Ein Arzt wird im Allgemeinen über seine Profession als Heilbehandler definiert. Er kann daneben aber auch als Beweismittel fungieren, indem er als Sachverständiger zu bestimmten Beweisthemen eine medizinische Expertise (von lat. expertus für: erfahren, kundig) verfasst. Medizinische Gutachten werden (nicht nur, aber) vor allem in Arzthaftungsprozessen eingeholt.
Diese Ausarbeitung stellt den Sachverständigenbeweis an dem Beispiel des ärztlichen Gutachtens dar – sie befasst sich mit den verfahrensrechtlichen Besonderheiten dieser Art der Beweisführung und mit den straf-, vertrags- und haftungsrechtlichen Implikationen, die für den Gutachter im Zusammenhang mit der Erstellung seiner Expertise Bedeutung erlangen können.
Inhaltsverzeichnis
VORWORT
EINLEITUNG
A. STRAFRECHT
I. Aussagedelikte
1. Strafbewehrte Wahrheitspflicht
2. Falschaussage
a) Begriffe „Aussage“ – „falsch“
b) Tatbestandsvollendung
c) Vorsatz – Fahrlässigkeit
II. Sonstige Straftatbestände
B. PRIVATGUTACHTEN
I. Werkvertrag
II. Schuldnerverzug
III. Mängel
IV. Prozessuale Behandlung
C. TODESBESCHEINIGUNG
D. GERICHTSGUTACHTEN
I.. Begriff
II. Begutachtungspflicht
III. Aufgabe und Rechtsbeziehung
IV. Gerichtliche Prüfung
E. HAFTUNG
I. Historische Rechtslage
II. Geltendes Recht
1. Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
EINSCHUB: MDK-Gutachten
2. Amtshaftung
F. SACHVERSTÄNDIGENABLEHNUNG
I. Ablehnungsbegriff
II. Ablehnungsbefugnis
1. Strafprozess
2. Zivilprozess
III. Befangenheitsbesorgnis
1. Befangenheit
2. Besorgnisgründe
a) Negativ
b) Positiv
3. Erfolgreiche Ablehnung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung und die Pflichten von Ärzten, die als medizinische Sachverständige in Gerichts- und Verwaltungsverfahren fungieren, unter besonderer Berücksichtigung ihrer straf-, vertrags- und haftungsrechtlichen Verantwortung.
- Strafrechtliche Aspekte bei der Erstattung medizinischer Gutachten.
- Die rechtliche Einordnung von Privatgutachten und deren prozessuale Bedeutung.
- Anforderungen an die ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung.
- Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten bei gerichtlichen Gutachten.
- Haftungsfragen und Voraussetzungen für eine Sachverständigenablehnung wegen Befangenheit.
Auszug aus dem Buch
1. Strafbewehrte Wahrheitspflicht
Als gerichtlich bestellter Sachverständiger (vgl. §§ 72 ff. StPO, 402 ff. ZPO) unterliegt der Arzt der Wahrheitspflicht: deren Reichweite ist von dem jeweils zur Anwendung kommenden Prozessrecht (§§ 244 Abs. 2, 264 StPO [Gegenstand der prozessualen Untersuchung ohne formale Begrenzung] – §§ 358 ff. ZPO [Beweisthema gemäß gerichtlichem Beschluss]) abhängig (vgl. Arzt/Weber-Hilgendorf, § 47 Rn. 31 ff.; LdR-Strafrecht/Eichfelder, S. 60). Erstattet der Sachverständige vor Gericht ein falsches Gutachten, so ist er wegen eines Aussagedeliktes strafbar: uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB) – Meineid (§ 154 StGB) – fahrlässiger Falscheid (§ 163 StGB).
