Die Hartz-Reformen im konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat Deutschland


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

13 Pages, Note: 1-2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Die Hartz-Reformen im konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat Deutschland
„Entsprechen die Hartz-Reformen dem konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaaten-Modell?“

Definition

Der konservativ-korporatistische Wohlfahrtsstaat Deutschland nach Gøsta Esping-Andersen

Ein Vergleich der Hartz-Reformen mit dem konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaaten-Modell

Fazit und These

Literaturverzeichnis

Die Hartz-Reformen im konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat Deutschland

Mit der Einführung des SGB II (Sozialgesetzbuch II- Grundsicherung für Arbeitssuchende) am 1. Januar 2005, war auch das letzte der vier „Hartz-Gesetze“ zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes in Kraft getreten, mit denen die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Rahmen der Agenda 2010 die Empfehlungen der Hartz-Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ umsetzen wollte.[1] Diese Gesetze hatten die Reform des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel und fällten somit eine Richtungsentscheidung für die künftige soziale Absicherung von Arbeitsmarktrisiken im deutschen Sozialstaat.[2]

Den mit dem Konjunkturzyklus in die Höhe gegangenen Arbeitslosenzahlen, die hartnäckigen Strukturprobleme und die tiefe Beschäftigungsquote sollten mithilfe der Hartz-Gesetze entgegengewirkt werden.[3]

Angesichts der sich veränderten Arbeitsmarktpolitik, respektive der Einführung der vier Hartz-Gesetze, fragt sich nun, ob Deutschland immer noch als konservativ-korporatistischer Wohlfahrtsstaat -nach der Typologie von Gøsta Esping-Andersen in The Three Worlds of Welfare Capitalism[4] - bezeichnet werden kann. Somit lautet die Fragestellung dieser Arbeit:

„Entsprechen die Hartz-Reformen dem konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaaten-Modell?“

Anhand des theoretischen Ansatzes von Gøsta Esping-Andersen werde ich die Frage theoretisch aufgreifen und diskutieren, um anschliessend eine These zu finden.

Definition

Die Hartz-Reformen I-IV

Die vier sogenannten „Hartz-Gesetze I-IV“ gelten als Symbol für die Reformfähigkeit des Arbeitsmarkt- und Sozialsystems Deutschlands. Dieses arbeitsmarktpolitische Reformprogramm bietet einen breiten Mix an unterschiedlichen Massnahmen um die mit jedem Konjunkturzyklus sprunghaft in die Höhe gegangenen Arbeitslosenzahlen langfristig spürbar zu senken, die Strukturprobleme aufzubrechen und die Beschäftigung zu stimulieren.

Zudem sollen die Hartz-Gesetze nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ die Autonomie und Teilhabe der BürgerInnen in Wirtschaft und Gesellschaft steigern.[5]

Die ersten beiden Hartz-Gesetze traten mit Jahresbeginn 2003 in Kraft, Hartz III folgte anfangs 2004 und mit Hartz IV ist seit Januar 2005 zunächst das letzte Reformpaket in Kraft getreten.[6]

Diese Gesetze modifizierten nicht nur bestehende arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Regelungen und institutionelle Strukturen, sondern sie führten neue Instrumente, respektive Massnahmen ein:

1. Mit dem Umbau der Bundesanstalt zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen „Bundesagentur für Arbeit (BA)“, welches die Gründung von Job-Centern als einheitliche Anlaufstellen für alle Arbeitslosen, die Einführung von Bildungsgutscheinen und die Zulassung von Weiterbildungsträgern ermöglicht, soll die entsprechende Institution bereitgestellt werden. Mittels der Reform der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmassnahmen oder die Ablösung der Zuschüsse zu Sozialplanmassnahmen und Struktur-Kurzarbeitergeld durch Transfermassnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld.[7]
2. Das Leistungsrecht „Fördern und Fordern“: Dazu gehört die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von max. 32 auf max. 18 Monate für Arbeitslose über 55 Jahre, die Verschärfung der Zumutbarkeit[8], die Umkehrung der Beweispflicht, die Abschaffung des Anschluss- Unterhaltsgeldes bei Weiterbildungsmassnahmen, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) und die Einbeziehung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger und die frühzeitige Meldepflicht unmittelbar nach Kündigung.
3. Die Förderung atypischer und selbständiger Beschäftigung/Flexibilisierung: Hiermit sind die Ich-AG[9], die Mini- und Midi-Jobs[10] oder die Leiharbeit im Rahmen der Arbeitsgelegenheit gemeint.
4. Als Reform der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik gelten zum Beispiel die Zusammenlegung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmassnahmen.[11]

