Das Eigentum bei John Locke


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

22 Pages, Note: 1,7

Evelyn Habel (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeine Annahmen

3 Das Eigentum vor Einführung der Geldwirtschaft

4 Das Eigentum nach Einführung der Geldwirtschaft

5 Fazit

1 Einleitung

In unserer heutigen Gesellschaft spielen materielle Dinge eine wichtige, für manche sogar die wichtigste Rolle in ihrem Leben. Viele Menschen definieren sich über ihre Besitztümer. Die Wirtschaft in den modernen Staaten profitiert von dem Konsumverhalten unserer Gesellschaft und wirkt mit Hilfe von Werbung auch direkt auf diese ein. Schon Kinder kommen in Kindergarten oder Schule mit der Bedeutung von Markenkleidung oder geldintensiven Hobbys in Berührung. Das Privateigentum unserer Eltern und deren Kapital hat eine mitentscheidende Auswirkung auf unser späteres Leben, sei es durch die Finanzierung unseres Bildungsweges oder durch die Knüpfung wichtiger Kontakte im Bezug auf das Berufsleben. Nun stellt sich die Frage, wie nun bestimmte Menschen in den Genuss dieser Vorteile kommen und andere nicht und wie dies seinen Anfang nahm? In der heutigen Zeit kann man Güter mithilfe von Geld erwerben, dass man meist durch geleistete Arbeit erhält und auch vermehren kann. Jedoch wurde der Austausch oder die Aneignung von Gütern nicht immer über dieses Zahlmittel abgewickelt. Vor der Einführung des Geldes bemaß man Güter nach ihrem Eigenwert, wodurch zum Beispiel Feuerholz im Winter einen höheren Tauschwert hatte als im Sommer. Es stellt sich die Frage: Wie wurde damals die Aneignung von Gütern gerechtfertigt und wie ging sie vor sich?

Die vorliegende Arbeit betrachtet die Eigentumstheorie von John Locke, wie sie in seinem 1689 erschienenen Werk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ im 5. Kapitel dargestellt wird. Nicht nur zu seiner Zeit (1632 - 1704) galt der englische Philosoph auch weit über seine Landesgrenzen hinaus als hervorragender Denker. Seine politisch- ökonomischen Ideen, die unter anderem durch das oben genannte Werk bekannt wurden, haben zunächst in den intellektuellen Kreisen Europas und Amerikas eine positive Aufnahme gefunden. Doch bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts büßte Locke seine Stellung als politisch aktueller Denker immer mehr ein. Nichtsdestotrotz ist seine Ökonomie seit jeher ein viel diskutiertes und zugleich kontroverses Thema, wie zahlreich erschienene Sekundärschriften beweisen. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, Lockes Theorie unter all den Aspekten zu beleuchten, die sein politisch- theoretisches Werk aufwirft, wird der Schwerpunkt auf der Begründung des Eigentums liegen.

Wie viel Eigentum darf ein einzelner Mensch besitzen? Gibt es so etwas wie einen Maßstab oder eine Regel? Wenn ja, wie ist der Maßstab selbst begründet und misst er auch das, was er messen soll?

Seine Thesen diesbezüglich entfaltet und begründet Locke sowohl mit der menschlichen Vernunft als auch mit der göttlichen Offenbarung.[1] Lockes Theorie läuft auf eine neue Begründung der Legitimität des Privateigentums hinaus, wobei an seiner Eigentumstheorie vor allem die Verknüpfung der zentralen Kategorien von Arbeit und Eigentum wesentlich ist. „Obwohl die Dinge der Natur allen zur gemeinsamen Nutzung gegeben werden, lag dennoch die große Grundlage des Eigentums tief im Wesen des Menschen (weil er der Herr seiner selbst ist und Eigentümer seiner eigenen Person und ihre Handlungen oder Arbeit)“.[2]

Bevor sich der Focus dieser Arbeit auf Lockes Theorie richtet, werden zunächst Lockes allgemeine Annahmen zu Naturzustand und Eigentumsbegriff geprüft. Den Hauptteil bildet dann eine Betrachtung des Eigentums im Naturzustand vor und nach Einführung der Geldwirtschaft. Abschließend wird die Notwendigkeit einer politischen Gesellschaft zum Schutz des Eigentums betrachtet.

