Ausmaße und Ursachen der Altersdelinquenz

Seniorenkriminalität


Diploma Thesis, 2008

99 Pages, Grade: Sehr Gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Problemstellung und Vorgehensweise

2 Begriffsbildungen zu Alter und Altersdelinquenz
2.1 Erörterung des Begriffs „alt“ bzw „Alter“
2.2 Definitionen zur Alters- und Spätkriminalität

3 Ausmaß der Altersdelinquenz
3.1 Umfang, Entwicklungen und Strukturen im Hellfeld
3.1.1 Besonderheiten der Alterskriminalität
3.1.2 Umfang und Entwicklung anhand der PKS
3.1.3 Umfang und Entwicklung anhand der Verurteiltenstatistiken
3.1.4 Analyse der Deliktsstruktur der Alterskriminalität
3.1.4.1 Einfacher Diebstahl
3.1.4.2 Betrug
3.1.4.3 Aggressionsdelikte
3.1.4.3.1 Beleidigung
3.1.4.3.2 Leichte Körperverletzung
3.1.4.3.3 Sonstige Aggressionsdelikte der Männer
3.1.4.4 Verkehrsdelikte
3.2 Das Dunkelfeld der Altersdelinquenz
3.2.1 Die Problematik des Dunkelfelds im Überblick
3.2.2 Altersdelikte und ihre (Un-)Sichtbarkeit
3.2.2.1 Allgemeine Thesen zum Dunkelfeld
3.2.2.2 Theoretische Ansätze zum Dunkelfeld
3.2.2.2.1 Kontrolltheoretischer Ansatz
3.2.2.2.2 Labeling approach

4 Erklärungsversuche zur Altersdelinquenz
4.1 Erklärungen zu den Ursachen der (Spät-)Kriminalität von Senioren
4.1.1 Biologische bzw medizinische Erklärungen
4.1.2 Psychologische Erklärungen
4.1.2.1 Frustrations-Aggressions-Hypothese
4.1.2.2 Lebenszufriedenheit
4.1.3 Sozialpsychologische Erklärungen
4.1.3.1 Halttheorie
4.1.3.2 Bindungstheorie
4.1.4 Soziologische Erklärungen
4.1.4.1 Ausgewählte Lebensbereiche von Senioren
4.1.4.1.1 Familienstand
4.1.4.1.2 Alltagsgestaltung
4.1.4.2 Lebensstile von Senioren
4.2 Erklärungen zu den Ursachen des Rückgangs der Kriminalität im Alter
4.2.1 Die Schwächetheorie
4.2.2 Die „Burn-out“-Theorie

5 Schlussbetrachtung

Anhangverzeichnis

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: TVBZ der deutschen Bevölkerung nach Alter u. Geschlecht für 2006

Abbildung 2: Rückfallsrate in Deutschland nach Alter und Sanktionsart

Abbildung 3: Tatverdächtige in Deutschland nach Alter im Jahr 2006

Abbildung 4: Tatverdächtige Senioren in Deutschland 2006 nach Delikten

Abbildung 5: Entwicklung der Altersdelinquenz in DE beim einfachen Diebstahl

Abbildung 6: Entwicklung der Altersdelinquenz in DE beim Betrug

Abbildung 7: Entwicklung der Altersdelinquenz in DE bei der Beleidigung

Abbildung 8: Entwicklung der Altersdelinquenz in DE bei leicht. Körperverletzung

Abbildung 9: Entwicklung diverser Aggressionsdelikte älterer Männer in DE

Abbildung 10: Zeitverwendung der (über) 60-jährigen Personen

Abbildung 11: TV-Nutzungszeiten nach Altersgruppen in Österreich

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Entwicklung der TVBZ der deutschen Tatverdächtigen

Tabelle 2: Gegenüberstellung der Tatverdächtigen und Verurteilten in DE

Tabelle 3: Verurteilungen und VZ der Senioren nach Geschlecht

Tabelle 4: Rangliste der Verurteilungen von Senioren im Jahr 2006

Tabelle 5: Im Jahr 2006 in Deutschland verübte Betrugsarten im Vergleich

Tabelle 6: Verurteilte bei Straftaten im Straßenverkehr in Deutschland

Tabelle 7: Verurteilte bei Straftaten im Straßenverkehr nach Deliktsarten

Tabelle 8: Selbsttötungen in Deutschland und Österreich nach Altersgruppen

Tabelle 9: Familienstand der Senioren nach Altersgruppen und Geschlecht

1 Problemstellung und Vorgehensweise

In den letzten Jahrzehnten hat, bedingt durch die ständig ansteigende Lebenserwartung sowie die rückläufige Geburtenrate, eine deutliche Änderung der Altersstruktur der Bevölkerungen in den westlichen Industrieländern stattgefunden. Dieser Trend soll sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Dennoch ist die Altersdelinquenz bisher – im Gegensatz zur vieldiskutierten Jungendkriminalität – ein vernachlässigtes Forschungs-gebiet in der Kriminologie. Die gedankliche Verbindung älterer Mensch und Straffäl-ligkeit wird, bis auf das immer noch verbreitete Vorurteil vom alten Mann als Kinder-schänder, von der Bevölkerung nur in den seltensten Fällen hergestellt. In Anbetracht der sich abzeichnenden demographischen Veränderungen ist es jedoch erforderlich, den Blick auch auf die älteren Straftäter zu richten und sie mehr ins gesellschaftliche und wissenschaftliche Interesse zu rücken.

Einen Beitrag dazu versucht die vorliegende Diplomarbeit zu leisten, indem sie sich mit den Ausmaßen der Altersdelinquenz in Deutschland und Österreich sowie deren Ursachen beschäftigt. Da unter Delinquenz ein aktives Abweichen von gesetzlichen Normen zu verstehen ist, wird es im Rahmen dieser Arbeit nicht angestrebt, auf die Rechtsbrüche an alten Menschen einzugehen.

Um der Zielsetzung, die Kriminalität von alten Menschen zu untersuchen, in einer adäquaten Form nachkommen zu können, muss zuerst eine begriffliche Definition der für das Vorhaben wesentlichen Begriffe Alters- sowie Spätkriminalität vorgenommen werden. Dies geschieht in Kapitel zwei nach einer kurzen Erörterung der Frage, ab wann ein Mensch eigentlich als alt gilt bzw zu gelten hat.

