Vergleicht man die illegale Korrespondenz in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ) mit dem illegalen Briefwechsel in den GULAG-Haftanstalten, insbesondere in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL), dann lassen sich unschwer gewisse Ähnlichkeiten erkennen.
Inhaltsverzeichnis
- Illegale Korrespondenz der Häftlinge in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ) und in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL)¹
- Recht auf Korrespondenz in den KZ und den ITL-Lagern
- Postbestimmungen in den NS-Lagern und den ITL-Lagern
- Geheime Briefe
- Themen der geheimen Briefe
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel befasst sich mit der illegalen Korrespondenz von Häftlingen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ) und in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL). Ziel ist es, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Art und Weise der illegalen Korrespondenz in beiden Lagersystemen aufzuzeigen.
- Diskriminierung bei der Korrespondenz in beiden Lagersystemen
- Vergleich der Postbestimmungen in den KZ und den ITL-Lagern
- Methoden der illegalen Korrespondenz
- Themen der geheimen Briefe
- Gründe für die Verbreitung von illegalen Briefen
Zusammenfassung der Kapitel
Illegale Korrespondenz der Häftlinge in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ) und in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL)¹
Der Artikel beginnt mit einem Vergleich der illegalen Korrespondenz in den Konzentrationslagern des Nationalsozialismus und in den GULAG-Haftanstalten, insbesondere in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL). Er stellt fest, dass es in beiden Fällen Ähnlichkeiten hinsichtlich der illegalen Natur der Briefe gibt, die entweder von Häftlingen stammen, die nicht (oder nicht mehr) berechtigt waren, Post zu empfangen oder zu versenden, oder die nicht den vorgeschriebenen Normen entsprachen.
Recht auf Korrespondenz in den KZ und den ITL-Lagern
Der Artikel untersucht die Unterschiede im Recht auf Korrespondenz in den beiden Lagersystemen. In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern war den Häftlingen der Strafkompanien grundsätzlich jeder Briefwechsel verboten, während sowjetische Kriegsgefangene ebenfalls Postverbot hatten. Auch Häftlinge mit der Bezeichnung "NN" (Nacht und Nebel) hatten kein Recht auf Korrespondenz. Die anderen Gefangenen, denen der Briefwechsel nicht verwehrt wurde, durften gemäß der Lagerordnung zwei Briefe oder Postkarten im Monat empfangen und schreiben. Jedoch wurden bestimmte Häftlingskategorien diskriminiert, wie z. B. die jüdischen Häftlinge, die zwar im Prinzip alle zwei Monate schreiben durften, aber meist mit Postverboten rechnen mussten. Auch die sogenannten Ostarbeiter konnten in der Praxis nur selten mit ihren Angehörigen korrespondieren. In den ITL-Lagern gab es ebenfalls Kategorien von Häftlingen, die hinsichtlich der Korrespondenz jeweils bevorzugt oder benachteiligt wurden.
Postbestimmungen in den NS-Lagern und den ITL-Lagern
Der Artikel vergleicht die Postbestimmungen in den beiden Lagern. Er stellt fest, dass die Postbestimmungen in den NS-Lagern viel strenger waren als in den ITL-Lagern. In den KZ wurde Texte, die nicht auf den zwei vorgegebenen doppelseitigen Blättern oder vorgedruckten Karten verfasst wurden, kaum die Zensur passieren. Dagegen wurden in den ITL-Lagern durch den Mangel an Papier und Schreibutensilien auch Altpapier, Tabakverpackungen, Stoffstücke usw. zum Schreiben toleriert. In beiden Fällen mussten die Absender und die Empfänger der ein- und ausgehenden Briefe mit der Zensur rechnen.
Geheime Briefe
Der Artikel beleuchtet die verschiedenen Kanäle, die für den Schmuggel von geheimen Briefen ("Kassiber") in beiden Lagern genutzt wurden. In den KZ waren die unterschiedlichsten Personen in die Übermittlung verwickelt, während es in den sowjetischen ITL-Lagern mehrere Fälle von heimlichen Absprachen zwischen Häftlingen und Angestellten, Wachleuten, Häftlingen ohne Geleit und Häftlingen, die kurz vor ihrer Entlassung standen, gab. In beiden Lagertypen wurden herausgeschmuggelte Botschaften z. B. in Kleidung eingenäht, in Schuhsohlen, Lebensmitteln oder in selbstgemachten Spielzeugen versteckt. Als Träger der Botschaften dienten alle Arten von Papier- und Kartonkarten, amtliche Formulare, Packpapier, Zigarettenpapier etc.
Schlüsselwörter
Illegale Korrespondenz, Konzentrationslager, Besserungsarbeitslager, GULAG, NS-Regime, ITL, Kassiber, Zensur, Diskriminierung, Briefwechsel, Postverbot, Häftlinge, Widerstandskämpfer, sowjetisches Regime.
- Citation du texte
- Jean-Louis Rouhart (Auteur), 2022, Illegale Korrespondenz der Häftlinge in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ) und in den sowjetischen Besserungsarbeitslagern (ITL), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1282047