2 Allgemeine Annahmen

2.1 Der Naturzustand

Bevor John Locke mit der Entfaltung seiner Eigentumstheorie beginnt, betrachtet er die Menschen zunächst vor der Bildung eines politischen Körpers. Sie existieren ohne gesellschaftliche Organisation im sogenannten Naturzustand. Locke erklärt, dass man, „um politische Macht richtig zu verstehen und von ihrem Ursprung ableiten zu können“[3], erwägen müsse, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden.[4]

Die vorgesellschaftliche Phase des Naturzustandes ist in mehrere Stadien aufgeteilt. Auf eine erste friedliche Phase in der die Menschen in einer harmonischen Gesellschaft leben, folgt eine Art Kriegszustand, „der charakterisiert ist durch die usurpatorischen Bestrebungen einzelner oder mehrerer Menschen, Eigentum und Leben anderer gewaltsam zu erobern“[5]. Parallel zu diesem chronologischen Ablauf entwickeln sich im Naturzustand zwei qualitativ zu unterscheidende Phasen der Schaffung und Vermehrung von Eigentum, die ihrerseits wieder auf die Phasen des Naturzustands zurückwirken: die einfache Appropriation durch Arbeit und die Akkumulation von Eigentum nach der Einführung des Geldes.[6]

Bei John Locke bedeutet der Naturzustand einen Zustand der vollkommenen Freiheit und Gleichheit aller Menschen, wobei er aber mit Freiheit nicht eine „isolierte persönliche Willensfreiheit“[7], sondern die gesellschaftliche Handlungsfreiheit, die Freiheit vor der Willkür anderer, meint[8]. „Es ist ein Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur ihre Handlungen zu regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so zu verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein. Es ist darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind, da niemand mehr besitzt als ein anderer (...)“[9]

Gemeint ist keine Gleichheit an Fähigkeiten und Besitztümern, sondern eine Gleichheit an Rechten – niemand ist dem anderen rechtlich übergeordnet oder überlegen. „Es ist die Gleichheit, von der ich (...) gesprochen habe, nämlich jenes gleiche Recht, das jeder Mensch auf seine natürliche Freiheit hat, ohne dem Willen oder der Autorität irgendeines anderen Menschen unterworfen zu sein.“[10]

Diese Freiheit bedeutet aber keinen „Zustand der Zügellosigkeit“[11], denn obwohl der Mensch über seine Person und auch über seinen Besitz völlig frei verfügen kann, besitzt er dennoch nicht das Recht und die Freiheit seiner Person oder anderen „in seinem Besitz befindlichen Lebewesen“[12] Schaden zuzufügen. Freiheit ist, unabhängig über sich selbst und sein Eigentum verfügen zu können, „so notwendig und eng mit der Erhaltung des Menschen verbunden das er sie nicht aufgeben kann, ohne dabei gleichzeitig seine Erhaltung und sein Leben zu verwirken“[13]. Die materielle Voraussetzung dieser Selbsterhaltung ist das Privateigentum, in dem sich die menschliche Freiheit vergegenständlicht. Wer „das Privateigentum eines Menschen antastet, greift die Grundvoraussetzung der vernünftigen und damit menschenwürdigen Existenz eines Menschen überhaupt an (...)“[14].

Die Menschen unterstehen im Naturzustand dem Gesetz der Natur, das jeden, auf der Basis der Vernunft dazu befähigt, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und das neben dem Gebot der Selbsterhaltung auch Normen miteinschließt.[15] Locke beschreibt das Naturgesetz wie folgt: „Im Naturzustand herrscht ein natürliches Gesetz, das jeden verpflichtet. Und die Vernunft, der dieses Gesetz entspricht, lehrt die Menschheit, wenn sie es nur befragen will, dass niemand einem anderen, da alle gleich und unabhängig sind, an seinem Leben und Besitz, seiner Gesundheit und Freiheit Schaden zufügen soll. Denn alle Menschen sind das Werk eines allmächtigen Herrn, auf dessen Befehl und in dessen Auftrag sie in die Welt gesandt wurden. Sie sind sein Eigentum, da sie sein Werk sind, und er hat sie geschaffen, so lange zu bestehen, wie es ihm, nicht aber wie es ihnen untereinander gefällt“[16].

Menschen, die sich dem Gesetz der Natur und damit dem Gesetz der Vernunft verweigern, sind wie wilde Tiere zu behandeln und dürfen sogar, sofern es das Prinzip der Selbsterhaltung verlangt, getötet werden. Sie geben zu erkennen, dass sie nach einem anderen Gesetz als dem der Vernunft leben, die sie überhaupt erst als Menschen aufweist.[17]

John Locke setzt schon im Naturzustand gültige normative Prinzipien voraus, die bei der Überwindung des Kriegszustandes und dem damit verbundenen Übergang in die bürgerliche Gesellschaft nur noch übernommen werden müssen.[18]

