Eine unsichtbare Problemgruppe - Zur Kriminalität von (Spät-)Aussiedlern


Term Paper, 2008

41 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zum Begriff der Migration
2.1 Begriffstypologien bzw. begriffliche Differenzierungen von Migration
2.2 Das Push-Pull-Modell
2.3 „Russlanddeutsche“ - (Spät)Aussiedler
2.3.1 Historischer Hintergrund
2.3.2 Gesetzliche Bestimmungen zum Rechtsstatus von (Spät)Aussiedlern

3. Zur Kriminalität von (Spät)Aussiedlern
3.1. Zum Kriminalitätsbegriff
3.2 (Spät)Aussiedler in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
3.3 Dunkelfelduntersuchungen zur Kriminalitätsbelastung von jugendlichen Spätaussiedlern
3.4 Erklärungsfaktoren für die Kriminalitätsbelastung von jugendlichen Spätaussiedlern
3.4.1 Ursachenerklärung durch die Anomietheorie nach Merton
3.4.2 Das Problem der sozialen Randlage
3.4.3 Innerfamiliäre Gewalt als Risikofaktor
3.4.4 Kulturkonflikt und die „Kultur der Ehre“
3.4.5 Ursachenerklärung nach dem Labeling Approach

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 UN-Definition von Migration

Abbildung 2 Tatverdächtigen-Belastungszahlen sortiert nach Altersgruppen im Jahr 1998

Abbildung 3 Tatverdächtige Aussiedler nach Altersgruppen

1. Einleitung

Kriminelles Verhalten von Jugendlichen ist ein alltägliches Phänomen, wenn man nach den Berichten der Boulevardzeitungen und Illustrierten geht. Insbesondere die Bedrohung durch das Fremde und Unbekannte führt dazu, dass die Öffentlichkeit, nicht zuletzt aus Mangel an Kenntnissen, besonders Ausländer und Migranten ein kriminelles Verhalten unterstellt. Eine sozialwissenschaftliche Untersuchung gesellschaftlicher Bedingungen ist daher dazu verpflichtet Kriminalität in seiner multikausalen Wirklichkeit abzubilden. Kriminalität die von Ausländern ausgeht ist ein sozial konstituiertes Problem, dass auch speziell aus einer gesonderten Wahrnehmung von Ausländern als kriminelle Spezies erwächst. Dabei entstehen Fragen nach tatsächlichem kriminellem Verhalten, Zuschreibungsursachen und Risikobedingungen.

In der folgenden Arbeit soll es darum gehen die Kriminalitätsbelastung von jungen (Spät)Aussiedlern zu betrachten. (Spät)Aussiedler befinden sich in der speziellen Migrationslage, von der Bevölkerung als Ausländer, von der Bundesregierung jedoch als Deutsche wahrgenommen zu werden. Die eine Seite begünstigt eine ungünstige Stigmatisierung und Integrationsprobleme, die andere Seite eine mögliche Vernachlässigung von problembesetzten Integrationsprozessen und damit auch eventuellen einhergehenden kriminellen Belastungen. Viele Deutsche verkennen zudem die Prägung der Zuwanderer aus der Herkunftskultur und unterstellen schnell mangelnde Integrationsbereitschaft. Junge Aussiedler dagegen haben es schwer sich zwischen kulturellen Aspekten des Herkunftslandes und neuen Werte und Normen in der Bundesrepublik zu orientieren. Daher ist es wichtig vor einer Kriminalitätsbetrachtung auch den historischen Bezugspunkt und die Bedingungen der Migration darzustellen.

Letztendlich ergibt sich innerhalb der Diskussion zur Aussiedler- und auch Ausländerkriminalität die Frage inwiefern kriminelles Verhalten abhängig vom ethnischen Hintergrund oder doch unabhängig von Herkunft und Migrationsstatus zu erklären ist.

Innerhalb dieser Arbeit werden daher die tatsächliche Kriminalitätsbelastung von jungen Spätaussiedlern mithilfe von Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistiken sowie Dunkelfelduntersuchungen im Vergleich zu einheimisch Deutschen betrachtet. Danach erfolgt eine Ursachenanalyse, die eine mögliche Kriminalitätsbelastung durch sozialstrukturelle Aspekte, spezifische Benachteiligungsprozesse, Sozialisationseffekte und Zuschreibungen erklären wird.

