Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) waren nach der Verabschiedung beauftragt nationale Einführungsgesetze, für die Integration der neuen Supranational-europäischen Rechtsform, zu erlassen . Damit ist für die SE keine gleichrechtliche Stellung im ganzen europäischen Raum gegeben, die nationalen Verordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten sind hier von Bedeutung. In Deutschland ist dies durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG), das Gesetz zur Ausführung der SE-VO sowie das Gesetz zur Beteiligung der Arbeitnehmer erfolgt, und am 23. Oktober 2004 in Kraft getreten .
Das Interesse an der SE bzw. an der Umwandlung der AG zur einer SE hat seit der Einführung stark zugenommen. Aktuell prüfen zahlreiche europäische und andere DAX-30-Unternehmen die Möglichkeiten, sich vollständig in eine SE umzuwandeln, ganze Konzernbereiche zur einer SE zusammenzufassen, zu einer SE sich zusammenzuschließen . Das Ziel aus diesen Unternehmungen ist eine grenzüberschreitend flexible und mobile Konzernstruktur zu ermöglichen, Umstrukturierungen zu vereinfachen, und die Vornahme neuer Akquisitionen im In- und Ausland zu erleichtern . Die Überlegungen der Unternehmen in eine SE umzuwandeln oder eine zu gründen ist unstreitig nachzuvollziehen, wenn alle Vorteile einer supranational-europäischen Rechtsform vor Augen geführt werden. Allerdings müssen auch alle rechtlichen Auswirkungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Blickfeld gehalten werden. Da eine SE regelmäßig grenzüberschreitend tätig ist, ergeben sich bei Ihrer Insolvenz über die Grenzen des jeweiligen SE-Sitzstaats hinaus zahlreiche Auswirkungen in anderen Mitgliedsstaaten . Allerdings hat der europäische Gesetzgeber in der SE-VO keine insolvenzrechtlichen Regelungen aufgenommen, demzufolge hat die insolvenzrechtliche Behandlung der SE eine besondere Bedeutung. Das Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist es die insolvenzrechtliche Relevanz am Beispiel der SE zu verdeutlichen. Hierzu wird sich diese Arbeit, nachdem ein kurzer Überblick über die SE selbst gegeben wird, des Weiteren mit den Insolvenzgründen der SE, der Haftung und dem Gläubigerschutz im Falle der Insolvenz sowie auch dem grenzüberschreitendem Insolvenzverfahren auseinandersetzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Europäische Aktiengesellschaft
3. Rechtsgrundlagen
3.1 Rechtsquellenpyramide der SE
3.2 Das europäische Insolvenzrecht
3.3 Internationales Insolvenzrecht
3.4 Nationales Sachrecht
3.5 Lex fori concursus
4. Die Insolvenz bei europäischen Aktiengesellschaften
4.1 Ablauf des Insolvenzverfahrens
4.2 Insolvenzeröffnungsverfahren
4.3 Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe
4.3.1 Zahlungsunfähigkeit, nach § 17 InsO
4.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit, nach § 18 InsO
4.3.3 Überschuldung, nach § 19InsO
5. Pflichten und Haftung des Verwaltungsrats einer SE
5.1 Haftung des Verwaltungsrats
5.2 Pflichten des Verwaltungsrats
5.3 Pflichten der geschäftsführenden Direktoren
5.4 Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
6. Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die insolvenzrechtliche Relevanz der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) im europäischen Binnenmarkt zu verdeutlichen, da die SE-VO selbst keine spezifischen insolvenzrechtlichen Regelungen enthält. Die Forschungsfrage untersucht dabei, wie sich die Insolvenz einer grenzüberschreitend tätigen SE gestaltet, welche nationalen Rechtsnormen Anwendung finden und wie der Gläubigerschutz sowie die Haftung der Organe in diesem komplexen rechtlichen Umfeld sichergestellt werden können.
