Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen


Tesis, 2007

54 Páginas, Calificación: 2,1


Extracto


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Problemdarstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit

2 Rechtliche Grundlagen
2.1 Das Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a HGB
2.2 Internationale Rechnungslegungsgrundsätze
2.2.1 Regelwerk
2.2.2 Rechnungslegungsgrundsätze
2.3 Unterschiede zur Rechnungslegung nach HGB

3 Kriterien der Anwendung der IFRS-Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen
3.1 Zunahme der Transparenz und Steigerung des Informationswertes
3.1.1 Auswirkungen auf das Unternehmen
3.1.2 Auswirkungen auf das Unternehmensumfeld
3.1.2.1 Shareholder
3.1.2.2 Stakeholder
3.2 Der Jahresabschluss als betriebswirtschaftliche Grundlage
3.2.1 Notwendigkeit vergleichbarer Abschlüsse
3.2.2 Objektivere Abbildung der Unternehmenslage
3.3 Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten
3.3.1 Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt von Basel II
3.3.2 Private Equity-Finanzierung
3.4 Angleichung des internen und externen Rechnungswesens
3.4.1 Divergenz im Rechnungswesen bei kleinen und mittleren Unternehmen
3.4.2 Eignung eines IFRS-Abschlusses für Steuerungszwecke
3.5 Kostenbelastung eines IFRS-Abschlusses
3.5.1 Einmalige Kostenbelastungen
3.5.1.1 Eröffnungsbilanz
3.5.2 Mitarbeiter und externe Berater
3.5.2.1 EDV
3.5.3 Laufende Kostenbelastungen
3.5.3.1 Pluralismus der Abschlüsse und Prüfungskosten
3.5.3.2 Einfluss der Veränderungsdynamik der IFRS

4 Die Bilanzierung ausgewählter Sachverhalte nach IFRS, wesentliche Unterschiede zum HGB und die Auswirkungen auf kleine und mittlere
Unternehmen
4.1 Immaterielle Vermögenswerte
4.2 Sachanlagevermögen
4.3 Vorräte und Fertigungsaufträge
4.4 Pensionsrückstellungen
4.5 Verbindlichkeiten
4.6 Latente Steuern
4.7 Eigenkapital

5 Zur Zukunft der Rechnungslegung in kleinen und mittelständischen Unternehmen
5.1 Entwicklungen im Bilanzrecht
5.2 Der Standardentwurf des IASB für SME

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bestandteile der IFRS

Abbildung 2: Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS

Abbildung 3: Erstmaliger IFRS-Abschluss mit Darstellung einer Vergleichsperiode

Abbildung 4: Unterschiede zwischen HGB und IFRS bei Vorräten

Abbildung 5: Auswirkungen der unterschiedlichen Bilanzierungsweise von HGB und IFRS auf die Rückstellungshöhe von Pensionszusagen

Abbildung 6: Entwicklung des Bilanzwerts eines Darlehens

Abbildung 7: Ausweis von latenten Steuern in der IFRS-Bilanz

1 Einführung

1.1 Problemdarstellung

Die Globalisierung der Wirtschaft zieht weite Kreise und beeinflusst immer mehr die Entscheidungen der Unternehmen in Deutschland. Die Bedeutung der International Financial Reporting Standards1) wächst, ebenso der Anwenderkreis. Kleine und mittlere Unternehmen,2) soweit sie keinen Konzernabschluss aufstellen müssen und nicht am geregelten Kapitalmarkt teilnehmen, sind noch nicht direkt davon betroffen, aber die Ausrichtung der Europäischen Union auf die IFRS wird zwangsläufig dazu führen, dass sich die KMU damit auseinandersetzen müssen.3)