2. Zum Begriff der Migration

Der Begriff der Migration wurde von dem lateinischen Wort migrare oder migratio (wandern, wegziehen, Wanderung) abgeleitet und ist sowohl in der deutschen Alltagssprache, als auch in den Sozialwissenschaften mit einer gängigen Verwendung gekennzeichnet. Wird Migration als, im wörtlichem Sinne, Wanderung verstanden, so werden damit Prozesse von regionaler Mobilität innerhalb einer Gesellschaft oder auch zwischen verschiedenen Gesellschaften und ihren geografischen und kulturellen Lebensbereichen beschrieben.1 Moderne Definitionen kritisieren die allgemeine und wenig ausgefüllte Lesart von Migration als Wanderung und ergänzen das Begriffsspektrum der Migration durch die spezifische Charakterisierung einer grenzüberschreitenden (politischen Grenzen) Wanderung und einem Wechsel des ständigen Wohnsitzes, also nicht nur des Aufenthaltsortes. Die Dauer des Aufenthalts scheint zwar in den Sozialwissenschaften eine große Rolle zu spielen, wird jedoch unterschiedlich definiert.2 So gehen einige Autoren bei einer Wanderung von mehr als einem Monat bereits von einer Migration aus. Internationale Erfassungen von Migrationsbewegungen gingen bis 1950 davon aus, dass ein Wohnortwechsel als dauerhaft und damit als Migration erfasst wird, wenn er länger als ein Jahr andauerte. Ab 1960 wurde ein Wohnortwechsel, der länger als fünf Jahre anhielt, als Migration erfasst. Nach einer revidierten Empfehlung der UN zur statistischen Erfassung der Migranten und Migrantinnen wird nun von Migration gesprochen, wenn Personen ihren ständigen Wohnsitz für mindestens ein Jahr von ihrem Herkunftsland in ein anderes Land verlegen.3 Um kürzere Wanderungen bezeichnen zu können, wird ab einem Zeitraum von drei Monaten von temporärer Migration gesprochen. Diese Definitionsabgrenzungen entspringen aus dem pragmatischen Grund der Erfassung von Wanderungsbewegungen nach standardisierten Kriterien, um die mit der Migration verbundenen sozialen und politischen Phänomene vergleichbar darstellen zu können.4 Daher richtet sich auch die Mehrheit der Literatur nach den Definitionsempfehlungen der UN aus dem Jahr 1998, die in der folgenden Abbildung zusammengefasst dargestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 UN-Definition von Migration

Long-term migrant: A person who moves to a country other than that of his or her usual residence for a period of at least a year (12 months), so that the country of destination effectively becomes his or her new country of usual residence. From the perspective of the country of departure the person will be long-term emigrant and from that of the country of arrival the person will be a long-term immigrant.

Short-term migrant: A person who moves to a country other than that of his or her usual residence for a period of at least 3 months but less than a year (12 months) except in cases where the movement to that country is for purposes of recreation, holiday, visits to friends and relatives, business, medical treatment or religious pilgrimage. For purposes of international migration statistics, the country of usual residence of short-term migrants is considered to be the country of destination during the period they spend in it.”5

Migration ist Gegenstand verschiedener Wissenschaftsdisziplinen, u. a. in der Soziologie, der Demografie, der Ökonomie, der Politikwissenschaft oder auch der Ethnografie. Die Forschung beschäftigt sich dabei mit den Ursachen von Migration (wie Armut, ökonomische und politische Bedingungen, ethnische Konflikte oder aber auch ökologische Bedingungen), der politischen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Situation von Migrantinnen und Migranten in dem neuen Aufenthaltsort sowie mit den Verbindungen zwischen dem Herkunfts- und dem Aufnahmeort und den aus der Migration resultierenden Auswirkungen auf die jeweiligen Gesellschaften.6

