Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der Erwachsenenbildung; mit einem exemplarischen Exkurs zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

23 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundzüge der Weiterbildung
2.1. Organisatorische Grundlagen
2.2. Rechtliche Grundlagen
2.2.1. Berufliche Weiterbildung
2.2.2. Allgemeine Weiterbildung
2.3. Institutionelle Grundlagen

3. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
3.1. Gewerkschaftsstruktur
3.2. Bildungspolitische Grundsätze
3.3. Gewerkschaftliche Bildungseinrichtungen
3.4. Bildungsangebot – Themen, Ziele, Teilnehmerkreis
3.5. Das Recht auf berufliche Weiterbildung im Tarifvertrag

4. Schluss

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Weiterbildung gewinnt einer immer wichtigere Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Es reicht nicht mehr aus, sein Leben auf der Grundbildung der ersten zwanzig Lebensjahre zu gestalten. »Lebenslanges und lebensbreites Lernen« sind zu den entscheidenden Schlagworten geworden.

Welche organisatorischen, rechtlichen und institutionellen Grundlagen dafür, also für die Weiterbildung/Erwachsenenbildung geboten werden, soll in dieser Arbeit erläutert werden. Darüber hinaus soll die gewerkschaftliche Bildungsarbeit exemplarisch und auf Grundlage des zuvor gewonnenen Wissens vorgestellt werden. Die Arbeit der Gewerkschaften spielt eine immer größere Bedeutung in einer Zeit, die von wirtschaftlichen Schwankungen, Globalisierung und Fortschrittsgedanken geprägt ist. Zudem nimmt die Erwerbstätigkeit den größten Teil unserer Zeit in Anspruch. Daher erscheint mir die gewerkschaftliche Bildungsarbeit als umfassendes und aktuelles Beispiel, anhand dessen Weiterbildung dargestellt werden kann.

2. Grundzüge der Weiterbildung

Im Folgendem soll ein kurzer Überblick über die organisatorischen, rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Weiterbildung gegeben werden. Die Ausführungen darüber sind so knapp wie möglich gehalten, da sie lediglich als erläuterndes Basiswissen für den anschließenden Teil der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit dienen sollen.

2.1 Organisatorische Grundlagen

Unter den organisatorischen Grundlagen versteht man die strukturelle Gliederung der Weiterbildung. „Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Weiterbildung alle Bildungsprozesse, die der Erweiterung der individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Fertigkeiten dienlich sind“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 23). Unterteilt man die Weiterbildung nach ihren einzelnen Themenkomplexen erhält man folgendes Organigramm:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Diemer, Peters 1998, S. 25)

Erläuternd lässt sich demnach sagen, dass sich Weiterbildung in die Bereiche der allgemeinen, beruflichen und politischen Weiterbildung untergliedert. „Die beruf-liche Weiterbildung dient vor allem der Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen der Arbeitsplätze und des Arbeitsmarktes. Die allgemeine Weiter-bildung geht auf persönliche Bedürfnisse und Interessen ein und dient primär der Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die politische Bildung vermittelt die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, die eigenen Interessen dabei zu erkennen und ins Spiel zu bringen und gesellschaftliche Rollen und Aufgaben kompetent und verantwortlich zu übernehmen“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 23).

1970 wird die Weiterbildung erstmals vom deutschen Bildungsrat organisations-politisch angesprochen. Mit dem Strukturplan für das Bildungswesen wird das öffentliche Interesse der Weiterbildung in den Mittelpunkt gerückt. Es wird die Sicherstellung der entsprechenden Bildungsangebote gefordert und die Notwendigkeit der staatlich zu organisierenden Gestaltung und Fortentwicklung der Weiterbildung ausgesprochen. Weiterhin soll die Weiterbildung als vierter Bildungs-bereich neben den drei bereits bestehenden Bereichen (Grundschule, Haupt-, Realschule oder Gymnasium und Hochschule) in das Bildungswesen integriert werden.

1972 folgt der nächste Schritt seitens des deutschen Bildungsrats, indem er den Gegenstand der Weiterbildung definiert: „Immer mehr Menschen müssen durch organisiertes Weiterlernen neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben können, um den wachsenden und wechselnden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden“ (Deutscher Bildungsrat 1972, 51). „Weiter-bildung wird hier als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase bestimmt“ (ebd., 197)“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 24).