Um die Einführung der IFRS-Rechnungslegung für die große Mehrheit der über 3.000.000 deutschen Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert4) sind, ist bereits eine kontroverse Diskussion entstanden und aufgrund der vielen komplizierten Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wird z. Zt. an Vereinfachungen für KMU im Rahmen des „Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“5) gearbeitet. Gesetzlich ist das Wahlrecht für die Aufstellung einer IFRS-Bilanz für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in § 325 Abs. 2a HGB verankert und zusammen mit den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen lässt es die Prognose zu, dass sich mittelfristig die IFRS-Rechnungslegung als vorherrschender Rechnungslegungsstandard durchsetzen wird. Ebenfalls wird die Einheitlichkeit der deutschen Rechnungslegung wiederhergestellt wenn alle Unternehmen nach IFRS Rechnung legen.6)

Innerhalb der Europäischen Union wird zunehmend auf IFRS im Einzelabschluss umgestellt, teilweise zwingend, teilweise optional, aber immer mit befreiender Wirkung, d. h. der Abschluss wird nach den IFRS erstellt statt nach nationalen Standards. In Deutschland muss neben dem freiwilligen IFRS-Abschluss immer noch ein Abschluss zur Bemessung der Besteuerungsgrundlage bzw. Ausschüttungs-grundlage erstellt werden. Diese „Doppelbelastung“ zweier Abschlüsse schreckt viele Unternehmen ab. Deshalb ist das Ergebnis einer Umfrage, wonach 79 % der befragten Unternehmen keinen konkreten Bedarf einer Umstellung bzw. zusätzlicher Bilanzierung sehen, nicht verwunderlich.1)

Ob ein KMU freiwillig einen Einzelabschluss nach IFRS aufstellt und diesen dann veröffentlicht, muss sehr gut analysiert werden und die Kriterien gegeneinander abgewogen werden.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Zielsetzung dieser Arbeit ist, die Kriterien für die Entscheidung der freiwilligen Anwendung aufzuzeigen sowie die Auswirkungen der Einführung der IFRS-Rech-nungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen darzustellen.

In dieser Arbeit wird die freiwillige Einführung der IFRS-Rechnungslegung für den Einzelabschluss einer deutschen GmbH als Beispiel für ein KMU untersucht. Die GmbH wird nicht durch ein anderes in- oder ausländisches Unternehmen beherrscht und ist nicht an der Börse notiert.

Auf Grund der Komplexität der IFRS können nicht alle Bereiche, bei denen Auswir-kungen zu erwarten sind, abgedeckt werden. Es werden aber die Bereiche untersucht, bei denen Herausforderungen und Chancen für KMU zu erwarten sind und die bereits häufig in der Öffentlichkeit angesprochen wurden.

Der Begriff KMU wird in der Definition der Europäischen Union verwendet, dabei wird wie folgt unterschieden zwischen:

- „Kleinstunternehmen“ mit bis zu 10 Beschäftigten, bis zu 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr und einer Bilanzsumme von bis zu 2 Millionen Euro pro Jahr;
- „Kleine Unternehmen“ mit bis zu 50 Beschäftigten, bis zu 10 Millionen Euro
Umsatz pro Jahr und einer Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro pro
Jahr;
- „Mittlere Unternehmen“ mit bis zu 250 Beschäftigten, bis zu 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro pro Jahr.1)

Ebenfalls sind KMU laut dem International Accounting Standards Board, Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und Mehr-zweckabschlüsse veröffentlichen.2)

Einführend werden die rechtlichen Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung dargestellt. Es werden sowohl die allgemeinen Grundsätze nach IFRS erläutert als auch die wesentlichen, konzeptionellen Unterschiede zwischen den Rechnungs-legungssystemen von IFRS und HGB dargelegt.

Das 3. Kapitel zeigt die Bedeutung der Entscheidungskriterien für die Einführung der IFRS-Rechnungslegung und erläutert die Auswirkungen. Wie die Kriterien bei der Anwendung der IFRS-Rechnungslegung zu beurteilen sind und ob sie einen Vor-oder Nachteil darstellen, kommt auf den konkreten Einzelfall an und kann daher im Allgemeinen nicht beantwortet werden.