2.1 Begriffstypologien bzw. begriffliche Differenzierungen von Migration

Aus den jeweiligen Forschungsperspektiven ergeben sich mehrere Begriffstypologien, die die oben genannte Begriffsdefinition konkretisieren und differenzieren. Unter den räumlichen Aspekten, hinsichtlich der Zielrichtung oder der zurückgelegten Distanz, wird zwischen Binnenmigration und internationaler Migration unterschieden. Zeitliche Aspekte wurden bereits angesprochen und betreffen die Differenzierung in temporäre und permanente Migration. Bezüglich der Wanderungsentscheidung oder der Wanderungsursachen kann zwischen freiwilliger und erzwungener Wanderung gesprochen werden.7

Von Binnenmigration wird dann gesprochen, wenn eine Person ihren ständigen Wohnsitz von einer politischen Gemeinde in eine andere, innerhalb der gleichen nationalstaalichen Grenzen verlegt. Bezogen auf eine Gemeinde, in der Zu- und Wegzüge der Bevölkerung stattfinden, wird in der englischen und mittlerweile auch deutschen Literatur zwischen der in-migration, d. h. einer Migration in die Gemeinde und der out-migration, d. h. der Migration aus der Gemeinde, unterschieden.8 Untersuchungen der Binnenmigration beziehen sich zum Beispiel auf Phänomene der Suburbanisierung oder auf die Wanderung ostdeutscher Frauen in die Gebiete Westdeutschlands. Findet eine Verlegung des Wohnsitzes dauerhaft oder vorübergehend zwischen einzelnen Nationalstaaten statt, wird diese Form der Migration als internationale oder auch grenzüberschreitende Migration bezeichnet. Dabei wird die Immigration (Einwanderung) von der Emigration (Auswanderung) unterschieden. In der wissenschaftlichen Literatur wird jedoch die Differenzierung von Wanderungen innerhalb nationaler Grenzen und über diese hinweg häufig kritisch betrachtet. Zum einen werden dabei die relative Instabilität von nationalen Grenzen, besonders die territorialen Verschiebungen nach den Weltkriegen oder die Grenzziehung einzelner Staaten nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hervorgehoben. Zum anderen scheinen in dieser begrifflichen Positionierung symbolische Grenzen, die unabhängig vom politischen Status durch Sprache, Kultur und Tradition gezogen werden können, vernachlässigt zu werden.9

Im selben Maße, wie die definitorische Unterscheidung der zeitlichen Dimension in temporäre und andauernde Migration, gilt die Trennung der Migrationsentscheidung in freiwillige und erzwungene Wanderung als fragwürdig und umstritten. Allgemein gilt, wer freiwillig und aus wirtschaftlichen Gründen in ein anderes Land geht, ist ein Einwanderer und wer unfreiwillig und aus politischen Gründen geht, ist ein Flüchtling. Diese Begriffsunterscheidung ist jedoch in vielerlei Hinsicht problematisch. So erscheint es zunehmend schwieriger, eine Differenzierung zwischen Flüchtlingen und anderen internationalen Migranten und Migrantinnen vorzunehmen, da Menschen in sehr vielen Fällen als Reaktion auf komplexe Zusammenhänge von Bedrohung, Härten und Möglichkeiten von einem Land in ein anderes ziehen.10 Treibel weist zum Beispiel darauf hin, dass es schwer zu bestimmen ist, ob es sich bei den Bürgern und Bürgerinnen Albaniens, die 1996/97 ihre Heimat verließen und nach Italien „wanderten“, um so genannte freiwillige Arbeitsmigranten oder um Flüchtlinge handelt, die sich aufgrund der perspektivlosen Lage in ihrer Herkunftsgesellschaft zur Emigration gezwungen sahen.11 Als die beiden Hauptursachen von Migration wird die Suche nach Arbeit und der Schutz vor Verfolgung genannt, doch nimmt in der gegenwärtigen Weltwirtschaftsordnung die sozioökonomische und politische Ungleichheit immer größere Ausmaße an, so dass sich immer mehr Menschen „gezwungen“ fühlen ihr Land „freiwillig“ zu verlassen.12