Abschließend lässt sich also sagen, dass die Weiterbildung als ein Bildungsprinzip aufgefasst und strukturiert wird, dem lebenslanges und lebendbreites Lernen zu eigen ist.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage der Weiterbildung lässt sich unterteilen in die der beruflichen und die der allgemeinen Weiterbildung.

Die berufliche Weiterbildung wird im Folgendem stufenweise auf den drei Ebenen international, national und Bund & Länder beleuchtet.

Die allgemeine Weiterbildung, die in den gesetzlichen Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, soll hinsichtlich der gesetzlichen Gemeinsamkeiten, Rahmen-bedingungen und Förderungskriterien untersucht werden.

2.2.1 Berufliche Weiterbildung

Zunächst bieten auf der internationalen Ebene folgende Grundlagentexte Ansatzpunkte für eine Verankerung des Rechts auf berufliche Weiterbildung:

- Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1948, Art. 26 Abs. 1: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“
- Europäische Menschenrechtskonventionen von August 1950 / Zusatzprotokoll von 1952: „Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden.“
- Europäische Sozialcharta von 1961: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die berufliche Weiterbildung Erwachsener zu fördern.

„Sicherzustellen oder zu fördern sind: a) Geeignete und leicht zugängliche Ausbildungsmöglichkeiten für erwachsene Arbeitnehmer, b) besondere Möglichkeiten der beruflichen Umschulung erwachsener Arbeitnehmer, die durch den technischen Fortschritt oder neue Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind“ (vgl. Wittpoth, Jürgen1997, S. 8).

Mit diesen zu Grunde gelegten Aussagen ist eine Verrechtlichung der beruflichen Weiterbildung jedoch noch nicht erfolgt. Es wird lediglich eine Basis für die weitere Gesetzgebung geschaffen.

Auch auf nationaler Ebene gelten zunächst Grundsätze, Prinzipien und Regelungen, die den Rahmen für eine explizite Rechtssprechung schaffen. Hierzu zählen zum einen die Verfassungsgrundsätze und die Grundrechte.

Mit Art. 12, Abs. 1 GG „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ wird dem Staat die Pflicht angetragen, die Möglichkeiten zur Realisierung dieses Rechts bereitzustellen.

Der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit gebietet dem Staat, die Bedingungen zu schaffen, die zur Überwindung einer staatlich geforderten Berufsqualifikation beitragen.

Das Demokratiegebot besagt, dass die Weiterbildung als Instrument verstanden wird, welches zur Realisierung individueller Rechte beitragen soll.

Zum anderen ergibt sich aus der föderalistischen Gesetzgebungskompetenz ein weiteres Rahmenprinzip. Somit obliegt die ordnungspolitische Gestaltung der allgemeinen Weiterbildung/Erwachsenenbildung den Ländern. Der Bund ist dagegen für Regelungen, die das Wirtschafts- und Arbeitsrecht betreffen, zuständig. Auf Bund und Länder fällt die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung.

Als letzte grundlegende Maßgabe gilt die Subsidiarität des Staates. Im Gegensatz zum Schulwesen unterliegt die Weiterbildung nicht der staatlichen Aufsicht. Der Staat übernimmt lediglich für notwendig erachtete Aufgaben der Weiterbildung, wenn „diese von gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen nicht erfüllt werden bzw. nicht erfüllt werden können“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 34).

Auf diesem eben dargestellten Hintergrund (Verfassungsgrundsätze /Grund-rechte, föderalistisches Prinzip, Subsidiarität des Staates) greifen nun die Gesetze des Bundes und der Länder.

Hier ist auf Bundesebene das BBiG (Berufsbildungsgesetz), die HWO (Handwerksordnung) sowie das AFG (Arbeitsförderungsgesetz) anzuführen (siehe Abb. 1 im Anhang).

BBiG und HWO ordnen die berufliche Weiterbildung der Berufsbildung zu. Durch sie werden die Grundlagen der beruflichen Fortbildung und Umschulung bundeseinheitlich geregelt (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 35).

Das AFG „ist ein Finanzierungsgesetz, das die Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung von Arbeitslosen bzw. durch Arbeitslosigkeit Bedrohten regelt“ (siehe Diemer, Peters 1998, S. 36).

Weitere Regelung der beruflichen Weiterbildung sind im Betriebsverfassungs-gesetz, in den Tarifverträgen, in Bundesausbildungsförderungsgesetz etc. zu finden.