Gemäß der Themenstellung wird dann im ersten Hauptteil der vorliegenden Arbeit – Kapitel drei – das Ausmaß der Altersdelinquenz systematisch und strukturiert darge-stellt. Mangels einer getrennten Erfassung älterer Personen – so werden die (über) 40-jährigen Personen als einheitliche Altersgruppe erfasst – im österreichischen Krimina-litätsbericht muss dabei zur Darstellung der polizeilich registrierten Kriminalität auf das Zahlenmaterial von Deutschland ausgewichen werden. Bevor aber in den Ab-schnitten 3.1.2, 3.1.3 und 3.1.4 detailliert auf den Umfang und die Entwicklung der registrierten Alterskriminalität eingegangen wird, werden in Abschnitt 3.1.1 spezielle Merkmale oder besser einige Besonderheiten selbiger vorgestellt, um auf diese Weise eine erste wichtige Übersicht über das Ausmaß des Phänomens Alter und Delinquenz zu erhalten. Da aber nicht alle Straftaten angezeigt, aufgedeckt oder abgeurteilt werden und somit die in den Kriminalstatistiken registrierte Kriminalität – das sog Hellfeld – nur einen Teil des wirklichen Kriminalitätsaufkommens widerspiegelt, wird in Ab-schnitt 3.2 auch das sog Dunkelfeld dargestellt. Dieses setzt sich aus der Gesamtheit aller begangenen Straftaten zusammen, welche den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis gelangen und die daher in den offiziellen Statistiken nicht ausgewiesen werden.[1]

In Kapitel vier, dem zweiten Hauptteil, wird anhand von Erklärungsversuchen den Ursachen für delinquentes Verhalten nachgegangen. Da – wie im Laufe von Kapitel drei herausgearbeitet wird – die Kriminalität im Alter stark zurückgeht, es parallel dazu aber eine vergleichsweise hohe Anzahl von Ersttätern zu geben scheint, erfolgt zur besseren Überschaubarkeit eine Einteilung der Erklärungsversuche in zwei Kate-gorien. In Abschnitt 4.1 werden daher jene Begründungen behandelt, die auf die Ur-sachen von (erstmalig) kriminellem Verhalten gerichtet sind. In Abschnitt 4.2 folgen demnach solche, welche die Anlässe für den Rückgang der Kriminalität zum Erklä-rungsinhalt haben.

2 Begriffsbildungen zu Alter und Altersdelinquenz

2.1 Erörterung des Begriffs „alt“ bzw „Alter“

Die Frage, ab wann ein Mensch als alt gilt, lässt sich nicht eindeutig beantworten. In-sofern beginnen auch bei dieser Thematik – wie so oft – die Schwierigkeiten bei den Versuchen der begrifflichen Annäherung. Durch die zunehmende Lebenserwartung der Menschen in den westlichen Industrieländern hat sich die kalendarische Festlegung des Altseins immer weiter nach oben verschoben. Galt man zu Beginn des vorangegange-nen Jahrhunderts mit 50 Jahren schon als alt, trifft dies heute auf die Menschen im Alter von 60 oder 65 Jahren keineswegs im gleichen Ausmaß zu. Darüber hinaus ist es letztlich sogar eine Frage der individuellen Sichtweise; denn für einen 10-Jährigen ist bspw der 30-jährige Mensch schon alt.

Biologisch und psychologisch betrachtet ist das Altern ein Prozess, der gekennzeichnet ist durch eine allmählich nachlassende Anpassungs- und Leistungsfähigkeit. Auslöser dafür sind unter anderem Abbau- und Rückbildungsvorgänge sowie teilweise Hirn- und Persönlichkeitsveränderungen.[2] Diese Veränderungen unterscheiden sich von Mensch zu Mensch sowohl in Art und Ausmaß als auch in Zeitpunkt und Verlauf ihres Auftretens. Man denke zB an Kinder, die am Hutchinson-Gilford-Syndrom (Progeria Infantilis, auch Progerie) leiden. Auffälligstes Merkmal dieser Erbkrankheit ist die Vergreisung der betroffenen Kinder. Aus dieser Perspektive muss das Altern daher als ein gradueller Vorgang mit vielschichtigen, individuellen Variationen angesehen werden.

Über diese individuellen Prozesse hinaus können aber auch gesellschaftliche und sozi-ale Vorgänge beachtet werden, sodass das Altern dann als ein multifaktorieller Prozess verstanden werden kann, bei dem das kalendarische Alter – die seit der Geburt vergan-gene Zeit – nur einen Faktor darstellt.[3]

Soziologisch bedeutet Altern vor allem den Übergang in den sozialen Status des Seniors bzw der Seniorin. Ausdruck dieses Übergangs, der sich durch den Ausstieg aus dem Berufsleben und den Eintritt in den Ruhestand zusammensetzt, ist in den Industrieländern in der Regel die Pensionierung.

Für eine genaue Abgrenzung des Begriffes „Senioren“ bietet der österreichische Gesetzgeber eine Legaldefinition im Rahmen des Bundes-Seniorengesetzes[4] an. Rechtsgrundlage ist dabei dessen § 2:

Als Senioren im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten alle Personen österreichischer Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Wohnsitz in Österreich,

1. die auf Grund eines Gesetzes oder Vertrages aus eigener Tätigkeit eine Pension, gleichgültig welcher Art, beziehen oder
2. die ein bestimmtes Alter erreicht haben; dieses ist bei Frauen die Vollendung des 55. Lebensjahres und bei Männern die Vollendung des 60. Lebensjahres.

Aus dieser Gesetzesbestimmung wird deutlich, dass der Beginn des Alters entweder in engem Zusammenhang mit der Pensionierung oder mit dem Erreichen eines bestimm­ten Lebensalters gesehen wird und man daher – zumindest für die Zwecke dieser Dip­lomarbeit – das 60. Lebensjahr als groben Indikator für die Klassifizierung eines Men­schen als alt annehmen kann.