2.2 Die Definition des Eigentums

Das Selbsterhaltungsprinzip bildet nicht nur die Basis der Eigentumstheorie John Lockes, sondern auch die seiner politischen Theorie insgesamt. Es ist demnach „als vorrechtliche natürliche Existenzbedingung des Menschen (...) konstitutiv“[19] für das entsprechende Recht („Deshalb war das Eigentum des Menschen an den Geschöpfen aus seinem Recht begründet, von jenen Dingen Gebrauch zu machen, die für das Dasein notwenig oder nützlich waren.“[20] ) bzw. die korrespondierende Pflicht („Wie ein jeder verpflichtet ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus dem gleichen Grund, und wenn seine eigene Selbsterhaltung nicht auf dem Spiel steht, nach Möglichkeit auch die übrige Menschheit erhalten.“[21] ). Damit geht das natürliche Recht auf Eigentum der Existenz einer bürgerlichen Regierungsgewalt und Gesellschaft weit voraus und ist von ihr unabhängig.[22]

Das Eigentum hat vor der Einführung und nach der Einführung des Geldes einen unterschiedlichen Stellenwert. Bevor aber darauf in den folgenden Seiten eingegangen wird, ist zunächst ein Blick auf den Begriff des Eigentums („property“), wie ihn Locke verwendet, zu werfen.

John Locke bleibt eine genaue Definition des Begriffs „property“ schuldig bzw. benutzt er ihn mit unterschiedlichen Bedeutungen. So definiert er den Begriff Eigentum zum einen in einer weiten Form, die sowohl materielle als auch immaterielle Werte miteinschließt. Der Mensch besitzt demnach „die Macht, sein Eigentum, d.h. sein Leben, seine Freiheit und seinen Besitz (...) zu schützen (...)“[23]. Zum anderen versteht Locke den Ausdruck Eigentum in einem engeren Sinn, indem er ihn nur auf dinglichen Besitz bezieht. So ist der „Hauptgegenstand des Eigentums (...) nicht die Früchte der Erde und die Tiere, die auf ihr leben, sondern die Erde selbst als das, was alles übrige enthält und auf sich trägt (...)“[24].

Dieser unterschiedliche Gebrauch von „property“ als Bezeichnung für Leben und Freiheit auf der einen, für materiellen Besitz auf der anderen Seite ist nicht untypisch für Lockes politisches Denken, stellt aber auch in seiner Doppeldeutigkeit keinen Widerspruch dar.[25] Für Locke ist es nur folgerichtig, „den Anspruch auf Leben und Freiheit mit dem Anspruch auf Besitz gleichzusetzen, da beide, Leben und Freiheit, ebenso wie der Besitz, unerlässliche Bedingungen für die menschliche Selbsterhaltung sind“[26]. Diese Gleichsetzung vollzieht Locke konsequent und ohne die Andeutung eines Vorranges von Leben und Freiheit. Er betont an einigen Stellen „sogar die gänzlich verselbstständigte Bedeutung und den vorrangigen Stellenwert des Eigentums im Sinne von Besitz“[27].

3 Das Eigentum vor Einführung der Geldwirtschaft

Im Naturzustand enthält Eigentum anfangs keinerlei Anspruch auf Exklusivität, da die Menschen in der ersten Phase des Naturzustandes vor Einführung des Geldes zunächst über keinen Besitz und kein Eigentum im engeren Sinne verfügen. Die Erde mit ihren Früchten und Lebewesen ist zur allgemeinen Nutzung und gehört allen, doch „da die Früchte den Menschen zu ihrem Gebrauch verliehen wurden, muss es notwendigerweise Mittel und Wege geben, sie sich irgendwie anzueignen, bevor sie dem einzelnen Menschen von irgendwelchem Wert oder überhaupt nützlich sein können“[28]. Bevor also jemand ein natürliches Produkt der Erde sich zu nutzen machen kann, muss er es sich aneignen. Es muss ihm „gehören, und zwar so gehören, d.h. als ein Teil von ihm, daß kein anderer länger ein Recht darauf beanspruchen kann“[29]. Es muss also „irgendwelche legalen Wege der individuellen Aneignung geben, d.h. irgendein individuelles Recht, sich etwas anzueignen“[30].

3.1 Die Vermischungstheorie

Die Schöpfung gehört zwar anfangs allen Menschen gemeinsam, dennoch gibt es ein ursprüngliches Privateigentum „zur individuellen und ausschließlichen Nutzung“[31] – das Eigentum an der eigenen Person. Von dieser Verfügungsgewalt über die eigene Person leitet Locke „eine Reihe von weiteren Exklusivrechten ab, durch die die gemeinsame Nutzung der Erde in eine Appropriation mit Individualrechten geändert wird. Das Bindeglied der allgemeinen Nutzbarkeit und individuellem Exklusivbesitz schafft die Arbeit eines Menschen“[32]. Locke fasst diese Gedanken wie folgt zusammen: „Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf dieses hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum“[33].

