen derart zu einer gemeinschaftlichen Politik bis hin zu einem ‚europäischen Superstaat’ (vgl. Mickel/Bergmann 32005: 445, Sp. 2). Da aber über jenes Endziel der Europäischen Integration kein Konsens besteht, seit 1945 verschiedene Finalitätsvorstellungen den Entwicklungsprozess Europas geprägt haben und dabei neben der Abgabe nationaler Zuständigkeiten an die EU-Ebene auch lediglich eine verstärkte zwischenstaatliche Kooperation unter dem Dach der EU stattgefunden hat, soll im Folgenden unter Europäischer Integration das freiwillige und friedliche Zusammenwachsen der europäischen Staaten und Gesellschaften unter Ausbildung sowohl supranationaler als auch intergouvernementaler Elemente seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verstanden werden. Diese Definition berücksichtigt neben der Offenheit des Integrationsprozesses zudem die Tatsache, dass in bestimmten Politikbereichen nationales Recht auf europäischer Ebene noch nicht vergemeinschaftet worden ist (vgl. ebd.: 446, Sp.2.; Grimm/Merkel 2006: 187.)

Unter Erweiterung soll im Folgenden im Sinne vom Phinnemore/McCowan (32006: 157-160) der Prozess der Aufnahme bzw. des Beitritts neuer Staaten zum Geltungsbereich der Europäischen Union verstanden werden, wie er im Artikel 49 des EU-Vertrages geregelt ist: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ (Vertrag von Nizza 2002: 51) Erweiterung kann damit als geografische Ausdehnung der EU bzw. als Vergrößerung des Mitgliederverbandes der EU bezeichnet werden, die alle Politikbereiche der EU tangiert (vgl. Lippert 2004: 13). Hervorzuheben ist, dass die Erweiterung für die Europäische Integration von zentraler Bedeutung ist, da durch die geografische Ausdehnung der EU unter dem wenn auch relativ unscharf umrissenen Label ‚europäisch’ die Fragmentierung und besonders die durch den Kalten Krieg zementierte Spaltung Europas überwunden werden soll, um zu einer stabilen und friedenssichernden Einheit zusammenzuwachsen. Kurz: Wenn es bei der Europäischen Integration darum geht, zu einer „immer engeren Union der Völker Europas“ (Vertrag von Nizza 2002: 24) zu werden, muss den europäischen Staaten auch die prinzipielle Möglichkeit gegeben sein, dieser Union beitreten zu können. Damit ist die Europäische Integration bereits ihrem Wesen nach von Anfang an auf Erweiterung hin angelegt.

Unter Vertiefung wird im Folgenden die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen von der nationalstaatlichen Ebene auf die europäische, d.h. die supranationale Ebene verstanden. Vertiefung meint somit mit Bezug auf Grimm/Merkel (2006: 186f.) die Ausweitung der Entscheidungskompetenzen und – Bereiche der EU-Organe, d.h. dass sowohl immer mehr, bisher von den Nationalstaaten geregelte Politikbereiche in Zukunft von der EU organisiert werden sollen als auch, dass den EU-Organen mehr Entscheidungsgewalt zugestanden wird. Durch Vertiefung wird der Übergang vom intergouvernementalen zum supranationalen Modus sukzessiv vorangetrieben, wobei der Ausgang des Vertiefungsprozesses bewusst offen gelassen wird. In der Formel von der ‚immer engeren Union der Völker Europas’ ist neben der Erweiterungsoption eben jene Aufforderung zu weitergehender Vertiefung impliziert.