Darüber hinaus wird bei der Betrachtung der Senioren als Bevölkerungsgruppe heute zunehmend zwischen drittem und viertem Alter unterschieden.[5] Das Kriterium zur Abgrenzung beider Gruppen stellt der Grad der Freiheit von Behinderungen und schweren Krankheiten dar. Die Personen, die sich in der Lebensphase des dritten Al-ters befinden, leben demnach noch weitgehend behinderungsfrei, während bei den Menschen im vierten Alter – man wird als hochaltrig bezeichnet – altersbedingte Ein­schränkungen zu Anpassungen des Alltagslebens zwingen. Auch beim Begriff Hoch­altrigkeit ist auf Grund der individuellen Unterschiede eine chronologische Festlegung schwer vorzunehmen, doch wird sie aus pragmatischen Gründen überwiegend bei 80 Jahren angesetzt.[6] Ferner werden die Seniorinnen und Senioren des dritten Lebensal­ters in zunehmendem Maße weiter unterteilt,[7] so dass im Rahmen der vorliegende Arbeit nachfolgende Einteilung – und dieser daher so weit gefolgt wird, als dies durch das vorhandene statistische Zahlenmaterial möglich ist – der älteren Menschen als zweckmäßig erachtet wird:

- junge Senioren bzw „junge Alte“ (von 60 bis unter 70 Jahren)
- alte Senioren (von 70 bis unter 80 Jahren)
- hochaltrige Menschen (ab 80 Jahren)

2.2 Definitionen zur Alters- und Spätkriminalität

Die Bezeichnung „Alterskriminalität“ im Wortsinn umfasst die Straftaten, die auf die biologischen, psychologischen und sozialen Prozesse des Alterns zurückzuführen sind.[8] Da nun das Altern ein individuell unterschiedlich ablaufender Vorgang ist, müsste jede Straftat erst eingehend untersucht werden, um feststellen zu können, ob eine Altersstraftat vorliegt oder nicht. Da ein solches Vorgehen nicht praktikabel ist, hat sich in der Kriminologie eine rein formale Abgrenzung durchgesetzt. Diese wurde mit Hilfe solcher Überlegungen festgelegt, wie sie bei der Erörterung des Begriffs „Alter“ angestellt wurden.

Unter Alterskriminalität werden demnach die Straftaten von Menschen, die 60 Jahre und älter sind, verstanden; unabhängig davon, ob die Tat etwas mit dem Altern zu tun hat oder nicht.[9] Schwind plädiert dagegen auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung für eine Anhebung auf 65 Jahre.[10] Da aber auch die Kriminalstatistiken nur die (über) 60-jährigen Personen als einheitliche Alterskategorie ausweisen, erscheint es auch aus dieser Perspektive für die kriminologische Arbeit sinnvoll, die Altersgrenze bei 60 Jahren anzusetzen.

Ebenso wichtig für die Untersuchungen zur Altersdelinquenz, aber vom Begriff der Alterskriminalität zu unterscheiden ist der Ausdruck „Spätkriminalität“. Unter Spät-kriminalität wird delinquentes Verhalten subsumiert, das nicht bereits in jungen Jahren, sondern erst später einsetzt. Für dieses „Später“ wird dabei wiederum entweder eine individuelle oder aber eine generelle Festlegung getroffen, die je nach Autor bei 30, 50 oder 55 Jahren liegen soll.[11]

Während man also unter Alterskriminalität Straftaten versteht, die von der Alters-gruppe der Senioren begangen werden, bezieht sich Spätkriminalität auf den Zeitpunkt der erstmalig strafbaren Handlung. Da es für diesen Zeitpunkt keine genaue Festlegung gibt, wird in dieser Diplomarbeit unter Spätkriminalität delinquentes Verhalten von 60-Jährigen und Älteren verstanden, die bisher gesetzestreu bzw strafrechtlich un-auffällig gelebt haben. Spätkriminalität ist demnach Erstkriminalität nach dem 60. Lebensjahr.

3 Ausmaß der Altersdelinquenz

3.1 Umfang, Entwicklungen und Strukturen im Hellfeld

Im Rahmen dieser Arbeit bilden den Ausgangspunkt für die Überlegungen hinsichtlich des Ausmaßes der Altersdelinquenz im Hellfeld die offiziellen Kriminalstatistiken. Die wichtigste Erkenntnisquelle stellt hierbei die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie wird jährlich vom Bundeskriminalamt in Wies-baden herausgegeben und fasst die Informationen zum Kriminalitätsgeschehen in Deutschland zusammen. In der PKS werden alle die in einem Jahr der Polizei bekannt gewordenen Straftaten mit Ausnahme der Staatsschutz- und Verkehrsdelikte[12] nach Deliktsart, Zahl, Alter, Geschlecht usw erfasst.[13] Weiters von Bedeutung ist die deutsche Strafverfolgungsstatistik und die Gerichtliche Kriminalstatistik aus Öster-reich. In diesen sind die von den Gerichten abgeurteilten Tatverdächtigen erfasst. Ferner wird in die Untersuchung noch die deutsche Rückfallstatistik von 2003 einbe-zogen, da auch daraus wertvolle Hinweise zu Altersstraftätern entnommen werden können.

3.1.1 Besonderheiten der Alterskriminalität

Wie durch Abbildung 1 nachfolgend veranschaulicht wird, ist die Kriminalitätsbe-lastung von Senioren die niedrigste aller Altersgruppen. So liegt ihre Tatverdächtig-enbelastungszahl (TVBZ) – das ist die Zahl der ermittelten deutschen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden deutschen Bevölkerungsanteils[14] – bei 661 und weist damit einen Wert auf, der knapp 4-mal geringer ist als jener der gesamten deutschen Wohnbevölkerung ab 8 Jahren; deren TVBZ beträgt nämlich 2.551. Die höchste Kriminalitätsbelastung weist – was weiter nicht verwundert, da sie in das Lebensalter fällt, in der das kriminelle Verhalten am stärksten ausgeprägt ist – die Gruppe der Heranwachsenden auf. Dementsprechend entfallen auf diese Alters­gruppe 7.618 Tatverdächtige pro 100.000, was eine mehr als 11-mal so hohe Belastung wie die der Senioren bedeutet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: TVBZ der deutschen Bevölkerung nach Alter u. Geschlecht für 2006[15]