Die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer liegt in der Durch-führung und Organisation von Schulen. Die Schul-, Fachschul-, Akademie- und Hochschulgesetze sind hier zu nennen (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 37). Ebenfalls gehört das Bildungsurlaubsgesetz zum Zuständigkeitsbereich der Länder. Laut diesem Gesetz haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, fünf Tage im Jahr von ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden, um an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen (z.B. Sprachkurse im Ausland) teilzunehmen. Die Dauer der Freistellung beträgt fünf Tage pro Jahr. (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 38).

2.2.2 Allgemeine Weiterbildung

Die rechtliche Regelung der allgemeinen Weiterbildung fällt in den Kompetenz-bereich der Länder. Wie bei der beruflichen Weiterbildung gilt auch hier die subsidiäre Funktion des Staates.

Bis Ende der sechziger Jahre gab es lediglich ein Gesetz zur allgemeinen Weiter-bildung. Inzwischen greifen hier die im Zeitraum von 1969 bis 1995 von vier-zehn Ländern erlassenen Gesetze und das Bildungsurlaubsgesetz (siehe Abb. 2 im Anhang).

Die Gemeinsamkeiten, Rahmenbedingungen und Förderungskriterien, die durch die Ländergesetze geschaffen werden, stellen sich wie folgt dar:

Alle Gesetze enthalten Aussagen über die Ziele und Aufgaben der Weiter-bildung, Förderungsberechtigung, Regelungen der Koordination und Koopera-tion von Einrichtungen und Trägern, finanzielle Förderungsmodalitäten sowie über die Qualifikation der Mitarbeiter in der Weiterbildung (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 48).

Die Rahmenbedingungen, die durch die Ländergesetze geschaffen wurden, sind zum einen die staatliche Anerkennung der Weiterbildung im Bildungswesen, womit eine finanzielle Förderung aus Landesmitteln einhergeht. Zum anderen nimmt die Politik für den Bereich der Weiterbildung eine eigene Zielsetzung in Anspruch, wobei sie jedoch die inhaltliche Autonomie der Träger anerkennt und ihre Zielsetzung auch nicht weiter konkretisiert. Die letzte Rahmenbedingung beinhaltet den Gegensatz zum schulischen Bildungswesen, nämlich dass der Staat keine Gewährleistungsverpflichtung für das Weiterbildungsangebot hat (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 50).

Ebenfalls durch die Ländergesetze werden die Kriterien formuliert, die für die staatliche Anerkennung von förderungsfähigen Weiterbildungseinrichtungen von Nöten sind. So müssen die Bildungsangebote zum einen allgemein zugänglich sein. Zum anderen müssen die Einrichtungen bestimmte Leistungsanforderungen (z.B. Forderungen bezüglich der Planmäßigkeit und Kontinuität der Bildungsangebote oder bezüglich der Qualifikation des Personals) erfüllen. Weiterhin müssen sie ausschließlich für die Weiterbildung tätig sein und dürfen keine anderen Aktivitäten verfolgen wie es zum Beispiel bei Kirchen und Gewerkschaften der Fall ist. Letztes Kriterium ist die Offenlegung der Finanzierung, des Arbeitsprogramms und der Arbeitsinhalte gegenüber dem Zuschussgeber (Land) sowie die eindeutige Absicht, mit den Bildungsangeboten keinen Gewinn erzielen zu wollen (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 51). Sind all diese Kriterien gegeben, erfolgt eine Bezuschussung vom Bundesland differenziert nach Kostenarten. Nach dieser in der Praxis sehr verbreiteten Vorgehensweise erhalten die Einrichtungen Mittel für Personalkosten, für Kosten der Bildungsarbeit (Dozentenhonorar) und für besondere Leistungen (z.B. Mitarbeiterfortbildung) (vgl. Diemer, Peters 1998, S. 53).

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der Erwachsenenbildung; mit einem exemplarischen Exkurs zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit
Université
University of Bamberg  (Lehrstuhl für Andragogik)
Cours
Einführung in die Erwachsenenbildung
Note
2
Auteur
Année
2002
Pages
23
N° de catalogue
V12828
ISBN (ebook)
9783638186278
Taille d'un fichier
543 KB
Langue
allemand
Mots clés
Organisatorische, Bedingungen, Erwachsenenbildung, Exkurs, Bildungsarbeit, Einführung, Erwachsenenbildung
Citation du texte
Marion Hacke (Auteur), 2002, Organisatorische, rechtliche und institutionelle Bedingungen der Erwachsenenbildung; mit einem exemplarischen Exkurs zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12828

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