Im 4. Kapitel wird zunächst aufgezeigt, wie ausgewählte Sachverhalte nach dem IFRS-Regelwerk zu bilanzieren sind. Ferner werden die wesentlichen Bilanzierungs-unterschiede, die sich zwischen HGB und IFRS ergeben, an diesen ausgewählten Sachverhalten beschrieben. Anhand von Praxisbeispielen werden die Bilanzierungs-unterschiede verdeutlicht.

Das 5. Kapitel befasst sich mit den zukünftigen Entwicklungen im Bilanzrecht sowie mit dem Standardentwurf für KMU des International Accounting Standards Board3). Die Arbeit schliesst im letzten Kapitel mit einem Fazit ab.

2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Das Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a HGB

Seit 01.01.2005 bzw. seit 01.01.2007 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Geregelt wurde dies durch das Bilanzrechtsreform-Gesetz1), welches Artikel 4 der sogenannten IAS-Verordnung in nationales Recht umwandelt.2) Demnach befreit der nach IFRS aufge-stellte Konzernabschluss kapitalmarktorientierte Unternehmen von der Pflicht, einen Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB aufzustellen gemäß § 315a HGB. Artikel 5 der IAS-Verordnung gibt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das Wahlrecht, die IFRS für den Einzelabschluss vorzu-schreiben oder zuzulassen. Dieses Wahlrecht wurde im Bilanzrechtsreform-Gesetz durch den § 325 Abs. 2a HGB umgesetzt. Dieser gibt Kapitalgesellschaften die Wahl, lediglich für Publizitätszwecke einen IFRS-Einzelabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die freiwillige Bilanzierung nach IFRS bei KMU, die in der Regel nicht kapitalmarktorientiert sind, entbindet das Unternehmen nicht von der Erstellung eines Einzelabschlusses nach HGB. Die Einführung der IFRS-Rech-nungslegung ist zum heutigen Zeitpunkt für diese Unternehmen rein fakultativ.3)

2.2 Internationale Rechnungslegungsgrundsätze

2.2.1 Regelwerk

Das Regelwerk der IFRS beinhaltet das Vorwort, das Rahmenwerk, die einzelnen Standards nach IAS/IFRS sowie die Interpretationen des Standards Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

Das Rahmenkonzept (framework) enthält die Definitionen und Zielsetzung und kann als Gegenstück zu den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ nach HGB angesehen werden, wobei sie im HGB viel bedeutender sind als im Rahmenkonzept

der IFRS. Das Rahmenkonzept stellt selbst keinen Standard dar, was zur Folge hat, dass das Rahmenkonzept von nachrangiger Bedeutung ist.1) Im Konfliktfall sind immer die Bestimmungen des jeweiligen Standards anzuwenden.

Zu den Abschlussposten zählen gem. F.47 ff. des Rahmenkonzepts:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Standards nach IAS/IFRS regeln Einzelfragen der Rechnungslegung. Sie folgen allerdings keiner einheitlichen Systematik. Die Standards sind allgemeinverbindlich, d. h. es gibt weder größenabhängige Erleichterungen noch wird zwischen Einzel-oder Konzernabschluss unterschieden. So müssen alle Unternehmen, die die IFRS anwenden, auf die sogenannten „full-IFRS“ zurückfallen. Das bedeutet, dass alle Standards uneingeschränkt angewendet werden müssen.

Die Interpretationen enthalten Informationen zur Auslegung der einzelnen Standards sowie Ergänzungsangaben. Ihre Anwendung ist, wie auch bei den Standards, ver-pflichtend.2)

Alle vier Teile ergänzen sich und erläutern die Sachverhalte. Sie sind zusammenhän-gend zu betrachten. Folgende Abbildung zeigt die Struktur der IFRS:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bestandteile der IFRS3)