Hinter den Heranwachsenden folgen die Jugendlichen und die Gruppe der sog Jung-erwachsenen (21 bis unter 25 Jahre) mit einer statistischen Delinquenzbelastung von 6.799 bzw 6.153. Der Rückgang, der sich bei den Jungerwachsenen bereits andeutet, verstärkt sich mit zunehmendem Alter, sodass bspw auf 100.000 Personen im Alter von 30 bis unter 40 Jahre bereits nur noch 2.929 Tatverdächtige entfallen. Aus der mit steigendem Lebensalter sinkenden Belastungstendenz errechnet sich für die Erwach-senen eine durchschnittliche TVBZ von 2.873.[16] Auf Grund dieser Zahlen ergibt sich demnach die unbestreitbare Tatsache, dass die Straffälligkeit mit ansteigendem Er­wachsenenalter nachlässt.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch das in Abbildung 1 dargestellte Geschlechterverhältnis. Dabei zeigt sich die wesentlich größere Delinquenzbelastung der männlichen Bevölkerung in allen Altersgruppen, wobei dieser Geschlechterabstand in den Gruppen der Heranwachsenden und der Jungerwachsenen am deutlichsten aus-geprägt ist. Demzufolge sind die Männer in diesen Gruppen gegenüber den Frauen auch ca 3,6-mal mehr belastet (TVBZ Heranwachsende 11.776 zu 3.256 und Jung-erwachsene 9.521 zu 2.644). Mit zunehmendem Lebensalter reduziert sich der Ab-stand, sodass die (über) 60-jährigen Männer gegenüber den gleichaltrigen Frauen nur noch knapp 3-mal so stark belastet sind (TVBZ 1.090 zu 343).[17] Nach der geringen kriminellen Belastung zeigen die Zahlen der PKS somit eine weitere Besonderheit der Altersdelinquenz, nämlich, dass sich die Belastungskurven der männlichen und weib-lichen Täter mit zunehmendem Alter annähern.[18] Auf Grund der vorliegenden Zahlen kann man aber im Bereich der Altersdelinquenz mittlerweile nicht mehr – wie noch in der Literatur des vergangenen Jahrzehnts[19] – von einer nur doppelt so starken Belast-ung der Männer ausgehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Rückfallsrate Erwachsener in Deutschland nach Alter und Sanktionsart[20]

In Kongruenz mit der nachlassenden Straffälligkeit nimmt mit zunehmendem Alter auch die Rückfallshäufigkeit ab, wie in Abbildung 2 gezeigt wird. Sie sinkt kontinuier-lich bei allen Sanktionsarten. Als einzige Ausnahme erscheint hier die Personengruppe der 50 bis 59-Jährigen. Bei dieser zeigt sich noch einmal ein Anstieg der Rückfallsrate nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von knapp 46 % bei den 40 bis 49-Jährigen auf 50,5 %. Bemerkenswert ist auch das deutlich höhere Rückfallsniveau bei den vollstreckten Freiheitsstrafen. Es bewegt sich von ca 59 % bei Personen unter dem 30. Lebensjahr bis hinunter auf 36 % bei den (über) 60-Jährigen. Nach einer Strafaussetzung und erst recht nach Verhängung einer Geldstrafe sinkt das Rückfalls-niveau im Laufe des Erwachsenenlebens von 48 % bzw 35 % auf 36 % und 14 % bei den Senioren ab.[21] Diese Entwicklung hängt zwar sehr wahrscheinlich zu einem Teil auch mit der ansteigenden Sterberate im fortgeschrittenen Lebensalter zusammen, bestätigt ansonsten aber den Zusammenhang zwischen zunehmendem Alter und ab-nehmender Kriminalität.[22]

Eine dritte Besonderheit im Bereich der Seniorenkriminalität zeigt sich in der hohen Zahl von Ersttätern.[23] Auch wenn sich diese Aussage – auf Grund der fehlenden alters-bezogenen Erfassung – weder anhand der gerichtlichen Kriminalstatistik in Österreich noch der Strafverfolgungsstatistik in Deutschland untermauern lässt, gibt es doch zahl-reiche Studien, die das belegen. So stellten etwa Pollak und auch Moberg bereits in den 40er und 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts fest, dass bis zu zwei Drittel – bei den 60 bis 69-Jährigen waren es nach Pollaks Berechnungen 70 % – der älteren Ge-setzesbrecher in den USA „first offender“ gewesen sind.[24] Albrecht und Dünkel sind zu dem Schluss gekommen, dass in Deutschland unter drei verurteilten Senioren zwei Erstbestrafte zu finden sind, während der Vorstrafenanteil der 30- bis 50-jährigen Personen genau umgekehrt sei.[25] Auch Ritzel kam bei seiner Analyse über Art und Häufigkeit der Altersdelinquenz in Göttingen (Deutschland) zu dem Resultat, dass während des Untersuchungszeitraumes von 100 verurteilten Straftätern (über) 60 Jah­ren 61 Ersttäter waren. Der Anteil der Wiederholungstäter lag dagegen bei 39 %. Ritzel fand weiters heraus, dass sich unter diesen Rückfallstätern auch Probanden befanden, die zwar ihre erste strafbare Handlung auch erst im Seniorenalter begingen, zum Zeit­punkt der Untersuchung aber bereits Wiederholungstäter waren. Nach der Berücksich­tigung des Zeitpunktes des Erstdelikts kam er zu dem Ergebnis, dass 77,4 % der Al­tersdelinquenten erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres straffällig wurden.[26]

Neben den bei den (über) 60-Jährigen rund 80 % Erstauffälligen geht man zum Teil sogar davon aus, dass nur etwa 5 % aller delinquenten Senioren schon vor ihrem 50. Lebensjahr nachweislich kriminell in Erscheinung getreten sind.[27] Als ergänzende Anmerkung zu diesen Daten soll an dieser Stelle aber auch auf die eventuellen Lö-schungen amtlicher Strafregistereintragungen sowie das individuelle Dunkelfeld – auf welches durch das Wort „nachweislich“ verdeckt hingewiesen wird – aufmerksam gemacht werden.

3.1.2 Umfang und Entwicklung anhand der PKS

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland insgesamt knapp 2,3 Mio Tatverdächtige ermit­telt. Dagegen wurden nur 143.732 Personen, die 60 Jahre oder älter waren, als Ver­dächtige einer strafbaren Tat registriert. Ihr Anteil an der gesamten erfassten Krimina­lität lag somit bei 6,3 %.[28] Dagegen lag ihr Anteil an der Wohnbevölkerung 2006 in Deutschland bei 24,9 % und in Österreich bei 21,9 %.[29] Während also in der Bevölke­rung knapp jeder Vierte zu den „Alten“ zählt, gehört nur knapp jeder sechzehnte Tat­verdächtige dieser Altersgruppe an. Daraus wird deutlich, dass der Umfang der jähr­lich bekannt gewordenen Straffälligkeit von Senioren in keiner Weise ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung entspricht.