Was immer also der Mensch dem natürlichen Zustand durch seine Arbeit entrückt, vermischt er gewissermaßen und macht es, ohne die Zustimmung anderer abwarten zu müssen, zu seinem Eigentum. Denn „wäre eine solche Zustimmung notwenig gewesen, so wären alle Menschen verhungert, ungeachtet des Überflusses, den Gott ihnen gegeben hat“[34]. Privates Eigentum beruht nicht auf der Gewährung durch alle anderen oder auf der Zuweisung durch den Staat, der das Privateigentum bei seiner Entstehung schon vorfindet und es zu achten und zu schützen hat.[35]

Wesentlich an Lockes Eigentumstheorie ist die Verknüpfung der zentralen Kategorien Arbeit und Eigentum. Die Arbeit ist dabei eine „dem Menschen angeborene, eigentumserzeugende Kraft“[36], die als „große Grundlage des Eigentums tief im Menschen liegt (weil er der Herr seiner selbst ist und Eigentümer seiner eigenen Handlungen oder Arbeit“[37] – sie „gewährt und ist letztlich Existenz“[38]. Sie ist eine „reale aus dem Körper des einzelnen fließende, von ihm abtrennbare Substanz“[39], die Eigentum des Arbeitenden ist und durch die auch das Produkt der Arbeit zum Eigentum des Eigentümers der Arbeit wird. Dabei bestimmt auch das Maß der aufgewandten Arbeit den Wert des hergestellten Gutes.[40]

[...]


[1] Euchner: Einleitung: In: Locke, John: Zwei Abhandlungen über die Regierung,

S. 32.

[2] Lo>

[3] Euchner: John Locke zur Einführung, S. 81.

[4] Vgl. Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie

von John Locke, S. 44.

[5] Chiot: Untersuchungen am bürgerlichen Gesellschaftsmodell von John Locke

unter besonderer Berücksichtigung des Second Treatise, S. 97.

[6] Vgl. ebd., S. 98.

[7] Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von

John Locke, S. 44.

[8] Vgl. ebd., S. 44.

[9] Lo>

[10] Ebd., II §54, S. 233.

[11] Ebd., II §6, S. 203.

[12] Ebd., II §6, S. 203.

[13] Ebd., II §23, S. 214.

[14] Euchner: Naturrecht und Politik bei John Locke, S. 194.

[15] Vgl. ebd., S.192.

[16] Lo>

[17] Vgl. Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie

von John Locke, S. 50.

[18] Vgl. Hahn: Der Begriff des „property“ bei John Locke, S. 47.

[19] Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von

John Locke, S. 50.

[20] Lo>

[21] Ebd., II §6, 203.

[22] Vgl. MacPherson: Die politische Theorie des Besitzindividualismus, S. 223.

[23] Lo>

[24] Ebd., II §32, S. 219.

[25] Vgl. Chiot: Untersuchungen am bürgerlichen Gesellschaftsmodell von John Locke

unter besonderer Berücksichtigung des Second Treatise, S. 115.

[26] Ebd., S. 115.

[27] Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von

John Locke, S. 52.

[28] Lo>

[29] Ebd., II §26, S.216.

[30] MacPherson: Die politische Theorie des Besitzindividualismus, S. 226.

[31] Chiot: Untersuchungen am bürgerlichen Gesellschaftsmodell von John Locke

unter besonderer Berücksichtigung des Second Treatise, S. 98.

[32] Ebd., S. 98.

[33] Lo>

[34] Ebd., II §28, S. 217.

[35] Vgl. Specht: John Locke, S. 179.

[36] Euchner: John Locke zur Einführung, S. 90.

[37] Lo>

[38] Hahn: Der Begriff des „property“ bei John Locke, S. 65.

[39] Euchner: Naturrecht und Politik bei John Locke, S. 82.

[40] Vgl. Euchner: In: u.a. Maier: Klassiker des Politischen Denkens, S. 16.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Das Eigentum bei John Locke
Université
University of Leipzig  (Institut für Philosophie)
Cours
Hauptseminar Philosophische Theorien der Arbeit
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
22
N° de catalogue
V128396
ISBN (ebook)
9783640352517
ISBN (Livre)
9783640352333
Taille d'un fichier
416 KB
Langue
allemand
Mots clés
Eigentum, John, Locke
Citation du texte
Evelyn Habel (Auteur), 2008, Das Eigentum bei John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128396

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