2.2 Das Push-Pull-Modell

Als eine der schwierigsten Aufgaben der Migrationsforschung gilt die theoretische Erfassung und Systematisierung der Gründe von Migrationsentscheidungen. Diese Entscheidungen haben ihre Ursachen in einer komplizierten Mischung aus objektiv zwingenden Gründen und subjektiven Begründungen. Der Migrationsvorgang selbst ist ein hochkomplexer Vorgang, der nur selten monokausal verursacht wird.13 Aufgrund der subjektiven Entscheidungsgrundlage ist es schwierig, eine Einteilung der Migrationsmotivationen in freiwillig und unfreiwillig bzw. erzwungen vorzunehmen. Ein klassischer Erklärungsversuch der Bestimmungsfaktoren der Migrationsentscheidungen besteht darin, zwischen Push- und Pull-Faktoren zu unterschieden. In der Literatur gilt Everett S. Lees Aufsatz „Eine Theorie der Wanderung“ als Begründung dieses Ansatzes.14 Unter Push-Faktoren (oder auch Schubfaktoren) werden dabei alle Faktoren des Herkunftslandes zusammengefasst, die den Migranten bzw. die Migrantin dazu zwingen, zu emigrieren. Es sind diese Bedingungen am Herkunftsort, die als unerträglich erfahren oder bedrohlich empfunden werden. Es kann sich dabei zum Beispiel um politische oder religiöse Verfolgung, wirtschaftliche Krisen, binnen oder zwischenstaatliche Kriege, Staatsstreiche oder Revolutionen, Frustration, subjektive Entfremdung und soziale Diskriminierung oder aber auch Umwelt- und Naturkatastrophen handeln.15 Unter den Pull-Faktoren (oder auch Sogfaktoren) dagegen werden alle Aspekte erfasst, die zur Immigration in das Aufnahmeland anregen oder motivieren. Diese können die politischen Stabilität, bessere Lebensbedingungen, demokratische Strukturen, Religionsfreiheit oder bessere Verdienstmöglichkeiten betreffen. Es wird davon ausgegangen, dass die Push- und Pull-Faktoren immer mehr an Bedeutung für die individuelle Migrationsentscheidung gewinnen. Insbesondere durch die Technologien moderner Medien, ist es möglich sich über die Lebensumstände und Perspektiven in anderen Ländern zeitnah zu informieren. Schnelle und preisgünstige Transportmöglichkeiten ermöglichen zusätzlich einkommensschwachen Menschen große Entfernungen problemlos zu überbrücken.16 Den zentralen Push- als auch Pull-Faktor stellt die Situation auf dem Arbeitsmarkt dar, wobei Unterschiede zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland erstens bezüglich der Beschäftigungssituation (z. B. Arbeitslosigkeit im Herkunftsland und bessere Arbeitsplatzangebote im Aufnahmeland) und zweitens bezüglich der Einkommenssituation (z. B. höhere Löhne in der Zielregion) bestehen. Das Push-Pull-Modell bietet somit die Möglichkeit einer Erfassung des Zusammenspiels zwischen Faktoren der Vertreibung und der Anziehung, die Menschen zu einer (Aus-)Wanderung veranlassen.17 Während bei Fluchtbewegungen die Schubfaktoren überwiegen, scheinen bei der Emigration auf Dauer oder bei der Arbeitsmigration auf Zeit die Verheißungen des Ziellandes auf ein besseres Leben ausschlaggebend zu sein.18 Die Betrachtung der genannten Faktoren kann jedoch nur eine Erklärungsstrukturierung erzeugen, eine genaue Identifizierung der einzelnen Determinanten der kausalen Bedingungsfaktoren ist kaum möglich. Kritiker wiesen zudem darauf hin, dass Elemente sozialer Netzwerke und die Berücksichtigung des sozialen Kapitals19 innerhalb der Zentrierung auf den Arbeitsmarkt zu geringe Relevanz erfahren.20 Daher wurde eine Informationshypothese, welche besagt, dass die persönlichen Beziehungen und Informationskanäle zwischen denen, die bereits gewandert sind und denen, die eventuell wandern wollen, entscheidend zu einem Migrationsentschluss beitragen, in das Push-Pull-Modell integriert. Neben der Beschäftigungs-, Einkommens- und Informationsmöglichkeit spielt jedoch der Wunsch nach sozialer Statusverbesserung, Distanzfaktoren und persönliche Merkmale einer Person für die Migrationsentscheidung eine große Rolle. So stehen der Annahme, dass Arbeitsmigration allein durch Arbeitslosigkeit im Herkunftsland entstehe, empirische Erfahrungen gegenüber, die besagen, dass viele Emigranten und Arbeitsmigranten eine relativ gute Ausbildung haben und sogar Arbeitsplätze aufgeben.21 Ökonomische Faktoren allein reichen also nicht aus, um Migration zu erklären. Persönliche Beziehungen zu Verwandten und Bekannten und Vorstellungen über die Zielregion, die sich in den Wunschvorstellungen eines besseren Lebens widerspiegeln, sind als zusätzliche Motivationsfaktoren zu berücksichtigen.22