Bei der Betrachtung der nachfolgenden Abbildung 3, welche die absoluten Tatver­dächtigenzahlen nach Alter und Geschlecht für das Jahr 2006 zeigt, wird der starke Abfall der Alterskriminalitätskurve deutlich, der in der zweiten Hälfte des vierten Le-bensjahrzehnts beginnt. Dieser Rückgang wird traditionell damit erklärt, dass die (kri­minelle) Energie, körperliche Kraft, Geschicklichkeit und damit auch die rechtswidri­gen Aktivitäten mit zunehmendem Erwachsenenalter abnehmen. Auch das Ausschei­den aus dem Arbeitsprozess und der damit verbundene Rückgang der Gelegenheiten zur Deliktsbegehung werden als Begründung für den Kriminalitätsrückgang im Laufe des sechsten Lebensjahrzehnts angeführt.[30] Da kriminelle „Karrieren“ bis auf wenige Ausnahmen im vierten oder fünften Lebensjahrzehnt enden,[31] geben diese Ausführun­gen durchaus plausible Erklärungen für die starke Verminderung der Kriminalität ab. Sie liefern aber keine Begründung für den hohen Anteil an Ersttätern bei den Senioren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Tatverdächtige in Deutschland nach Alter im Jahr 2006[32]

Auffallend in Abbildung 3 sind auch der erheblich flachere Verlauf der Alterskrimina-litätskurve sowie die wesentlich geringere Straffälligkeit von Frauen, wie auch schon bei der Betrachtung der TVBZ festgestellt werden konnte. Von den 2,3 Mio Tatver-dächtigen entfielen lediglich 550.000 auf Frauen, was einen Anteil von 24 % an der Gesamtkriminalität darstellt. Der Anteil der (über) 60-jährigen Frauen an der Senioren-kriminalität dagegen liegt mit knapp unter 30 % (42.922 von 143.732) deutlich höher. Auffallend und beachtenswert in diesem Zusammenhang ist aber die deutliche Reduk-tion des Frauenanteils an der Alterskriminalität in den letzten 20 Jahren. So lag ihr An-teil 1987 noch bei 45,6 % (33.308 von 73.009).[33]

Für diese Reduktion des Frauenanteils um ca ein Drittel müsste auch eine Ursache im Wandel des Geschlechterverhältnisses – hin zu den stärker delinquenzbelasteten Män­nern – zu finden sein. Denn in Deutschland und Österreich kam es infolge des Zweiten Weltkrieges und der unzählig gefallenen Soldaten zu einer starken Verschiebung des Geschlechterverhältnisses für manche Jahrgänge. Dies führte nach dem Krieg zu einem großen Frauenüberschuss, der sich zeitverzögert auch bei den Senioren auswirkte und der sich erst in den darauf folgenden Jahrzehnten allmählich wieder verringerte.

So kamen in der Bundesrepublik Deutschland 1954 auf 1.000 Frauen von 60 und mehr Jahren noch 754 Männer im gleichen Alter. Der Männer-Anteil sank in der Folge kon­tinuierlich ab und lag daher 1981 nur noch bei 572. In der Folge setzte eine Trend­wende ein, sodass sich das Verhältnis in (mittlerweile Gesamt-) Deutschland wieder ausgeglichen hat und daher das Verhältnis bei den (über) 60-jährigen Menschen 2005 bei 757 Männern zu 1.000 Frauen lag.[34] Auch für Österreich lässt sich der Wandel im Geschlechterverhältnis zahlenmäßig belegen. So kamen hier zu Lande 1951 auf 1.000 (über) 60 Jahre alte Frauen noch 725 Männer. Dieser Anteil sank in der Folge stetig ab und erreichte 1981 mit 582 Männern den Tiefststand. Danach setzte eine Trendwende ein, sodass im Jahre 2006 schließlich 723 Männer auf 1.000 Frauen kamen, womit wieder das Niveau von 1951 verzeichnet werden konnte. Diese Entwicklung soll sich fortsetzen, weshalb im Jahre 2015 mit einem Verhältnis von 779 zu 1.000 gerechnet wird.[35] Bei der Betrachtung dieser Zahlen fällt auf, dass der Anteil der Männer in den 1950er Jahren in Deutschland höher lag als in Österreich. Dagegen lag er 1981 etwas tiefer, erhöhte sich in der Folge schneller und liegt nun wieder knapp über dem öster­reichischen Niveau. Daraus kann gefolgert werden, dass

1. möglicherweise mehr deutsche als österreichische Männer im Krieg gefallen sind und
2. sich die Verschiebung des Verhältnisses hin zu den stärker delinquenzbe-lasteten Männern in Deutschland stärker in den Kriminalstatistiken auswirken müsste als in Österreich.

Dementsprechend ist bei dem in Deutschland inzwischen auf 30 % gesunkenen Frau­enanteil an der Seniorenkriminalität aber auch zu berücksichtigen, dass ihr Anteil an der Bevölkerung bei den älteren Menschen nach wie vor deutlich über dem der Män­ner liegt.[36] Geht man wie prognostiziert von einer Fortsetzung dieses Wandels aus, dann könnte dies – vorausgesetzt die Rahmenbedingungen ändern sich nicht – zu einer weiteren Reduktion des Frauenanteils bei der Altersdelinquenz führen.

Analysiert man anhand der absoluten Tatverdächtigenzahlen der Senioren das Ver-hältnis zwischen Männern und Frauen im Zeitverlauf weiter, dann wird ein deutlicher Anstieg der männlichen gegenüber einem moderaten Anstieg der weiblichen Alters-kriminalität sichtbar. (Eine Tabelle mit den vollständigen Auswertungen findet sich in Anhang 3.) 1993 – das Jahr der erstmaligen gemeinsamen Erfassung der alten und neuen deutschen Bundesländer – gab es 61.063 männliche und 41.947 weibliche (über) 60-jährige Tatverdächtige. 1997 wurden bereits 115.983 Tatverdächtige ermittelt, davon waren 73.821 Männer. Im Jahre 2006 dagegen standen 100.810 männlichen älteren Tatverdächtigen lediglich 42.922 Frauen gegenüber.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Entwicklung der TVBZ der deutschen Tatverdächtigen[37]

Die sich in den letzten 20 Jahren bei den Tatverdächtigen vergrößernde Kluft zwischen weiblicher und männlicher Seniorenkriminalität erfordert auch einen Blick auf die Ent­wicklung der TVBZ (Tabelle 1) der deutschen Bevölkerung in diesem Zeitraum, da diese – weil ja auf jeweils 100.000 der entsprechenden Bevölkerungsgruppe bezogen – die Verzerrungen ausblenden, die durch demographische Veränderungen und die Wiedervereinigung entstehen. Hier zeigt sich eine Abnahme der statistischen Delin-quenzbelastung bei der weiblichen Altersbevölkerung um 13,6 %, wogegen die der älteren Männer im selben Zeitraum um 29,4 % angestiegen ist.

Die Belastung der männlichen Senioren erhöhte sich damit im selben Ausmaß wie die der Gesamtbevölkerung (ohne Kinder unter 8 Jahre). Da sich die TVBZ der Erwach­senen um 20,1 % erhöht hat, ist bei den Älteren insgesamt mit 18,8 % dennoch der geringste Zuwachs zu verzeichnen.