2.2.2 Rechnungslegungsgrundsätze

Die grundlegenden Annahmen der IFRS-Rechnungslegung sind, wie beim HGB, der Grundsatz der Unternehmensfortführung und der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Letzteres unterscheidet sich vom HGB durch die veränderte Auslegung des Impari-tätsprinzips. Nach IFRS ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Geschäftsvorfälle zu den einzelnen Berichtsperioden maßgeblich und nicht der Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen. So werden Gewinne nach sachlichen und nicht ausschliesslich nach zahlungsorientierten Kriterien dargestellt. Demnach sind Aufwendungen (z. B. Zah-lungen an Lieferanten) und Erträge (z. B. die Gewinne bei mehrperiodigen Ferti-gungsaufträgen)1) in den Perioden zu erfassen, in denen diese im betrieblichen Prozess anfallen.2)

Qualitative Anforderungen an Jahresabschlüsse nach IFRS sind:

- Verständlichkeit: die enthaltenen Informationen müssen für den typischen Adressaten, also dem Investor, verständlich sein;
- Relevanz: Informationen gelten als relevant wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen des Adressaten beeinflussen;
- Verlässlichkeit: die enthaltenen Informationen müssen frei von Fehlern und bewussten Manipulationen sein;
- Vergleichbarkeit: der Adressat des Jahresabschlusses muss erkennen können, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden das Unternehmen anwendet.

Die qualitativen Anforderungen werden durch Nebenbedingungen ergänzt. Diese verlangen eine zeitnahe Berichterstattung, die Abwägung der qualitativen Anforderungen durch den Bilanzierenden und die Abwägung von Kosten und Nutzen. Letzteres ist für ein KMU die größte Herausforderung im Entscheidungs-prozess zur Einführung der IFRS-Rechnungslegung. Das Unternehmen muss fest-stellen, welche Kosten durch die Informationsbereitstellung eines IFRS-Abschlusses entstehen und diese gegen den daraus resultierenden Nutzen abwägen. Diese Schwie- rigkeiten hat den IASB veranlasst, zu prüfen ob spezielle Rechnungslegungsnormen für KMU eingeführt werden sollen.1)

2.3 Unterschiede zur Rechnungslegung nach HGB

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach HGB und der Rechnungslegung nach IFRS sind auf ihre jeweiligen Grundprinzipien zurückzu-führen. Während das HGB und das deutsche Bilanzrecht das Vorsichtsprinzip in den Vordergrund stellt um den Gläubiger zu schützen und das Kapital zu erhalten, so konzentrieren sich die IFRS auf den Investor und seinen Informationsbedarf. Diese Grundprinzipien sind auch unterschiedlich entstanden: die Rechnungslegung nach HGB durch den Gesetzgeber aufgrund einer bankendominierten Finanzmarkt-organisation und die IFRS durch eine private Rechnungslegungsinstitution, das IASB, aufgrund der Globalisierung der Kapitalmärkte.2)

Folgende Abbildung fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS1)

3 Kriterien der Anwendung der IFRS-Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen

3.1 Zunahme der Transparenz und Steigerung des Informationswertes

3.1.1 Auswirkungen auf das Unternehmen

Die Informationen eines IFRS-Abschlusses sind umfangreicher als die eines HGB-Abschlusses, denn der Abschluss nach IFRS enthält gemäß IAS 1.8 neben Bilanz und GuV auch noch eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, eine Kapitalfluss-rechnung, sowie einen sehr ausführlichen Anhang.2) Ein Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, hat als Ziel die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu-treffend wiederzuspiegeln. Allerdings haben KMU als Adressaten des Jahresab-schlusses meistens lediglich Gesellschafter. Diese haben bereits einen sehr hohen Wissenstand über das Unternehmen durch ihre Nähe zum operativen Geschäft und benötigen den Jahresabschluss nicht als zusätzliche Informationsquelle.3)

Ein typisches KMU hat sich auf ein bestimmtes Geschäftsfeld konzentriert und ist in der Regel nicht diversifiziert. Das HGB schützt gerade diese Unternehmen bei der Offenlegung. Das Preisgeben von zahlreichen Informationen und zuviel Transparenz birgt allerdings Risiken: Mitbewerber und Konkurrenten erhalten diese Informatio-nen und können so die Stärken und Schwächen analysieren und zu ihrem Vorteil nutzen.1) Einem KMU, welches ein bestimmtes Produkt herstellt oder eine einzigartige Dienstleistung anbietet, und aufgrund der Einmaligkeit keine oder wenige Mitbewerber hat, ist dringend von der freiwilligen Bilanzierung abzuraten, denn die zusätzlichen Informationen (z. B. in Bezug auf Kostenstrukturen, Preisun-tergrenzen und Absatzpotentiale) könnten zu einem Verlust der Marktposition führen, sollten andere Bewerber aufgrund der gewonnenen Informationen sich eben-falls am Markt positionieren können.2)

