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Der Formwechsel in Bezug auf BGH

Beschluss vom 27.02.2004 und BGH – Urteil III ZR 283/05

Title: Der Formwechsel in Bezug auf BGH

Term Paper , 2008 , 31 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Ivonne Hennecke (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Alle Unternehmen unterliegen in der heutigen Zeit einer festen Struktur. Diese, zum größten Teil vom Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen, umfassen u. a. haftungsrelevante Fragen, steuerliche Aspekte und natürlich auch die Stellung der einzelnen Gesellschafter bzw. Anteilseigner. In den letzten Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass für viele Unternehmen eine Änderung der Unternehmensstruktur unumgänglich geworden ist. Unter der Änderung der Unternehmensstruktur versteht man die Überführung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Wichtige Aspekte sind allerdings vor allem das Wachstum und die Größe eines Unternehmens, aber auch die Kapitalbeschaffung, die Besteuerung und die Haftungsbegrenzung.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Unternehmen im Wandel

1.1.1 Verschmelzung

1.1.2 Spaltung

1.1.3 Vermögensübertragung

1.1.4 Formwechsel

2. Gesetz zur Umwandlung der DG - Bank vom 27.02.2004

2.1 DG Bank – Umwandlungsgesetz, BGBl. I S. 2102

2.2 Beweggründe für den Gesetzesentwurf

3. Beschluss vom 27.02.2004 –IXa ZB 162/03

3.1 Die Entscheidung des BeschwGer.

3.1.1 Zum Sachverhalt

3.1.1.1 Rechtsnachfolge i. S. des § 727 ZPO

3.1.1.2 Beischreibung

3.1.2 Auffassung des BeschwGer.

3.1.3 Begründung der Rechtsbeschwerde

3.2 Der BGH – Begründung

3.3 Ergebnis

4. Das BGH – Urteil III ZR 283/05

4.1 Zum Sachverhalt

4.1.1 Die Vorverfahren

4.1.2 Das Verfahren vor dem BGH

4.1.3 Negativerklärung

5. Aus den Gründen

5.1 Entscheidungsgründe des Berufungsgerichts

a) Klage auf Zahlung von Schadensersatz - Leistungsklage

b) Ersatz noch zu erwartender Schäden – Feststellungsklage

5.2. Entscheidungsgründe des BGH

a) Leistungsklage

5.2.1. Die richterliche Unabhängigkeit

5.2.2 Der Schaden

b) Feststellungsklage

5.3 Ergebnis

6. Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den juristischen Herausforderungen und Risiken bei identitätswahrenden Unternehmensumwandlungen. Ziel ist es, anhand zweier BGH-Entscheidungen (Beschluss vom 27.02.2004 und Urteil III ZR 283/05) die komplexen Fragestellungen des Umwandlungsrechts und die damit verbundenen Haftungsfragen aufzuarbeiten.

  • Grundlagen des Umwandlungsrechts und verschiedene Arten der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel).
  • Analyse der Rechtsnachfolgeproblematik und der Beischreibung in Umwandlungssachverhalten.
  • Die Rolle der Registersperre und der Negativerklärung beim Schutz von Anteilseignern.
  • Zivilrechtliche Amtshaftungsansprüche bei Fehlern im Umwandlungsprozess und deren Voraussetzungen.
  • Richterliche Unabhängigkeit und Haftung bei fehlerhaften Entscheidungen im Registerbereich.

Auszug aus dem Buch

4.1 Zum Sachverhalt

Die F.G. AG, nachfolgend nur AG genannt, beschloss in der am 23. und 24. Februar 2000 durchgeführten Hauptversammlung die formwechselnde Umwandlung des Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft. Einige Aktionäre, darunter auch die Kläger, legten hiergegen Widerspruch ein. Trotz Wiederspruch der Kläger sowie anderer Aktionäre wurde die Umwandlung der AG am 29. Februar 2000 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Gem. §§ 16 Abs. 2, 198 Abs. 3 UmwG ist dem Antrag auf Eintragung eine sog. „Negativerklärung“ beizufügen. In dieser Negativerklärung trug der Vorstand vor, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses „bisher“ nicht erhoben sei.

Indes reichten die Kläger am 21. März 2000, also noch während der gesetzlich vorgeschriebenen Registersperre, Anfechtungsklage beim LG Hagen ein.