Auf dem Kopenhagener Gipfeltreffen des Europäischen Rates 1993 wurden Erweiterung und Vertiefung durch die Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung,[5] die von EU-Seite zu erfüllen ist, miteinander verschränkt: „Die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten, stellt ebenfalls einen [...] wichtigen Gesichtspunkt dar.“ (Europäischer Rat 1993). Die Absorptionsfähigkeit ist nicht nur im Hinblick auf die bereits erreichte und zu bewahrende Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bzw. grundsätzliche Funktionsfähigkeit der EU zu interpretieren, sondern auch auf ihre zukünftige, fortschreitende Vertiefung zu beziehen, die neben der Erweiterung gewährleistet sein soll (vgl. Lippert 2006: 439). Aus Perspektive der EU darf eine Erweiterung die Vertiefung nicht beschränken, wie die Europäische Kommission bereits 1993 klar formulierte: „Der Beitritt neuer Mitgliedstaaten wird die Vielfalt und Heterogenität der Union erhöhen. Jedoch darf die Erweiterung nicht auf Kosten der Vertiefung gehen. Sie darf die bisherigen Errungenschaften der Gemeinschaft nicht verwässern.“ (Europäische Kommission 1992: D509). Dieser Ansatz, die Verschränkung von Erweiterung und Vertiefung als Herzstück der Europäischen Integration, wurde von der EU als konstante Richtlinie bis heute beibehalten, wie deutlich wird, wenn die Europäische Kommission fordert, „dass die Union ihre eigene Entwicklung in Bezug auf Institutionen und Politikfelder fortsetzen und vertiefen und gleichzeitig eine Erweiterungsagenda verfolgen“ (Europäische Kommission 2006) soll. Diese Verschränkung der Erweiterung mit der Möglichkeit fortschreitender Vertiefung der EU zeigt das auf europäischer Ebene bereits seit langem vorhandene Problembewusstsein für das Spannungsverhältnis von Vertiefung und Erweiterung, die in unterschiedlicher Intensität stets parallel angestrebt worden sind. Vertiefung und Erweiterung können demnach als zwei Dimensionen des Europäischen Integrationsprozesses verstanden werden, die sich in einem dialektischen Prozess, d.h. abwechselnd oder parallel verlaufend und gegenseitig beeinflussend, entwickelt haben (vgl. Alber/Merkel 2006: 13; Lippert 2000: 127; Lippert 2004: 33 und 62). So haben in der Geschichte der Europäischen Integration Erweiterungen Vertiefungsschübe ausgelöst (z. B. Süderweiterung, vgl. Bergmann/Mickel 32005: 193ff.; Scherpenberg 1995: 86) und sich damit dynamisch-positiv auf den Integrationsprozess ausgewirkt. Allerdings wird auch immer wieder davor gewarnt, dass fortschreitende Erweiterung sich negativ auf die Vertiefung auswirken könne, d.h. sie blockieren oder sogar den bisherigen Integrationsstand ‚verwässern’ könne, was das Ende der politischen Union bedeuten würde (vgl. Mickel/Bergmann 32005: 196, Sp.1; Alber/Merkel 2006: 16). Im Kontext dieser Debatte von Vertiefung und Erweiterung als dynamisches Duo (Vertiefung und Erweiterung) oder sich einander ausschließender Logiken (Vertiefung oder Erweiterung) sollen im Folgenden die Interessen, Perzeptionen und Erwartungen Deutschlands und Frankreichs während der Osterweiterung untersucht werden.

III. Orientierungsphase der Osterweiterung zwischen 1989-1993

III.1. Die Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte zu Beginn der 90er Jahre: deutsch-französische Discordia?