Eine weitere Auswirkung auf ein KMU durch die Einführung der IFRS-Rechnungs-legung muss nicht vom eigentlichen Unternehmen selbst ausgeehen. Stellt der wich-tigste Mitbewerber auf die Rechnungslegung nach IFRS um und werden nur diese Zahlen offengelegt, so verliert das KMU den sogenannten „benchmark“, also die Vergleichsmöglichkeit. In diesem Fall kann eine Umstellung auf die Rechnungsle-gung nach IFRS empfehlenswert sein, um innerhalb der Branche für Investoren und Finanzanalysten wettbewerbsfähig zu bleiben.3)

3.1.2 Auswirkungen auf das Unternehmensumfeld

3.1.2.1 Shareholder

Wie bereits im Gliederungspunkt 3.1.1 erläutert, sind die Shareholder, also die Anteilseigner, typischerweise mit der Geschäftsführung identisch und somit ist der Gesellschafterkreis enger begrenzt als z. B. bei einer Publikumsgesellschaft. Hier entstehen meist keine Informationsasymmetrien und die Anteilseigner sind nicht auf die zusätzlichen Informationen oder erhöhte Transparenz angewiesen. Das Argument, dass die Transparenzsteigerung zwischen ihnen und den Gesellschaftern „zu einem geringeren Risikozuschlag und damit zu geringeren Eigenkapitalkosten für das Unternehmen“4) führt, trifft eher selten zu und hängt vom Einzelfall ab.

In Gliederungspunkt 3.3 werden die Private Equity-Gesellschaften angesprochen, die in der Regel nicht nur national agieren. Diese werden als Beteiligungsgesellschaften zu Eigenkapitalgebern und benötigen einen IFRS-Abschluss um die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen herzustellen. „Bei KMU, die sich um Beteiligungskapital bemühen, sind Informationsasymmetrien noch stärker anzutreffen, als in großen Publikumsgesellschaften.“1) Nach IAS 1.7 sollen die Informationen den Adressaten helfen, die künftigen Cashflows des Unternehmens sowie insbesondere deren Zeit-punkt und Sicherheit des Entstehens vorauszusagen. Eine Bilanzierung nach IFRS kann signalisieren, dass ein KMU für solche Märkte offen ist und kann sich somit positiv auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken.

3.1.2.2 Stakeholder

Als Stakeholder eines Unternehmens in ihrer Funktion als Bilanzadressaten sind unter anderem Lieferanten, Kunden, Staat und Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit anzusehen.2)

Lieferanten haben als Gläubiger einen Anspruch auf eine zuverlässige Bezahlung und langfristige Geschäftsbeziehungen. Das Gläubigerschutzprinzip steht beim HGB im Vordergrund und verbietet die Erfassung von noch nicht realisierten Gewinnen. Dieses Prinzip tritt in den Hintergrund gegenüber des nach IFRS im Vordergrund stehenden Prinzips der Versorgung der Kapitalgeber mit Informationen. Es ist bereits vielfach diskutiert worden, dass die Einführung der IFRS-Rechnungslegung zum „Tod“ des Gläubigerschutzprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB führt.3) Meines Erachtens kann die Abkehr vom Vorsichtsprinzip kein Kriterium gegen die Einführung der IFRS-Rechnungslegung sein, sondern ein Argument dafür. Wenn keine stillen Reserven in der Bilanz enthalten sind, dann können auch durch deren Auflösung, still und unerkannt, Unwirtschaftlichkeiten des Unternehmens nicht verschleiert werden.