2.3 „Russlanddeutsche“ - (Spät)Aussiedler

Wenn die Rede von deutschen Aussiedlern bzw. auch Spätaussiedlern ist, so spiegelt sich in dieser Bezeichnung der zentrale Widerspruch dieser Migrationsgruppe wider, denn sie sind Deutsche und Einwanderer zugleich. Da sie rechtlich als deutsche Bevölkerungsgruppe angesehen werden, wird ihre kulturelle, mentale und soziale Einwanderungssituation und deren Problematiken unterschätzt. Lange Zeit blieb die Gruppe der osteuropäischen Aussiedler am Rande der migrationsbezogenen Debatten in Politik, Wissenschaft und der Öffentlichkeit. Sie wurden relativ schnell zu einem Teil der Bevölkerung und fielen nicht durch besondere Probleme auf.23 Doch obwohl die Integration der deutschen Auswanderer aus Osteuropa im internationalen Vergleich als mustergültig galt, hat sich die Aussiedlerintegration, aufgrund der massenhaften Immigration in den 1990er Jahren, zu einem gesellschaftlichen Problemfeld entwickelt. Insbesondere die Eingliederungsprobleme jugendlicher Aussiedler, die ihr soziales Netzwerk im Herkunftsland zurücklassen mussten, die versprochenen deutschen Freunde nicht gefunden haben und sich stattdessen als „Russen“ ausgegrenzt fühlen, wurden lange Zeit ignoriert.24 Zur Beschreibung der Migrations- und Lebensbedingung von (Spät-)Aussiedlern in Deutschland sollen im Folgenden die historischen Entwicklungen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Rechtsstatus der Aussiedler aufgezeigt werden.