Dessen ungeachtet wird durch die nach den Geschlechtern getrennte Aufschlüsselung deutlich, dass dieser verhältnismäßig geringe Anstieg bei den Senioren nur durch den Rückgang der TVBZ bei den Frauen erreicht werden konnte. Als Auslöser für die ebenso stark ansteigende Kriminalitätsbelastung wie jene der Gesamtbevölkerung über 8 Jahren könnten bei den älteren Männer eine „Verjüngung“ – gemeint ist damit eine Diversifikation bzw eine Verschiebung in der Gewichtung des Deliktspektrums durch die Zunahme von Delikten[38], mit denen vorwiegend jüngere Generationen in Verbind-ung gebracht werden und die daher eher als altersuntypisch gelten – der Alterskrimin-alität und auch eine generelle Zunahme von kriminalitätsrelevanten Einflussfaktoren in Betracht kommen. Mit einer solchen Verjüngung sollte dann nämlich eine damit ein-hergehende Zunahme der Anzeigenbereitschaft in der Bevölkerung erwartet werden können.

Die gegenläufige Entwicklung der Altersdelinquenz bei den männlichen und weib-lichen Senioren zeigt sich auch bei der Betrachtung ihrer prozentuellen Beteiligung an der Gesamtkriminalität der jeweiligen Geschlechter. Während der Anteil der (über) 60-jährigen Frauen an den weiblichen Tatverdächtigen 1987 noch bei 11,10 % (33.308 von 300.661) lag, sank er bis auf 7,8 % (42.922 von 550.049) im Jahre 2006 ab. Da­gegen stieg der Anteil der männlichen Senioren im selben Zeitraum von 4 % (39.701 von 989.780) auf 5,8 % (100.810 von 1.733.078) an.[39]

Absolut gesehen ist die Anzahl der tatverdächtigen Senioren zwischen 1993 und 2005 von 103.010 auf 145.175 gestiegen, was eine Erhöhung von 40,93 % bedeutet. Im Vergleich dazu erhöhte sich die Gesamtanzahl der Tatverdächtigen im selben Zeitraum nur um 12,74 % (von 2.051.775 auf 2.313.136).[40] Die Bevölkerungsgruppe der (über) 60-Jährigen hat jedoch im Beobachtungszeitraum wesentlich stärker zugenommen als die Gesamtbevölkerung. Sie wuchs nämlich um knapp 23,8 % auf 20,5 Mio, wohin-gegen sich die Gesamtbevölkerung nur um 1,35 % auf 82,5 Mio erhöhte.[41] Stellt man nun das Bevölkerungswachstum der Entwicklung bei den Tatverdächtigenzahlen gegenüber, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass sich der Anteil der Senioren, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ca 3,22-mal stärker erhöht hat als die Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Dagegen wuchs aber die Bevölkerungsgruppe der Senioren im Beobachtungszeitraum um mehr als 17,5-mal stärker an als die Gesamtbevölkerung. Ein Grund für diesen verhältnismäßig wesentlich geringeren Anstieg dürfte neben der gezeigten geringen Kriminalitätsbelastung wohl auch im überproportional hohen Dunkelfeld (siehe dazu Abschnitt 3.2) zu finden sein.

Bei der Betrachtung des kürzeren Zeitausschnittes von 2004 bis 2006 fällt aber auch auf, dass sich in der jüngsten Vergangenheit die Anzahl der eines Delikts verdächtig-ten Personen um ca 4,2 % (von 2.384.268 auf 2.283.127) verringert hat; die der Senioren um ca 5,4 % (von 151.532 auf 143.732).[42] Da sich im selben Zeitraum auch eine Verringerung der TVBZ bei den verschiedenen deutschen Bevölkerungsgruppen eingestellt hat – wobei die Verringerung bei den älteren Männern um knapp 6 % (von 1.164 auf 1.090) mehr als doppelt so hoch ausfällt wie jene der Erwachsenen, soll diese „mögliche“ Trendwende zu einer Vermutung über die Kriminalitätsentwicklung bei den Senioren genutzt werden. So wird zum Teil prognostiziert, dass die Alters-delinquenz trotz der Zunahme des Bevölkerungsanteils alter Menschen absolut kaum zunehmen wird, sich somit relativ sogar als rückläufig erweisen wird.[43] Begründet wird diese Vorhersage mit dem überproportionalen Ansteigen des für strafbare Hand-lungen unanfälligen Anteils hochaltriger Menschen.[44] Legt man dieser Aussage die im Rahmen dieser Arbeit gewonnen Erkenntnisse bei der weiblichen Altersbevölkerung zu Grunde, dann lässt sich diese Prognose untermauern. So stieg ihre Tatverdächtigen-anzahl zwischen 1993 und 2006 um nur 975 (von 41.947 auf 42.922)[45], während ihre TVBZ um 12 % (von 390 auf 343)[46] sank. Ende 2005 lebten in Deutschland bereits knapp 11,7 Mio (über) 60-jährige Frauen. Davon waren 4,45 Mio 75 Jahre oder älter, was einem Anteil von 10,58 % an der weiblichen Gesamtbevölkerung entspricht.[47] Bei den älteren Männern dagegen lässt sich eine rückläufige Tendenz der TVBZ anhand der vorliegenden Zahlen erst für einen 2-jährigen Zeitraum feststellen, sodass an dieser Stelle noch keine Aussage darüber möglich ist, ob es sich hierbei bereits um einen durch die Zunahme hochaltriger Männer bedingten Effekt handelt; zumal neben der Gesamtkriminalität ja auch deren absolute Tatverdächtigenzahl im selben Zeitraum rückläufig war. Aber auch wenn sich dieser Trend fortsetzt, sollte er bei den männ­lichen Senioren auf Grund ihrer wesentlich stärkeren Kriminalitätsbelastung und ihrer geringeren Lebenserwartung deutlich schwächer als bei den Frauen ausgeprägt sein.