Kunden eines nach IFRS bilanzierenden Unternehmens haben den Anspruch auf nicht nur qualitative Güter und Dienstleistungen, sondern streben zum Teil eine lang-fristige Geschäftsbeziehung an. Als Geschäftspartner verpflichten sie sich zur Abnahme von Gütern. Diese Verpflichtung kann auch mit hohen Kosten verbunden sein. Wenn man die Kooperation zwischen einer mittelständischen GmbH in Deutschland und ein im europäischen Ausland ansässigen Unternehmen als Beispiel aufführt, bei dem es um die Vertriebsrechte eines von der GmbH hergestellten Produktes geht, so muss das ausländische Unternehmen nicht nur das Produkt verkaufen, sondern zum Teil auch in die Werbung, in die Distribution und in den Vertrieb investieren, lange bevor Einnahmen zu erwarten sind. Bei der Suche nach neuen Kunden bzw. Lieferanten möchten nicht nur große, ausländische Konzerne wissen, wie es dem zukünftigen Geschäftspartner finanziell geht. Die Wettbewerbs-fähigkeit eines Unternehmens kann deutlich verbessert werden, da ihre ausländischen Konkurrenten bereits nach IFRS bilanzieren und ein potenzieller Kunde bzw. Lieferant dazu neigen könnte, einen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, dessen Bilanzen für ihn verständlich sind.1)

Die Umstellung kann somit als positives Signal für gegenwärtige und zukünftige Geschäftspartner gewertet werden.

Betrachtet man die Auswirkung der IFRS-Einführung auf die Mitarbeiter „deren wirtschaftliche Lage durch die Entscheidungen der Unternehmensleitung beeinflusst werden kann“2), so kann diese eine den tatsächlichen Geschäftslauf ermittelte Zahlenbasis liefern, die die Grundlage für die Ausgestaltung von erfolgsabhängiger Vergütungssysteme sein kann. Diese basieren auf realistischeren Zahlen, z. B. durch die „percentage of completion“ Methode.3) So bekommen die Mitarbeiter ihre Prämien wesentlich schneller, da der Unternehmenserfolg früher eintritt. Die Motivation sowie die Identifikation mit dem Unternehmen steigt. Existieren bereits vor der Umstellung auf IFRS solche erfolgsabhängige Vergütungssysteme, muss eine Regelung für die erstmalige Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften gefunden werden. Beim ersten IFRS-Abschluss zeichnet sich meist eine Erfolgs-volatilität ab.

[...]


1) Im Folgenden IFRS genannt. IFRS wird als Oberbegriff für das gesamte Normenwerk verwendet

2) Im Folgenden KMU genannt

3) Vgl. Bauer. Roland; Neubauer, Peter, Für und wider IFRS im Mittelstand, in: DSWR 2006, S. 194

4) Vgl. Statistische Bundesamt Deutschland (Hrsg.): Unternehmen, Unternehmensregister, in: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Unterneh menGewerbeInsolvenzen/Unternehmensregister/Tabellen/Content75/UnternehmenRechtsformen,te mplateId=renderPrint.psml vom 22.05.2007

5) Vgl. IASB (Hrsg.): Exposure Draft for Small and Medium-sized Entities, in: http://www.iasb.org/ NR/rdonlyres/BBF5F938-93E7-44D1-85FD-87D35415F03/0/0703SME ProjectSummary.pdf vom 22.05.2007

6) Vgl. Kußmaul, Heinz; Tcherveniachki, Vassil, Entwicklung der Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen im Kontext der Internationalisierung der Bilanzierungspraxis, in: DStR 2005, S. 620

1) Vgl. Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.): International Financial Reporting Standards (IFRS) in mittelständischen Unternehmen, in: http://www.dihk.de/inhalt/download/IFRS_Studie.pdf vom 22.05.2007, S. 26

1) Vgl. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.): Die neue KMU-Definition, Benutzerhandbuch und Mustererklärung, in: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm vom 22.05.2007, S. 14