2.3.1 Historischer Hintergrund

Die Geschichte der Wanderungen aus dem deutschsprachigen Raum nach Ost- und Südeuropa begann schon Mitte des 12. Jahrhunderts mit der Siedlungswanderung der „Siebenbürger Sachsen“ in das damalige Königreich Ungarn. Seit dem 18. Jahrhundert rückten aus dem deutschsprachigen Raum andere Siedlergruppen nach. Auch durch die Öffnung Russlands durch Peter I. begann die systematische Einwanderung von Deutschen in Osteuropa. Der westlich orientierte Zar war bestrebt, durch die Anwerbung von Funktionseliten, wie Offizieren, Ärzten, Wissenschaftlern und Handwerkern die russische Gesellschaft zu modernisieren. Neben dieser kleinen, der sozialen Oberschicht entstammenden Gruppe, wurde im Zuge der Siedlungspolitik von Katharina II. in den Jahren 1762 und 1763 eine größere Gruppe bäuerlicher Herkunft angeworben.25 Um den wirtschaftlichen Aufschwung in Gang zu setzen und brachliegende Steppengebiete vor allem an der Wolga urbar zu machen, gewährte Katharina II. den deutschen Siedlern gewisse Privilegien, wie freie Religionsausübung und Steuerfreiheiten. Im Jahr 1768 wanderten die ersten Siedler in die Gebiete an der mittleren Wolga aus. Die Verwaltung der besiedelten Gebiete oblag der gesamten Kolonie, so dass auch der Grund und Boden nicht im Privatbesitz, sondern als gesellschaftliches Eigentum verstanden worden ist. Jede Familie erhielt dabei einen Anteil des Landes zugeteilt, den sie bewirtschaften konnte. Die Amts- und Umgangssprache war Deutsch.26 Neben den Siedlungsgebieten an der Wolga entstanden in dem russischen Vielvölkerstaat eine Vielzahl von, mit Privilegien ausgestatteten, deutschsprachigen Siedlungsgebieten, wie in den Wolhynien, am Schwarzen Meer und im Kaukasus. Unter Alexander I. wurde die Einwanderungspolitik des 18. Jahrhunderts zwar weitergeführt, beschränkte sich allerdings nun auf eine kleinere Gruppe von qualifizierten Landwirten und Handwerkern. Auch diese Einwanderungsbewegung wurde im Wesentlichen wiederum von Siedlern aus den Kleinstaaten des Südwestens Deutschlands (Württemberg, Nordbaden, Hessen u. a.) getragen. Zu dieser Zeit zählte man ca. 100.000 Einwanderer, die in ca. 3.000 Kolonien lebten. Immer noch wurden sie von den Deutschen selbst verwaltet und befanden sich in einer weitgehenden Isolation zur russischen Bevölkerung.27 Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung der deutschen Minderheit in den russischen Staaten auf 1,8 Millionen an. Nachdem die russische Regierung seit den 1860er Jahren schrittweise wichtige Privilegien zurückgenommen hatte und der Assimilationsdruck durch eine Politik der Russifizierung wuchs, zogen schon in den 1870er Jahren viele der Zugewanderten weiter in die Vereinigten Staaten, nach Südamerika, Kanada und Australien. Ein merklicher Eingriff in die Rechte der Russlanddeutschen war zum Beispiel die bis dahin geltende Befreiung vom Militärdienst. Fortan mussten sich auch Angehörige der deutschen Minderheit der fünfundzwanzigjährigen Dienstverpflichtung im Militär unterziehen. Mit den veränderten außenpolitischen Verhältnissen zwischen Russland und Deutschland nach dem Deutsch-Französischen-Krieg (1870/71) und der Gründung des Deutschen Reiches verschoben sich die Machtverhältnisse zwischen den beiden Staaten und führten zu innenpolitischen Diskussionen in Russland um die so genannte „Deutsche Frage“. Die Russlanddeutschen erwiesen sich allerdings als zarentreu und zeigten bis dahin keinerlei Interesse für das neue Bismarckreich.

Die Spuren vieler deutscher Siedlungen erloschen erst im 20. Jahrhundert durch Zwangsumsiedlungen im Zuge des Ersten Weltkrieges, von denen vor allem die Wolhyniendeutschen, die an der Grenze zu Polen lebten, betroffen waren.28 Der Krieg, die Oktoberrevolution und der anschließende Bürgerkrieg veränderten auch die Lage der gesamten deutschen Minderheit grundlegend. So hatten sie nicht nur ihre privilegierte soziale und rechtliche Stellung aufgeben müssen, sondern wurden Opfer der stalinistischen Säuberungen und der Rekrutierung für die Zwangsarbeiten in industriellen Großprojekten. Das Feindbild, die Deutschen, wurde nicht zuletzt mit der Machtergreifung Hitlers verschärft und erschwerte den Russlanddeutschen das Leben in der russischen Gesellschaft erneut.29 Nach dem Einmarsch Hitlers in Russland (1941) wurden die Russlanddeutschen automatisch einer Nation zugerechnet, die mit Russland im Krieg stand und somit der politischen Illoyalität bezichtigt. Als direkte Reaktion auf den Einmarsch wurden alle im westlichen Teil der Sowjetunion lebenden Russlanddeutschen nach Sibirien, Mittelasien und Kasachstan deportiert. Die 1924 gegründete autonome sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen wurde aufgelöst und ca. 400.000 Menschen wurden verschleppt.30 Obwohl nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Tod Stalins die pauschalen Schuldzuweisungen des Vaterlandsverrats aufgehoben wurden, war es ihnen nicht gestattet, in die alten Siedlungsgebiete zurückzukehren. Die Russlanddeutschen waren nunmehr in einer russischen Umgebung weiteren Diskriminierungen, als Angehörige der verfeindeten Nation, ausgesetzt und wurden als Faschisten und Fritze stigmatisiert. Erst die deutschen Ostverträge und die Liberalisierung in der Sowjetunion ermöglichte es den Russlanddeutschen, in die Bundesrepublik auszureisen.31 Im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlingen (BVFG) von 1953 wurden die Deutschstämmigen als „Aussiedler“ definiert und damit Vertriebenen gleichgestellt. Die wichtigsten Antriebskräfte, für die jahrelangen, zum Teil auch schon länger als ein Jahrzehnt betriebenen Ausreisebemühungen waren Unterdrückung, Einengung und Nichtakzeptanz. Hinzu kamen in den GUS-Staaten die desolate wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage, zunehmende ethnische Spannungen und Nationalitätenkonflikte sowie das schwindende Vertrauen in die politische Kraft, diese Probleme zu bewältigen. Bei den Anziehungskräften, die aus den, auf das Wanderungsziel Deutschland gerichteten, Absichten und Hoffnungen resultierten, dominierten der Wunsch der Familienzusammenführung und ethnische Motive, die dem Wunsch nach einem Leben als Deutsche unter Deutschen entsprachen.32