3.1.3 Umfang und Entwicklung anhand der Verurteilten-statistiken

Da die Verurteiltenstatistik (Strafverfolgungsstatistik in Deutschland[48] und Gericht-liche Kriminalstatistik in Österreich) zur Erfassung der Rechtsfolgen dient, die gegen Personen ausgesprochen wurden, ist die PKS tatzeitnäher. Falls die im Berichtsjahr der PKS erfassten Tatverdächtigen rechtskräftig verurteilt werden, gelangen sie – wegen der unterschiedlichen Verfahrensdauer – nur zum Teil im Berichtsjahr, zum Teil im Folgejahr oder noch später in Verurteiltenstatistik.[49]

Trotz dieser Verschiebung des Erfassungszeitraumes und der dadurch nur bedingten Vergleichbarkeit lässt sich – abgesehen davon, dass der einzelne Fall im Justizbereich oftmals eine andere strafrechtliche Beurteilung erfährt – eine interessante Erkenntnis bei der Gegenüberstellung der Tatverdächtigen und Verurteiltenzahlen im Zeitablauf gewinnen. Wie Tabelle 2 nachfolgend veranschaulicht, wurde 1995 in Deutschland von den tatverdächtigen Senioren nur knapp jeder Fünfte schuldig gesprochen, während beinahe jeder zweite erwachsene Tatverdächtige verurteilt wurde. 2006 war es dagegen bereits jeder vierte ältere Mensch, während das Verhältnis zwischen Tatverdacht und Verurteilung bei den Erwachsenen insgesamt 2,7 betrug.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Gegenüberstellung der Tatverdächtigen und Verurteilten in Deutschland[50]

Diese ansteigende Tendenz bei den (über) 60-jährigen Personen wird auch bei der Betrachtung der absoluten Verurteilungszahlen deutlich. Demnach nahmen zwischen 1995 und 2006 die Verurteilungen der Senioren von 23.209 auf 34.295 zu, was einem Anstieg von etwa 47 % entspricht. Der Anstieg fällt damit höher aus, als die 31-pro-zentige Erhöhung bei den Tatverdächtigenzahlen. Trotz dieses stärkeren Anstiegs erreichen die Verurteiltenquoten der älteren Menschen nicht deren Beteiligungsquoten der PKS. Letztere lagen 2006 nämlich bei 6,58 % (143.732 von 2.182.640) aller straf-mündigen und 8,64 % (143.732 von 1.662.369) der erwachsenen Tatverdächtigen. Dagegen machten die 60-Jährigen und Älteren lediglich 4,56 % (34.295 von 751.387) aller und 5,54 % (34.295 von 618.592) der erwachsenen Verurteilten aus.[51]

Demgegenüber steht im Beobachtungszeitraum von 1995 bis 2006 der leichte Rück-gang – trotz Zuwachs bei den Tatverdächtigenzahlen – der absoluten Verurteilungs-zahlen bei den Erwachsenen von 657.434 auf 618.592 bzw um knapp 6 %. Diese Abnahme bei den Schuldsprüchen der Erwachsenen könnte auch darauf zurückzu-führen sein, dass sich immer mehr Ältere unter der Bevölkerung befinden. Diese sind nämlich trotz der Zunahme ihrer Verurteilungen die mit Abstand am geringsten be-lastete Bevölkerungsgruppe. Dies verdeutlichen die ausschließlich für die deutsche Bevölkerungsgruppe berechneten Verurteiltenziffern (VZ).[52] So betrugen die VZ 2006 der deutschen Jugendlichen mit 1.660 und der Heranwachsenden mit 3.010 ein Viel-faches von der – sie lag bei 213 – der Senioren. Auch die VZ der 30- bis 40-Jährigen mit 1.393 und der (über) 40-Jährigen mit 548 lagen um 6,5 bzw 2,5-mal höher. Die VZ der erwachsenen deutschen Bevölkerung vergleichsweise ergab 2006 einen Wert von 970 und nahm damit seit 1995 (VZ 1.010) um 4 % ab.[53]

Trotz des Anstiegs bei den Schuldsprüchen älterer Menschen zeigt die Tatsache, dass nur etwa jeder Vierte dieser Bevölkerungsgruppe, insgesamt dagegen aber knapp jeder dritte Tatverdächtige verurteilt wird, im Bereich der Altersdelinquenz eine weniger intensive Strafverfolgung. Die Ursache dafür dürfte darin liegen, dass Alterskrimi-nalität bisher (noch)[54] nicht als soziales Problem angesehen wird bzw angesehen werden muss.[55] Dies hängt damit zusammen, dass ältere Täter überwiegend leichtere Delikte wie Ladendiebstahl, Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung begehen. Zu­dem handelt es sich ja häufig um Spätkriminalität, sodass auf Grund der bisherigen strafrechtlichen Unbescholtenheit und der hohen Geständnisbereitschaft oftmals die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung vorliegen. Obendrein kommt noch die im Alter geringere Rückfallwahrscheinlichkeit (siehe Abbildung 2) dazu. Weiters kön­nen in einzelnen Fällen auch altersbedingte Schuldausschließungsgründe und Verhand­lungsunfähigkeit eine Verurteilung verhindern. Auf diese Weise erklärt sich überdies, dass tatverdächtige Senioren auch bei etwas schwereren Straftaten, wie etwa Körper­verletzungen oder Delikten gegen die persönliche Freiheit, im Verhältnis zu allen strafmündigen Tatverdächtigen nur etwa halb so oft zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilt werden.[56]

Beispiel 1: Wiederholter Ladendiebstahl[57]

Die 68-jährige, allein stehende Rentnerin F. wird bei einem Ladendiebstahl ertappt und der Polizei gemeldet. Sie ist geständig. Das Verfahren endet mit Einstellung. Bald darauf wird F. im selben Kaufhaus erneut ertappt und erhält diesmal eine Geldstrafe. Nach dem dritten Vorfall folgt eine kurze Freiheitsstrafe mit Bewährungsaussetzung. Nach der vierten Tat im selben Kaufhaus stehen ein Bewährungswiderruf und eine Erhöhung der Freiheitsstrafe zur Debatte. Ein Rechtsmediziner soll als Gutachter „helfen“. Die eingehende psychologische und psychiatrische Begutachtung führt schließlich zur Anwendung des § 21 (verminderte Schuldfähigkeit) des deutschen Strafgesetzbuches sowie zu einer erneuten Strafaussetzung zur Bewährung mit Ver-längerung der Bewährungszeit.

[...]


[1] Bannenberg/Rössner, Kriminalität in Deutschland, 35.

[2] Feest, Alterskriminalität, in Kaiser/Kerner (Hrsg), Kriminologisches Wörterbuch3, 14.

[3] Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik (Hrsg), Wörterbuch der Sozialpolitik, oS.

[4] Bundes-Seniorengesetz, BGBL I 1998/84.

[5] Baier, Wie einst die Alten sungen, 14.

[6] Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik (Hrsg), Wörterbuch der Sozialpolitik, oS.

[7] So bspw auch Baier, Wie einst die Alten sungen, 14f.

[8] Jäckle, Aspekte der Alterskriminalität, 2.