Durch die Verknüpfung dieser Massnahmen erhofft man sich Beschäftigung fördernde Impulse, wie die schnellere Besetzung von offenen Stellen oder eine höhere Konzessionsbereitschaft der Arbeitssuchenden für zusätzliche Beschäftigung vor allem im Niedriglohnsektor.[12]

Die Hartz-Gesetze stärken den Gedanken der Eigenverantwortung, betonen das Konzept der Arbeitsmarktpolitik und orientieren die Aktivitäten stärker an dem Verhältnis von prognostizierenden Wirkungen und dem dafür erforderlichen finanziellen Aufwand.[13]

[...]


[1] Vgl. Sozialleistungen (Hrsg.) (o.J.): Was ist Hartz IV? URL: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4- alg-ii-2/was-ist-hartz-iv.html (03.06.07).

[2] Vgl. Bartelheimer, Peter/ Baethge-Kinsky, Volker/ Wagner, Alexandra (2006): Zu den Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt. Fakten und Fragen. In: Intervention. Zeitschrift für Ökonomie 3/2006, S. 16-33, hier S. 16.

[3] Vgl. Seifert, Hartmut (2005): Was bringen die Hartz-Gesetze? In: Politik und Zeitgeschichte. 16/2005. URL: http://www.bpb.de/publikationen/4VGYP4,0,0,Was_bringen_die_HartzGesetze.html (03.06.07), S. 2.

[4] Esping-Andersen, Gøsta (1990): The Three Worlds of Welfare Capitalism. Princeton.

[5] Vgl. Bug, Arnold (2006): Die Evaluierung von Hartz I-III im Überblick. In: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Wissenschaftliche Dienste. URL: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Die_Evaluierung_von_Hartz_I-III_im_Ueberblick.pdf (03.06.07).

[6] Vgl. Seifert 2005, S. 2.

[7] Vgl. ebd., S. 2.

[8] Grundsätzlich wird jeder Arbeitsplatz laut SGB II in § 10 als zumutbar angesehen. Vgl: Eichhorst, Dr. Werner/ Sesselmeier, Prof. Dr. Werner (2003): Die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. URL: http://www.beruf-und- familie.de/files/dldata//729da9b65077511c7fd207cd6e972c94/fes_akzeptanz_hartz_iv.pdf (03.06.07), S. 22.

[9] Die Einführung der sogenannten „Ich-AGs“ war wie die Mini-/Midi-Jobs auch, ein wesentliches Merkmal der Hartz-Reformen, jedoch wurden sie zum 01.08.2006 wieder eingestellt. Ich-AGs waren Existenzgründungszuschüsse, mittels denen den Existenzgründern bis zu drei Jahren eine degressive Förderung abgegeben wurde. Vgl. Bug 2006, S. 9.

[10] Als Mini-Jobs gelten Stellen, in denen man bis 400€ verdient. Bei Midi-Jobs verdient man zwischen 400€ und 800€. Vgl. Bug 2006, S. 12.

[11] Vgl. Seifert 2005, S. 3.

[12] Vgl. ebd., S. 3.

[13] Vgl. ebd., S. 3.

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Die Hartz-Reformen im konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat Deutschland
Université
University of Freiburg  (Departement für Gesellschaftwissenschaften- Fachbereich Politik)
Cours
Wohlfahrtsstaat und Arbeitsmarktpolitik – Ein internationaler Vergleich
Note
1-2
Auteur
Année
2007
Pages
13
N° de catalogue
V127891
ISBN (ebook)
9783640344697
ISBN (Livre)
9783640344437
Taille d'un fichier
409 KB
Langue
allemand
Mots clés
Hartz-Reformen, Wohlfahrtsstaat, Deutschland
Citation du texte
BA Sarah Baumgartner (Auteur), 2007, Die Hartz-Reformen im konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaat Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127891

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