[...]


1 Vgl., Hillmann (2007), S. 565.

2 Vgl., Düvell (2006), S. 5.

3 Vgl., Han (2005), S. 7.

4 Vgl., Düvell (2006), S. 5.

5 Recommendation on Statistics of international migration. Revision 1. New York: United Nations., 1998.

6 Vgl., Fuchs-Heinritz (2007), S. 430.

7 Vgl., Treibel (2003), S. 20.

8 Vgl., Han (2005), S. 9.

9 Vgl., Scott et al. (2005), S. 410.

10 Vgl., Düvell (2006), S. 14 f..

11 Vgl., Treibel (2003), S. 20.

12 Vgl., Treibel (2003), S. 21 f..

13 Vgl., Han (2005), S. 21.

14 Vgl., Treibel (2003), S. 40.

15 Vgl., Nuscheler (2004), S. 102.

16 Vgl., Han (2005), S. 16.

17 Vgl., Treibel (2003), S. 40 f..

18 Vgl., Nuscheler (2004), S. 102 f..

19 Der Begriff des sozialen Kapitals geht auf das Kapitalkonzept zur Beschreibung von Milieustrukturen, nach Pierre Bourdieu, zurück. Das soziale Kapital resultiert aus der Ausnutzung dauerhafter und mehr oder weniger institutionalisierter sozialer Beziehungen. Es handelt sich dabei um eine Ressource, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruht. Je umfassender ein soziales Netzwerk ein Akteur aufrecht erhält, um so mehr kann er davon profitieren. Vgl. dazu Schwingel (2005), S. 88 f..

20 Vgl., Haug (2000), S. 5 f..

21 Vgl., Nuscheler (2004), S. 103.

22 Vgl., Treibel (2003), S. 41.

23 Vgl., Rabkov (2006), S. 321.

24 Vgl., Bade et al. (2003), S. 9 ff..

25 Vgl., Bauer (2007), S. 15.

26 Vgl., Strobl et al. (2000), S. 18 f..

27 Vgl., Strobl et al. (2000), S. 19.

28 Vgl., Strobl et al. (2000), S. 21 f..

29 Vgl., Strobl et al. (2000), S. 23.

30 Vgl., Bauer (2007), S. 17.

31 Vgl., Bauer (2007), S. 18 f..

32 Vgl., Bade et al. (2003), S. 22 ff..

Excerpt out of 41 pages

Details

Title
Eine unsichtbare Problemgruppe - Zur Kriminalität von (Spät-)Aussiedlern
College
University of Bremen
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
41
Catalog Number
V127909
ISBN (eBook)
9783640344758
ISBN (Book)
9783640344482
File size
747 KB
Language
German
Keywords
Eine, Problemgruppe, Kriminalität, Spätaussiedler
Quote paper
Anne Schröter (Author), 2008, Eine unsichtbare Problemgruppe - Zur Kriminalität von (Spät-)Aussiedlern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127909

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