Zu Beginn der 90er Jahre wurde durch die deutsche Wiedervereinigung, den Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks 1989/1990 und der damit verbundenen, notwendigen Neuordnung der Beziehungen der EG zu den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) sowohl innerhalb der EU-Organe als auch zwischen den Mitgliedstaaten eine Debatte über die Frage von Vertiefung und/oder Erweiterung ausgelöst (vgl. LaSerre 1991; Wessels 1993). Dabei zeigte sich, dass die Diskussion besonders im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der MOEL geführt wurde. Traditionell lassen sich in dieser Debatte vier zentrale Denkschulen unterscheiden (vgl. Lippert/Wessels 1993). Für diese Arbeit sind gegenüber der Position ‚Vertiefung zum Zwecke der Erweiterung’ und der Position ‚Erweiterung als Priorität’, die am vehementesten von Großbritannien verfochten wurde (vgl. LaSerre 1991: 745), die Positionen ‚Vertiefung als Priorität’ und ‚gleichzeitige Vertiefung und Erweiterung’ besonders relevant, da jene von Frankreich und Deutschland eingenommen wurden, woraus oft ein diametraler Gegensatz zwischen den beiden Staaten konstruiert wird (vgl. Wielgoß 1997: 9-12; Scherpenberg 1995: 93ff.; Ziebura 1997: 387). Diese Darstellung erscheint etwas zu schematisch. So wird behauptet, Deutschland habe von Anfang an grundsätzlich für alle beitrittssuchenden Länder die singuläre Position ‚gleichzeitige Vertiefung und Erweiterung’ vertreten. Dies galt jedoch primär für die EFTA-Staaten, von denen sich Deutschland eine stabilisierende Wirkung für die gesamte EG erhoffte und die sie nicht als Hindernis einer fortschreitenden Vertiefung wahrnahm (vgl. Guérin-Sendelbach 1999: 181f.). In Bezug auf einen möglichen Beitritt der MOEL zur EG dagegen verhielt sich die Bundesregierung bis Anfang 1991 eher zögerlich und attentativ. Zwar betonte sie in dieser Zeit stets das besondere Interesse daran, die MOEL an die EG enger heranzuführen und sie zu unterstützen (vgl. Genscher 1995; Kohl 1990a) und im Vergleich zu Frankreich hatte Deutschland auf Grund historisch-kultureller sowie wirtschaflicher Beziehungen zu Osteuropa, moralischer Verpflichtungen und der geographischen Nähe ein größeres Interesse an der Stabilisierung Osteuropas (vgl. Guérin-Sendelbach 1999: 198). Aber das primäre Interesse bestand in der Lösung der deutschen Frage, für die es laut Kohl nur einen europäischen Weg geben konnte. So erteilte er bereits im Januar 1990 „eine klare Absage an einen deutschen Sonderweg“ (Kohl 1990a) und betonte unermüdlich, dass „die künftige Architektur Deutschlands [sich] in die künftige Architektur Gesamteuropas [einfügen muss]“ (ebd.), da „deutsche Einheit und europäische Einheit wie zwei Seiten derselben Medaille sind.“ (Kohl 1990b).

Diese Äußerungen verweisen darauf, wie sehr die Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte zu Beginn der 90er Jahre von der deutschen Wiedervereinigung und der machtpolitischen Frage nach der Herstellung eines Gleichgewichts in Europa geprägt war (vgl. Link 2006: 31-33). Vor allem in Frankreich gab es angesichts eines wiedervereinten, ökonomisch und demographisch starken Deutschlands in europäischer Mittellage die Befürchtung, Deutschland könne abseits von Europa einen Sonderweg einschlagen und wieder zu einer hegemonialen Weltmacht aufsteigen wollen (vgl. Janning 1995: 131ff.; Wolf 1992: 317f.). Aus französischer Sicht hätte eine Osterweiterung diese machtpolitische Verschiebung zugunsten Deutschlands weiter verstärkt (vgl. Guérin-Sendelbach 1999: 181). Damit hätte sich die französische Perzeption einer ‚Germanisierung Europas’ potenziert und das durch die Wiedervereinigung bereits angespannte deutsch-französische Verhältnis noch mehr belastet. Daraus resultierte das primäre Interesse der Bundesregierung, solche Ängste und Mißtrauensbekundungen abzubauen, indem sie sich vehementer und mit mehr Nachdruck für die weitere Vertiefung der Gemeinschaft, d.h. vor allem für die wirtschaftliche, monetäre und politische Union, einsetzte: „Die beste Methode, die Angst vor den Deutschen abzubauen, ist, die Deutschen in die Gemeinschaft voll einzubauen.“ (Kohl, zit. n. Sommer 1990) Die Erweiterung um die MOEL im Sinne einer konkreten Beitrittsperspektive spielte daher in dieser Phase für die BRD noch eine marginale Rolle. So plädierte Kohl anlässlich der 56. Deutsch-französischen Konsultationen in Münchnen im September 1990 dafür, die Vertiefung zu intensivieren und vor allem die Politische Union anzustreben anstatt eine schnelle Osterweiterung durchzuführen, die aus deutscher Sicht den Integrationsstand verwässern würde und damit eine verstärkte Einbindung, wie sie das Gelingen der Wiederveinigung verlangte, verhindern könnte.[6] Aus dem starken Interesse am Gelingen der Wiederveinigung und daran, dieses in Europa einzubinden, resultierte bis 1991 die temporäre Präferenz für die Vertiefung der EG gegenüber einer Erweiterung um die MOEL – allerdings mit der kontinuierlichen Betonung, dass es wichtig sei parallel eine europäische Perspektive für diese Staaten zu entwickeln. Erst nach der Wiedervereinigung und nachdem sich abzeichnete, dass mit den erfolgreichen Verhandlungen über den Maastricht-Vetrag die von Deutschland geforderten Vertiefungsschritte weitgehend realisiert werden können, zeigte sich die deutsche Bundesregierung ab 1991 immer offener und deutlicher bereit, den MOEL „die Perspektive des EG-Beitritts einzuräumen.“ (Wolf 1992: 316) Deutschland verfolgte von nun an im Gegensatz zu Frankreich aktiv eine Osterweiterung und forcierte den Abschluss der Europa-Abkommen (vgl. Legleitner 2003: 87f.).