- Rechtliche Grundlagen und Rechtsquellenpyramide der SE
- Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe bei der SE
- Haftungsfragen und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder
- Abwicklung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
- Gläubigerschutz bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
Auszug aus dem Buch
4.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit, nach § 18 InsO
Die in Art. 63 SE-VO genannte „Zahlungseinstellung“ wird nicht ausdrücklich konkretisiert, jedoch sinngemäß in § 18 I, II InsO genannt, in dem die drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund gegeben ist, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen53. Zur Erklärung der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird ein Finanzplan aufgestellt, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft für die kommenden sechs Monate bis zwei Jahre dargestellt werden.54 Falls eine Liquidität neben den voraussichtlichen Einnahmen nicht gegeben sein sollte, um die Verbindlichkeiten abzudecken, ist der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit gegeben55. Die SE allein ist berechtigt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen56.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung und die Intention der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als supranationale Handelsgesellschaft ein.
2. Die Europäische Aktiengesellschaft: Dieses Kapitel definiert die rechtliche Struktur der SE als Kapitalgesellschaft und erläutert die verschiedenen Gründungsformen sowie ihre Vorteile hinsichtlich Flexibilität und Mobilität.
3. Rechtsgrundlagen: Es wird das hierarchische Rechtsquellensystem der SE dargestellt, wobei insbesondere die Problematik der Verweisungen auf das nationale Insolvenzrecht im Vordergrund steht.
4. Die Insolvenz bei europäischen Aktiengesellschaften: Hier werden die Voraussetzungen, der Ablauf und die spezifischen Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) für eine SE analysiert.
5. Pflichten und Haftung des Verwaltungsrats einer SE: Dieses Kapitel beleuchtet die deliktsrechtliche Außenhaftung und die spezifischen Berichtspflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren im Krisenfall.
6. Zusammenfassende Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der SE als Chance für europäische Unternehmen, trotz der bestehenden rechtlichen Komplexität und des Ausfüllungsbedarfs durch die nationalen Gesetzgeber.
Schlüsselwörter
Societas Europaea, SE, Insolvenzrecht, Europäische Aktiengesellschaft, EuInsVO, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren, Verwaltungsrat, Haftung, Grenzüberschreitend, Gläubigerschutz, Konzernstruktur, Insolvenzantragspflicht, Rechtsquellenpyramide
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die insolvenzrechtliche Behandlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), da die zugrunde liegende SE-Verordnung selbst keine expliziten Regeln für diesen Fall enthält.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen der SE, der Anwendung nationalen Rechts im Insolvenzfall, den Eröffnungsgründen für das Insolvenzverfahren sowie der Haftung des Verwaltungsrats.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die insolvenzrechtliche Relevanz der SE am Beispiel ihrer Struktur aufzuzeigen und zu klären, wie die Lücke fehlender spezifischer EU-Regelungen durch nationales Recht geschlossen wird.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Verordnungen (SE-VO, EuInsVO), nationaler Gesetzgebung (InsO, AktG) und der Auswertung juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich dem Insolvenzablauf, den Insolvenzgründen (nach § 17-19 InsO), den Pflichten der Unternehmensleitung und der Abgrenzung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Kernbegriffe sind die Europäische Aktiengesellschaft (SE), das Insolvenzrecht, die Insolvenzordnung (InsO) sowie das grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei der SE von einer klassischen AG?
Die SE mit monistischem System kennt keine Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat, wodurch die Insolvenzantragspflicht direkt dem Verwaltungsrat obliegt, der sich an entsprechenden Vorgaben des Aktiengesetzes orientiert.
Welche Bedeutung hat das Hauptinsolvenzverfahren für eine SE?
Das Hauptinsolvenzverfahren bestimmt maßgeblich die Abwicklung, wobei das Gericht des Staates zuständig ist, in dem die SE ihren Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen hat.
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- Sevinc Türkeli (Author), 2008, Insolvenzen europäischer Gesellschaften am Beispiel der Societas Europaea, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128403