Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gesundheitliche Situation von Geflüchteten und Asylsuchenden in Deutschland
2.1 Anzahl und Herkunft der Asylantragsteller im Jahr
2.2 Gesundheitssituation bei Aufnahme (Erstaufnahmeuntersuchung)
2.3 Daten zur gesundheitlichen Situation bezogen auf Infektionskrankheiten
3 Herausforderung für Public Health
3.1 Maßnahmen zur besseren Prävention von Infektionskrankheiten zum Beispiel Verbesserung des Impfstatus
Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Aufgrund von Krieg, Verfolgung und finanzieller Not stieg die Zahl der Menschen, die Hilfe in Deutschland suchen. Im Jahr 2016 wurden Asylanträge von insgesamt 745.545 Personen registriert. Dies stellt den höchsten Jahreswert seit Bestehen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dar (BAMF 2017, S. 4).
Damit ein Flüchtling aufgenommen werden kann, durchläuft dieser ein Asylverfahren. Gegenwärtig dauert dieses Verfahren ca. 10 bis 11 Monate. Die Voraussetzungen für die Aufnahme politisch Verfolgter und anderer Schutzsuchender sind in Artikel 16 a Grundgesetz (GG), im Asylgesetz (AsylG) sowie in § 60 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Das BAMF entscheidet über Asylanträge. Die Aufenthaltsregelung während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens fällt in den Aufgabenbereich der Ausländerbehörden der Bundesländer (ebenda).
Dadurch zerfällt diese Gruppe der Flüchtlinge in die Asylsuchenden, bei denen das Verfahren noch nicht entschieden ist, die zweite Gruppe mit positivem Bescheid des Asylantrags und damit Bleiberecht und die dritte Gruppe mit negativem Bescheid des Asylantrags und die damit abgeschoben werden müssten, aber die Abschiebung aus verschieden Gründen problematisch ist. Zusammenfassend stellt diese große Gruppe von Flüchtlingen eine große Herausforderung für Public Health dar.
Dieser Beitrag soll Probleme bei der gesundheitlichen Situation und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland und Strategien zur Verbesserung des Impfstatus und damit zur Prävention von Infektionskrankheiten aufzeigen.
2 Gesundheitliche Situation von Asylsuchenden und Geflüchteten in Deutschland
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung definiert Asylsuchende und Flüchtlinge folgendermaßen:
„Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (BMZ 2017).
Eine andere Bezeichnung für Flüchtlinge die nach positivem Bescheid ihres Asylantrages in Deutschland bleiben, gibt es gegenwärtig nicht.
Das BAMF entscheidet bei jedem Asylantrag über Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von subsidiärem (unterstützend) Schutz oder Ablehnung des Asylantrags mit Abschiebung, die aus verschieden Gründen in einigen Fällen nicht oder nicht zeitnah durchgeführt werden kann. Das Verfahren zur Entscheidung über den Asylantrag dauert gegenwärtig ca. 10 – 11 Monate.
Public Health wird laut Bertelsmann folgend definiert:
„Public Health umfasst alle Analysen und Managementansätze, die sich vorwiegend auf ganze Populationen und größere Subpopulationen beziehen, und zwar organisierbare Ansätze bzw. Systeme der Gesundheitsförderung, der Krankheitsverhütung und medizinisch angemessener, wirksamer, ethisch und ökonomisch vertretbare Mittel“ (Bertelsmann 2015, S. 4).
Daher müssen alle Asylsuchenden in Deutschland im notwenigen Umfang bei gesundheitlichen Problemen durch unser Gesundheitssystem versorgt werden. Dies wird über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) geregelt.
Zur Ermittlung des Bedarfs an Gesundheitsleistungen sind einerseits die Herkunft, bzw. die Altersstruktur der Asylsuchenden von Bedeutung und andererseits der Gesundheitszustand bei Ankunft in Deutschland, der durch die Erstaufnahmeuntersuchung ermittelt wird.
2.1 Anzahl und Herkunft der Asylantragsteller im Jahr 2016
Wie eingangs erwähnt, haben allein 2016 über 700.000 Asylsuchende in Deutschland Aufnahme gefunden. Zur Beurteilung ihres Gesundheitszustands ist es wichtig zu analysieren, aus welchen Ländern sie kommen, in welchem Alter sie sind und welchem Geschlecht sie angehören.
Dazu hat das BAMF einen Bericht mit Stand 31.12.2016 herausgegeben.
Nachfolgend wird tabellarisch die Anzahl der Asylanträge aus den verschiedenen Herkunftsländern (auf 10 Länder begrenzt) aufgezeigt.
Tabelle 1: Anzahl der Asylanträge im Jahr 2016 nach Herkunftsländer (Quelle: BAMF, Stand 31.12.2016)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass die Mehrheit der Antragsteller aus Syrien und der Arabische Republik, gefolgt von Afghanistan und Irak stammen und deutlich weniger aus anderen arabischen, asiatischen und afrikanischen Ländern, kommen.
Damit stammt der überwiegende Teil der Asylsuchenden aus Ländern, in denen schon seit langer Zeit Krieg und Terror herrschen und deshalb eine mangelhafte Gesundheitsversorgung zu vermuten ist.
Da der Fluchtweg nach Deutschland sehr lang und strapaziös ist, ist anzunehmen, dass die meisten Asylsuchenden junge Männer sind, die körperlich relativ gesund, aber psychisch häufig traumatisiert sind. Diese Vermutung wird gestützt durch Angabe der BAMF zu 2017, S. 7. Diese zeigen, über 75% der Asylsuchenden sind unter 30 Jahre und 2 Drittel davon sind Männer. Ein großer Anteil umfasst Kinder.
2.2 Gesundheitssituation bei Aufnahme (Erstaufnahmeuntersuchung)
Gegenwärtig stehen keine genauen Daten zur gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland zur Verfügung. Um den Gesundheitszustand und Versorgungsbedarf zu ermitteln, erfolgt eine Erstaufnahmeuntersuchung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft in Deutschland. Die Erstaufnahme ist nicht standardisiert und obliegt der obersten Landesgesundheitsbehörde der Bundesländer. Damit unterscheidet sich der Umfang der Erstuntersuchungen in den Bundesländern stark voneinander (RKI 2017, S. 32).
Aufgrund dessen können die Daten nicht flächendeckend ausgewertet werden und ein Vergleich ist diesbezüglich sehr erschwert. Als weitere Gründe für die schlechte Datenlage können Probleme bei der sprachlichen Verständigung und fehlende Gesundheitsdokumente, zum Beispiel Impfausweis, angenommen werden.
Bei der Erfassung des Gesundheitszustandes muss zwischen übertragbaren Erkrankungen (Infektionskrankheiten), nichtübertragbaren Erkrankungen (Diabetes mellitus, Herz – Kreislauf – Erkrankungen, Krebs u. a.) und psychischen Erkrankungen unterschieden werden.
In diesem Beitrag liegt der Focus auf den Infektionskrankheiten. Die Untersuchungen sind wichtig, um akut übertragbare Erkrankungen zu erkennen, wie zum Beispiel die Lungentuberkulose. Mögliche und zugleich sichere Informationsquelle zu Infektionskrankheiten könnte das § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sein mit Hinblick auf Erstaufnahmeuntersuchungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt einen Mindeststandard für Erstaufnahmeuntersuchungen, gemäß Asylgesetz. Bundesweit soll die Untersuchung auf Lungentuberkulose durchgeführt werden. Zusätzliche Untersuchungen obliegen der obersten Landesgesundheitsbehörde der Bundesländer, da sich der Umfang der Erstuntersuchung der Bundesländer stark voneinander unterscheidet (ebenda).
2.3 Daten zur gesundheitlichen Situation bezogen auf Infektionskrankheiten
Infektionskrankheit wird laut Springer Lexikon folgend definiert:
„Ansteckende Krankheit oder Erkrankung, die durch direkten oder indirekten Kontakt von einem Menschen auf einen anderen oder von einem Tier auf einen Menschen übertragen werden kann“ (Springer Lexikon 2002, S. 477).
Da vermutlich hauptsächlich junge, relativ gesunde Männer Deutschland erreichen, treten schwerwiegende importierte Infektionskrankheiten sehr selten auf (RKI 2015).
Als Prävalenz wird die Häufigkeit einer Erkrankung in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Population bezeichnet.
Asylsuchende können hier in Deutschland an den gleichen Infektionen erkranken wie die deutsche Bevölkerung. Es wird angenommen, dass wegen der schwierigen Lebensbedingungen in ihren Herkunftsländern, auf dem langen Fluchtweg, unzureichender gesundheitlicher Versorgung vor und während der Flucht aber auch wegen der höheren Prävalenz bestimmter Krankheiten in den Herkunftsländern Asylsuchende empfänglicher für bestimmte Infektionskrankheiten sind.
Das wird zusätzlich gesteigert durch die Unterbringung in räumlich beengten Massenunterkünften hier in Deutschland.
Ob diese Vernutung stimmt, kann nicht eindeutig beurteilt werden, da Screening - Programme (zeit- und kostengünstige Suchtests) in den Bundesländern in unterschiedlichem Umfang durchgeführt werden, bzw. die Datenübermittlung an das Robert – Koch – Institut erst seit Ende 2015 geregelt erfolgt oder keine Vergleichsdaten zur deutschen Bevölkerung existieren.
Unter den Asylsuchenden wurde in verschieden Studien Hepatitis B und C, sowie Lungentuberkulose festgestellt.
Meldungen über Ausbrüche von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftsunterkünften von Asylsuchenden zeigen Häufungen von folgenden Erkrankungen: Windpocken, Skabies (Krätze), Masern, Tuberkulose, Magen – Darm – Infektionen(RKI 2017, S. 32).
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