[9] Göppinger, Kriminologie6, Bock (Hrsg), 390; Kerner (Hrsg), Kriminologie Lexikon4, 15.

[10] Schwind, Kriminologie11, 70.

[11] Göppinger, Kriminologie6, Bock (Hrsg), 390; Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Kriminalität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 21.

[12] Definition Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 20; Verkehrsdelikte sind: 1) alle Verstöße gegen Bestimmungen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Straßen-, Bahn-, und Luftverkehr erlassen wurden. 2) alle durch Verkehrsunfälle bedingten Fahrlässigkeitsdelikte. 3) die Verkehrsunfallflucht. 4) alle Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kfz-Steuergesetz.

[13] Bannenberg/Rössner, Kriminalität in Deutschland, 29.

[14] TVBZ werden nur für die deutsche Bevölkerungsgruppe berechnet; zB: (Tatverdächtige ab 60 Jahre x 100 000) / Einwohner ab 60 Jahre.

[15] Eigene Darstellung und (zum Teil) Berechnung; Datenquelle: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 97.

[16] Datenquelle: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 97.

[17] Datenquelle: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 97.

[18] Kerner (Hrsg), Kriminologie Lexikon4, 15.

[19] So bspw auch Kerner (Hrsg), Kriminologie Lexikon4, 15; Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Kriminalität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 28.

[20] Eigene Darstellung; Datenquelle: Bundesministerium der Justiz (Hrsg), Legalbewährung nach straf-rechtlichen Sanktionen, 46.

[21] Datenquelle: Bundesministerium der Justiz (Hrsg), Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, 45f.

[22] Keßler, Straffälligkeit im Alter, 11.

[23] So etwa auch Schneider, Kriminalität alter Menschen, in Schneider (Hrsg), Einführung in die Krimi­no­logie3, 267; Mergen, Die Kriminologie3, 223; Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Krimina­lität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 28.

[24] Keßler, Straffälligkeit im Alter, 10 u 137.

[25] Albrecht/Dünkel, Die vergessene Minderheit, Zeitschrift für Gerontologie 1981, 259 u 265.

[26] Ritzel, Untersuchungen zur Altersdelinquenz, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 1972, 349.

[27] Feest, Alterskriminalität, in Kaiser/Kerner (Hrsg), Kriminologisches Wörterbuch3, 16; Heller, Sozial-abweichendes Verhalten, 20.

[28] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[29] Datenquelle: Statistik Austria (Hrsg), Statistisches Jahrbuch Österreichs 2007, 526.

[30] Feest, Alterskriminalität, , Kaiser/Kerner (Hrsg), Kriminologisches Wörterbuch3, 15.

[31] Keßler, Straffälligkeit im Alter, 21.

[32] Eigene Darstellung; Datenquelle: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 72.

[33] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[34] Eigene Berechnung; Datenquellen: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Statistische Jahr-bücher, 1956, 1983 und 2007, 40, 61 u 44.

[35] Datenquelle: Statistik Austria (Hrsg), Wohnbevölkerung nach Altersstruktur, oS.

[36] So etwa auch Göppinger, Kriminologie6, Bock (Hrsg), 391.

[37] Eigene Darstellung; Datenquellen: Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS-Zeitreihen 1987 - 2006, Tabellen 40 (X), (M), (W), 1.

[38] Gedacht ist hierbei bspw an Betrugskriminalität mit Ausnahmen beim Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) sowie an Aggressionsdelikte, wie etwa vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung. Dagegen wird in diesem Zusammenhang als das typische Delikt für Senioren die leichte Diebstahlskriminalität und hier hauptsächlich Ladendiebstahl verstanden.

[39] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[40] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[41] Datenquelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Statistisches Jahrbuch 2007, 42.

[42] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[43] Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Kriminalität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 28.

[44] Auf diese Tatsache wird näher bei der Darstellung der Verurteiltenstatistiken eingegangen.

[45] Datenquelle: siehe Anhang 3.

[46] Datenquelle: siehe Tabelle 1.

[47] Datenquelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Statistisches Jahrbuch 2007, 44.

[48] In dieser werden auch Straßenverkehrsdelikte – im Gegensatz zur PKS – erfasst und ausgewiesen.

[49] Clages/Zimmermann, Kriminologie, 103.

[50] Eigene Darstellung und Berechnung; Datenquellen: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Strafverfolgungsstatistik 2006, 16 u 25, Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Statistisches Jahrbuch 2007, 268 und Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS-Zeitreihen 1987 - 2006, Tabelle 20 (X), 1.

[51] Datenquellen: siehe Anhang 4, Tabelle 2 und Bundeskriminalamt Wiesbaden (Hrsg), PKS 2006, 72.

[52] Verurteilte je 100.000 Einwohner der gleichen Personengruppe; zB: (Verurteilte ab 60 Jahre x 100 000) / Einwohner ab 60 Jahre.

[53] Datenquelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg), Strafverfolgung 2006, 17, 19, 25 u 466.

[54] Mittlerweile kann eventuell von einer teilweisen Einschränkung dieser Aussage für die Gruppe der 60 bis 70-jährigen Männer ausgegangen werden. Diese Ansicht stützt sich auf den vergleichsweise starken Anstieg der VZ – nachfolgend in Tabelle 3 dargestellt – der deutschen Senioren dieser Altersgruppe.

[55] Feest, Alterskriminalität, in Kaiser/Kerner (Hrsg), Kriminologisches Wörterbuch3, 16.

[56] Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Kriminalität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 17; Keßler, Straffälligkeit im Alter, 89; Kerner (Hrsg), Kriminologie Lexikon4, 15.

[57] Kreuzer/Hürlimann, Alte Menschen in Kriminalität, in Kreuzer/Hürlimann (Hrsg), Alte Menschen als Täter und Opfer, 34.

Excerpt out of 99 pages

Details

Title
Ausmaße und Ursachen der Altersdelinquenz
Subtitle
Seniorenkriminalität
College
University of Innsbruck  (Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie)
Grade
Sehr Gut
Author
Year
2008
Pages
99
Catalog Number
V128641
ISBN (eBook)
9783640345670
File size
1017 KB
Language
German
Notes
Stichworte: Seniorenkriminalität, Seniorendelinquenz, Hellfeld, Dunkelfeld, Kriminalitätstheorien
Keywords
Seniorenkriminaltät, Seniorendelinquenz, Altersdelinquenz, Alterskriminalität, Kriminalitätstheorien
Quote paper
Mag. Johannes Bartl (Author), 2008, Ausmaße und Ursachen der Altersdelinquenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128641

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