2) Vgl. IASB (Hrsg.), a. a. O., S. 1

3) Im Folgenden IASB genannt

1) Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung vom 04.12.2004, BGBl I 2004, S. 3166

2) Vgl. Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG Nr. L 243 S. 1

3) Vgl. Kirsch, Hans-Jürgen, Zur Frage der Umsetzung der Mitgliedsstaatenwahlrechte der EU-Verordnung zur Anwendung der IAS / IFRS, in: WPg 2003, S. 275

1) Vgl. Ellrott, Helmut et al. (Hrsg.), Beck’scher Bilanz-Kommentar, 6. Auflage, München 2005, § 243 Tz. 133

2) Vgl. Heuser, Paul J.; Theile, Carsten; Pawelzik, Kai U., IFRS-Handbuch Einzel- und Konzernabschluss, 3. Auflage, Köln 2007, S. 14

3) Tanski, Joachim S., Internationale Rechnunglegungsstandards IFRS/IAS Schritt für Schritt, 2. Auflage, München 2005, S. 18

1) Siehe Gliederungspunkt 4.3

2) Vgl. Winkeljohann, Norbert (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, 2. Auflage, Herne, Berlin 2006, S. 36

1) Vgl. Gross, Beatrix; Steiner, Eberhard, IFRS für Small & Medium-Sized Entities?, in: StuB 2004, S. 875

2) Vgl. Mandler, Udo, Argumente für und gegen IAS/IFRS im Mittelstand, in: StuB 2003, S. 681

1) In Anlehnung an: Winkeljohann, Norbert; Herzig, Norbert (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand - Perspektive - Anwendung - Praxisberichte, Stuttgart 2006, S. 24

2) Vgl. Kahle, Holger, Informationsversorgung des Kapitalmarkts über internationale Rechnungs-legungsstandards, in: KoR 2002, S. 98

3) Vgl. Dücker, Reinhard, Internationale Rechnungslegung: Herausforderungen und Chancen für den Mittelstand, in: StuB 2003, S. 451

1) Vgl. Mandler, Udo, Der deutsche Mittelstand vor der IAS-Umstellung 2005, Herne, Berlin 2005, S. 79

2) Vgl. Haller, Axel, IFRS für alle Unternehmen - ein realisierbares Szenario in der Europäischen Union?, in: KoR 2003, S. 415

3) Vgl. Hüttche, Tobias, IFRS für den Mittelstand – Häufig gestellte Fragen und Antworten, in: steuer-jounal.de 2005, S. 31

4) Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Internationalisierung der Rechnungs-legung im Mittelstand, Düsseldorf 2005, S. 24

1) Oehler, Ralph, Auswirkungen einer IAS/IFRS-Umstellung bei KMU, München 2005, S. 198

2) Vgl. Wöhe, Günter, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Auflage, München 2005, S. 77

3) Vgl. Kümpel, Thomas, Abschied vom bilanziellen Gläubigerschutz ab 2005?, in: DSWR 2004, S. 240, sowie Haller, Axel, a. a. O., S. 415, sowie Niehus, Rudolf, "Auch für Einzelabschlüsse gelten grundsätzlich die IAS"? - Ein Beitrag zu den (möglichen) Grenzen einer "Internationalisierung" der Rechnungslegung im Einzelabschluss -, in: WPg 2001, S. 741

1) Vgl. Jebens, Carsten Thomas, Was bringen die IFRS oder IAS dem Mittelstand?, in: DB 2003, S. 2350

2) Wöhe, Günter, a. a. O., S. 853

3) Siehe Gliederungspunkt 4.3

Final del extracto de 54 páginas

Detalles

Título
Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
Universidad
University of Cooperative Education Mannheim
Calificación
2,1
Autor
Año
2007
Páginas
54
No. de catálogo
V127766
ISBN (Ebook)
9783640340873
ISBN (Libro)
9783640336777
Tamaño de fichero
765 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Einführung, IFRS-Rechnungslegung, Unternehmen
Citar trabajo
Patricia Holzherr-Duncker (Autor), 2007, Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127766

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona