Gewalt gegen alte Menschen in Pflegeheimen


Research Paper (undergraduate), 2006

25 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

Einleitung

1 Gewalt
1.1 Begriffsklärung
1.2 Personale Gewalt
1.2.1 Körperliche Gewalt
1.2.2 Psychische Gewalt
1.2.3 Mischformen
1.2.4 Beispiele
1.3 Strukturelle Gewalt
1.3.1 Verhältnisse in Heimen
1.3.2 Situation der Pflegekräfte
1.4 Kulturelle Gewalt

2 Ursachen der Gewalt
2.1 Personale Ursachen
2.1.1 Frustration der Pfleger
2.1.2 Frustrationen der alten Menschen
2.1.3 Frustrationen können zu Gewalt führen
2.1.4 Lebensgeschichte des Täters
2.1.5 Falsches berufliches Rollenverständnis
2.1.6 Macht-Modell
2.2 Strukturelle Ursachen
2.2.1 Totale Institution
2.2.2 Überlastungsmodell
2.2.3 Kontroll-Modell
2.3 Kulturelle Ursachen
2.4 Komplexe Zusammenhänge

3 Gewaltprävention
3.1 Personale Kompetenzen
3.2 Strukturelle Veränderungen
3.3 Kulturelle Aspekte
3.4 Konsequenzen für die Ausbildung

4 Resümee

5 Literatur

Einleitung

Durch die Art, wie sich eine Gesellschaft gegenüber ihren Alten verhält,

enthüllt sie unmissverständlich die Wahrheit

– oft sorgsam verschleiert –

über ihre Grundsätze und Ziele.

Simone de Beauvoir

Auf der aktuellen Bestsellerliste ist seit kurzem ein Buch zu finden, dass nicht nur Erschrecken und Schockierung ausgelöst, sondern auch eine – wenn auch kaum hörbare – Diskussion in Gang gesetzt hat. In „Abgezockt und totgepflegt“ beschreibt Markus Breitscheidel die katastrophalen Zustände in deutschen Altenheimen, die er durch eine undercover recherchierte. Doch so neu sind diese – nun allerdings sprachlich besser verpackten – Tatsachen nicht, denn schon im dritten und vierten „Bericht der älteren Generation“ liest man von „Austrocknung und Unterernährung in den Pflegeheimen, zu wenig Vorsorge gegen Wundliegen, zu selten gewechselte Windeln, Verabreichung von Beruhigungsmitteln »aus arbeitsökonomischen Gründen«, Gewalt gegen Bewohner mit »dem Ziel, ihren Widerstand zu brechen«“. (Bundesdrucksache 14/8822, zit. nach Drieschner 2004, S. 2)

Was ist nun der Grund, dass es zu Gewalt in Altenpflegeheimen kommen kann und dass sich zwar jeder schockiert fühlt, doch grundlegende Veränderungen im Pflegealltag kaum zu beobachten sind? Ist es damit abgetan, den Pflegekräften die Schuld in die Schuhe zu schieben und ihnen traumatische Ereignisse im Kindesalter, psychische Erkrankungen oder gar pure Geldgier zu unterstellen?

Ziel dieser Arbeit ist es, zuerst den Begriff der Gewalt zu definieren und dabei konkret auf Ausformungen der Gewalt in Pflegeheimen einzugehen (Kapitel 1). Des Weiteren sollen die möglichen Ursachen für Gewalt gegen Pflegebedürftige erörtert werden (Kapitel 2). Im letzten Teil werden Lösungsvorschläge zur Gewaltprävention vorgestellt und diskutiert (Kapitel 3) sowie ein Resümee gezogen (Kapitel 4).

Intention ist es zu zeigen, dass bei der Ursachenforschung von Gewalt differenzierter vorgegangen werden sollte und nicht nur die Sanktionierung der Täter im Vordergrund stehen sollte, sondern auch versucht werden muss, durch die Analyse der Ursachenzusammenhänge Lösungsvorschläge und Konzepte zur Gewaltprävention zu entwickeln. Aus diesem Grunde widmet sich der letzte Teil des dritten Kapitels ausführlich dem Thema der Verbesserung der Ausbildung der AltenpflegerInnen.

1 Gewalt

1.1 Begriffsklärung

Gewalt ist ein menschliches Phänomen und Teil unseres Alltags. So erschreckend diese Aussage sein mag, so wahr ist sie doch leider. Oft beobachten wir sie nicht nur, sondern sind an ihr beteiligt. Sie ist meist nicht reduzierbar auf das Verhalten einzelner Personen oder Gruppen. Die Phänomene der Gewalt können nicht linear-kausal erklärt werden, sondern bedürfen komplexerer Analysen. Durchgängig bezieht sich der Gewaltbegriff auf ein Verhalten, in dem bestimmte Zwangsmittel eingesetzt werden durch die ein anderer geschädigt wird. Gewalt so eindeutig zu definieren als handle es sich um einen messbaren Gegenstand ist nun aber nicht möglich und führt zum Verständnis kaum weiter. Deswegen ist vor einer Auseinandersetzung über Gewalt eine zumindest beschreibende Gewaltdefinition Voraussetzung; sie beinhaltet ja auch immer subjektive Aspekte. Johannes Kemper fasst den Gewaltbegriff folgendermaßen kurz zusammen:

Gewalt ist „wenn eine Person zum „Opfer“ wird, d.h. vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, dass ein ausgesprochenes sowie unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers mißachtet wird.“ (Kemper 1990, S. 149)

Allerdings bestehe, so Kemper, ein Unterschied zwischen Aggression, die auf der Intention des Täters beruhe, und Gewalt, die aus Sicht des Opfers definiert sei. Wichtig sei diese Differenzierung durch die Tatsache, dass Gewalt auch unwissentlich von Tätern ausgeübt werden könne – z.B. auch von Pflegepersonal in Altenheimen.

Eine „Gratwanderung“ ist, ab wann ein Zwangsmittel eine Gewaltmaßnahme ist oder wie hoch das Ausmaß einer Verletzung sein muss, um auf eine Gewalthandlung schließen zu können.

Bezugsgröße für diese Abwägung ist das Grundgesetz, in dem die Grundrechte des Menschen definiert werden, da gerade auch Soziale Arbeit von vielen Autoren als „Menschenrechtsprofession“ bezeichnet wird (vgl. z.B. Reichert 2003). Relevant in Bezug auf Gewalt sind hierbei Artikel 1 („ Die Würde des Menschen ist unantastbar “) und Artikel 2 des Grundgesetzes („ Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“). Folgen bei Zuwiderhandlung sind u.a. im Strafgesetzbuch geregelt, z.B. : § 185 Beleidigung, tätliche Beleidigung; § 239 Freiheitsberaubung; § 330c Unterlassene Hilfeleistung. (StGB) Diese Paragraphen können unter Umständen auch relevant für Pflegeheime sein.

Im Allgemeinen wird unterschieden zwischen psychischer oder physischer, personaler oder struktureller, direkter oder indirekter sowie statischer oder dynamischer Gewalt.

Ich möchte hier drei Formen der Gewalt unterscheiden, anlehnend an Kemper (Form 1 und 2) und Hirsch (2000), der zusätzlich noch eine dritte Form definiert:

1. Personale Gewalt, die durch eine Person verursacht wird. Personale Gewalt kann entweder aktiv (Misshandlung) oder passiv (Vernachlässigung) verübt werden;
2. Strukturelle Gewalt, die auf institutionellen Strukturen beruht;
3. Kulturelle Gewalt, die von der Gesellschaft ausgeht.

Im Folgenden sollen nun diese drei Formen der Gewalt kurz anhand der Ausformungen in Altenheimen näher erläutert werden und in diesem Kontext auch unterschieden werden zwischen psychischer bzw. physischer sowie direkter und indirekter Gewalt.

1.2 Personale Gewalt

Personale Gewalt tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf:

1.2.1 Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt geschieht z.B. durch Zufügen von Schmerzen, Schlagen, Festhalten gegen den Willen, Fesseln mit und ohne (richterliche) Erlaubnis, Schlagen, sexuellen Missbrauch, zwangsweise Eingabe von Psychopharmaka zur Sedierung, Zwangs- und künstliche Ernährung, Anlegen von unnötigen Kathetern u.a.

1.2.2 Psychische Gewalt

Psychische Gewalt äußert sich durch Anschreien, Androhen von Gewalt, Einschüchterung, Schimpfworte, Verletzung des Schamgefühls, Verlachen, Verspotten wegen Unzulänglichkeiten oder Behinderungen, Provozieren von Minderwertigkeitsgefühlen, Duldung keines Widerspruchs, (bewusstes) Schaffen eines Reizklima, Überdosierung von Psychopharmaka oder Tranquilizern, Erzwingung von Dankbarkeit und von Verschweigen von Misshandlungen gegenüber Dritten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass jede Gewaltform einen gravierenden und traumatisierenden Einfluss auf das psychische Erleben der Betroffenen hat.

1.2.3 Mischformen

Finanzielle Ausnutzung sowie Vernachlässigungen können den Opfern psychische wie auch physische Schäden zufügen.

Finanzielle Ausnutzung geschieht z.B. durch Einbehalten der Rente, Veruntreuung des Vermögens, Einbehaltung von Taschengeld, inadäquate Eingruppierung in eine Pflegestufe.

Passive und aktive Vernachlässigung geschieht z.B. durch unzureichende, zu späte bzw. fehlende Diagnostik der Erkrankung. Notwendige Medikamente, sozio- und ergotherapeutische Maßnahmen werden verweigert oder mangels Fachwissen nicht eingesetzt. Da Antidementiva und neuere atypische Neuroleptika teuer sind, werden sie nach Klinikaufenthalten fast regelmäßig vom Hausarzt abgesetzt. Folge davon ist frühzeitige Pflegebedürftigkeit, langes Siechtum und nicht zuletzt ein hoher finanzieller Aufwand. Rehabilitive Maßnahmen vor Pflege werden i.d.R. nicht durchgeführt. Weitere Beispiele sind: mangelhafte Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Nichtwechseln von Inkontinenzeinlagen. (Hirsch 2000, S. 8f.)

1.2.4 Beispiele

Einige Beispiele hat die Advita-BKK in folgender Tabelle beispielhaft zusammengefasst:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: vgl. Advita-BKK 2005, S. 2f.

1.3 Strukturelle Gewalt

Eine Vielfalt von Faktoren, die direkte Gewalt erst ermöglichen oder zu deren Rechtfertigung dienen, sind struktureller Art. Das Bild des „Schreibtischtäters“ passt hier gut. In der Pflege sind besonders Mängel in der Qualitätssicherung zu erwähnen.

Im Folgenden sollen nun die strukturellen Ursachen für Gewalt erläutert werden: die Verhältnisse in Heimen und die Situation der Pflegekräfte.

1.3.1 Verhältnisse in Heimen

Meist sind die Verhältnisse in den Heimen an die knappen finanziellen Ressourcen gebunden. So existieren unzureichende architektonische Gegebenheiten (z.B. lange Flure, schlechte Lichtverhältnisse, unübersichtliche Gestaltung der Wohnräume, Größe der Einrichtung) und ein Mangel an Privatsphäre (z.B. erzwungenes Wohnen mit einer fremden Person im Doppelzimmer) aber auch die Unterdrückung persönlicher Individualität (z.B. keine Haustiere halten, Möbel nicht nach Geschmack umstellen, kein offenes Licht, keine Lebensmittel im Zimmer lagern). Eine institutionell vorgegebene Tagesstrukturierung, die sich nicht an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert, lässt den Bewohnern wenig Raum zur individuellen Entfaltung. Weiterhin existieren Einrichtungen, die Sicherheit vor Selbstbestimmung stellen. (vgl. Hirsch 2000, S. 10f., auch: Dießenbacher/Schüller 1993, S. 17)

Gerade Zeitmangel ist ein maßgebendes Problem, unter der die Qualität der Arbeit leidet. So ist für jede Verrichtung (z.B. Waschen, Haarekämmen, Toilettengang, Nahrungsaufnahme) eine bestimmte Zeit vorgegeben. Für den Toilettengang sind das drei Minuten, zum Waschen nur 20 Minuten. Die Zeiten werden abschließend summiert, und aus der Anzahl der Minuten ergibt sich die Pflegestufe. Darin sind aber weder Gespräche, Spaziergänge noch besondere Wünsche des Pflegebedürftigen berücksichtigt. Für die Sterbebegleitung bleibt gar keine Zeit mehr. Frauke Richter kritisiert dies sehr treffend: „So pflegt man keine Menschen, so wartet man allenfalls Maschinen“. (Richter 2002, S. 1)[1]

[...]


[1] Frauke Richter klagt in ihrem Artikel „Unmenschlich: Pflege im Minutentakt“ durch zahlreiche erschreckende Beispiele die Zustände in Pflegeheimen an. So schreibt sie z.B.: „Auch müssen viele Pflegebedürftige oft lange Zeit auf Hilfe warten. Wundgelegene Patienten werden selten oder gar nicht gelagert, was Druckgeschwüre (Dekubitus) verschlimmert; nicht selten sind Patienten bis auf die Knochen wundgelegen. Selbst dann sind noch viele der Meinung, daß so etwas "doch mal passieren" könne [...] Heimbewohner bekommen oft zu wenig zu essen oder zu trinken, trocknen regelrecht aus, oder es wird zur "Pflegeerleichterung" eine Magensonde gelegt. [...] Inkontinenzhilfen (Windeln mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3,8 Litern) werden oft ohne Notwendigkeit und gegen den Willen der Pflegebedürftigen eingesetzt.“ (Richter 2002, S. 2)

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Gewalt gegen alte Menschen in Pflegeheimen
College
University of Applied Sciences Jena
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
25
Catalog Number
V128157
ISBN (eBook)
9783640343409
ISBN (Book)
9783640343829
File size
564 KB
Language
German
Keywords
Gewalt, Menschen, Pflegeheimen
Quote paper
Miriam Federer (Author), 2006, Gewalt gegen alte Menschen in Pflegeheimen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128157

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