[...]


[1] Vgl. u.a. „Zu unserem Glück vereint“: Berliner Erklärung unterzeichnet. Online unter: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2418164,00.html (letzter Zugriff: 25.03.2007)

[2] Hierzu haben einige Autoren diverse Szenarien entworfen, die vom Rückgang des bisherigen Integrationsstandes zu einer wirtschaftlichen Freihandelszone über ein differenziert integriertes Europa (‚Kerneurupa’, ‚ Gravitations-raum’) bis hin zur Fortsetzung des bisherigen Kurses reichen. Vgl. Link 2006; Weidenfeld/Giering 2004.

[3] Vgl. zum Sonderstatus, zur Bedeutung und zum Erfolg der deutsch-französischen Beziehungen in der EU: Woyke 2000: 19ff.; Deutschmann/Schmidt 2001; Guérot 2003.

[4] Die Gliederung der Osterweiterung in die ausgewählten Phasen lehnt sich an Wagner 2004 und Lippert 2000 an.

[5] Lippert hat darauf hingewiesen, dass der Europäische Rat die Aufnahmefähigkeit der EU nicht als ein Beitrittskriterium verstanden wissen will, das ähnlich wie die von den Beitrittskandidaten zu erfüllenden Kriterien einer systematischen Überprüfung und Kontrolle unterliegt. Vgl. Lippert 2006: 438f.

[6] Vgl. : „Stimmen würden wieder – vor allem aus London, auch aus Dänemark – laut, die dafür plädierten, alle Länder Europas außer der Türkei in die EG aufzunehmen. Konsequenz wäre eine gehobene Freihandelszone, nicht aber die Politische Union, die [Kohl] wolle.“ (56. Deutsch-französische Konsultationen 1990)

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Ehekrise? - Das deutsch-französische Tandem während der Osterweiterung im Kontext von Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Cours
Hauptseminar Vertiefungs- und Erweiterungskrise der EU?
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
30
N° de catalogue
V127762
ISBN (ebook)
9783640353378
ISBN (Livre)
9783640353286
Taille d'un fichier
548 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ehekrise, Tandem, Osterweiterung, Kontext, Vertiefungs-, Erweiterungsdebatte
Citation du texte
Janin Taubert (Auteur), 2007, Ehekrise? - Das deutsch-französische Tandem während der Osterweiterung im Kontext von Vertiefungs- und/oder Erweiterungsdebatte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127762

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