Hat der Sachverständige uneidlich oder eidlich die Unwahrheit ausgesagt (§§ 153, 154 StGB), um die nicht ganz entfernte Gefahr (allein maßgeblich hierfür ist das subjektive [wenn auch irrige] Vorstellungsbild des Aussagenden, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 9) von sich oder einem Angehörigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) abzuwenden, wegen einer verfolgbaren Tat, die vor dem Aussagedelikt begangen worden ist (als „Vortat“ idS kommt jede Straftat in Betracht [Rengier, § 49 Rn.46]), bestraft zu werden (sog. Aussagenotstand), dann kann das Gericht die Strafe gemäß § 49 Abs. 2
Zusammenfassung der Kapitel
A. STRAFRECHT: Dieses Kapitel erläutert die strafprozessualen Pflichten des Sachverständigen, insbesondere die Wahrheitspflicht und die Konsequenzen bei Falschaussagen oder sonstigen Straftatbeständen.
B. PRIVATGUTACHTEN: Hier wird die rechtliche Natur des Privatgutachtens als Werkvertrag behandelt, einschließlich Fragen zu Mängeln und der prozessualen Behandlung vor Gericht.
C. TODESBESCHEINIGUNG: Der Abschnitt befasst sich mit der ärztlichen Verpflichtung zur Durchführung der Leichenschau und der korrekten Ausstellung der Todesbescheinigung als öffentliche Urkunde.
D. GERICHTSGUTACHTEN: Dieses Kapitel behandelt den offiziellen gerichtlichen Gutachtenauftrag, die Gutachtungspflicht des Arztes sowie die Rollenverteilung und die gerichtliche Überprüfung des Gutachtens.
E. HAFTUNG: Hier steht die Haftung des medizinischen Sachverständigen für unrichtige Gutachten im Fokus, unterteilt in die historische Rechtslage und die aktuelle Regelung nach § 839a BGB.
F. SACHVERSTÄNDIGENABLEHNUNG: Das letzte Kapitel widmet sich dem Ablehnungsrecht bei Besorgnis der Befangenheit, den Verfahrenswegen im Straf- und Zivilprozess sowie den Kriterien für eine erfolgreiche Ablehnung.
Schlüsselwörter
Medizinischer Sachverständiger, ärztliches Gutachten, Strafrecht, Arzthaftung, Wahrheitspflicht, Todesbescheinigung, Leichenschau, Privatgutachten, Befangenheit, Ablehnung, Haftung, § 839a BGB, Beweismittel, Prozessrecht, Aussagedelikt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Rolle und Verantwortung von Ärzten, die als Sachverständige in medizinischen Gutachten tätig werden.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Strafrecht, Zivilrecht bei Privatgutachten, Haftungsrecht, Verfahrensrecht sowie die Leichenschau.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die straf-, vertrags- und haftungsrechtlichen Konsequenzen für Sachverständige bei der Erstellung medizinischer Expertisen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine juristische Fachausarbeitung, die sich auf die Analyse aktueller Gesetzestexte, höchstrichterlicher Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Abschnitte zu Aussagedelikten, Privat- und Gerichtsgutachten, Leichenschau, Haftungsgrundlagen und die Möglichkeiten der Sachverständigenablehnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Sachverständiger, Gutachten, Haftung, Befangenheit, Wahrheitspflicht und Verfahrensrecht.
Wann liegt eine strafbare Falschaussage des Sachverständigen vor?
Eine strafbare Falschaussage liegt vor, wenn der Sachverständige vor Gericht wider besseres Wissen seine Aussage nicht mit der objektiven Wirklichkeit oder seiner eigenen Überzeugung in Einklang bringt.
In welchen Fällen ist eine Ablehnung des Gutachters möglich?
Eine Ablehnung ist möglich, wenn eine objektive Besorgnis der Befangenheit vorliegt, beispielsweise durch eine Voreingenommenheit, persönliche Freundschaft oder professionelle Abhängigkeiten zu Prozessbeteiligten.
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- Wolfgang Neuefeind (Autor), 2022, Der Arzt als Sachverständiger. Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des ärztlichen Gutachtens, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1284705