Die gesetzliche Registersperre stellt bei genauer Betrachtung eine Schutzfunktion für das Unternehmen selbst, in erster Linie jedoch für die Anteilseigner dar, denn an einem Unternehmen beteiligte Aktionäre und Gesellschafter haben eben durch diese Regelung genügend Zeit, gegen Umwandlungsbeschlüsse des Unternehmens Widerspruch einzulegen oder Klage einzureichen. Ist dem Unternehmen bekannt, dass eben eine solche Klage eingereicht wurde oder noch eingereicht wird, muss dieses in der Negativerklärung erklärt werden. Das hat zur Folge, dass eine Eintragung zunächst nicht möglich ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Kurze Einführung in das Umwandlungsrecht und die Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Analyse zweier BGH-Entscheidungen.

2. Gesetz zur Umwandlung der DG - Bank vom 27.02.2004: Erläuterung der spezifischen Umwandlung der DG-Bank durch ein eigenes Gesetz und der daraus resultierenden Besonderheiten.

3. Beschluss vom 27.02.2004 –IXa ZB 162/03: Detaillierte Betrachtung des Sachverhalts und der Begründung des BGH zur Frage der Rechtsnachfolge bei formwechselnden Umwandlungen.

4. Das BGH – Urteil III ZR 283/05: Analyse eines Falls zur Amtshaftung aufgrund einer verfrühten Eintragung im Handelsregister und der Bedeutung der Registersperre.

5. Aus den Gründen: Darstellung der Entscheidungsgründe von Berufungsgericht und BGH sowie deren gegensätzliche Auffassungen zu Amtspflichtverletzung und Schadensersatz.

6. Stellungnahme: Kritische Würdigung der Problematik durch die Verfasser und Schlussfolgerungen zur Bedeutung sorgfältigen Handelns im Umwandlungsrecht.

Schlüsselwörter

Umwandlungsrecht, Formwechsel, BGH, Unternehmenswandlung, Registersperre, Negativerklärung, Rechtsnachfolge, Amtshaftung, Handelsregister, UmwG, Anteilseigner, Rechtspfleger, Schadensersatz, Zivilrecht, Klage

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt juristische Problemstellungen bei formwechselnden Unternehmensumwandlungen anhand von zwei spezifischen BGH-Entscheidungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen das Umwandlungsgesetz (UmwG), die Haftungsfragen bei Fehlern der Justizorgane und der Schutz der Anteilseigner bei Umwandlungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Risiken und Fehlerquellen bei identitätswahrenden Umwandlungen sowie die Voraussetzungen für staatliche Haftungsansprüche zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentaren und Fachliteratur zum Umwandlungsrecht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Entscheidungen zum DG-Bank-Umwandlungsgesetz sowie das Urteil zur Amtshaftung des Registergerichts bei Verletzung der Registersperre.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Umwandlungsrecht, Formwechsel, Amtshaftung, Registersperre und Identitätswahrung.

Warum spielt die Registersperre im BGH-Urteil III ZR 283/05 eine entscheidende Rolle?

Sie dient dem Schutz der Anteilseigner; eine Nichteinhaltung durch den Rechtspfleger kann eine Amtspflichtverletzung darstellen, die Schadensersatzansprüche begründet.

Wie beurteilt der BGH die Haftung des Staates für das Handeln des Rechtspflegers?

Der BGH erkennt zwar eine Amtspflichtverletzung bei verfrühter Eintragung an, lehnt den konkreten Schadensersatz jedoch ab, da er die Klagen der Anteilseigner als grundlos und die Rechtswege als falsch gewählt ansieht.

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Details

Title
Der Formwechsel in Bezug auf BGH
Subtitle
Beschluss vom 27.02.2004 und BGH – Urteil III ZR 283/05
College
Cologne University of Applied Sciences
Course
Gesellschaftsrecht
Grade
1,7
Author
Ivonne Hennecke (Author)
Publication Year
2008
Pages
31
Catalog Number
V128472
ISBN (eBook)
9783640425488
ISBN (Book)
9783640428632
Language
German
Tags
Formwechsel Bezug Beschluss Urteil
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ivonne Hennecke (Author), 2008, Der Formwechsel in Bezug auf BGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128472
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